Gemeindeblatt - Gemeinde Rohrmoos-Untertal
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Eigener Reisepass für Kinder erforderlich<br />
Kindereintragungen im Reisepass<br />
der Eltern sind ab 15. Juni 2012<br />
ungültig<br />
Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012<br />
für Auslandsreisen einen eigenen<br />
Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen<br />
des Gastlandes<br />
zulässig ist – einen Personalausweis.<br />
Die Eintragung im Reisepass eines<br />
Zeckenschutzimpfung 2012<br />
Um der Bevölkerung eine komplette<br />
Immunisierung gegen die FSME-<br />
Erkrankung in Folge eines<br />
Zeckenbisses anzubieten, muss die<br />
in den Vorjahren begonnene FSME-<br />
Impfaktion weitergeführt werden.<br />
Die Impfaktion dauert noch bis 24.<br />
Juli 2012<br />
An dieser Impfaktion können<br />
teilnehmen:<br />
1. Personen für die beiden ersten<br />
Teilimpfungen. Die Impfung<br />
ist ab dem vollenden ersten<br />
Lebensjahr möglich.<br />
2. Personen, welche die beiden<br />
ersten Teilimpfungen erhalten<br />
haben, sollen sich zur Erzielung<br />
eines längerandauernden<br />
Impfschutzes dringend der<br />
die Grundimmunisierung<br />
Elternteiles gilt ab diesem Zeitpunkt<br />
nicht mehr. Auch dann nicht, wenn<br />
der Pass noch länger gültig sein sollte.<br />
Das Prinzip „ Eine Person – ein<br />
Pass“ wurde von der Europäischen<br />
Union unter anderem als Schutzmaßnahme<br />
gegen den Kinderhandel<br />
eingeführt. Ein Reisepass kann<br />
– unabhängig vom Wohnsitz – bei<br />
jeder Bezirkshauptmannschaft und<br />
jedem Magistrat beantragt werden.<br />
Die Antragstellung ist auch bei einer<br />
dazu ermächtigten <strong>Gemeinde</strong> des<br />
Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen<br />
gibt es nicht in allen<br />
Bundesländern und sind daher im<br />
Einzelfall zu erfragen. Wird ein Reisepass<br />
beantragt, werden auf dem Chip<br />
die personenbezogenen Daten und<br />
das Lichtbild gespeichert. Ab dem<br />
zwölften Lebensjahr werden auch die<br />
Fingerabdrücke erfasst.<br />
Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen<br />
für Kinder bleiben gleich:<br />
komplettierenden 3. Teilimpfung<br />
unterziehen.<br />
3. Die erste Auffrischungsimpfung<br />
wäre 3 Jahre nach einer<br />
kompletten Grundimmunisierung<br />
erforderlich. Auf Grund neuer<br />
Erkenntnisse empfiehlt der<br />
Impfausschuss des obersten<br />
Sanitätsrates alle weiteren<br />
Auffrischungsimpfungen im<br />
5-Jahres Intervall durchzuführen,<br />
um den Impfschutz fortgesetzt<br />
aufrecht zu erhalten. Dies gilt<br />
nur für Impflingen bis zum 60.<br />
Lebensjahr. Ältere Personen sind<br />
weiterhin im 3-Jahres Intervall<br />
aufzufrischen.<br />
Diese Impfaktion kann für die<br />
Erwachsenen und Kleinkinder nur<br />
in den Gesundheitsämtern der<br />
Politischen Exposituren in Bad<br />
• Bis zu einem Alter von 2 Jahren<br />
wird ein Reisepass mit einer<br />
zweijährigen Gültigkeitsdauer<br />
ausgestellt.<br />
• Ab dem zweiten Geburtstag<br />
wird ein Reisepass mit einer<br />
fünfjährigen Gültigkeitsdauer<br />
ausgestellt.<br />
• Ab dem zwölften Geburtstag<br />
wird eine Erwachsenenpass<br />
für jeweils zehn Jahre ausgestellt.<br />
Der Reisepass für Minderjährige ist<br />
bis einschließlich des zweiten Geburtstags<br />
bei Erstausstellung (ausgenommen<br />
(Expresszustellungen)<br />
gebührenfrei, kostet danach € 30,00<br />
und ab dem zwölften Geburtstag €<br />
75,90<br />
Aussee und Gröbming durchgeführt<br />
werden. Für die Schulkinder findet<br />
diese Impfung in den Schulen statt.<br />
Für Kinder bis zum vollendeten<br />
16. Lebensjahr steht ein eigener<br />
Kinderimpfstoff zur Verfügung.<br />
Anmeldungen zur FSME-Impfung:<br />
Sanitätsreferat der Politischen<br />
Expositur Gröbming, Telefonnummer:<br />
03685/22136 DW 251 od. 252<br />
Der Impfkostenbeitrag beträgt<br />
pro Teilnehmer € 18,00.- für den<br />
Kinderimpfstoff und € 19,50. - für<br />
den Impfstoff für Erwachsene; dieser<br />
ist bei der Impfung zu bezahlen. Pro<br />
Teilimpfung wird auf Antrag von der<br />
zuständigen Krankenversicherung ein<br />
bestimmter Betrag refundiert. Die<br />
hierfür erforderlichen Bestätigungen<br />
werden vom Sanitätsreferat<br />
Gröbming ausgefolgt.<br />
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