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Gazette Steglitz Juni 2018

Gazette für Steglitz, Lankwitz und Lichterfelde

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Mehr Rechte für Urlauber<br />

Ab 1. Juli gilt die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie<br />

Am 1. Juli <strong>2018</strong> treten umfassende<br />

Änderungen des Reiserechts<br />

für Pauschalreisen in Kraft. Ziel<br />

ist es, die zunehmende Buchung<br />

von Reisen über das Internet zu<br />

berücksichtigen und den Verbraucherschutz<br />

zu verbessern. Laut<br />

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH<br />

gilt das Pauschalreiserecht<br />

künftig unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auch für mehrere,<br />

beim gleichen Anbieter gebuchte<br />

Einzelleistungen. Außerdem verlängern<br />

sich unter anderem die<br />

Fristen, um Mängelansprüche<br />

geltend zu machen.<br />

Die Europäische Union (EU) hat seit<br />

Jahren an einer neuen Pauschalreise-Richtlinie<br />

gearbeitet, die diesen<br />

Rechtsbereich in allen EU-Staaten<br />

vereinheitlichen und verbraucherfreundlicher<br />

machen soll.<br />

Erweiterter Geltungsbereich<br />

Die neuen Vorschriften erweitern<br />

den Geltungsbereich des Pauschalreiserechts.<br />

Jetzt fallen nicht<br />

Künftig verlängert sich außerdem<br />

die Frist, innerhalb der Reisende<br />

bei einer mangelhaften Reiseleistung<br />

Ansprüche gegen den Reiseveranstalter<br />

geltend machen können.<br />

Bisher musste dies innerhalb<br />

von einem Monat nach Reiseende<br />

Anzeige<br />

Müssen Rentner Steuern zahlen?<br />

Das am 01.01.2005 in Kraft getretene<br />

Alterseinkünftegesetz<br />

beinhaltet unter anderem eine<br />

umfangreiche Neuordnung der<br />

Besteuerung von Alterseinkünften.<br />

Die Neuregelung gilt sowohl<br />

für Personen, die erst jetzt in Rente<br />

gehen oder noch im Arbeitsleben<br />

stehen, als auch für Personen,<br />

die bereits vor 2005 eine Rente<br />

bezogen haben, so genannte<br />

Bestandsrentner. Waren bisher<br />

bei einem Renteneintrittsalter<br />

von 65 Jahren 27 % der Rente als<br />

Einnahmen zu erfassen (Ertragsanteil),<br />

so beträgt im Kalenderjahr<br />

2005 der Besteuerungsanteil<br />

50 %, d. h. die Hälfte der Rente<br />

Foto: Denis Junker / Fotolia<br />

mehr nur klassische Pauschalreisen<br />

unter den Schutz dieser<br />

Regelungen. Sie kommen nun<br />

beispielsweise auch zur Anwendung,<br />

wenn Urlauber mindestens<br />

zwei einzelne Reiseleistungen für<br />

die gleiche Reise – etwa Flug und<br />

Hotel – über das gleiche Internetportal<br />

gebucht haben. Das Internetportal<br />

gilt dann juristisch als<br />

Reiseveranstalter und haftet dementsprechend.<br />

Auch die Haftung<br />

von Reisebüros verschärft sich:<br />

Sie gelten nun in mehr Fällen als<br />

bisher als Reiseveranstalter. Etwa<br />

dann, wenn sie ein Paket selbst<br />

zusammengestellter Einzelleistungen<br />

als „Pauschalreise“ anbieten.<br />

Längere Frist für Ansprüche<br />

unterliegt der Besteuerung. Seit<br />

dem 01.01.2005 werden die Rentenzahlungen<br />

an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern übermittelt<br />

(Rentenbezugsmitteilung).<br />

Jeder Rentner sollte daher überprüfen,<br />

ob er aufgrund der Neuregelung<br />

ein zu versteuerndes<br />

Einkommen erzielt und eine<br />

Steuererklärung abgeben muss.<br />

Wir haben, um den Anforderungen<br />

der Rentner gerecht zu<br />

werden, ein spezielles Paket für<br />

Rentner entwickelt. Sprechen Sie<br />

uns diesbezüglich an. Natürlich<br />

können Sie auch in allen anderen<br />

steuerlichen Fragen den Kontakt<br />

mit uns aufnehmen.<br />

Andreas Kerkmann<br />

Steuerberater<br />

Ludwigsfelder Straße 14<br />

14165 Berlin (Zehlendorf)<br />

Telefon: 030 / 801 73 35<br />

Telefax: 030 / 802 24 94<br />

Internet: www.buero-kerkmann.de<br />

E-Mail: kerkmann@buero-kerkmann.de<br />

Mandantenportal https://buero-kerkmann.portalbereich.de<br />

passiert sein, künftig haben Reisende<br />

dafür zwei Jahre Zeit.<br />

Erweiterte Haftung<br />

Der Reiseveranstalter kann seine<br />

Haftung nicht mehr auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränken,<br />

wenn es um körperliche Schäden<br />

geht und der Veranstalter den<br />

Schaden verschuldet hat. In solchen<br />

Fällen zählt ein Verschulden<br />

der einzelnen Leistungsträger, wie<br />

etwa des Hotels, als Verschulden<br />

des Veranstalters. Wenn Reisende<br />

in Zukunft wegen außergewöhnlicher,<br />

unabwendbarer Ereignisse,<br />

beispielsweise einer Naturkatastrophe,<br />

nicht nach Hause fliegen<br />

können, muss der Reiseveranstalter<br />

ihnen für bis zu drei Nächte<br />

eine Unterkunft besorgen. Diese<br />

sollte möglichst dem Standard<br />

der gebuchten Unterkunft entsprechen.<br />

In besonderen Fällen –<br />

etwa bei Schwangeren – gilt dies<br />

auch über drei Nächte hinaus. Außerdem<br />

sind Reiseveranstalter ab<br />

Kubanische Rhythmen im<br />

Hans-Rosenthal-Haus<br />

Kubanische Rhythmen mit Grupo<br />

Caney, das sind David, Pedro und<br />

Roberto mit Live-Latino-Musik,<br />

einer temperamentvollen Mischung<br />

aus kubanischem Son,<br />

Cha-Cha-Cha, Guajira, Rumba,<br />

Bolero u.v.m. – erwartet die Besucherinnen<br />

und Besucher am<br />

14. <strong>Juni</strong> im Hans-Rosenthal-Haus,<br />

Bolchener Str. 5, 14167 Berlin, Einlass<br />

ist um 17 Uhr, Beginn 18 Uhr.<br />

Die Kosten betragen 4 Euro;<br />

Jugendsozialarbeit<br />

<strong>Gazette</strong> <strong>Steglitz</strong> | <strong>Juni</strong> <strong>2018</strong> | 15<br />

1. Juli bei solchen außergewöhnlichen<br />

Ereignissen zu weiteren<br />

Beistandsleistungen verpflichtet<br />

– wie der Herstellung von Telefonverbindungen<br />

oder der Suche<br />

nach alternativen Reisemöglichkeiten.<br />

Anpassung Reisepreis<br />

Allerdings hat der Veranstalter nun<br />

auch das Recht, den Reisepreis<br />

nach der Buchung um bis zu acht<br />

Prozent zu erhöhen. Dies ist allerdings<br />

an einige Voraussetzungen<br />

geknüpft, zum Beispiel muss der<br />

Veranstalter sich diese Möglichkeit<br />

vertraglich offen gehalten haben.<br />

Die Preiserhöhung muss er bis spätestens<br />

20 Tage vor Reisebeginn<br />

mitteilen.<br />

Nach wie vor gilt: Reisende müssen<br />

Mängel vor Ort unverzüglich<br />

dem Veranstalter melden und Abhilfe<br />

verlangen – sonst haben sie<br />

keine Ansprüche (Bundesgesetzblatt<br />

2017 Teil I Nr. 48 vom 21. Juli<br />

2017).<br />

Anzeige<br />

Getränke und ein kleiner Abendimbiss<br />

stehen gegen Entgelt<br />

für Sie breit. Eine Anmeldung<br />

per Telefon 030 – 811 91 96 wird<br />

empfohlen.<br />

Es gibt viele Jugendliche, die gerne<br />

in die Ingeborg-Drewitz-Bibliothek<br />

in die Grunewaldstraße 3<br />

in <strong>Steglitz</strong> kommen.<br />

Bei Fragen oder Problemen –<br />

egal, ob es um Schulstress oder<br />

Mobbing geht, um Gewalt, Stress<br />

mit den Eltern, Liebe, Sex oder die<br />

Ausbildung – sind ab sofort immer<br />

mittwochs von 17 bis 19 Uhr<br />

Jugendsozialarbeiter des Projekts<br />

ZOOM! als Ansprechpartner<br />

für alle von 13 bis 21 Jahren vor<br />

Ort. Die Gespräche sind selbstverständlich<br />

vertraulich. ZOOM!<br />

<strong>Steglitz</strong>-Zehlendorf ist ein gemeinsames<br />

Projekt von Outreach<br />

gGmbH Mobile Jugendsozialarbeit<br />

Berlin, Nachbarschaftshaus<br />

Wannseebahn e. V. und Zephir<br />

gGmbH. Als Gewaltpräventionsprojekt<br />

wird es aus Mitteln<br />

der Berliner Kommission gegen<br />

Gewalt zunächst bis Ende <strong>2018</strong><br />

gefördert.<br />

Jeden Mittwoch von 17 bis<br />

19 Uhr, Eintritt: frei ohne Voranmeldung.

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