44. Ausgabe
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DER BÄNNJERRÜCKBOTE – <strong>Ausgabe</strong> 44 – Juni 2019 9<br />
Neues aus dem Pflegestützpunkt<br />
Informationen über Erstattung und Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen der Krankenkasse<br />
Foto: Hans und Christa Ede/stock.adobe.com<br />
Informationen aus dem Pflegestützpunkt<br />
Wichtige Informationen über die Erstattung<br />
und Befreiung von gesetzlichen<br />
Zuzahlungen der Krankenkasse<br />
Alle Personen, die gesetzlich krankenversichert<br />
sind müssen zu Gesundheitskosten, wie verschreibungspflichtigen<br />
Medikamenten, Hilfsmitteln und<br />
Krankengymnastik, Zuzahlungen leisten.<br />
Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn Sie in<br />
einem Kalenderjahr Ihre individuelle Belastungsgrenze<br />
überschritten haben.<br />
Die reguläre Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent<br />
des Familien-Bruttoeinkommens. Für chronisch<br />
Kranke liegt sie bei einem Prozent. Die chronische<br />
Erkrankung muss durch einen Arzt schriftlich<br />
bestätigt werden.<br />
Für Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe<br />
oder Erwerbsminderungsrente gelten andere Grenzen<br />
für die Zuzahlungsbefreiung.<br />
Haben Sie die Grenze überschritten, können Sie<br />
sich für den Rest des Kalenderjahres von den Zuzahlungen<br />
befreien lassen.<br />
lungen befreien lassen.<br />
Wichtig für Sie!<br />
Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege über<br />
Krankenhausbehandlungen, zuzahlungspflichtige<br />
Arzneien oder medizinische Hilfsmittel eines Jahres.<br />
Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag<br />
auf Befreiung von der Zuzahlung. Die meisten<br />
bieten online einen Vordruck an.<br />
Sie können sich rückwirkend in den letzten vier Jahre<br />
zu viel gezahlte Zuzahlungen erstatten lassen.<br />
Bei einigen Kassen können Sie bereits im Vorjahr<br />
vorab den Betrag in Höhe Ihrer persönlichen Zuzahlungsgrenze<br />
einzahlen, dann müssen Sie während<br />
des Jahres keine Quittungen zu sammeln. Somit<br />
sind Sie für das laufende Jahr zuzahlungsbefreit.<br />
Gerne hilft Ihnen der Pflegestützpunkt bei der Berechnung<br />
Ihrer Belastungsgrenze und dem Antrag<br />
bei der Krankenkasse. Bitte sprechen Sie uns an.<br />
(pm/Pflegestützpunkt Kaiserslautern Süd-West)<br />
Kontakt:<br />
Yvonne Krakow<br />
Telefon: 0631 ‐ 350 72 27, Fax: 0631 ‐ 350 72 29<br />
e‐Mail: Yvonne.Krakow@Pflegestuetzpunkte.rlp.de<br />
Manuela Wemmert<br />
Telefon: 0631 ‐ 350 72 28, Fax: 0631 ‐ 350 72 29<br />
e‐Mail: Manuela.Wemmert@Pflegestuetzpunkte.rlp.de