Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"
Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de
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SATZUNG<br />
2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorstand. Es besteht ke<strong>in</strong><br />
Aufnahmeanspruch. Der Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong><br />
Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.<br />
3. Ehrenmitglied kann werden, wer auf dem<br />
Gebiet <strong>der</strong> effizienten Energie-und Gebäudetechnik<br />
Hervorragendes geleistet<br />
o<strong>der</strong> die Ziele des Vere<strong>in</strong>s außerordentlich<br />
geför<strong>der</strong>t hat und von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
auf Beschluss ernannt wird.<br />
4. Die Mitgliedschaft beg<strong>in</strong>nt mit <strong>der</strong> schriftlichen<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Aufnahme durch den<br />
Vorstand. Sie erlischt durch Austritt, Ausschluss,<br />
Tod o<strong>der</strong> Auflösung des Vere<strong>in</strong>s.<br />
§ 5 Austritt von Mitglie<strong>der</strong>n<br />
1. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d zum Austritt aus dem<br />
Vere<strong>in</strong> berechtigt.<br />
2. Der Austritt ist dem Vorstand durch e<strong>in</strong>geschriebenen<br />
Brief mit e<strong>in</strong>er Frist von drei<br />
Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
mitzuteilen.<br />
3. E<strong>in</strong> ausgetretenes Mitglied hat ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf Teilhabe am Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />
§ 6 Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n<br />
1. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss,<br />
wenn das betreffende Mitglied vorsätzlich<br />
den Interessen des Vere<strong>in</strong>s zuwi<strong>der</strong> handelt.<br />
Über den Ausschluss entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
auf Antrag des Vorstandes<br />
mit 2/3 Mehrheit.<br />
2. Der Ausschluss e<strong>in</strong>es Mitgliedes wird sofort<br />
mit <strong>der</strong> Beschlussfassung wirksam und ist<br />
dem Mitglied unverzüglich schriftlich durch<br />
den Vorstand mitzuteilen.<br />
3. Die Mitgliedschaft endet automatisch,<br />
wenn trotz zweimaligen Er<strong>in</strong>nerungsschreiben<br />
und nach schriftlicher Ankündigung des<br />
Ausschlusses <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt<br />
wird.<br />
4. Der Ausschluss hebt die Verpflichtung zur<br />
Zahlung fälliger Beiträge nicht auf und gewährt<br />
ke<strong>in</strong>erlei Ansprüche auf Rückgabe<br />
gezahlter Beiträge o<strong>der</strong> auf das Vermögen<br />
des Vere<strong>in</strong>s.<br />
§ 7 Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
1. Alle Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d berechtigt, an den Mitglie<strong>der</strong>versammlungen<br />
teilzunehmen und<br />
besitzen das aktive und passive Wahlrecht<br />
für den Vorstand.<br />
2. Alle Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d berechtigt, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Anträge zu unterbreiten, die<br />
spätestens 1 Woche vor e<strong>in</strong>er Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
dem Vorstand vorliegen müssen.<br />
3. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d an die Satzung sowie die<br />
satzungsmäßig gefassten Beschlüsse gebunden.<br />
Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet, den Vere<strong>in</strong> bei<br />
<strong>der</strong> Erreichung se<strong>in</strong>er Ziele zu unterstützen.<br />
4. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d gehalten, jede Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Wohnung o<strong>der</strong> des Sitzes dem Vorstand<br />
anzuzeigen.<br />
5. Jedes Mitglied hat e<strong>in</strong>en Beitrag gemäß § 8<br />
<strong>der</strong> Satzung zu zahlen.<br />
§ 8 Mitgliedsbeiträge, F<strong>in</strong>anzierung<br />
1. Die aus den Aufgaben des Vere<strong>in</strong>s erwachsenden<br />
Aufwendungen werden durch Mitgliedsbeiträge<br />
und Spenden gedeckt. Für<br />
die zur Verfügungstellung von Druckschriften<br />
des Vere<strong>in</strong>s kann von den Mitglie<strong>der</strong>n<br />
kostendecken<strong>der</strong> Aufwendungsersatz erhoben<br />
werden. Umlagen können nur durch<br />
e<strong>in</strong>stimmigen Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
festgesetzt werden.<br />
2. Die Erhebung und die Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge<br />
werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Beitragsordnung<br />
geregelt, über die die Mitglie<strong>der</strong>versamm-<br />
62 JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020