14.12.2012 Aufrufe

genehmigt - Brandenburg.de

genehmigt - Brandenburg.de

genehmigt - Brandenburg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

schrift, die die Art, Größe und Ausstattung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rspielplätze<br />

festsetzt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember<br />

2004, ist die als Anlage 1 bekannt gemachte<br />

Richtlinie über Kin<strong>de</strong>rspielplätze anzuwen<strong>de</strong>n. Hat die<br />

Gemein<strong>de</strong> keine örtliche Bauvorschrift über Kin<strong>de</strong>rspielplätze<br />

erlassen, kann die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> die<br />

Herstellung von Kin<strong>de</strong>rspielplätzen ab <strong>de</strong>m 1. Januar<br />

2005 nicht mehr for<strong>de</strong>rn.<br />

8 Gestaltung (§ 8)<br />

8.1 Zu <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2<br />

Unter <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r Baukunst sind nicht nur die allgemein<br />

anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik, insbeson<strong>de</strong>re die<br />

DIN-Vorschriften, zu verstehen, son<strong>de</strong>rn auch die an<br />

<strong>de</strong>n Hochschulen gelehrten Gestaltungsprinzipien.<br />

9 Werbeanlagen und Warenautomaten (§ 9)<br />

9.1 Zu Absatz 1<br />

Die Vorschrift beinhaltet die Legal<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>s Begriffs<br />

„Werbeanlage“. Der Begriff ist insbeson<strong>de</strong>re bei<br />

<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 55 Abs. 8 und <strong>de</strong>s § 81 Abs. 1 Nr. 2<br />

bis 4 zu beachten.<br />

Die BbgBO verzichtet auf die bisherigen ausführlichen<br />

Regelungen, welche Arten von Werbeanlagen in welchen<br />

Baugebieten im Einzelnen zulässig sind; die Zulässigkeit<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>n planungsrechtlichen Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Baugesetzbuches, <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung und <strong>de</strong>r<br />

kommunalen Satzungen.<br />

9.2 Zu Absatz 2<br />

9.2.1 Weitere Anfor<strong>de</strong>rungen ergeben sich insbeson<strong>de</strong>re aus<br />

<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Baugesetzbuches und <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung,<br />

Festsetzungen in Bebauungsplänen<br />

und an<strong>de</strong>ren Satzungen nach <strong>de</strong>m Baugesetzbuch, <strong>de</strong>n<br />

straßenrechtlichen Vorschriften, <strong>de</strong>n naturschutzrechtlichen<br />

Vorschriften, örtlichen Bauvorschriften sowie <strong>de</strong>n<br />

- DIN 18024-1 : 1998-01,<br />

- DIN 18024-2 : 1996-11,<br />

- DIN 18025-1 : 1992-12,<br />

- DIN 18025-2 : 1992-12,<br />

die als Technische Baubestimmungen eingeführt sind.<br />

9.2.2 Verunstaltung durch Werbeanlagen liegt auch vor, wenn<br />

durch diese <strong>de</strong>r Ausblick auf begrünte Flächen ver<strong>de</strong>ckt<br />

o<strong>de</strong>r die einheitliche Gestaltung und die architektonische<br />

Glie<strong>de</strong>rung baulicher Anlagen gestört wird.<br />

9.2.3 Zu <strong>de</strong>n „begrünten Flächen“ gehören z. B. auch die<br />

Böschungen von Straßen- o<strong>de</strong>r Eisenbahndämmen.<br />

Auf eine gärtnerische Gestaltung <strong>de</strong>r Flächen kommt<br />

es nicht an. Der Ausblick auf begrünte Flächen wird<br />

Amtsblatt für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 42 vom 22. Oktober 2003<br />

schon durch einzelne großflächige Plakattafeln ver<strong>de</strong>ckt.<br />

Bei drei und mehr Werbeanlagen liegt regelmäßig eine<br />

stören<strong>de</strong> Häufung vor.<br />

9.2.4 Der bauordnungsrechtliche Begriff Warenautomat ist<br />

umfassend zu verstehen und erfasst auch Fahrkartenautomaten<br />

und Geldautomaten.<br />

9.2.5 Die Gemein<strong>de</strong>n haben beim Erlass von örtlichen Bauvorschriften<br />

nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s § 9 Abs. 2 zu beachten.<br />

10 Baustelle (§ 10)<br />

10.2 Zu Absatz 2<br />

Eine Abgrenzung durch einen Bauzaun ist erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

wenn die Baustelle unmittelbar an öffentlich zugängliche<br />

Flächen angrenzt. Der Bauzaun muss so beschaffen<br />

und aufgestellt sein, dass auch Blin<strong>de</strong> und sehbehin<strong>de</strong>rte<br />

Menschen die Baustelle gefahrlos passieren können.<br />

10.3 Zu Absatz 3<br />

10.3.1 Das Baustellenschild muss neben <strong>de</strong>r Bezeichnung <strong>de</strong>s<br />

Bauvorhabens nunmehr auch die Angaben über Art und<br />

Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung aufweisen sowie min<strong>de</strong>stens<br />

die Namen und Anschriften <strong>de</strong>r am Bau Beteiligten<br />

enthalten.<br />

10.3.2 Größe und Art <strong>de</strong>s Baustellenschil<strong>de</strong>s sind freigestellt,<br />

eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Das Baustellenschild<br />

ist so anzubringen, dass es dauerhaft von <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsfläche aus lesbar ist. Baustellenschil<strong>de</strong>r dürfen<br />

nur für die Dauer <strong>de</strong>r Bauarbeiten (Baubeginn bis<br />

Schlussabnahme) aufgestellt wer<strong>de</strong>n und sind nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Bauarbeiten unverzüglich zu beseitigen.<br />

10.3.3 Schil<strong>de</strong>r, auf <strong>de</strong>nen für die Vermietung, Verpachtung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r baulichen Anlage o<strong>de</strong>r in sonstiger<br />

Form geworben wird, sind keine Baustellenschil<strong>de</strong>r,<br />

son<strong>de</strong>rn genehmigungspflichtige Werbeanlagen.<br />

11 Standsicherheit, Schutz gegen schädliche Einflüsse<br />

(§ 11)<br />

11.1 Zu Absatz 1<br />

Beim Standsicherheitsnachweis sind nicht nur die<br />

Standsicherheit <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s, son<strong>de</strong>rn auch die Tragfähigkeit<br />

und Setzungsempfindlichkeit <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s<br />

sowie die Grundwasserverhältnisse zu berücksichtigen.<br />

11.2 Zu Absatz 2<br />

Im Standsicherheitsnachweis ist zu belegen, dass je<strong>de</strong><br />

auf das tragen<strong>de</strong> Bauteil angewiesene bauliche Anlage

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!