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Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"

Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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SATZUNG<br />

• Die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

und des Geschäftsberichtes des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres des För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>s,<br />

• die Wahl und die Entlastung des Vorstandes<br />

sowie die Wahl von Ehrenmitglie<strong>der</strong>n,<br />

• die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten<br />

Haushaltsplanes,<br />

• die Beschlussfassung über Anträge gem. §<br />

7 Absatz 1 und 2 <strong>der</strong> Satzung,<br />

• <strong>der</strong> Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />

• die Beschlussfassung über Satzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

und Zweckän<strong>der</strong>ungen,<br />

• die Beschlussfassung über die Auflösung<br />

des Vere<strong>in</strong>s,<br />

• die Beschlussfassung über das Protokoll<br />

<strong>der</strong> vorherigen Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

§11 Beschluss durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Die ordnungsgemäß e<strong>in</strong>berufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ist beschlussfähig.<br />

2. Satzungsän<strong>der</strong>ungen können nur durch<br />

die Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit e<strong>in</strong>er<br />

Mehrheit von drei Viertel <strong>der</strong> abgegebenen<br />

Stimmen beschlossen werden. Vorschläge<br />

zur Satzungsän<strong>der</strong>ung müssen <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Tagesordnung enthalten se<strong>in</strong>.<br />

3. Die Auflösung des Vere<strong>in</strong>s kann nur auf<br />

e<strong>in</strong>er eigens dazu e<strong>in</strong>berufenen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

beschlossen werden. Die<br />

Versammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

m<strong>in</strong>destens zwei Drittel aller Mitglie<strong>der</strong><br />

anwesend s<strong>in</strong>d. Der Auflösungsbeschluss<br />

bedarf <strong>der</strong> Dreiviertelmehrheit <strong>der</strong> abgegebenen<br />

Stimmen.<br />

4. Zur Än<strong>der</strong>ung des Zweckes des Vere<strong>in</strong>s ist<br />

die vorherige schriftliche Bestätigung des<br />

zuständigen F<strong>in</strong>anzamtes e<strong>in</strong>zuholen, dass<br />

die Zweckän<strong>der</strong>ung ke<strong>in</strong>e Auswirkung auf<br />

die Geme<strong>in</strong>nützigkeit hat.<br />

5. Beschlüsse werden <strong>in</strong> offener Abstimmung<br />

gefasst. Auf Antrag e<strong>in</strong>es Mitglieds hat geheime<br />

Abstimmung durch Stimmzettel zu<br />

erfolgen.<br />

6. Über die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ist e<strong>in</strong> Protokoll anzufertigen,<br />

das vom Vorsitzenden und vom Protokollanten<br />

unterschrieben wird. Das Protokoll<br />

ist den Mitglie<strong>der</strong>n spätestens e<strong>in</strong>en Monat<br />

nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung zuzustellen.<br />

Das Protokoll gilt als genehmigt,<br />

wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb von drei Wochen<br />

nach Zugang schriftlich Wi<strong>der</strong>spruch beim<br />

Vorstand erhoben wird. Falls <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch<br />

nicht vom Vorstand gelöst werden<br />

kann, ist das Protokoll <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

vorzulegen.<br />

§12 Vorstand<br />

• Der erweiterte Vorstand besteht aus 5<br />

Mitglie<strong>der</strong>n, dem Vorsitzenden, se<strong>in</strong>em<br />

Stellvertreter, e<strong>in</strong>em Schatzmeister und 2<br />

weiteren Mitglie<strong>der</strong>n. Vorstand gem. § 26<br />

BGB s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Vorsitzende, <strong>der</strong> stellvertretende<br />

Vorsitzende und <strong>der</strong> Schatzmeister.<br />

Der Vorsitzende vertritt den Vere<strong>in</strong> alle<strong>in</strong>,<br />

<strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende und <strong>der</strong><br />

Schatzmeister vertreten geme<strong>in</strong>sam.<br />

• Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt. Die<br />

Amtsdauer des Vorstands beträgt zwei<br />

Jahre. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

müssen Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> Mitarbeiter/Bedienstete <strong>der</strong> dem<br />

Vere<strong>in</strong> angehörenden juristischen Personen<br />

o<strong>der</strong> Personenvere<strong>in</strong>igungen se<strong>in</strong>.<br />

Der Vorstand bestimmt dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er konstituierenden<br />

Sitzung den Vorsitzenden,<br />

se<strong>in</strong>en Stellvertreter und die an<strong>der</strong>en<br />

Funktionen.<br />

64 JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020

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