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Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"

Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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SATZUNG<br />

2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorstand. Es besteht ke<strong>in</strong><br />

Aufnahmeanspruch. Der Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong><br />

Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.<br />

3. Ehrenmitglied kann werden, wer auf dem<br />

Gebiet <strong>der</strong> effizienten Energie-und Gebäudetechnik<br />

Hervorragendes geleistet<br />

o<strong>der</strong> die Ziele des Vere<strong>in</strong>s außerordentlich<br />

geför<strong>der</strong>t hat und von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

auf Beschluss ernannt wird.<br />

4. Die Mitgliedschaft beg<strong>in</strong>nt mit <strong>der</strong> schriftlichen<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Aufnahme durch den<br />

Vorstand. Sie erlischt durch Austritt, Ausschluss,<br />

Tod o<strong>der</strong> Auflösung des Vere<strong>in</strong>s.<br />

§ 5 Austritt von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d zum Austritt aus dem<br />

Vere<strong>in</strong> berechtigt.<br />

2. Der Austritt ist dem Vorstand durch e<strong>in</strong>geschriebenen<br />

Brief mit e<strong>in</strong>er Frist von drei<br />

Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

mitzuteilen.<br />

3. E<strong>in</strong> ausgetretenes Mitglied hat ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf Teilhabe am Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />

§ 6 Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

1. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss,<br />

wenn das betreffende Mitglied vorsätzlich<br />

den Interessen des Vere<strong>in</strong>s zuwi<strong>der</strong> handelt.<br />

Über den Ausschluss entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

auf Antrag des Vorstandes<br />

mit 2/3 Mehrheit.<br />

2. Der Ausschluss e<strong>in</strong>es Mitgliedes wird sofort<br />

mit <strong>der</strong> Beschlussfassung wirksam und ist<br />

dem Mitglied unverzüglich schriftlich durch<br />

den Vorstand mitzuteilen.<br />

3. Die Mitgliedschaft endet automatisch,<br />

wenn trotz zweimaligen Er<strong>in</strong>nerungsschreiben<br />

und nach schriftlicher Ankündigung des<br />

Ausschlusses <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt<br />

wird.<br />

4. Der Ausschluss hebt die Verpflichtung zur<br />

Zahlung fälliger Beiträge nicht auf und gewährt<br />

ke<strong>in</strong>erlei Ansprüche auf Rückgabe<br />

gezahlter Beiträge o<strong>der</strong> auf das Vermögen<br />

des Vere<strong>in</strong>s.<br />

§ 7 Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

1. Alle Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d berechtigt, an den Mitglie<strong>der</strong>versammlungen<br />

teilzunehmen und<br />

besitzen das aktive und passive Wahlrecht<br />

für den Vorstand.<br />

2. Alle Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d berechtigt, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Anträge zu unterbreiten, die<br />

spätestens 1 Woche vor e<strong>in</strong>er Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

dem Vorstand vorliegen müssen.<br />

3. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d an die Satzung sowie die<br />

satzungsmäßig gefassten Beschlüsse gebunden.<br />

Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet, den Vere<strong>in</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Erreichung se<strong>in</strong>er Ziele zu unterstützen.<br />

4. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d gehalten, jede Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Wohnung o<strong>der</strong> des Sitzes dem Vorstand<br />

anzuzeigen.<br />

5. Jedes Mitglied hat e<strong>in</strong>en Beitrag gemäß § 8<br />

<strong>der</strong> Satzung zu zahlen.<br />

§ 8 Mitgliedsbeiträge, F<strong>in</strong>anzierung<br />

1. Die aus den Aufgaben des Vere<strong>in</strong>s erwachsenden<br />

Aufwendungen werden durch Mitgliedsbeiträge<br />

und Spenden gedeckt. Für<br />

die zur Verfügungstellung von Druckschriften<br />

des Vere<strong>in</strong>s kann von den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

kostendecken<strong>der</strong> Aufwendungsersatz erhoben<br />

werden. Umlagen können nur durch<br />

e<strong>in</strong>stimmigen Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

festgesetzt werden.<br />

2. Die Erhebung und die Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge<br />

werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Beitragsordnung<br />

geregelt, über die die Mitglie<strong>der</strong>versamm-<br />

62 JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020

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