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44. Ausgabe

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DER BÄNNJERRÜCKBOTE – <strong>Ausgabe</strong> 44 – Juni 2019 9<br />

Neues aus dem Pflegestützpunkt<br />

Informationen über Erstattung und Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen der Krankenkasse<br />

Foto: Hans und Christa Ede/stock.adobe.com<br />

Informationen aus dem Pflegestützpunkt<br />

Wichtige Informationen über die Erstattung<br />

und Befreiung von gesetzlichen<br />

Zuzahlungen der Krankenkasse<br />

Alle Personen, die gesetzlich krankenversichert<br />

sind müssen zu Gesundheitskosten, wie verschreibungspflichtigen<br />

Medikamenten, Hilfsmitteln und<br />

Krankengymnastik, Zuzahlungen leisten.<br />

Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn Sie in<br />

einem Kalenderjahr Ihre individuelle Belastungsgrenze<br />

überschritten haben.<br />

Die reguläre Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent<br />

des Familien-Bruttoeinkommens. Für chronisch<br />

Kranke liegt sie bei einem Prozent. Die chronische<br />

Erkrankung muss durch einen Arzt schriftlich<br />

bestätigt werden.<br />

Für Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe<br />

oder Erwerbsminderungsrente gelten andere Grenzen<br />

für die Zuzahlungsbefreiung.<br />

Haben Sie die Grenze überschritten, können Sie<br />

sich für den Rest des Kalenderjahres von den Zuzahlungen<br />

befreien lassen.<br />

lungen befreien lassen.<br />

Wichtig für Sie!<br />

Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege über<br />

Krankenhausbehandlungen, zuzahlungspflichtige<br />

Arzneien oder medizinische Hilfsmittel eines Jahres.<br />

Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag<br />

auf Befreiung von der Zuzahlung. Die meisten<br />

bieten online einen Vordruck an.<br />

Sie können sich rückwirkend in den letzten vier Jahre<br />

zu viel gezahlte Zuzahlungen erstatten lassen.<br />

Bei einigen Kassen können Sie bereits im Vorjahr<br />

vorab den Betrag in Höhe Ihrer persönlichen Zuzahlungsgrenze<br />

einzahlen, dann müssen Sie während<br />

des Jahres keine Quittungen zu sammeln. Somit<br />

sind Sie für das laufende Jahr zuzahlungsbefreit.<br />

Gerne hilft Ihnen der Pflegestützpunkt bei der Berechnung<br />

Ihrer Belastungsgrenze und dem Antrag<br />

bei der Krankenkasse. Bitte sprechen Sie uns an.<br />

(pm/Pflegestützpunkt Kaiserslautern Süd-West)<br />

Kontakt:<br />

Yvonne Krakow<br />

Telefon: 0631 ‐ 350 72 27, Fax: 0631 ‐ 350 72 29<br />

e‐Mail: Yvonne.Krakow@Pflegestuetzpunkte.rlp.de<br />

Manuela Wemmert<br />

Telefon: 0631 ‐ 350 72 28, Fax: 0631 ‐ 350 72 29<br />

e‐Mail: Manuela.Wemmert@Pflegestuetzpunkte.rlp.de

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