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Ambulantisierung der Pflege und das Pflege ...

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economica Management Handbuch <strong>Pflege</strong><br />

Management Handbuch <strong>Pflege</strong> / K Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen / K 1300 <strong>Ambulantisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>das</strong> <strong>Pflege</strong>-Weiterentwicklungsgesetz / 3<br />

<strong>Ambulantisierung</strong> <strong>und</strong> PflWG / 3.4 Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz /<br />

• EUR 200.- monatlich als „erhöhter Betrag“.<br />

Die Höhe des Anspruchs wird von den <strong>Pflege</strong>kassen auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Empfehlung des MDK<br />

festgelegt. 36 Ein in einem Kalen<strong>der</strong>jahr nicht verbrauchter Betrag kann weiterhin in <strong>das</strong> folgende<br />

Kalen<strong>der</strong>halbjahr übertragen werden.<br />

Die Definition eingeschränkter Alltagskompetenz, die dem Assessment zu Gr<strong>und</strong>e liegt, wurde unverän<strong>der</strong>t<br />

beibehalten. Zur Bemessung <strong>der</strong> jeweiligen Höhe sind auf B<strong>und</strong>esebene Richtlinien über einheitliche<br />

Maßstäbe zur Bewertung des Hilfebedarfs auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Schädigung <strong>und</strong> Fähigkeitsstörungen in den in<br />

§ 45a Abs. 2 Nr. 1 bis 13 aufgeführten Bereichen zu beschließen (§ 45b SGB XI). Die Erarbeitung dieser<br />

erweiterten Begutachtung ist Aufgabe <strong>der</strong> im Gesetz genannten Akteure <strong>und</strong> Beteiligten. Zu letzteren sind<br />

nach § 45a SGB XI neuerdings auch Selbsthilfe- <strong>und</strong> Behin<strong>der</strong>tenorganisationen zu zählen. 37<br />

Leistungen nach § 45b sind gr<strong>und</strong>sätzlich mit Verhin<strong>der</strong>ungspflege (§ 39 SGB XI), die auch st<strong>und</strong>enweise<br />

bewilligt werden kann, zu verbinden. Das ist auch im alten Recht bereits <strong>der</strong> Fall. Man kann also zwei<br />

Budgets kombinieren. Die Voraussetzung, die für die Inanspruchnahme von Verhin<strong>der</strong>ungspflege im Falle<br />

einer erstmaligen Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>person erfüllt sein müssen, wurde zudem von zwölf auf sechs<br />

Monate verkürzt (§ 39 SGB XI). Dort, wo <strong>das</strong> „Poolen von Sachleistungen“ als neuer Vertragstyp (§ 36<br />

SGB XI) vereinbart wurde, können die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in den Pool<br />

einbezogen werden, sofern die erfor<strong>der</strong>liche Gr<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> die hauswirtschaftliche Versorgung, wie<br />

dargelegt, im Einzelfall sichergestellt sind.<br />

Die Anteilsfinanzierung durch die <strong>Pflege</strong>kassen für den Auf- <strong>und</strong> Ausbau niedrigschwelliger<br />

Betreuungsangebote sowie für Modellvorhaben ist aufgestockt worden. Nun mehr beträgt die<br />

För<strong>der</strong>höchstsummen EUR 25 Millionen pro Kalen<strong>der</strong>jahr (§ 45c SGB XI). Zusammen mit dem Zuschuss<br />

des Landes o<strong>der</strong> von Gebietskörperschaften stehen maximal 50 Millionen EUR pro Kalen<strong>der</strong>jahr zur<br />

Verfügung. Aber: Erhalten geblieben ist die Bestimmung, nach <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen <strong>und</strong> Land bzw.<br />

Gebietskörperschaften die För<strong>der</strong>summe im Verhältnis 1:1 erbringen müssen, was in einzelnen Fällen bei<br />

mangelndem Engagement des Landes zu Kürzungen auch <strong>der</strong> Finanzmittel nach § 45c SGB XI führte<br />

(z. B. Thüringen) . Die För<strong>der</strong>mittel können nach § 45d SGB XI neuerdings auch zum Auf- <strong>und</strong> Ausbau<br />

entsprechend tätiger Gruppen Ehrenamtlicher <strong>und</strong> Selbsthilfegruppen/-organisationen eingesetzt werden.<br />

Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste haben sich in <strong>der</strong> Vergangenheit vornehmlich auf leicht refinanzierbare<br />

Leistungen nach SGB XI <strong>und</strong> SGB V konzentriert. Niedrigschwellige Angebote sind weniger hoch reguliert,<br />

son<strong>der</strong>n mit Blick auf Inhalte <strong>der</strong> Intervention <strong>und</strong> Preisbildung offener. Träger, die sich in diesem<br />

Leistungsspektrum zukünftig betätigen wollen, sollten folgende Überlegungen in ihre Konzeptarbeit<br />

einbeziehen: Mit Blick auf <strong>das</strong> Setting ist abzuwägen, ob solche Dienste mit Erfolg eher solitär o<strong>der</strong> besser<br />

in Kooperation initiiert werden. Bedingt durch den Umstand, <strong>das</strong>s die Leistungen v.a. nach § 45c<br />

SGB XI einen Mix spezialisierter Fachlichkeit mit Bürgerengagement erfor<strong>der</strong>n, liegt es durchaus nahe,<br />

Vernetzungen mit z. B. Angeboten <strong>der</strong> offenen Altenhilfe anzustreben. Man benötigt in jedem Fall den<br />

ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst aus Gründen <strong>der</strong> Akquisition <strong>und</strong> Nachfragestimulierung. Die <strong>Pflege</strong>beratung im<br />

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Der MDS geht davon aus, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> erhöhte Betreuungsbetrag in Folge einer Gewichtung <strong>der</strong><br />

Kriterien, die im eingeführten Assessment demenzspezifische Formen eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz darstellen, v.a. Menschen mit Demenz zu Gute kommt <strong>und</strong> etwa 50 % <strong>der</strong><br />

Erkrankten die zweite Stufe erreichen (vg. Care konkret 24/2008, S. 11).<br />

Seit dem 10. Juni 2008 liegt die überarbeitete „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz <strong>und</strong> zur Bewertung des Hilfebedarfs“ vor. Das bisherige<br />

Assessment mit 13 Items gilt unverän<strong>der</strong>t. Um den erhöhten Betrag zu beziehen muss – neben zwei<br />

mit „Ja“ beantworteten Items – zusätzlich ein „Ja“ in bestimmten Bereichen (<strong>das</strong> sind 1-5, 9 o<strong>der</strong> 11)<br />

angegeben worden sein.<br />

Klinikwissen: Management Handbuch <strong>Pflege</strong> © 2008 by Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH<br />

24.08.2008<br />

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