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Offener_Brief_Ministerpräsident_CFM_221118

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Die blaue Partei │ Georg-Schumann-Str. 38 │ 04155 Leipzig<br />

Sächsische Staatskanzlei<br />

<strong>Ministerpräsident</strong><br />

Michael Kretschmer<br />

Archivstraße 1<br />

01097 Dresden<br />

Leipzig, 22.11.2018<br />

<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> an den Sächsischen <strong>Ministerpräsident</strong>en zum Migrationspakt<br />

Sehr geehrter Herr <strong>Ministerpräsident</strong> Kretschmer,<br />

Sie haben am 3. November 2018 Kritik an der Bundesregierung für den Ihrer Meinung nach technokratischen<br />

Umgang mit dem sogenannten Migrationspakt (Compact for Migration, <strong>CFM</strong>) geübt. Leider missfiel Ihnen<br />

lediglich die Art und Weise, mit der die Bundesregierung diese internationale Vereinbarung behandelt, weil<br />

sie angeblich den Populisten in die Hände spiele. Inhaltliche Kritik an den Zielen und Inhalten des<br />

Migrationspakts habe ich von Ihnen nicht vernommen, dabei gilt es genau diese zu üben.<br />

Zuvor ein kurzer Rückblick ins Jahr 1967: in jenem Jahr wurde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von<br />

1951, die ursprünglich nach 1945 für Europa und insbesondere für Opfer des kommunistischen<br />

Nachkriegsterrors ausgelegt war, in ihrem Wirkungsbereich auf nahezu die ganze Welt ausgeweitet. Auch die<br />

GFK von 1967 war kein bindender Vertrag, seit 2011 wurde sie Schritt für Schritt Bestandteil des deutschen<br />

Asylrechts und der von uns bindenden EU‐Asylverfahrensrichtlinie. Diese und andere Anpassungen der GFK<br />

führten unter dem ohnehin vorhandenen Wanderungsdruck in Richtung Europa zu hunderttausenden<br />

Menschen, die in Deutschland und Europa die großzügigen Lücken unseres Asylrechts für eine im Kern illegale<br />

Einwanderung nutzten.<br />

Auch wenn die aktuellen Wanderungszahlen auf Grund strengerer Grenzkontrollen unserer Nachbarn<br />

gesunken sind, hat sich an der gesetzlichen Situation in Europa und am bestehenden Wanderungsdruck<br />

aus dem Süden NICHTS geändert.<br />

Heute erleben wir abermals die Erschaffung einer offiziell nicht verbindlichen Vereinbarung, die dennoch<br />

versucht allmählich bisher nicht existente Rechte für jeden wanderungswilligen Menschen über die Köpfe<br />

von Wählern und Parlamenten und geltenden Gesetzen festzuschreiben. Ähnlich der GFK von 1967 ist davon<br />

auszugehen, dass eine internationale Vereinbarung schließlich Eingang in nationale Rechtsprechung und<br />

damit Gesetzgebung finden wird.<br />

Im Windschatten einer inzwischen öffentlich erzwungenen Diskussion über den Compact for Migration“<br />

befindet sich sein siamesischer Zwilling, der „Compact for Refugees“.<br />

http://www.un.org/depts/german/migration/a73‐12‐part‐II.pdf


Dieser Zwilling findet in der öffentlichen Debatte derzeit noch gar nicht statt. Entlarvend für die gesamte<br />

Diskussion von Migration und Flüchtlingsschutz ist, dass die meisten Befürworter dieser Abkommen selbst<br />

daran scheitern, zwischen den allesamt unscharfen Begriffen Flüchtling, Migrant und anderen zu<br />

unterscheiden.<br />

Bereits im Jahr 2000 verlangte Australien als eines von drei großen klassischen Einwanderungsländern neben<br />

den USA und Kanada Korrekturen an der GFK zwecks klarer Definitionen und Lastenverteilungen. Die UNO<br />

lehnte eine Neufassung jedoch ab.<br />

Zurück zum <strong>CFM</strong>: Dort wird im aktuellen Text die unbewiesene Behauptung aufgestellt (Seite 3/32, Ziffer 8),<br />

„Migration sei in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der<br />

nachhaltigen Entwicklung“, die noch weiter optimiert werden müsste. Und weiter: „die meisten Migranten<br />

[...] reisen, leben und arbeiten heute auf sichere, geordnete und reguläre Weise.“<br />

Wozu dann dieser Pakt, wenn angeblich die große Zahl wanderungswilliger Menschen offensichtlich mit den<br />

aktuellen gesetzlichen Regelungen gut bedient ist? Richtig ist zweifellos, dass Menschen auf der ganzen Welt<br />

heute schon entscheiden können, aus ihrer Heimat regulär aus‐ und in ein anderes Land regulär<br />

einzuwandern und schließlich dort heimisch zu werden. Gesetze des Ziellandes definieren den Modus der<br />

Einwanderung. Aber um diese Menschen geht es dem <strong>CFM</strong> ganz ausdrücklich nicht.<br />

Stattdessen geht es hinter dem neutralen Begriff ‚Migration’ um das Massenphänomen von<br />

Armutsmigration, früher Völkerwanderung genannt. Diese Variante von Auswanderung und Exil großer<br />

Zahlen von Menschen sind meist das bittere Resultat von Kriegen und gescheiterter Politik.<br />

Völkerwanderungen zerreißen Familien und soziale Gefüge und destabilisieren als Massenphänomen<br />

Herkunfts‐ und Zielländer. Auswanderung und Exil dieser Art zu einem erstrebenswerten Kriterium unserer<br />

Gegenwart und Zukunft zu erklären, ist menschlich zynisch. Sie richtet sich gegen stabile soziale Gefüge und<br />

die Natur des Menschen. Überspitzt könnte man eine solche Idee als geradezu menschenfeindlich<br />

bezeichnen.<br />

Die zweite gern öffentlich wiederholte These (Seite 3/32, Ziffer 11) lautet: „Kein Land kann die mit diesem<br />

globalen Phänomen verbundenen Herausforderungen und Chancen allein bewältigen.“ Dies ist genauso<br />

richtig, wie es falsch ist. Unzweifelhaft ist indessen, dass jedes Land – je nach Situation seiner<br />

Bevölkerungsstruktur, seiner Wirtschaftskraft, seiner Kultur und Religion– individuelle Bedürfnisse in Bezug<br />

auf Ein‐ oder Auswanderung hat. Diese Interessen souverän durchzusetzen, also auch darüber zu wachen,<br />

wer die Grenzen eines Landes wie überschreitet, entscheidet über Frieden oder Krieg, nicht nur in diesem<br />

Land, sondern auch in seiner unmittelbaren Umgebung.<br />

Daraus folgt, dass es KEINE GEMEINSAMEN GLOBALEN INTERESSEN zur Migration gibt. Es gibt eine große<br />

Zahl an Entwicklungsländern und ihre meist korrupten Regierungen, die ihre selbst verursachte<br />

Überbevölkerung gern über einen Exodus lindern würden, und es gibt eine große Zahl an entwickelten<br />

Industriestaaten westlicher Prägung, die zum Ziel illegaler Migration werden. Zu suggerieren, diese<br />

unterschiedlichen Interessenlagen ließen sich ohne Mitwirken der davon betroffenen Bürger moderieren<br />

oder gar entscheiden, ist zutiefst antidemokratisch.<br />

Damit ist der Migrationspakt schon in wesentlichen Ansätzen realitätsfremd und irreführend.<br />

2


In dem 32‐seitigen deutschen Dokument http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf<br />

finden sich hinter den typischen blumigen Formulierungen weitere rechtsstaatliche Tretminen, die nur<br />

geübten Lesern mit einem Blick für die Botschaft zwischen den Zeilen auffallen.<br />

Um nur drei zu nennen und zu kommentieren:<br />

1. „Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare<br />

Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende<br />

Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen. (Seite 3/32,<br />

Ziffer 10)<br />

Irreführend sind hiernach Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung führen... – damit ist bereits<br />

festgelegt, was angeblich Fakt und Fake‐News sind. Man sollte einen medialen Aufschrei erwarten,<br />

bisher ist dieser offensichtliche Angriff auf die Pressefreiheit nicht wirklich aufgefallen.<br />

2. „Wir verpflichten uns, das Recht aller Menschen auf eine rechtliche Identität zu erfüllen, indem wir<br />

alle unsere Staatsangehörigen mit Nachweisen ihrer Staatsangehörigkeit... ausstatten...(Seite 10/32,<br />

Ziffer 20)<br />

Diese Passage suggeriert, dass die Mehrzahl der von Auswanderung betroffenen Staaten ihren<br />

Bürgern keine Pässe ausstellt, um sie an der Ausreise zu hindern. Richtig ist jedoch, dass die illegale<br />

Migrationswelle der letzten Jahre davon geprägt war, dass Migranten sich im vollen Bewusstsein und<br />

in großen Zahlen ihrer heimischen Pässe entledigt haben, um die großzügigen Asylregelungen gerade<br />

in Europa in Anspruch nehmen zu können. Hier geht es nicht um die Herkunftsländer, sondern<br />

tatsächlich darum, dass letztlich die Zielländer illegale Einreisen de facto legalisieren sollen – auch<br />

das tausendfach bereits in den letzten Jahren geschehen.<br />

3. Unter dem Stichwort „Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ erwartet man<br />

eine klare Zustimmung zum Schutz jeglicher Grenzen gegen illegale Übertritte. Stattdessen spricht<br />

man hier allgemein „von der Sicherheit der Staaten, Gemeinschaften und Migranten. „Der gesamte<br />

Abschnitt 11 (Seiten 18f/32 ) behandelt die Effizienz und Sicherstellung von Grenzübertritten und<br />

formuliert den Anspruch die Bestrafung des illegalen Grenzübertritts zu revidieren.“ Kein Wort<br />

davon, dass der nicht existente Grenzschutz in Zusammenarbeit mit Schleuser‐Organisationen aus<br />

Herkunfts‐ und Zielländern zu hohen Wanderungszahlen geführt hat. Kein Wort davon, dass man sich<br />

gemeinsam für die Begrenzung von Migration insgesamt einsetzt. Vielmehr geht es wohl um die<br />

weltweite schrittweise Legalisierung all jener Migrationspraktiken, die bisher national noch<br />

sanktioniert werden können.<br />

Zurück zur Situation des Migrationspaktes insgesamt: die Zahl der Länder, die bereits angekündigt haben,<br />

den Migrationspakt abzulehnen, steigt im Wochenrhythmus. In Europa sind dies Bulgarien, Dänemark,<br />

Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Tschechien und Ungarn,<br />

mithin 11 von 28 EU‐Ländern. Außerhalb Europas haben die USA, Australien, China, Israel, Japan, Kanada und<br />

Südkorea angekündigt nicht zu unterzeichnen. Es ist kein Zufall, dass sich darunter die drei größten<br />

klassischen Einwanderungsländer befinden. All diese Länder kritisieren, dass die derzeitig noch nicht<br />

bindenden Ziele des Paktes in künftige rechtsstaatliche Gerichtsurteile einfließen und jede eigenständige<br />

Migrationspolitik einschränken. Sie tun dies aus Erfahrung (siehe Genfer Flüchtlingskonvention im EU‐<br />

Asylverfahrensrecht).<br />

Anstatt im Sinne der viel beschworenen westlichen Wertegemeinschaft zu erkennen, dass diese Länder<br />

unsere politischen Verbündeten sind, verweist die Bundesregierung die Kritik am Migrationspakt ins Reich<br />

3


der sogenannten Fake‐News und rechten Verschwörungstheorien. Sie behauptet weiterhin, der<br />

Migrationspakt sei zwingend notwendig, um weitere illegale Migration nach Deutschland zu reduzieren. Nach<br />

Ansicht der Bundesregierung würden sich all jene Unterzeichnerstaaten, die ihren eigenen Bürgern bisher<br />

keine Menschenrechte garantieren, die kein funktionierendes Rechtssystem installiert haben, die sich in<br />

kriegsähnlichen Zuständen befinden, durch diese Vereinbarung daran gebunden fühlen werden und von nun<br />

an alle Menschen auf ihrem jeweiligen Territorium zu behandeln, wie es die Zielländer von<br />

Wanderungsbewegungen weltweit längst tun.<br />

Vergeblich sucht man die wichtigste Erkenntnis im Vertragsdokument, dass der beste Schutz vor den<br />

persönlich mitunter dramatischen Folgen für Armutsmigranten weltweit eine Verhinderung von<br />

massenhaften Wanderungsbewegungen und Hilfe in der Heimat, d. h. auch klaren Verpflichtungen bzw.<br />

Sanktionen für die Verursacher von Flucht und Vertreibung sind. Dies überrascht nicht, widerspräche diese<br />

Schlussfolgerung auch der anfänglichen Grundannahme, „Migration sei in unserer globalisierten Welt eine<br />

Quelle des Wohlstands“.<br />

Immerhin haben Teile der Politik verstanden. Neben der blauen Partei, lehnen auch die AfD und Teile der<br />

CDU den Migrationspakt ab, darunter auch der CDU‐Landesverband Sachsen‐Anhalt, der CDU‐Kreisverband<br />

Leipzig und der sächsische CDU‐Unionsfraktionsvize Arnold Vaatz.<br />

Sie, <strong>Ministerpräsident</strong> Kretschmer, tragen für 4 Millionen Sachsen große Verantwortung. Sie wissen um die<br />

Skepsis der Bürger angesichts der politisch herbeigeführten Migrationskrise seit spätestens 2015. Stellen Sie<br />

sich vor die Bürger im Freistaat und setzen Sie sich sowohl im Bundesrat als auch innerhalb Ihrer eigenen<br />

Partei für eine Ablehnung des Migrationspakts ein.<br />

Herzlichst,<br />

Frauke Petry, MdB, MdL<br />

Vorsitzende der blauen Partei #TeamPetry<br />

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