zwischen Nord- und Ostsee - IHK Schleswig-Holstein
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Neues aus Berlin <strong>und</strong> Brüssel<br />
Reform des Insolvenzrechts<br />
Schnellere Unternehmenssanierung<br />
Berlin. Angeschlagene Unternehmen müssen<br />
künftig schneller <strong>und</strong> unkomplizierter<br />
saniert werden. Dieses Plädoyer des D<strong>IHK</strong><br />
hat jetzt die B<strong>und</strong>esregierung aufgegriffen<br />
<strong>und</strong> eine Reform des Insolvenzrechts<br />
auf den Weg gebracht. „Gläubiger erhalten<br />
künftig mehr Rechte wie etwa einen stärkeren<br />
Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters“,<br />
kommentierte D<strong>IHK</strong>-Hauptgeschäftsführer<br />
Martin Wansleben den Gesetzentwurf.<br />
Das Kabinett ziehe damit die<br />
richtigen Lehren aus der Wirtschafts- <strong>und</strong><br />
Finanzkrise.<br />
Small Business Act<br />
KMU-Test für<br />
EU-Gesetze<br />
Brüssel. Gesetze sollen konsequent auf ihre<br />
KMU-Tauglichkeit geprüft, der Zugang zu<br />
Krediten <strong>und</strong> Risikokapital verbessert, neue<br />
Märkte erschlossen <strong>und</strong> Anreize für mehr<br />
Energieeffizienz gesetzt werden. Drei Jahre<br />
nach Veröffentlichung des Small Business<br />
Act will die EU in diesen Bereichen neue<br />
Schwerpunkte setzen. Sie greift dabei wichtige<br />
Empfehlungen des D<strong>IHK</strong> auf, etwa zum<br />
Bürokratieabbau. Jeder Unternehmer soll<br />
künftig sehen können, wie sich EU-Vorhaben<br />
auf KMU auswirken. Den eigens hierfür<br />
entwickelten KMU-Test muss die EU bei Gesetzesfolgenabschätzungen<br />
konsequent anwenden<br />
<strong>und</strong> benutzerfre<strong>und</strong>lich veröffentlichen.<br />
Auch soll die Unternehmensgründung<br />
attraktiver werden: Existenzgründer sollen<br />
künftig weniger Zeit <strong>und</strong> Geld für ihren Unternehmensstart<br />
aufwenden müssen. red<br />
KfW-Förderprogramme<br />
Betriebsmittelfinanzierung<br />
wird flexibler<br />
Berlin. Auf Empfehlung des D<strong>IHK</strong> hat die<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flexible<br />
Elemente der Betriebsmittelfinanzierung<br />
in ihr Standardförderprogramm „KfW-<br />
Unternehmerkredit“ übernommen. Diese<br />
Finanzierungsart hatte sich in der Krisenzeit<br />
für die Unternehmen als sehr hilfreich erwiesen.<br />
Weitere Verbesserung für die Unternehmen:<br />
Die KfW hat zum 1. April 2011 den<br />
Förderdschungel seiner Programme gelich-<br />
Darüber hinaus konnte der D<strong>IHK</strong> verhindern,<br />
dass Steuererstattungsansprüche in<br />
der Regel nicht mehr in die Insolvenzmasse<br />
fließen sollten. Auf diese Weise wären r<strong>und</strong><br />
1,5 Milliarden Euro bei den Finanzämtern<br />
verblieben – zu Lasten der übrigen Gläubiger.<br />
„Hierdurch wäre die erfolgreiche Sanierung<br />
von Unternehmen zusätzlich gefährdet<br />
worden“, so Wansleben. Dadurch wären<br />
mehr Arbeitskräfte freigesetzt <strong>und</strong> die<br />
Sozialkassen letztlich noch stärker belastet<br />
worden. Unter dem Strich wären die Einsparungen<br />
wohl geringer als die hierdurch<br />
verursachten Kosten gewesen. red<br />
tet. Dabei sollten die Angebote von Bürgschaftsbanken<br />
<strong>und</strong> KfW besser miteinander<br />
verzahnt werden. red<br />
Restrukturierungsfonds-Verordnung<br />
D<strong>IHK</strong> fordert<br />
Nachbesserung bei<br />
Bankenabgabe<br />
Berlin. Der D<strong>IHK</strong> fordert, bei der Berechnung<br />
der Bankenabgabe nachzubessern.<br />
Mit der Bankenabgabe soll ein Sparstrumpf<br />
für Banken in Not angelegt werden. In seiner<br />
Stellungnahme zur so genannten „Restrukturierungsfonds-Verordnung“<br />
schlägt<br />
der D<strong>IHK</strong> vor, das Fördergeschäft <strong>und</strong> die<br />
Bürgschaftsbanken von der Bankenabgabe<br />
auszuklammern. Gerade Förderkredite sind<br />
nach Ansicht des D<strong>IHK</strong> wichtig für die Finanzierung<br />
von Existenzgründern <strong>und</strong> kleineren<br />
Unternehmen. Zudem sollten Doppelanrechnungen<br />
bei der Berechnung der<br />
Beiträge vermieden werden – zum Beispiel.<br />
bei Treuhandkrediten <strong>und</strong> in Konzernstrukturen.<br />
Der aktuelle Kabinettsbeschluss hat<br />
eine D<strong>IHK</strong>-Forderung bereits umgesetzt:<br />
Innerhalb von Konzernstrukturen kommt es<br />
bei der Berechnung der Bankenabgabe nicht<br />
mehr zur Doppelanrechung. red<br />
Lieferpflicht für Online-Händler<br />
D<strong>IHK</strong> kritisiert<br />
EU-Vorschlag<br />
Brüssel. Online-Händler sollen künftig ihre<br />
Ware auf Wunsch des Käufers in das europäische<br />
Ausland liefern müssen. Das schlägt<br />
der federführende Binnenmarktausschuss<br />
des EU-Parlaments vor. Von Finnland über<br />
Portugal, Zypern <strong>und</strong> Litauen hätten demnach<br />
Verbraucher in 27 Mitgliedsstaaten<br />
einen Anspruch auf Vertragsabschluss mit<br />
jedem Shopbetreiber in der Europäischen<br />
Union. Der Vorschlag wäre ein massiver Angriff<br />
auf die Vertragsfreiheit <strong>und</strong> würde vor<br />
allem kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen vor<br />
unüberwindbare Schwierigkeiten stellen,<br />
kritisiert der D<strong>IHK</strong> in seiner Stellungnahme<br />
<strong>und</strong> fordert, auf den Vertragszwang zu verzichten.<br />
Neben dem Sprachproblem müssten<br />
sich die Händler mit den unterschiedlichen<br />
Verbraucherrechten in 27 Mitgliedsstaaten<br />
auseinander setzen <strong>und</strong> würden sich zudem<br />
der Gefahr aussetzen, beispielsweise in Malta<br />
oder Polen verklagt zu werden. red<br />
Familienpflegezeit<br />
Betriebe können<br />
selbst entscheiden<br />
Berlin. Der geplante Rechtsanspruch auf<br />
Familienpflegezeit ist vom Tisch. B<strong>und</strong>esfamilienministerin<br />
Kristina Schröder folgte<br />
damit dem Argument des D<strong>IHK</strong>, dass die<br />
Rahmenbedingungen in den Betrieben so<br />
unterschiedlich sind, dass pauschale gesetzliche<br />
Regelungen keine Lösung sein können.<br />
Vorgesehen ist jetzt eine freiwillige Option<br />
für Betriebe <strong>und</strong> ihre Mitarbeiter, wenn sie<br />
die Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> Pflege verbessern<br />
möchten. Das Modell sieht vor, dass<br />
Mitarbeiter zur Pflege eines Angehörigen<br />
für maximal zwei Jahre bei halber Arbeitszeit<br />
75 Prozent des Lohns erhalten können.<br />
Anschließend wird dieser „Lohnkredit“ bei<br />
voller Arbeitszeit <strong>und</strong> reduziertem Lohn<br />
abgegolten. Organisiert wird dies über Zeitwertkonten.<br />
Zur Finanzierung der Lohnaufstockung<br />
können die Arbeitgeber ein zinsloses<br />
Darlehen erhalten. red<br />
34 <strong>zwischen</strong> <strong>Nord</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ostsee</strong> · 04/11<br />
Foto: PIXELIO/Rainer Sturm