16.12.2012 Aufrufe

zwischen Nord- und Ostsee - IHK Schleswig-Holstein

zwischen Nord- und Ostsee - IHK Schleswig-Holstein

zwischen Nord- und Ostsee - IHK Schleswig-Holstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Neues aus Berlin <strong>und</strong> Brüssel<br />

Reform des Insolvenzrechts<br />

Schnellere Unternehmenssanierung<br />

Berlin. Angeschlagene Unternehmen müssen<br />

künftig schneller <strong>und</strong> unkomplizierter<br />

saniert werden. Dieses Plädoyer des D<strong>IHK</strong><br />

hat jetzt die B<strong>und</strong>esregierung aufgegriffen<br />

<strong>und</strong> eine Reform des Insolvenzrechts<br />

auf den Weg gebracht. „Gläubiger erhalten<br />

künftig mehr Rechte wie etwa einen stärkeren<br />

Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters“,<br />

kommentierte D<strong>IHK</strong>-Hauptgeschäftsführer<br />

Martin Wansleben den Gesetzentwurf.<br />

Das Kabinett ziehe damit die<br />

richtigen Lehren aus der Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Finanzkrise.<br />

Small Business Act<br />

KMU-Test für<br />

EU-Gesetze<br />

Brüssel. Gesetze sollen konsequent auf ihre<br />

KMU-Tauglichkeit geprüft, der Zugang zu<br />

Krediten <strong>und</strong> Risikokapital verbessert, neue<br />

Märkte erschlossen <strong>und</strong> Anreize für mehr<br />

Energieeffizienz gesetzt werden. Drei Jahre<br />

nach Veröffentlichung des Small Business<br />

Act will die EU in diesen Bereichen neue<br />

Schwerpunkte setzen. Sie greift dabei wichtige<br />

Empfehlungen des D<strong>IHK</strong> auf, etwa zum<br />

Bürokratieabbau. Jeder Unternehmer soll<br />

künftig sehen können, wie sich EU-Vorhaben<br />

auf KMU auswirken. Den eigens hierfür<br />

entwickelten KMU-Test muss die EU bei Gesetzesfolgenabschätzungen<br />

konsequent anwenden<br />

<strong>und</strong> benutzerfre<strong>und</strong>lich veröffentlichen.<br />

Auch soll die Unternehmensgründung<br />

attraktiver werden: Existenzgründer sollen<br />

künftig weniger Zeit <strong>und</strong> Geld für ihren Unternehmensstart<br />

aufwenden müssen. red<br />

KfW-Förderprogramme<br />

Betriebsmittelfinanzierung<br />

wird flexibler<br />

Berlin. Auf Empfehlung des D<strong>IHK</strong> hat die<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flexible<br />

Elemente der Betriebsmittelfinanzierung<br />

in ihr Standardförderprogramm „KfW-<br />

Unternehmerkredit“ übernommen. Diese<br />

Finanzierungsart hatte sich in der Krisenzeit<br />

für die Unternehmen als sehr hilfreich erwiesen.<br />

Weitere Verbesserung für die Unternehmen:<br />

Die KfW hat zum 1. April 2011 den<br />

Förderdschungel seiner Programme gelich-<br />

Darüber hinaus konnte der D<strong>IHK</strong> verhindern,<br />

dass Steuererstattungsansprüche in<br />

der Regel nicht mehr in die Insolvenzmasse<br />

fließen sollten. Auf diese Weise wären r<strong>und</strong><br />

1,5 Milliarden Euro bei den Finanzämtern<br />

verblieben – zu Lasten der übrigen Gläubiger.<br />

„Hierdurch wäre die erfolgreiche Sanierung<br />

von Unternehmen zusätzlich gefährdet<br />

worden“, so Wansleben. Dadurch wären<br />

mehr Arbeitskräfte freigesetzt <strong>und</strong> die<br />

Sozialkassen letztlich noch stärker belastet<br />

worden. Unter dem Strich wären die Einsparungen<br />

wohl geringer als die hierdurch<br />

verursachten Kosten gewesen. red<br />

tet. Dabei sollten die Angebote von Bürgschaftsbanken<br />

<strong>und</strong> KfW besser miteinander<br />

verzahnt werden. red<br />

Restrukturierungsfonds-Verordnung<br />

D<strong>IHK</strong> fordert<br />

Nachbesserung bei<br />

Bankenabgabe<br />

Berlin. Der D<strong>IHK</strong> fordert, bei der Berechnung<br />

der Bankenabgabe nachzubessern.<br />

Mit der Bankenabgabe soll ein Sparstrumpf<br />

für Banken in Not angelegt werden. In seiner<br />

Stellungnahme zur so genannten „Restrukturierungsfonds-Verordnung“<br />

schlägt<br />

der D<strong>IHK</strong> vor, das Fördergeschäft <strong>und</strong> die<br />

Bürgschaftsbanken von der Bankenabgabe<br />

auszuklammern. Gerade Förderkredite sind<br />

nach Ansicht des D<strong>IHK</strong> wichtig für die Finanzierung<br />

von Existenzgründern <strong>und</strong> kleineren<br />

Unternehmen. Zudem sollten Doppelanrechnungen<br />

bei der Berechnung der<br />

Beiträge vermieden werden – zum Beispiel.<br />

bei Treuhandkrediten <strong>und</strong> in Konzernstrukturen.<br />

Der aktuelle Kabinettsbeschluss hat<br />

eine D<strong>IHK</strong>-Forderung bereits umgesetzt:<br />

Innerhalb von Konzernstrukturen kommt es<br />

bei der Berechnung der Bankenabgabe nicht<br />

mehr zur Doppelanrechung. red<br />

Lieferpflicht für Online-Händler<br />

D<strong>IHK</strong> kritisiert<br />

EU-Vorschlag<br />

Brüssel. Online-Händler sollen künftig ihre<br />

Ware auf Wunsch des Käufers in das europäische<br />

Ausland liefern müssen. Das schlägt<br />

der federführende Binnenmarktausschuss<br />

des EU-Parlaments vor. Von Finnland über<br />

Portugal, Zypern <strong>und</strong> Litauen hätten demnach<br />

Verbraucher in 27 Mitgliedsstaaten<br />

einen Anspruch auf Vertragsabschluss mit<br />

jedem Shopbetreiber in der Europäischen<br />

Union. Der Vorschlag wäre ein massiver Angriff<br />

auf die Vertragsfreiheit <strong>und</strong> würde vor<br />

allem kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen vor<br />

unüberwindbare Schwierigkeiten stellen,<br />

kritisiert der D<strong>IHK</strong> in seiner Stellungnahme<br />

<strong>und</strong> fordert, auf den Vertragszwang zu verzichten.<br />

Neben dem Sprachproblem müssten<br />

sich die Händler mit den unterschiedlichen<br />

Verbraucherrechten in 27 Mitgliedsstaaten<br />

auseinander setzen <strong>und</strong> würden sich zudem<br />

der Gefahr aussetzen, beispielsweise in Malta<br />

oder Polen verklagt zu werden. red<br />

Familienpflegezeit<br />

Betriebe können<br />

selbst entscheiden<br />

Berlin. Der geplante Rechtsanspruch auf<br />

Familienpflegezeit ist vom Tisch. B<strong>und</strong>esfamilienministerin<br />

Kristina Schröder folgte<br />

damit dem Argument des D<strong>IHK</strong>, dass die<br />

Rahmenbedingungen in den Betrieben so<br />

unterschiedlich sind, dass pauschale gesetzliche<br />

Regelungen keine Lösung sein können.<br />

Vorgesehen ist jetzt eine freiwillige Option<br />

für Betriebe <strong>und</strong> ihre Mitarbeiter, wenn sie<br />

die Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> Pflege verbessern<br />

möchten. Das Modell sieht vor, dass<br />

Mitarbeiter zur Pflege eines Angehörigen<br />

für maximal zwei Jahre bei halber Arbeitszeit<br />

75 Prozent des Lohns erhalten können.<br />

Anschließend wird dieser „Lohnkredit“ bei<br />

voller Arbeitszeit <strong>und</strong> reduziertem Lohn<br />

abgegolten. Organisiert wird dies über Zeitwertkonten.<br />

Zur Finanzierung der Lohnaufstockung<br />

können die Arbeitgeber ein zinsloses<br />

Darlehen erhalten. red<br />

34 <strong>zwischen</strong> <strong>Nord</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ostsee</strong> · 04/11<br />

Foto: PIXELIO/Rainer Sturm

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!