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AssCompact Sonderedition Rechtsschutzversicherung 2018

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günstige Existenzabsicherung. Wichtig: Fast jede<br />

zweite BU-Klage endet vor Gericht in einem<br />

Vergleich. Das bedeutet für den nicht rechtsschutzversicherten<br />

Kunden, dass er reduzierte<br />

BU-Leistungen erhält und zusätzlich seine Anwalts-<br />

und Gerichtskosten tragen muss.<br />

Welcher Rechtsschutz ist der richtige?<br />

Die Streitigkeiten aus personenbezogenen<br />

Versicherungsverträgen sind bei AUXILIA<br />

im Produktbaustein Privat-Rechtsschutz<br />

abgesichert. Dieser ist zum Beispiel im Standardprodukt<br />

Privat-, Berufs- und Verkehrs-<br />

Rechtsschutz immer enthalten. Auch die<br />

Streitigkeiten eines BU-Falles, der durch einen<br />

Unfall während der Ausübung einer selbstständigen<br />

Tätigkeit passiert, zum Beispiel<br />

Dachdecker fällt vom Dach, sind dem Privat-<br />

Rechtsschutz zuzuordnen. Denn der BU-Vertrag<br />

des Selbstständigen dient seiner privaten<br />

Existenzsicherung. Das bestätigte auch<br />

das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil<br />

vom 14.08.2017 (9 O 30/17).<br />

Bei Klagen gegen Versicherer, speziell gegen<br />

BU-Anbieter, fühlen sich Kunde und Vermittler<br />

häufig besser, wenn der Rechtsschutzversicherer<br />

nicht zum gleichen Konzern gehört wie der<br />

Versicherer, gegen den der Kunde rechtlich<br />

vorgehen will. Dies sollte der Vermittler bei<br />

der Auswahl des Rechtsschutzversicherers<br />

berücksichtigen.<br />

Im Rahmen des Kapitalanlageausschlusses<br />

durch die Rechtsschutzversicherer kann es<br />

passieren, dass der Rechtsschutzversicherer<br />

die Eintrittspflicht beim BU-Fall eines Kunden<br />

ablehnt, weil die BU-Versorgung im<br />

Rahmen einer Zusatzversicherung zu einer<br />

beispielsweise fondsgebundenen Lebensversicherung<br />

abgeschlossen wurde. Diese Rechtsschutzversicherer<br />

begründen die Ablehnung<br />

mit dem Kapitalanlageausschluss bei bestimmten<br />

Formen der Lebensversicherungen<br />

inklusive der Zusatzversicherungen. Bei der<br />

Wahl des Rechtsschutzversicherers für einen<br />

Kunden sollen Vermittler also darauf achten,<br />

dass BUZ-Streitigkeiten unabhängig vom<br />

Kapitalanlageausschluss gedeckt sind.<br />

Beispiel für hohes Kostenrisiko<br />

Übersicht Kostenrisiko<br />

Vereinbarte monatliche Rente<br />

Aufgelaufene Rückstände<br />

seit Eintritt der BU<br />

Kostenrisiko für ein<br />

gerichtliches Verfahren<br />

Gutachterkosten<br />

Gesamtkostenrisiko<br />

In der Regulierungspraxis stellt sich heraus,<br />

dass für die betroffenen Kunden bei Ablehnung<br />

der BU-Leistungen weitere rechtliche und<br />

finanzielle Situationen entstehen: Verlust des<br />

Arbeitsplatzes, Mietrückstände, weitere<br />

Zahlungsschwierigkeiten. Auch diese Folgeerscheinungen<br />

sollten rechtlich abgesichert<br />

sein – umso wichtiger erscheint das Vorhandensein<br />

einer umfassenden und leistungsstarken<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>. Dies sehen<br />

mittlerweile auch relevante Medien und<br />

Verbraucherschützer so. Der ehemalige<br />

Chefredakteur von Finanztest, Hermann-Josef<br />

Tenhagen, schreibt auf seiner Webpräsenz<br />

finanztip.de, dass mit einer BU eine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

abgeschlossen werden<br />

sollte. Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale<br />

Rheinland-Pfalz stellte zum Thema<br />

„Anerkennung von Leistungsansprüchen bei<br />

der BU“ (VersicherungsJournal 07.09.2011)<br />

schon vor einigen Jahren fest: „Für diese<br />

Streitigkeiten ist angesichts des Kostenrisikos<br />

sicherlich der Abschluss einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

zu empfehlen.“ Auch der Versicherungsombudsmann<br />

Prof. Dr. Hirsch wird<br />

im Versicherungsmagazin 11/2015 zitiert:<br />

„Inzwischen sind viele Lebensbereiche in einem<br />

Maße verrechtlicht, dass niemand ausschließen<br />

kann, aktiv oder passiv in Rechtsstreitigkeiten<br />

verwickelt zu werden. Das damit zusammenhängende,<br />

mitunter durchaus existenzbedrohende<br />

Kostenrisiko zu versichern, halte ich<br />

im Grundsatz für vernünftig.“<br />

Fazit<br />

Vermittler und ihre Kunden sollten auch im<br />

Bereich Berufsunfähigkeit immer an den<br />

Abschluss einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

denken.<br />

W<br />

3.500,– €<br />

12 Monate<br />

1. Instanz: 17.300,– €<br />

2. Instanz: 20.500,– €<br />

Die Kostenberechnung erfolgt aus einem Streitwert von bis zu 200.000 Euro.<br />

4.000,– €<br />

41.800,– €<br />

Quelle: KS/AUXILIA<br />

Absicherung des Kostenrisikos wichtig<br />

Von Klaus Hellwig,<br />

Direktor Vertrieb bei der KS/AUXILIA<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

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