Exposé_Riedberg_Basis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
werden müssen. Für Rissbildungen oder<br />
Schäden an diesen Fugen, sowie für die<br />
sich hieraus möglicherweise ergebenden<br />
Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung<br />
des Bauträgers. Für die<br />
erforderliche Überprüfung, Wartung und<br />
Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich<br />
der Käufer verantwortlich.<br />
Wartungsverträge<br />
Der Bauträger weist den Erwerber darauf<br />
hin, dass Wartungsverträge bzw. -arbeiten<br />
unter anderem an folgenden, soweit vorhandenen<br />
Bauteilen, erforderlich sind und<br />
empfohlen werden: Hebeanlagen, Lüfter<br />
und dazugehörige Filter, Heizungsanlagen,<br />
Aufzugsanlagen, Hauswasserwerk, Wasserarmaturen<br />
und –leitungen, Rolltore (Tiefgarage),<br />
Brandschutztüren, Rauchmelder,<br />
Einlaufrinnen bzw. Dachrinnen, FI-Schalter,<br />
CO-Warnanlagen, extensive Dachbegrünung<br />
und Tiefgaragenboden.<br />
Tiefgarage:<br />
Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist<br />
normativ für Tiefgaragen eine über die<br />
gesamte Lebensdauer der Tiefgarage<br />
erforderliche Wartung und Instandhaltung<br />
entsprechend dem übergebenen Wartungs-<br />
und Instandhaltungsplan sicherzustellen.<br />
Die dafür jährlich durchzuführende<br />
Inspektionsbegehung erfolgt in Verantwortung<br />
der Eigentümer. Der dabei erstellte Inspektionsbericht<br />
ist dem Bauträger jährlich<br />
zu übergeben. Die daraus sich ergebenden<br />
ergänzenden Maßnahmen werden in den<br />
ersten 5 Jahren durch den Bauträger umgesetzt.<br />
Allgemeines<br />
Der Wärmeschutznachweis des Gebäudes<br />
ist auf der Grundlage der bei Einreichung<br />
des Bauantrages geltenden Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV 2014, Stand Januar<br />
2016) ermittelt. Die Wärmedämmung wird<br />
nach diesen Vorgaben ausgeführt.<br />
Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer<br />
Maßnahmen nach DIN 1946-6 Kap.<br />
4.2 (vereinfachter Nachweis, Lüftungskonzept)<br />
erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der<br />
Baubeschreibung und Beurkundung der<br />
Teilungserklärung noch nicht vor.<br />
Aus dem Lüftungskonzept ergeben sich<br />
- 78 -