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WENN DER UNGEBETENE<br />

<strong>AN</strong>RUFER DREI MAL KLINGELT<br />

AGENT NEWS REDAKTION<br />

Cold Calling – was können ungebetene Anrufe kosten?<br />

Immer wieder wird man als Konsument<br />

wie auch als Gewerbetreibender<br />

von unerbetenen Anrufen genervt.<br />

Diese Telefonanrufe sind aber in Österreich<br />

nach § 107 des Telekommunikationsgesetzes<br />

(TKG 2003) verboten<br />

und können nach §109Abs4Z8<br />

mit bis zu 58.000€ an Verwaltungsstrafe<br />

geahndet werden. Dies gilt<br />

übrigens nicht nur für Konsumenten<br />

und Endverbraucher, sondern auch<br />

im B2B Bereich ist Cold Calling auf<br />

jeden Fall unzulässig wie der Verwaltungsgerichtshof<br />

feststellte! Gerade<br />

als junger Versicherungsagent/in ist<br />

man aber auf die ständige Weiterempfehlung<br />

angewiesen, um sich<br />

einen Bestand aufbauen zu können.<br />

Zur Routine gehört den bestehenden<br />

Kunden nach einer Empfehlung zu<br />

fragen oder der bestehende Kunde<br />

ruft den Versicherungsagenten/in an<br />

und gibt ihm eine Telefonnummer<br />

eines Freundes/Familienmitgliedes.<br />

ACHTUNG! Sollte man nun die gut<br />

geglaubte Empfehlung anrufen verstößt<br />

man schon gegen das TKG<br />

2003 und der Strafrahmen wurde<br />

oben bereits erwähnt. Natürlich gilt<br />

die Devise: „Wo kein Kläger, da kein<br />

Richter“ – Sollte sich der angerufene<br />

jedoch gestört fühlen und sich an sein<br />

zuständiges Fernmeldebüro wenden,<br />

um Anzeige zu erstatten dann wird<br />

eine Lawine losgetreten, die wie bereits<br />

mehrfach erwähnt richtig teuer<br />

werden kann!<br />

Übrigens sind auch unerbetene Mails,<br />

SMS und Faxe im TKG 2003 geregelt<br />

und führen zur gleichen Strafhöhe.<br />

Aber welche Möglichkeiten bleiben<br />

nun dem Versicherungsagenten/in,<br />

um laufend Geschäft zu schreiben.<br />

Grundsätzlich leider nur die folgenden:<br />

• Der neue Interessent meldet sich<br />

direkt beim Agenten<br />

• Der Empfehlungsgeber ruft den<br />

neuen Kunden an und gibt sein<br />

Telefon weiter<br />

• Es wird mittels Post Kontakt aufgenommen<br />

MEINE MÖGLICHKEITEN<br />

ALS BETROFFENER<br />

• Fragen sie die Person wie sie heißt<br />

und für welche Firma sie arbeitet<br />

• Schreiben sie nach dem Telefonat<br />

ein Gedächtnisprotokoll<br />

• Wenden sie sich an das Fernmeldebüro<br />

in Wien und erstatten sie<br />

Anzeige.<br />

Radetzkystraße 2, 1030 Wien<br />

Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 4401<br />

Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4409<br />

E-Mail: fb.wien@bmvit.gv.at<br />

Schlechte Nachrichten für die Kollegen,<br />

die öfter von Meinungs,- Marktfoschungsunternehmen<br />

angerufen<br />

werden. Die dürfen diese Kaltanrufe<br />

durchführen, wenn dies tatsächlich<br />

der anonymen Datenerhebung dient!<br />

1/2019 | 25

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