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Ambulantisierung der Pflege und das Pflege ...

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economica Management Handbuch <strong>Pflege</strong><br />

Management Handbuch <strong>Pflege</strong> / K Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen / K 1300 <strong>Ambulantisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>das</strong> <strong>Pflege</strong>-Weiterentwicklungsgesetz / 3<br />

<strong>Ambulantisierung</strong> <strong>und</strong> PflWG / 3.1 <strong>Pflege</strong>beratung /<br />

3.1 <strong>Pflege</strong>beratung<br />

Ab 1. Januar 2009 haben Personen, die Leistungen nach SGB XI beziehen, einen Rechtsanspruch auf<br />

individuelle Beratung <strong>und</strong> Hilfestellung durch „<strong>Pflege</strong>berater“, die die <strong>Pflege</strong>kasse 21 als Anstellungsträger<br />

ihren Versicherten bei Nachfrage anbieten. <strong>Pflege</strong>berater veranlassen nun aber nicht mehr die zur<br />

Durchführung eines Versorgungsplans erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen, wie noch im Gesetzentwurf<br />

vorgesehen, son<strong>der</strong>n haben nur mehr beim zuständigen Leistungsträger auf erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Genehmigung hinzuwirken. <strong>Pflege</strong>beratung konzentriert sich nicht allein auf Leistungen nach<br />

SGB XI, son<strong>der</strong>n auf in Betracht zu ziehende Sozialleistungen insgesamt (u. a. auch SGB V, SGB XII).<br />

Der Versorgungsplan, den <strong>Pflege</strong>berater in einem Case-Management-Prozess entwickeln, beinhaltet<br />

demgemäß Empfehlungen zu (a) im Einzelfall erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen, (b) dem dazu vorhandenen<br />

örtlichen Leistungsangebot <strong>und</strong> – so erfor<strong>der</strong>lich – (c) zur Überprüfung <strong>und</strong> Anpassung <strong>der</strong> empfohlenen<br />

Maßnahmen. Anträge auf Leistungen nach SGB V <strong>und</strong> SGB XI können auch beim <strong>Pflege</strong>berater gestellt<br />

werden, <strong>der</strong> diese weiterleitet.<br />

Ob durch <strong>Pflege</strong>beratung <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Versorgungsplanung tatsächlich ein verbessertes<br />

Versorgungsmanagement erzielen kann, hängt<br />

• zum einen ab von <strong>der</strong> Sach- <strong>und</strong> Methodenkompetenz <strong>der</strong> mit <strong>Pflege</strong>beratung beauftragten Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen ab (Kenntnisse über sozialen Leistungen <strong>und</strong> case-managementgestützte<br />

Prozesssteuerung),<br />

• zum an<strong>der</strong>en von einer zeitnahen Bewilligung sozialer Leistungen durch die jeweiligen Leistungsträger<br />

(z. B. SGB XI, SGB V, SGB XII).<br />

Eine zeitlich den rechtlichen Vorgaben entsprechende Begutachtung im Krankenhaus findet <strong>der</strong>zeit<br />

beispielsweise nirgends statt. Die verkürzte Begutachtungsfrist innerhalb einer Woche gilt nun zusätzlich<br />

auch für Hospize <strong>und</strong> ambulante palliative Versorgung (§ 18 SGB XI). Die zeitnahe Begutachtung <strong>und</strong><br />

Leistungsbewilligung ist aber substantiell: Denn ein Versorgungsmanagement kann nur dann praktisch<br />

wirksam werden, wenn die in einem Fall in Betracht kommenden Leistungsträger auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage ihrer<br />

jeweiligen Begutachtungs- <strong>und</strong> Bewilligungsverfahren (a) zeitnah <strong>und</strong> (b) abgestimmt verantwortlich tätig<br />

werden (z. B. im Rahmen einer Versorgungsplankonferenz analog zum Hilfeplanverfahren im SGB VIII).<br />

Hier ist ein Proce<strong>der</strong>e, wie im SGB IX (Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe) normiert, im Gr<strong>und</strong>satz weitaus<br />

konsequenter ausgestaltet. Denn <strong>der</strong> erstangegangene Rehabilitationsträger führt verantwortlich die<br />

Koordination herbei.<br />

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Die Informationspflicht <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen (§ 7 SGB XI) erstreckt sich neben <strong>der</strong> Leistungs- <strong>und</strong><br />

Preisvergleichsliste neuerdings auch auf <strong>Pflege</strong>stützpunkte <strong>und</strong> die unentgeltliche <strong>Pflege</strong>beratung.<br />

<strong>Pflege</strong>kassen haben weiterhin zu informieren über Festlegungen in Verträgen zur Integrierten<br />

Versorgung nach § 92b SGB XI, an denen sie beteiligt sind. Dem <strong>Pflege</strong>bedürftigen ist eine Beratung<br />

über die in seiner Situation in Betracht kommenden Leistungen anzubieten. Er ist auf Ergebnisse von<br />

Qualitätsprüfungen hinzuweisen <strong>und</strong> im Falle eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs<br />

(§ 5a SGB XI) über anerkannte niedrigschwellige Angebote zu unterrichten <strong>und</strong> zu beraten.<br />

Klinikwissen: Management Handbuch <strong>Pflege</strong> © 2008 by Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH<br />

24.08.2008<br />

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