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Sept. 2018 / Ost

Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.

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Unverbindliche Preisempfehlung des Vorstandes HEV Region Olten<br />

Tarife für Wohnungsabnahmen diskutiert<br />

Sektion<br />

Der Vorstand des HEV Region Olten hat die Preispolitik der empfohlenen Wohnungsabnehmerinnen und -abnehmer<br />

überprüft. Nach der Prüfung des Ist-Zustandes wurde beschlossen, dass sich der Tarif nach der tatsächlich aufgewendeten<br />

Zeit richten soll, und nicht nach der Grösse einer Wohnung oder Liegenschaft.<br />

Dabei wurde festgestellt, dass der Tarif<br />

für Wohnungsabnahmen mehrheitlich<br />

nach Wohnungsgrössen erhoben wurde.<br />

Insbesondere bei schwierigen Mietverhältnissen<br />

oder Uneinigkeiten zwischen<br />

Mieter und Vermieter steht der tatsächliche<br />

Aufwand des Wohnungsabnehmers<br />

mit dem verrechneten Preis in einem<br />

Missverhältnis. Das gleiche gilt bei nicht<br />

standardisierten Mietobjekten, wie zum<br />

Beispiel Gewerbebetriebe oder im Gastgewerbe<br />

(Hotels und Restaurants).<br />

Der Vorstand des HEV Region Olten hat<br />

deshalb beschlossen, seinen Mitgliedern<br />

und den empfohlenen Wohnungsabnehmerinnen<br />

und -abnehmern eine<br />

unverbindliche Preisempfehlung für diese<br />

Dienstleistung abzugeben. Der Tarif<br />

soll sich nach der tatsächlich aufgewendeten<br />

Zeit richten, dazu treten die Ausla-<br />

gen für Wegspesen und allfällige Formulare,<br />

die direkt beim HEV Region Olten<br />

bezogen werden könne. Die Wohnungsabnahmeprotokolle<br />

stehen den empfohlenen<br />

Wohnungsabnehmer/Innen wie<br />

bisher gratis zur Verfügung.<br />

Der Vorstand des HEV Region Olten<br />

empfiehlt den einzelnen Mitgliedern, vor<br />

einer Wohnungsabnahme mit dem Wohnungsabnehmer<br />

jeweils den Tarif individuell<br />

zu vereinbaren. Die Wohnungsabnehmer<br />

sind in ihrer Preisgestaltung<br />

grundsätzlich frei, da sie ihre Tätigkeit<br />

selbständig ausüben und dem HEV Region<br />

Olten weder rechenschaftspflichtig,<br />

noch weisungsgebunden sind.<br />

Die vom HEV Region Olten empfohlenen<br />

Wohnungsabnehmer sowie die unverbindliche<br />

Preisempfehlung finden sich<br />

auf der Homepage www.hev-olten.ch.<br />

Die empfohlenen Preise verstehen<br />

sich exklusive Mehrwertsteuer. Die<br />

selbständigen und keinen bindenden<br />

Weisung unterstehenden Wohnungsabnehmerinnen<br />

und -abnehmer sind<br />

frei, von der nachfolgenden Preisempfehlung<br />

nach eigenem Gutdünken<br />

abzuweichen.<br />

1. Telefonische Auskünfte bis 15 Minuten<br />

sollten kostenlos sein.<br />

2. Richtwert Wohnungsübergabe/-abnahme<br />

pro Viertelstunde CHF 30.00.<br />

Angebrochene Viertelstunden können<br />

voll verrechnet werden.<br />

3. Die Reisezeit wird mit 50 Prozent<br />

des Stundenansatzes gemäss Ziff.<br />

2 vorstehend verrechnet. Dazu kann<br />

eine Kilometerentschädigung von<br />

CHF 0.70/km erhoben werden.<br />

4. Das Wohnungsabnahmeprotokoll<br />

wird an die vom HEV Region Olten<br />

empfohlenen Wohnungsabnehmer<br />

gratis abgegeben und sollte nicht<br />

verrechnet werden. Allfällige weitere<br />

Formulare können beim HEV Region<br />

Olten bezogen und zusätzlich in<br />

Rechnung gestellt werden.<br />

5. Die Entschädigung für Ziff. 2 bis<br />

4 sollte sich nach dem tatsächlichen<br />

Aufwand richten.<br />

Entscheidend für die Kosten einer Wohnungsabnahme soll die aufgewendete Zeit sein.<br />

Daniela Weibel (Präsidentin),<br />

Stephan Glättli (Sekretär)<br />

Impressionen<br />

aus Freiburg/<br />

Fribourg im<br />

Üechtland.<br />

Siehe dazu<br />

die Reiseausschreibung<br />

links.<br />

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