Geschäftsbericht 2007 - Stadtwerke Iserlohn
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Bestätigungsvermerk<br />
des Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Iserlohn</strong> GmbH, <strong>Iserlohn</strong>, für das Geschäftsjahr<br />
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember <strong>2007</strong> geprüft.<br />
Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die<br />
Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen<br />
Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung<br />
und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach<br />
§ 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,<br />
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung<br />
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und über den Lagebericht sowie<br />
über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3<br />
EnWG abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317<br />
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden<br />
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden<br />
kann, ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen<br />
wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung<br />
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />
für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />
und Lagebericht und in der internen Rechnungslegung<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Iserlohn</strong> GmbH<br />
nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />
wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung,<br />
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts sowie die Beurteilung,<br />
ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in<br />
der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG<br />
sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der<br />
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der<br />
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und des Lageberichts hat zu<br />
keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />
den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang<br />
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt<br />
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.<br />
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung<br />
in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3<br />
EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Düsseldorf, den 30. Juli 2008<br />
EversheimStuible Treuberater GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Hausmann ppa. Kempf<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
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