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Exposé_Riedberg_Basis

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Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach<br />

Erfordernissen vor Wand und Decke. Bei<br />

Erstellung der Werkpläne im Maßstab 1:50<br />

kann es sich ergeben, dass aus statischen<br />

Gründen oder wegen der haustechnischen<br />

Installation Stützen, Träger, Unter-/Überzüge,<br />

Abmauerungen und Rohrverkleidungen<br />

angeordnet werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen<br />

der Werkpläne bzw. der Entwässerungsplanung<br />

für die Dachflächen-, Balkon- und<br />

Dachterrassenentwässerung noch Fallleitungen,<br />

Einläufe, Notüberläufe und sämtliche<br />

Leitungen hierfür notwendig werden<br />

bzw. zur Ausführung kommen. Diese sind<br />

bisher noch in keiner Ansicht oder Perspektive<br />

ersichtlich, werden sich dabei sichtbar<br />

von der Fassade abheben und sind von<br />

den Eigentümern zu übernehmen. Lage<br />

und Ausführung nach Festlegung durch<br />

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />

Den Erwerbern der einzelnen Wohnungen<br />

ist es freigestellt, eine Dunstabzugshaube<br />

zu montieren. Aus schallschutztechnischen<br />

Gründen und um Geruchsbelästigungen<br />

vorzubeugen, sind nur Umluft-Dunstabzugshauben<br />

zulässig.<br />

Es wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Alle<br />

Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen<br />

werden vom Bauträger ausgeführt und sind<br />

von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen<br />

und zu unterhalten.<br />

Weiter werden die Standorte der Rauchmelder,<br />

im Rahmen der Montagevorschriften<br />

für Rauchmelder durch den Montagebetrieb<br />

festgelegt.<br />

Eine Kopie der Baugenehmigung wird der<br />

Hausverwaltung nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums<br />

in Papierform oder<br />

digital zur Verfügung gestellt.<br />

Der Bauträger ist verpflichtet, die genaue<br />

Farb- und Materialfestlegung der Gebäudefassaden<br />

und der Mauer- und Zauneinfriedung<br />

im Zuge einer Bemusterung mit der<br />

Hessenagentur abschließend festzulegen.<br />

Dabei kann es zu Abweichungen in den<br />

aufgeführten Farb- und Materialangaben<br />

kommen, an die der Bauträger letztlich<br />

gebunden ist.<br />

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