14.05.2018 Aufrufe

IM BLICK Frühjahr/Sommer 2018

Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.

Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IM</strong> <strong>BLICK</strong> FRÜHJAHR/SOMMER <strong>2018</strong><br />

ein kleines DSGVO-Wörterbuch. So kann<br />

man wirklich von Null an in die Materie<br />

einsteigen und sich sehr schnell einen<br />

Überblick verschaffen.<br />

Zum Kommentar „DSGVO“ (Feiler/Forgó)<br />

sollte man vor allem dann greifen,<br />

wenn man Dinge sehr fundiert wissen<br />

möchte und spezifische Einzelfragen<br />

hat, die zum Teil relativ stark in die Tiefe<br />

gehen. Der Kommentar ist, wenn Sie<br />

so wollen, die fundierte dogmatische<br />

Grundlage für all jene, die tatsächlich<br />

juristisch in die Materie einsteigen<br />

wollen und Detailprobleme haben.<br />

Als Drittes gibt es das „Gesetzbuch<br />

Datenschutzrecht“ (Feiler) für all jene,<br />

die viel mit der Verordnung als solche<br />

arbeiten. In der Praxis stellt sich die<br />

erste Herausforderung darin, dass die<br />

Verordnung selbst in Englisch verhandelt<br />

wurde. In Österreich arbeitet man<br />

naheliegender Weise primär mit dem<br />

deutschen Text, der an vielen Stellen<br />

aber tatsächlich ein bisschen von der<br />

englischen Sprachfassung abweicht.<br />

Jedoch ist die englische Sprachfassung<br />

schlussendlich aber ausschlaggebend,<br />

weil es das ist, was die Mitgliedstaaten<br />

ausverhandelt haben. Alles andere<br />

haben dann die Übersetzungsbüros<br />

bzw die Übersetzer der europäischen<br />

Kommission gemacht. Um ein Beispiel<br />

zu nennen: In der deutschen Sprachfassung<br />

heißt es, dass der Datenschutzbeauftragte<br />

die Betroffenen zu beraten<br />

habe. In der englischen Sprachfassung<br />

heißt es hingegen, dass die Betroffenen<br />

den Datenschutzbeauftragten kontaktieren<br />

können. Da ist doch ein ziemlich<br />

großer Unterschied zwischen Kontaktstelle<br />

sein und Berater sein. Tatsächlich<br />

ist der Datenschutzbeauftragte nicht Berater<br />

der Betroffenen, er ist ausschließlich<br />

Berater des Unternehmens – ein<br />

häufiges Missverständnis in der Praxis,<br />

das auf eine schlechte Übersetzung zurückzuführen<br />

ist. Deswegen ist es ganz<br />

wichtig, die englische Sprachfassung zu<br />

kennen. Darum bietet das „Gesetzbuch<br />

Datenschutz“ zweispaltig nebeneinander<br />

aufbereitet sowohl die englische<br />

als auch die deutsche Fassung der<br />

Verordnung. Zusätzlich präsentiert es<br />

alle einschlägigen Stellungnahmen<br />

der „Artikel-29-Datenschutzgruppe“,<br />

demnächst umbenannt in „Europäischer<br />

Datenschutzausschuss“.<br />

Für all jene, die sehr fundierte Informationen<br />

wünschen, sind im Werk auch die<br />

einschlägigen Stellungnahmen abgedruckt.<br />

Beispielsweise wird im Moment<br />

sehr ausführlich diskutiert, wo die Abgrenzung<br />

zwischen Auftragsverarbeiter<br />

und Verantwortlichem ist. Der Auftragsverarbeiter<br />

ist jener, der nur auf Anweisung<br />

eines Verantwortlichen handelt,<br />

der Verantwortliche ist eben jener der<br />

bestimmt, was mit den Daten passiert.<br />

Was ist nun zum Beispiel ein Reisebüro,<br />

das von einem Unternehmen beauftragt<br />

wird, Reisen für dessen Mitarbeiter zu<br />

buchen? Ist das Reisebüro Verantwortlicher<br />

oder Auftragsverarbeiter? Zu dieser<br />

und vielen anderen Detailfragen gibt es<br />

in diesem Buch hilfreiche Stellungnahmen.<br />

Lassen Sie uns zum Abschluss einen<br />

Blick in die Zukunft werfen: Was wird<br />

sich heute in einem Jahr im Bereich<br />

Datenschutz in Österreich verändert<br />

haben?<br />

Feiler: Meine Prognose ist, dass wir private<br />

Rechtsdurchsetzungen – „Private<br />

enforcement“ – viel stärker als in<br />

anderen Rechtsbereichen sehen werden.<br />

Die Verordnung gibt den Betroffenen<br />

sehr starke Rechtsinstrumente in<br />

die Hand, insbesondere das Recht, ihren<br />

immateriellen Schaden im Fall einer<br />

Datenschutzverletzung einzuklagen,<br />

und darüber hinaus das Recht, eine<br />

Datenschutz-NGO zu beauftragen, das<br />

in ihrem Namen zu tun. Und das wird im<br />

Ergebnis – auch weil es hier Sonderbestimmungen<br />

in der DSGVO gibt, die das<br />

begünstigen – zu Sammelklagen führen.<br />

Dort werden sich meiner Meinung<br />

nach tatsächlich die schnellsten und<br />

wichtigsten Entwicklungen im Datenschutzrecht<br />

abspielen. Aus Unternehmenssicht<br />

ist deshalb ein ganz besonderes<br />

Risiko dort zu verorten, wo eine<br />

Datenschutzverletzung eine sehr große<br />

Anzahl an Betroffenen in ihren Rechten<br />

verletzen kann. Sich in einer solchen<br />

Sammelklage wiederzufinden, ist eines<br />

der größten Risiken für Unternehmen.<br />

Daraus resultieren dann schlussendlich<br />

auch die neuen Compliance-Maßnahmen,<br />

die die Unternehmen risikobasiert<br />

implementieren, um sich entsprechend<br />

an diese sich verändernde Risikolandschaft<br />

anpassen zu können.<br />

Es ist im Interesse aller, dass das Datenschutzrecht<br />

ein effektives Recht ist.<br />

Man kann natürlich darüber diskutieren,<br />

ob das, was in der Verordnung steht,<br />

auch immer zu hundert Prozent Sinn<br />

ergibt. Aber es einerseits beschlossen<br />

zu haben und es andererseits in der<br />

Praxis zu ignorieren erzeugt Willkür<br />

und verzerrt – wenn das Thema nur in<br />

Einzelfällen sehr ernst genommen wird<br />

– den Wettbewerb.<br />

DR. LUKAS FEILER<br />

ist Leiter der Praxisgruppe Information<br />

Technology/Intellectual<br />

Property bei Baker McKenzie in<br />

Wien. 2015 wurde Lukas Feiler<br />

durch die International Association<br />

of Privacy Professionals (IAPP)<br />

als CIPP/E (Certified Information<br />

Privacy Professional/Europe)<br />

zertifiziert und ist seit <strong>2018</strong> inhaltlicher<br />

Leiter des neuen Lehrgangs<br />

„Datenschutzbeauftragte(r) Privacy<br />

Professional“ an der Sigmund<br />

Freud PrivatUniversität in Wien.<br />

7<br />

DATENSCHUTZ

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!