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Fachsymposium 2019 - "Energieversorgung in der SMART-City"

Jahresinformation 2019/2020, Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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SATZUNG<br />

§13 Rechnungsprüfung<br />

1. Die Rechnungsprüfer werden von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

gewählt.<br />

2. Die Rechnungsprüfer überprüfen die satzungsmäßige<br />

Verwendung <strong>der</strong> Mittel des<br />

Vere<strong>in</strong>s.<br />

Bisheriger Punkt 3. Entfällt<br />

3. Die Rechnungsprüfer berichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

über das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung.<br />

§14 Beirat<br />

1. Der Beirat besteht aus 5-7 Mitglie<strong>der</strong>n, die<br />

vom Vorstand während se<strong>in</strong>er Wahlperiode<br />

berufen werden. Er hat die Aufgabe, den<br />

Vorstand zu beraten.<br />

2. Zusammenkünfte erfolgen auf Wunsch des<br />

Vorstandes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Beiratsmitgliedes,<br />

m<strong>in</strong>destens jedoch e<strong>in</strong>mal während <strong>der</strong><br />

Amtsperiode.<br />

§15 Haftung<br />

Für Verpflichtungen haftet nur das Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />

§16 Mitteilungspflicht an das F<strong>in</strong>anzamt<br />

• Dem F<strong>in</strong>anzamt s<strong>in</strong>d folgende Beschlüsse<br />

unverzüglich mitzuteilen:<br />

• Beschlüsse, durch die e<strong>in</strong>e für steuerliche<br />

Vergünstigungen wesentliche Satzungsbestimmung<br />

nachträglich geän<strong>der</strong>t, ergänzt,<br />

<strong>in</strong> die Satzung e<strong>in</strong>geführt o<strong>der</strong> aus ihr gestrichen<br />

wird.<br />

• Beschlüsse, durch die <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> aufgelöst, <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Körperschaft e<strong>in</strong>geglie<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

se<strong>in</strong> Vermögen als Ganzes übertragen wird.<br />

§17 Auflösung des Vere<strong>in</strong>s<br />

1. Bei wirksamem Auflösungsbeschluss durch<br />

die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird das gesamte<br />

Vermögen des Vere<strong>in</strong>s bei se<strong>in</strong>er<br />

Auflösung, Aufhebung o<strong>der</strong> bei Wegfall des<br />

satzungsmäßigen Zwecks dem Freistaat<br />

Sachsen für unmittelbar und ausschließlich<br />

geme<strong>in</strong>nützige wissenschaftliche Zwecke<br />

unter beson<strong>der</strong>er Beachtung <strong>der</strong> Belange<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> § 2 genannten Fachgebiete übergeben.<br />

2. Im Falle <strong>der</strong> Auflösung ist <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

des Vorstandes Liquidator des Vere<strong>in</strong>s gemäß<br />

§ 76 BGB.<br />

3. Der Beschluss über die Vermögensverwendung<br />

darf erst ausgeführt werden, wenn<br />

das zuständige F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>gewilligt hat.<br />

§18 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist Dresden.<br />

§19 Salvatorische Klausel<br />

Sofern e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen dieser Satzung<br />

aus gesetzlichen Gründen unwirksam<br />

s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> werden, wird die Gültigkeit <strong>der</strong><br />

übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.<br />

Unwirksame Bestimmungen gelten<br />

als durch wirksame Bestimmungen ersetzt,<br />

die dem S<strong>in</strong>n und Zweck <strong>der</strong> unwirksamen<br />

Bestimmungen am nächsten kommen. Soweit<br />

Lücken bestehen, gelten die Bestimmungen<br />

als vere<strong>in</strong>bart, die s<strong>in</strong>nvoller Weise<br />

<strong>in</strong> die Vere<strong>in</strong>barung aufgenommen worden<br />

wären, wäre die Angelegenheit von vornhere<strong>in</strong><br />

bedacht worden.<br />

Dresden, den 21.12.2013<br />

66 JAHRESINFORMATION <strong>2019</strong>/2020

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