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Gemeindeblatt - Gemeinde Rohrmoos-Untertal

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nalen und internationalen Gästen großen Anklang fand.<br />

Elisabeth Grogl und Britt Stocker mit Team schafften in<br />

Zusammenarbeit mit dem Sporthotel Royer ein wunderschönes<br />

Ambiente für die Besucher der WSV—VIP<br />

Lounge.„Die Lounge im Sporthotel Royer war ein gerne<br />

angenommener Treffpunkt für FIS-Gäste, Freunde vom<br />

ORF, internationale Weltcupveranstalter und nationale<br />

Gäste. Heather Mills und Alberto Tomba wurden prompt<br />

zu begeisterten Stammgästen, was uns natürlich sehr<br />

freute.“<br />

Osterfeuer und Sonnwendfeuer<br />

Das Verbrennen biogener Materialien im Freien ist grundsätzlich verboten (BGBl. Nr. 405/1993). Die Ausnahmen<br />

für Osterfeuer und Sonnwendfeuer sind in der BrauchtumsfeuerVO streng geregelt!<br />

Das Osterfeuer gehört zum Brauchtum des heimischen Osterfestes. Leider wird dies gelegentlich zur Entledigung<br />

von Gartenabfällen und sonstigem Unrat missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten<br />

Brauchtumstage sind! Dies ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen, im Falle von Anzeigen zu<br />

empfindlichen Geldstrafen. Details siehe Homepage.<br />

Überwachung:<br />

Für den Vollzug der BrauchtumsfeuerVO ist die Bezirksverwaltungsbehörde und Polizei zuständig. Behörde<br />

und Polizei haben das Recht Liegenschaften und Anlagen zu betreten und zu kontrollieren.<br />

Feuer, die nicht den Bestimmungen des § 3 BrauchtumsfeuerVO entsprechen, sind verboten und unverzüglich<br />

zu löschen. Bei Nichtbefolgung des Auftrags ist die Löschung gegen Ersatz der Kosten unverzüglich<br />

durchführen zu lassen. Zusätzlich sind die Strafbestimmungen zu beachten.<br />

Was ist erlaubt?<br />

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt<br />

werden. In jedem Fall sollte man länger gelagertes Material vor dem Anzünden umlagern, um<br />

Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen! Keine Reifen & Möbel, kein Altholz, kein<br />

Müll!<br />

Abstandsbestimmungen unbedingt einhalten!<br />

• Mindestabstand zu Gebäuden ist 50 Meter, zu Wäldern oder Baumgruppen 40 Meter.<br />

• zu öffentlichen Verkehrsflächen Mindestabstand 50 Meter.<br />

• Zu technischen Anlagen und Betriebsanlagen Mindestabstand 100 Meter<br />

• Kein Feuer darf unbeobachtet bleiben!<br />

Brauchtumsfeuer sind dieses Jahr ausnahmslos nur an diesen Tagen erlaubt:<br />

Karsamstag der 7. April in der Zeit von 15.00 Uhr bis bis Ostersonntag 03:00 !<br />

Sonnwende: 21. Juni : sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist das Entzünden auch<br />

am nächstfolgenden Samstag zulässig!<br />

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