Beschlussvorlage - Bad Oldesloe
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Schulen, Sport und Kindertagesstätten<br />
Datum<br />
24.10.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />
Aktenzeichen<br />
III.60.4 562.22; 023.144<br />
<strong>Beschlussvorlage</strong><br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1703/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
07.11.2012<br />
Antrag des Sport-Club Union (SC Union) auf Bezuschussung eines Hallenturniers<br />
1. Sachverhalt<br />
Der Vorstand des SC Union <strong>Oldesloe</strong> hat mit Schreiben vom 13.09.2012 einen Antrag<br />
auf Zuschuss zur Durchführung eines Fußballhallenturniers in der Stormarnhalle im Dezember<br />
2012 gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt, ebenso die Abrechnung des<br />
Turnieres aus dem Vorjahr, der Rechnungsabschluss des Vereins aus 2011 sowie der<br />
Haushaltsvoranschlag 2012. Der Vorstand des SC Union hat keine finanzielle Größenordnung<br />
des erbetenen Zuschusses genannt. Vielmehr sollen die zuständigen städtischen<br />
Stellen im eigenen Ermessen über die Höhe entscheiden.<br />
Im vergangenen Jahr wurden rund 2.090 EUR in das alljährlich stattfindende Turnier für<br />
die Miete sowie den Auf- und Abbau eines Pavillons, den Rettungsdienst, die Schiedsrichter,<br />
Pokale und Sachpreise etc. investiert. Der Verein begründet seinen Antrag mit<br />
steigenden Kosten in allen Bereichen.<br />
Spezielle Richtlinien für die Sportförderung bestehen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zurzeit nicht.<br />
Die „Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall“ sehen vor,<br />
dass ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen bzw. in besonderen<br />
Einzelfällen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nach Maßgabe<br />
der Richtlinie Ehrengaben oder Zuwendungen im Einzelfall erhalten können. Ehrungen<br />
und Zuwendungen an ortsansässige Vereine zu Vereinsjubiläen ab dem 75., 100. und<br />
jedem weiteren 25jährigen Vereinsjubiläum bestehen aus einem Glückwunschschreiben.<br />
Auf Antrag können ortsansässige Vereine bei besonderen Anlässen wie Kinderfesten,<br />
Turnieren, Meisterschaften etc. eine Ehrenzuwendung erhalten. Das Gleiche gilt für<br />
andere besondere Einzelfälle. Die Entscheidung hierüber trifft jeweils der Bürgermeister.<br />
Der Wert der Zuwendungen für Vereine soll den Betrag von 100 EUR nicht übersteigen.<br />
Sollte die Höhe einer Förderung die 100 EUR-Grenze überschreiten, obliegt die Entscheidung<br />
demnach dem Bildungs-, Sozial und Kulturausschuss.<br />
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