Kreiha-Info 02/2019
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Gemeinsam in die Zukunft<br />
Unternehmen und Beschäftigte stellen sich den Herausforderungen der Digitalisierung und<br />
des Demographischen Wandels. Von: Agentur für Arbeit Mönchengladbach<br />
Die Zeichen der Zeit stehen auf Veränderung. Die Herausforderungen<br />
für den Agenturbezirk Mönchengladbach durch Digitalisierung,<br />
demographischen Wandel und Veränderungen durch<br />
den Kohleausstieg nehmen Fahrt auf. Was tun? Wie stelle ich<br />
mich als Arbeitgeber am besten darauf ein? Wie sichere ich mein<br />
Unternehmen? Wie bereite ich meine Beschäftigten auf die neuen<br />
Anforderungen vor? Eine mögliche Antwort bietet das neue Qualifizierungschancengesetz<br />
(QCG), das seit 1. Januar <strong>2019</strong> in Kraft<br />
ist. Der Name klingt auf den ersten Blick etwas sperrig, das Gesetz<br />
selbst beinhaltet aber viele Möglichkeiten und, wie der Name<br />
schon sagt, auch viele Chancen für Betriebe und Beschäftigte.<br />
„Wer die Zukunft seiner Arbeitnehmer kennt, kennt die Zukunft<br />
seines Unternehmens“, betont Claudia Kamper, Bereichsleiterin<br />
der Agentur für Arbeit Mönchengladbach. „Die Industrialisierung<br />
hat die Wirtschaft des 19. Jahrhunderts geprägt, die Digitalisierung<br />
wird die Wirtschaft des 21. Jahrhunderts prägen. Bei der<br />
Digitalisierung wird die Qualifizierung von Mitarbeitern eine wichtige<br />
Herausforderung für die Unternehmen sein. Der Erwerb von<br />
höheren Qualifikationen wird dabei im Fokus stehen. Gleichzeitig<br />
steigt der Bedarf der Betriebe an ausgebildeten Fachkräften immer<br />
weiter, in manchen Branchen ist der Fachkräftebedarf bereits<br />
angekommen. Dreh- und Angelpunkt ist deshalb die Investition in<br />
Aus- und Weiterbildung, strategisch geplant und gefördert durch<br />
Ihre Agentur für Arbeit.“<br />
Das QCG ist die Reform des Sonderprogramms WeGebAU<br />
(Weiterbildung Geringqualifizierter, Beschäftigter und Älterer<br />
in Unternehmen), über das bereits seit 2006 Weiterbildungen<br />
von Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen über die<br />
Agentur für Arbeit gefördert werden konnten. Die bestehenden<br />
Richtlinien wurden erweitert, so dass eine individuelle Förderung<br />
aller Unternehmen, unabhängig von der Größe möglich ist.<br />
Und so funktioniert es!<br />
Das QCG steht auf zwei Säulen, die Förderung von Anpassungsqualifizierungen<br />
und die Weiterbildung zur ausgebildeten<br />
Fachkraft. Kurz und knapp ein Blick auf die Förderung durch<br />
die Agentur für Arbeit:<br />
Ihre Beschäftigten benötigen eine Weiterbildung, die sie fit<br />
macht für zukünftige Aufgaben, eine sogenannte Anpassungsqualifizierung:<br />
• Anteilige Übernahme der Lehrgangskosten – Bei Beschäftigten<br />
in Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) zu 100<br />
Prozent, bei einer größeren Belegschaft ist die Förderhöhe<br />
gestaffelt nach Betriebsgröße.<br />
• Anteilige Zahlung von Arbeitsentgeltzuschuss für Weiterbildungszeiten<br />
– Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach der<br />
Betriebsgröße, bis zu 75 Prozent bei Kleinstunternehmen, bis<br />
zu 50 Prozent bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.<br />
• Bei älteren Beschäftigten (über 45 Jahre) und Schwerbehindeten<br />
übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten bei<br />
Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern zu 100 Prozent.<br />
Sie möchten Ihre geringqualifizierten Beschäftigten ausoder<br />
weiterbilden:<br />
• Die Lehrgangskosten für Maßnahmen, die schrittweise oder<br />
unmittelbar zu einem Berufsabschluss führen, werden in voller<br />
Höhe übernommen, der Arbeitsentgeltzuschuss ist bis zu einer<br />
Höhe von 100 Prozent möglich.<br />
JETZT BIN ICH NICHT NUR<br />
ARBEITGEBER, SONDERN<br />
AUCH FACHKRÄFTE-MACHER.<br />
DAS BRINGT MICH WEITER!<br />
Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme<br />
der Bundesagentur für Arbeit. Nutzen Sie den<br />
Arbeitgeber-Service und erfahren Sie mehr darüber,<br />
wie Sie Ihre Beschäftigten und Ihr Unternehmen<br />
weiterbringen können. <strong>Info</strong>rmieren Sie sich jetzt unter<br />
www.dasbringtmichweiter.de<br />
Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme<br />
der Bundesagentur für Arbeit. Nutzen Sie den<br />
Arbeitgeber-Service und erfahren Sie mehr darüber,<br />
wie Sie Ihre Beschäftigten und Ihr Unternehmen<br />
weiterbringen können. <strong>Info</strong>rmieren Sie sich jetzt unter<br />
www.dasbringtmichweiter.de<br />
Immer dort, wo die Agentur für Arbeit nicht die komplette<br />
Förderung der Weiterbildungskosten und Weiterbildungszeiten<br />
übernehmen kann, sieht das QCG die ergänzende Übernahme<br />
der Weiterbildungskosten und die Freistellung der Beschäftigten<br />
für die Qualifizierung als Investitionen der Unternehmen vor.<br />
Wichtig für die Unternehmen ist deshalb die Beratung und Antragstellung<br />
zur Förderung bei der Agentur für Arbeit, und zwar<br />
vor jeder geplanten Weiterbildung.<br />
u Weitere <strong>Info</strong>rmationen und Unterstützung rund um Qualifizierung<br />
und Weiterbildung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen<br />
Arbeitgeber-Services-Beratung, telefonisch kostenfrei unter<br />
0800 4 5555 20 und im Internet auf Arbeitsagentur.de<br />
Natürlich können Sie auch persönlich vorbeikommen, am besten<br />
vorher einen Termin vereinbaren. Die Besucheradresse für den<br />
Arbeitgeberservice lautet: Lürriper Straße 56, 41065 Mönchengladbach.<br />
Die Öffnungszeiten sind Montag und Dienstag von<br />
8 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag<br />
von 8 bis 18 Uhr und nach Absprache.<br />
Publication name: Dachkampagne AnzeigeBundesagentur 95x110 generated: für Arbeit<br />
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