Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"
Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de
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SATZUNG<br />
§13 Rechnungsprüfung<br />
1. Die Rechnungsprüfer werden von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
gewählt.<br />
2. Die Rechnungsprüfer überprüfen die satzungsmäßige<br />
Verwendung <strong>der</strong> Mittel des<br />
Vere<strong>in</strong>s.<br />
Bisheriger Punkt 3. Entfällt<br />
3. Die Rechnungsprüfer berichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
über das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung.<br />
§14 Beirat<br />
1. Der Beirat besteht aus 5-7 Mitglie<strong>der</strong>n, die<br />
vom Vorstand während se<strong>in</strong>er Wahlperiode<br />
berufen werden. Er hat die Aufgabe, den<br />
Vorstand zu beraten.<br />
2. Zusammenkünfte erfolgen auf Wunsch des<br />
Vorstandes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Beiratsmitgliedes,<br />
m<strong>in</strong>destens jedoch e<strong>in</strong>mal während <strong>der</strong><br />
Amtsperiode.<br />
§15 Haftung<br />
Für Verpflichtungen haftet nur das Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />
§16 Mitteilungspflicht an das F<strong>in</strong>anzamt<br />
• Dem F<strong>in</strong>anzamt s<strong>in</strong>d folgende Beschlüsse<br />
unverzüglich mitzuteilen:<br />
• Beschlüsse, durch die e<strong>in</strong>e für steuerliche<br />
Vergünstigungen wesentliche Satzungsbestimmung<br />
nachträglich geän<strong>der</strong>t, ergänzt,<br />
<strong>in</strong> die Satzung e<strong>in</strong>geführt o<strong>der</strong> aus ihr gestrichen<br />
wird.<br />
• Beschlüsse, durch die <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> aufgelöst, <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Körperschaft e<strong>in</strong>geglie<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />
se<strong>in</strong> Vermögen als Ganzes übertragen wird.<br />
§17 Auflösung des Vere<strong>in</strong>s<br />
1. Bei wirksamem Auflösungsbeschluss durch<br />
die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird das gesamte<br />
Vermögen des Vere<strong>in</strong>s bei se<strong>in</strong>er<br />
Auflösung, Aufhebung o<strong>der</strong> bei Wegfall des<br />
satzungsmäßigen Zwecks dem Freistaat<br />
Sachsen für unmittelbar und ausschließlich<br />
geme<strong>in</strong>nützige wissenschaftliche Zwecke<br />
unter beson<strong>der</strong>er Beachtung <strong>der</strong> Belange<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong> § 2 genannten Fachgebiete übergeben.<br />
2. Im Falle <strong>der</strong> Auflösung ist <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
des Vorstandes Liquidator des Vere<strong>in</strong>s gemäß<br />
§ 76 BGB.<br />
3. Der Beschluss über die Vermögensverwendung<br />
darf erst ausgeführt werden, wenn<br />
das zuständige F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>gewilligt hat.<br />
§18 Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist Dresden.<br />
§19 Salvatorische Klausel<br />
Sofern e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen dieser Satzung<br />
aus gesetzlichen Gründen unwirksam<br />
s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> werden, wird die Gültigkeit <strong>der</strong><br />
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.<br />
Unwirksame Bestimmungen gelten<br />
als durch wirksame Bestimmungen ersetzt,<br />
die dem S<strong>in</strong>n und Zweck <strong>der</strong> unwirksamen<br />
Bestimmungen am nächsten kommen. Soweit<br />
Lücken bestehen, gelten die Bestimmungen<br />
als vere<strong>in</strong>bart, die s<strong>in</strong>nvoller Weise<br />
<strong>in</strong> die Vere<strong>in</strong>barung aufgenommen worden<br />
wären, wäre die Angelegenheit von vornhere<strong>in</strong><br />
bedacht worden.<br />
Dresden, den 21.12.2013<br />
66 JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020