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Exposé_Riedberg_Basis

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werden müssen. Für Rissbildungen oder<br />

Schäden an diesen Fugen, sowie für die<br />

sich hieraus möglicherweise ergebenden<br />

Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung<br />

des Bauträgers. Für die<br />

erforderliche Überprüfung, Wartung und<br />

Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich<br />

der Käufer verantwortlich.<br />

Wartungsverträge<br />

Der Bauträger weist den Erwerber darauf<br />

hin, dass Wartungsverträge bzw. -arbeiten<br />

unter anderem an folgenden, soweit vorhandenen<br />

Bauteilen, erforderlich sind und<br />

empfohlen werden: Hebeanlagen, Lüfter<br />

und dazugehörige Filter, Heizungsanlagen,<br />

Aufzugsanlagen, Hauswasserwerk, Wasserarmaturen<br />

und –leitungen, Rolltore (Tiefgarage),<br />

Brandschutztüren, Rauchmelder,<br />

Einlaufrinnen bzw. Dachrinnen, FI-Schalter,<br />

CO-Warnanlagen, extensive Dachbegrünung<br />

und Tiefgaragenboden.<br />

Tiefgarage:<br />

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist<br />

normativ für Tiefgaragen eine über die<br />

gesamte Lebensdauer der Tiefgarage<br />

erforderliche Wartung und Instandhaltung<br />

entsprechend dem übergebenen Wartungs-<br />

und Instandhaltungsplan sicherzustellen.<br />

Die dafür jährlich durchzuführende<br />

Inspektionsbegehung erfolgt in Verantwortung<br />

der Eigentümer. Der dabei erstellte Inspektionsbericht<br />

ist dem Bauträger jährlich<br />

zu übergeben. Die daraus sich ergebenden<br />

ergänzenden Maßnahmen werden in den<br />

ersten 5 Jahren durch den Bauträger umgesetzt.<br />

Allgemeines<br />

Der Wärmeschutznachweis des Gebäudes<br />

ist auf der Grundlage der bei Einreichung<br />

des Bauantrages geltenden Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV 2014, Stand Januar<br />

2016) ermittelt. Die Wärmedämmung wird<br />

nach diesen Vorgaben ausgeführt.<br />

Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer<br />

Maßnahmen nach DIN 1946-6 Kap.<br />

4.2 (vereinfachter Nachweis, Lüftungskonzept)<br />

erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der<br />

Baubeschreibung und Beurkundung der<br />

Teilungserklärung noch nicht vor.<br />

Aus dem Lüftungskonzept ergeben sich<br />

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