Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"
Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de
Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de
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SATZUNG<br />
Ziel des Vere<strong>in</strong>s<br />
„Begeisterung schaffen für Aufgaben und Chancen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Energie- und Gebäudetechnik,<br />
sowie Integration und Vernetzung <strong>in</strong> die sächsische Unternehmenslandschaft!“<br />
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />
1. Der Vere<strong>in</strong> führt den Namen „Vere<strong>in</strong> zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ingenieurausbildung <strong>der</strong> Gebäude-<br />
und Energietechnik Dresden e.V.“.<br />
2. Er führt nach E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Vere<strong>in</strong>sregister<br />
den Namenszusatz „e<strong>in</strong>getragener<br />
Vere<strong>in</strong>“ <strong>in</strong> <strong>der</strong> abgekürzten Form „e.V.“<br />
3. Der Vere<strong>in</strong> hat se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> Dresden, Hochschule<br />
für Technik und Wirtschaft Dresden,<br />
Friedrich-List-Platz 1, 01069 Dresden.<br />
4. Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />
§ 2 Ziel des Vere<strong>in</strong>s<br />
1. Das Ziel des Vere<strong>in</strong>s ist die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Ingenieurausbildung, <strong>der</strong> Wissenschaft und<br />
<strong>der</strong> Forschung auf dem Gebiet <strong>der</strong> technischen<br />
Gebäudeausrüstung.<br />
Dieser Zweck wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e verwirklicht<br />
durch:<br />
• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> wissenschaftlichen und praxisbezogenen<br />
Ingenieurausbildung,<br />
• Durchführung studentischer Exkursionen,<br />
• Kommunikation und Öffenlichkeitsarbeit,<br />
• Vergabe von Forschungsprojekten,<br />
• Durchführung von Tagungen, Veranstaltungen,<br />
Sem<strong>in</strong>aren und Symposien<br />
• Beschaffung von F<strong>in</strong>anzmitteln zur Verwirklichung<br />
<strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>szwecke.<br />
2. Der Vere<strong>in</strong> wird se<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>nützigen Zwecke<br />
dadurch för<strong>der</strong>n, dass durch Verbreitung<br />
neuer Erkenntnisse aus Theorie und Praxis<br />
die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit<br />
und Kont<strong>in</strong>uität <strong>der</strong> Gebäude-und Energietechnikausbildung<br />
geför<strong>der</strong>t und gewährleistet<br />
wird.<br />
3. Zur Verfolgung se<strong>in</strong>er Zwecke darf <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong><br />
se<strong>in</strong>erseits die Mitgliedschaft <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en<br />
geme<strong>in</strong>nützigen Vere<strong>in</strong>igungen o<strong>der</strong> Unternehmen<br />
erwerben.<br />
§ 3 Geme<strong>in</strong>nützigkeit<br />
1. Der Vere<strong>in</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar<br />
geme<strong>in</strong>nützige Zwecke im S<strong>in</strong>ne<br />
des §§ 52 ff AO.<br />
2. Der Vere<strong>in</strong> ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht<br />
<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
3. Mittel des Vere<strong>in</strong>s dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />
Zwecke verwendet werden.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten ke<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>nanteile,<br />
ke<strong>in</strong>e Zuwendungen aus Mitteln des Vere<strong>in</strong>es<br />
mit Ausnahme des Ersatzes von Aufwendungen,<br />
die sie für den Vere<strong>in</strong> und dessen<br />
Zwecke getätigt haben.<br />
4. Es darf ke<strong>in</strong>e natürliche und juristische Person<br />
durch Ausgaben, die den Zwecken des<br />
Vere<strong>in</strong>s fremd s<strong>in</strong>d, o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig<br />
hohe Vergütungen <strong>in</strong> sonstiger Weise<br />
begünstigt werden.<br />
5. Die Mitglie<strong>der</strong> haben ke<strong>in</strong>en Anteil am Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden<br />
o<strong>der</strong> bei Auflösen des Vere<strong>in</strong>s we<strong>der</strong><br />
die e<strong>in</strong>gezahlten Beiträge zurück, noch<br />
haben sie Anspruch auf das Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />
§ 4 Mitgliedschaft<br />
1. Mitglie<strong>der</strong> des Vere<strong>in</strong>s können natürliche<br />
und juristische Personen werden, die die<br />
Satzung anerkennen und bereit s<strong>in</strong>d, die<br />
Ziele des Vere<strong>in</strong>s zu unterstützen.<br />
JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020<br />
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