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Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"

Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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SATZUNG<br />

Ziel des Vere<strong>in</strong>s<br />

„Begeisterung schaffen für Aufgaben und Chancen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Energie- und Gebäudetechnik,<br />

sowie Integration und Vernetzung <strong>in</strong> die sächsische Unternehmenslandschaft!“<br />

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1. Der Vere<strong>in</strong> führt den Namen „Vere<strong>in</strong> zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ingenieurausbildung <strong>der</strong> Gebäude-<br />

und Energietechnik Dresden e.V.“.<br />

2. Er führt nach E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Vere<strong>in</strong>sregister<br />

den Namenszusatz „e<strong>in</strong>getragener<br />

Vere<strong>in</strong>“ <strong>in</strong> <strong>der</strong> abgekürzten Form „e.V.“<br />

3. Der Vere<strong>in</strong> hat se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> Dresden, Hochschule<br />

für Technik und Wirtschaft Dresden,<br />

Friedrich-List-Platz 1, 01069 Dresden.<br />

4. Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

§ 2 Ziel des Vere<strong>in</strong>s<br />

1. Das Ziel des Vere<strong>in</strong>s ist die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Ingenieurausbildung, <strong>der</strong> Wissenschaft und<br />

<strong>der</strong> Forschung auf dem Gebiet <strong>der</strong> technischen<br />

Gebäudeausrüstung.<br />

Dieser Zweck wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e verwirklicht<br />

durch:<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> wissenschaftlichen und praxisbezogenen<br />

Ingenieurausbildung,<br />

• Durchführung studentischer Exkursionen,<br />

• Kommunikation und Öffenlichkeitsarbeit,<br />

• Vergabe von Forschungsprojekten,<br />

• Durchführung von Tagungen, Veranstaltungen,<br />

Sem<strong>in</strong>aren und Symposien<br />

• Beschaffung von F<strong>in</strong>anzmitteln zur Verwirklichung<br />

<strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>szwecke.<br />

2. Der Vere<strong>in</strong> wird se<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>nützigen Zwecke<br />

dadurch för<strong>der</strong>n, dass durch Verbreitung<br />

neuer Erkenntnisse aus Theorie und Praxis<br />

die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit<br />

und Kont<strong>in</strong>uität <strong>der</strong> Gebäude-und Energietechnikausbildung<br />

geför<strong>der</strong>t und gewährleistet<br />

wird.<br />

3. Zur Verfolgung se<strong>in</strong>er Zwecke darf <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>erseits die Mitgliedschaft <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en<br />

geme<strong>in</strong>nützigen Vere<strong>in</strong>igungen o<strong>der</strong> Unternehmen<br />

erwerben.<br />

§ 3 Geme<strong>in</strong>nützigkeit<br />

1. Der Vere<strong>in</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar<br />

geme<strong>in</strong>nützige Zwecke im S<strong>in</strong>ne<br />

des §§ 52 ff AO.<br />

2. Der Vere<strong>in</strong> ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

3. Mittel des Vere<strong>in</strong>s dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />

Zwecke verwendet werden.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten ke<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>nanteile,<br />

ke<strong>in</strong>e Zuwendungen aus Mitteln des Vere<strong>in</strong>es<br />

mit Ausnahme des Ersatzes von Aufwendungen,<br />

die sie für den Vere<strong>in</strong> und dessen<br />

Zwecke getätigt haben.<br />

4. Es darf ke<strong>in</strong>e natürliche und juristische Person<br />

durch Ausgaben, die den Zwecken des<br />

Vere<strong>in</strong>s fremd s<strong>in</strong>d, o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig<br />

hohe Vergütungen <strong>in</strong> sonstiger Weise<br />

begünstigt werden.<br />

5. Die Mitglie<strong>der</strong> haben ke<strong>in</strong>en Anteil am Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />

Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden<br />

o<strong>der</strong> bei Auflösen des Vere<strong>in</strong>s we<strong>der</strong><br />

die e<strong>in</strong>gezahlten Beiträge zurück, noch<br />

haben sie Anspruch auf das Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

1. Mitglie<strong>der</strong> des Vere<strong>in</strong>s können natürliche<br />

und juristische Personen werden, die die<br />

Satzung anerkennen und bereit s<strong>in</strong>d, die<br />

Ziele des Vere<strong>in</strong>s zu unterstützen.<br />

JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020<br />

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