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Erfolg_Ausgabe Nr. 11-12 - Nov/Dez 2017

Die Zeitung "Erfolg" ist offizielles Organ des Schweizerischen KMU Verbandes

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4<br />

Steuern<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/<strong>12</strong> / <strong>Nov</strong>ember / <strong>Dez</strong>ember <strong>2017</strong> / ERFOLG<br />

Ablehnung Altersvorsorge 2020 –<br />

Mehrwertsteuersatzsenkungen<br />

Dr. Christoph Oesch<br />

zugelassener Revisionsexperte, Leiter Sektion<br />

Steuern des Schweizerischen KMU Verbandes<br />

Straflose Selbstanzeige bei Steuerfaktoren<br />

z.B. im Fürstentum Liechtenstein – Zeitliche<br />

Begrenzung bis 30.9.18.<br />

Volk und Stände haben die Altersvorsorge 2020<br />

am Sonntag, 24.9.<strong>2017</strong> abgelehnt. Somit gelten<br />

unter anderem ab 1.1.2018 neue Mehrwertsteuersätze.<br />

Es ist das erste Mal, dass die Mehrwertsteuersätze<br />

sinken seit die Mehrwertsteuer am<br />

1.1.1995 die Warenumsatzsteuer abgelöst hat.<br />

nen. Dauert eine Leistung über den 31.<strong>12</strong>.<strong>2017</strong><br />

überein und will man keine Zwischenfaktura<br />

machen, so ist der Leistungsteil bis 31.<strong>12</strong>.<strong>2017</strong><br />

mit 8% abzurechnen, der Leistungsteil nach<br />

dem 31.<strong>12</strong>.<strong>2017</strong> mit 7.7%.<br />

In den Buchhaltungsprogrammen sind die<br />

Mehrwertsteuersätze anzupassen.<br />

Es braucht ab 1.1.2018 bei Vorsteuer Sachaufwand,<br />

Investitionen zwei Mehrwertsteuersätze,<br />

nämlich 7.7 und 8.0% je nachdem ob eine Lieferantenrechnung<br />

mit 8.0 oder 7.7% bezahlt wird.<br />

Das Gleiche gilt für Warenrechnungen. Da mit<br />

steigenden Eurokursen und mit sinkenden USD<br />

Kursen gerechnet wird, ist es empfehlenswert<br />

am 31.<strong>12</strong>.<strong>2017</strong> hohe Lager an Euro-Artikeln und<br />

eher tiefe Lager an USD-Artikeln zu halten in der<br />

Lagerbuchhaltung.<br />

Auch die Registrierkassen sind rechtzeitig<br />

umzuprogrammieren.<br />

Die Vorlage, die einmal mehr KMU feindlich und<br />

freundlich für multinationale Unternehmen war,<br />

erlitt Schiffbruch wie auch die Unternehmenssteuerreform<br />

III. 80% der Arbeitsplätze werden<br />

von KMU angeboten. Die höhere Dividendenbesteuerung<br />

mit 70% und die höheren Kinderzulagen<br />

hätten die KMU stärker getroffen.<br />

Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches<br />

(AIA) wird die Schweiz ab 2018<br />

Steuerdaten, welche das Jahr <strong>2017</strong> betreffen<br />

mit ausländischen Staaten austauschen. Die<br />

Eidgenössische Steuerverwaltung überlässt es<br />

den kantonalen Steuerverwaltungen, ob sie die<br />

Der Normalsatz sinkt von 8.0% auf 7.7% und der<br />

Beherbergungssatz sinkt von 3.8% auf 3.7%. Der<br />

reduzierte Satz von 2.5% für Güter des täglichen<br />

Bedarfs bleibt bei 2.5%. Dauert eine Leistungserbringung<br />

über den 31.<strong>12</strong>.<strong>2017</strong> an, so lohnt es<br />

sich unter Umständen per 31.<strong>12</strong>.<strong>2017</strong> eine Zwischenabrechnung<br />

mit dem alten Satz von 8% zu<br />

machen um dann im Januar 2018 wieder neu<br />

mit Rechnungsstellung ab 1.1.2018 zu begingesetzlichen<br />

Voraussetzungen für die straflose<br />

Selbstanzeige noch als gegeben betrachten<br />

wollen. Nach Ansicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung<br />

soll im internationalen Verhältnis<br />

eine straflose Selbstanzeige nach dem 30. September<br />

2018 nicht mehr möglich sein, wenn die<br />

Daten im Zusammenhang mit dem AIA ausgetauscht<br />

werden.<br />

Wir empfehlen ohnehin, nicht deklarierte Vermögenswerte<br />

umgehend via straflose Selbstanzeige<br />

zu melden. Erben sollen ihre geerbten<br />

Faktoren gleichzeitig offen legen, nicht ein<br />

Erbe vor dem anderen. Sitzungen über offen zu<br />

legende Schwarzgelder sollen immer im Familienkreis<br />

mit den Partnern und auf neutralem<br />

Terrain durchgeführt werden und sollen klar<br />

das Ziel haben die nicht deklarierten Gelder der<br />

Steuerverwaltung via straflose Selbstanzeige zu<br />

melden.<br />

von Dr. Christoph Oesch,<br />

Leiter Sektion Steuern des<br />

Schweizerischen KMU Verbands<br />

DIE 14 S-KONZEPT AG<br />

Dr. Christoph Oesch · 6301 Zug<br />

Telefon 041 720 00 85<br />

Telefax 041 720 00 86<br />

c.oesch@tic.ch · www.managementbymedia.ch<br />

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