20.03.2019 Aufrufe

KAV MAGAZIN - AUSGABE 1/2019

Das KAV Magazin erscheint in vier Ausgaben je Kalenderjahr. Mit diesem Heft informieren wir Sie über den 12. Kölner Anwaltstag, der am 08. Mai 2019 im Pullman Cologne Hotel unter dem Motto "KAV GENERATIONEN" stattfinden wird. Zudem erfahren Sie viele interessante Neuigkeiten rund um den Kölner Anwaltverein, seine Ausschüsse und Arbeitskreise sowie seine Partnerunternehmen.

Das KAV Magazin erscheint in vier Ausgaben je Kalenderjahr. Mit diesem Heft informieren wir Sie über den 12. Kölner Anwaltstag, der am 08. Mai 2019 im Pullman Cologne Hotel unter dem Motto "KAV GENERATIONEN" stattfinden wird. Zudem erfahren Sie viele interessante Neuigkeiten rund um den Kölner Anwaltverein, seine Ausschüsse und Arbeitskreise sowie seine Partnerunternehmen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausgabe 01/<strong>2019</strong><br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

12. Kölner Anwaltstag<br />

<strong>KAV</strong> GENERATIONEN<br />

12. Kölner Anwaltstag/<br />

EXPO<strong>KAV</strong><br />

am 08. Mai <strong>2019</strong><br />

Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> e.V.<br />

am 08. Mai <strong>2019</strong><br />

<strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />

12.–13. Juli <strong>2019</strong><br />

Burg Schnellenberg


When you have to be right<br />

Legal SmartDocuments<br />

Schneller zum Ziel gelangen als bisher<br />

– mit Struktur und Qualität.<br />

Mit Legal SmartDocuments stellen Sie den Mitarbeitern aller Referate in Ihrer Kanzlei oder für Ihre Mandanten eine interaktive<br />

Plattform bereit, die eine dialogbasierte, eigenständige Erstellung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten ermöglicht.<br />

Einfacher geht es nicht: Vorlage auswählen, Entscheidungsbaum und Checklisten nutzen, Sachverhaltsangaben ergänzen und<br />

per Knopfdruck ein neues Vertragsdokument generieren.<br />

Reduzieren Sie den Aufwand und die Risiken, die mit einer manuellen Erstellung von Vertragsvorlagen und Rechtsdokumenten<br />

typischerweise verbunden sind. So gewinnen Sie mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten sowie Ihre strategischen Aufgaben.<br />

Jederzeit die richtige Vorlage<br />

Verwalten Sie sämtliche juristischen Dokumentvorlagen und<br />

die zugrundeliegenden Textbausteine und Vertragsklauseln<br />

an zentraler Stelle.<br />

Ressourcen optimieren<br />

Nutzen Sie die Effizienzvorteile einer Prozess- und Dokumentautomatisierung,<br />

lagern Sie Routineaufgaben aus und schaffen<br />

Sie sich so mehr Freiraum für wertschöpfende Tätigkeiten<br />

und die persönliche Betreuung Ihrer Mandanten.<br />

Risiken minimieren<br />

Mit der Aktualisierung einer Klausel infolge neuer Rechtsprechung<br />

oder Gesetzgebung wirkt sich diese automatisch<br />

auf alle Ihre Vertragsvorlagen und Schriftsätze aus.<br />

Neue Geschäftsmodelle aufbauen<br />

Stellen Sie Ihren Mandanten ein Self-Service-Tool zur Verfügung,<br />

sodass diese einfach und sicher Dokumente generieren<br />

können – auf Basis von Klauseln, die durch Sie verifiziert und<br />

fortlaufend aktualisiert werden.<br />

Lassen Sie sich in einer kostenfreien Präsentation beraten:<br />

www.legalsmartdocuments.de


Editorial |<br />

3<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

bereits seit Jahren wird vorhergesagt,<br />

dass die Anwaltschaft sich verändern wird.<br />

Prof. Dr. Matthias Kilian aus Köln hat seine<br />

Einschätzung der Zukunft der Juristinnen und<br />

Juristen in NJW 2017, 3043 ff. zusammengefasst.<br />

Danach werden sich weniger Abiturientinnen<br />

und Abiturienten für das rechtswissenschaftliche<br />

Studium entscheiden.<br />

Weniger werden nach dem 1. Staatsexamen<br />

noch das Referendariat absolvieren. Mehr<br />

Frauen werden unseren Beruf ergreifen.<br />

Nimmt man noch den demografischen<br />

Wandel hinzu, bleibt nur die Erkenntnis,<br />

dass die Anwaltschaft schrumpfen und dabei<br />

jünger und weiblicher wird. Tatsächlich<br />

stagniert die Zahl der Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte seit dem letzten Jahr<br />

nahezu. Wir stehen nicht mehr nur vor der<br />

prognostizierten Zukunft – sie hat bereits<br />

begonnen.<br />

Der Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) nimmt<br />

dies zum Anlass, sich vermehrt auch auf die<br />

Bedürfnisse der jüngeren Kolleginnen und<br />

Kollegen einzustellen. So wird in diesem<br />

Jahr wieder die Gruppenreise zum diesmal<br />

70. Deutschen Anwaltstag in Leipzig für<br />

junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

stattfinden. Vom 15. bis 17. Mai<br />

<strong>2019</strong> können die YOUNG LAWYERS des <strong>KAV</strong><br />

zu einem vergünstigten Preis den Deutschen<br />

Anwaltstag in Leipzig besuchen. Die<br />

gesamte Reise wird inklusive Rahmenprogramm<br />

vom <strong>KAV</strong> begleitet und organisiert.<br />

Erstmals bietet der <strong>KAV</strong> für Berufseinsteigerinnen<br />

und Berufseinsteiger, aber auch<br />

bereits für Referendarinnen und Referendare<br />

(Juniormitglieder des <strong>KAV</strong>) ein zweitägiges<br />

Karriereseminar an. Vom 12. bis 13.<br />

Juli <strong>2019</strong> werden bei den <strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />

auf Burg Schnellenberg erfahrene Praktiker<br />

den jungen Kolleginnen und Kollegen Rede<br />

und Antwort stehen und Tipps zu Steuern,<br />

Prozesstaktik, Legal Tech und Selbstvermarktung<br />

geben.<br />

Daneben führt der <strong>KAV</strong> sein bewährtes<br />

Fortbildungsprogramm weiter und bietet<br />

in fast allen Rechtsgebieten umfangreiche<br />

Fortbildungen an – für unsere Mitglieder<br />

natürlich zum vergünstigten Teilnahmebeitrag.<br />

Am 08. Mai <strong>2019</strong> findet der 12. Kölner Anwaltstag<br />

(KAT) statt. Unter dem diesjährigen<br />

Motto „<strong>KAV</strong> GENERATIONEN“ werden erneut<br />

zahlreiche Vorträge und Seminare geboten,<br />

die größtenteils auch als Fortbildung<br />

im Sinne des § 15 FAO anerkannt werden.<br />

Auch dieses Jahr sind alle Vorträge kostenfrei.<br />

Dem KAT angeschlossen ist unsere<br />

erfolgreiche Fachausstellung EXPO<strong>KAV</strong>, auf<br />

der Sie die Partnerunternehmen des <strong>KAV</strong><br />

persönlich kennenlernen und sich über die<br />

neuesten Entwicklungen, Dienstleistungen<br />

und Trends informieren können. Der<br />

KAT endet – wie jedes Jahr – mit unserer<br />

Mitgliederversammlung, die um 18.00 Uhr<br />

im Ballsaal des Pullman Cologne Hotels beginnt.<br />

Dieses Jahr werden zwei Ausschüsse<br />

neu gegründet: Informationstechnologierecht<br />

und Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

die bereits zuvor lange Jahre als Arbeitskreise<br />

für den <strong>KAV</strong> wertvolle Ideen- und<br />

Impulsgeber waren. Besonders freue ich<br />

mich, wenn Sie im Anschluss an unsere<br />

Mitgliederversammlung zu unserem gemeinsamen<br />

Abendessen bleiben und den<br />

Kölner Anwaltstag bei einem Glas Kölsch<br />

oder Wein mit dem <strong>KAV</strong> ausklingen lassen.<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender


4<br />

| Inhalt<br />

6<br />

12. Kölner Anwaltstag<br />

<strong>KAV</strong> GENERATIONEN<br />

12. Kölner Anwaltstag/<br />

EXPO<strong>KAV</strong><br />

am Mittwoch, 08. Mai <strong>2019</strong><br />

im Pullman Cologne Hotel<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

Aktuelles &<br />

Wissenswertes<br />

Veranstaltungen,<br />

Termine und Hinweise<br />

06 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

20 | Mitgliederversammlung <strong>KAV</strong> e. V.<br />

24 | <strong>KAV</strong>CAREERDAYS auf Burg Schnellenberg<br />

vom 12.–13. Juli <strong>2019</strong><br />

26 | Young Lawyers – die Reise der jungen<br />

Anwälte zum DAT <strong>2019</strong><br />

28 | In roten Schuhen zum Landgericht!<br />

Revue zum Besuch des<br />

Kölner Dreigestirns<br />

30 | Anwälte & Kunst/Anwälte & Kultur<br />

34 | Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

35 | Mitgliedervorteile<br />

36 | <strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

40 | Der <strong>KAV</strong> in sozialen Medien<br />

40 | Hinweis auf Spam-E-Mails<br />

41 | <strong>KAV</strong> Service-Angebot<br />

42 | Interview zwischen RAin Pia Löffler<br />

und Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

zum Thema „Legal Tech“<br />

44 | LG Düsseldorf: Versand von<br />

Dokumenten im elektronischen<br />

Rechtsverkehr seit dem 04.02.<strong>2019</strong><br />

44 | Sind Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />

abmahnbar?<br />

45 | Gegenstandswert ersatzfähiger<br />

vorgerichtlicher Anwaltskosten bei<br />

Unfallschäden<br />

46 | Compliance für Rechtsanwälte<br />

47 | Pflichtverteidigung gilt nicht für<br />

PKH im Adhäsionsverfahren<br />

48 | Wichtige Termine<br />

49 | Referendariat und was dann? –<br />

21. März <strong>2019</strong><br />

50 | 70. Deutscher Anwaltstag –<br />

15.–17. Mai <strong>2019</strong> in Leipzig<br />

50 | Save the Date: Abschlussgala der<br />

Rechtsanwaltsfachangestellten am<br />

12. Juli <strong>2019</strong> in der Wolkenburg<br />

51 | Save the Date: GALA Kölner Juristen –<br />

22. November <strong>2019</strong><br />

51 | Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin<br />

Ausgabe 2/<strong>2019</strong>


Inhalt |<br />

5<br />

20<br />

Bild: shutterstock/Matey Kastelic<br />

Ordentliche<br />

Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

am Mittwoch, 08. Mai <strong>2019</strong><br />

im Pullman Cologne Hotel<br />

Ausschüsse &<br />

Arbeitskreise<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Verschiedenes<br />

52 | Ausschuss Arbeitsrecht<br />

52 | Ausschuss Familienrecht<br />

53 | Arbeitskreis Insolvenzrecht<br />

54 | Ausschuss Junge Anwälte<br />

55 | Ausschuss RVG und Kostenrecht<br />

58 | Fortbilden und Service genießen<br />

59 | Informationen zu den Seminaren<br />

60 | Übersicht der Seminare<br />

64 | <strong>KAV</strong> Seminare<br />

86 | Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

<strong>2019</strong> – 15 Std. FAO Seminare<br />

88 | Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong> in<br />

Kooperation mit der Deutschen<br />

Anwaltakademie in Köln<br />

89 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

90 | Teilnahmebedingungen <strong>KAV</strong> e. V.<br />

03 | Editorial<br />

05 | Impressum<br />

92 | Annoncen<br />

95 | Anmeldeformular Seminare<br />

<strong>KAV</strong> e. V.<br />

98 | Anmeldeformular Ordentliche<br />

Mitgliederversammlung<br />

99 | Anmeldeformular<br />

12. Kölner Anwaltstag<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong> e. V.) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude, Vorsitzender des <strong>KAV</strong> e.V. | Redaktion:<br />

Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstand des <strong>KAV</strong> e. V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong> e. V.), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster<br />

(Geschäftsführer des <strong>KAV</strong> e. V.), Rechtsanwalt Jürgen Sauren (Vorstand des <strong>KAV</strong> e. V.) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1,<br />

50670 Köln | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Titelbild: Shutterstock/Bildagentur Zoonar GmbH, Shutterstock/wavebreakmedia, Adobe Stock/lisa_L |<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.


6 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

12. Kölner Anwaltstag<br />

<strong>KAV</strong> GENERATIONEN<br />

Kostenfreie<br />

Seminare!


12. Kölner Anwaltstag |<br />

7<br />

Einladung zum 12. Kölner Anwaltstag<br />

am Mittwoch, 08. Mai <strong>2019</strong> im<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Am Mittwoch, den 08. Mai <strong>2019</strong> findet der<br />

12. KÖLNER ANWALTSTAG (KAT) im Pullman Cologne Hotel statt!<br />

In diesem Jahr wird die größte <strong>KAV</strong> Veranstaltung des Jahres unter<br />

dem Motto „<strong>KAV</strong> GENERATIONEN“ ausgerichtet.<br />

So bunt wie unsere Stadt und unsere Gesellschaft, so vielfältig ist<br />

auch die Struktur der Mitglieder, die dem <strong>KAV</strong> sein Herz und seine<br />

Seele verleihen. Und das ist etwas ganz Besonderes. Denn dort,<br />

wo verschiedene Generationen aufeinandertreffen, werden zahlreiche<br />

Erfahrungen und Ideen miteinander geteilt. Während sich<br />

die Juniormitglieder noch im Referendariat befinden und auf ihre<br />

zukünftige Karriere vorbereiten, sammeln Jungmitglieder bereits<br />

die ersten essenziellen Erfahrungen im juristischen Alltag, in dem<br />

sich die berufserfahrenen Mitglieder bereits souverän auskennen.<br />

Gemeinsam bilden sie alle die Mitgliederstruktur des <strong>KAV</strong> und<br />

bringen individuelle Anforderungen, Wünsche und Bedürfnisse<br />

mit sich. Das Verständnis für und der Umgang mit verschiedenen<br />

Themen, unter anderem der Digitalisierung, spielen dabei genauso<br />

eine große Rolle wie die Entscheidung für eine Spezialisierung in<br />

einem bestimmten Rechtsgebiet. Was sie alle eint, ist der Beruf<br />

und die Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein, der sich seit nun<br />

über 132 Jahren für die Interessen seiner Mitglieder einsetzt. Unser<br />

Leitmotiv „Traditionell zukunftsorientiert“ steht für das, was den<br />

Verein prägt: Seine Mitglieder, die im traditionellen Verbund immer<br />

mit Blick in die Zukunft dafür Sorge tragen, dass der Anwaltsberuf<br />

für jede Generation ein attraktiver Beruf ist und bleibt. Als<br />

Hommage an Sie, unsere Mitglieder, setzen wir den diesjährigen<br />

KAT unter dieses Motto. Wir freuen uns sehr darauf, wieder alle<br />

Generationen unserer Mitglieder im Rahmen des diesjährigen Kölner<br />

Anwaltstages mit einem attraktiven Veranstaltungsprogramm und<br />

einer interessanten Fachausstellung unserer Partnerunternehmen,<br />

der EXPO<strong>KAV</strong>, begrüßen zu dürfen. Hier werden Sie erneut die Möglichkeit<br />

haben, die neuesten Angebote, technische Highlights und<br />

zukunftsorientierte Produkte unserer Kooperationspartner näher<br />

kennenzulernen. Nehmen Sie sich gern die Zeit für ein Gespräch,<br />

genießen Sie einen „Coffee-to-go“ von unserer Kaffeestation,<br />

naschen Sie an unserer Candy-Station und tauschen Sie sich mit<br />

Kolleginnen und Kollegen sowie Vertretern der ausstellenden<br />

Unternehmen an deren Ständen aus. Vor Ort werden Ihnen darüber<br />

hinaus Ansprechpartner des <strong>KAV</strong> für Ihre persönlichen Fragen und<br />

Anregungen zur Verfügung stehen.<br />

Die Teilnahme am 12. KAT mit all seinen Programmpunkten inklusive<br />

Vorträgen ist für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

kostenfrei. Zudem dürfen <strong>KAV</strong> Mitglieder sich vor Ort auf ganz<br />

besondere Überraschungen freuen. Nichtmitglieder sind ebenso<br />

herzlich willkommen und dazu eingeladen, die Welt des <strong>KAV</strong> und<br />

seine Vielfalt für alle Generationen persönlich kennenzulernen.<br />

Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der gebotenen Fachvorträge<br />

werden freundlich um rechtzeitige Anmeldung über das<br />

im hinteren Teil dieser Ausgabe befindliche Anmeldeformular gebeten.<br />

Zudem sind alle Seminare und Vorträge des KAT auch online<br />

unter www.kav-seminare.de bequem buchbar. Am Welcome-Desk<br />

erhalten Sie dann vor Ort Ihre Anmeldeunterlagen und weitere<br />

Informationen zur Veranstaltung. Wir freuen uns auf Sie!<br />

Der Kölner Anwaltstag und die nachfolgende Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> e. V. werden am Mittwoch, den 08. Mai <strong>2019</strong> im Pullman<br />

Cologne Hotel, Helenenstraße 14, 50667 Köln stattfinden. Alle<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben wie immer die Gelegenheit,<br />

an einer attraktiven Verlosung teilzunehmen. Hierfür halten<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>KAV</strong> Teilnahmekarten bereit,<br />

die an jedem Stand der EXPO<strong>KAV</strong> abgestempelt werden können.<br />

Die genaue Spielanleitung finden Sie auf der entsprechenden<br />

Teilnahmekarte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner<br />

werden persönlich im Anschluss zur Veranstaltung benachrichtigt.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!<br />

Wir begrüßen folgende Partnerunternehmen im Rahmen<br />

der EXPO<strong>KAV</strong> Fachausstellung:<br />

• adesso<br />

• anwalt.de<br />

• AppelrathCüpper<br />

• Verlag C. H. Beck<br />

• RKG Autovermietung<br />

• Konica Minolta<br />

• Herrenbude<br />

• DATEV eG<br />

• DKV<br />

• Greven Medien<br />

• Hans Soldan GmbH<br />

• HDI<br />

• juris GmbH<br />

• RA MICRO KÖLN<br />

• Rummel AG<br />

• Sack Fachmedien<br />

• Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG<br />

• Stein Gruppe<br />

• Wolters Kluwer<br />

• Hays Recruiting experts worldwide<br />

• Philips Diktierlösungen


8 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

12. KÖLNER ANWALTSTAG – PROGRAMMÜBERBLICK<br />

Sektion A + Foyer<br />

11.30–18.00 Uhr (Fachausstellung)<br />

Ballsaal C – Erdgeschoss<br />

10.30–11.30 Uhr VERSICHERUNGSRECHT<br />

Lösungsmöglichkeiten bei „lästigen” Lebens-/Rentenversicherungen – Teil 1*<br />

Referent: RA Dr. Markus Jacob, Köln<br />

11.30 –12.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

12.30–13.30 Uhr VERSICHERUNGSRECHT<br />

Lösungsmöglichkeiten bei „lästigen” Lebens-/Rentenversicherungen – Teil 2*<br />

Referent: RA Dr. Markus Jacob, Köln<br />

13.30 –14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 –15.30 Uhr MIETRECHT<br />

Ordnungsgemäße Erstherstellung/Instandsetzung in der WEG – wer muss was tun<br />

und wer haftet wofür? – Teil 1*<br />

Referent: Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch<br />

13.30 –14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 –15.30 Uhr MIETRECHT<br />

Ordnungsgemäße Erstherstellung/Instandsetzung in der WEG – wer muss was tun<br />

und wer haftet wofür? – Teil 2*<br />

Referent: Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch<br />

Ballsaal D – Erdgeschoss<br />

10.30–11.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Befristung – Vorhaben der Regierungskoalition und aktuelle Rechtsprechung – Teil 1*<br />

Referent: Dr. Benedikt Hövelmann, LAG Köln<br />

11.30 –12.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

12.30–13.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Befristung – Vorhaben der Regierungskoaltion und aktuelle Rechtsprechung – Teil 2*<br />

Referent: Dr. Benedikt Hövelmann, LAG Köln<br />

13.30–14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30–15.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Der GmbH-Geschäftsführer und das Arbeitsrecht – Teil 1*<br />

Referent: RA Markus Schmülling, Köln<br />

15.30–16.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

16.30–17.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Der GmbH-Geschäftsführer und das Arbeitsrecht – Teil 2*<br />

Referent: RA Markus Schmülling, Köln


12. Kölner Anwaltstag |<br />

9<br />

Severinus 1+2<br />

12.30 –13.30 Uhr INTERNATIONALES RECHT<br />

Im Westen viel Neues – das neue französische Vertragsrecht**<br />

Referentin: Prof. Dr. Sybille Neumann, Saarbrücken<br />

13.30–14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 –15.30 Uhr GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Werbung mit Bewertungen*<br />

Referent: RA Dr. Johannes Gräbig, Köln<br />

15.30 –16.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

16.30 –17.30 Uhr GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Grenzen der Anwaltswerbung durch Berufsrecht und UWG*<br />

Referent: RA Dr. Dennis Groh, LL. M., Köln<br />

17.30 –18.00 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

BELVEDERE – 12. ETAGE<br />

10.30–11.30 Uhr KANZLEIMARKETING, KANZLEIMANAGEMENT, IT-RECH<br />

9 Monate beA – Erfahrungen aus der Praxis**<br />

Referent: RA Julius Oberste-Dommes, LL. M., Köln<br />

11.30–12.30 Uhr Kaffeepause im Rahmen der , Ballsaal A+B<br />

12.30–13.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Was ist Legal Tech und wieso? – Legal Tech: Ihre Chance für eine effizientere<br />

Kanzlei**<br />

<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

13.30 –14.30 Uhr Kaffeepause im Rahmen der , Ballsaal A+B<br />

14.30 –15.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

ELEVATOR PITCH – Welche Vorteile bietet die Digitalisierung für meine eigene<br />

Kanzlei?**<br />

15.30 –16.30 Uhr Kaffeepause im Rahmen der , Ballsaal A+B<br />

16.30–17.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Die Jagd nach Talenten: So überzeugen Sie juristische Top-Talente online, für<br />

Sie zu arbeiten**<br />

<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

17.30 –18.00 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


10 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

Jan von Werth 1+2<br />

10.30–11.30 Uhr MEDIATION<br />

Wahrnehmung mal anders – Teil 1**<br />

Referentin: RAin Andrea Trude, Köln<br />

11.30– 12.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

12.30 – 13.30 Uhr MEDIATION<br />

Wahrnehmung mal anders – Teil 2**<br />

Referentin: RAin Andrea Trude, Köln<br />

13.30 –14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 – 15.30 Uhr FAMILIENRECHT, MEDIATION<br />

Einvernehmliche Scheidung – Teil 1**<br />

Referentinnen: RAin Anke Jonna Jovy/RAin Dr. Kirsten Marx, beide Köln<br />

15.30 – 16.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

16.30– 17.30 Uhr FAMILIENRECHT, MEDIATION<br />

Einvernehmliche Scheidung – Teil 2**<br />

Referentinnen: RAin Anke Jonna Jovy/RAin Dr. Kirsten Marx, beide Köln<br />

17.30 – 18.00 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

18.00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e.V.<br />

* Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.<br />

** Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.


12. Kölner Anwaltstag |<br />

11<br />

12. KÖLNER ANWALTSTAG – PROGRAMM<br />

BELVEDERE – 12. ETAGE<br />

10.30–11.30 UHR Buchungscode: 12KAT-B-1<br />

BEA, KANZLEIMANAGEMENT, INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

9 Monate beA – Erfahrungen aus der Praxis<br />

Referent: RA Julius Oberste-Dommes, LL. M., Köln<br />

Das beA ist seit dem 03.09.2018 wieder „scharf“ geschaltet. Seit dieser Zeit haben viele Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen mit diesem<br />

neuen Medium gemacht. Herr Kollege Oberste-Dommes gehört dazu und möchte seine Erfahrungen weitergeben. Folgende Themen<br />

werden voraussichtlich Gegenstand seines Vortrags sein:<br />

• Das Softwarezertifikat – ein mächtiges Werkzeug.<br />

• Vergessen Sie das Autorisieren nicht! Wie Sie Rechte richtig vergeben.<br />

• Die QES – Brauche ich sie oder brauche ich sie nicht?<br />

• Tücken der Nachrichtenerstellung.<br />

• Der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen.<br />

• beA-Nachrichten und Gerichte – Worauf sollten Sie achten?<br />

• Erste Urteile zum Thema beA.<br />

Wegen der fortschreitenden technischen und rechtlichen Entwicklung kann es sein, dass manche Themen wegfallen und/oder neue Themen<br />

hinzukommen.<br />

Der Referent, Herr Kollege Julius Oberste-Dommes, LL. M. (Informationsrecht), ist Rechtsanwalt bei einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei<br />

aus Köln. Sein fachlicher Schwerpunkt ist seit über sechs Jahren das IT-Recht, hier insbesondere IT-Vertragsrecht und Datenschutzrecht.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.<br />

12.30–13.30 UHR Buchungscode: 12KAT-B-2<br />

KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Was ist Legal Tech und wieso? – Legal Tech: Ihre Chance<br />

für eine effizientere Kanzlei<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

Das Thema Legal Tech ist seit geraumer Zeit in aller Munde und ist ein Thema, das tatsächlich aktuell und zukunftweisend ist. Sich diesem<br />

Thema per se zu versperren ist also wenig sinnvoll. ABER: Was ist Legal Tech eigentlich? Welche Chancen bieten Legal-Tech-Anwendungen<br />

der „Otto-Normal-Kanzlei” fernab von Schlagworten wie Künstliche Intelligenz („KI”) und „Blockchain”? Etliche! Und diese Chancen durch<br />

Legal Tech schaffen weder den Anwalt an sich ab, noch müssen sie unbezahlbar teuer sein. Denn bei Lichte betrachtet, bietet Legal Tech<br />

für kleine und mittlere Kanzleien in erster Linie technische Möglichkeiten, effizienter und ggfs. sicherer zu arbeiten. Warum das so ist und<br />

welche spannenden Legal-Tech-Lösungen Ihnen künftig den Anwaltsalltag erleichtern können, erfahren Sie in diesem Vortrag.<br />

Frau Kollegin Pia Löffler gründete nach mehrjähriger Tätigkeit als Juristin eines Major-Musik-Labels 2010 eine Kanzlei für Urheber- und<br />

Medienrecht. 2012 arbeitete sie als Redakteurin und Syndika für einen renommierten Anwaltssuchdienst, 2013 gründete Sie<br />

anwaltstexte.com, eine Textagentur für Rechtsanwälte. Ab 2014 unterstützte sie mit externen Partnern Rechtsanwälte im Onlinemarketing.<br />

Anfang 2017 gründete sie mit Dipl. Ing. Jens Schleifenbaum anwalts.marketing – eine Onlinemarketing-Boutique, die nur Rechts- und<br />

Patentanwälte im (Online-) Marketing berät und Marketingmaßnahmen aus einer Hand realisiert.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.


12 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

14.30–15.30 UHR Buchungscode: 12 KAT-B-3<br />

KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

ELEVATOR PITCH – Welche Vorteile bietet die Digitalisierung<br />

für meine eigene Kanzlei?<br />

Bild: unsplash/trae-gould<br />

Das Thema „Legal Tech“ ist bereits seit einigen Jahren in aller Munde. Damit verbunden ist der starke<br />

Einzug von immer mehr Anglizismen, die seitdem die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die<br />

Anwaltschaft bereithält, um- und beschreiben. Aber was sich genau dahinter verbirgt, bleibt dem Laien<br />

meist verborgen. Um zumindest einen kleinen Einblick und mehr Klarheit zu ermöglichen, haben wir für<br />

den 12. Kölner Anwaltstag erstmals einen „Elevator Pitch“ entwickelt.<br />

Ein Elevator Pitch ist eine Methode für eine kurze Zusammenfassung einer Idee oder Dienstleistung. Im<br />

Rahmen dieses Pitches werden Vertreter von vier Unternehmen, die digitale Lösungen für die Anwaltschaft<br />

anbieten, in je fünfminütigen Kurzvorträgen ihre Neuheiten und die damit verbundenen positiven<br />

Auswirkungen für die Anwaltschaft beschreiben und das Ganze ohne die für die meisten eher unbekannten<br />

Fachausdrücke. Im Anschluss zu den Kurzvorträgen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit<br />

haben, Fragen zu stellen, die zudem an den Ständen der ausstellenden Unternehmen im Zuge der<br />

EXPO<strong>KAV</strong> Fachausstellung vertieft werden können.<br />

Moderiert wird dieser Pitch von Frau Kollegin Pia Löffler aus München, mit der die Redaktion des<br />

<strong>KAV</strong> Magazins vorab ein Interview führte. Dieses finden Sie auf Seite 42. Im Rahmen dieses Pitches begrüßen wir die Unternehmen<br />

Wolters Kluwer, Anwalt.de, Hays, GREVEN MEDIEN und Konica Minolta zu folgenden Themen:<br />

Wolters Kluwer: Das neue Online-Schmerzensgeldtool<br />

Referent: Bernhard Münster, Head of Business Development, Wolters Kluwer Deutschland<br />

Lange und umständliche Recherche war gestern. Heute wird gefunden statt gesucht. Mit dem neuen Schmerzensgeldtool<br />

finden Rechtsanwälte schnell und mit wenigen Klicks genau das passende Urteil und alle relevanten Informationen<br />

zu dem jeweiligen Sachverhalt. Hierbei können sie beispielsweise das passende Körperteil anklicken, nach<br />

dem jeweiligen Gericht filtern und die Schmerzensgeldhöhe eingrenzen. Die Entscheidungsgrundlagen können dann<br />

(inklusive Zitiervorschlag) direkt in den Schriftsatz übernommen werden.<br />

Herr Bernhard Münster ist seit August 2018 Head of Business Development Legal bei Wolters Kluwer Deutschland. In dieser Funktion ist er<br />

für die strategische Weiterentwicklung des digitalen Produktportfolios von Wolters Kluwer in Deutschland für die Zielgruppe Recht verantwortlich<br />

und somit unter anderem für die Konzeption und Realisierung neuer digitaler Produkte und Expertenlösungen für Juristen.<br />

Anwalt.de: Das Vertrauen potenzieller Mandanten online gewinnen<br />

Referent: Philipp von Bülow, Gründer und Geschäftsführer von Jurato, BD bei anwalt.de<br />

Im Rahmen des Pitches wird Herr Philipp von Bülow von anwalt.de das Thema „Wie Sie online das Vertrauen potenzieller<br />

Mandanten gewinnen“ vorstellen. Die eigene Sichtbarkeit im Internet ist für Kanzleien in der Mandantengewinnung<br />

unumgänglich. Doch wie stechen Anwälte aus dem Meer an Wettbewerbern hervor? Herr von Bülow zeigt,<br />

mit welchen einfachen und wirkungsvollen Methoden Kanzleien das Vertrauen Ratsuchender für sich gewinnen.<br />

Philipp von Bülow ist Gründer und Geschäftsführer des Legal-Tech-Start-ups Jurato, einer Online-Plattform für<br />

die Vermittlung und Verwaltung von Rechtsfällen. Jurato wurde 2018 von der Rechtsberatungsplattform anwalt.de übernommen, seitdem<br />

unterstützt Herr von Bülow das Unternehmen im Bereich der Geschäftsentwicklung. Ebenfalls ist er Advisor bei VISARIGHT, einer digitalen<br />

Anlaufstelle für Visa- und Migrationsfragen im Internet.<br />

Hays: Generation Y – Juristische Mitarbeiter für die Zukunft finden und halten<br />

Referent: Dennis Groetzner, Senior Abteilungsleiter temporäre Vermittlung von Rechtsexperten, Hays<br />

Worauf sollte ich als potenzieller Arbeitgeber achten? Was ist der Generation Y besonders wichtig bei der Wahl des<br />

Arbeitgebers? In was für einem Markt befinden wir uns? Diese Fragen werden von Herrn Dennis Groetzner beantwortet.<br />

Herr Groetzner ist seit dem Jahr 2009 bei der Hays AG als Account Manager tätig und war zuvor zuständig<br />

für die Vermittlung von IT-Spezialisten. Neben der klassischen Vermittlung begleitete er die Einführung und Durchführung<br />

eines Managed Service Providings bei einem großen deutschen Versicherungskonzern. Seit dem Sommer<br />

2016 verantwortet Herr Dennis Groetzner deutschlandweit den Bereich der temporären Unterstützung durch Juristen. Die Zielgruppe sind<br />

Inhouse-Kunden und Kanzleien. Der Fokus liegt hier vor allem auf dem Vertragsrecht, dem Document Review und Due Dilligence Work.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


12. Kölner Anwaltstag | 13<br />

GREVEN MEDIEN: Kanzleiwebseiten der Gegenwart und Zukunft<br />

Referent: Patrick Hünemohr, Geschäftsführer, Greven Medien GmbH & Co. KG<br />

Kanzleimarketing: Nach Mobilegeddon jetzt auch noch Mobile-First-Indexing – warum es für Kanzleien jetzt höchste<br />

Eisenbahn ist, die eigene Kanzleiwebsite mobil neu aufzustellen!<br />

Patrick Hünemohr, Experte für lokal digitales Marketing, bietet einen kurzen spannenden Einblick, warum es für<br />

Kanzleien und Anwälte wichtiger denn je ist, die eigene Kanzleiwebsite mobil zu optimieren, um bei Google keine<br />

wertvollen Positionen zu verlieren, und wie Sie es schaffen, mit Local Listing eine einheitliche Darstellung bei Google<br />

und Co. für die lokale Kanzleisuche von neuen Mandanten zu realisieren.<br />

Konica Minolta: Simplify IT – IT vereinfachen…<br />

Referent: Sascha Saal, Market Development Manager Cluster West, Konica Minolta<br />

…das würde ein jeder auf den ersten Blick sagen. Doch was bedeutet das eigentlich wirklich? Was steckt genau dahinter?<br />

Der Begriff der IT ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. In welchem Umfeld wir uns auch bewegen, stets<br />

und überall treffen wir auf IT. Legal Tech, Internet, Smartphones und Co. bestimmen bereits seit längerem vermehrt<br />

den Rhythmus von Kanzleien. Mandantenanforderungen führen zu neuen Herausforderungen – und dies zunehmend<br />

auch in der IT-Landschaft. Deshalb ist eine verlässliche und leistungsstarke IT in einem Kanzleiumfeld unerlässlich<br />

und wichtiger denn je. An diesem Punkt werden sicherlich eine Vielzahl von Fragen aufkommen:<br />

• Was beinhaltet überhaupt eine zuverlässige und leistungsstarke IT-Landschaft in Kanzleien?<br />

• Was muss für IT-Sicherheit getan werden?<br />

• Wer besitzt das Know-how, die Erfahrung und die Ressourcen?<br />

• Wie kann man die gesetzlichen und anwaltlichen Anforderungen umsetzen?<br />

• Wie stellt man verlässliche digitale Kommunikation jenseits von beA um und reicht die eigentliche Kanzleimanagementsoftware aus?<br />

Genau bei diesen Fragen möchten wir mit unserem Impulsvortrag ansetzen. Rund um die Thematik Simplfy IT werden wir Denkanstöße<br />

geben und Impulse setzen, um gemeinsam zu den Antworten zu gelangen. Der Referent, Herr Sascha Saal, ist Market Development<br />

Manager Cluster West bei Konica Minolta und ein erfahrener Experte in Sachen IT-Lösungen für Kanzleien.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.<br />

MANDANTEN<br />

SUCHEN KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG<br />

Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt<br />

mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht<br />

und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print.<br />

Neben der <strong>KAV</strong> Website und dem <strong>KAV</strong> Magazin finden Sie weitere<br />

Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.<br />

Annostr. 45 50678 Köln T +49-221-94 96 93 50 www.e-mediad.de


14 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

16.30–17.30 UHR Buchungscode: 12KAT-B-4<br />

KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Die Jagd nach Talenten: So überzeugen Sie juristische<br />

Top-Talente online, für Sie zu arbeiten<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

Viele Kanzleien jeder Größe klagen zunehmend über Probleme qualifizierte, passende Bewerber für Stellenvakanzen zu finden – ob<br />

Berufsträger oder nichtjuristische Mitarbeiter. Oft können Kanzleien deshalb erfolgreich akquirierte Mandate nicht oder nur mit Mühe bewältigen.<br />

Wie aber überzeugt man (junge) Talente davon, sich für die eigene Kanzlei zu interessieren, besser noch: sich zu bewerben? In<br />

diesem Vortrag erfahren Sie, warum Ihre Kanzleiwebsite dabei eine sehr wichtige Rolle spielt, wie Sie Ihren Internetauftritt fit machen für<br />

„Die Jagd nach Talenten“ und welche Angebote Sie im Web nutzen können (spez. Portale, soziale Medien etc.), um die richtigen Bewerber<br />

mit Ihrem Auftritt von einer Bewerbung in Ihrer Kanzlei zu überzeugen.<br />

Frau Kollegin Pia Löffler gründete nach mehrjähriger Tätigkeit als Juristin eines Major-Musik-Labels 2010 eine Kanzlei für Urheber- und<br />

Medienrecht. 2012 arbeitete sie als Redakteurin und Syndika für einen renommierten Anwaltssuchdienst, 2013 gründete Sie<br />

anwaltstexte.com, eine Textagentur für Rechtsanwälte. Ab 2014 unterstützte sie mit externen Partnern Rechtsanwälte im Onlinemarketing.<br />

Anfang 2017 gründete sie mit Dipl. Ing. Jens Schleifenbaum anwalts.marketing – eine Onlinemarketing-Boutique, die nur Rechts- und<br />

Patentanwälte im (Online-)Marketing berät und Marketingmaßnahmen aus einer Hand realisiert.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.<br />

JAN VON WERTH – 12. ETAGE<br />

10.30–11.30 UHR (TEIL 1), 12.30–13.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 12KAT-JW-1<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Wahrnehmung mal anders<br />

Referentin: RAin und Schauspielerin Andrea Trude, Köln<br />

Als Anwalt/Anwältin und als Mediator/-in sind wir in einer bestimmten Art in unserer Wahrnehmung geschult. Es gibt aber auch noch<br />

andere Ansätze und Möglichkeiten der Wahrnehmung. Im Seminar wird versucht, das Wahrnehmungsspektrum zu erweitern. In Übungen<br />

können die Teilnehmer/-innen Erfahrungen sammeln zu Fragen wie: Wie nehme ich mich selbst wahr; wie nehme ich andere wahr. So<br />

können die Teilnehmer/-innen ihre Wahrnehmungsmöglichkeiten im Rahmen von praktischen Übungen sensibilisieren.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Andrea Trude, war von 1996 bis 2016 in einer Kölner Kanzlei als Rechtsanwältin tätig. Sie ist zugleich Fachanwältin<br />

für Bank- und Kapitalmarktrecht. 2012/13 hat sie beim <strong>KAV</strong> eine Ausbildung zur Mediatorin durchlaufen. Seit 2016 ist sie Mitglied im<br />

Ausschuss für Mediation und Schlichtung im <strong>KAV</strong>. Im Jahre 2015 begann sie Schauspielunterricht zu nehmen und steht seit 2017 mit (Solo-)<br />

Projekten auf der Bühne.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.


12. Kölner Anwaltstag | 15<br />

14.30–15.30 UHR (Teil 1), 16.30–17.30 UHR (Teil 2) Buchungscode: 12KAT-JW-2<br />

FAMILIENRECHT, MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Einvernehmliche Scheidung –<br />

Chancen und Schwierigkeiten für Paare, Anwälte und Mediatoren<br />

Referentinnen: RAin Anke Jonna Jovy, Köln<br />

RAin Dr. Kirsten Marx, Köln<br />

Das Seminar richtet sich an Anwälte und Mediatoren, insbesondere die im Familienrecht spezialisiert arbeitenden Anwälte.<br />

Paare wünschen sich oft eine gemeinsame anwaltliche Beratung oder kommen mit der Erwartung, der Anwalt könne bei Konflikten auch<br />

als Mediator zwischen den Partnern vermitteln.<br />

Die Referentinnen stellen die berufsrechtlichen Herausforderungen und Grenzen dieser von Mandanten gewünschten Tätigkeit vor.<br />

Vortragsinhalte sind insbesondere die praktischen Fragen, die sich Anwälte und Mediatoren stellen.<br />

Worin bestehen Schwierigkeiten bei gemeinsamer Beratung von Mandanten und welche Lösungen gibt es?<br />

Dabei werden die berufsrechtlichen Grundlagen, die dabei eine Rolle spielen, beleuchtet und dargestellt, was es nach der Entscheidung<br />

des BGH IX ZR 34/17 vom 21.09.2017 zu beachten gilt.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Anke Jonna Jovy, ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Köln sowie Sprecherin des Ausschusses<br />

Familienrecht im <strong>KAV</strong>.<br />

Frau Kollegin Dr. Kirsten Marx ist Anwältin, Mediatorin (DAA) und Wirtschaftsmediatorin (CfM). Sie ist Mitglied im Ausschuss Mediation<br />

und Schlichtung des <strong>KAV</strong> sowie im Netzwerk Cooperative Praxis Rheinland. Frau Kollegin Dr. Marx berät mittelständische Unternehmen im<br />

Wirtschafts- und Arbeitsrecht und zur Unternehmensnachfolge. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Prävention und außergerichtliche<br />

Bearbeitung von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen. Im Rahmen ihrer Dozententätigkeit war sie unter anderem von 2011 bis<br />

2014 Gastdozentin für Seminare in Verhandlungsführung und Mediation an der Universität Passau.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.<br />

SEVERINUS – 2. ETAGE<br />

12.30–13.30 UHR Buchungscode: 12KAT-S-1<br />

INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT<br />

Im Westen viel Neues – das neue französische Vertragsrecht<br />

Referentin: Prof. Dr. Sybille Neumann, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes<br />

Das Vertragsrecht des Code civil wurde durch die Verordnung (ordonnance) 2016-131 vom 10. Februar 2016, in Kraft getreten am 1. Oktober<br />

2016, grundlegend – und im „Schnellverfahren“ – reformiert. Diese Schuldrechtsreform ist seit Inkrafttreten des Code civil im Jahre 1804 die<br />

erste große Schuldrechtsreform. Der Code civil weist nach der Reform mehr Ähnlichkeiten zum BGB auf; geht aber auch teilweise einen<br />

Schritt weiter, indem er beispielsweise Grundsätze – wie den der Vertragsfreiheit – nunmehr im Code civil – kodifiziert.<br />

Die markanten Punkte des französischen Vertragsrechts mit seinen Ähnlichkeiten und Unterschieden zum deutschen Vertragsrecht sollen<br />

im Vortrag dargestellt werden.<br />

Zudem soll der Kaufvertrag als besonderer schuldrechtlicher Vertrag betrachtet werden.<br />

Die Referentin, Frau Prof. Dr. Neumann, studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Lausanne. Im Anschluss an das Studium<br />

absolvierte sie ihr Referendariat am Oberlandesgericht Saarbrücken. Sodann verfasste Frau Prof. Dr. Neumann ihre Dissertation zu einem<br />

rechtsvergleichenden Thema. Anschließend übte sie eine Tätigkeit als Avocate und Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlich orientierten<br />

Anwaltskanzlei in Straßburg aus. Später arbeitete Prof. Dr. Neumann als Justitiarin in Banken (Projektfinanzierung in Westafrika/Frankreichgeschäft).<br />

Seit dem Wintersemester 2003/2004 ist sie Professorin für Zivilrecht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften htw saar<br />

und seit 2015 darüber hinaus Deutsche Studienleiterin des deutsch-französischen Studiengangs Internationales Tourismus-Management.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.


16 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

14.30–15.30 UHR Buchungscode: 12KAT-S-2<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Werbung mit Bewertungen<br />

Referent: RA Dr. Johannes Gräbig, Köln<br />

Kundenbewertungen sind ein sehr effektives Marketinginstrument, um Waren oder Dienstleistungen vor allem im Internet zu bewerben.<br />

Doch sowohl bei der Beschaffung der Bewertungen, z. B. durch Kundenzufriedenheitsbefragungen, als auch bei ihrer Darstellung, z.B. bei<br />

irreführenden oder unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben in den Bewertungen, bestehen zahlreiche rechtliche Stolperfallen, die<br />

zu Abmahnungen und Gerichtsverfahren führen können. Der Vortrag gibt einen Überblick anhand aktueller Entscheidungen und zeigt, wie<br />

man typische Fehler vermeidet.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Johannes Gräbig, ist seit 2013 Rechtsanwalt bei einer Kölner Kanzlei und im Wettbewerbs- und Markenrecht<br />

sowie im Medienrecht tätig. Er promovierte am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster. Er ist<br />

Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) in Köln.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.<br />

16.30-17.30 UHR Buchungscode: 12KAT-S-3<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Grenzen der Anwaltswerbung durch Berufsrecht und UWG<br />

Referent: RA Dr. Dennis Groh, LL. M., Köln<br />

In einer Zeit, in der sich die Anwaltschaft zunehmender Konkurrenz durch Kollegen, nicht anwaltliche Dienstleister und auch Legal Tech<br />

ausgesetzt sieht, stellt sich mehr denn je die Frage, wie neue Mandate akquiriert und Bestandsmandate gehalten werden können. Die<br />

anwaltliche Werbung spielt in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche Rolle, denn die Herausstellung von Teilbereichen der<br />

Berufstätigkeit sowie von Fachanwaltschaften stellen ein probates Mittel dar, um sich von Konkurrenten abzugrenzen. Aber wo liegen die<br />

berufs- und wettbewerbsrechtlichen Schranken der anwaltlichen Werbung? Der Vortrag geht dieser Frage anhand aktueller Rechtsprechung<br />

nach und steckt die Grenzen der Anwaltswerbung ab.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Dennis Groh, ist LL. M. und betreut seit gut 10 Jahren mittelständische Unternehmer im Bereich des gewerblichen<br />

Rechtsschutzes, des Vertriebsrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er Lehrbeauftragter<br />

an der Hochschule Düsseldorf für den Bereich „Medien- und Verwaltungsrecht“. Herr Kollege Dr. Groh ist Mitglied des Ausschusses Gewerblicher<br />

Rechtsschutz im <strong>KAV</strong> und engagiert sich auch grenzüberschreitend in der Deutsch-Australisch-Pazifischen-Juristenvereinigung, in der<br />

er die Fachgruppe Internationales Vertriebsrecht leitet.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.


12. Kölner Anwaltstag | 17<br />

BALLSAAL C<br />

10.30–11.30 UHR (Teil 1), 12.30–13.30 UHR (Teil 2) Buchungscode: 12KAT-C-1<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

Lösungsmöglichkeiten bei „lästigen“ Lebens-/Rentenversicherungen<br />

Referent: RA Dr. Markus Jacob, Köln<br />

– Voraussetzungen des Widerrufs-/Widerspruchs-/Rücktrittsrechts nach dem VVG a.F. und deren Rechtsfolgen<br />

Auf der Grundlage des Urteils des EuGH vom 19.12.2013 (C-​209/12) hat der BGH mit Urteil vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11) entschieden, dass<br />

bei unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers ein „ewiges” Widerspruchsrecht besteht mit der Folge der Rückabwicklung des<br />

Versicherungsvertrags gemäß §§ 812 ff. BGB. Betroffen sind alle Lebens- bzw. Rentenversicherungen, die im Zeitraum 1991–2007 abgeschlossen<br />

wurden. Bei diesen Verträgen besteht – unabhängig davon, ob diese noch laufen oder bereits beendet wurden – prinzipiell die<br />

Möglichkeit, bei fehlerhafter Belehrung noch heute die Rückabwicklung zu verlangen.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Markus Jacob, ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. In mehr als 100 Fällen hat er sich mit der Thematik der<br />

Rückabwicklung von Versicherungsverträgen befasst und hierzu eine Vielzahl von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen veröffentlicht sowie<br />

diverse Fachvorträge gehalten.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.<br />

14.30–15.30 UHR (TEIL 1), 16.30–17.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 12KAT-C-2<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Ordnungsgemäße Erstherstellung/Instandsetzung in der WEG –<br />

wer muss was tun und wer haftet wofür?<br />

Referent: Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch<br />

Das Referat befasst sich – vor dem Hintergrund der aktuellen Rspr. des V. Zivilsenats – mit den Fragen ordnungsgemäßer Erstherstellung,<br />

ordnungsgemäßer Instandsetzung und der teilungsordnungswidrigen Bauausführung, den dabei bestehenden Pflichten und ihren<br />

Grenzen. Behandelt werden Haftungsfragen (gesamtschuldnerische Haftung für Verschleppung), § 10 Abs. 2 S. 3 WEG und Probleme der<br />

Darlegungs- und Beweislast, aber auch mögliche „Opfergrenzen“ (etwa analog § 22 Abs. 4 WEG). Sofern noch Zeit bleibt, wird auch die<br />

öffentlich-rechtliche Auflage als Fall der ordnungsgemäßen Instandsetzung noch behandelt, zumal dem Verwalter hier oft die Behörde<br />

im Nacken sitzt.<br />

Die Interessenschwerpunkte des Referenten, Herrn Richter am Oberlandesgericht Wolfang Dötsch, liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht,<br />

aber auch im Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften und Fachbüchern,<br />

u. a. ist er Mitautor im BeckOK-WEG sowie Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht”. Daneben ist er fortlaufend<br />

in der Referendarausbildung sowie Richter-, Anwalts- und WEG-Verwalterfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen<br />

Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders<br />

geschärft.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.


18 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

BALLSAAL D<br />

10.30–11.30 UHR (TEIL 1), 12.30–13.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 12KAT-D-1<br />

ARBEITSRECHT<br />

Befristung – Vorhaben der Regierungskoalition und aktuelle<br />

Rechtsprechung<br />

Referent: Dr. Benedikt Hövelmann, LL. M., Landesarbeitsgericht Köln<br />

Trotz der positiven wirtschaftlichen Lage ist es in der Praxis immer noch üblich, mit neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst befristete<br />

Arbeitsverträge abzuschließen. Dies soll nach den Vorstellungen der großen Koalition geändert werden. Zudem sollen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen, sondern einen Anspruch auf Rückkehr zu einer Tätigkeit<br />

in Vollzeit bekommen. Neben den Vorhaben der Koalition wird im Vortrag die aktuelle Rechtsprechung dargestellt.<br />

Der Referent, Dr. Benedikt Hövelmann, LL. M. (San Diego), war zunächst in einer Großkanzlei im Dezernat für Arbeitsrecht tätig, bevor er<br />

im Jahr 2010 Richter im Landesarbeitsgerichtsbezirk Köln wurde. Er wurde bei den Arbeitsgerichten in Aachen, Siegburg sowie Köln eingesetzt.<br />

Seit dem Jahr 2017 ist er in die Verwaltung des Landesarbeitsgerichts Köln abgeordnet.<br />

Dr. Hövelmann ist Referent für Themen aus dem Arbeitsrecht und dem Konfliktmanagement sowie Vorsitzender von Einigungsstellen.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.<br />

14.30–15.30 UHR (TEIL 1), 16.30–17.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 12KAT-D-2<br />

ARBEITSRECHT<br />

Der GmbH-Geschäftsführer und das Arbeitsrecht – aktuelle<br />

Entwicklungen und Handlungsempfehlungen für die Praxis<br />

Referent: RA Markus Schmülling, Köln<br />

Das Recht des GmbH-Geschäftsführers wirft sowohl materiell-rechtlich als auch prozessual zahlreiche Sonderfragen auf, die in vielen Bereichen<br />

unverändert nicht geklärt sind und sich in der Entwicklung befinden. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage<br />

und die daraus resultierenden Handlungsanforderungen an die Praxis.<br />

Der Referent, Herr Kollege Markus Schmülling, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät seit mehr als 15 Jahren in einer großen überörtlichen<br />

Sozietät Unternehmen und Führungskräfte.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.


Plädoyer für Fahrspaß.<br />

Der neue Audi Q3.<br />

Die Entscheidung für einen Audi ist immer eine Entscheidung für beeindruckende Qualität und Fahrspaß. Als Mitglied<br />

des Kölner Anwaltvereins profitieren Sie außerdem von besonderen Konditionen beim Kauf eines neuen Audi sowie von<br />

vielen exklusiven Serviceleistungen wie kostenlosem Audi Hol- und Bring-Service oder Beratung bei Ihnen in der Kanzlei.<br />

Vertrauen Sie auf Ihre individuelle Betreuung durch unseren Experten Sebastian Schornstheimer.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

• kostenloser Audi Hol und Bring Service<br />

• kostenloser Leihwagen ab einer Reparaturhöhe von € 500,–<br />

• kostenlose Außenreinigung nach Serviceleistung<br />

• kostenlose UVV-Prüfung mit Rettungskarte im Fahrzeug<br />

• individuelle Fahrzeugkonditionen<br />

• persönlicher Rundum-Service durch unsere Neuwagen-Experten<br />

Richard Stein GmbH & Co. KG<br />

Overather Straße 43, 51766 Engelskirchen (Hauptsitz), Tel.: 0 22 63 / 809-0<br />

info@steingruppe.de, www.stein-engelskirchen.audi<br />

Gummersbacher Str. 55, 51645 Gummersbach, Tel.: 0 22 61 / 81 07-0<br />

info@steingruppe.de, www.stein-gummersbach.audi<br />

Sebastian Schornstheimer, Verkauf Audi Neuwagen<br />

sebastian.schornstheimer@steingruppe.de, Tel.: 0 22 02 / 29 00-226


20 | Mitgliederversammlung<br />

Bild: shutterstock/Matey Kastelic<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> am Mittwoch, 08. Mai <strong>2019</strong><br />

im Pullman Cologne Hotel<br />

Der <strong>KAV</strong> lädt Sie herzlich ein<br />

zu seiner<br />

Ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

am Mittwoch, 08. Mai <strong>2019</strong>, 18.00 Uhr<br />

im Pullman Cologne Hotel,<br />

Helenenstr. 14, 50667 Köln.<br />

Auch in diesem Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung<br />

begrüßen zu können. Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben<br />

des <strong>KAV</strong> zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir Sie im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein, unser<br />

Gast zu sein. Für leckeres Essen und gute Weine, die Sie beim kollegialen Miteinander begleiten, haben<br />

wir gesorgt.<br />

Wir bitten höflich, aber auch nachdrücklich im Sinne einer kostensparenden Kalkulation des Abendessens<br />

und der Schonung der Vereinskasse, auf dem auf S. 98 dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins beigefügten<br />

Formular Ihre Teilnahme am gemeinsamen Abendessen anzuzeigen. Das Anmeldeformular sieht auch vor,<br />

dass Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ankreuzen, was der organisatorischen Erleichterung<br />

dienen soll, da die Bestuhlung des Raums entsprechend der zu erwartenden Mitgliederzahl einzurichten ist.<br />

Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens zum 23.04.<strong>2019</strong>.


Mitgliederversammlung | 21<br />

Tagesordnung<br />

Die Tagesordnung der Ordentlichen Mitgliederversammlung lautet wie folgt:<br />

1. Jahresbericht des Vorsitzenden<br />

2. Grußworte<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Wahl des Kassenprüfers/der Kassenprüfer<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2019</strong><br />

6. Wahlen zum Vorstand<br />

7. Einsetzung der Ausschüsse Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht und Informationstechnologierecht<br />

8. Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

9. Ehrung der Jubilare<br />

10. Verschiedenes<br />

Zu TOP 6 – Wahlen zum Vorstand<br />

Herr Kollege Joachim Kleinrahm steht in diesem Jahr zur Wiederwahl<br />

an. Er hat die satzungsmäßige Höchstgrenze seiner Amtszeit<br />

noch nicht erreicht und steht daher für eine erneute Wahl in den<br />

Vorstand zur Verfügung. Der Vorstand hat am 29.01.<strong>2019</strong> beschlossen,<br />

ihn auf der Mitgliederversammlung <strong>2019</strong> als Kandidaten für<br />

den Vorstand vorzuschlagen.<br />

Ausscheiden aus dem Vorstand werden auf unserer diesjährigen<br />

Mitgliederversammlung aufgrund des Ablaufs ihrer Amtszeiten<br />

Frau Kollegin Angelika Töpfer und Herr Kollege Jürgen Sauren, die<br />

dem Vorstand seit 2007 angehörten.<br />

Frau Kollegin Elke Orban und Herr Kollege Michael Blenkle stehen<br />

für eine Wiederwahl aus persönlichen Gründen nicht mehr zur<br />

Verfügung.<br />

Der Vorstand hat auf seiner Sitzung vom 11.10.2018 beschlossen,<br />

Frau Kollegin Dr. Luise Hauschild und Herrn Kollegen<br />

Dr. Frank Seebode und auf seiner Sitzung vom 03.12.2018<br />

beschlossen, Frau Kollegin Fatma Atasever und Herrn Kollegen<br />

Professor Dr. Ulrich Luckhaus auf der Mitgliederversammlung <strong>2019</strong><br />

als Kandidaten für den Vorstand vorzuschlagen. Die genannten<br />

Kandidaten stehen in diesem Jahr erstmals für die Wahl in den<br />

Vorstand des Kölner Anwaltverein e. V. zur Verfügung.<br />

Professor Dr. Ulrich Luckhaus<br />

Dr. Luise Hauschild Dr. Frank Seebode Fatma Atasever<br />

Joachim Kleinrahm<br />

Elke Orban Michael Blenkle Jürgen Sauren Angelika Töpfer<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


22 | Mitgliederversammlung<br />

Zu TOP 7 – Einsetzung der Ausschüsse Handels- und Gesellschaftsrecht und<br />

Informationstechnologierecht<br />

Der Vorstand des <strong>KAV</strong> hat auf dem Beschlusswege am 08.09.2005<br />

den Arbeitskreis Gesellschaftsrecht und am 15.03.2011 den<br />

Arbeitskreis Informationstechnologierecht eingesetzt.<br />

Beide Arbeitskreise haben seit ihrer Einsetzung überaus nachhaltig<br />

gearbeitet und auf dem Gebiet der Fortbildung umfassende Tätigkeiten<br />

entfaltet. Sie haben damit für den <strong>KAV</strong> weitere Fachgebiete<br />

erschlossen und stehen dort den Mitgliedern des <strong>KAV</strong> mit Rat und<br />

Tat zur Seite.<br />

Dies hat den Vorstand des <strong>KAV</strong> auf Antrag der Arbeitskreise dazu<br />

bewogen, diese der Mitgliederversammlung zur Einsetzung in Ausschüsse<br />

im Sinne von § 7 Abs. 1 der Satzung des <strong>KAV</strong> vorzuschlagen.<br />

Auf Antrag des Arbeitskreises Gesellschaftsrecht schlägt der<br />

Vorstand des <strong>KAV</strong> der Mitgliederversammlung zugleich vor, den<br />

einzusetzenden Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht zu<br />

benennen. Die Arbeit des einzusetzenden Ausschusses beschränkt<br />

sich keineswegs nur auf den Bereich des Gesellschaftsrechts,<br />

sondern soll vielmehr auch weitergehende Gebiete umfassen.<br />

Zudem entspricht die Namensgebung auch der Bezeichnung des<br />

entsprechenden Fachanwaltstitels. Aus diesem Grund erscheint<br />

eine entsprechende Namensänderung sinnvoll.<br />

Zur Vorbereitung der Wahl der zukünftigen Ausschussmitglieder<br />

haben die Arbeitskreise im Zusammenwirken mit dem <strong>KAV</strong> Wahlvorschläge<br />

erarbeitet, die im Folgenden vorgestellt werden. Selbstverständlich<br />

hindert dies weitere Kandidaturen nicht. Auf Grundlage<br />

der entsprechenden Wahlordnung zur Wahl der Ausschüsse des<br />

Kölner Anwaltvereins wird darum gebeten, etwaige Vorschläge<br />

bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung der<br />

Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> formgerecht mitzuteilen.<br />

Zu TOP 8 – Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

Die Amtszeit eines Ausschussmitglieds bestimmt sich nach § 7 Ziff. 4 der Satzung des <strong>KAV</strong>. Danach erfolgt die Neuwahl der Ausschussmitglieder<br />

in einer Mitgliederversammlung, die im 3. Kalenderjahr nach der Wahl stattfindet. Sofern die Mitgliederversammlung unter TOP 8<br />

die Einsetzung der Ausschüsse Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Informationstechnologierecht beschlossen hat, sind demnach die<br />

Mitglieder der folgenden Ausschüsse von der Mitgliederversammlung zu wählen.<br />

Aufgrund der bisherigen Anregungen stellen sich folgende Kolleginnen und Kollegen zur Wahl:<br />

a) Betreuungsrecht<br />

Nina Ahrend<br />

Christian Blume<br />

David Deutgen<br />

Antje Gerathewohl, LL. M.<br />

Sabine Moeller-Nietsch<br />

Ulrike Schramm<br />

Rainer Seynstahl<br />

Annette Sieling<br />

b) Insolvenzrecht<br />

Dorothea Basler<br />

Jana Dettmer<br />

Kai-Jens Egerlandt, LL. M.<br />

Dr. Jörg Gollnick<br />

Benno Goost<br />

Alexia Joannidis<br />

Christian Weiß<br />

Michael Wilbert<br />

Dr. Franz Zilkens, MBA<br />

c) Mediation und Schlichtung<br />

Dirk Burghof<br />

Doris Fricke<br />

Sabine Hegerl<br />

Karl Sauer<br />

Dr. Sara Sotelo-Lubig<br />

Andrea Trude<br />

Matthias Weber<br />

d) Syndikusanwälte<br />

Stephanie Eggerath<br />

Ellen Eichberg<br />

Pia Gischarowski<br />

Stefanie Nover<br />

Kai Recke<br />

Dr. Tobias Rolfes<br />

Boris Wein<br />

e) IT-Recht<br />

Dr. Christiane Bierekoven<br />

Dr. Thomas Engels, LL. M.<br />

Adrian Hoppe<br />

Dr. Carsten Intveen<br />

Sascha Kremer<br />

Prof. Dr. Ulrich Luckhaus<br />

Anna Ohlen<br />

Dr. Roderic Ortner<br />

Dr. Sascha Vander, LL. M.<br />

Kjell Vogelsang<br />

f) Handels und Gesellschaftsrecht<br />

Alexander Hahn<br />

Andrea Heuser<br />

Dr. Stefan Klöckner, LL. M.<br />

Tobias Kordes, LL. M.<br />

Dr. Sebastian Korts, MBA<br />

Dr. Jörg Luxem<br />

Prof. Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn<br />

Stefan Nüsser, LL. M.<br />

Dr. Tobias Rolfes<br />

Prof. Dr. Elmar Schuhmacher<br />

Dr. Günter Seulen<br />

Alexandra Sofia Wrobel


Meine Fälle bearbeite ich jetzt<br />

voll digital.<br />

Mit Legal Tech von DATEV.<br />

Jetzt neu:<br />

Juristische<br />

Textanalyse<br />

für Anwälte<br />

Als Rechtsanwalt bekommen Sie bei DATEV in jedem Fall mehr: Die<br />

Juristische Textanalyse zum Beispiel, die Sie bei der Fallbearbeitung<br />

unterstützt. Oder weitere professionelle Lösungen rund um Recherche,<br />

digitale Zusammenarbeit in der Kanzlei, Abrechnung und betriebswirtschaftliche<br />

Kennzahlen. Für einen durchgängig digitalen Workflow.<br />

www.datev.de/anwalt


24 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />

Das Karriereseminar für Junganwälte und Juniormitglieder des <strong>KAV</strong><br />

Burg Schnellenberg | 57439 Attendorn/Biggesee<br />

Denn auch Superhelden müssen lernen, ihre Superkräfte einzusetzen!<br />

Mit den <strong>KAV</strong>CAREERDAYS für Berufseinsteiger bietet Euch der Kölner<br />

Anwaltverein die Gelegenheit, in entspannter, junger Runde wertvolle<br />

Informationen und Tipps rund um die „anwaltliche Praxis“ zu<br />

erhalten. Auf der imposanten Burg Schnellenberg nur eine Fahrstunde<br />

von Köln entfernt trefft Ihr auf weitere junge Kolleginnen und<br />

Kollegen sowie auf erfahrene Praktiker, die Euch wertvolle Anekdoten,<br />

Hilfestellungen und Zukunftsperspektiven für den Berufsalltag<br />

geben. Was besonders schön daran ist? Die <strong>KAV</strong>CAREERDAYS sind<br />

entspannt und Ihr könnt Euch auf zwei großartige Tage in toller<br />

Gesellschaft freuen. Denn von der Anreise (wenn Ihr nicht selber<br />

fahren möchtet) bis hin zur Abreise (irgendwann geht’s auch<br />

wieder nach Hause) ist alles für Euch organisiert und im günstigen<br />

Teilnahmebeitrag von nur EUR 59,00 pro Person inbegriffen:<br />

• Organisierte An- und Abreise (auf Wunsch)<br />

• Verpflegung vor Ort<br />

• Übernachtung im Einzelzimmer des Burghotels<br />

• Vortragsprogramm<br />

• Gemeinsames Netzwerken am Abend an der Bar<br />

• Seminarunterlagen<br />

Die Themen<br />

Zivilprozesstaktik – Tipps & Tricks aus Anwaltssicht<br />

Referent: RA Markus Trude, Vorsitzender des <strong>KAV</strong> e. V., Köln<br />

Selbstvermarktung: Wie sich junge Rechtsanwälte gut verkaufen<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

Steuern sparen: Tipps & Tricks für selbstständige und angestellte<br />

Rechtsanwälte<br />

Referentin: RAin Roswitha Prowatke, Köln<br />

Legal Tech – Synergieeffekte für junge Rechtsanwälte<br />

Referent: RA Nico Kuhlmann, Hamburg<br />

Bildnachweise: Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit


<strong>KAV</strong> Intern | 25<br />

Die Referenten<br />

RA Markus Trude<br />

Rechtsanwalt Markus Trude ist selbstständiger Rechtsanwalt in Köln<br />

und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Schwerpunkte<br />

seiner Tätigkeit sind das Staatshaftungs- und das Bergschadensrecht.<br />

Er ist ganz überwiegend forensisch tätig und war<br />

von 2004 bis 2013 Sprecher des von ihm gegründeten Ausschusses<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit dem Jahre 2013 ist er Vorstandsmitglied<br />

des <strong>KAV</strong>, dessen Vorsitzender er seit dem Jahre 2018 ist.<br />

RA Nico Kuhlmann<br />

Herr Rechtsanwalt Nico Kuhlmann ist Associate bei Hogan Lovells<br />

Int. LLP in Hamburg in der Praxisgruppe Intellectual Property, Media<br />

and Technology. Zudem ist er der Gründer des Hamburg Legal Tech<br />

Meetups, der Initiator der Women-of-LegalTech-Auszeichnung, der<br />

Veranstalter der deutschlandweiten Legal Tech Competition für<br />

Studierende und der Verfasser diverser Beiträge zum Thema Legal<br />

Tech. Hogan Lovells hat ihm deshalb im Rahmen eines weltweiten<br />

Wettbewerbs den Titel „Master of Innovation” verliehen.<br />

RAin Roswitha Prowatke, LL. M.<br />

Die Referentin, Frau Rechtsanwältin Roswitha Prowatke, LL. M.,<br />

berät und vertritt im Steuerstreit mit den Finanzbehörden und in<br />

Steuerstrafverfahren. Sie ist seit 2004 zur Anwaltschaft zugelassen.<br />

Im Jahr 2007 hat sie zusätzlich das Steuerberaterexamen abgelegt<br />

und sich mit der Fachanwältin für Steuerrecht weiter spezialisiert.<br />

Kollegin Prowatke ist Partnerin einer auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht<br />

spezialisierten Kanzlei in Köln. Sie ist langjähriges<br />

Mitglied im Steuerausschuss des <strong>KAV</strong>, hält Vorträge und publiziert<br />

in Fachzeitschriften.<br />

RAin Pia Löffler<br />

Rechtsanwältin Pia Löffler (Wirtschaftsjur. Univ. Bayreuth)<br />

arbeitete nach dem 2. Staatsexamen drei Jahre als Juristin für die<br />

Sony Music Entertainment GmbH, bevor sie 2010 eine Einzelkanzlei<br />

für Urheberrecht gründete. 2012 war sie Syndika und Redakteurin<br />

beim Anwaltssuchdienst anwalt.de. 2013 gründete sie anwaltstexte.com<br />

und schreibt seitdem Marketingtexte für Kanzleien jeder<br />

Größe. Seit 2014 berät sie Kanzleien in Marketingfragen und<br />

gründete 2017 anwalts.marketing und unterstützt seitdem Kanzleien<br />

auch in der Umsetzung aller Marketingmaßnahmen, v. a. im<br />

Internet.<br />

Der Ablauf<br />

Freitag, 12. Juli <strong>2019</strong><br />

14.00 Uhr Ankunft und Begrüßung<br />

15.00 Uhr Erster Vortragsblock (RA Markus Trude)<br />

16.30 Uhr Kaffeepause<br />

17.00 Uhr Zweiter Vortragsblock (RAin Pia Löffler)<br />

19.00 Uhr Gemeinsames Dinner<br />

20.30 Uhr Chill Out/Networking an der Bar<br />

Übernachtung im Burghotel<br />

Samstag, 13. Juli <strong>2019</strong><br />

Bis 09.00 Uhr Frühstück<br />

09.00 Uhr Dritter Vortragsblock (RAin Roswitha Prowatke)<br />

10.30 Uhr Kaffeepause<br />

11.00 Uhr Vierter Vortragsblock (RA Nico Kuhlmann)<br />

12.30 Uhr Lunch<br />

14.00 Uhr Verabschiedung und Abreise<br />

ANMELDUNG<br />

Um an den <strong>KAV</strong>CAREERDAYS teilnehmen zu können, musst Du nur:<br />

• Mitglied im <strong>KAV</strong> e. V. sein oder schnellstmöglich werden<br />

• Dir am 12.-13. Juli <strong>2019</strong> Zeit nehmen<br />

• Dich per E-Mail, Fax oder Post anmelden<br />

Bring Deine Kolleginnen und Kollegen einfach mit<br />

Wenn Dich die <strong>KAV</strong>CAREERDAYS interessieren, dann erzähle doch<br />

Deinen jungen Kolleginnen und Kollegen davon und meldet Euch<br />

zusammen an. Es lohnt sich, denn je mehr Teilnehmer sich zusammen<br />

anmelden, desto günstiger wird der individuelle Teilnahmebeitrag<br />

für diese Veranstaltung:<br />

1 Anmeldung = € 59,00 pro Teilnehmer<br />

2 Anmeldungen = € 49,00 pro Teilnehmer<br />

3 und mehr Anmeldungen = € 39,00 pro Teilnehmer<br />

Ein entsprechendes Anmeldeformular für Eure individuelle bzw.<br />

die Anmeldung mehrerer Teilnehmer findet Ihr auf<br />

www.koelner-anwaltverein.de/kavcareerdays


26 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Bild: fotolia.de/industrieblick<br />

Young Lawyers – die Gruppenreise des<br />

<strong>KAV</strong> zum 70. Deutschen Anwaltstag<br />

15.–17. Mai <strong>2019</strong> – Leipzig<br />

Zum vierten Mal in Folge veranstaltet der Kölner Anwaltverein eine<br />

Gruppenreise seiner jungen Mitglieder zum Deutschen Anwaltstag.<br />

<strong>2019</strong> geht es für uns nach Leipzig. Wenn Du Lust dazu hast, Deine<br />

jungen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der größten DAV-Veranstaltung<br />

des Jahres <strong>2019</strong> näher kennenzulernen, dann sei dabei!<br />

Wir bringen Dich nach Leipzig. Für Deine Unterkunft in einem<br />

modernen Hotel inkl. Frühstück ist gesorgt, genauso für Deine<br />

DAT-Dauerkarte. An den Abenden erwartet Dich stets ein abwechslungsreiches<br />

Programm. Und das Ganze zu einem unschlagbaren<br />

Preis.<br />

JUNIORMITGLIEDER<br />

Beim <strong>KAV</strong> registrierte Referendarinnen und Referendare im juristischen<br />

Vorbereitungsdienst des OLG Bezirk Köln: € 199,00<br />

YOUNG LAWYERS (Jungmitglieder)<br />

Preisstufe 1<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens<br />

nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben: € 249,00<br />

Gern stehen wir Dir für Fragen und Anmeldewünsche jederzeit zur<br />

Verfügung:<br />

Telefon: 0221/28560210<br />

Fax: 0221/28560221<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Mit freundlicher Unterstützung von:<br />

Preisstufe 2<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder ab dem 6. Jahr und bis zum 10. Jahr nach dem<br />

2. Juristischen Staatsexamen und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben: € 349,00


27<br />

Rechtsprodukte<br />

Bewertungen<br />

Rechtstipps<br />

Terminsvertretung<br />

Neue<br />

Mandanten<br />

einfach online<br />

gewinnen<br />

Widgets<br />

Legal<br />

Outsourcing<br />

Akteneinsicht<br />

Mandatsvermittlung<br />

Zeigen auch Sie Profil auf anwalt.de.<br />

Jetzt als <strong>KAV</strong>-Mitglied 3 Monate kostenlos testen!<br />

anwalt.de/kav I +49 911 81515-0


28 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Bilder: Matthias Drobeck<br />

In roten Schuhen zum Landgericht<br />

In der Luxemburger Straße 101 kennt man ihn gut, aber in roten<br />

Schuhen und weißen Strumpfhosen hatte man ihn dort bislang<br />

nicht gesehen: Am 24. Januar <strong>2019</strong> besuchte unser Kollege<br />

Marc Michelske als Prinz Marc I. in Begleitung des Kölner<br />

Bauern Markus (Markus Meyer) und der Jungfrau Catharina<br />

(Michael Everwand) auf Einladung des <strong>KAV</strong> seine berufliche<br />

Wirkungsstätte. Dort wurde er vom Vorsitzenden des <strong>KAV</strong><br />

Markus Trude, dem Präsidenten des Landgerichts Köln Roland<br />

Ketterle, dem Präsidenten des Amtsgerichts Köln Henning Banke,<br />

dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln Joachim Roth und rund<br />

150 Jecken erwartet.<br />

Nach einem kölschen Gedicht aus der Feder des Justizbeschäftigten<br />

Herrn Klaus Peters begrüßte das Trifolium die Anwesenden.<br />

In seiner Ansprache nahm Marc I. besonderen Bezug zu seiner<br />

Tätigkeit als Rechtsanwalt und dankte der Justiz für die besondere<br />

Großzügigkeit, die seinen Fristverlängerungs- und Terminverschiebungsanträgen<br />

während der Session entgegengebracht werden.<br />

Schließlich freue das auch die Mandanten, denn „die müssen den<br />

Führerschein dann erst später abgeben.“<br />

Herr Kollege Marc Michelske ist im Verkehrsrecht spezialisiert und<br />

als Sprecher des Ausschusses Verkehrsrecht im <strong>KAV</strong> aktiv. Ein<br />

Interview mit ihm finden Sie in der Ausgabe 04/2018 des <strong>KAV</strong> Magazins.<br />

Seine närrische Heimat hat er als Vizepräsident, Sitzungspräsident<br />

und Justiziar der Schlenderhaner Lumpe gefunden, einer<br />

Gesellschaft aus dem Norden der Stadt.<br />

Nach dem Empfang des Dreigestirns ließen Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und<br />

Staatsanwälte und alle Mitarbeiter der Justiz den Arbeitstag gemeinsam<br />

mit kölschen Tön, Kölsch und kölschen Tapas ausklingen.<br />

RA Dr. Markus Vogelheim, Köln<br />

Mitglied des Vorstands


Anwaltliches Berufsrecht<br />

PLUS | Neu<br />

Anwaltliches Berufsrecht PLUS | Neu<br />

Zahlreiche Reformgesetze haben in den letzten Jahren zu teilweise fundamentalen Umgestaltungen<br />

des anwaltlichen Berufsrechts geführt. Das neue Fachmodul »Anwaltliches Berufsrecht<br />

PLUS« bündelt das gesamte Berufsrecht der Rechtsanwälte – kompetent und aktuell.<br />

Hier finden Sie eine sichere Basis in allen Fragen wie z. B. Anwaltshaftung, Mandatsverhältnis,<br />

Honorar, Rechte und Pflichten, Berufstätigkeit etc. Neben Standardwerken wie z. B. Feuerich/<br />

Weyland, BRAO und Henssler/Prütting, BRAO (in Vorb.), sind insbesondere die aktuellen<br />

Beck‘schen Online-Kommentare, BeckOK BRAO, BeckOK FAO und BeckOK BORA von<br />

Römermann, enthalten. Dazu vieles, was die Arbeit erleichtert: Formulare, Handbücher, Aufsätze<br />

und Rechtsprechung aus Beck’schen Zeitschriften sowie die Normen zum anwaltlichen<br />

Berufsrecht. Damit macht sich dieses umfassende Informa tions paket schnell bezahlt.<br />

Infos: beck-shop.de/27376450<br />

für nur € 39,–/Monat<br />

(zzgl. MwSt., 6-Monats-Abo)<br />

JETZT<br />

4 Wochen<br />

kostenlos<br />

testen<br />

beck-online.de<br />

Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München | 170080<br />

facebook.com/verlagchbeck |<br />

twitter.com/beckonlinede


30 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

A&K<br />

Anwälte & Kunst<br />

Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst<br />

der Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit der<br />

Veranstaltungsreihe „Anwälte & Kunst“ bieten wir Ihnen eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen<br />

dabei auf, wie viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein<br />

können. Dabei kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuellen Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen<br />

auf Exkursionen und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammenarbeit<br />

mit der Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns sehr über den großen<br />

Zuspruch, den diese Veranstaltungsreihe erhält. Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Tatendrang an stets<br />

attraktiven Programmen für Sie. Die bereits geplanten Termine für das Jahr <strong>2019</strong>, die bis zum Redaktionsschluss<br />

finalisiert werden konnten, finden Sie wie folgt. Weitere Termine werden in Kürze auf unserer<br />

Website www.kav.koeln vorgestellt.<br />

APRIL <strong>2019</strong><br />

Exklusive Führung über die ART COLOGNE<br />

am 11. April <strong>2019</strong>, 14.00 Uhr<br />

Seit 1967 ist die ART COLOGNE Treffpunkt der internationalen<br />

Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts. Bekannt geworden als die<br />

älteste Kunstmesse weltweit, versammelt die ART COLOGNE<br />

heute jährlich rund 200 renommierte Galerien mit qualitativ<br />

hochwertigen Arbeiten aller Preissegmente von über 2.000<br />

Künstlern der Klassischen Moderne bis zur neuesten cuttingedge<br />

Art junger aufstrebender Galerien.<br />

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen die Gelegenheit, bei einer<br />

persönlichen Führung zum Start der Messe dabei zu sein und<br />

die beeindruckenden Kunstwerke zu besichtigen.<br />

Die Führung findet am 11. April <strong>2019</strong> um 17.00 Uhr statt.<br />

Treffpunkt für die Gruppenteilnehmer ist der VIP-Schalter. Von<br />

dort begibt sich die Gruppe geschlossen auf den Rundgang.<br />

Ein pünktliches Erscheinen ist daher essenziell. Bitte beachten<br />

Sie, dass die Gruppengröße auf 20 Personen limitiert ist. Eine<br />

frühzeitige verbindliche Anmeldung wird daher empfohlen.<br />

TERMIN<br />

11. April <strong>2019</strong>, 14.00 Uhr, Messe Köln, VIP-Schalter im Foyer<br />

September <strong>2019</strong><br />

Düsseldorf Cologne Open Galleries<br />

Auch in <strong>2019</strong> starten die Düsseldorf Cologne Open Galleries<br />

(DC Open) die Saison im Kunstherbst wieder mit einem gemeinsamen<br />

Eröffnungswochenende in Düsseldorfer und Kölner Galerien.<br />

Dieses wird vom 06. bis 08. September <strong>2019</strong> stattfinden.<br />

Wir freuen uns sehr, mit DC Open auch in diesem Jahr wieder<br />

einen gemeinsamen Termin realisieren zu können, bei dem die<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Veranstaltungsreihe<br />

erneut von der Kölner Kunsthistorikerin Birgit Laskowski<br />

(www.zerofold) begleitet werden. Im vergangenen Jahr führte<br />

Frau Laskowski bereits durch das Belgische Viertel und dortige<br />

ausgewählte Kunstgalerien. Auch in diesem Jahr wird die<br />

versierte Kunstvermittlerin und freie Kuratorin einen solchen<br />

„Kunstspaziergang“ in lockerer Form anbieten. Während der<br />

Eröffnungstage werden somit ein bis zwei etwa zweieinhalbstündige<br />

Kunstspaziergänge zu ausgewählten Kölner Galerien<br />

erfolgen, die in fußläufiger Nähe zueinander liegen oder auch<br />

mithilfe eines Shuttles angesteuert werden. Diese Promenaden<br />

geben Gelegenheit, die Kölner Galerienszene besser kennenzulernen,<br />

in unterhaltsamer Weise Wissenswertes über Kunst und<br />

insbesondere die traditionsreiche Rheinländische Kunstlandschaft<br />

zu erfahren und sich mit den Galeristen oder auch den<br />

Künstlern selbst auszutauschen.<br />

Nähere Informationen zu den konkreten Stationen und Terminen<br />

werden wir Ihnen im Frühsommer mitteilen. Da die<br />

Teilnehmerzahl für diese Spaziergänge limitiert ist, bitten wir<br />

im Falle Ihres Interesses vorab um eine E-Mail-Mitteilung. Gern<br />

informieren wir Sie, sobald die Details dieser Termine fixiert<br />

sind und Sie erhalten die Gelegenheit, sich direkt über den <strong>KAV</strong><br />

anzumelden.<br />

TERMIN<br />

Wird in Kürze bekanntgegeben. Weitere Infos unter<br />

www.koelner-anwaltverein.de<br />

Der Kostenbeitrag zur Teilnahme je Termin:<br />

€ 20,00 je Veranstaltung für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

€ 30,00 je Veranstaltung für Nichtmitglieder


<strong>KAV</strong> Intern | 31<br />

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige<br />

Anmeldung bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn.<br />

Die Personenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung<br />

über den <strong>KAV</strong> ist aus organisatorischen Gründen<br />

zwingend notwendig. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung<br />

per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Weitere Termine folgen in Kürze.<br />

Anwälte & Kunst ist eine gemeinsame<br />

Veranstaltungsreihe von:<br />

Anwälte & Kultur<br />

Köln ist eine ganz besondere Stadt, die ein großzügiges und abwechslungsreiches<br />

Angebot für kulturinteressierte Bürgerinnen<br />

und Bürger bietet. Mit der vor einigen Jahren gegründeten Veranstaltungsreiche<br />

Anwälte & Kunst, ergänzte der Kölner Anwaltverein<br />

e. V. gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern, der<br />

Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker,<br />

diese kulturelle Vielfalt. Die anfängliche Idee einer einzelnen<br />

Veranstaltung avancierte schnell zu einer gefragten Reihe und<br />

wurde somit ein Erfolg. Über den großen Zuspruch der Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer, die gemeinsam mit uns die Welt der<br />

Kunst aus verschiedenen Blickwinkeln erkunden durften, haben<br />

wir uns bestärkt gefühlt, unser kulturelles Angebot im Rahmen<br />

Ihrer Vereinszugehörigkeit weiter auszubauen. Es ist uns daher<br />

eine besondere Freude, Ihnen ab sofort unter der Überschrift<br />

Anwälte & Kultur weitere Highlights präsentieren zu dürfen. Neben<br />

dem bestehenden Flaggschiff Anwälte & Kunst werden Sie<br />

in Zukunft auch Veranstaltungen zu den Themen Bühnen und<br />

Schauspiel, Literatur, Architektur und Kulinarik mit uns erleben<br />

dürfen.<br />

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Kultur dieser<br />

Stadt in ihrer Vielfältigkeit zu erkunden!<br />

Derzeit befinden sich noch einige Terminhighlights in Vorbereitung.<br />

Die bereits geplanten Veranstaltungen finden Sie nachfolgend.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »<br />

Wir geben<br />

Sicherheit.<br />

Kunst- und Transportversicherungen: Damit Ihre Kunst überall sicher ist.<br />

Einfach. Persönlich. Versichert.<br />

tel +49 221 8 00 68 420 info@zilkensfineart.com www.zilkensfineart.com


32 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

JUNI <strong>2019</strong><br />

Exklusive Führung durch die Kölner Zentralmoschee<br />

am 12. Juni <strong>2019</strong><br />

Am Mittwoch, dem 12. Juni <strong>2019</strong>, begeben wir uns gemeinsam<br />

auf eine Führung durch die Kölner Zentralmoschee in Ehrenfeld.<br />

Um 16.20 Uhr trifft sich die Gruppe auf dem Vorplatz, der über<br />

die große Freitreppe an der Venloer Straße zu erreichen ist. Die<br />

Führung beginnt pünktlich um 16.30 Uhr und dauert ca. eine<br />

Stunde. Beginnend mit dem geschichtlichen Teil rund um das<br />

Gebäude und seine Entstehung, folgt der im großen Gebetssaal<br />

anschließende theologische Teil. Hierbei werden unter anderem<br />

die Bedeutungen der einzelnen Intarsien, Ornamente und<br />

Aufteilungen erklärt. An diesem Tag findet zudem um ca. 17.30<br />

Uhr das gemeinschaftliche Mittagsgebet statt. Dieses dauert ca.<br />

15–20 Minuten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Führung<br />

sind recht herzlich dazu eingeladen, diesem beizuwohnen.<br />

Für die Teilnahme an der Führung sowie am Mittagsgebet wird<br />

selbstverständlich um angemessene Bekleidung gebeten. Bitte<br />

beachten Sie daher die folgenden Hinweise:<br />

• Beine müssen mindestens bis unter die Knie bedeckt sein,<br />

Dekolleté und Schultern ebenfalls.<br />

• Aus Rücksicht auf den Gebetssaal und die Betenden werden<br />

weibliche Gäste um Kopfbedeckung mit Schals/Kopftüchern<br />

gebeten.<br />

• Das Tragen von Socken ist aus hygienischen Gründen<br />

verpflichtend, um den Gebetssaal zu betreten. Im Falle von<br />

Sandalen oder ähnlichem Schuhwerk bitten wir Sie, separate<br />

Socken dabei zu haben.<br />

• Bitte beachten Sie ferner, dass Rucksäcke, Reisetaschen,<br />

Koffer u. ä. im Gebetssaal nicht gestattet sind.<br />

TERMIN<br />

12. Juni <strong>2019</strong>, 16.20 Uhr, Kölner Zentralmoschee, Venloer Str. 160,<br />

50823 Köln<br />

Exklusive Baustellenführung durch das Kölner Opernhaus<br />

Zum zweiten Mal in Folge erhalten wir die Gelegenheit, im<br />

Rahmen einer exklusiven Führung hinter die Kulissen der<br />

größten und spannendsten Baustelle unserer Stadt zu blicken.<br />

Die Führung unter der Leitung des Leiters der Kommunikation<br />

der Bühnen Köln, Herrn Christopher Braun, wird am Montag, 24.<br />

Juni <strong>2019</strong> um 15.00 Uhr stattfinden. Der Treffpunkt ist das Tor 1<br />

am Offenbachplatz, direkt gegenüber des 4711-Hauses.<br />

Bitte beachten Sie vorab, dass die Führung nicht barrierefrei<br />

ist, die Teilnahme an der Führung auf eigene Gefahr erfolgt<br />

und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine persönliche<br />

Sicherheitsausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Diese umfasst<br />

Sicherheitsschuhe, Sicherheitshelm und Warnweste. Ohne diese<br />

ist eine Teilnahme an der Führung aus Sicherheitsgründen nicht<br />

möglich. Die Führung wird ca. 2 Stunden umfassen.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Gruppengröße auf 20 Personen<br />

limitiert ist. Eine frühzeitige verbindliche Anmeldung wird<br />

daher empfohlen.<br />

TERMIN<br />

24. Juni <strong>2019</strong>, 15.00 Uhr, Tor 1 am Offenbachplatz, Köln<br />

JULI <strong>2019</strong><br />

Exklusive Führung durch die Synagoge Roonstraße<br />

am 11. Juli <strong>2019</strong><br />

Am Donnerstag, dem 11. Juli <strong>2019</strong>, begeben wir uns gemeinsam<br />

auf eine interessante Führung durch die Synagoge auf der<br />

Roonstraße. Das Gemeindehaus in der Roonstraße 50 ist das<br />

„Herzstück“ der Synagogen-Gemeinde. Hier befindet sich das<br />

religiöse und kulturelle Zentrum. Als liberale Synagoge wurde<br />

es Ende des 19. Jahrhunderts im neo-romanischen Stil erbaut.<br />

Eingeweiht wurde das neue Gotteshaus, das 1.400 Menschen<br />

Platz bot, am 22. März 1899. In der Reichspogromnacht brannte<br />

auch diese Synagoge aus. 1957 – 12 Jahre nach Neugründung<br />

der Gemeinde im April 1945 – beauftragte die Gemeinde den<br />

Architekten Helmut Goldschmidt mit dem Wiederaufbau. An der<br />

feierlichen Einweihung am 20. September 1959 nahm auch Bundeskanzler<br />

Adenauer, der frühere Oberbürgermeister von Köln,<br />

teil. Auf der gemeinsamen Führung, die um 16.00 Uhr beginnen<br />

wird, erhalten Sie beeindruckende Einblicke und Informationen<br />

rund um die jüdische Kirche.<br />

Für die Teilnahme an der Führung wird selbstverständlich um<br />

angemessene Bekleidung gebeten.<br />

Herren jeglichen Alters werde zudem darum gebeten, eine<br />

Kopfbedeckung mitzuführen (Mütze, Hut oder Kippa).<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir aus Sicherheitsgründen<br />

die Namen, Anschriften und Telefonnummern der angemeldeten<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Synagoge<br />

weiterleiten müssen und Sie zwingend Ihren Personalausweis<br />

am Führungstag mitbringen müssen. Aus religiösen Gründen ist<br />

es zudem nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mit in die<br />

Synagoge zu bringen.<br />

TERMIN<br />

11. Juli <strong>2019</strong>, 16.00 Uhr, Synagoge Roonstraße, Köln<br />

Der Kostenbeitrag zur Teilnahme je Führungstermin:<br />

€ 15,00 je Veranstaltung für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

€ 25,00 je Veranstaltung für Nichtmitglieder<br />

Bild: shutterstock/Kristof Lauwers


Anzeige<br />

BeArbeitet –<br />

Endlich beA-Nutzer sein!<br />

Die beA-Starthilfe des <strong>KAV</strong><br />

Gehen Sie zusammen mit dem <strong>KAV</strong> die ersten Schritte. Wir helfen Ihnen, Ihr besonderes<br />

elektronisches Anwaltspostfach (beA) auf den Weg zu bringen. Egal in welcher Phase der<br />

Einrichtung Sie sind. Unser IT-Kooperationspartner kommt zu Ihnen in die Kanzlei, analysiert die<br />

vorhandenen EDV-Ressourcen und hilft Ihnen bedarfsgerecht bei der Ersteinrichtung Ihres beA.<br />

Im besten Fall ist Ihr beA dann eingerichtet und Sie sind empfangsbereit. Sollten Sie dann eine<br />

Nachricht über das beA erhalten, werden Sie automatisch über Ihre bestehende E-Mail-Adresse<br />

hierüber informiert. Im Anschluss an unseren Vor-Ort-Service erhalten Sie einen umfassenden<br />

Bericht, der Aufschluss über den Stand der Ersteinrichtung gibt und ggf. Empfehlungen zur<br />

weiteren Vorgehensweise aufzeigt.<br />

Wir bieten Ihnen:<br />

• beA-Starthilfe für € 83,30 inklusive MwSt.<br />

• 1 Stunde Vor-Ort-Service pro Postfach vom Fachmann<br />

• Abschließender Bericht inklusive Empfehlung der weiteren Vorgehensweise<br />

• Optional: eine zweite Stunde Vor-Ort-Service*<br />

Das sind die Mindestvoraussetzungen:<br />

• Funktionierender Computer<br />

• Internetverbindung<br />

• Das Anschreiben der Bundesnotarkammer inklusive persönlicher beA SAVE-ID<br />

(falls die beA-Karte noch nicht bestellt wurde)<br />

• Vorauszahlung des Kostenbeitrages an den <strong>KAV</strong><br />

• Bereithaltung der vorgenannten Mindestvoraussetzungen zum Termin<br />

Starten Sie jetzt durch und werden Sie beA-Nutzer!<br />

Anmeldung unter www.koelner-anwaltverein.de/bea.<br />

* Auf Wunsch kann über den <strong>KAV</strong> eine zweite Stunde Vor-Ort-Service gebucht werden, die aber aus organisatorischen<br />

Gründen nicht spontan im Anschluss an die erste Stunde erfolgen kann.<br />

Das löst den Kostenbeitrag in Höhe von € 83,30 ein weiteres Mal aus.


34 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

Wir freuen uns, seit dem 01. November 2018 folgende Kolleginnen und Kollegen als<br />

neue Mitglieder des <strong>KAV</strong> begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern<br />

einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

Neue Mitglieder<br />

RA Dr. Janis M. Block, Köln<br />

RA Sebastian Braun, Köln<br />

RAin Nele Kristina Casper, Köln<br />

RA Devin Dick, Bergneustadt<br />

RAin Vera Dresen, LL.B., Köln<br />

RAin Dr. Bettina Claudia Elles, LL. M.,<br />

Pulheim<br />

RA Dr. Erik Gelke, Köln<br />

RAin Pia Gischarowski, Bonn<br />

RA Michael Gürke, Köln<br />

RAin Maren Hoffmann, Köln<br />

RA Dr. Herwart Huber, Köln<br />

RAin Tatjana Jegorov, Wermelskirchen<br />

RAin Janina Johnen, Köln<br />

RA Olaf Käselau, Köln<br />

RA Dr. David Kipping, LL. M., Köln<br />

RAin Jessica Korczykowski, LL. M.,<br />

Leverkusen<br />

RAin Dr. Martina Kratz, Düsseldorf<br />

RA Dr. Paul Lambertz, Köln<br />

RAin Manuela Landry, Köln<br />

RA Marc Meerkamp, Köln<br />

RA Thomas Mark Morgan, LL.B., Rösrath<br />

RA Kia Noghrekar, Köln<br />

RAin Doris Overlack-Kosel, Köln<br />

RA Maximilian Richard Paff, Köln<br />

RA Kai Recke, Köln<br />

RAin Laura Rehlinghaus, Köln<br />

RA Michael Scheller, Kerpen<br />

RAin Isabelle Schneider, Köln<br />

RAin Dr. Andrea Struwe, Erftstadt<br />

RA Dieter Trimborn von Landenberg, Köln<br />

RA Denis Usatyy, Köln<br />

RA Dr. Alexander Wahlers, Köln<br />

RA Matthias Wallhäuser, Bergisch<br />

Gladbach<br />

RA Boris Wein, Mannheim<br />

RA Michael Winkelhog, Köln


<strong>KAV</strong> Intern | 35<br />

Als Mitglied des <strong>KAV</strong> genießen Sie unter anderem<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

iStock.com/PeopleImages<br />

✓Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare,<br />

Workshops, Tagungen und Großevents<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung<br />

von Fortbildungen aus dem neuen <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei<br />

der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen<br />

<strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung der<br />

vom <strong>KAV</strong> und der Deutschen Anwaltakademie (DAA)<br />

veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln<br />

✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur<br />

Pflege von Kontakten<br />

✓ Vier Ausgaben des <strong>KAV</strong> Magazins<br />

✓ Kostenfreier Robenverleih<br />

✓ Kostenfreier Zugang zur <strong>KAV</strong> Lounge im LG Köln<br />

inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser<br />

✓ Online-Buchungsportal für Seminare –<br />

www.kav-seminare.de<br />

✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und<br />

Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de<br />

✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und<br />

weiteren Institutionen<br />

✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz<br />

vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln<br />

✓ Vergünstigte Nutzung des <strong>KAV</strong> Kurierdienstes der<br />

<strong>KAV</strong> Service GmbH<br />

✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />

dem Versorgungswerk<br />

und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />

✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den<br />

<strong>KAV</strong> Kooperationspartnern<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />

✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets<br />

✓ Rechtsberatung in der <strong>KAV</strong> Geschäftsstelle im LG Köln<br />

✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

✓ Durch die Mitgliedschaft des <strong>KAV</strong> im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

*Jungmitglieder:<br />

Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e.V.,<br />

deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht<br />

länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.


36 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten<br />

Sonderkonditionen für <strong>KAV</strong> Mitglieder im Partnerbereich unserer Webseite näher<br />

vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven<br />

Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten:<br />

Bürobedarf<br />

Hänsel


<strong>KAV</strong> Intern | 37<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich, Ihnen seine neuen Kooperationspartner, DESIGN OFFICES, die RKG Autovermietung<br />

und Philips Diktierlösungen vorstellen zu dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie zudem<br />

ab sofort in unserem <strong>KAV</strong> Partnerbereich auf unserer Website unter www.koelner-anwaltverein.de/<br />

partner.<br />

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>KAV</strong> Geschäftsstellen für Fragen und<br />

Anregungen rund um das Partnerangebot des <strong>KAV</strong> zur Verfügung.


38 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Design Offices Köln<br />

Mit den Standorten Dominium, Gereon und ab dem 01. Mai <strong>2019</strong><br />

auch am Mediapark präsentieren sich die attraktiven Büroräumlichkeiten<br />

der Design Offices in Köln. Modern, elegant, dynamisch<br />

und kommunikativ bieten die zentral gelegenen Hotspots<br />

innovative Arbeitsplatzlösungen und Veranstaltungsräume für<br />

Unternehmen. Die Produkte und Dienstleistungen von Design<br />

Offices reichen von Coworking Arbeitsplätzen über komplett<br />

ausgestatteten Büros und professionelle Konferenzräume bis hin<br />

zu Business Lounges. Design Offices ermöglicht eine ganz neue<br />

Art des Arbeitens in einer sehr angenehmen Atmosphäre und für<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> zu attraktiven Konditionen.<br />

Standorte in Köln:<br />

• Design Offices Dominium<br />

• Design Offices Gereon<br />

• Design Offices Köln Mediapark (ab 01. Mai <strong>2019</strong>)<br />

Genießen Sie im Rahmen der Kooperation des <strong>KAV</strong> mit den<br />

Design Offices in Köln folgende Mitgliedervorteile:<br />

• Gutschein für einen „Probearbeitstag“ in einem Design Offices<br />

Center in Köln<br />

• 10 % Rabatt für <strong>KAV</strong> Mitglieder auf die bestverfügbaren Konditionen<br />

(Coworking, Einzelbüro, Konferenzräume)<br />

oder für längerfristigen Bedarf – Mietwagen der RKG Autovermietung<br />

halten Sie immer mobil.<br />

Im Rahmen der Partnerschaft mit dem <strong>KAV</strong> bietet die RKG<br />

Autovermietung allen Mitgliedern Sonderkonditionen an und<br />

außerdem<br />

• persönliche Betreuung durch die Kölner Filiale,<br />

• Anmietung mit Kreditkarte oder auf Rechnung und<br />

• Kostenfreien Zustell- und Abholservice (bei Übernahme an<br />

Ihrer Kanzlei).<br />

Für Anfragen und Reservierungen sowie Informationen zu den<br />

Sonderkonditionen stehen Ihnen die Mitarbeiter der RKG-Filiale<br />

Köln selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />

Ihre Filiale in Köln:<br />

RKG Autovermietung GmbH<br />

Siegburger Straße 231 | 50679 Köln | Tel. 0221 - 98 62 870<br />

E-Mail: reservierung-deutz@rkg.de<br />

Kontaktieren Sie unseren neuen Partner und überzeugen Sie sich<br />

selbst vom hervorragenden Kundenservice. Die RKG Autovermietung<br />

steht für Mietwagen-Mobilität und maßgeschneiderte Lösungen<br />

bei maximaler Flexibilität. Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft<br />

im <strong>KAV</strong> mit an. Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!<br />

Ihre Anfrage<br />

Sie interessieren sich für dieses Vorteilsangebot? Dann senden<br />

Sie bitte eine E-Mail an Herrn Enrico Iwen. Bitte informieren Sie<br />

in dieser Anfrage darüber, dass Sie Mitglied im <strong>KAV</strong> e.V. sind.<br />

E-Mail:<br />

enrico.iwen@designoffices.de<br />

STICHWORT: <strong>KAV</strong> – Partner<br />

www.designoffices.de<br />

RKG Autovermietung<br />

Die RKG Autovermietung ist nicht nur Ihre führende Autovermietung<br />

in Köln & Bonn mit Mietwagen aller Klassen sondern auch<br />

der neue Kooperationspartner des <strong>KAV</strong>.<br />

Bei der RKG Autovermietung mieten Sie neue Fahrzeuge hochwertiger<br />

Marken wie zum Beispiel Mercedes-Benz, Mercedes-<br />

AMG, Volkswagen oder Audi. Vor allem die Mercedes-Benz Flotte<br />

ist extrem vielseitig und günstig, auch viele Mercedes-AMG-<br />

Modelle werden zu exklusiven Konditionen angeboten.<br />

Bei der RKG Autovermietung mieten Sie jedoch nicht nur Pkw,<br />

Ihnen werden auch Transporter aller Größen sowie Lkw zur Vermietung<br />

angeboten. Somit können Sie bei der RKG Autovermietung<br />

günstig den Mercedes-Benz-Sprinter und andere Transporter<br />

sowie Lkw mit Kofferaufbau für jeglichen Bedarf mieten.<br />

Sei es die eintägige Dienstfahrt, das Auto für den Wochenendtrip<br />

Philips Diktierlösungen<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich sehr, Ihnen seinen neuen Kooperationspartner<br />

vorstellen zu dürfen. Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung ist Philips<br />

die internationale Nummer 1 im professionellen Diktieren.<br />

Philips Sprachtechnologie ist für Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte das Synonym für einfache, schnelle und sichere<br />

juristische Dokumentenerstellung. Ob mit dem neuen Spracherkennungs-Headset<br />

SpeechOne, den SpeechMike Premium-Mikrofonen<br />

sowie den bewährten PocketMemo Diktiergeräten und<br />

verschlüsselten Diktier-Apps: Das Streben nach Perfektion spürt<br />

man vom ersten Tag der Nutzung an. Im Rahmen der geschlossenen<br />

Kooperation erhalten Mitglieder des <strong>KAV</strong> diverse Vorteile.<br />

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Partnerbereich der<br />

<strong>KAV</strong> Website, unter www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />

Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> steht Frau Marika Neumann als Ansprechpartnerin<br />

für unverbindliche Bedarfsanalysen und persönliche<br />

Beratung zum Thema verschlüsseltes mobiles Diktieren zur<br />

Verfügung.<br />

Kontakt: T: 030 - 26 39 595 - 0<br />

E-Mail: marika.neumann@speech.com<br />

www.philips.com/dictation


Sprachtechnologie<br />

Neu: Ein Leben ohne „keine Zeit“<br />

Ein modernes, digitales Diktiersystem mit Spracherkennung und verschlüsselter Einbindung Ihres<br />

Handys in den Kanzlei-Workflow zur Dokumentenerstellung ist die Lösung, um Überstunden zu<br />

vermeiden. Das schafft Freiräume für stressfreies und gewinnbringendes Arbeiten und mehr Zeit für<br />

die schönen Dinge des Lebens, die sich meistens außerhalb der Kanzlei abspielen: Willkommen in<br />

Ihrem Leben ohne „keine Zeit“! Besuchen Sie uns unter philips.com/dictation<br />

SpeechMike Premium Air<br />

Die Spracherkennungsmaschine<br />

Die Philips Voice Rekorder App<br />

Unterwegs arbeiten? Aber sicher!<br />

Philips SpeechAir<br />

Das smarte Diktiergerät<br />

Macht aus Sprache Text! Sie werden<br />

begeistert sein, wie einfach und schnell<br />

Sie perfekt formatierte anwaltliche<br />

Dokumente mit unserem besten<br />

Diktiermikrofon erstellen können.<br />

Macht Ihr iPhone oder Android-Handy<br />

zum Diktiergerät: Kurze dringende<br />

Aufnahmen, Verfügungen oder<br />

Anweisungen verschlüsselt direkt zur<br />

Bearbeitung versenden.<br />

Macht mobile Dokumentenerstellung<br />

noch sicherer und einfacher. Mit<br />

unserem SpeechAir setzen Sie Diktate<br />

zur Verschriftlichung sofort per WLAN<br />

oder Bluetooth ab.<br />

Unverbindliche Bedarfsanalyse und persönliche Beratung für<br />

<strong>KAV</strong>-Mitglieder zum Thema verschlüsseltes mobiles Diktieren<br />

Telefon: 030/2639595-0<br />

E-Mail: marika.neumann@speech.com<br />

Von der Nr. 1 im professionellen Diktieren


40 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

WARUM SOCIAL MEDIA?<br />

Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App<br />

ist der <strong>KAV</strong> auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei<br />

Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen<br />

YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle Themen<br />

und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten.<br />

Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei<br />

Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden<br />

Links:<br />

Neu: Instagram<br />

Facebook<br />

Xing<br />

Twitter<br />

YouTube<br />

www.instagram.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.facebook.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />

www.twitter.com/koelneranwalt<br />

www.youtube.de – Kölner Anwaltverein<br />

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-)Wege,<br />

würden wir uns sehr freuen.<br />

RECHTZEITIG INFORMIERT<br />

Seit bereits zwei Jahren informiert der <strong>KAV</strong> seine Mitglieder mit<br />

seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich<br />

erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat<br />

stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten<br />

Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere<br />

Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten<br />

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber<br />

hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen,<br />

Empfängen und Bällen ein und hält nützliche<br />

Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte<br />

Mitglieder können sich über die Website<br />

des <strong>KAV</strong> für diesen Service registrieren.<br />

DER YOUTUBE-KANAL DES <strong>KAV</strong><br />

Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir<br />

Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum<br />

einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel<br />

den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte<br />

zum Deutschen Anwaltstag.<br />

Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren<br />

konkrete Angebote für <strong>KAV</strong> Mitglieder und die damit verbundenen<br />

Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor.<br />

Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir<br />

freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal<br />

auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos<br />

verpassen.<br />

www.youtube.com – Kölner Anwaltverein<br />

HINWEIS ZU KURSIERENDEN SPAM-MAILS<br />

Derzeit kursieren zahlreiche Spam-Mails, die beim Empfänger<br />

zunächst als normale Benachrichtigungen bekannter Kontakte<br />

wahrgenommen werden. Diese Nachrichten enthalten meist keine<br />

persönliche Anrede, haben beigefügte Anlagen und Inhalte, die<br />

dazu auffordern diese zu öffnen. Da derzeit vermehrt Spam-Mails<br />

mit den Absenderinformationen zahlreicher Kanzleien aus dem gesamten<br />

Bundesgebiet bei vielen eingehen, raten wir zur Vorsicht.<br />

Prüfen Sie bitte eingehend, ob diese E-Mail vertrauenswürdig ist,<br />

welche Anhänge beigefügt sind und ob der Grund der Benachrichtigung<br />

für Sie relevant ist oder nicht, bevor Sie diese öffnen.<br />

Wir haben zum Thema Spam-Mails einen aktuellen Hinweis auf<br />

unserer Website für Sie hinterlegt. Diesen können Sie in der Rubrik<br />

„Aktuelles & Hinweise“ über unsere Startseite www.kav.koeln<br />

aufrufen.


<strong>KAV</strong> Intern | 41<br />

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />

Ein wichtiger Servicebestandteil des <strong>KAV</strong> ist der Robenverleih in der<br />

Zweigstelle des <strong>KAV</strong> e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen<br />

Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden<br />

hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur<br />

Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des<br />

Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt.<br />

Die Mitglieder des <strong>KAV</strong> können sich darauf verlassen, stets dem<br />

Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen<br />

zu können.<br />

Dieses Angebot hat der <strong>KAV</strong> nunmehr für seine Mitglieder erweitert<br />

und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten<br />

im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere<br />

Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des<br />

<strong>KAV</strong> daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage<br />

eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung<br />

eine Robe leihen.<br />

Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung<br />

oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der <strong>KAV</strong><br />

bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese<br />

mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss<br />

an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.<br />

Das Krankentagegeld der DKV für Rechtsanwälte.<br />

Wer unersetzbar ist,<br />

braucht einen<br />

Gesundheitsschutz,<br />

der an alles denkt.<br />

Jetzt die Vorteile der Gruppenversicherung mit dem<br />

Kölner AnwaltVerein e.V. nutzen:<br />

• ab 25,80 Euro mtl. Beitrag*<br />

• Kontrahierungszwang** für<br />

versicherungsfähige Personen<br />

• Absicherung der weiterlaufenden<br />

Kosten des Geschäftsbetriebes<br />

www.dkv.com/rechtsanwaelte<br />

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Rechtsanwalt/-anwältin nach Tarif KGT2 für 3.000 Euro<br />

Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 01.03.<strong>2019</strong>)<br />

**) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: In der Gruppenversicherung für<br />

Rechtsanwälte und Notare kann die DKV einzelne Personen nicht ausschließen.<br />

Erhöhen Vorerkrankungen jedoch das Risiko, so kann der Versicherer den<br />

Versicherungsumfang einschränken oder einen Beitragszuschlag erheben.


42 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Aktuelles & Wissenswertes<br />

12. Kölner Anwaltstag – Interview<br />

Der 12. Kölner Anwaltstag steht unter dem Motto „<strong>KAV</strong> Generationen“. In diesem Jahr werden wie<br />

gewohnt zahlreiche Seminare in verschiedenen Rechtsgebieten angeboten. Zudem realisiert der <strong>KAV</strong> im<br />

Zuge des Programms eine eigene Vortragssparte, die sich den Themen der Digitalisierung und den damit<br />

verbundenen Möglichkeiten und Veränderungen für kleine und mittelständische Kanzleien widmet.<br />

Um vorab zu verdeutlichen, wie „nah an der Anwaltschaft“ diese Vortragssparte gestaltet wurde und Sie<br />

als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer keine Dauerbeschallung der noch (meist) unbekannten Fachterminologien<br />

zu befürchten haben, führte der Geschäftsführer des <strong>KAV</strong> e. V., Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez,<br />

das nachstehende Interview mit Frau Kollegin Pia Löffler aus München.<br />

Sampedrano Gonzalez: Liebe Frau Löffler, Sie sind Expertin wenn<br />

es um (Online-)Kanzleimarketing geht. Mit Ihrer Expertise<br />

unterstützen Sie zahlreiche kleinere und mittelständische<br />

Kanzleien in ganz Deutschland.<br />

Am 08. Mai <strong>2019</strong> findet der 12. Kölner Anwaltstag im Pullman<br />

Cologne Hotel statt. Im Rahmen des dort geboten Vortragsprogrammes<br />

werden Sie zum Thema Legal Tech referieren,<br />

den ersten Elevator Pitch des <strong>KAV</strong> moderieren und zudem<br />

einen Vortrag zum Thema überzeugender Onlineauftritt für<br />

erfolgreiche Personalakquise halten.<br />

Was halten Sie persönlich von Legal-Tech-Lösungen und wie<br />

gehen Sie in der Beratung Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit<br />

diesem Thema um?<br />

Löffler: Der Begriff Legal Tech wurde m. E. in den letzten Jahren ein<br />

wenig überstrapaziert und damit leider etwas abgenutzt. Zeitgleich<br />

ist dieser Begriff für viele Kollegen ein Buch mit sieben Siegeln,<br />

was oftmals zu einer ablehnenden Haltung gegenüber diesem<br />

Thema führt. Zu unrecht. Denn Legal Tech hat viele Gesichter und<br />

hält auch für kleine und mittelgroße Kanzleien etliche Lösungen<br />

bereit, die die Digitalisierung der Kanzlei vorantreiben und damit<br />

das Potenzial haben, die Effizienz anwaltlicher Arbeit deutlich zu<br />

verbessern. Insofern rate ich dazu, dem Thema gegenüber offen<br />

zu sein und nach Lösungen Ausschau zu halten, die zur eigenen<br />

Kanzlei passen.<br />

Sampedrano Gonzalez: Was ist ein Elevator-Pitch und was bringt<br />

dieser für Möglichkeiten für die Zuhörer?<br />

Löffler: Bei einem Elevator Pitch bekommen normalerweise<br />

Personen/Unternehmen die Chance, in kurzer Zeit eine Idee<br />

vorzustellen. „Elevator”-Pitch deswegen, weil – gedacht – die Zeit


Aktuelles & Wissenswertes | 43<br />

einer Aufzugfahrt ausreichen soll(te), eine Idee auf den Punkt zu<br />

präsentieren und Zuhörer von der Idee zu überzeugen.<br />

Der Elevator Pitch im Rahmen des KAT verfolgt eine ähnliche<br />

Idee: verschiedene Unternehmen aus dem Legal-Tech-Bereich<br />

bekommen die Chance, in kurzer Zeit sich, ihre Produkte und deren<br />

Mehrwert für Anwälte und Kanzleien vorzustellen. So sollen die<br />

Zuhörer die wesentlichen Informationen und Mehrwerte auf den<br />

Punkt präsentiert bekommen – ohne langgezogene „Verkaufsveranstaltung”<br />

für nur ein Produkt/Unternehmen. So haben die Zuhörer<br />

die Chance, sich in kurzer Zeit über mehrere Lösungen/Angebote<br />

zu informieren.<br />

Sampedrano Gonzalez: Wenn Sie von der „Jagd nach Talenten”<br />

sprechen, gehen den meisten von uns verschiedene Szenarien<br />

durch den Kopf. Was ist das Wichtigste, auf das anspruchsvolle<br />

Bewerber Wert legen, wenn Sie sich online über mögliche<br />

neue Herausforderungen informieren?<br />

aller Ausbildungsstufen sind zunehmend rar auf dem juristischen<br />

Arbeitsmarkt. Zugleich beurteilen die nicht allzu zahlreichen, umkämpften<br />

Talente bei der Suche nach neuen beruflichen Herausforderungen<br />

potenzielle Arbeitgeber u. a. anhand ihrer Onlinepräsenzen,<br />

v. a. anhand der Kanzleiwebsite. Insofern ist es auch und<br />

gerade im Hinblick auf die Personalakquise enorm wichtig, sich im<br />

Internet auf Höhe der Zeit zu präsentieren, nicht nur für Mandantenakquise.<br />

So ist beispielweise eine veraltete Kanzleiwebsite, die<br />

auf Smartphones nicht gut dargestellt wird, ein absolutes „No-Go”.<br />

Der <strong>KAV</strong> lädt Sie herzlich dazu ein, diese und alle weiteren<br />

Vortragsprogramme des Kölner Anwaltstages kostenfrei zu<br />

nutzen. Eine frühzeitige Anmeldung auf dem Onlineweg unter<br />

www.kav-seminare.de, per E-Mail aber auch über das im<br />

hinteren Teil dieser Ausgabe befindliche Anmeldeformular des<br />

12. KAT wird aus organisatorischen Gründen dringend erbeten.<br />

Vielen Dank!<br />

Löffler: Der Begriff „Jagd nach Talenten” ist abgeleitet vom englischen<br />

Begriff („war for talents”). Dieser Begriff beschreibt ein Phänomen,<br />

das aus unserer Erfahrung sehr viele Kanzleien umtreibt:<br />

Mandate sind vorhanden, aber es fehlt an qualifizierten Mitarbeitern<br />

für deren Bearbeitung. Denn gut qualifizierte Mitarbeiter<br />

After Work<br />

Shopping<br />

am 4. April <strong>2019</strong><br />

von 19 bis 22 Uhr<br />

Männerkleidung<br />

Es gibt Kölsch und<br />

20% Rabatt auf die<br />

aktuelle Konfektionsware<br />

Rothehausstr. 4<br />

50823 Köln-Ehrenfeld


44 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

LG Düsseldorf: Versand von Dokumenten im<br />

elektronischen Rechtsverkehr seit dem 04.02.<strong>2019</strong><br />

Bild: shutterstock/alphaspirit<br />

Das Landgericht Düsseldorf informiert wie folgt über die wichtige<br />

Änderung ab dem 04.02.<strong>2019</strong>.<br />

Wir bitten Sie, diese unbedingt zur Kenntnis zu nehmen!<br />

Nachdem der elektronische Rechtsverkehr seit dem 01.01.2018<br />

kraft Gesetzes bundesweit eröffnet wurde, hat das Landgericht<br />

Düsseldorf zum 04.02.<strong>2019</strong> mit dem elektronischen Versand von<br />

Dokumenten an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begonnen.<br />

Ein Großteil der bisherigen Postsendungen des Landgerichts<br />

wird der Anwaltschaft seit diesem Zeitpunkt über das besondere<br />

elektronische Anwaltspostfach (beA) zugesandt. Der Versand kann<br />

bekanntlich nicht an eine bestimmte Kanzlei, sondern lediglich<br />

an das für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte persönlich<br />

eingerichtete beA erfolgen. Dies führt dazu, dass durch die Servicekräfte<br />

im LG Düsseldorf-System eine beA-Adresse pro anwaltlich<br />

vertretener Partei und pro Verfahren hinterlegt wird. Soweit keine<br />

anderweitigen Angaben erfolgen, wird dies die beA-Adresse der<br />

ersten Unterzeichnerin/des ersten Unterzeichners in einem Verfahren<br />

sein. Sollte aufgrund eines Wechsels des Sachbearbeiters während<br />

des Verfahrens ein Wechsel der beA-Adresse gewünscht sein,<br />

müsste dies bitte durch die jeweilige Kanzlei mitgeteilt werden.<br />

Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Sind Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />

(DSGVO) abmahnbar?<br />

Seit dem 25.05.2018 gilt europaweit die DSGVO. Im Vorfeld ihres<br />

Inkrafttretens ist von vielen gemutmaßt worden, dass unmittelbar<br />

nach Inkrafttreten eine große Abmahnwelle drohe. Diese ist offenbar<br />

ausgeblieben, was auch daran liegen dürfte, dass nach wie<br />

vor höchstrichterlich ungeklärt ist, ob Verstöße gegen die DSGVO<br />

überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind.<br />

Rechtlich hängt die Beantwortung dieser Frage davon ab, ob es<br />

sich bei den einzelnen Tatbeständen der DSGVO um Marktverhaltensregelungen<br />

im Sinne von § 3 a UWG handelt. Mittlerweile<br />

liegen zu diesem Themenkomplex die ersten Entscheidungen vor.<br />

So verneinte das Landgericht Bochum in einer ersten Entscheidung<br />

vom 07.08.2018 (Az. I-12 O 85/18) die wettbewerbsrechtliche Abmahnfähigkeit<br />

von Verstößen gegen die DSGVO. Das Gericht stellte<br />

sich auf den Standpunkt, dass die DSGVO eine die Ansprüche von<br />

Wettbewerbern ausschließende, abschließende Regelung enthalte.<br />

Der Weg über das UWG sei deshalb versperrt. Dieser Auffassung<br />

hat sich unlängst das LG Wiesbaden angeschlossen (Urt. v.<br />

05.11.2018, Az. 5 O 214/18).<br />

Das Landgericht Würzburg ging hingegen in einem Beschluss vom<br />

13.09.2018 (Az. 11 O 1741/18 UWG) davon aus, dass Verstöße gegen<br />

die DSGVO von Wettbewerbern grundsätzlich abgemahnt werden<br />

können. Konkret ging es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren,<br />

in welchem ein Rechtsanwalt von einem Kollegen den Betrieb<br />

dessen unzureichend verschlüsselter Website sowie die Verwendung<br />

einer unzureichenden Datenschutzerklärung monierte.<br />

Seit Oktober 2018 liegt nunmehr die erste obergerichtliche Entscheidung<br />

des OLG Hamburg vor (Urt. v. 25.10.2018, Az. 3 U 66/17).<br />

Allerdings dürfte auch diese Entscheidung nicht zu einer Steigerung<br />

der Rechtssicherheit im Bereich der DSGVO beitragen, sondern eher<br />

für Verunsicherung sorgen.<br />

Das OLG Hamburg nimmt in der zuvor genannten Streitfrage eine<br />

vermittelnde Sicht ein. Der Senat ist der Auffassung, dass es auf<br />

den Einzelfall ankomme: jede Norm der DSGVO müsse im Einzelfall<br />

konkret darauf überprüft werden, ob gerade diese Norm eine Regelung<br />

des Marktverhaltens zum Gegenstand hat. Nur wenn dies<br />

der Fall ist, könnten Mitbewerber Verstöße abmahnen und gerichtlich<br />

sanktionieren lassen. In der Vergangenheit sei dies beispielsweise<br />

für die Nutzung von Daten zu Werbezwecken unter Geltung<br />

des alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bejaht worden.<br />

Ausdrücklich offen ließ das OLG Hamburg die Frage, welche Verhaltensweisen<br />

unter der Geltung der DSGVO unzulässig sind. Insoweit<br />

enthält die Entscheidung keine Ausführungen zu einzelnen DSGVO-<br />

Normen und der Frage, ob und welche DSGVO-Normen Regelungen<br />

des Marktverhaltens zum Gegenstand haben.<br />

Eine rechtssichere Klärung dieser Streitfrage dürfte erst durch eine<br />

Entscheidung des EuGH erfolgen. Bis dahin kann Mandanten (und<br />

Kollegen) nur geraten werden, die Anforderungen der DSGVO strikt<br />

einzuhalten, da andernfalls die Gefahr besteht, neben erheblichen<br />

Bußgeldern auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu<br />

riskieren.<br />

RA Dr. Dennis Groh, LL. M.<br />

FA für Gewerblichen Rechtsschutz<br />

Mitglied im Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz


Aktuelles & Wissenswertes | 45<br />

Gegenstandswert ersatzfähiger vorgerichtlicher<br />

Anwaltskosten bei Unfallschäden<br />

Für die Berechnung des Gegenstandswertes ersatzfähiger vorgerichtlicher<br />

Anwaltskosten ist nur die letztlich objektiv berechtigte<br />

Höhe der Schadensersatzforderung zugrunde zu legen, wenn der<br />

Geschädigte die Reparaturkosten fiktiv auf der Grundlage eines<br />

Gutachtens abrechnet. Im Gegenzug verweist aber die Haftpflichtversicherung<br />

erfolgreich auf eine günstigere und gleichwertige<br />

Reparaturmöglichkeit.<br />

BGH Urteil 9.1.2018 – VI ZR 82/17<br />

Verlangt der Geschädigte den Wiederbeschaffungsaufwand<br />

(Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) für ein beschädigtes<br />

Fahrzeug, dann richtet sich der Gegenstandswert nach dem<br />

Wiederbeschaffungsaufwand und nicht nach dem ungekürzten<br />

Wiederbeschaffungswert.<br />

BGH Urteile 5.12.2017 – VI ZR 24/17<br />

Beauftragt der Geschädigte seinen Anwalt mit der Geltendmachung<br />

von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Schädiger<br />

oder dessen Haftpflichtversicherer, so ist der Umfang des Ersatzverlangens<br />

nur für die Abrechnung zwischen dem Geschädigten<br />

und seinem Anwalt maßgebend (Innenverhältnis). Eine Kostenerstattung<br />

von dem Schädiger kann der Geschädigte grundsätzlich<br />

nur in soweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber<br />

objektiv berechtigt ist. Höhere Kosten, die durch Beauftragung<br />

eines Anwalts zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs<br />

entstehen, können dem Schädiger als Folge seines Verhaltens nicht<br />

zugerechnet werden.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

BGH Urteil 12.12.2017 – VI ZR 611/16<br />

Für den Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher<br />

Anwaltskosten gilt im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der<br />

Gegenstandswert der berechtigten Schadensersatzforderung.


46 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Ausschuss Kanzleimanagement<br />

Compliance für Rechtsanwälte: Hinweis auf<br />

Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

Bild: Adobe Stock/M. Schuppich<br />

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde viel über die<br />

neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, Verordnung (EU)<br />

2016/679) geschrieben und in Kanzleien gesprochen. Etwas außer<br />

Betracht ist dabei geraten, dass es neben dem Datenschutz auch<br />

andere Themenkomplexe für Kanzleien gibt, in denen Anwälte<br />

selbst Gegenstand gesetzlicher Verpflichtungen sind. So ist am<br />

26. Juni 2017 das Geldwäschegesetz 2017 (GwG) von der Anwaltschaft<br />

relativ unbemerkt in Kraft getreten.<br />

Das GwG verpflichtet seine Adressaten zur Einhaltung allgemeiner<br />

Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG). Diese Sorgfaltspflichten können in<br />

einzelnen, sehr besonders gelagerten Fällen vereinfacht (§ 14 GwG)<br />

und in zahlreichen anderen Fällen verstärkt (§ 15 GwG) werden.<br />

Konkret muss der verpflichtete Rechtsanwalt seine Vertragspartner,<br />

die für ihn handelnden Personen und gegebenenfalls auch den<br />

wirtschaftlich Berechtigten identifizieren, Informationen einholen<br />

und bewerten, um den Zweck und die Art der (angestrebten) Geschäftsbeziehung<br />

vorzunehmen, die Feststellung treffen, ob es sich<br />

bei dem Vertragspartner um eine sogenannte politisch exponierte<br />

Person handelt und die Geschäftsbeziehung muss kontinuierlich<br />

überwacht werden.<br />

Sofern der Verpflichtete (z. B. ein Rechtsanwalt) Informationen<br />

erhält, dass die verwendeten Gelder aus Vortaten der Geldwäsche<br />

stammen könnten oder der Terrorismusfinanzierung dienen sollten,<br />

muss er Meldungen an die FIU (Financial Intelligence Unit = Zentralstelle<br />

für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls) immer dann<br />

machen, wenn die Informationen nicht im Rahmen des Mandates<br />

erlangt wurden.<br />

Die Rechtsanwälte unterliegen solchen (Melde-)Pflichten jedoch<br />

nicht bei jedem Mandat, sondern nur beim Vorliegen der in § 2<br />

Abs. 1 Nr. 10 GwG aufgeführten Kataloggeschäften. Diese setzten<br />

zunächst eine Mitwirkung an der Planung oder Durchführung für<br />

folgende Geschäfte voraus – diese sind grundsätzlich weit auszulegen:<br />

Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben;<br />

Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten;<br />

Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten;<br />

Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung<br />

von Gesellschaften erforderlichen Mittel oder Gründung,<br />

Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften<br />

oder ähnlichen Strukturen. Darüber hinaus ist ein Rechtsanwalt<br />

dann Verpflichteter, wenn er im Namen und auf Rechnung des<br />

Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführt.<br />

Schließlich ist bei der Annahme von Honoraren besondere Vorsicht<br />

wegen des Strafbarkeitsrisikos der Geldwäsche (§ 261 StGB)<br />

geboten. Dies gilt insbesondere für Strafverteidiger, und zwar<br />

auch bezüglich der Hinterlegung von Kautionen oder sonstigen<br />

Tätigkeiten mit finanziellem Bezug. Nach einer langen Diskussion<br />

in Rechtsprechung und Literatur hat sich das Bundesverfassungsgericht<br />

mit Urteil vom 30. März 2004 für die sogenannte Vorsatzlösung<br />

ausgesprochen: Nur das sichere Wissen von der Kontamination<br />

der Gelder zum Zeitpunkt der Annahme kann eine Strafbarkeit<br />

des Verteidigers begründen (BVerfG, Urteil vom 30.03.2004, Az. 2<br />

BvR 1520/01 u. 2 BvR 1521/01, NJW 2004, 1305 ff.). Gleichwohl hat<br />

es auch danach nicht wenige Fälle gegeben, bei denen Durchsuchungen<br />

und auch Anklagen gegen Rechtsanwälte sich auf den<br />

Tatverdacht der Geldwäsche stützten und die leichtfertige (Un-)<br />

Kenntnis von den Fachgerichten als ausreichend angesehen wurde.<br />

In Zweifelsfällen sollte der Rechtsanwalt die Herkunft des Geldes<br />

prüfen bzw. einen Nachweis über Herkunft verlangen und dies zur<br />

eigenen Absicherung und auch Haftungsvermeidung auch entsprechend<br />

dokumentieren.<br />

Es ist also eine Sensibilität für diese Themen angezeigt, damit<br />

diese Themen im jeweils einschlägigen Mandat nicht übersehen<br />

werden.<br />

RA Arne Engels, RAin Vera Cyrus und RA Roman Pusep, Köln<br />

Mitglieder des Ausschusses Kanzleimanagement


Aktuelles & Wissenswertes | 47<br />

Pflichtverteidigung gilt nicht für PKH<br />

im Adhäsionsverfahren<br />

Die Bestellung als Pflichtverteidiger erstreckt sich nicht auf dessen<br />

Tätigkeit in einem Adhäsionsverfahren.<br />

OLG Karlsruhe Beschl. 23.8.2018 – 2 Ws 246/18<br />

Der Anwalt vertrat als Pflichtverteidiger den Angeklagten und<br />

gleichzeitig dessen rechtliche Interessen im Adhäsionsverfahren.<br />

Die Vergütung des Anwalts für die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren<br />

wurde abgelehnt.<br />

Das OLG lehnt die Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf<br />

die Abwehr der Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren<br />

ab. Er hätte gesondert einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe<br />

stellen und die Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten<br />

darlegen müssen. Die Ablehnung stützt das OLG auf den Wortlaut<br />

der Regelung in § 404 Abs. 5 StPO. Danach kann dem Angeschuldigten<br />

(nur) auf Antrag im Adhäsionsverfahren Prozesskostenhilfe<br />

bewilligt werden.<br />

Der Antrag sollte meines Erachtens frühzeitig gestellt werden. Im<br />

Laufe des Verfahrens könnten sich die Erfolgsaussichten erheblich<br />

verringern.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

GÜNSTIGE FLÜGE AB KÖLN<br />

AQABA AB 19.99€ KORFU AB 22.99€ MALTA AB 31.99€<br />

Preise gelten one-way. Buchen Sie im März <strong>2019</strong> und reisen Sie von März bis April. Begrenzte Verfügbarkeit. Die AGBs sind auf Ryanair.com einsehbar.


48 | Termine<br />

Veranstaltungen, Termine und Hinweise<br />

Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />

TERMIN<br />

ANLASS/VERANSTALTUNG<br />

WEITERE<br />

INFORMATIONEN<br />

21.03.<strong>2019</strong><br />

Referendariat – und was dann? Thema: Verwaltung<br />

Seite 49<br />

28.03.<strong>2019</strong><br />

Netzwerktreffen des Ausschusses Familienrecht<br />

Seite 53<br />

11.04.<strong>2019</strong><br />

Anwälte & Kunst – exklusive Führung über die ArtCologne<br />

Seite 30<br />

13.04.<strong>2019</strong><br />

Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten<br />

Seite 52<br />

08.05.<strong>2019</strong><br />

12. Kölner Anwaltstag im Pullman Cologne Hotel<br />

Seite 6<br />

08.05.<strong>2019</strong><br />

15.–17.05.<strong>2019</strong><br />

12.06.<strong>2019</strong><br />

24.06.<strong>2019</strong><br />

11.07.<strong>2019</strong><br />

12.07.<strong>2019</strong><br />

12.-13.07.<strong>2019</strong><br />

Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e. V. im Pullman<br />

Cologne Hotel<br />

Reise der Young Lawyers zum Deutschen Anwaltstag<br />

nach Leipzig<br />

Anwälte & Kultur – exklusive Führung durch die Kölner<br />

Zentralmoschee<br />

Anwälte & Kultur – exklusive Baustellenführung durch<br />

das Kölner Opernhaus<br />

Anwälte & Kultur – exklusive Führung durch die<br />

Synagoge Roonstraße<br />

Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten in<br />

der Wolkenburg<br />

<strong>KAV</strong>CAREERDAYS auf Burg Schnellenberg<br />

Seite 20<br />

Seite 26<br />

Seite 32<br />

Seite 32<br />

Seite 32<br />

Seite 50<br />

Seite 24<br />

06.-08.09.<strong>2019</strong><br />

Anwälte & Kunst – Düsseldorf Cologne Open Galleries<br />

Seite 30<br />

18.09.<strong>2019</strong><br />

02.10.<strong>2019</strong><br />

22.11.<strong>2019</strong><br />

Referendariat – und was dann? Thema: Syndikus<br />

Organfest im Justizgebäude Luxemburger Straße<br />

GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg<br />

im <strong>KAV</strong> Magazin<br />

02/<strong>2019</strong><br />

im <strong>KAV</strong> Magazin<br />

02/<strong>2019</strong><br />

Seite 51


Informationsveranstaltung<br />

Referendariat – und was dann?<br />

Der Volljurist in der<br />

öffentlichen Verwaltung<br />

Donnerstag, 21.03.<strong>2019</strong><br />

Uhrzeit<br />

Ort<br />

18.00 Uhr<br />

Kantine des Landgerichts Köln<br />

Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Begrüßung:<br />

Referenten:<br />

Präsident des Landgerichts Köln<br />

Roland Ketterle<br />

Vorsitzender des KölnerAnwaltVerein e. V.<br />

Rechtsanwalt Markus Trude<br />

Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

Rechtsanwalt Peter Blumenthal<br />

Dr. Lothar Becker<br />

Stadt Köln<br />

Polizeirat Alexander Stoll<br />

Köln<br />

Regierungsdirektorin Judith Baginski<br />

Innenministerium NRW<br />

Regierungsdirektorin Eva Wochner<br />

Finanzamt Köln<br />

iStockphoto.com/jotily<br />

Anmeldungen zu der Veranstaltung können<br />

per E-Mail an referendarabteilung@lg-koeln.nrw.de,<br />

per Fax unter 0221-477-2700 oder<br />

auf dem Postweg erfolgen.<br />

Im Anschluss stehen Ihnen die Referenten und weitere<br />

Gesprächspartner für Ihre Fragen zur Verfügung.<br />

Landgericht Köln · Referendarabteilung · Luxemburger Straße 101 · 50939 Köln


50 | Termine<br />

Termin: 15. – 17.05.<strong>2019</strong><br />

70. Deutscher Anwaltstag vom 15.–17. Mai <strong>2019</strong> in Leipzig<br />

Der Deutsche Anwaltstag (DAT) ist die bundesweite jährliche Tagung der Anwaltschaft,<br />

die sich beruflichen und rechtspolitischen Themen widmet. Der DAT führt jährlich Anwaltschaft,<br />

Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen und rechts- und<br />

berufspolitischen Austausch zusammen und ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen<br />

Fortbildungsveranstaltungen überhaupt.<br />

Der 70. Deutsche Anwaltstag wird vom 15. bis 17. Mai <strong>2019</strong><br />

unter dem Motto „Rechtsstaat leben” in Leipzig stattfinden.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des DAT: www.anwaltstag.de<br />

Hinweis: Für Juniormitglieder und Young Lawyers bietet der <strong>KAV</strong> eine Gruppenreise zum<br />

DAT nach Leipzig an. Alle Informationen hierzu finden Sie auf Seite 26 in dieser Ausgabe<br />

des Magazins oder auf der Website des <strong>KAV</strong>, unter: www.koelner-anwaltverein.de/leipzig<br />

Termin: 12.07.<strong>2019</strong><br />

Sommerabschlussgala<br />

der Rechtsanwaltsfachangestellten am 12. Juli <strong>2019</strong><br />

in der Wolkenburg<br />

Am Freitag, 12. Juli <strong>2019</strong> findet die Sommerabschlussgala der<br />

Rechtsanwaltsfachangestellten in der<br />

Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59, 50676 Köln statt.<br />

Wir freuen uns sehr, den erfolgreichen Abschluss und den damit<br />

verbundenen Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolventen,<br />

gemeinsam mit Ihnen, den ausbildenden Kanzleien, Familien und<br />

Freunden feiern zu können.<br />

Der Empfang beginnt um 18.30 Uhr. Zum offiziellen Part der Veranstaltung<br />

wird das kulinarische Dinner-Buffet eröffnet. Tanzbare<br />

Beats sorgen danach für eine ausgelassene Stimmung. Wir freuen<br />

uns auf Sie!<br />

Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an<br />

dieser feierlichen Veranstaltung inkl. Getränken (Sektempfang,<br />

Kölsch, Wein, Softgetränke und Kaffee bis 23.30 Uhr), Speisen und<br />

Programm kostenfrei.<br />

Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf € 80,00<br />

inkl. MwSt. pro Person inkl. genannter Getränke (bis 23.30 Uhr),<br />

Teilnahme am mediterranen Buffet und Programm.<br />

Ab 23.30 Uhr können die Gäste bei DJ-Musik ausgelassen weiterfeiern.<br />

Getränke werden an einer eigenen Bar auf Selbstzahlerbasis<br />

angeboten.<br />

Auf der Website des <strong>KAV</strong> (www.koelner-anwaltverein.de) unter der<br />

Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ haben wir für Sie das entsprechende<br />

Anmeldeformular hinterlegt.<br />

Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen bis spätestens 06. Juli <strong>2019</strong><br />

per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an:<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Frau Mandy Wolf<br />

Reichenspergerplatz 1 Fax: 0221-28 56 02 - 21<br />

50670 Köln E-mail: wolf@koelner-anwaltverein.de<br />

Mit freundlicher Unterstützung von:


Termine | 51<br />

Termin: 22.11.<strong>2019</strong><br />

Save the Date:<br />

GALA KÖLNER JURISTEN<br />

am 22. November <strong>2019</strong> in der Wolkenburg<br />

Am Freitag, 22. November <strong>2019</strong> findet zum neunten Mal in<br />

Folge die GALA KÖLNER JURISTEN in der Wolkenburg statt.<br />

Umfangreiche Informationen zur GALA erhalten Sie in den<br />

nachfolgenden Ausgaben des <strong>KAV</strong> Magazins sowie über<br />

unsere Website www.koelner-anwaltverein.de<br />

Wir bitten Sie, diesen Freitagabendtermin bereits in Ihren Kalendern<br />

zu berücksichtigen und freuen uns darauf, Sie wieder bei uns<br />

begrüßen zu dürfen.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Foto: Matthias Drobeck<br />

Termin: 15.04.<strong>2019</strong><br />

Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin Ausgabe 2/<strong>2019</strong><br />

Die Redaktion des <strong>KAV</strong> Magazins freut sich über die Einsendung<br />

interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und<br />

Berichte. Der Redaktionsschluss des <strong>KAV</strong> Magazins, Ausgabe<br />

2/<strong>2019</strong> erfolgt am 15. April <strong>2019</strong>.<br />

Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an<br />

folgende E-Mail-Adresse: kav-magazin@koelner-anwaltverein.de<br />

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin<br />

besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen<br />

stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an<br />

die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten<br />

Ausgabe eingehen.


52 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Die Ausschüsse und<br />

Arbeitskreise informieren<br />

AUSSCHUSS ARBEITSRECHT<br />

Save the Date: 10. April <strong>2019</strong><br />

Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten<br />

Der <strong>KAV</strong> lädt alle arbeitsrechtlich tätigen Kolleginnen und<br />

Kollegen sowie die gesamte Richterschaft der Kölner<br />

Arbeitsgerichte sehr herzlich in das Arbeitsgericht Köln,<br />

Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, zum Jahresempfang am<br />

Mittwoch, den 10. April <strong>2019</strong>, um 17.00 Uhr ein.<br />

Die vom Ausschuss Arbeitsrecht im <strong>KAV</strong> e. V. organisierte<br />

Veranstaltung bietet in den Räumlichkeiten der Kölner<br />

Arbeitsgerichte Gelegenheit zum ungezwungenen persönlichen<br />

und fachlichen Austausch. Grußworte werden<br />

von Herrn Kollegen Markus Trude, Vorsitzender des <strong>KAV</strong><br />

e. V. und den Herren Dr. Jürgen vom Stein, Präsident des<br />

Landesarbeitsgerichts, und Dr. Dirk Gilberg, Direktor des<br />

Arbeitsgerichts, an die Gäste gerichtet.<br />

Foto: Frank Alexander Rümmele; Alfter<br />

Wir bitten Sie, diesen Termin bereits heute vorzumerken.<br />

Vielen Dank!<br />

RA Sebastian Rohrbach<br />

Sprecher des Ausschusses Arbeitsrecht im <strong>KAV</strong> e. V.<br />

AUSSCHUSS FAMILIENRECHT<br />

Neue Düsseldorfer Tabelle<br />

Zum 01.01.<strong>2019</strong> haben sich die Beträge der Düsseldorfer Tabelle<br />

geändert und auch die Kindergeldbeträge werden Mitte des Jahres<br />

angepasst. Die neue Düsseldorfer Tabelle sowie die aktualisierten<br />

Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln finden Sie ab<br />

sofort im Downloadbereich des Ausschusses für Familienrecht.<br />

www.koelner-anwaltverein.de/familienrecht<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Ausschüsse & Arbeitskreise | 53<br />

Der Ausschuss lädt ein zum Netzwerktreffen im Café Goldjunge<br />

Am 28. März <strong>2019</strong> lädt der Ausschuss Familienrecht im <strong>KAV</strong> recht<br />

herzlich um 18.00 Uhr ins<br />

Café Goldjunge auf der Zülpicher Straße 282, 50937 Köln,<br />

zum Netzwerken ein. Hierzu sind alle dem Familienrecht zugehörigen<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und<br />

Richter eingeladen.<br />

Zu Beginn der Veranstaltung wird Herr Kollege Dr. Udo Völlings in<br />

einem kurzen Impulsvortrag drei neue Entscheidungen des BGH im<br />

Bereich Familienrecht vorstellen. Danach gibt es Gelegenheit, bei<br />

einem Imbiss und Getränken zum gemeinsamen Gedankenaustausch.<br />

Eine Anmeldung zur Teilnahme ist bereits heute möglich. Zur besseren<br />

Planung und Organisation bitten wir Sie, hierfür eine E-Mail<br />

an folgende Adresse zu richten: info@koelner-anwaltverein.de,<br />

Betreff: Netzwerktreffen Familienrecht.<br />

Für Getränke und einen Imbiss vor Ort ist gesorgt.<br />

Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch und ein zahlreiches<br />

Erscheinen.<br />

Kamingespräch <strong>2019</strong><br />

Auch in diesem Jahr soll wieder ein fachlicher Gedankenaustausch<br />

zwischen der Richterschaft der Familiengerichte im OLG Bezirk Köln<br />

und Vertretern der Anwaltschaft stattfinden. Um die Fragen und<br />

Anregungen der im Bereich Familienrecht tätigen Kollegen optimal<br />

mit in dieses Gespräch einbringen zu können, bittet der Ausschuss<br />

Familienrecht Sie darum, sich mit Themenvorschlägen für den<br />

Gesprächstermin an den Ausschuss Familienrecht zu wenden.<br />

Anregungen können gerne gerichtet werden an: jovy@kanzleijovy.de.<br />

Gleichfalls werden gerne Wünsche zu Seminarthemen für das Jahr<br />

<strong>2019</strong>/2020 entgegengenommen.<br />

AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT<br />

Der Ausschuss Insolvenzrecht informiert<br />

Alles gut – nicht nur für die Busbranche: Keine Anfechtung nach § 133 InsO wg. nach § 286 ZPO<br />

vorzunehmender Gesamtwürdigung<br />

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 20.11.2018 – 16 O 75/18<br />

die Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters abgewiesen. Die<br />

Beklagte (ein Busunternehmen) stand zu der Insolvenzschuldnerin<br />

(eine Reiseveranstalterin) seit mehreren Jahren in laufender<br />

Geschäftsbeziehung. Bereits 2–3 Jahre vor dem Zeitpunkt der<br />

Insolvenzeröffnung leistete die Schuldnerin Zahlungen in 3- bis<br />

5-stelliger Höhe an die Beklagte – tatsächlich jedoch seither und<br />

wie auch in der Reisebranche nachweislich üblich, grds. bis zu 90<br />

Tage und mehr nach Rechnungsstellung.<br />

Der Kläger behauptete, die Schuldnerin sei spätestens zum<br />

01.01.2013 – und somit bereits fast 3 Jahre vor der Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens – objektiv zahlungsunfähig gewesen. Dies<br />

folgte daraus, dass eine Liquiditätslücke von mehr als 10 % zum<br />

01.01.2013 bestanden habe, die im anschließenden 3-Wochen-Zeitraum<br />

nicht habe beseitigt werden können. Zur Begründung stützte<br />

er sich im Wesentlichen auf entsprechende Anmeldungen zur<br />

Insolvenztabelle; wie bei entsprechenden Klagen durch Insolvenzverwalter<br />

in der Praxis üblich. Daneben behauptete der Kläger, die<br />

Beklagte habe spätestens seit dem 20.02.2013 auch Kenntnis vom<br />

Vorsatz der Schuldnerin, jedenfalls von den Umständen, aus denen<br />

dieser Vorsatz zwingend zu schließen sei, gehabt. Er stützte dies auf<br />

die oben genannte, zeitversetzte Rückführung diverser Rechnungen<br />

in 3- bis 5-stelliger Höhe im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013.<br />

Bereits die objektive Zahlungsunfähigkeit in diesem – allein<br />

maßgeblichen Zeitpunkt – war nicht nur streitig. Dem Kläger ist der<br />

entsprechende Nachweis insbesondere aufgrund der vorstehenden<br />

Insolvenztabelle im Ergebnis nicht gelungen. Es darf an der<br />

Stelle nicht verschwiegen werden, dass die Hauptargumentation<br />

der Beklagten sich darauf gestützt hat, dass ein Zeuge als stiller<br />

Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin dem oben genannten<br />

schuldnerischen Unternehmen in dem maßgeblichen Zeitraum bis<br />

zu 2 Millionen € zur Verfügung gestellt hatte, um deren Reiseveranstalter-Geschäftsbetrieb<br />

aufrechtzuerhalten. Zudem wurde<br />

vorgebracht und unter Beweis gestellt, dass eine, wie zuvor dargestellt,<br />

zeitversetzte Zahlung zwischen der Beklagten und Insolvenzschuldnerin<br />

üblich war. Dies galt nach Auffassung der Beklagten im<br />

Übrigen auch für die gesamte Reisebranche; was ebenfalls unter<br />

Beweis gestellt wurde – insbesondere, dass die entsprechende<br />

Vergütung für die Stellung von Reisebussen o. ä. mitunter auch<br />

erst nach Abschluss einer Reise zu zahlen seien, selbst wenn die<br />

Rechnungen von Fälligkeiten nach Rechnungserhalt ausgingen –<br />

formell ausgingen.<br />

Das Landgericht Köln hat sich im Rahmen der oben genannten<br />

Entscheidung im Wesentlichen mit der Vermutungsregel des § 133<br />

Abs. 1 S. 2 InsO befasst. Demnach wird die nach § 133 Abs. 1 S. 1<br />

erforderliche Kenntnis vermutet, wenn der andere Teil – hier die<br />

Beklagte als Busunternehmen – wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit<br />

der Insolvenzschuldnerin als Reiseveranstalterin – drohte und<br />

dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte.<br />

Unter umfassender, teilweise mehr als halbseitiger Rekurrierung<br />

auf höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur, kam das Land-<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


54 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

gericht bei diesem Sachverhalt absolut zutreffend kurz zusammenfassend<br />

zu folgendem Ergebnis:<br />

1. Voraussetzung für das Eintreten der Vermutungsregel ist, dass der<br />

andere Teil (die Beklagte) wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des<br />

Reiseveranstalters als Schuldner drohte und dass die Handlung –<br />

also die Zahlungen der Insolvenzschuldnerin an die Beklagte für<br />

die gestellten Busse – die Gläubiger benachteiligt. Ausreichend ist<br />

dann also schon die Kenntnis des anderen Teils von dem objektiven<br />

Erscheinungsbild der Rechtshandlung, nicht (auch) von den<br />

zusätzlichen subjektiven Anforderungen. Kann der Insolvenzverwalter<br />

nachweisen [!], dass der andere Teil um die (drohende)<br />

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste und er auch den<br />

gläubigerbenachteiligenden Charakter der Rechtshandlung kannte,<br />

habe die Beklagte als Anfechtungsgegnerin, um diese Vermutung<br />

zu widerlegen, den Beweis des Gegenteils zu führen gemäß § 292<br />

ZPO.<br />

2. Diese Vermutungsregel des § 133 Abs. 1 S. 2 InsO wird nach<br />

Auffassung des Landgerichts vom Bundesgerichtshof nach ständiger<br />

Rechtsprechung durch eine weitere Beweisregel ergänzt: Der<br />

Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit stehe auch im<br />

Rahmen des §§ 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich,<br />

die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit<br />

hinweisen. […] Es genüge daher für die Annahme<br />

der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, wenn der<br />

Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen<br />

bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die Zahlungsunfähigkeit<br />

zweifelsfrei folgt.<br />

3. Wichtig sei in dem Zusammenhang die Frage, ob der Gläubiger<br />

Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung<br />

die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt; was im Rahmen der<br />

nach § 286 ZPO vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu beurteilen<br />

ist: Diese Gesamtwürdigung ging neben den oben bereits geschilderten<br />

Tatsachen deshalb vollständig zugunsten der Beklagten<br />

aus, weil sie zu keiner Zeit (Mahn-)Druck auf das Unternehmen<br />

aufgebaut, sondern in bestem Wissen und bester Absicht – und<br />

letztlich branchenüblich – weitere Busse – von einem intakten<br />

Betrieb mangels entsprechender Anhaltspunkte ausgehend – zur<br />

Verfügung gestellt hatte.<br />

RA/FA Insolvenzrecht Christian Weiß, Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht<br />

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE<br />

Young Lawyers Club!?<br />

Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen<br />

Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen<br />

Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln<br />

in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.<br />

Was Euch erwartet?<br />

Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in<br />

ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen<br />

kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren<br />

gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen<br />

besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen<br />

Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events der<br />

Stadt ausgerichtet. Die nachfolgenden Club Events finden beispielsweise<br />

im bekannten Hellers Brauhaus auf der Roonstraße oder in<br />

der Bar Cubana am Barbarossaplatz statt.<br />

Wer darf daran teilnehmen?<br />

Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen<br />

und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu<br />

suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot<br />

des Ausschusses Junge Anwälte im <strong>KAV</strong>. Wenn Du aber noch kein<br />

Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Ausschussmitgliedern<br />

doch in das Angebot des Vereins einführen und<br />

überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden<br />

möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die<br />

Möglichkeit, die Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> für die ersten zwei Jahre<br />

nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und<br />

Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft<br />

im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim<br />

Young Lawyers Club.<br />

Ist die Teilnahme kostenfrei?<br />

Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich<br />

Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort<br />

bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung.<br />

Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten<br />

Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht.<br />

Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem<br />

steht Dir die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> jederzeit für Fragen und Anregungen<br />

zur Verfügung.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Ausschüsse & Arbeitskreise | 55<br />

Die nächsten Termine:<br />

• 07. März <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Hellers<br />

19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln<br />

• 04. April <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Hellers<br />

19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln<br />

• 09. Mai <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Cubana Bar<br />

19.00 Uhr – Cubana Bar, Barbarossaplatz 5, 50674 Köln<br />

• 06. Juni <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Cubana Bar<br />

19.00 Uhr – Cubana Bar, Barbarossaplatz 5, 50674 Köln<br />

• 04. Juli <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Cubana Bar<br />

19.00 Uhr – Cubana Bar, Barbarossaplatz 5, 50674 Köln<br />

• 01. August <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Cubana Bar<br />

19.00 Uhr – Cubana Bar, Barbarossaplatz 5, 50674 Köln<br />

• 05. September <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Cubana Bar<br />

19.00 Uhr – Cubana Bar, Barbarossaplatz 5, 50674 Köln<br />

• 03. Oktober <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Hellers<br />

19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln<br />

• 07. November <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Hellers<br />

19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln<br />

Alle aktuellen Hinweise und Informationen zu den Terminen<br />

entnehmt Ihr bitte der Website des <strong>KAV</strong> unter www.koelneranwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Ausschuss Junge Anwälte<br />

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit<br />

sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg<br />

in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />

betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden<br />

können.<br />

Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen bedient:<br />

im Monat März<br />

von Frau Kollegin Elisa Beckamp, 0211 / 95 95 85 00<br />

im Monat April<br />

von Herrn Kollegen Nils Bruckhuisen, 0174 / 27 37 852<br />

im Monat Mai<br />

von Frau Kollegin Yasmin Pellegrino Marcone, 0221 / 34 66 49 72<br />

im Monat Juni<br />

von Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221 / 50 48 55<br />

im Monat Juli<br />

von Frau Kollegin Sandra Schulte, 0800 / 77 67 658<br />

im Monat August<br />

von Herrn Kollegen Nils Bruckhuisen, 0221 / 29 42 61 20<br />

im Monat September<br />

von Herrn Kollegen Adrian Hoppe, 0221 / 99 37 25 724<br />

In dringenden Notfällen erreichen Sie die Sprecherin des Ausschusses,<br />

Frau Kollegin Yasmin Pellegrino Marcone, auch mobil unter:<br />

0176 /84 68 23 17.<br />

• 05. Dezember <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Weihnachtsmarkt<br />

19.00 Uhr am Torbogen auf dem Rudolfplatz<br />

AUSSCHUSS RVG UND KOSTENRECHT<br />

0,3 Verfahrensgebühr für Drittauskünfte in der Zwangsvollstreckung<br />

1. Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften<br />

gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere<br />

Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG für die dem<br />

Rechtsanwalt eine 0,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG<br />

zusteht.<br />

2. Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist auf ein Verfahren<br />

zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO nicht analog<br />

anwendbar.<br />

BGH, Beschluss vom 20. September 2018 – I ZB 120/17<br />

Der BGH hat die lange Zeit streitige Frage, ob für die Einholung von<br />

Drittauskünften nach § 802l ZPO eine gesonderte Gebühr nach<br />

Nr. 3309 VV RVG anfällt, klar zugunsten der Anwaltschaft entschieden.<br />

Die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO ist keine<br />

vorbereitende oder fortsetzende Vollstreckungshandlung wie die<br />

Ladung des Schuldners zur Vermögensauskunft, die Aufstellung des<br />

Vermögensverzeichnisses und dessen Übersendung an den Gläubiger<br />

gemäß § 802f. Die Vollstreckungsmaßnahme zur Einholung<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


56 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

der Vermögensauskunft ist mit der Erteilung oder Verweigerung<br />

der Auskunft durch den Schuldner beendet. Erst danach wird die<br />

Einholung der Drittauskunft zulässig.<br />

Die Drittauskunft ist eine besondere Vollstreckungsmaßnahme,<br />

weil sie von einem Gläubiger gesondert beantragt werden muss.<br />

Der Antrag ist nicht notwendig von dem Gläubiger zu stellen, der<br />

zuvor die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt hat. Er kann<br />

durch jeden weiteren Gläubiger erfolgen. Es wäre sachlich nicht<br />

gerechtfertigt, Gläubigern, die sich erstmals mit einem Antrag auf<br />

Drittauskunft im Vollstreckungsverfahren beteiligen, eine Rechtsanwaltsvergütung<br />

für den Antrag auf Drittauskunft zu versagen.<br />

Die Einholung von Drittauskünften ist mit der Einwohnermeldeamtsanfrage<br />

nicht vergleichbar. Die Drittauskunft ist keine unabdingbare<br />

Voraussetzung für das Ziel des Gläubigers, die Erfüllung<br />

seiner Forderung durch den Schuldner zu erzwingen. Sie stellt nach<br />

§ 802l ZPO lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit für<br />

den Gläubiger dar, die er bei der Vollstreckung nutzen kann, jedoch<br />

nicht nutzen muss.<br />

Der Aufwand ist mit anderen gesondert abrechenbaren Vollstreckungsmaßnahmen<br />

vergleichbar. Es handelt sich nicht um eine<br />

Standardanfrage. Der Rechtsanwalt hat unter Berücksichtigung der<br />

jeweils entstehenden Kostenlast zu prüfen, ob die Möglichkeit zur<br />

Einholung von Drittauskünften genutzt oder zunächst gemäß<br />

§ 802d ZPO die einem anderen Gläubiger erteilte Vermögensauskunft<br />

eingesehen werden soll. Er muss entscheiden, ob nur eine<br />

oder mehrere Drittauskünfte einzuholen sind. Der Anwalt hat<br />

die vom Gerichtsvollzieher in den Auskünften vorgenommenen<br />

Löschungen oder Sperrungen § 802l Abs. 2 ZPO auf ihre Berechtigung<br />

zu überprüfen. Schließlich muss er die erteilten Auskünfte<br />

auswerten und weitere Vollstreckungsmaßnahmen planen.<br />

Die Begrenzung des Gegenstandswerts nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG<br />

auf höchstens 2.000,00 € für Erteilung der Vermögensauskunft<br />

nach § 802c ZPO ist nicht auf Anträge für Einholung von Drittauskünften<br />

anwendbar. Eine analoge Anwendung scheidet aus. Nach<br />

dem klaren Wortlaut ist § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG allein auf die Vermögensauskunft<br />

abzustellen. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass<br />

der Gesetzgeber bei Schaffung dieser Regelung die Möglichkeit<br />

ihrer Erstreckung auf die Drittauskünfte übersehen hat.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

Parkgebühren des Anwalts nur außerhalb des Kanzleiortes<br />

Die Parkgebühren eines Anwalts bei der Vertretung eines Mandanten<br />

sind Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise nach Nr. 7006 VV<br />

RVG. Die Auslage ist nur erstattungsfähig, wenn eine Geschäftsreise<br />

vorliegt. Liegt das Reiseziel innerhalb derselben politischen<br />

Gemeinde des Kanzlei- oder Wohnungsortes, sind die Parkgebühren<br />

als allgemeine Geschäftskosten mit der Verfahrens- und<br />

Terminsgebühr abgegolten.<br />

die Durchführung einer Geschäftsreise voraus. Eine Geschäftsreise<br />

liegt vor, wenn das Ziel der Reise außerhalb der politischen Gemeinde<br />

liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts<br />

befindet (Legaldefinition Vorb 7 Abs. 2 VV RVG).<br />

In dem zugrunde liegenden Fall war der Anwalt kanzleiansässig<br />

in Düsseldorf und nahm an Terminen in einem Strafverfahren<br />

(Loveparade) vor dem LG Duisburg teil. Die Hauptverhandlungen<br />

wurden wegen mangelnder räumlicher Kapazitäten in einer Halle<br />

des Congress Centrums in Düsseldorf abgehalten. Die Voraussetzungen<br />

einer Geschäftsreise liegen nicht vor. Die Kanzlei des<br />

Anwalts befindet sich in Düsseldorf. In derselben politischen<br />

Gemeinde wurden auch die Hauptverhandlungen durchgeführt. Der<br />

Anwalt kann keine Fahrtkosten, kein Abwesenheitsgeld und keine<br />

Parkgebühren abrechnen.<br />

shutterstock.com/gibleho<br />

OLG Düsseldorf Beschl. 29. Oktober 2018 – 2 Ws 531/18<br />

Die Parkgebühren können als Reisekosten nach den Nrn. 7003 bis<br />

7006 VV RVG abgerechnet werden. Es handelt sich um sonstige<br />

Auslagen einer Geschäftsreise. Alle Auslagentatbestände setzen<br />

Die Entscheidung ist de lege lata zutreffend. Der Gesetzgeber hat<br />

mit Inkrafttreten des RVG eine klare Regelung getroffen und die<br />

politische Gemeinde als Abgrenzungskriterium für die Annahme<br />

einer Geschäftsreise bestimmt.<br />

Dem Vorteil der eindeutigen Regelung steht meines Erachtens eine<br />

Ungleichbehandlung gegenüber. Der Anwalt in einer Großstadt mit<br />

möglicherweise mehreren Amtsgerichts- und Landgerichtsbezirken<br />

wie zum Beispiel Berlin oder München legt zum Teil größere<br />

Entfernungen zurück als die Kollegen aus den nahegelegenen<br />

Kleinstädten. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung ist<br />

nicht erkennbar. Der Gesetzgeber sollte de lege ferenda in der<br />

anstehenden 3. Novellierung des RVG diese Ungleichbehandlung<br />

beseitigen.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln


Ihr gutes Recht, neue Mandanten zu gewinnen<br />

Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus? Erste Tipps erhalten Sie hier von Greven Medien,<br />

seit über 16 Jahren Experte in der erfolgreichen Umsetzung lokaler Marketingstrategien für Anwälte.<br />

Rund 12.800* zugelassene Rechtsanwälte gab es 2018 in Köln,<br />

Tendenz steigend. Die Konkurrenz belebt sprichwörtlich das Geschäft<br />

– und erhöht gleichzeitig die Wichtigkeit von wirkungsvollen<br />

Werbemaßnahmen, um neue Mandanten zu gewinnen. Das Internet<br />

als Werbeplattform ist dabei nicht mehr wegzudenken, denn<br />

heute suchen Menschen online nach Rechtsbeistand und Hilfe in<br />

Rechtsfragen.<br />

Was Mandanten wollen<br />

Die eigene Website ist in Zeiten der Digitalisierung auch für<br />

Rechtsanwälte die Basis für einen wirkungsvollen Internetauftritt.<br />

Sie sollte potenziellen Mandanten Antworten auf ihre Fragen<br />

geben, aber auch nutzerfreundlich mobil abrufbar sein.<br />

Mit Sachlichkeit, Stringenz und Lokalbezug punkten<br />

Werbung für Anwälte unterliegt besonderen Richtlinien. Oberstes<br />

Prinzip ist dabei die Sachlichkeit. Wenn Rechtsanwälte werben,<br />

müssen sie diesem Prinzip in Form, Inhalt und Platzierung<br />

entsprechen. Kommunizieren Sie klar, verständlich und stringent<br />

auf allen Kanälen – und stellen Sie den Nutzen Ihrer Services für<br />

potenzielle Mandanten in den Vordergrund.<br />

Auf Google und BING gefunden werden<br />

Achten Sie auf eine optimierte Webseite und u.a. darauf, Ihren<br />

Standort zu hinterlegen – denn 30 % aller Suchanfragen bei Google<br />

haben einen lokalen Bezug, mobil sogar 40 %. Parallel dazu empfiehlt<br />

es sich, Werbung auf Suchmaschinen wie Google oder Bing zu<br />

schalten. Aktuelle Beispiele zeigen, dass Anwälte mit gezielten<br />

Werbeanzeigen auf Google, basierend auf geeigneten Suchbegriffen,<br />

bis zu 30% mehr Aufmerksamkeit potenzieller Mandanten, die genau<br />

nach diesen Rechtsgebieten suchen, auf ihre Webseite lenken.<br />

Im Dialog mit potenziellen Mandanten<br />

Es kann sich lohnen, auf den wichtigsten Social Media-Kanälen<br />

präsent zu sein. Erfahrungsgemäß verzeichnen Anwälte, die ihre<br />

Social Media-Kanäle aktiv nutzen, bei gleichen Voraussetzungen<br />

deutlich mehr Verkehr auf ihren Webseiten als Anwälte, die in<br />

den sozialen Netzwerken nicht stattfinden. Voraussetzung ist die<br />

regelmäßige Pflege und der Inhalt, der kommuniziert wird.<br />

Haben Sie darüber hinaus keine Angst vor Empfehlungen und<br />

Bewertungen. Sie können nicht nur wertvolles Feedback liefern,<br />

sondern auch Ihre Listung bei Google positiv beeinflussen und sind<br />

heute ein wichtiger Faktor bei der Dienstleistersuche im Web.<br />

Es lohnt sich in jedem Fall für Anwälte und Kanzleien, ihren<br />

bisherigen Marketing-Mix zu überdenken und die Vorteile digitaler<br />

Kanäle und gezielter Online-Werbemaßnahmen für sich zu nutzen.<br />

Ihre Greven Medien, Partner des Kölner Anwaltverein<br />

*Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer 2018<br />

Persönliche Einladung zum Workshop<br />

„Mit Google Ads neue Mandanten gewinnen!“<br />

Wir geben Tipps, wie Anwälte und Kanzleien Suchmaschinenmarketing zur<br />

Mandantengewinnung optimal nutzen – und was Sie dabei beachten müssen.<br />

Darüber hinaus infomieren wir Sie über aktuelle News bei Google und wie Sie diese<br />

gewinnbringend für sich einsetzen können.<br />

Auf Wunsch checken wir gern kostenlos Ihre Webseite und geben Ihnen<br />

Handlungsempfehlungen für Optimierungen, um auf Google und BING besser<br />

gefunden zu werden.<br />

Jetzt hier Ihr persönliches Ticket sichern. Anzahl der Plätze sind begrenzt!<br />

Anmeldung unter: www.greven.de/workshop-fuer-anwaelte<br />

Gern können Sie auch bei Rückfragen Kontakt mit uns aufnehmen:<br />

Greven Medien GmbH & Co. KG<br />

Tel. 0221/96887113<br />

marketing@greven.de<br />

www.greven.de<br />

Referent: Holger Umling,<br />

Senior SEA Manager bei<br />

Greven Medien<br />

Es laden ein: Kölner Anwaltverein e.V. und<br />

Greven Medien GmbH & Co. KG<br />

Datum: 27.06.<strong>2019</strong><br />

Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr<br />

Ort: Greven Medien GmbH & Co. KG<br />

Neue Weyerstr. 1-3 · 50676 Köln<br />

Kostenbeitrag: kostenfrei<br />

Anmeldung: www.greven.de/workshopfuer-anwaelte<br />

Service: kostenfreie WLAN-Nutzung,<br />

Snacks, kalte und warme Getränke


58 | Seminare<br />

Fortbilden und Service genießen<br />

Ein <strong>KAV</strong> Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung.<br />

Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten<br />

an ausgewählten Standorten nicht nur interessante<br />

Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine<br />

Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

fotolia.de/yanlev<br />

Mineralwasser im Tagungsraum<br />

Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum<br />

Mehr Infos<br />

unter<br />

www.Koelner-<br />

Anwaltverein.de<br />

Kaffeepausen<br />

Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden<br />

Mittagessen<br />

Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden<br />

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort<br />

Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende<br />

Seminarbewerbung<br />

Skriptmaterial<br />

Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort<br />

Flugbuchung/Bahntickets<br />

Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre<br />

persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/81 060-37 oder auch per E-Mail unter<br />

essen1@tui-reisebuero.de.<br />

Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des <strong>KAV</strong> teilzunehmen.<br />

Mietwagenservice<br />

Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des <strong>KAV</strong> e.V. attraktive Sonderkonditionen.<br />

Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> oder online im Partnerbereich der<br />

<strong>KAV</strong> Website.<br />

Übernachtungen in Köln<br />

Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels<br />

an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung.<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe,<br />

Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.<br />

Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der <strong>KAV</strong> Webseite: www.koelner-anwaltverein.de/partner.


Seminare | 59<br />

Information zu den Seminaren<br />

fotolia.de/Rawpixel.com<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten<br />

Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und<br />

Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer <strong>KAV</strong> Onlinebuchungsplattform<br />

im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im <strong>KAV</strong> Magazin, Ausgabe 1/<strong>2019</strong>, erfolgt.<br />

Wie bereits in der Ausgabe 2/2018 mitgeteilt, wird das gesamte Fortbildungsprogramm seit Beginn des Jahres vom Kölner<br />

Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) realisiert. So profitieren Sie als Vereinsmitglied bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu<br />

Nichtmitgliedern von den <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Jungmitglieder* des <strong>KAV</strong> genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei<br />

der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle Seminare, die in dieser Ausgabe beworben werden, sind über das im hinteren Teil<br />

dieses Magazins befindliche Anmeldeformular buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen.<br />

Bitte beachten Sie einen technischen Hinweis. Buchungen, die nach dem 01.01.2018 über das Onlinesystem erfolgen, erfordern<br />

aufgrund eines Systemwechsels eine erneute Registrierung. Wir bitten, die damit verbundenen Umstände zu entschuldigen und<br />

danken für Ihr Verständnis.<br />

Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die<br />

Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezogenen<br />

Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de.<br />

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />

und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


60 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

shutterstock.com/Monkey Business Images<br />

ARBEITSRECHT<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 18 | 12. KAT: Befristung – Vorhaben der Regierungskoalition und aktuelle Rechtsprechung<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 18 | 12. KAT: Der GmbH-Geschäftsführer und das Arbeitsrecht<br />

13.06.<strong>2019</strong> S. 70 | Die Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht<br />

08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 83 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

15.–16.03.<strong>2019</strong> S. 65 | 9. Kölner Bankrechtstag<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

23.05.<strong>2019</strong> S. 69 | Forum Bau- und Architektenrecht<br />

11.–12.10.<strong>2019</strong> S. 81 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

ERBRECHT<br />

12.03.<strong>2019</strong> S. 64 | Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-,<br />

Erb- und Steuerrecht<br />

14.06.<strong>2019</strong> S. 71 | Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung durch den Sozialhilfeträger<br />

06.09.<strong>2019</strong> S. 75 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall<br />

11.12.<strong>2019</strong> S. 85 | Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 61<br />

FAMILIENRECHT<br />

20.03.<strong>2019</strong> S. 66 | Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 15 | 12. KAT: Einvernehmliche Scheidung<br />

14.06.<strong>2019</strong> S. 71 | Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung durch den Sozialhilfeträger<br />

13.–14.09.<strong>2019</strong> S. 76 | Herbstseminar Familienrecht<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

12.03.<strong>2019</strong> S. 64 | Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-,<br />

Erb- und Steuerrecht<br />

03.07.<strong>2019</strong> S. 74 | Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen<br />

Rosenkrieg?<br />

11.10.<strong>2019</strong> S. 81 | 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

27.09.<strong>2019</strong> S. 79 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 16 | 12. KAT: Werbung mit Bewertungen<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 16 | 12. KAT: Grenzen der Anwaltswerbung durch Berufsrecht und UWG<br />

26.06.<strong>2019</strong> S. 74 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

15.–16.11.<strong>2019</strong> S. 84 | <br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

19.–20.09.<strong>2019</strong> S. 77 | 9. NRW IT-Rechtstag<br />

INTERNATIONALES RECHT<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 15 | 12. KAT: Im Westen viel Neues – das französische Vertragsrecht<br />

27.09.<strong>2019</strong> S. 79 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />

JUNGE ANWÄLTE<br />

26.06.<strong>2019</strong> S. 74 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

KANZLEIMANAGEMENT<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 11 | 12. KAT: 9 Monate beA – Erfahrungen aus der Praxis<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 11 | 12. KAT: Was ist Legal Tech und wieso?<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 12 | 12. KAT: Elevator Pitch<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 14 | 12. KAT: Die Jagd nach Talenten<br />

14.06.<strong>2019</strong> S. 72 | Stressmanagement für Mitarbeiter<br />

14.06.<strong>2019</strong> S. 72 | Das beA im Kanzleialltag – Rechtliches, Organisatorisches und Technisches<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


62 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

09.04.<strong>2019</strong> S. 67 | Supervisionspflicht für zertifizierte Mediatoren zwingend!<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 14 | 12. KAT: Wahrnehmung mal anders<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 15 | 12. KAT: Einvernehmliche Scheidung<br />

17.06.<strong>2019</strong> S. 73 | Supervision<br />

01.07.<strong>2019</strong> S. 73 | Supervision<br />

MEDIZINRECHT<br />

14.05.<strong>2019</strong> S. 68 | Aktuelle Entwicklungen im ärztlichen Berufsrecht<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

14.06.<strong>2019</strong> S. 72 | Stressmanagement für Mitarbeiter<br />

30.10.<strong>2019</strong> S. 82 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 17 | 12. KAT: Ordnungsgemäße Erstherstellung/Instandsetzung<br />

29.–20.11.<strong>2019</strong> S. 84 | Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />

SOZIALRECHT<br />

15.05.<strong>2019</strong> S. 69 | Einstweiliger Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren<br />

13.06.<strong>2019</strong> S. 70 | Die Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht<br />

14.06.<strong>2019</strong> S. 71 | Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung durch den Sozialhilfeträger<br />

25.09.<strong>2019</strong> S. 78 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />

STEUERRECHT<br />

12.03.<strong>2019</strong> S. 64 | Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-,<br />

Erb- und Steuerrecht<br />

03.07.<strong>2019</strong> S. 74 | Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen<br />

Rosenkrieg?<br />

06.09.<strong>2019</strong> S. 75 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 63<br />

STRAFRECHT<br />

16.03.<strong>2019</strong> S. 65 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht<br />

14.09.<strong>2019</strong> S. 77 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

29.–30.03.<strong>2019</strong> S. 67 | <br />

I. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

20.–21.09.<strong>2019</strong> S. 78 | <br />

Herbstseminar Urheber- und Medienrecht<br />

VERKEHRSRECHT<br />

27.–28.09.<strong>2019</strong> S. 80 | Herbstseminar Verkehrsrecht<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

08.05.<strong>2019</strong> S. 17 | 12. KAT: Lösungsmöglichkeiten bei „lästigen“ Lebens-/Rentenversicherungen<br />

08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 83 | 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG<br />

11.09.<strong>2019</strong> S. 75 | Berufung im Zivilprozess<br />

30.10.<strong>2019</strong> S. 82 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare 12. KAT = Vortrag im Rahmen des 12. Kölner Anwaltstages


64 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

shutterstock.com/Pressmaster<br />

ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld<br />

zwischen Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht<br />

Bei der Beratung zur Nachfolge von Unternehmern besteht stets<br />

die Herausforderung, Gestaltungen zu finden, die sowohl den erbals<br />

auch den gesellschaftsrechtlichen Anforderungen entsprechen,<br />

um böse Überraschungen im Erbfall zu vermeiden. In den Vorträgen<br />

werden neben der Erörterung von Spezialthemen Klauseln für<br />

die Gesellschaftsverträge vorgestellt, mit denen die gewünschten<br />

Gestaltungen umgesetzt werden können. Neben den gesellschaftsund<br />

erbrechtlichen Aspekten werden auch die steuerlichen Folgen<br />

für die Erblasserin/den Erblasser, die an den Gesellschaften Beteiligten<br />

und die eintretende bzw. weichende Erbengeneration besprochen.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für<br />

Steuerrecht in Köln und berät im Steuer-, Wirtschafts- und Erbrecht.<br />

Daneben ist sie bundesweit als Fachautorin und Dozentin tätig.<br />

Der Referent, Herr Kollege Patrick Müller-Sartori, ist Rechtsanwalt in<br />

einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln und berät Unternehmer<br />

und Privatpersonen zu Nachfolgegestaltungen und im Falle von<br />

Erbauseinandersetzungen. Er ist daneben Fachautor und Dozent zu<br />

Nachfolge- und Vorsorgethemen.<br />

REFERENTEN<br />

RAin Susanne Christ, Köln<br />

RA Patrick Müller-Sartori, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Erbrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht,<br />

Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 12. März <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00–20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):


Seminare | 65<br />

BANK - UND KAPITALMARKTRECHT<br />

9. Kölner Bankrechtstag<br />

Nach den großen Erfolgen der letzten acht Jahre freuen wir uns<br />

sehr, den 9. Kölner Bankrechtstag <strong>2019</strong> ankündigen zu dürfen. Wie<br />

auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn<br />

statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet<br />

fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden<br />

absolvieren. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Themen und<br />

Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

Freitag, den 15.03.<strong>2019</strong><br />

„Digitalisierung im Zahlungsverkehr“<br />

Prof. Dr. Sebastian Omlor, Universität Marburg<br />

„Aktuelle Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalanlagerecht“<br />

Dr. Eva-Maria Derstadt, Richterin am BGH, Karlsruhe<br />

„Die Überwachung der Finanzmärkte durch die BaFin“<br />

Dr. Jean-Pierre Bußalb, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin)<br />

„Musterfeststellungsklage“<br />

RA Markus Feck, Roland ProzessFinanz AG<br />

Samstag, den 16.03.<strong>2019</strong><br />

„Der steinige Weg in die III. Instanz“<br />

Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Karlsruhe<br />

„Vorsorgevollmachten und Betreuungsfälle im Bankgeschäft“<br />

RA Christoph Ansel, Syndikus, KSK Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 15. März <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 16. März <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

„Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG“<br />

Vors. Richter am LG Lars Iffländer, Frankfurt am Main<br />

„Auswirkungen des Umsetzungsgesetzes zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie<br />

sowie BaFin Anwendungs- u. Auslegungshinweise<br />

auf KYC Prüfprozesse bei Kreditinstituten unter<br />

Berücksichtigung des neuen deutschen Transparenzregisters“<br />

Dennis Hannemann, Dipl.-Kfm., Bundesanzeiger Verlag GmbH<br />

STRAFRECHT<br />

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum<br />

Straf- und Strafprozessrecht<br />

Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe,<br />

in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt<br />

wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen<br />

im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug<br />

fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und<br />

deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver<br />

auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und<br />

Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Der nächste<br />

Termin erfolgt am 14.09.<strong>2019</strong>. Grundsätzlich sollen die Themen<br />

jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität<br />

höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf<br />

sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die<br />

Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die<br />

E-Mail-Adresse kanzlei@ra-sauren.de zu übermitteln sind.<br />

Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den<br />

OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


66 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und<br />

Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten.<br />

Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in<br />

Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als<br />

Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt<br />

und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen<br />

geschätzt.<br />

REFERENT<br />

Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach<br />

ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: Samstag, 16. März <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 10.00 –14.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

FAMILIENRECHT<br />

Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen<br />

Sowohl vor, während und nach dem Scheitern einer Ehe gehören<br />

vertragliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten zum anwaltlichen<br />

Alltag.<br />

Im Seminar werden aus dem Blickwinkel der vorsorgenden<br />

Vertragsgestaltung einerseits und der Regelung der Folgen einer<br />

Ehe nach deren Scheitern andererseits typische Fallgestaltungen<br />

im Güterrecht, Versorgungsausgleich und Unterhaltsrecht sowie<br />

Ansprüche zwischen den Ehegatten aus dem Nebengüterrecht systematisch<br />

dargestellt und anhand von Musterverträgen erläutert.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Edith Kindermann, ist Rechtsanwältin<br />

und Notarin sowie Fachanwältin für Familienrecht. Frau Kindermann<br />

ist Autorin verschiedenster Fachpublikationen zum Familienrecht<br />

sowie zum anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Familienrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 20. März <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 13.00 – 18.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

REFERENTIN<br />

RAin und Notarin Edith Kindermann,<br />

Bremen<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):


Seminare | 67<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

1. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich, Ihnen die erstmalige Ausrichtung des Frühjahrsseminars<br />

im Transport- und Speditionsrecht ankündigen zu können.<br />

Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte für Transport- und<br />

Speditionsrecht, die sich bereits frühzeitig im neuen Jahr in ihrem<br />

Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden<br />

absolvieren möchten. Dieses Seminar ist jeweils als 7-, 8- oder<br />

15-Std.-Veranstaltung buchbar. Wir freuen uns, Ihnen nachfolgenden<br />

Referenten mit ihren gebotenen Vortragsthemen bereits heute<br />

ankündigen zu dürfen:<br />

Freitag, 29. März <strong>2019</strong><br />

„Aktuelles zu den allgemeinen Deutschen<br />

Spediteurbedingungen“<br />

RA Detlef Neufang, Bonn<br />

„Ladungssicherung im Transportrecht“<br />

RA Detlef Neufang, Bonn<br />

„Legal Update Rail: Aktuelles zum Eisenbahnrecht“<br />

RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 29. März <strong>2019</strong>, 13.00 – 20.30 Uhr<br />

Samstag, 30. März <strong>2019</strong>, 09.00 – 18.30 Uhr<br />

ORT: Park Inn Köln City West, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

€ 395,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 440,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 490,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 184,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 205,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 230,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

€ 211,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 260,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

Samstag, 30. März <strong>2019</strong><br />

„Multi-Modalrecht (Teil 1)“<br />

RA Armin Walther, Köln<br />

„Multi-Modalrecht (Teil 2)“<br />

RA Armin Walther, Köln<br />

„Der Schaden im Transportrecht“<br />

RA Dr. Marcus Kirchhof, Köln<br />

„Die Insolvenz des Frachtführers – Auswirkungen auf Haftung<br />

und Versicherung“<br />

RA Dr. Marcus Kirchhof, Köln<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Supervisionspflicht für zertifizierte Mediatoren zwingend!<br />

Spätestens seit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes ist die Supervision<br />

für MediatorInnen von wesentlicher Bedeutung, da sie<br />

sowohl in der Ausbildung als auch vertiefend in der Fortbildung<br />

gefordert wird. Der gesetzlich zertifizierte Mediator erfordert neben<br />

120 Zeitpräsenzstunden die Bescheinigung einer Einzelsupervision<br />

über eine durchgeführte Mediation. Nach dem Erwerb der gesetzlichen<br />

Zertifizierung sind innerhalb von zwei Jahren weitere vier<br />

Einzelsupervisionen über Mediationen notwendig. Dies gilt auch für<br />

sogenannte Altfälle gemäß § 7 ZMediatAusbV. Die zweijährige Frist<br />

für die Durchführung von vier Einzelsupervisionen über Mediation<br />

beginnt in diesem Fall am 1. September 2017 zu laufen.<br />

Die Supervision kann als Einzelsupervision im 2-er Setting oder auch<br />

in der Gruppe gewählt werden. Als Einzelsupervision wird sie bescheinigt,<br />

soweit der Supervisand einen Fall in die Gruppe einbringt.<br />

Die Fallsupervision in der Gruppe hat darüber hinaus den Vorteil, zugleich<br />

als Fortbildung im Sinne von § 13 MediatAusbV angerechnet<br />

werden zu können. Im Workshop wird der Referent unterschiedliche<br />

Konzepte vorstellen, z. B. TZI nach Ruth Cohn, Balint-Gruppen, die<br />

Intervision bzw. Peer-Supervision und die mediationsanaloge Supervision.<br />

In praktische Demonstrationen und Gruppenarbeit können<br />

die TeilnehmerInnen wichtige Erfahrungen sammeln und die Arbeit<br />

des Supervisors/der Supervisorin kennenlernen.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


68 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Der Referent, Herr Kollege Christoph Bubert, ist Rechtsanwalt und<br />

international zertifizierter Mediationssupervisor (DACH) und seit<br />

über 10 Jahren in der Aus- und Fortbildung von Mediatoren tätig.<br />

Er ist in den Zertifizierungskommissionen von DACH und MKBau-<br />

Imm (ehemals: Verband der Bau- und Immobilienmediatoren) tätig.<br />

Zudem ist er Fortbildungsleiter für den Erwerb der Verbandszertifizierung<br />

beim MKBauImm. Darüber hinaus gehört er dem Vorstand<br />

der Forschungsgruppe für Wirtschaftsmediation und Verhandlung<br />

der Technischen Hochschule Köln an.<br />

Der <strong>KAV</strong> bietet am 17.06. und 01.07.<strong>2019</strong> erstmalig in seinen<br />

Räumlichkeiten im OLG die Möglichkeit an, an Einzel- und Gruppensupervisionen<br />

teilzunehmen (siehe gesonderte Ankündigung).<br />

REFERENT<br />

RA Christoph Bubert, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung<br />

DATUM: Dienstag, 09. April <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std.<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

MEDIZINRECHT<br />

Aktuelle Entwicklungen im ärztlichen Berufsrecht<br />

Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die berufsrechtlichen<br />

Regelungen der Selbstverwaltung sowie die aktuellen Entwicklungen<br />

im ärztlichen Berufsrecht. Gegenstand ist die Rechtsprechung<br />

der Heilberufsgerichte sowie die Änderungen der Berufsordnung.<br />

Die berufsgerichtliche Rechtsprechung wird immer umfangreicher.<br />

Zudem nehmen aber auch Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />

Bezug auf berufsrechtliche Regelungen.<br />

Es freut uns sehr, Frau Katharina Eibl bei uns als Referentin begrüßen<br />

zu dürfen. Frau Katharina Eibl ist seit 2006 Fachanwältin für<br />

Medizinrecht und ist seit 2016 Referentin der Ärztekammer Nordrhein<br />

in Düsseldorf und in diesem Rahmen auf nahezu sämtlichen<br />

Gebieten des Medizinrechts tätig.<br />

REFERENTIN<br />

RAin Katharina Eibl, Düsseldorf<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Dienstag, 14. Mai <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):


Seminare | 69<br />

SOZIALRECHT<br />

Einstweiliger Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren<br />

Einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt in sozialgerichtlichen<br />

Verfahren unvermindert eine große Bedeutung zu. Über alle<br />

Rechtsgebiete des Sozialrechts gesehen stellen diese rund 10 %<br />

aller erstinstanzlichen Eingänge. Dabei gilt es aus anwaltlicher Sicht<br />

viele Besonderheiten zu beachten, die entscheidend für den Erfolg<br />

des Verfahrens und – auch – eines Antrages auf Bewilligung von<br />

Prozesskostenhilfe sind. Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden<br />

Schwerpunkten:<br />

• Grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Anordnung bzw.<br />

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels<br />

durch die Behörde oder durch das Gericht einerseits und<br />

dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung<br />

• Risiken und Vorteile einstweiliger Rechtsschutzverfahren<br />

• Voraussetzungen der Anordnung bzw. Wiederherstellung der<br />

aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels durch die Behörde<br />

oder durch das Gericht<br />

• Voraussetzungen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen<br />

Anordnung<br />

• Anwaltlicher Vortrag und Glaubhaftmachung, Mittel der Glaubhaftmachung<br />

• Beschwerdeverfahren, Regelung des § 199 Abs. 2 SGG<br />

• Rechtsnatur des Ausführungsbescheides, Wirkungen des Ausgangs<br />

des Hauptsacheverfahrens<br />

• Fallbeispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten (Grundsicherung<br />

für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung,<br />

Pflegeversicherung, Unfallversicherung)<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen,<br />

ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und<br />

seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2011 wurde<br />

sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis<br />

2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung<br />

befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1.<br />

Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend<br />

gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung,<br />

Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht).<br />

Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der<br />

sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />

und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit<br />

an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie<br />

regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu<br />

Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe,<br />

des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie<br />

des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 15. Mai <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

REFERENTIN<br />

Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Forum Bau- und Architektenrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen <strong>2019</strong> zum ersten Mal das Forum Bau- und Architektenrecht<br />

vorstellen zu dürfen. In der Veranstaltung referieren<br />

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht zu ausschließlich praxisbezogenen<br />

Themen und aktuellen baurechtlichen Brennpunkten.<br />

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit fünf Vortragsstunden im<br />

Sinne des § 15 FAO zu buchen.<br />

Folgende Inhalte dürfen wir Ihnen ankündigen:<br />

„Drei aktuelle Fälle zur VOB/B“<br />

RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />

„Building Information Modelling – BIM“<br />

RA Dr. Andreas Bahner, Köln<br />

„Verjährungsrisiken im Bau- und Architektenrecht“<br />

RA Dr. Oliver Kerpen, Köln<br />

„Besonderheiten im Zusammenhang mit der Mängelhaftung<br />

des Planers“<br />

RAin Kristin Draxler, Köln<br />

„Bauvertragssicherheiten“<br />

RA Dr. Björn Kupczyk, LL. M., Köln<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


70 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Carolin Dahmen, ist Fachanwältin<br />

für Bau- und Architektenrecht bei CBH Rechtsanwälte. Sie stellt drei<br />

aktuelle Urteile zur VOB/B vor und erläutert deren Kontext.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Kristin Draxler, ist Rechtsanwältin bei<br />

Verweyen Lenz-Voß Boisserée Rechtsanwälte. Ihr Praxisschwerpunkt<br />

liegt im Architektenrecht und der Beratung von Bauherren<br />

und Architekten zu allen relevanten Fragen des Architektenhaftungsrechts<br />

und bei der Abwehr und Durchsetzung von Honoraransprüchen.<br />

Ihr Vortrag widmet sich den Besonderheiten im<br />

Zusammenhang mit der Mängelgewährleistung des planenden<br />

Architekten.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Andreas Bahner, ist Fachanwalt<br />

für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Leinemann Partner<br />

Rechtsanwälte. Er befasst sich seit mehreren Jahren, unter anderem<br />

im Rahmen eines Lehrauftrages an der Bergischen Universität<br />

Wuppertal, mit der Planungsmethodik „Building Information Modeling“<br />

und zeigt rechtlich relevante Fragestellungen rund um das<br />

Thema BIM auf.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Björn Kupczyk, ist LL. M. und Fachanwalt<br />

für Bau- und Architektenrecht bei Verweyen Lenz-Voß<br />

Boisserée Rechtsanwälte. Er ist Sprecher des Ausschusses für Bauund<br />

Architektenrecht im Kölner Anwaltverein und Dozent bei der<br />

Deutschen Anwaltakademie. Er referiert zum Thema Bauvertragssicherheiten.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 23. Mai <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 15.00 – 20.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Oliver Kerpen, ist Fachanwalt für Bauund<br />

Architektenrecht in der Sozietät Loschelder Rechtsanwälte. Er<br />

referiert zu Verjährungsrisiken im Bau- und Architektenrecht und<br />

zeigt dabei für die Beratungspraxis relevante Fallstricke auf.<br />

ARBEITSRECHT, SOZIALRECHT<br />

Die Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII und ihre<br />

Bedeutung im Arbeitsrecht<br />

Die bei betrieblich veranlassten Personenschäden geltenden<br />

Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII bieten nicht nur ihrerseits<br />

eine Vielzahl von Rechtsproblemen, sie beeinflussen vor<br />

allem die zivil- und arbeitsrechtliche Haftungslage der Beteiligten<br />

sowohl beim Ersatz mate rieller als auch immaterieller Schäden.<br />

Behandelt werden im Einzelnen die Schädigung des Arbeitnehmers<br />

durch seinen Arbeitgeber, einen Arbeitskollegen und einen Dritten<br />

sowie auf einer sog. gemeinsamen Betriebsstätte ebenso wie die<br />

Schädigung des sowohl in der gesetz lichen Unfallversicherung<br />

versicherten wie auch nicht versicherten Arbeitgebers durch seine<br />

Arbeitnehmer. Auch die mit den Haftungsprivilegien verbun dene<br />

Problematik einer gestörten Gesamtschuld sowie der Regress des<br />

Sozialversicherungsträgers gemäß § 110 SGB VII werden besprochen.<br />

Der Referent, Herr Prof. Dr. Dirk Zeranski, ist seit 2001 Professor<br />

für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte<br />

Wissenschaften in Hamburg, davor war er nach der Promotion an<br />

der Universität München und verübte eine mehrjährige Anwaltstätigkeit.<br />

Der Referent hat neben zahlreichen Publikationen (zuletzt<br />

NJW 2017, 1345) mit der „Rückforderung von Schenkungen wegen<br />

Verarmung” (erschienen 2014 bei De Gruyter) eine umfassende<br />

Monografie zu der Thematik verfasst.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 71<br />

REFERENT<br />

Prof. Dr. Dirk Zeranski, Hoch schule für<br />

Angewandte Wissenschaften Hamburg<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Donnerstag, 13. Juni <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 200,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 220,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 260,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

SOZIALRECHT, ERBRECHT, FAMILIENRECHT<br />

Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung durch<br />

den Sozialhilfeträger<br />

Jedes Jahr wird beträchtliches Vermögen im Wege der Schenkung<br />

auf die nachfolgende Ge ne ration übertragen. Das beim Zuwendenden<br />

verbliebene Vermögen reicht häufig – insbe sondere bei einer<br />

Unterbringung in einem Pflegeheim – zur Deckung des Lebensbedarfs<br />

nicht aus. Hier kann der Schenker das Geschenk nach<br />

Maßgabe der §§ 528, 529 BGB zurück fordern. Um den Beschenkten<br />

zu verschonen, greift der Schenker aber lieber auf staat liche<br />

Unter stützungsleistungen zurück. Solche werden angesichts des<br />

betroffenen Personen krei ses typischerweise durch den Sozialhilfeträger<br />

erbracht. Da dessen Leistungen den Be schenkten nicht<br />

entlasten sollen, sucht der Sozialhilfeträger im Folgenden Ausgleich<br />

bei dem Beschenk ten. Das geschieht zweistufig mittels Überleitung<br />

des Schenkungsrückforderungs anspruchs und an schlie ßender<br />

zivilprozessualer Durchsetzung des Rechts, sodass zuweilen zwei<br />

Fach ge richts barkeiten mit dem Regress des Sozialhilfeträgers<br />

befasst werden.<br />

Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die zivilrechtlichen,<br />

öffentlich-rechtlichen und verfah rensrechtlichen Fragen dieser<br />

ebenso komplexen wie praxisrelevanten Problematik.<br />

Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige gemäß § 93 SGB XII, v. a.<br />

Relevanz der Rechtmä ßig keit der Sozialhilfegewährung für die<br />

Anspruchsüberleitung, zeitliche Deckungs gleich heit und kausale<br />

Verknüpfung im Sinne des § 93 Abs.1 S.3 SGB XII sowie Fragen<br />

der Ermes sens ausübung – Rechtsfolgen der Überleitung – Postmortale<br />

Überleitung und Erben haftung gemäß § 102 SGB XII –<br />

Voraus setzun gen und Rechtsfolgen des Anspruchs aus § 528<br />

BGB – Aus schlusstatbe stände gemäß § 529 BGB, v. a. Ablauf der<br />

Zehnjahresfrist und eigene Unterhalts gefährdung des Beschenkten<br />

– Verjährung des Schenkungsrückforderungs an spruchs und<br />

Mög lich keit eines Vorausverzichts – Verhältnis des § 528 BGB zu<br />

Unterhalts an sprüchen des Schenkers – Auswirkungen des Todes<br />

des Schen kers auf den Fortbestand des Anspruchs aus § 528 BGB –<br />

Zweigleisigkeit des Rechtsschutzes vor den Sozial- und Zivilgerichten<br />

– Aussetzung des Zivilrechtsstreits bei Anfechtung der<br />

Überleitungsanzeige.<br />

Der Referent, Herr Prof. Dr. Dirk Zeranski, ist seit 2001 Professor<br />

für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte<br />

Wissenschaften in Hamburg, davor war er nach der Promotion an<br />

der Universität München und verübte eine mehrjährige Anwaltstätigkeit.<br />

Der Referent hat neben zahlreichen Publikationen (zuletzt<br />

NJW 2017, 1345) mit der „Rückforderung von Schenkungen wegen<br />

Verarmung” (erschienen 2014 bei De Gruyter) eine umfassende<br />

Monografie zu der Thematik verfasst.<br />

REFERENT<br />

Prof. Dr. Dirk Zeranski, Hoch schule für<br />

Angewandte Wissenschaften Hamburg<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Freitag, 14. Juni <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 13.00 – 18.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 250,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 275,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 325,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):


72 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

Stressmanagement für Mitarbeiter<br />

Sie haben das Gefühl, dass Sie Ihren komplexen Aufgaben in der<br />

vorhandenen Zeit kaum noch gerecht werden können?<br />

Wir geben Ihnen konkrete Hilfestellungen und vermitteln alltagstaugliches<br />

Wissen, Methoden und Techniken für einen gesunden<br />

Umgang mit Stress. Sie lernen ungesunden Stress frühzeitig zu<br />

erkennen, um besser gegensteuern zu können. Sie steigern Ihre<br />

Gelassenheit, indem Sie innere und äußere Stressauslöser entlarven.<br />

Sie erhalten Hilfestellung dabei, wie Sie einen gesünderen<br />

Umgang mit Stress in Ihren Alltag integrieren können und wie Sie<br />

so langfristig Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Carmen Grebe, ist Fachanwältin für<br />

Familienrecht, Dozentin und Systemische Familienberaterin.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Eva Friepörtner, ist Fachanwältin für<br />

Familienrecht, Mediatorin, Paarberaterin und Systemische Familienberaterin.<br />

REFERENTINNEN<br />

RAin Carmen Grebe, Köln<br />

RAin Eva Friepörtner, Köln<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Freitag, 14. Juni <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 09.00 – 14.30 Uhr<br />

ORT: Courtyard by Marriott, siehe S. 90<br />

MITARBEITER VON MITGLIEDERN: € 133,00<br />

MITARBEITER VON NICHTMITGLIEDERN: € 155,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std.<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

BEA, KANZLEIMANAGEMENT<br />

Das beA im Kanzleialltag – Rechtliches, Organisatorisches und<br />

Technisches<br />

Der rechtlich-theoretische Teil (nach ZPO, ERVV, RAVPV etc.) ist<br />

auf etwa eine Zeitstunde angelegt und umfasst im Wesentlichen<br />

Folgendes:<br />

• Was ist das beA?<br />

• Was können Sie mit dem beA machen?<br />

• Was müssen Sie aus rechtlicher Sicht zum beA und zum<br />

elektronischen Rechtsverkehr als solchem wissen?<br />

Der praktische Teil ist auf etwa drei Zeitstunden angelegt und<br />

umfasst zudem Folgendes:<br />

• (nur bei Bedarf:) Beschreibung der Erstregistrierung, der<br />

PIN-Änderung und der Bestellung über die Seite der BNotK.<br />

• Überblick über den Aufbau des beA-Webinterface.<br />

• Navigation durch die Postfächer und Demonstration der Funktionen<br />

„Sichten verwalten“ und „Spaltenauswahl“.<br />

• Anlegen von Benutzern ohne Postfach und Hinzufügen von<br />

Benutzern mit Postfach.<br />

• Umfassende Erläuterung der Rechtevergabe.<br />

• Prüfung, ob ein Rechtsanwalt bereits „beA-ready“ ist (und gegebenenfalls<br />

Diskussion der rechtlichen Konsequenzen).<br />

• Hinzufügen neuer Sicherheitstoken mit Beschreibung von Vorund<br />

Nachteilen des Softwarezertifikats und der Mitarbeiterkarte.<br />

• Erstellen und Versenden von (Test-)Nachrichten (mit und ohne<br />

qualifizierte elektronische Signatur (QES)) an Rechtsanwälte und<br />

an Gerichte.<br />

• Empfang von (Test-)Nachrichten (auch mit Anhängen und/oder<br />

elektronischem Empfangsbekenntnis).<br />

• Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen.<br />

• Ausfüllen und Versenden eines elektronischen Empfangsbekenntnisses.<br />

• Exportieren von empfangenen Nachrichten.<br />

• Erläuterung von einzelnen Funktionen bei Bedarf.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 73<br />

• Nur kursorisch: Vorschläge für die Einbindung des beA in die<br />

Kanzleiorganisation oder eine Anpassung der Kanzleiorganisation<br />

an die Möglichkeiten und Vorgaben des beA.<br />

Der Referent, Herr Kollege Julius Oberste-Dommes, LL. M. (Informationsrecht)<br />

ist Rechtsanwalt bei einer auf IT-Recht spezialisierten<br />

Kanzlei aus Köln. Sein fachlicher Schwerpunkt ist seit über sechs<br />

Jahren das IT-Recht, hier insbesondere IT-Vertragsrecht und Datenschutzrecht.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Freitag, 14. Juni <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: Courtyard by Marriott, siehe S. 90<br />

REFERENT<br />

RA Julius Oberste-Dommes, LL. M., Köln<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std.<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Supervision für Mediatoren ist Pflicht – <strong>KAV</strong> bietet sie an<br />

Bereits in dem Seminar am 9. April <strong>2019</strong> haben Interessenten<br />

die Möglichkeit, das Thema Supervision näher kennenzulernen.<br />

Bekanntlich wird durch das Mediationsgesetz in Verbindung mit der<br />

ZMediatAusbV die Supervision für MediatorInnen in der Ausbildung<br />

als auch vertiefend in der Fortbildung gefordert.<br />

Der <strong>KAV</strong> bietet am 17.6. und 1.7.<strong>2019</strong> in seinen Räumlichkeiten im<br />

OLG Köln ab 11.00 Uhr Supervision in Form der Einzelsupervision im<br />

2-er Setting oder auch in der Gruppe an. Die maximale Gruppenstärke<br />

beträgt fünf Personen. Supervision im Sinne des Mediationsgesetzes<br />

ist als eine Selbstreflexion erlebter Situationen und<br />

erlebten Verhaltens der eigenen Berufstätigkeit als Mediator mit<br />

dem Ziel einer Verbesserung, eine Neuorientierung zu verstehen.<br />

Bei der geforderten Einzel-Fall-Supervision bietet es sich ohne weiteres<br />

an, den Rahmen einer Gruppe zu wählen, da der Resonanzraum<br />

einer Gruppe wesentlich größer ist. Typische Fragestellungen<br />

für eine Supervision sind: Meine Mediation war schwierig. Ich<br />

bin unsicher, ob ich alles richtig gemacht habe und was ich hätte<br />

besser machen können. Die Supervision (lateinisch Über-Blick) hat<br />

folgende Aspekte im Blick:<br />

REFERENT<br />

RA Christoph Bubert, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Montag, 17. Juni <strong>2019</strong>, ab 11.00 Uhr<br />

Montag, 01. Juli <strong>2019</strong>, ab 11.00 Uhr<br />

ORT: Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> im OLG Köln, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 110,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

• Wie verhalten sich die Konfliktparteien in der Mediation?<br />

• Wie verläuft das Mediationsgespräch?<br />

• Welche Rolle spielt dabei der Mediator?<br />

Entsprechend den Supervisionsverpflichtungen können teilnehmen:<br />

Frisch ausgebildete MediatorInnen, die einen Mediationsfall durchgeführt<br />

haben, zertifizierte MediatorInnen, die ihrer Nachweispflicht<br />

für vier Einzelsupervisionen nachkommen müssen sowie<br />

natürlich auch die insoweit verpflichteten „alten Hasen“.


74 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE<br />

Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So<br />

werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen<br />

der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten<br />

gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />

hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen<br />

aufgezeigt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger<br />

Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />

in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit<br />

den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-,<br />

Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt<br />

für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses<br />

Gewerblicher Rechtsschutz.<br />

REFERENT<br />

RA Christian Weil, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

DATUM: Mittwoch, 26. Juni <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

GESELLSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT<br />

Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im<br />

gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?<br />

Streitigkeiten kommen nicht nur in den besten Familien vor, sondern<br />

auch in den erfolgreichsten Gesellschaften. Nicht selten gehen<br />

die Ungereimtheiten so weit, dass ein „Rauswurf“ des unliebsamen<br />

Gesellschafters erwogen wird. Ist die Situation erst einmal derart<br />

festgefahren, folgt allzu oft sein Ausschluss oder die Einziehung<br />

seiner Geschäftsanteile. Obwohl einige Fragen zum Verfahren beim<br />

Gesellschafterausschluss und bei der Anteilseinziehung mittlerweile<br />

höchstrichterlich geklärt sind, verbleiben immer noch Unsicherheiten<br />

und Unwägbarkeiten. Das Seminar wird den Teilnehmern die<br />

einzelnen Schritte und Voraussetzungen erläutern, um das zwangsweise<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters herbeizuführen. Neben<br />

den Unterschieden zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft<br />

werden auch die prozessualen Möglichkeiten des Betroffenen<br />

behandelt, sich gegen das Zwangsausscheiden zu wehren.<br />

Aber ist das Ausscheiden wirklich das Finale der Streitigkeit oder<br />

womöglich erst die Halbzeit? Erfahrungsgemäß kann sich der Streit<br />

durchaus bei der Abfindung fortsetzen. Ausgangspunkt dafür ist die<br />

Frage nach dem Verkehrswert der Beteiligung des ausgeschiedenen<br />

Gesellschafters. Zu deren Beantwortung stehen eine Vielzahl<br />

von Ansätzen zur Verfügung, die durch Gesetz und Rechtsprechung,<br />

aber auch durch die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden<br />

Berufsstände geprägt sind. Das Seminar wird einen Überblick über<br />

die wohl gängigsten Bewertungsverfahren geben und anhand von<br />

Fallbeispielen verdeutlichen, wie eng Steuer- und Gesellschaftsrecht<br />

an dieser Stelle miteinander verknüpft sind.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 75<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Klöckner, ist Rechtsanwalt und<br />

Partner bei einer Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Er ist ferner<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist v. a. umfassend<br />

in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts tätig. Herr Klöckner<br />

übernimmt bei seinen Mandanten sowohl beratende Aufgaben als<br />

auch deren Vertretung in streitigen Angelegenheiten. Neben dem<br />

klassischen Gesellschaftsrecht liegt sein Fokus auf dem Unternehmenskauf<br />

(M&A).<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 03. Juli <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

REFERENT<br />

RA Sr. Stefan Klöckner, LL. M., Köln<br />

ERBRECHT, STEUERRECHT<br />

Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall<br />

Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder bei<br />

der Bearbeitung von pflichtteilsrechtlichen Mandaten kommt es<br />

häufig zum Streit darüber, ob Pflegeleistungen, die ein Abkömmling<br />

gegenüber dem Erblasser erbracht hat, zugunsten dieses Abkömmlings<br />

ausgeglichen werden müssen. Das Referat ergänzt den<br />

Vortrag, den Herr Kollege Mörschner für das Deutsche Notarinstitut<br />

in Berlin gehalten hat, um die seitdem ergangenen neuen Urteile<br />

und um die aktualisierten Ansichten in der Literatur. Schwerpunkt<br />

der Ausführungen sind Gestaltungsfragen vor dem Erbfall<br />

(z. B. Pflegevertrag, Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht und<br />

letztwillige Verfügung). Zudem erfolgen Ausführungen zu Beweisfragen,<br />

zu dem taktischen Verhalten im Zivilprozess und zu den<br />

Möglichkeiten der Berechnung der geltend gemachten Ansprüche.<br />

Frau Kollegin Christ rundet den Vortrag mit steuerlichen Hinweisen<br />

zu den Fragen der Einkommenssteuer und zu der Erbschaftssteuer<br />

betreffend des Problemkreises „Pflege durch Abkömmlinge” ab.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für<br />

Steuerrecht.<br />

Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner, ist Fachanwalt für<br />

Erbrecht.<br />

Beide referieren seit Jahren zu erb- und steuerlichen Themen.<br />

REFERENTEN<br />

RAin Susanne Christ, Köln<br />

RA Lukke Mörschner, Leverkusen<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Erbrecht, Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Freitag, 06. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 19.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT<br />

Berufung im Zivilprozess<br />

Die Berufung dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung.<br />

Dabei sind bereits bei Einlegung der Berufung und auch im<br />

weiteren Verfahrensablauf die Besonderheiten des Rechtsmittels<br />

zu beachten. Das Seminar greift einige wichtige Aspekte auf, die<br />

für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aus Sicht des Anwalts von<br />

Bedeutung und daher zu beachten sind.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


76 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Der Referent, Herr Edmund Schmitt, ist seit 2011 Vorsitzender Richter<br />

am OLG Köln. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der<br />

TH Köln und Mitautor des Harbauer Rechtsschutzversicherung<br />

ARB-Kommentar, erschienen im C.H. Beck Verlag. Zudem ist Herr<br />

Schmitt Prüfer in der 1. Juristischen Staatsprüfung des Landes NRW.<br />

REFERENT<br />

Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />

Zwangsvollstreckungsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 11. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1508, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S.SEITE 58):<br />

FAMILIENRECHT<br />

Herbstseminar Familienrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> das Herbstseminar im Familienrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen<br />

aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für<br />

sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu<br />

buchen. Die Veranstaltung ist ab sofort bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn<br />

zum Frühbucherpreis buchbar.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Familienrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 13. September <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 14. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):


Seminare | 77<br />

STRAFRECHT<br />

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum<br />

Straf- und Strafprozessrecht<br />

Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe,<br />

in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt<br />

wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im<br />

materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt<br />

im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren<br />

Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen.<br />

Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst<br />

jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die<br />

Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität<br />

höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und<br />

auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die<br />

Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die<br />

E-Mailadresse kanzlei@ra-sauren.de zu übermitteln sind.<br />

Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den<br />

OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher<br />

kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen<br />

der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt<br />

nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren<br />

und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent<br />

zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen<br />

seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.<br />

ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: Samstag, 14. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 10.00 – 14.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

REFERENT<br />

Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

9. NRW IT-Rechtstag<br />

Save the Date<br />

Zum 9. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft<br />

IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW<br />

IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend<br />

jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen<br />

der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, 7, 8 und 15 Std.<br />

im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch<br />

die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Die Veranstaltung ist ab sofort bis<br />

vier Monate vor Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis buchbar.<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Informationstechnologierecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Donnerstag, 19. September <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S.SEITE 58):


78 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Herbstseminar Urheber- und Medienrecht<br />

Save the Date<br />

Zum 6. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation<br />

mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar an.<br />

Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheber- und<br />

Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden<br />

im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu<br />

besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten<br />

unter www.kav-seminare.de. Die Veranstaltung ist ab<br />

sofort bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis<br />

buchbar.<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

Samstag, 21. September <strong>2019</strong>, 09.00–17.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 435,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 510,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 660,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 460,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 535,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 685,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 220,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 255,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 325,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

SOZIALRECHT<br />

Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />

Das Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg<br />

durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />

der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des<br />

Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid<br />

Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des<br />

Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres naturgemäß<br />

intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage,<br />

alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen<br />

Stand zu bringen.<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht<br />

und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni<br />

2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt.<br />

Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen<br />

Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004<br />

Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht;<br />

anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte<br />

Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren,<br />

Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des<br />

2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben<br />

der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />

hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare,<br />

insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende,<br />

Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts<br />

sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und<br />

des Prozessrechts.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 79<br />

REFERENTIN<br />

Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 25. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, HANDELS- UND GESELSCHAFTSRECHT<br />

Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich,<br />

Italien und den Niederlanden<br />

Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten, Compliance/Korruptionsbekämpfung,<br />

Handels- und Vertriebsrecht und<br />

grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />

Einzelne Themen:<br />

Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten<br />

(von allen Ländern behandelt)<br />

Compliance/Korruptionsbekämpfung<br />

(alle Länder bis auf Belgien)<br />

Handels- und Vertriebsrecht<br />

(alle Länder)<br />

REFERENTEN (eventuelle Änderungen behalten wir uns vor):<br />

Jörg Letschert<br />

Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Vorsitzender des Rechtsausschusses<br />

der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer Paris<br />

und Vizepräsident des DAV Frankreich, vertritt seit über 30 Jahren<br />

vorwiegend Unternehmen des deutschen Mittelstands im deutschfranzösischen<br />

Wirtschaftsrecht. Jörg Letschert ist in allen Bereichen<br />

des Wirtschaftsrechtes tätig und vertritt seine Mandanten auf<br />

den unternehmensrelevanten Gebieten des Handels- und Privatrechts,<br />

insbesondere des Gesellschafts-, Vertriebs-, Arbeits- und<br />

Prozessrechtes. Er ist Managing Partner der deutsch-französischen<br />

Anwaltskanzlei SOFFAL in Paris<br />

grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />

(nur Belgien)<br />

Angesichts der umfassenden Globalisierung der Wirtschaftsmärkte<br />

können sich auch mittelständische Unternehmen nicht dem<br />

Reiz, aber auch der Notwendigkeit des grenzüberschreitenden<br />

Handelsverkehrs oder einer Investition im Ausland verschließen.<br />

Dabei stellt die beratende Begleitung des Unternehmens bzw.<br />

anwaltliche Unterstützung des Mandanten auch den Anwalt vor<br />

große fachliche Herausforderungen. Die Betreuung eines erfolgreichen<br />

Mandats mit Auslandsbezug erfordert zwangsläufig gewisse<br />

Grundkenntnisse des jeweiligen ausländischen Rechtssystems und<br />

des rechtlichen Umfeldes. Die Veranstaltung soll den wirtschaftsrechtlich<br />

tätigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Sinne eine<br />

Hilfestellung geben, um Risiken im Vorfeld zu vermeiden bzw.<br />

zumindest zu verringern. In internationalen Rechts- und Handelsbeziehungen<br />

erfahrene Praktiker geben einen praxisorientierten<br />

Überblick über wirtschaftsrechtliche besondere Fragestellungen in<br />

ihren Ländern.<br />

Dr. jur. Antje Luke<br />

Rechtsanwältin, Avocat à la Cour, Vorsitzende des DAV Frankreich<br />

und Partnerin der Kanzlei BMHAvocats. Sie hat sich auf das<br />

Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen<br />

und -erwerbe (M&A) sowie Umstrukturierungen von<br />

Unternehmen und Joint Ventures, Handelsrecht und Compliance<br />

spezialisiert. Ihre Mandanten sind deutschsprachige, und internationale<br />

Unternehmen.<br />

Hans Mathijsen<br />

Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />

mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwalt. Er<br />

spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und<br />

Rechtsanwalt ist er aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />

Ester Tromp<br />

Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />

mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwältin. Sie<br />

spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und<br />

Rechtsanwältin ist sie aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


80 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Dr. jur. Stephan Grigolli<br />

Rechtsanwalt und Avvocato (mit Doppelzulassung in Deutschland<br />

und Italien), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,<br />

Gründer und Partner der Kanzlei Grigolli & Partner in Mailand,<br />

Gründungsmitglied und Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins<br />

Italien (DAV Italien) und aktives Mitglied zahlreicher zwischenstaatlicher<br />

Vereinigungen, Gremien und Handelskammern. Er ist mehrsprachig<br />

aufgewachsen und berät seit 20 Jahren Unternehmen<br />

und Private im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (Schwerpunkte<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, Compliance<br />

und Insolvenzrecht) und ist in den Listen der Schiedsrichter<br />

und der Mediatoren der Deutsch-Italienischen Handelskammer<br />

Mailand eingetragen. Als Autor zahlreicher Veröffentlichungen ist er<br />

regelmäßig als Referent in Italien und im Ausland aktiv.<br />

Paola della Campa<br />

Avvocato und Rechtsanwältin, mit Magisterstudium in deutschem<br />

Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Zulassung<br />

in Mailand und München sowie am italienischen Kassationsgerichtshof.<br />

Gründungsmitglied und Schatzmeisterin des DAV<br />

Italien. Gründerin und Partnerin der Kanzlei CLG Italia, Mailand-Bologna.<br />

Tätigkeitsbereiche: internationales Zivil- und Handelsrecht,<br />

Insolvenzrecht, Internationales Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht,<br />

Litigation.<br />

Tankred Thiem<br />

Rechtsanwalt und Avvocato, stellvertretender Vorsitzender des DAV<br />

Italien und Partner der Kanzlei LGV Avvocati, Mailand vertritt seit<br />

mehr als zehn Jahren Unternehmen, insbesondere Inhaber registrierter<br />

Schutzrechte, in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Datenschutzrecht und Compliance und insbesondere in grenzüberschreitenden<br />

Gerichtsverfahren. Er hält regelmäßig Vorträge und ist<br />

Mitglied zahlreicher branchenspezifischer Vereinigungen.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Freitag, 27. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 14.30 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 200,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 220,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 260,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

VERKEHRSRECHT<br />

Herbstseminar Verkehrsrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> das Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

Themen im Verkehrsrecht. Weitere Informationen zu den Inhalten<br />

folgen in Kürze. Die Teilnehmer haben wieder die Möglichkeit,<br />

7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte<br />

beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter<br />

www.kav-seminare.de. Die Veranstaltung ist ab sofort bis vier Monate<br />

vor Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis buchbar.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 27. September <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. September <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 81<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

5. Kölner Gesellschaftsrechtstag <strong>2019</strong><br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen <strong>2019</strong> den 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige<br />

Referenten und interessante Themen aus. Die aktuellen<br />

Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt<br />

gegeben.<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht<br />

DATUM: Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 09.00 –16.00 Uhr<br />

ORT: Hyatt Regency Cologne, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 390,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 420,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 480,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung im<br />

Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt<br />

zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und<br />

interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese<br />

Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />

FAO zu buchen. Die Veranstaltung ist ab sofort bis vier Monate vor<br />

Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis buchbar. Die aktuellen<br />

Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.<br />

Folgende Themen dürfen wird jedoch bereits ankündigen:<br />

„Neuerungen im Bereich der Feuchte- und Schimmelschäden“<br />

Matthias Becker, Dipl.-Ing., Königswinter<br />

„Das Ende der Funktionalitätshaftung nach neuem<br />

Bauvertragsrecht“<br />

RA Dr. Paul Popescu, Köln<br />

„Die BauO NRW“<br />

RA Christopher Küas, Köln<br />

„Baubetrieb in der Praxis“<br />

Volker Winterscheid, STRABAG SE<br />

N.N.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 12. Oktober <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


82 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ORT: Steigenberger Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT, MITARBEITER<br />

Erfolgreiche Zwangsvollstreckung – Erfahrungen mit der Sachaufklärung,<br />

der Forderungspfändung und den Kostengesetzen<br />

Das Seminar besteht aus Vorträgen über die Erfahrungen im Umgang<br />

mit der Sachaufklärung durch den Obergerichtsvollzieher a. D.<br />

Winfried Pesch und der Forderungspfändung durch die Rechtspflegerin<br />

Elisabeth Kurth vom AG Bergheim. Begleitend zu den einzelnen<br />

Vollstreckungsmaßnahmen werden von dem Bürovorsteher<br />

Uwe Schaefer und Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch die Gerichtskosten<br />

und die anwaltliche Gebührenabrechnung dargestellt. Nach<br />

den Kurzreferaten besteht die Gelegenheit zur Diskussion über<br />

einzelne Fragestellungen.<br />

REFERENTEN<br />

Dipl.-Rpfl. Elisabeth Kurth, AG Bergheim<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

Winfried Pesch, Obergerichtsvollzieher a. D.<br />

Uwe Schaefer, Bergisch Gladbach<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />

Zwangsvollstreckungsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 30. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.30–19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe S. 90<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):


Seminare | 83<br />

AUSSCHUSS VERSICHERUNGSRECHT<br />

10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> den 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen<br />

aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für<br />

7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die<br />

aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah<br />

bekannt gegeben. Die Veranstaltung ist ab sofort bis vier Monate<br />

vor Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis buchbar.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

ARBEITSRECHT<br />

Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung<br />

Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen<br />

aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für<br />

7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die<br />

aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah<br />

bekannt gegeben. Die Veranstaltung ist ab sofort bis vier Monate<br />

vor Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis buchbar.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):


84 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Save the Date<br />

Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am<br />

15.–16. November <strong>2019</strong> im Pullman Cologne Hotel statt. Es behandelt<br />

aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes<br />

und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber<br />

natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen<br />

oder Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit,<br />

7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser<br />

Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die<br />

jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />

Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen<br />

zeitnah bekannt gegeben. Die Veranstaltung ist ab sofort bis vier<br />

Monate vor Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis buchbar.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 15. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 16. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Pullmann Cologne Hotel, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Kölner Mietrechtstage ankündigen<br />

zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie<br />

haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder<br />

15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die Veranstaltung<br />

ist ab sofort bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn<br />

zum Frühbucherpreis buchbar. Die aktuellen Vortragsthemen und<br />

Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 29. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 30. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Hyatt Regency Cologne, siehe S. 90<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 85<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: S. 95, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

ERBRECHT<br />

Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von<br />

Behindertentestamenten<br />

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare<br />

und sonstige Personen, zu deren Tätigkeiten komplexe Testamentsgestaltungen<br />

und hier insbesondere Behindertentestamenten und<br />

ihre postmortale Umsetzung gehören.<br />

Behindertentestamente sind ein Musterbeispiel für komplexe<br />

Testamentsgestaltungen. Nicht zuletzt aufgrund der Wechselwirkung<br />

zwischen Erb-, Sozial-, Betreuungs-, Betreuervergütungs- und<br />

Heimrecht erfordern sie, die gesamte Klaviatur des Testamentsgestaltungrechts<br />

bis in die feinsten Verästelungen hinein zu kennen<br />

und – vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung insbesondere<br />

des BGH und der Sozialgerichte – die Auswirkungen der<br />

unterschiedlichen Gestaltungsvarianten abschätzen zu können.<br />

Das gilt umso mehr, wenn zusätzlich weitere gestaltungserhebliche<br />

Umstände zu berücksichtigen sind, etwa bei Geschiedenen,<br />

bei Patchworkfamilien oder bei größeren Familienvermögen, die<br />

jeweils besondere Anordnungen erforderlich machen.<br />

Schwerpunkte:<br />

• Erbschafts- kontra Vermächtnislösung bei Behindertentestamenten<br />

• Bestimmung der „richtigen“ Erbquote/pflichtteilsrechtliche<br />

Schranken<br />

• befreite/nicht befreite Vor- und Nacherbschaft<br />

• Fallstricke bei der Testamentsvollstreckung<br />

• Klauseln bei „großen“ Vermögen<br />

• 2-Testamente-Modell<br />

• Auswirkungen des Betreuervergütungsgesetzes (VBVG)<br />

• Annahme und Ausschlagung nach dem Erbfall<br />

• Geschiedenen-/Patchworkkonstellationen bei Behindertentestamenten<br />

Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erbund<br />

Erbschafsteuerrechts mit zuständig. Seine Schwerpunkte in<br />

der Praxis, als Referent und als Autor, liegen in den Bereichen der<br />

Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter<br />

Testamente, dem gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung<br />

von Erbengemeinschaften sowie der nationalen und internationalen<br />

Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer. Er ist<br />

Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der<br />

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und als<br />

solcher Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR”.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 11. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 13.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe S. 62<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Hans Hammann, Reutlingen<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

SERVICE UND KOOPERATION (S. SEITE 58):<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt<br />

für Erbrecht auf Partnerebene bei einer Wirtschaftskanzlei in


86 | Seminare<br />

Herbstseminare und<br />

Jahresendveranstaltungen <strong>2019</strong> (15 Std. FAO*)<br />

Im Rahmen unserer angebotenen Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen<br />

15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung<br />

sowie als Komplettbuchung angeboten.<br />

9. Kölner Bankrechtstag 15.–16. März <strong>2019</strong><br />

Lindner Hotel City Plaza Köln<br />

Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 29.–30. März <strong>2019</strong><br />

Park Inn Hotel City West<br />

Herbstseminar Familienrecht 13.–14. September <strong>2019</strong><br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

9. NRW IT-Rechtstag 19.–20. September <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 20.–21. September <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht 27.–28. September <strong>2019</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 11.–12. Oktober <strong>2019</strong><br />

Köln Marriott Hotel<br />

10. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 08.–09. November <strong>2019</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 08.–09. November <strong>2019</strong><br />

NH Collection Hotel Köln Mediapark<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 15.–16. November <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> 29.–30. November <strong>2019</strong><br />

Hyatt Regency Cologne Hotel<br />

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und<br />

umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung),<br />

Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc.<br />

Seit diesem Frühjahr bieten wir Ihnen wieder den Vorzug eines Frühbucherpreises. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte<br />

den Seminarausschreibungen.<br />

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser Ausgabe<br />

und auf der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für <strong>KAV</strong> Mitglieder,<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglieder und Nichtmitglieder.


Mehr Vorteile für weniger Arbeit.<br />

Wo gibt es sowas?<br />

Von Deckungsanfrage bis Rechnungsstellung – alles mit drebis.<br />

Die komplette Schadenkommunikation. Digital und kostenlos.<br />

drebis vereinfacht und<br />

Sie sparen Zeit bei der<br />

Nutzen Sie drebis<br />

drebis sorgt für höchste<br />

beschleunigt Ihre<br />

Bearbeitung und können<br />

webbasiert oder über<br />

Sicherheit Ihrer Daten durch<br />

Kommunikation mit<br />

damit deutlich schneller<br />

Ihre Kanzleisoftware.<br />

modernste Transport- und<br />

Rechtsschutzversicherern.<br />

auf die Wünsche Ihrer<br />

Sie benötigen keine<br />

Datenbankverschlüsselung<br />

Mandanten reagieren.<br />

zusätzliche Software.<br />

sowie Sicherheitsmaßnahmen<br />

in Hard- und Software.<br />

www.drebis.de


88 | Seminare<br />

Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong><br />

in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln<br />

Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse<br />

in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt, um den<br />

Vereinsmitgliedern des <strong>KAV</strong> sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im<br />

Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.<br />

Kurse <strong>2019</strong>*<br />

36. Fachanwaltslehrgang Medizinrecht<br />

(43036-19)<br />

(02. Mai <strong>2019</strong> bis 28. September <strong>2019</strong>)<br />

nH Hotel Köln Altstadt<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> Mitglieder: € 1.865,00**<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**<br />

Fachanwaltslehrgang Sportrecht<br />

(05. September <strong>2019</strong> bis 21. Dezember <strong>2019</strong>)<br />

H+ Hotel Köln-Hürth<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 2.135,00**<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.515,00**<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**<br />

35. Fachanwaltslehrgang Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

(05. September <strong>2019</strong> bis 25. Januar 2020)<br />

Park Consul Hotel Köln<br />

* Gilt für die Kurse ab <strong>2019</strong>:<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und Pausenerfrischungen,<br />

gedruckte Seminarunterlagen sind gegen einen<br />

Aufpreis von € 150,00** erhältlich.<br />

**keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)<br />

Profitieren Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied von den günstigsten<br />

Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die<br />

DeutscheAnwaltAkademie.<br />

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter<br />

www.kav-seminare.de. In der jeweiligen Kursbeschreibung mit<br />

Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten<br />

finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular. Bitte nutzen<br />

Sie ausschließlich dieses Formular für Ihre Kursanmeldung, um<br />

sicherzustellen, dass Sie den günstigsten Teilnahmebeitrag buchen<br />

können.<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die<br />

DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur<br />

Verfügung.<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> Mitglieder: € 1.865,00**<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**<br />

35. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht<br />

(10. Oktober <strong>2019</strong> bis 29. Februar 2020)<br />

nH Hotel Köln Altstadt<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> Mitglieder: € 1.995,00**<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00**<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**


Seminare | 89<br />

Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik<br />

finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!<br />

TH Köln<br />

Claudiusstraße 1, 50678 Köln<br />

Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche<br />

öffentliche Parkplätze in der Umgebung der<br />

TH Köln.<br />

Azimut Hotel Köln City Center<br />

Hansaring 97, 50670 Köln<br />

Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus<br />

(Backsteingebäude des Hotels) ist<br />

durchgehend geöffnet (Selbstzahler). Das<br />

Parkhaus im neuen Saturngebäude (Selbstzahler)<br />

schließt um 20.00 Uhr.<br />

Park Inn by Radisson Köln City West<br />

Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über einen<br />

Parkplatz. Alternative Parkmöglichkeiten<br />

ergeben sich in den Seitenstraßen.<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Helenenstraße 14, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel<br />

verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus<br />

des Lindner City Plaza Hotels auf der<br />

Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).<br />

Neptunbad<br />

Neptunplatz 1, 50823 Köln<br />

Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über<br />

eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der<br />

Tiefgarage.<br />

NH Collection Köln Mediapark<br />

Im Mediapark 8b, 50670 Köln<br />

Parkhinweis: Parkhinweis: Die kostenpflichtige<br />

Tiefgarage des Mediaparks befindet sich<br />

in unmittelbarer Nähe.<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstraße 76–80, 50668 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ<br />

befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem<br />

direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgarage<br />

(Selbstzahler).<br />

Hyatt Regency Köln Hotel<br />

Kennedy-Ufer 2 a, 50679 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt<br />

über eigene Parkplätze (Selbstzahler),<br />

sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze<br />

in der Tiefgarage sind vorhanden.<br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

Magnusstraße 20, 50672 Köln<br />

Parkhinweis: Eine kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage mit Zugang zum Hotel<br />

befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.<br />

Courtyard by Marriott Hotel<br />

Dagobertstraße 23, 50668 Köln<br />

Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage<br />

(Selbstzahler).<br />

MGallery Hotel Mondial<br />

am Dom Cologne<br />

Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

Parkebene (Selbstzahler), die über den<br />

auf der Rückseite des Hauses befindlichen<br />

Pkw-Aufzug zu erreichen ist. Alternativ befindet<br />

sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin<br />

(Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.<br />

Landgericht Köln<br />

Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der<br />

Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem<br />

Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis<br />

20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach<br />

dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten<br />

geschlossen.<br />

Steigenberger Hotel<br />

Habsburgerring 9–13, 50674 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in<br />

unmittelbarer Nähe.<br />

The Midtown Hotel<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 Köln<br />

Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage<br />

befindet sich direkt vor dem Hotel.


90<br />

Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

1. Veranstalter des Fortbildungsangebots<br />

Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V.,<br />

satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden,<br />

Herrn RA Markus Trude, oder den stellv.<br />

Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus<br />

Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner<br />

Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom<br />

11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,<br />

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln,<br />

43 VR 4781;<br />

Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr<br />

bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />

Verein-e.V<br />

2. Geltungsbereich<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Fachanwaltslehrgänge nach<br />

Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.<br />

3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns<br />

zustande<br />

Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten<br />

www.koelner-anwaltverein.de oder<br />

www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V,<br />

über unsere Mitgliederzeitschrift „<strong>KAV</strong> Magazin“, über einen<br />

unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.B. über ein<br />

Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbildungsveranstaltungen<br />

anbieten, stellt dies lediglich eine<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar.<br />

Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon<br />

absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab.<br />

Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss.<br />

Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden<br />

wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail.<br />

4. Annahme der Buchung<br />

Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,<br />

Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb<br />

von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum<br />

Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte<br />

Fortbildungsveranstaltung annehmen.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht<br />

zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die<br />

Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer<br />

gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />

zugerechnet werden kann.<br />

a) Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.<br />

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag<br />

des Vertragsschlusses.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die<br />

Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Telefax: 0221/4414-57<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der<br />

Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren<br />

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />

die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

b) Widerrufsfolgen<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen<br />

alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,<br />

einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der<br />

zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass<br />

Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns<br />

angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt<br />

haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn<br />

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung<br />

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen<br />

ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir<br />

dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen<br />

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit<br />

Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;<br />

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung<br />

Entgelte berechnet.<br />

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während<br />

der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie<br />

uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem<br />

Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von<br />

der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses<br />

Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen<br />

im Vergleich zum Gesamtumfang der im<br />

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />

6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit<br />

Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise<br />

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung<br />

(Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen<br />

etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.<br />

Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten<br />

Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt<br />

des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der<br />

berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des<br />

Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als<br />

Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch<br />

die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen<br />

Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit<br />

einem sog. Bildungsscheck.<br />

7. Sonderkündigungsrecht<br />

a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren<br />

Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von<br />

Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In<br />

diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte<br />

Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder<br />

Zusatzausbildungen<br />

Sie können bis zu zwei Monaten vor Beginn des Fachanwaltskurses<br />

oder der Zusatzausbildung den von Ihnen<br />

gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung<br />

kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die<br />

vereinbarte Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

c) Form der Kündigung<br />

Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder<br />

per E-Mail erklären.<br />

8. Programmänderung und Absage von<br />

Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner<br />

Anwaltverein Service GmbH<br />

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

jeglicher Art absagen können, wenn<br />

z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch<br />

machen, informieren wir Sie von unserer Absage<br />

so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich<br />

stets online über die aktuellen Kursinformationen oder<br />

kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

absagen, erstatten wir Ihnen<br />

die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen<br />

Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e.V.<br />

9. Arbeitsunterlagen<br />

Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e.V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die<br />

Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir<br />

weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch<br />

auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige<br />

Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen<br />

im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung<br />

per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der<br />

Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie<br />

ihre E-Mail-Adresse eintragen können.<br />

Der Kölner AnwaltVerein e.V. haftet nicht für den Inhalt<br />

der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen,<br />

es sei denn der Kölner AnwaltVerein e.V.<br />

oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig.<br />

10. Urheberrecht<br />

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht<br />

auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden<br />

Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen.<br />

Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern<br />

der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur<br />

Verfügung.<br />

11. Datenschutz<br />

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben<br />

und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns<br />

übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B.<br />

Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur<br />

Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.<br />

Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen<br />

wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung.<br />

Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte<br />

mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren<br />

dürfen.<br />

12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat<br />

a) Fortbildungsveranstaltungen<br />

Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine<br />

Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme<br />

an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir<br />

Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer<br />

Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie<br />

darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung<br />

durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen.<br />

Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies<br />

setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die<br />

Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.<br />

Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.<br />

Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für<br />

Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.<br />

b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen<br />

Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines<br />

unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbildungen,<br />

erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis<br />

Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der<br />

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein,<br />

bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen<br />

Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste<br />

zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren<br />

für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt<br />

haben.<br />

13. Haftungsbegrenzung<br />

Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher<br />

Aufwendungen richten sich nach den folgenden<br />

Bestimmungen.<br />

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns<br />

beruhen, haften wir unbeschränkt.<br />

b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt<br />

nur bei Nichtvorhandensein der garantierten<br />

Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine<br />

Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung<br />

des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist<br />

(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung<br />

einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das<br />

Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts<br />

sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im<br />

Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet<br />

werden muss.<br />

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-<br />

Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for<br />

the International Sale of Goods, CISG) an.<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile<br />

ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


KÖNIGLICH<br />

RESIDIEREN<br />

Logieren Sie im Taschenbergpalais<br />

und genießen Sie die Aussicht<br />

auf die berühmtesten<br />

Sehenswürdigkeiten.<br />

Profitieren Sie jetzt von<br />

exklusiven Angeboten:<br />

DER KLASSIKER<br />

2 Übernachtungen inkl. Frühstück,<br />

10% Nachlass in den hoteleigenen<br />

Restaurants & exklusive Vorteile für<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder<br />

ab EUR 199 pro Person<br />

KURZURLAUB DER SINNE<br />

2 Übernachtungen inkl. Frühstück,<br />

Ganzkörpermassage,<br />

Wellness-3-Gang-Menü & exklusive<br />

Vorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder<br />

ab EUR 329 pro Person<br />

T +49 351 4912 0 F +49 351 4912 812<br />

RESERVATIONS.TASCHENBERGPALAIS@ KEMPINSKI.COM<br />

KEMPINSKI.COM/DRESDEN


92 | Annoncen<br />

Annoncen<br />

Rechtsanwältinnen/<br />

Rechtsanwälte<br />

Erfahrener Anwalt, seit 38 Jahren<br />

selbstständig in Kerpen, Allroundanwalt<br />

mit Schwerpunkten im<br />

StrafR u. VerkehrsR, sucht freie<br />

Mitarbeit in einem Anwaltsbüro<br />

Raum Köln, Kerpen, Bergheim,<br />

Frechen, auch Termins- u. Urlaubsvertretungen.<br />

Anfragen an:<br />

RA Rainer Marx,<br />

Fax: 02273/5940962<br />

Bürogemeinschaft<br />

Bürogemeinschaft in Köln u.<br />

Leverkusen sucht für den Standort<br />

Leverkusen Verstärkung. Es stehen<br />

1–2 Räume in einer Größe von<br />

jeweils ca. 15 qm zur Verfügung.<br />

Es wird ein/e Kollege/Kollegin<br />

gesucht, der/die noch freie<br />

Kapazitäten hat. Die komplette<br />

Infrastruktur ist vorhanden u.<br />

kann mitbenutzt werden. Die<br />

weiteren Einzelheiten sollten in<br />

einem persönlichen Gespräch<br />

erörtert werden.<br />

Anfragen an:<br />

RA Martin Daams, Burscheider<br />

Straße 86a, 51381 Leverkusen,<br />

Tel.: 02171/36337-0<br />

Rechtsanwaltskanzlei im Herzen<br />

Siegburgs (4 Rechtsanwältinnen)<br />

hat 1 od. 2 Zimmer für Bürogemeinschaft<br />

od. ggf. für freie Mitarbeit<br />

an sympathische/n RAin/<br />

RA zu vermieten. Nutzung von<br />

Empfangsbereich, Besprechungsraum<br />

u. Sekretariatsleistungen<br />

sind nach Absprache möglich.<br />

Einzelheiten hierzu gerne im<br />

persönlichen Gespräch.<br />

Anfragen an:<br />

Tel: 02241/2674840<br />

Wir sind eine dynamische, unkomplizierte<br />

Bürogemeinschaft<br />

im Herzen von Frechen mit Sitz in<br />

einem wunderschönen Industriedenkmal<br />

der Ringlokhallen. Die<br />

Kanzlei besteht zurzeit aus<br />

3 Fachanwälten/innen (FamR,<br />

SteuerR, bzw. Tätigkeitsschwerpunkte<br />

SozialR u. ArbeitsR).<br />

Gesucht wird ein/e Kollege/<br />

in, gerne mit ergänzenden<br />

Fachbereichen. Wir bieten einen<br />

Büroraum (ca. 25 qm) inkl. Mitbenutzung<br />

der Kanzleiräumlichkeiten,<br />

der Küche, der Parkplätze u.<br />

der technischen Anlage.<br />

Anfragen an:<br />

Kanzlei Ringlokhallen, RAin Andrea<br />

Cottin, Ernst-Heinrich-Geist-<br />

Straße 6–16, 50226 Frechen,<br />

Tel.: 02234/955140,<br />

E-Mail: cottin@ringlokhallen.com<br />

Rechtsanwaltskanzlei mit wirtschaftsrechtlichen<br />

Schwerpunkten<br />

bietet ab sofort repräsentative<br />

Räumlichkeiten (1 heller<br />

Büroraum ca. 16 qm u. Nutzung<br />

von Empfangsbereich/Sekretariat,<br />

Konferenzraum, Küche etc.) in der<br />

Kölner Innenstadt am Apostelnkirchplatz<br />

(Mittelstr.) zur Untervermietung/Bürogemeinschaft.<br />

Anfragen an:<br />

E-Mail: koeln@wzr-legal.com<br />

Bürogemeinschaft in herausragender<br />

zentraler Innenstadtlage<br />

(Breite Straße) über den Dächern<br />

von Köln in kernsaniertem Objekt<br />

geboten (Lichtbilder unter<br />

www.drstark.de/angebot.html).<br />

Zur Verfügung steht ein heller<br />

u. ruhiger Büroraum (bei Bedarf<br />

auch zwei Büroräume) mit einer<br />

Größe von ca. 21 qm. Gemeinsame<br />

Sekretariatsbenutzung sowie<br />

die Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen<br />

ist ebenso<br />

möglich, wie die gemeinsame<br />

Nutzung des separaten Schreibzimmers,<br />

der Küche, des Empfangsbereichs,<br />

der Dachterrasse<br />

u. des Besprechungszimmers.<br />

Gleiches gilt für die Nutzung<br />

der Bibliothek/Literatur u. der<br />

Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist<br />

hochwertig ausgestattet u. verfügt<br />

über modernste Telekommunikations-<br />

u. EDV-Einrichtungen;<br />

Pkw-Tiefgaragenstellplätze u.<br />

Archivräume im Haus optional<br />

vorhanden. Freundliches, kollegiales<br />

Miteinander ist für unsere<br />

seit nunmehr fast 20 Jahren<br />

bestehende Bürogemeinschaft<br />

ebenso selbstverständlich, wie<br />

kostenfreie Termins- u. Urlaubsvertretungen.<br />

Von Interesse wäre<br />

auch eine Übernahme/Unterstützung<br />

von Mandaten aus den<br />

Bereichen FamR, ImmobilienR u.<br />

ArbeitsR.<br />

Anfragen an:<br />

RA Dr. Stark, Tel.: 0221/272470 od.<br />

0177/3579357<br />

Bürogemeinschaft in zentraler<br />

Innenstadtlage (Heumarktnähe,<br />

keine Fußgängerzone) hat ab<br />

sofort einen gut geschnittenen<br />

hellen Büroraum (bei Bedarf<br />

auch zwei Räume) von ca. 20<br />

qm mit großer Fensterfläche u.<br />

Domblick zur Untervermietung<br />

an eine nette Kollegin od. einen<br />

netten Kollegen frei. Die Kanzlei<br />

nimmt die komplette dritte Etage<br />

eines Geschäftshauses mit Aufzug<br />

ein. Der repräsentative Besprechungsraum,<br />

die Teeküche, die<br />

KAT-Verkabelung/Telefonanlage<br />

u. der Aktenkeller können gerne<br />

mitbenutzt werden. Es können<br />

optional max. zwei Arbeitsplätze<br />

(möbliert od. unmöbliert) für ein<br />

od. zwei eigene Mitarbeiterinnen<br />

eingerichtet werden. Aktuell<br />

haben wir einen familienrechtlichen<br />

Schwerpunkt. Interessierte<br />

Kolleginnen od. Kollegen können<br />

ergänzend od. gerne auch identisch<br />

tätig sein.<br />

Anfragen an:<br />

RAin Huckert, Tel.: 0221/27782753,<br />

E-Mail: info@kanzlei-huckert.de<br />

Zivilrechtl. ausgerichtete<br />

Anwaltskanzlei in Erftstadt-Lechenich<br />

bietet Kollegin/Kollegen<br />

Bürogemeinschaft in repräsentativer<br />

Lage, Mitbenutzung<br />

der Gemeinschaftsräume wie<br />

Warteraum u. Küche, Benutzung<br />

der technischen Büroausstattung<br />

etc. ggf. nach weiterer Absprache.<br />

Es wird eine vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit mit gegenseitiger<br />

Unterstützung u. Urlaubsvertretung<br />

angestrebt. Kosten VB.<br />

Spätere Übernahme der Kanzlei<br />

möglich u. gewünscht.<br />

Anfragen schriftlich an: CHIFFRE<br />

<strong>KAV</strong>1-<strong>2019</strong>-01<br />

Alteingesessene Bürogemeinschaft<br />

in Brühl sucht<br />

zum 01.07.<strong>2019</strong> Ersatz für eine<br />

ausscheidende Kollegin. Als bevorzugte<br />

Rechtsgebiete kommen<br />

infrage Familien-, Erb-, Straf-,<br />

Verwaltungs- od. VerkehrsR. Auch<br />

Kollegen/-innen mit anderen<br />

Rechtsgebieten können sich<br />

gerne melden. Die Dezernatsverteilung<br />

ist flexibel möglich. Wir<br />

legen Wert auf eine vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit in der<br />

Kanzlei. Die Kostenstruktur ist<br />

günstig. Die Räumlichkeiten sind<br />

zentral gelegen u. repräsentativ.<br />

Anfragen an:<br />

RA Michael Pennings, Kaiserstr. 7,<br />

50321 Brühl, Tel.: 02232/567678,<br />

E-Mail: pennings@bruehleranwaltskanzlei.de


Annoncen | 93<br />

Vermietung/<br />

Verkauf<br />

20 qm großer, heller Büroraum<br />

einschl. Ausstattung (Schreibtisch/Wandregal)<br />

in Köln West am<br />

Stadtgarten zu vermieten: Altbau,<br />

hohe Decken, verkehrsgünstig<br />

u. zentral gelegen. Mitbenutzung<br />

von Besprechungsraum u.<br />

Teeküche u. Infrastruktur möglich,<br />

Aufzug vorhanden. Mtl. 1.000 €<br />

netto (WLAN inkl.).<br />

Anfragen an: Tel.: 0221/9529140,<br />

E-Mail: muellertervooren@ra-mt.de<br />

Familienrechtlich tätige Anwältin<br />

u. Mediatorin im Rhein-Erft-Kreis<br />

sucht mittelfristig Nachfolge.<br />

Die Räumlichkeiten sind für 1–2<br />

Anwälte/Anwältinnen geeignet.<br />

Übernahme des Mandanten- u.<br />

Aktenbestandes Verhandlungssache.<br />

Es besteht die Bereitschaft<br />

zur Hilfe bei der Einarbeitung<br />

in den Aktenbestand u. bei den<br />

Bemühungen um den Erhalt des<br />

Mandantenstamms.<br />

Für die Übergangszeit kann das<br />

Mitbringen von eigenen Mandaten<br />

sinnvoll sein.<br />

Anfragen schriftlich an: CHIFFRE<br />

<strong>KAV</strong>1-<strong>2019</strong>-02<br />

Nachfolger/-in für gut gehende<br />

Anwaltskanzlei gesucht. Die<br />

Kanzlei besteht seit 35 Jahren u.<br />

befindet sich 35 km von Köln entfernt.<br />

Der Schwerpunkt unserer<br />

Tätigkeit liegt im Zivil- u. FamR.<br />

Gutes zuverlässiges Personal<br />

sowie eine aktuelle Büroausstattung<br />

(EDV RA Micro) sind in großzügigen<br />

eigenen Büroräumen<br />

vorhanden. Für die Einarbeitungszeit<br />

bieten wir unsere Mitarbeit<br />

an. Auch für Berufsanfänger<br />

geeignet.<br />

Anfragen schriftlich an: CHIFFRE<br />

<strong>KAV</strong>1-<strong>2019</strong>-03<br />

Gut eingeführte Rechtsanwaltssozietät<br />

mit familienrechtlichem<br />

Schwerpunkt im zentralen rrhn.<br />

Bereich in Köln mit Einarbeitungszeit<br />

zu übergeben.<br />

Anfragen schriftlich an: CHIFFRE<br />

<strong>KAV</strong>1-<strong>2019</strong>-04<br />

Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />

Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren<br />

Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt.


IN<br />

Erleben Sie die<br />

zahlreichen Vorteile<br />

Ihrer <strong>KAV</strong> Mitgliedschaft!<br />

IST,<br />

WER<br />

DRIN<br />

IST ...<br />

Wussten Sie eigentlich schon ...<br />

... dass Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied im direkten Vergleich<br />

zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung<br />

aus dem <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm sparen und<br />

dass unsere Jungmitglieder* davon besonders<br />

profitieren?<br />

... dass Sie im Rahmen des <strong>KAV</strong> Partnerprogramms<br />

bei vielen namhaften Unternehmen<br />

zahlreiche Vorteile genießen?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> an ausgewählten<br />

Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich<br />

Mitgliedern vorbehalten sind?<br />

... dass wir mit 28 Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />

für ein starkes Know-how sorgen und dieses<br />

gemeinsam bundesweit vertreten?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> das gesamte<br />

Angebot des <strong>KAV</strong> nutzen können?<br />

...dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit bequemer<br />

Kaffeelounge im LG und OLG bieten?<br />

... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen<br />

alle Vorteile aufzulisten?<br />

Schön, dass Sie ein Teil des <strong>KAV</strong> sind und falls<br />

(noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns<br />

kennenzulernen!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

IM <strong>KAV</strong><br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.koelner-anwaltverein.de


95<br />

Anmeldeformular für Seminare des<br />

Kölner Anwaltverein e.V.<br />

Kölner Anwaltverein e.V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle<br />

Seiten per E-Mailscan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

12.03.<strong>2019</strong> ErbR1-03-19 Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen<br />

Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht<br />

JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

15.–16.03.<strong>2019</strong> BankR1-03-19 9. Kölner Bankrechtstag – Komplett JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

15.03.<strong>2019</strong> BankR1-03-19-1 9. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

16.03.<strong>2019</strong> BankR1-03-19-2 9. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

16.03.<strong>2019</strong> StrafR1-03-19 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Strafund<br />

Strafprozessrecht<br />

20.03.<strong>2019</strong> FamR1-03-19 Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />

23.03.<strong>2019</strong> <strong>KAV</strong>2-03-19 Klausurenkurs – REWE Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 80,00<br />

29.–30.03.<strong>2019</strong> TranspR1-03-19 I. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht JM: € 395,00 / M: € 440,00 / NM: € 490,00<br />

29.03.<strong>2019</strong> TranspR1-03-19-1 I. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 184,00 / M: € 205,00 / NM: € 230,00<br />

30.03.<strong>2019</strong> TranspR1-03-19-2 I. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 211,00 / M: € 235,00 / NM: € 260,00<br />

09.04.<strong>2019</strong> Medi1-04-19 Supervisionspflicht für zertifizierte Mediatoren zwingend! JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

15.05.<strong>2019</strong> MedR1-05-19 Aktuelle Entwicklungen im ärztlichen Berufsrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

15.05.<strong>2019</strong> SozR1-02-19 Einstweiliger Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

23.05.<strong>2019</strong> BauR1-05-19 Forum Bau- und Architektenrecht JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />

13.06.<strong>2019</strong> ArbR1-06-19 Die Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung<br />

im Arbeitsrecht<br />

14.06.<strong>2019</strong> SozR1-06-19 Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung durch den<br />

Sozialhilfeträger<br />

JM: € 200,00 / M: € 220,00 / NM: € 260,00<br />

JM: € 250,00 / M: € 275,00 / NM: € 325,00<br />

14.06.<strong>2019</strong> <strong>KAV</strong>1-06-19 Stressmanagement für Mitarbeiter Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 133,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 155,00<br />

14.06.<strong>2019</strong> beA1-06-19 Das beA im Kanzleialltag – Rechtliches, Organisatorisches und Technisches JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

17.06.<strong>2019</strong> Medi1-06-19 Supervision für Mediatoren ist Pflicht – <strong>KAV</strong> bietet sie an JM: € 70,00 / M: € 90,00 / NM: € 110,00<br />

26.06.<strong>2019</strong> GR1-06-19 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

01.07.<strong>2019</strong> Medi1-07-19 Supervision für Mediatoren ist Pflicht – <strong>KAV</strong> bietet sie an JM: € 70,00 / M: € 90,00 / NM: € 110,00<br />

03.07.<strong>2019</strong> GesR1-07-19 Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im<br />

gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?<br />

JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

06.09.<strong>2019</strong> ErbR1-09-19 Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

11.09.<strong>2019</strong> ZPO1-02-19 Berufung im Zivilprozess JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

13.–14.09.<strong>2019</strong> FamR1-09-19 Herbstseminar Familienrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

13.09.<strong>2019</strong> FamR1-09-19-1 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

14.09.<strong>2019</strong> FamR1-09-19-2 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00/ M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

14.09.<strong>2019</strong> StrafR1-09-19 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum<br />

Straf- und Strafprozessrecht<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00


96<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

19.–20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19 9. NRW IT-Rechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

19.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-1 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-2 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

20.–21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht JMF: € 435,00 / NMF: € 660,00<br />

JM: € 460,00 / NM: € 685,00<br />

20.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-1 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-2 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 210,00 / MF: € 245,00 / NMF: € 315,00<br />

JM: € 220,00 / M: € 255,00 / NM: € 325,00<br />

25.09.<strong>2019</strong> SozR1-09-19 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

27.09.<strong>2019</strong> IntR1-09-19 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien<br />

und den Niederlanden<br />

JM: € 200,00 / M: € 220,00 / NM: € 260,00<br />

27.–28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19 Herbstseminar Verkehrsrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

27.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-1 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-2 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

11.10.<strong>2019</strong> GesR1-10-19 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag JM: € 390,00 / M: € 420,00 / NM: € 480,00<br />

11.–12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

11.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

30.10.<strong>2019</strong> ZPO1-10-19 Erfolgreiche Zwangsvollstreckung Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 90,00<br />

08.– 09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19 10. Kölner Versicherungsrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

08.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-1 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-2 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

08.– 09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

08.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-1 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-2 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

15.–16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

15.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

29.–30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

29.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-1 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-2 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

11.12.<strong>2019</strong> ErbR1-12-19 Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


97<br />

Hinweise der Redaktion<br />

In dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate.<br />

Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung<br />

auf unserer <strong>KAV</strong> Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden <strong>KAV</strong> Magazinen erfolgen.<br />

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied<br />

den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis.<br />

Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!<br />

Ihre Daten<br />

Fax: 0221/285602-21<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Bitte auswählen:<br />

Jungmitglied <strong>KAV</strong> Mitglied <strong>KAV</strong> Nichtmitglied<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Gerichtsfach-Nr.:<br />

Mitgliedernummer (falls vorhanden und zur Hand)<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon, E-Mail<br />

Köln, den<br />

Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />

eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!


98<br />

Anmeldeformular zur Ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung am 08. Mai <strong>2019</strong><br />

Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln<br />

Kostenfrei!<br />

Veranstaltungen<br />

08.05.<strong>2019</strong> Mitgliederversammlung Ich nehme teil<br />

Beginn: ca. 18.00 Uhr<br />

Ich nehme nicht teil<br />

08.05.<strong>2019</strong> Gemeinsames Abendessen Ich nehme teil<br />

Beginn: ca. 20.45 Uhr<br />

Ich nehme nicht teil<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Oberlandesgericht Köln<br />

Reichenspergerplatz 1, Raum 316, 50670 Köln<br />

Bitte faxen Sie<br />

diese Seite an<br />

folgende Nummer:<br />

0221/441457<br />

Bitte faxen Sie diese Seite an folgende Nummer: 0221/441457<br />

Aus Gründen der Planungssicherheit, insbesondere für das Abendessen, bitten wir um eine Rückmeldung unter Zuhilfenahme dieses<br />

Formulars bis zum 23.04.<strong>2019</strong>. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Vielen Dank!<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Gerichtsfach-Nr.:<br />

E-Mail<br />

Telefon<br />

Köln, den<br />

Unterschrift


99<br />

Anmeldeformular für den<br />

12. Kölner Anwaltstag am 08. Mai <strong>2019</strong><br />

Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen beide Seiten an die dort angegebene<br />

Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Kostenfrei!<br />

Ballsaal C<br />

10.30 – 11.30 Uhr VERSICHERUNGSRECHT<br />

Lösungsmöglichkeiten bei „lästigen“ Lebens-/Rentenversicherungen (Teil 1)<br />

12.30 – 13.30 Uhr VERSICHERUNGSRECHT<br />

Lösungsmöglichkeiten bei „lästigen“ Lebens-/Rentenversicherungen (Teil 2)<br />

14.30 – 15.30 Uhr MIET- UND WEG-RECHT<br />

Ordnungsgemäße Erstherstellung/Instandsetzung (Teil 1)<br />

16.30 – 17.30 Uhr MIET- UND WEG-RECHT<br />

Ordnungsgemäße Erstherstellung/Instandsetzung (Teil 2)<br />

12KAT-C-1<br />

12KAT-C-2<br />

Ballsaal D<br />

<br />

10.30 – 11.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Befristung – Vorhaben der Regierungskoalition und aktuelle Rechtsprechung<br />

(Teil 1)<br />

12.30 – 13.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Befristung – Vorhaben der Regierungskoalition und aktuelle Rechtsprechung<br />

(Teil 2)<br />

14.30 – 15.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Der GmbH-Geschäftsführer und das Arbeitsrecht (Teil 1)<br />

16.30 – 17.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Der GmbH-Geschäftsführer und das Arbeitsrecht (Teil 2)<br />

12KAT-D-1<br />

12KAT-D-2<br />

Severinus<br />

12.30 – 13.30 Uhr INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT<br />

Im Westen viel Neues – das französische Vertragsrecht<br />

14.30 – 15.30 Uhr GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Werbung mit Bewertungen<br />

16.30 – 17.30 Uhr GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Grenzen der Anwaltsberatung durch Berufsrecht und UWG<br />

12KAT-S-1<br />

12KAT-S-2<br />

12KAT-S-3<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


100<br />

Jan von Werth<br />

10.30 – 11.30 Uhr MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Wahrnehmung mal anders (Teil 1)<br />

12.30 – 13.30 Uhr MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Wahrnehmung mal anders (Teil 2)<br />

14.30 – 15.30 Uhr FAMILIENRECHT, MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Einvernehmliche Scheidung (Teil 1)<br />

16.30 – 17.30 Uhr FAMILIENRECHT, MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Einvernehmliche Scheidung (Teil 2)<br />

12KAT-JW-1<br />

12KAT-JW-2<br />

Belvedere<br />

10.30 – 11.30 Uhr beA, KANZLEIMANAGEMENT, IT-Recht<br />

9 Monate beA – Erfahrungen aus der Praxis 12KAT-B-1<br />

12.30 – 13.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Was ist Legal Tech und wieso?<br />

12KAT-B-2<br />

14.30 – 15.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Elevator Pitch<br />

12KAT-B-3<br />

16.30 – 17.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Die Jagd nach Talenten<br />

12KAT-B-4<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte faxen Sie<br />

Vorder- und Rückseite<br />

an folgende Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Per Fax an: 0221/285602-21 oder als E-Mail-Scan an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme am 12. Kölner Anwaltstag <strong>2019</strong><br />

an und möchte folgende Vorträge kostenfrei besuchen.<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Telefax<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift


Exklusiv für<br />

Mitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein<br />

e.V.<br />

Cyberversicherung für Firmen und Freie Berufe<br />

Wenn in der digitalen Welt<br />

reale Sicherheit wichtig ist.<br />

Die Anzahl der Angriffe auf IT-Systeme nimmt kontinuierlich zu. Aus der Nutzung des Internets und<br />

vernetzter Kommunikationsgeräte resultiert für Sie eine Vielzahl von Risiken. Aus diesen Gründen ist<br />

es notwendig, sich für den Fall der Fälle abzusichern. Die HDI Cyberversicherung bietet Ihnen einen<br />

umfangreichen Schutz und professionelle Soforthilfe rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.<br />

HDI hilft.<br />

HDI Vertriebs AG<br />

Regionaldirektion Köln<br />

Götz Runge<br />

Charles-de-Gaulle-Platz 1<br />

50679 Köln<br />

Telefon 0221 144-4733<br />

Telefax 0511 645-1150956<br />

goetz.gunge@hdi.de<br />

www.hdi.de/cyberversicherung<br />

In Kooperation mit


TECHNOLOGIE,<br />

DIE MIT IHNEN WÄCHST<br />

Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und<br />

Unternehmen richten. Workplace Hub definiert Arbeit neu. Hardware,<br />

Software und eine ganze Bandbreite an Applikationen und Services<br />

werden auf einer einzigen IT-Plattform kombiniert. Eine flexible und<br />

skalierbare IT-Infrastruktur, wächst mit Ihrem Geschäft mit. Das ist IT auf<br />

einem Quadratmeter – grenzenlos einfach.<br />

workplacehub.konicaminolta.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!