Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"
Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de
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SATZUNG<br />
• Die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
und des Geschäftsberichtes des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres des För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>s,<br />
• die Wahl und die Entlastung des Vorstandes<br />
sowie die Wahl von Ehrenmitglie<strong>der</strong>n,<br />
• die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten<br />
Haushaltsplanes,<br />
• die Beschlussfassung über Anträge gem. §<br />
7 Absatz 1 und 2 <strong>der</strong> Satzung,<br />
• <strong>der</strong> Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />
• die Beschlussfassung über Satzungsän<strong>der</strong>ungen<br />
und Zweckän<strong>der</strong>ungen,<br />
• die Beschlussfassung über die Auflösung<br />
des Vere<strong>in</strong>s,<br />
• die Beschlussfassung über das Protokoll<br />
<strong>der</strong> vorherigen Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
§11 Beschluss durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
1. Die ordnungsgemäß e<strong>in</strong>berufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ist beschlussfähig.<br />
2. Satzungsän<strong>der</strong>ungen können nur durch<br />
die Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit e<strong>in</strong>er<br />
Mehrheit von drei Viertel <strong>der</strong> abgegebenen<br />
Stimmen beschlossen werden. Vorschläge<br />
zur Satzungsän<strong>der</strong>ung müssen <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Tagesordnung enthalten se<strong>in</strong>.<br />
3. Die Auflösung des Vere<strong>in</strong>s kann nur auf<br />
e<strong>in</strong>er eigens dazu e<strong>in</strong>berufenen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
beschlossen werden. Die<br />
Versammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
m<strong>in</strong>destens zwei Drittel aller Mitglie<strong>der</strong><br />
anwesend s<strong>in</strong>d. Der Auflösungsbeschluss<br />
bedarf <strong>der</strong> Dreiviertelmehrheit <strong>der</strong> abgegebenen<br />
Stimmen.<br />
4. Zur Än<strong>der</strong>ung des Zweckes des Vere<strong>in</strong>s ist<br />
die vorherige schriftliche Bestätigung des<br />
zuständigen F<strong>in</strong>anzamtes e<strong>in</strong>zuholen, dass<br />
die Zweckän<strong>der</strong>ung ke<strong>in</strong>e Auswirkung auf<br />
die Geme<strong>in</strong>nützigkeit hat.<br />
5. Beschlüsse werden <strong>in</strong> offener Abstimmung<br />
gefasst. Auf Antrag e<strong>in</strong>es Mitglieds hat geheime<br />
Abstimmung durch Stimmzettel zu<br />
erfolgen.<br />
6. Über die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ist e<strong>in</strong> Protokoll anzufertigen,<br />
das vom Vorsitzenden und vom Protokollanten<br />
unterschrieben wird. Das Protokoll<br />
ist den Mitglie<strong>der</strong>n spätestens e<strong>in</strong>en Monat<br />
nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung zuzustellen.<br />
Das Protokoll gilt als genehmigt,<br />
wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb von drei Wochen<br />
nach Zugang schriftlich Wi<strong>der</strong>spruch beim<br />
Vorstand erhoben wird. Falls <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch<br />
nicht vom Vorstand gelöst werden<br />
kann, ist das Protokoll <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
vorzulegen.<br />
§12 Vorstand<br />
• Der erweiterte Vorstand besteht aus 5<br />
Mitglie<strong>der</strong>n, dem Vorsitzenden, se<strong>in</strong>em<br />
Stellvertreter, e<strong>in</strong>em Schatzmeister und 2<br />
weiteren Mitglie<strong>der</strong>n. Vorstand gem. § 26<br />
BGB s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Vorsitzende, <strong>der</strong> stellvertretende<br />
Vorsitzende und <strong>der</strong> Schatzmeister.<br />
Der Vorsitzende vertritt den Vere<strong>in</strong> alle<strong>in</strong>,<br />
<strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende und <strong>der</strong><br />
Schatzmeister vertreten geme<strong>in</strong>sam.<br />
• Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt. Die<br />
Amtsdauer des Vorstands beträgt zwei<br />
Jahre. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
müssen Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> Mitarbeiter/Bedienstete <strong>der</strong> dem<br />
Vere<strong>in</strong> angehörenden juristischen Personen<br />
o<strong>der</strong> Personenvere<strong>in</strong>igungen se<strong>in</strong>.<br />
Der Vorstand bestimmt dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er konstituierenden<br />
Sitzung den Vorsitzenden,<br />
se<strong>in</strong>en Stellvertreter und die an<strong>der</strong>en<br />
Funktionen.<br />
64 JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020