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Geschäftsbericht 2007 - Stadtwerke Iserlohn

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Bestätigungsvermerk<br />

des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Iserlohn</strong> GmbH, <strong>Iserlohn</strong>, für das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar bis zum 31. Dezember <strong>2007</strong> geprüft.<br />

Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die<br />

Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen<br />

Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung<br />

und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />

Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach<br />

§ 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,<br />

auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung<br />

eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht sowie<br />

über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3<br />

EnWG abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317<br />

HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />

die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden<br />

und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden<br />

kann, ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen<br />

wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung<br />

der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />

die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />

der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />

für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht und in der internen Rechnungslegung<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Iserlohn</strong> GmbH<br />

nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung,<br />

die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts sowie die Beurteilung,<br />

ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in<br />

der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG<br />

sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der<br />

Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der<br />

Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und des Lageberichts hat zu<br />

keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang<br />

mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />

Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung<br />

in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3<br />

EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Düsseldorf, den 30. Juli 2008<br />

EversheimStuible Treuberater GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Hausmann ppa. Kempf<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

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