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FINANZEN<br />
Hier gibt’s Geld zurück!<br />
Des Studis Steuererklärung<br />
KeinStudium ohne denpassenden Berg vonAusgaben: Fahrtkostenmüssenberappt,Fachliteraturangeschafft<br />
und Semestergebühren bezahlt<br />
werden.Damacht es Sinn, malklugzuevaluieren, welche Studienkosten<br />
im Falleeiner Steuererklärung erstattetwerden. Aber fürwen lohntsich<br />
derstundenlangeFormular- und Antragskriegmit demFiskus wirklich?<br />
Vorweg: Eine Steuererklärunglohnt sich für Studierendeimmer,nur wann<br />
manmit Rückzahlungenund Vergünstigungenrechnen darf,ist rechtunterschiedlich.<br />
Werzum Beispiel nebendem Studium keinen, oder nureinenMinijob(bis450<br />
Euro monatliches Einkommen) ausübt, derhat die<br />
Foto: Lukas Vering<br />
Möglichkeit, dieimStudiumanfallendenKostenals Verlustvortraggeltend<br />
zu machen.Solange keineEinkommensgewinneerzielt werden,lassen<br />
sich dieVerlustvorträgesammelnund beim Berufseinstieg geltendmachen.Sokönnenzahlreiche<br />
steuerlicheVergünstigungenangerechnet<br />
werden.Fallskeine Belege vorhandensind, lassen sich auch Pauschalen<br />
für Umzugskosten,Praktika, Telefon undInternetanrechnen. Dasist rückwirkendfür<br />
vier Jahre möglich.<br />
Eine<br />
Steuererklärung<br />
lohnt sich für<br />
Studierende<br />
immer.<br />
Wird hingegenbereits nebendem Studiumein Job ausgeübt,<br />
derjährlichmehrals 8472 Euro erwirtschaftet,<br />
wird es erst richtiginteressant.Handelt es sich beim<br />
Studiumumdie Erstausbildung, lassen sich „Sonderausgaben“<br />
vonder Steuerabsetzen.Sonderausgabensindall jene Kosten,<br />
diedie private Lebensführung betreffen.Das heißt, Kirchensteuer, Spenden,<br />
Mitgliedsbeträge,Versicherungenund Kosten für dasErststudium<br />
könnenjährlich mitbis zu 6000 Euro Höchstbetragabgesetzt werden.<br />
Bachelor-und Masterstudierende,die vordem Studiumbereits eine betriebliche<br />
Ausbildung absolviertodereinesteuerpflichtige Arbeit ausgeübt<br />
haben,könnenhingegen„Werbungskosten“geltend machen. Beiden Werbungskostenhandelt<br />
es sich um all dieAusgaben, diezur Wahrnehmung<br />
desStudiums notwendig sind.Dazu zählenFahrtenzur Uni, GEZ-Gebühren,<br />
Kosten für Praktika, Laptop,Fachliteratur,Kopien, Büromaterialien,<br />
Studiengebührenund Semesterbeiträge, Umzüge,durch Auslandssemesterentstandene<br />
Ausgaben oder Berufskleidung. Durchschnittlich werden<br />
rund 3000 Euro vomStaat erstattet.Werbungskostenkönnen auch ebenso<br />
aufkommendeJahre umgelegt werden undwerdendann vollumfänglich<br />
beim Berufseinstieg als Steuergutschrifterstattet. fabse<br />
Sommersemester2019<br />
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