Beschlussvorlage - Bad Oldesloe
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Bürgeramt<br />
Datum<br />
23.10.2012<br />
Aktenzeichen<br />
III 562.22; 023.144<br />
Beratungsfolge<br />
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />
<strong>Beschlussvorlage</strong><br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1697/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
07.11.2012<br />
Antrag des Tennis- und Hockey-Club (THC) 'Blau-Weiß' e.V. auf Bezuschussung<br />
des 100-jährigen Vereinsjubiläums in 2013<br />
1. Sachverhalt<br />
Der Vorstand des THC <strong>Oldesloe</strong> hat mit Schreiben vom 25.09.2012 einen Antrag auf<br />
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000 EUR zur Bezuschussung der<br />
Jubiläumsaktivitäten im Rahmen des 100-jährigen Vereinsjubiläums in 2013 gestellt.<br />
Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Verein wurde seitens der<br />
Verwaltung um eine genauere Kostenaufstellung zu den Jubiläumsveranstaltungen<br />
gebeten. Der Verwaltung wurde vom THC am 22.10.2012 die dieser Vorlage beigefügte<br />
Budgetplanung vorgelegt.<br />
Der Verein betont, dass er sich derzeit noch in der Planungsphase befindet und einige<br />
Positionen daher noch unter dem Vorbehalt der Finanzierung stehen und dass eine<br />
Finanzierung ohne Spenden und Zuschüsse, d.h. nur aus Mitgliedsbeiträgen, nicht<br />
möglich sei. So fehle in der Aufstellung noch die beabsichtigte Veranstaltung<br />
„Tenniswettkampf der <strong>Oldesloe</strong>r Schulen und Kindergärten“. Hierzu hätten die<br />
Gespräche erst begonnen.<br />
Spezielle Richtlinien für die Sportförderung bestehen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zurzeit nicht.<br />
Die „Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall“ sehen vor,<br />
dass ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen bzw. in<br />
besonderen Einzelfällen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nach<br />
Maßgabe der Richtlinie Ehrengaben oder Zuwendungen im Einzelfall erhalten können.<br />
Ehrungen und Zuwendungen an ortsansässige Vereine zu Vereinsjubiläen ab dem 75.,<br />
100. und jedem weiteren 25jährigen Vereinsjubiläum bestehen aus einem<br />
Glückwunschschreiben. Auf Antrag können ortsansässige Vereine bei besonderen<br />
Anlässen wie Kinderfesten, Turnieren, Meisterschaften etc. eine Ehrenzuwendung<br />
erhalten. Das Gleiche gilt für andere besondere Einzelfälle. Die Entscheidung hierüber<br />
trifft jeweils der Bürgermeister. Der Wert der Zuwendungen für Vereine soll den Betrag<br />
von 100 EUR nicht übersteigen.