Exposé_Riedberg_Basis
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Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach<br />
Erfordernissen vor Wand und Decke. Bei<br />
Erstellung der Werkpläne im Maßstab 1:50<br />
kann es sich ergeben, dass aus statischen<br />
Gründen oder wegen der haustechnischen<br />
Installation Stützen, Träger, Unter-/Überzüge,<br />
Abmauerungen und Rohrverkleidungen<br />
angeordnet werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen<br />
der Werkpläne bzw. der Entwässerungsplanung<br />
für die Dachflächen-, Balkon- und<br />
Dachterrassenentwässerung noch Fallleitungen,<br />
Einläufe, Notüberläufe und sämtliche<br />
Leitungen hierfür notwendig werden<br />
bzw. zur Ausführung kommen. Diese sind<br />
bisher noch in keiner Ansicht oder Perspektive<br />
ersichtlich, werden sich dabei sichtbar<br />
von der Fassade abheben und sind von<br />
den Eigentümern zu übernehmen. Lage<br />
und Ausführung nach Festlegung durch<br />
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />
Den Erwerbern der einzelnen Wohnungen<br />
ist es freigestellt, eine Dunstabzugshaube<br />
zu montieren. Aus schallschutztechnischen<br />
Gründen und um Geruchsbelästigungen<br />
vorzubeugen, sind nur Umluft-Dunstabzugshauben<br />
zulässig.<br />
Es wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Alle<br />
Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen<br />
werden vom Bauträger ausgeführt und sind<br />
von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen<br />
und zu unterhalten.<br />
Weiter werden die Standorte der Rauchmelder,<br />
im Rahmen der Montagevorschriften<br />
für Rauchmelder durch den Montagebetrieb<br />
festgelegt.<br />
Eine Kopie der Baugenehmigung wird der<br />
Hausverwaltung nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums<br />
in Papierform oder<br />
digital zur Verfügung gestellt.<br />
Der Bauträger ist verpflichtet, die genaue<br />
Farb- und Materialfestlegung der Gebäudefassaden<br />
und der Mauer- und Zauneinfriedung<br />
im Zuge einer Bemusterung mit der<br />
Hessenagentur abschließend festzulegen.<br />
Dabei kann es zu Abweichungen in den<br />
aufgeführten Farb- und Materialangaben<br />
kommen, an die der Bauträger letztlich<br />
gebunden ist.<br />
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