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Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Schulen, Sport und Kindertagesstätten<br />

Datum<br />

24.10.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

Aktenzeichen<br />

III.60.4 562.22; 023.144<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1703/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

07.11.2012<br />

Antrag des Sport-Club Union (SC Union) auf Bezuschussung eines Hallenturniers<br />

1. Sachverhalt<br />

Der Vorstand des SC Union <strong>Oldesloe</strong> hat mit Schreiben vom 13.09.2012 einen Antrag<br />

auf Zuschuss zur Durchführung eines Fußballhallenturniers in der Stormarnhalle im Dezember<br />

2012 gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt, ebenso die Abrechnung des<br />

Turnieres aus dem Vorjahr, der Rechnungsabschluss des Vereins aus 2011 sowie der<br />

Haushaltsvoranschlag 2012. Der Vorstand des SC Union hat keine finanzielle Größenordnung<br />

des erbetenen Zuschusses genannt. Vielmehr sollen die zuständigen städtischen<br />

Stellen im eigenen Ermessen über die Höhe entscheiden.<br />

Im vergangenen Jahr wurden rund 2.090 EUR in das alljährlich stattfindende Turnier für<br />

die Miete sowie den Auf- und Abbau eines Pavillons, den Rettungsdienst, die Schiedsrichter,<br />

Pokale und Sachpreise etc. investiert. Der Verein begründet seinen Antrag mit<br />

steigenden Kosten in allen Bereichen.<br />

Spezielle Richtlinien für die Sportförderung bestehen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zurzeit nicht.<br />

Die „Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall“ sehen vor,<br />

dass ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen bzw. in besonderen<br />

Einzelfällen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nach Maßgabe<br />

der Richtlinie Ehrengaben oder Zuwendungen im Einzelfall erhalten können. Ehrungen<br />

und Zuwendungen an ortsansässige Vereine zu Vereinsjubiläen ab dem 75., 100. und<br />

jedem weiteren 25jährigen Vereinsjubiläum bestehen aus einem Glückwunschschreiben.<br />

Auf Antrag können ortsansässige Vereine bei besonderen Anlässen wie Kinderfesten,<br />

Turnieren, Meisterschaften etc. eine Ehrenzuwendung erhalten. Das Gleiche gilt für<br />

andere besondere Einzelfälle. Die Entscheidung hierüber trifft jeweils der Bürgermeister.<br />

Der Wert der Zuwendungen für Vereine soll den Betrag von 100 EUR nicht übersteigen.<br />

Sollte die Höhe einer Förderung die 100 EUR-Grenze überschreiten, obliegt die Entscheidung<br />

demnach dem Bildungs-, Sozial und Kulturausschuss.<br />

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