Gemeindeblatt - Gemeinde Rohrmoos-Untertal
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nalen und internationalen Gästen großen Anklang fand.<br />
Elisabeth Grogl und Britt Stocker mit Team schafften in<br />
Zusammenarbeit mit dem Sporthotel Royer ein wunderschönes<br />
Ambiente für die Besucher der WSV—VIP<br />
Lounge.„Die Lounge im Sporthotel Royer war ein gerne<br />
angenommener Treffpunkt für FIS-Gäste, Freunde vom<br />
ORF, internationale Weltcupveranstalter und nationale<br />
Gäste. Heather Mills und Alberto Tomba wurden prompt<br />
zu begeisterten Stammgästen, was uns natürlich sehr<br />
freute.“<br />
Osterfeuer und Sonnwendfeuer<br />
Das Verbrennen biogener Materialien im Freien ist grundsätzlich verboten (BGBl. Nr. 405/1993). Die Ausnahmen<br />
für Osterfeuer und Sonnwendfeuer sind in der BrauchtumsfeuerVO streng geregelt!<br />
Das Osterfeuer gehört zum Brauchtum des heimischen Osterfestes. Leider wird dies gelegentlich zur Entledigung<br />
von Gartenabfällen und sonstigem Unrat missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten<br />
Brauchtumstage sind! Dies ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen, im Falle von Anzeigen zu<br />
empfindlichen Geldstrafen. Details siehe Homepage.<br />
Überwachung:<br />
Für den Vollzug der BrauchtumsfeuerVO ist die Bezirksverwaltungsbehörde und Polizei zuständig. Behörde<br />
und Polizei haben das Recht Liegenschaften und Anlagen zu betreten und zu kontrollieren.<br />
Feuer, die nicht den Bestimmungen des § 3 BrauchtumsfeuerVO entsprechen, sind verboten und unverzüglich<br />
zu löschen. Bei Nichtbefolgung des Auftrags ist die Löschung gegen Ersatz der Kosten unverzüglich<br />
durchführen zu lassen. Zusätzlich sind die Strafbestimmungen zu beachten.<br />
Was ist erlaubt?<br />
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt<br />
werden. In jedem Fall sollte man länger gelagertes Material vor dem Anzünden umlagern, um<br />
Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen! Keine Reifen & Möbel, kein Altholz, kein<br />
Müll!<br />
Abstandsbestimmungen unbedingt einhalten!<br />
• Mindestabstand zu Gebäuden ist 50 Meter, zu Wäldern oder Baumgruppen 40 Meter.<br />
• zu öffentlichen Verkehrsflächen Mindestabstand 50 Meter.<br />
• Zu technischen Anlagen und Betriebsanlagen Mindestabstand 100 Meter<br />
• Kein Feuer darf unbeobachtet bleiben!<br />
Brauchtumsfeuer sind dieses Jahr ausnahmslos nur an diesen Tagen erlaubt:<br />
Karsamstag der 7. April in der Zeit von 15.00 Uhr bis bis Ostersonntag 03:00 !<br />
Sonnwende: 21. Juni : sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist das Entzünden auch<br />
am nächstfolgenden Samstag zulässig!<br />
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