18.12.2012 Aufrufe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bürgeramt<br />

Datum<br />

23.10.2012<br />

Aktenzeichen<br />

III 562.22; 023.144<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1697/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

07.11.2012<br />

Antrag des Tennis- und Hockey-Club (THC) 'Blau-Weiß' e.V. auf Bezuschussung<br />

des 100-jährigen Vereinsjubiläums in 2013<br />

1. Sachverhalt<br />

Der Vorstand des THC <strong>Oldesloe</strong> hat mit Schreiben vom 25.09.2012 einen Antrag auf<br />

Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000 EUR zur Bezuschussung der<br />

Jubiläumsaktivitäten im Rahmen des 100-jährigen Vereinsjubiläums in 2013 gestellt.<br />

Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Verein wurde seitens der<br />

Verwaltung um eine genauere Kostenaufstellung zu den Jubiläumsveranstaltungen<br />

gebeten. Der Verwaltung wurde vom THC am 22.10.2012 die dieser Vorlage beigefügte<br />

Budgetplanung vorgelegt.<br />

Der Verein betont, dass er sich derzeit noch in der Planungsphase befindet und einige<br />

Positionen daher noch unter dem Vorbehalt der Finanzierung stehen und dass eine<br />

Finanzierung ohne Spenden und Zuschüsse, d.h. nur aus Mitgliedsbeiträgen, nicht<br />

möglich sei. So fehle in der Aufstellung noch die beabsichtigte Veranstaltung<br />

„Tenniswettkampf der <strong>Oldesloe</strong>r Schulen und Kindergärten“. Hierzu hätten die<br />

Gespräche erst begonnen.<br />

Spezielle Richtlinien für die Sportförderung bestehen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zurzeit nicht.<br />

Die „Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall“ sehen vor,<br />

dass ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen bzw. in<br />

besonderen Einzelfällen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nach<br />

Maßgabe der Richtlinie Ehrengaben oder Zuwendungen im Einzelfall erhalten können.<br />

Ehrungen und Zuwendungen an ortsansässige Vereine zu Vereinsjubiläen ab dem 75.,<br />

100. und jedem weiteren 25jährigen Vereinsjubiläum bestehen aus einem<br />

Glückwunschschreiben. Auf Antrag können ortsansässige Vereine bei besonderen<br />

Anlässen wie Kinderfesten, Turnieren, Meisterschaften etc. eine Ehrenzuwendung<br />

erhalten. Das Gleiche gilt für andere besondere Einzelfälle. Die Entscheidung hierüber<br />

trifft jeweils der Bürgermeister. Der Wert der Zuwendungen für Vereine soll den Betrag<br />

von 100 EUR nicht übersteigen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!