Sept. 2018 / Ost
Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.
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Unverbindliche Preisempfehlung des Vorstandes HEV Region Olten<br />
Tarife für Wohnungsabnahmen diskutiert<br />
Sektion<br />
Der Vorstand des HEV Region Olten hat die Preispolitik der empfohlenen Wohnungsabnehmerinnen und -abnehmer<br />
überprüft. Nach der Prüfung des Ist-Zustandes wurde beschlossen, dass sich der Tarif nach der tatsächlich aufgewendeten<br />
Zeit richten soll, und nicht nach der Grösse einer Wohnung oder Liegenschaft.<br />
Dabei wurde festgestellt, dass der Tarif<br />
für Wohnungsabnahmen mehrheitlich<br />
nach Wohnungsgrössen erhoben wurde.<br />
Insbesondere bei schwierigen Mietverhältnissen<br />
oder Uneinigkeiten zwischen<br />
Mieter und Vermieter steht der tatsächliche<br />
Aufwand des Wohnungsabnehmers<br />
mit dem verrechneten Preis in einem<br />
Missverhältnis. Das gleiche gilt bei nicht<br />
standardisierten Mietobjekten, wie zum<br />
Beispiel Gewerbebetriebe oder im Gastgewerbe<br />
(Hotels und Restaurants).<br />
Der Vorstand des HEV Region Olten hat<br />
deshalb beschlossen, seinen Mitgliedern<br />
und den empfohlenen Wohnungsabnehmerinnen<br />
und -abnehmern eine<br />
unverbindliche Preisempfehlung für diese<br />
Dienstleistung abzugeben. Der Tarif<br />
soll sich nach der tatsächlich aufgewendeten<br />
Zeit richten, dazu treten die Ausla-<br />
gen für Wegspesen und allfällige Formulare,<br />
die direkt beim HEV Region Olten<br />
bezogen werden könne. Die Wohnungsabnahmeprotokolle<br />
stehen den empfohlenen<br />
Wohnungsabnehmer/Innen wie<br />
bisher gratis zur Verfügung.<br />
Der Vorstand des HEV Region Olten<br />
empfiehlt den einzelnen Mitgliedern, vor<br />
einer Wohnungsabnahme mit dem Wohnungsabnehmer<br />
jeweils den Tarif individuell<br />
zu vereinbaren. Die Wohnungsabnehmer<br />
sind in ihrer Preisgestaltung<br />
grundsätzlich frei, da sie ihre Tätigkeit<br />
selbständig ausüben und dem HEV Region<br />
Olten weder rechenschaftspflichtig,<br />
noch weisungsgebunden sind.<br />
Die vom HEV Region Olten empfohlenen<br />
Wohnungsabnehmer sowie die unverbindliche<br />
Preisempfehlung finden sich<br />
auf der Homepage www.hev-olten.ch.<br />
Die empfohlenen Preise verstehen<br />
sich exklusive Mehrwertsteuer. Die<br />
selbständigen und keinen bindenden<br />
Weisung unterstehenden Wohnungsabnehmerinnen<br />
und -abnehmer sind<br />
frei, von der nachfolgenden Preisempfehlung<br />
nach eigenem Gutdünken<br />
abzuweichen.<br />
1. Telefonische Auskünfte bis 15 Minuten<br />
sollten kostenlos sein.<br />
2. Richtwert Wohnungsübergabe/-abnahme<br />
pro Viertelstunde CHF 30.00.<br />
Angebrochene Viertelstunden können<br />
voll verrechnet werden.<br />
3. Die Reisezeit wird mit 50 Prozent<br />
des Stundenansatzes gemäss Ziff.<br />
2 vorstehend verrechnet. Dazu kann<br />
eine Kilometerentschädigung von<br />
CHF 0.70/km erhoben werden.<br />
4. Das Wohnungsabnahmeprotokoll<br />
wird an die vom HEV Region Olten<br />
empfohlenen Wohnungsabnehmer<br />
gratis abgegeben und sollte nicht<br />
verrechnet werden. Allfällige weitere<br />
Formulare können beim HEV Region<br />
Olten bezogen und zusätzlich in<br />
Rechnung gestellt werden.<br />
5. Die Entschädigung für Ziff. 2 bis<br />
4 sollte sich nach dem tatsächlichen<br />
Aufwand richten.<br />
Entscheidend für die Kosten einer Wohnungsabnahme soll die aufgewendete Zeit sein.<br />
Daniela Weibel (Präsidentin),<br />
Stephan Glättli (Sekretär)<br />
Impressionen<br />
aus Freiburg/<br />
Fribourg im<br />
Üechtland.<br />
Siehe dazu<br />
die Reiseausschreibung<br />
links.<br />
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