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Gemeindeblatt - Gemeinde Rohrmoos-Untertal

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Eigener Reisepass für Kinder erforderlich<br />

Kindereintragungen im Reisepass<br />

der Eltern sind ab 15. Juni 2012<br />

ungültig<br />

Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012<br />

für Auslandsreisen einen eigenen<br />

Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen<br />

des Gastlandes<br />

zulässig ist – einen Personalausweis.<br />

Die Eintragung im Reisepass eines<br />

Zeckenschutzimpfung 2012<br />

Um der Bevölkerung eine komplette<br />

Immunisierung gegen die FSME-<br />

Erkrankung in Folge eines<br />

Zeckenbisses anzubieten, muss die<br />

in den Vorjahren begonnene FSME-<br />

Impfaktion weitergeführt werden.<br />

Die Impfaktion dauert noch bis 24.<br />

Juli 2012<br />

An dieser Impfaktion können<br />

teilnehmen:<br />

1. Personen für die beiden ersten<br />

Teilimpfungen. Die Impfung<br />

ist ab dem vollenden ersten<br />

Lebensjahr möglich.<br />

2. Personen, welche die beiden<br />

ersten Teilimpfungen erhalten<br />

haben, sollen sich zur Erzielung<br />

eines längerandauernden<br />

Impfschutzes dringend der<br />

die Grundimmunisierung<br />

Elternteiles gilt ab diesem Zeitpunkt<br />

nicht mehr. Auch dann nicht, wenn<br />

der Pass noch länger gültig sein sollte.<br />

Das Prinzip „ Eine Person – ein<br />

Pass“ wurde von der Europäischen<br />

Union unter anderem als Schutzmaßnahme<br />

gegen den Kinderhandel<br />

eingeführt. Ein Reisepass kann<br />

– unabhängig vom Wohnsitz – bei<br />

jeder Bezirkshauptmannschaft und<br />

jedem Magistrat beantragt werden.<br />

Die Antragstellung ist auch bei einer<br />

dazu ermächtigten <strong>Gemeinde</strong> des<br />

Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen<br />

gibt es nicht in allen<br />

Bundesländern und sind daher im<br />

Einzelfall zu erfragen. Wird ein Reisepass<br />

beantragt, werden auf dem Chip<br />

die personenbezogenen Daten und<br />

das Lichtbild gespeichert. Ab dem<br />

zwölften Lebensjahr werden auch die<br />

Fingerabdrücke erfasst.<br />

Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen<br />

für Kinder bleiben gleich:<br />

komplettierenden 3. Teilimpfung<br />

unterziehen.<br />

3. Die erste Auffrischungsimpfung<br />

wäre 3 Jahre nach einer<br />

kompletten Grundimmunisierung<br />

erforderlich. Auf Grund neuer<br />

Erkenntnisse empfiehlt der<br />

Impfausschuss des obersten<br />

Sanitätsrates alle weiteren<br />

Auffrischungsimpfungen im<br />

5-Jahres Intervall durchzuführen,<br />

um den Impfschutz fortgesetzt<br />

aufrecht zu erhalten. Dies gilt<br />

nur für Impflingen bis zum 60.<br />

Lebensjahr. Ältere Personen sind<br />

weiterhin im 3-Jahres Intervall<br />

aufzufrischen.<br />

Diese Impfaktion kann für die<br />

Erwachsenen und Kleinkinder nur<br />

in den Gesundheitsämtern der<br />

Politischen Exposituren in Bad<br />

• Bis zu einem Alter von 2 Jahren<br />

wird ein Reisepass mit einer<br />

zweijährigen Gültigkeitsdauer<br />

ausgestellt.<br />

• Ab dem zweiten Geburtstag<br />

wird ein Reisepass mit einer<br />

fünfjährigen Gültigkeitsdauer<br />

ausgestellt.<br />

• Ab dem zwölften Geburtstag<br />

wird eine Erwachsenenpass<br />

für jeweils zehn Jahre ausgestellt.<br />

Der Reisepass für Minderjährige ist<br />

bis einschließlich des zweiten Geburtstags<br />

bei Erstausstellung (ausgenommen<br />

(Expresszustellungen)<br />

gebührenfrei, kostet danach € 30,00<br />

und ab dem zwölften Geburtstag €<br />

75,90<br />

Aussee und Gröbming durchgeführt<br />

werden. Für die Schulkinder findet<br />

diese Impfung in den Schulen statt.<br />

Für Kinder bis zum vollendeten<br />

16. Lebensjahr steht ein eigener<br />

Kinderimpfstoff zur Verfügung.<br />

Anmeldungen zur FSME-Impfung:<br />

Sanitätsreferat der Politischen<br />

Expositur Gröbming, Telefonnummer:<br />

03685/22136 DW 251 od. 252<br />

Der Impfkostenbeitrag beträgt<br />

pro Teilnehmer € 18,00.- für den<br />

Kinderimpfstoff und € 19,50. - für<br />

den Impfstoff für Erwachsene; dieser<br />

ist bei der Impfung zu bezahlen. Pro<br />

Teilimpfung wird auf Antrag von der<br />

zuständigen Krankenversicherung ein<br />

bestimmter Betrag refundiert. Die<br />

hierfür erforderlichen Bestätigungen<br />

werden vom Sanitätsreferat<br />

Gröbming ausgefolgt.<br />

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