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Afrika

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SÜDLICHES AFRIKA • MIETWAGEN/MIETBEDINGUNGEN UND VERSICHERUNGEN<br />

233<br />

Gut zu Wissen<br />

Bitte lesen Sie die folgenden Erläuterungen aufmerksam durch.<br />

Sie sind Bestandteil des Mietvertrages.<br />

ÜBERNAHME<br />

Übernahme/Rückgabe Ihres Mietwagens<br />

erfolgen bei der gebuchten Station. Bei Buchung<br />

einer Stadtstation kann eine Zustellung/Abholung<br />

des Mietwagens zum/vom<br />

Hotel gegen Gebühr angefragt werden. Avis<br />

und Europcar: Mit Übernahme erhalten Sie<br />

eine ca. 30 min.<br />

obligatorische Sicherheitseinführung in die<br />

Fahrweise auf Namibias Straßen. Vor Ort<br />

wird eine Autorisation der Kredit karte vorgenommen.<br />

Europcar: Zusätzlich muss vor<br />

Ort das Negligence Liability Document unterschrieben<br />

werden. Dokument abrufbar<br />

per Mailabruf:<br />

dertour.afrika@dertouristik.com,<br />

Betreff: EuropcarNamibia<br />

AUSSTATTUNG<br />

Wir bestätigen Ihnen die ausgeschriebenen<br />

Kategorien, jedoch nicht bestimmte Wagentypen.<br />

Es werden immer Beispielfahrzeuge<br />

genannt. Sollte die gebuchte Kategorie nicht<br />

zur Verfügung stehen, ist der Mietwagenanbieter<br />

verpflichtet, Ihnen ohne Aufpreis<br />

ein Fahrzeug der nächsthöheren Kategorie<br />

bereit zu stellen. Eventuell höhere Benzinkosten<br />

gehen zu Lasten des Mieters. Die<br />

Fahrzeugtypen können während der Saison<br />

wechseln. Die gebuchten Eigenschaften<br />

(z. B. Klimaanlage) bleiben erhalten.<br />

TRACKING-SYSTEM –<br />

ERHÖHTE SICHERHEIT<br />

Fahrzeuge sind mit einem Tracking-System<br />

ausgerüstet, das in Notfällen oder bei Diebstahl<br />

Aufschluss über Fahrstrecken und<br />

Standorte geben können. Die Vermieter<br />

können Geschwindigkeitsüberschreitungen<br />

erkennen, auf Grund dessen gegebenfalls der<br />

Versicherungsschutz erlischt.<br />

STRASSEN- UND<br />

VERKEHRSINFORMATIONEN<br />

Südafrika: 60 km/h innerorts, 100 km/h auf<br />

Landstraßen, 120 km/h auf Schnellstraßen<br />

und Schritttempo in den Nationalparks. Es<br />

gilt Linksverkehr mit Rechtssteuerung. Das<br />

Straßennetz ist gut ausgebaut, Nebenstraßen<br />

sind teils als Schotterpisten trotzdem<br />

gut befahrbar. Das Anlegen von Sicherheitsgurten<br />

ist Vorschrift. Tankstellen sind in den<br />

Großstädten und an großen Schnellstraßen<br />

24 h geöffnet. Kreditkarten werden an Tankstellen<br />

teilweise akzeptiert. Missachtungen<br />

der Verkehrsordnung werden streng geahndet.<br />

Namibia: 60 km/h innerorts, 60-80 km/h auf<br />

Schotterstraßen, 120 km/h auf geteerten<br />

Straßen. Es gilt Linksverkehr mit Rechtssteuerung.<br />

In Namibia sind die Straßen größtenteils<br />

Schotterpisten, die sich bei Regen schnell<br />

zu einer matschigen Fläche mit Spurrillen<br />

verwandeln. Bitte bedenken Sie daher bei<br />

Ihrer Reiseplanung, dass Sie nicht so schnell<br />

vorankommen, wie auf den gut ausgebauten<br />

Straßen im Nachbarland Südafrika. Das Anlegen<br />

von Sicherheitsgurten ist Vorschrift. Das<br />

Tankstellennetz ist nicht so weit verzweigt,<br />

daher sollte jede Tankmöglichkeit genutzt<br />

werden. Wir empfehlen ein 2. Ersatzrad bei<br />

Buchung anzufragen. Muss ein Ersatzrad<br />

während der Anmietung zugestellt werden,<br />

fallen hierfür Gebühren pro zugestelltem Kilometer<br />

an. Generell empfehlen wir ein Fahrzeug<br />

mit höheren Radstand (SUV). Während<br />

der Regenzeit ist die Anmietung eines<br />

All radfahrzeuges ratsam.<br />

Botswana: 60 km/h innerorts, 120 km/h<br />

auf Landstraßen und max. 40 km/h in<br />

Nationalparks und Wildreservaten. Es gilt<br />

Linksverkehr mit Rechtssteuerung. Das<br />

Straßennetz in Botswana besteht aus ca.<br />

6.000 km asphaltierten Straßen sowie<br />

10.000 km Schotterstraßen und Pisten,<br />

die in der Regenzeit sehr schlammig werden<br />

können. Für Überlandfahrten und Fahrten in<br />

den Nationalparks empfiehlt sich die Anmietung<br />

eines Allradfahrzeuges. Tankstellen sind<br />

in den Städten und auf den wichtigsten<br />

Fernverbindungen ausreichend vorhanden.<br />

Es ist ratsam auf längeren Etappen jede<br />

Tankmöglichkeit zu nutzen.<br />

GEBÜHREN FÜR MAUT UND<br />

GRENZÜBERSCHREITUNG<br />

Teilweise werden Mautgebühren erhoben.<br />

In der Region Gauteng (Südafrika) werden<br />

diese elektronisch mit einer Plakette im<br />

Fahrzeug (E-Tag) erfasst. Teils rechnen auch<br />

andere Regionen über das E-toll System ab.<br />

Die Abrechnung erfolgt ca. 1 Monat oder<br />

später nach Mietende über Ihre Kreditkarte.<br />

Bei Entfernung der Plakette wird eine Bearbeitungsgebühr<br />

erhoben. Mautgebühren für<br />

Namibia und Botswana sind an der Grenze in<br />

bar zu zahlen. Ebenso werden Gebühren bei<br />

Grenzüberschreitungen abhängig von der<br />

Länderplakette des Fahrzeuges berechnet.<br />

So kann z. B. ein in Südafrika angemietetes<br />

Auto eine Länderplakette von Namibia besitzen<br />

oder umgekehrt.<br />

FÜHRERSCHEIN<br />

Jeder Fahrer muss im Besitz des Originals<br />

seines gültigen nationalen Führerscheins der<br />

Klasse B bzw. 3 in lateinischer Schrift sein,<br />

der nicht auf Probe sein darf. Zusätzlich ist<br />

der internationale Führerschein Pflicht. Keine<br />

Akzeptanz von alten Papierführerscheinen.<br />

KAUTION<br />

Bei Fahrzeugübernahme müssen Sie eine<br />

Kaution mit einer Kreditkarte hinterlegen<br />

(akzeptierte Kreditkartenanbieter, Höhe der<br />

Kaution siehe Tabelle Seite 234). Der Mieter<br />

(= Fahrer) muss Inhaber der Kredit karte sein.<br />

Es werden keine Prepaid-Kreditkarten/<br />

Debitcards akzeptiert. Bei der Rückzahlung<br />

gehen eventuelle Umrechnungsverluste zu<br />

Ihren Lasten.<br />

NEBENKOSTEN<br />

Eine Übersicht der möglichen Kosten, die vor<br />

Ort anfallen, finden Sie in der Tabelle Seite<br />

234. Bei besonderen Verschmutzungen behält<br />

sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr<br />

zu erheben. Die Nebenkosten werden<br />

Ihnen nach Rückgabe des Mietwagens von<br />

Ihrer Kreditkarte abgezogen. Gebühren für<br />

Verkehrsdelikte können bis 3 Jahre nach<br />

Anmietung berechnet werden. Bitte bestehen<br />

Sie vor Ort auf die Aushändigung einer<br />

Endrechnung. Nur so können Rechnungsdifferenzen<br />

nach Reiseende geklärt werden.<br />

EINWEGMIETEN<br />

Die Einweggebühren für mögliche Einwegmieten<br />

finden Sie beim jeweiligen Vermieter,<br />

zahlbar vor Ort.<br />

PREISBERECHNUNG/<br />

MIETVERTRAG<br />

Den gültigen Mietvertrag schließen Sie direkt<br />

mit dem Vermieter vor Ort ab. Bei Avis und<br />

Europcar entsprechen 24 Stunden 1 Tag. Die<br />

Tage werden ab der bei Wagenübernahme<br />

notierten Uhrzeit berechnet. Eine Überschreitung,<br />

selbst nur bei kurzer Dauer, führt zu<br />

einer Nachbelastung einer Tagesmiete. Verlängerungen<br />

werden zu gesonderten Raten<br />

direkt vom Vermieter berechnet und sind in<br />

der Regel höher, als die hier aufgeführten<br />

Preise. Bei Britz gibt es keine 24 Stundenregelung.<br />

Jeder Miettag wird voll berechnet.<br />

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der<br />

Stationen.<br />

MIETVERTRAG<br />

Bitte beachten Sie, dass bei Avis ein Mietvertrag<br />

auf 30 Tage begrenzt ist. Bei längeren<br />

Mieten stellt der Vermieter bei der ersten<br />

Anmietung mehrere Verträge aus.<br />

Die Vermieter stellen zunehmend auf online<br />

Mietverträge um, d.h. Sie füllen den Vertrag<br />

online vor Ort aus und erhalten eine Kopie<br />

per E-Mail. Wenn Sie einen Ausdruck wünschen,<br />

müssen Sie diesen bei Anmietung<br />

anfordern.<br />

VERSICHERUNGEN<br />

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />

Ausführungen lediglich einen Auszug der<br />

Versicherungsbedingungen der einzelnen<br />

Anbieter darstellen. Vor Ort erhalten Sie die<br />

ausführlichen Versicherungsbedingungen<br />

ausgehändigt, die Sie mit Ihrer Unterschrift<br />

auf dem Mietvertrag akzeptieren.<br />

Versicherungsinhalt: Eingeschlossen ist<br />

eine Haftpflichtversicherung für Sach- und<br />

Personenschäden gegenüber Dritten sowie<br />

eine Kaskoversicherung für Schäden am<br />

eigenen Mietfahrzeug. In Südafrika, Namibia,<br />

Botswana gibt es keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.<br />

Die Vermieter Avis und Europcar haben eine<br />

Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />

deren Deckungssumme mindestens auf<br />

unserem Standard von EUR 2 Mio. liegt. Die<br />

gesamte Schadensabwicklung erfolgt über<br />

die Vermieter.<br />

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters<br />

Britz liegt unter der von uns festgelegten<br />

Mindestsumme von EUR 2 Mio. Zur besseren<br />

Absicherung unserer Kunden haben wir<br />

eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />

die die Gesamtdeckungssumme<br />

auf insgesamt EUR 2 Millionen erhöht:<br />

a) im Schadensfall tritt zunächst die Haftpflichtversicherung<br />

des Vermieters bis<br />

zur Höhe der Deckungssumme ZAR 20<br />

Mio ein.<br />

b) Darüber hinausgehende Schäden deckt<br />

die zusätzliche Versicherung über AWP<br />

P&C S.A. bis zu maximal EUR 2 Millionen<br />

für Personen- und Sachschäden ab. Der<br />

Versicherungsschutz gilt ab Mietbeginn<br />

und endet im Maximum nach 120 Tagen<br />

(bitte beachten Sie die eventuell begrenzte<br />

Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis<br />

bzw. Aufenthaltsdauer des jeweiligen<br />

Landes).<br />

Als Anlaufstelle haben Sie einen deutschsprachigen<br />

Versicherer. Dies bedeutet für Sie<br />

im Schadensfall einen besonders kundenfreundlichen,<br />

deutschsprachigen Schriftverkehr<br />

und eine schnelle Bearbeitungszeit. Bitte<br />

denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall<br />

verpflichtet sind,<br />

AWP P&C S.A.<br />

Niederlassung für Deutschland<br />

Schadenabteilung<br />

Bahnhofstraße 16<br />

D-85609 Aschheim (bei München)<br />

unverzüglich zu informieren. Nähere Angaben<br />

entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen.<br />

Kaskoversicherung inklusive:<br />

Die erläuterte Haftpflichtversicherung deckt<br />

keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür<br />

tritt die Kaskoversicherung ein. Diese ist je<br />

nach Vermieter unterschiedlich, siehe Tabelle<br />

Seite 234. Bei allen Vermietern ist durch den<br />

jeweiligen Vermieter eine umfassende Kaskoversicherung<br />

ohne Selbstbeteiligung im<br />

Schadensfall eingeschlossen. Diese Versicherung<br />

schließt darüber hinaus Schäden an<br />

Reifen, Glas und Unterboden (ausgenommen<br />

Britz) (jedoch nicht Folgeschäden an Motor<br />

und Aggregaten und Schäden an Spezialeinrichtungen),<br />

sowie Schäden durch Sand<br />

und Wasser (ausgenommen Britz) in unbegrenzter<br />

Höhe ein.<br />

Die Schadensabwicklung erfolgt durch den<br />

Vermieter. Im Falle eines Schadens müssen<br />

vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten<br />

werden:<br />

··<br />

umgehend telefonisch die Mietstation<br />

benachrichtigen<br />

··<br />

umgehend die Polizei rufen und innerhalb<br />

von 24 Stunden einen Polizeibericht<br />

erstellen lassen<br />

··<br />

bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht<br />

von der Mietstation erstellen und<br />

unterschreiben lassen<br />

··<br />

eine Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />

verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer<br />

Abreise erstellt werden kann<br />

Versicherungsausschlüsse:<br />

Wichtig: In folgenden Fällen erlischt der<br />

Versicherungsschutz:<br />

1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit<br />

am Steuer oder Bewusstseinsstörungen<br />

durch Medikamente oder Drogen vorliegen<br />

2. der Fahrzeugschlüssel verloren oder<br />

beschädigt wurde<br />

3. wenn Mietbedingungen/Mietkonditionen<br />

missachtet worden sind<br />

4. wenn Fahren auf unbefestigten Straßen<br />

den Schaden verursacht hat<br />

5. Schäden auf Grund unsachgemäßer<br />

Handhabung des Fahrzeuges<br />

6. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag<br />

eingetragenen Fahrer oder einen<br />

Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis<br />

7. wenn Privatgegenstände durch einen<br />

Unfall beschädigt, aus dem Fahrzeug<br />

gestohlen wurden oder abhandengekommen<br />

sind<br />

8. wenn das Navigationssystem aus dem<br />

Fahrzeug gestohlen bzw. beschädigt<br />

wurde<br />

9. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten,<br />

Pannenservice, Telefon- und Handy-,<br />

Kreditkarten- und Bearbeitungsgebühren,<br />

Übernachtungskosten, Gutachterkosten,<br />

Folgeschäden durch unsachgemäße<br />

Behandlung (z. B. Kupplungs ­<br />

schäden, falsche Betankung), Schäden<br />

an Spezialeinrichtungen wie zus. Ersatzreifen,<br />

Kindersitze usw.<br />

Ergänzende Informationen siehe Tabellenuntertext<br />

auf Seite 234.<br />

UMBUCHUNG/STORNIERUNG<br />

Für Umbuchungen entstehen EUR 26 Gebühren.<br />

Änderungen der Fahrzeugkategorie<br />

oder Verlängerung der Mietdauer vor Ort<br />

sind direkt mit dem Vermieter zu örtlichen<br />

Konditionen abzuschließen. Keine Erstattung<br />

bei verspäteter Übernahme/früherer<br />

Rückgabe des Wagens.<br />

BONUSPROGRAMME<br />

Die Anrechnung von Bonus-Meilen von<br />

Fluggesellschaften ist nicht möglich. Keine<br />

Anrechnung von Bonusprogrammen der<br />

Mietwagen-Anbieter.

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