Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"
Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de
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• Nach Ablauf <strong>der</strong> Wahlperiode bleiben die<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes solange im Amt,<br />
bis e<strong>in</strong>e Neuwahl stattgefunden hat. Bei<br />
Ausscheiden e<strong>in</strong>es Vorstandsmitgliedes<br />
kann aus dem Kreis <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bis zur<br />
nächsten Vorstandswahl e<strong>in</strong> Mitglied als<br />
Vorstandmitglied kooptiert werden.<br />
Bisheriger Absatz 4. Entfällt<br />
• Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung<br />
des Vere<strong>in</strong>s. Er hat <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende<br />
Aufgaben:<br />
• Leitung des Vere<strong>in</strong>s und Festlegung von<br />
Maßnahmen, die zur Erfüllung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>szwecke<br />
gemäß § 2 dieser Satzung notwendig<br />
s<strong>in</strong>d,<br />
• Aufnahme von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />
• Vorbereitung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
und Überwachung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />
• Erstellung des Rechnungsabschlusses (Jahresbericht)<br />
sowie Abgabe des Tätigkeitsberichtes<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr<br />
und Aufstellung des Haushaltsplanes für<br />
das neue Geschäftsjahr und dessen Vorlage<br />
an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />
• Der Vorstand übt se<strong>in</strong>e Tätigkeit ehrenamtlich<br />
aus.<br />
• Der Vorstand gibt sich e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung,<br />
die die Arbeitsweise festlegt.<br />
• Der Vorstand trifft se<strong>in</strong>e Entscheidungen<br />
durch e<strong>in</strong>fache Mehrheit.<br />
• Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ermächtigt, redaktionelle<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung, die durch das<br />
F<strong>in</strong>anzamt für Körperschaften o<strong>der</strong> das<br />
Registergericht vorgeschrieben werden,<br />
<strong>in</strong> eigener Verantwortlichkeit durchzuführen.