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Kreiha-Info 02/2019

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Gemeinsam in die Zukunft<br />

Unternehmen und Beschäftigte stellen sich den Herausforderungen der Digitalisierung und<br />

des Demographischen Wandels. Von: Agentur für Arbeit Mönchengladbach<br />

Die Zeichen der Zeit stehen auf Veränderung. Die Herausforderungen<br />

für den Agenturbezirk Mönchengladbach durch Digitalisierung,<br />

demographischen Wandel und Veränderungen durch<br />

den Kohleausstieg nehmen Fahrt auf. Was tun? Wie stelle ich<br />

mich als Arbeitgeber am besten darauf ein? Wie sichere ich mein<br />

Unternehmen? Wie bereite ich meine Beschäftigten auf die neuen<br />

Anforderungen vor? Eine mögliche Antwort bietet das neue Qualifizierungschancengesetz<br />

(QCG), das seit 1. Januar <strong>2019</strong> in Kraft<br />

ist. Der Name klingt auf den ersten Blick etwas sperrig, das Gesetz<br />

selbst beinhaltet aber viele Möglichkeiten und, wie der Name<br />

schon sagt, auch viele Chancen für Betriebe und Beschäftigte.<br />

„Wer die Zukunft seiner Arbeitnehmer kennt, kennt die Zukunft<br />

seines Unternehmens“, betont Claudia Kamper, Bereichsleiterin<br />

der Agentur für Arbeit Mönchengladbach. „Die Industrialisierung<br />

hat die Wirtschaft des 19. Jahrhunderts geprägt, die Digitalisierung<br />

wird die Wirtschaft des 21. Jahrhunderts prägen. Bei der<br />

Digitalisierung wird die Qualifizierung von Mitarbeitern eine wichtige<br />

Herausforderung für die Unternehmen sein. Der Erwerb von<br />

höheren Qualifikationen wird dabei im Fokus stehen. Gleichzeitig<br />

steigt der Bedarf der Betriebe an ausgebildeten Fachkräften immer<br />

weiter, in manchen Branchen ist der Fachkräftebedarf bereits<br />

angekommen. Dreh- und Angelpunkt ist deshalb die Investition in<br />

Aus- und Weiterbildung, strategisch geplant und gefördert durch<br />

Ihre Agentur für Arbeit.“<br />

Das QCG ist die Reform des Sonderprogramms WeGebAU<br />

(Weiterbildung Geringqualifizierter, Beschäftigter und Älterer<br />

in Unternehmen), über das bereits seit 2006 Weiterbildungen<br />

von Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen über die<br />

Agentur für Arbeit gefördert werden konnten. Die bestehenden<br />

Richtlinien wurden erweitert, so dass eine individuelle Förderung<br />

aller Unternehmen, unabhängig von der Größe möglich ist.<br />

Und so funktioniert es!<br />

Das QCG steht auf zwei Säulen, die Förderung von Anpassungsqualifizierungen<br />

und die Weiterbildung zur ausgebildeten<br />

Fachkraft. Kurz und knapp ein Blick auf die Förderung durch<br />

die Agentur für Arbeit:<br />

Ihre Beschäftigten benötigen eine Weiterbildung, die sie fit<br />

macht für zukünftige Aufgaben, eine sogenannte Anpassungsqualifizierung:<br />

• Anteilige Übernahme der Lehrgangskosten – Bei Beschäftigten<br />

in Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) zu 100<br />

Prozent, bei einer größeren Belegschaft ist die Förderhöhe<br />

gestaffelt nach Betriebsgröße.<br />

• Anteilige Zahlung von Arbeitsentgeltzuschuss für Weiterbildungszeiten<br />

– Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach der<br />

Betriebsgröße, bis zu 75 Prozent bei Kleinstunternehmen, bis<br />

zu 50 Prozent bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.<br />

• Bei älteren Beschäftigten (über 45 Jahre) und Schwerbehindeten<br />

übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten bei<br />

Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern zu 100 Prozent.<br />

Sie möchten Ihre geringqualifizierten Beschäftigten ausoder<br />

weiterbilden:<br />

• Die Lehrgangskosten für Maßnahmen, die schrittweise oder<br />

unmittelbar zu einem Berufsabschluss führen, werden in voller<br />

Höhe übernommen, der Arbeitsentgeltzuschuss ist bis zu einer<br />

Höhe von 100 Prozent möglich.<br />

JETZT BIN ICH NICHT NUR<br />

ARBEITGEBER, SONDERN<br />

AUCH FACHKRÄFTE-MACHER.<br />

DAS BRINGT MICH WEITER!<br />

Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme<br />

der Bundesagentur für Arbeit. Nutzen Sie den<br />

Arbeitgeber-Service und erfahren Sie mehr darüber,<br />

wie Sie Ihre Beschäftigten und Ihr Unternehmen<br />

weiterbringen können. <strong>Info</strong>rmieren Sie sich jetzt unter<br />

www.dasbringtmichweiter.de<br />

Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme<br />

der Bundesagentur für Arbeit. Nutzen Sie den<br />

Arbeitgeber-Service und erfahren Sie mehr darüber,<br />

wie Sie Ihre Beschäftigten und Ihr Unternehmen<br />

weiterbringen können. <strong>Info</strong>rmieren Sie sich jetzt unter<br />

www.dasbringtmichweiter.de<br />

Immer dort, wo die Agentur für Arbeit nicht die komplette<br />

Förderung der Weiterbildungskosten und Weiterbildungszeiten<br />

übernehmen kann, sieht das QCG die ergänzende Übernahme<br />

der Weiterbildungskosten und die Freistellung der Beschäftigten<br />

für die Qualifizierung als Investitionen der Unternehmen vor.<br />

Wichtig für die Unternehmen ist deshalb die Beratung und Antragstellung<br />

zur Förderung bei der Agentur für Arbeit, und zwar<br />

vor jeder geplanten Weiterbildung.<br />

u Weitere <strong>Info</strong>rmationen und Unterstützung rund um Qualifizierung<br />

und Weiterbildung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen<br />

Arbeitgeber-Services-Beratung, telefonisch kostenfrei unter<br />

0800 4 5555 20 und im Internet auf Arbeitsagentur.de<br />

Natürlich können Sie auch persönlich vorbeikommen, am besten<br />

vorher einen Termin vereinbaren. Die Besucheradresse für den<br />

Arbeitgeberservice lautet: Lürriper Straße 56, 41065 Mönchengladbach.<br />

Die Öffnungszeiten sind Montag und Dienstag von<br />

8 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag<br />

von 8 bis 18 Uhr und nach Absprache.<br />

Publication name: Dachkampagne AnzeigeBundesagentur 95x110 generated: für Arbeit<br />

52 2015-07-09T12:20:27+<strong>02</strong>:00<br />

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