AssCompact Sonderedition Rechtsschutzversicherung 2018
AssCompact Sonderedition Rechtsschutzversicherung 2018
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günstige Existenzabsicherung. Wichtig: Fast jede<br />
zweite BU-Klage endet vor Gericht in einem<br />
Vergleich. Das bedeutet für den nicht rechtsschutzversicherten<br />
Kunden, dass er reduzierte<br />
BU-Leistungen erhält und zusätzlich seine Anwalts-<br />
und Gerichtskosten tragen muss.<br />
Welcher Rechtsschutz ist der richtige?<br />
Die Streitigkeiten aus personenbezogenen<br />
Versicherungsverträgen sind bei AUXILIA<br />
im Produktbaustein Privat-Rechtsschutz<br />
abgesichert. Dieser ist zum Beispiel im Standardprodukt<br />
Privat-, Berufs- und Verkehrs-<br />
Rechtsschutz immer enthalten. Auch die<br />
Streitigkeiten eines BU-Falles, der durch einen<br />
Unfall während der Ausübung einer selbstständigen<br />
Tätigkeit passiert, zum Beispiel<br />
Dachdecker fällt vom Dach, sind dem Privat-<br />
Rechtsschutz zuzuordnen. Denn der BU-Vertrag<br />
des Selbstständigen dient seiner privaten<br />
Existenzsicherung. Das bestätigte auch<br />
das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil<br />
vom 14.08.2017 (9 O 30/17).<br />
Bei Klagen gegen Versicherer, speziell gegen<br />
BU-Anbieter, fühlen sich Kunde und Vermittler<br />
häufig besser, wenn der Rechtsschutzversicherer<br />
nicht zum gleichen Konzern gehört wie der<br />
Versicherer, gegen den der Kunde rechtlich<br />
vorgehen will. Dies sollte der Vermittler bei<br />
der Auswahl des Rechtsschutzversicherers<br />
berücksichtigen.<br />
Im Rahmen des Kapitalanlageausschlusses<br />
durch die Rechtsschutzversicherer kann es<br />
passieren, dass der Rechtsschutzversicherer<br />
die Eintrittspflicht beim BU-Fall eines Kunden<br />
ablehnt, weil die BU-Versorgung im<br />
Rahmen einer Zusatzversicherung zu einer<br />
beispielsweise fondsgebundenen Lebensversicherung<br />
abgeschlossen wurde. Diese Rechtsschutzversicherer<br />
begründen die Ablehnung<br />
mit dem Kapitalanlageausschluss bei bestimmten<br />
Formen der Lebensversicherungen<br />
inklusive der Zusatzversicherungen. Bei der<br />
Wahl des Rechtsschutzversicherers für einen<br />
Kunden sollen Vermittler also darauf achten,<br />
dass BUZ-Streitigkeiten unabhängig vom<br />
Kapitalanlageausschluss gedeckt sind.<br />
Beispiel für hohes Kostenrisiko<br />
Übersicht Kostenrisiko<br />
Vereinbarte monatliche Rente<br />
Aufgelaufene Rückstände<br />
seit Eintritt der BU<br />
Kostenrisiko für ein<br />
gerichtliches Verfahren<br />
Gutachterkosten<br />
Gesamtkostenrisiko<br />
In der Regulierungspraxis stellt sich heraus,<br />
dass für die betroffenen Kunden bei Ablehnung<br />
der BU-Leistungen weitere rechtliche und<br />
finanzielle Situationen entstehen: Verlust des<br />
Arbeitsplatzes, Mietrückstände, weitere<br />
Zahlungsschwierigkeiten. Auch diese Folgeerscheinungen<br />
sollten rechtlich abgesichert<br />
sein – umso wichtiger erscheint das Vorhandensein<br />
einer umfassenden und leistungsstarken<br />
<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>. Dies sehen<br />
mittlerweile auch relevante Medien und<br />
Verbraucherschützer so. Der ehemalige<br />
Chefredakteur von Finanztest, Hermann-Josef<br />
Tenhagen, schreibt auf seiner Webpräsenz<br />
finanztip.de, dass mit einer BU eine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />
abgeschlossen werden<br />
sollte. Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale<br />
Rheinland-Pfalz stellte zum Thema<br />
„Anerkennung von Leistungsansprüchen bei<br />
der BU“ (VersicherungsJournal 07.09.2011)<br />
schon vor einigen Jahren fest: „Für diese<br />
Streitigkeiten ist angesichts des Kostenrisikos<br />
sicherlich der Abschluss einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />
zu empfehlen.“ Auch der Versicherungsombudsmann<br />
Prof. Dr. Hirsch wird<br />
im Versicherungsmagazin 11/2015 zitiert:<br />
„Inzwischen sind viele Lebensbereiche in einem<br />
Maße verrechtlicht, dass niemand ausschließen<br />
kann, aktiv oder passiv in Rechtsstreitigkeiten<br />
verwickelt zu werden. Das damit zusammenhängende,<br />
mitunter durchaus existenzbedrohende<br />
Kostenrisiko zu versichern, halte ich<br />
im Grundsatz für vernünftig.“<br />
Fazit<br />
Vermittler und ihre Kunden sollten auch im<br />
Bereich Berufsunfähigkeit immer an den<br />
Abschluss einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />
denken.<br />
W<br />
3.500,– €<br />
12 Monate<br />
1. Instanz: 17.300,– €<br />
2. Instanz: 20.500,– €<br />
Die Kostenberechnung erfolgt aus einem Streitwert von bis zu 200.000 Euro.<br />
4.000,– €<br />
41.800,– €<br />
Quelle: KS/AUXILIA<br />
Absicherung des Kostenrisikos wichtig<br />
Von Klaus Hellwig,<br />
Direktor Vertrieb bei der KS/AUXILIA<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
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