Afrika
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SÜDLICHES AFRIKA • MIETWAGEN/MIETBEDINGUNGEN UND VERSICHERUNGEN<br />
233<br />
Gut zu Wissen<br />
Bitte lesen Sie die folgenden Erläuterungen aufmerksam durch.<br />
Sie sind Bestandteil des Mietvertrages.<br />
ÜBERNAHME<br />
Übernahme/Rückgabe Ihres Mietwagens<br />
erfolgen bei der gebuchten Station. Bei Buchung<br />
einer Stadtstation kann eine Zustellung/Abholung<br />
des Mietwagens zum/vom<br />
Hotel gegen Gebühr angefragt werden. Avis<br />
und Europcar: Mit Übernahme erhalten Sie<br />
eine ca. 30 min.<br />
obligatorische Sicherheitseinführung in die<br />
Fahrweise auf Namibias Straßen. Vor Ort<br />
wird eine Autorisation der Kredit karte vorgenommen.<br />
Europcar: Zusätzlich muss vor<br />
Ort das Negligence Liability Document unterschrieben<br />
werden. Dokument abrufbar<br />
per Mailabruf:<br />
dertour.afrika@dertouristik.com,<br />
Betreff: EuropcarNamibia<br />
AUSSTATTUNG<br />
Wir bestätigen Ihnen die ausgeschriebenen<br />
Kategorien, jedoch nicht bestimmte Wagentypen.<br />
Es werden immer Beispielfahrzeuge<br />
genannt. Sollte die gebuchte Kategorie nicht<br />
zur Verfügung stehen, ist der Mietwagenanbieter<br />
verpflichtet, Ihnen ohne Aufpreis<br />
ein Fahrzeug der nächsthöheren Kategorie<br />
bereit zu stellen. Eventuell höhere Benzinkosten<br />
gehen zu Lasten des Mieters. Die<br />
Fahrzeugtypen können während der Saison<br />
wechseln. Die gebuchten Eigenschaften<br />
(z. B. Klimaanlage) bleiben erhalten.<br />
TRACKING-SYSTEM –<br />
ERHÖHTE SICHERHEIT<br />
Fahrzeuge sind mit einem Tracking-System<br />
ausgerüstet, das in Notfällen oder bei Diebstahl<br />
Aufschluss über Fahrstrecken und<br />
Standorte geben können. Die Vermieter<br />
können Geschwindigkeitsüberschreitungen<br />
erkennen, auf Grund dessen gegebenfalls der<br />
Versicherungsschutz erlischt.<br />
STRASSEN- UND<br />
VERKEHRSINFORMATIONEN<br />
Südafrika: 60 km/h innerorts, 100 km/h auf<br />
Landstraßen, 120 km/h auf Schnellstraßen<br />
und Schritttempo in den Nationalparks. Es<br />
gilt Linksverkehr mit Rechtssteuerung. Das<br />
Straßennetz ist gut ausgebaut, Nebenstraßen<br />
sind teils als Schotterpisten trotzdem<br />
gut befahrbar. Das Anlegen von Sicherheitsgurten<br />
ist Vorschrift. Tankstellen sind in den<br />
Großstädten und an großen Schnellstraßen<br />
24 h geöffnet. Kreditkarten werden an Tankstellen<br />
teilweise akzeptiert. Missachtungen<br />
der Verkehrsordnung werden streng geahndet.<br />
Namibia: 60 km/h innerorts, 60-80 km/h auf<br />
Schotterstraßen, 120 km/h auf geteerten<br />
Straßen. Es gilt Linksverkehr mit Rechtssteuerung.<br />
In Namibia sind die Straßen größtenteils<br />
Schotterpisten, die sich bei Regen schnell<br />
zu einer matschigen Fläche mit Spurrillen<br />
verwandeln. Bitte bedenken Sie daher bei<br />
Ihrer Reiseplanung, dass Sie nicht so schnell<br />
vorankommen, wie auf den gut ausgebauten<br />
Straßen im Nachbarland Südafrika. Das Anlegen<br />
von Sicherheitsgurten ist Vorschrift. Das<br />
Tankstellennetz ist nicht so weit verzweigt,<br />
daher sollte jede Tankmöglichkeit genutzt<br />
werden. Wir empfehlen ein 2. Ersatzrad bei<br />
Buchung anzufragen. Muss ein Ersatzrad<br />
während der Anmietung zugestellt werden,<br />
fallen hierfür Gebühren pro zugestelltem Kilometer<br />
an. Generell empfehlen wir ein Fahrzeug<br />
mit höheren Radstand (SUV). Während<br />
der Regenzeit ist die Anmietung eines<br />
All radfahrzeuges ratsam.<br />
Botswana: 60 km/h innerorts, 120 km/h<br />
auf Landstraßen und max. 40 km/h in<br />
Nationalparks und Wildreservaten. Es gilt<br />
Linksverkehr mit Rechtssteuerung. Das<br />
Straßennetz in Botswana besteht aus ca.<br />
6.000 km asphaltierten Straßen sowie<br />
10.000 km Schotterstraßen und Pisten,<br />
die in der Regenzeit sehr schlammig werden<br />
können. Für Überlandfahrten und Fahrten in<br />
den Nationalparks empfiehlt sich die Anmietung<br />
eines Allradfahrzeuges. Tankstellen sind<br />
in den Städten und auf den wichtigsten<br />
Fernverbindungen ausreichend vorhanden.<br />
Es ist ratsam auf längeren Etappen jede<br />
Tankmöglichkeit zu nutzen.<br />
GEBÜHREN FÜR MAUT UND<br />
GRENZÜBERSCHREITUNG<br />
Teilweise werden Mautgebühren erhoben.<br />
In der Region Gauteng (Südafrika) werden<br />
diese elektronisch mit einer Plakette im<br />
Fahrzeug (E-Tag) erfasst. Teils rechnen auch<br />
andere Regionen über das E-toll System ab.<br />
Die Abrechnung erfolgt ca. 1 Monat oder<br />
später nach Mietende über Ihre Kreditkarte.<br />
Bei Entfernung der Plakette wird eine Bearbeitungsgebühr<br />
erhoben. Mautgebühren für<br />
Namibia und Botswana sind an der Grenze in<br />
bar zu zahlen. Ebenso werden Gebühren bei<br />
Grenzüberschreitungen abhängig von der<br />
Länderplakette des Fahrzeuges berechnet.<br />
So kann z. B. ein in Südafrika angemietetes<br />
Auto eine Länderplakette von Namibia besitzen<br />
oder umgekehrt.<br />
FÜHRERSCHEIN<br />
Jeder Fahrer muss im Besitz des Originals<br />
seines gültigen nationalen Führerscheins der<br />
Klasse B bzw. 3 in lateinischer Schrift sein,<br />
der nicht auf Probe sein darf. Zusätzlich ist<br />
der internationale Führerschein Pflicht. Keine<br />
Akzeptanz von alten Papierführerscheinen.<br />
KAUTION<br />
Bei Fahrzeugübernahme müssen Sie eine<br />
Kaution mit einer Kreditkarte hinterlegen<br />
(akzeptierte Kreditkartenanbieter, Höhe der<br />
Kaution siehe Tabelle Seite 234). Der Mieter<br />
(= Fahrer) muss Inhaber der Kredit karte sein.<br />
Es werden keine Prepaid-Kreditkarten/<br />
Debitcards akzeptiert. Bei der Rückzahlung<br />
gehen eventuelle Umrechnungsverluste zu<br />
Ihren Lasten.<br />
NEBENKOSTEN<br />
Eine Übersicht der möglichen Kosten, die vor<br />
Ort anfallen, finden Sie in der Tabelle Seite<br />
234. Bei besonderen Verschmutzungen behält<br />
sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr<br />
zu erheben. Die Nebenkosten werden<br />
Ihnen nach Rückgabe des Mietwagens von<br />
Ihrer Kreditkarte abgezogen. Gebühren für<br />
Verkehrsdelikte können bis 3 Jahre nach<br />
Anmietung berechnet werden. Bitte bestehen<br />
Sie vor Ort auf die Aushändigung einer<br />
Endrechnung. Nur so können Rechnungsdifferenzen<br />
nach Reiseende geklärt werden.<br />
EINWEGMIETEN<br />
Die Einweggebühren für mögliche Einwegmieten<br />
finden Sie beim jeweiligen Vermieter,<br />
zahlbar vor Ort.<br />
PREISBERECHNUNG/<br />
MIETVERTRAG<br />
Den gültigen Mietvertrag schließen Sie direkt<br />
mit dem Vermieter vor Ort ab. Bei Avis und<br />
Europcar entsprechen 24 Stunden 1 Tag. Die<br />
Tage werden ab der bei Wagenübernahme<br />
notierten Uhrzeit berechnet. Eine Überschreitung,<br />
selbst nur bei kurzer Dauer, führt zu<br />
einer Nachbelastung einer Tagesmiete. Verlängerungen<br />
werden zu gesonderten Raten<br />
direkt vom Vermieter berechnet und sind in<br />
der Regel höher, als die hier aufgeführten<br />
Preise. Bei Britz gibt es keine 24 Stundenregelung.<br />
Jeder Miettag wird voll berechnet.<br />
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der<br />
Stationen.<br />
MIETVERTRAG<br />
Bitte beachten Sie, dass bei Avis ein Mietvertrag<br />
auf 30 Tage begrenzt ist. Bei längeren<br />
Mieten stellt der Vermieter bei der ersten<br />
Anmietung mehrere Verträge aus.<br />
Die Vermieter stellen zunehmend auf online<br />
Mietverträge um, d.h. Sie füllen den Vertrag<br />
online vor Ort aus und erhalten eine Kopie<br />
per E-Mail. Wenn Sie einen Ausdruck wünschen,<br />
müssen Sie diesen bei Anmietung<br />
anfordern.<br />
VERSICHERUNGEN<br />
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />
Ausführungen lediglich einen Auszug der<br />
Versicherungsbedingungen der einzelnen<br />
Anbieter darstellen. Vor Ort erhalten Sie die<br />
ausführlichen Versicherungsbedingungen<br />
ausgehändigt, die Sie mit Ihrer Unterschrift<br />
auf dem Mietvertrag akzeptieren.<br />
Versicherungsinhalt: Eingeschlossen ist<br />
eine Haftpflichtversicherung für Sach- und<br />
Personenschäden gegenüber Dritten sowie<br />
eine Kaskoversicherung für Schäden am<br />
eigenen Mietfahrzeug. In Südafrika, Namibia,<br />
Botswana gibt es keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.<br />
Die Vermieter Avis und Europcar haben eine<br />
Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />
deren Deckungssumme mindestens auf<br />
unserem Standard von EUR 2 Mio. liegt. Die<br />
gesamte Schadensabwicklung erfolgt über<br />
die Vermieter.<br />
Die Haftpflichtversicherung des Vermieters<br />
Britz liegt unter der von uns festgelegten<br />
Mindestsumme von EUR 2 Mio. Zur besseren<br />
Absicherung unserer Kunden haben wir<br />
eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />
die die Gesamtdeckungssumme<br />
auf insgesamt EUR 2 Millionen erhöht:<br />
a) im Schadensfall tritt zunächst die Haftpflichtversicherung<br />
des Vermieters bis<br />
zur Höhe der Deckungssumme ZAR 20<br />
Mio ein.<br />
b) Darüber hinausgehende Schäden deckt<br />
die zusätzliche Versicherung über AWP<br />
P&C S.A. bis zu maximal EUR 2 Millionen<br />
für Personen- und Sachschäden ab. Der<br />
Versicherungsschutz gilt ab Mietbeginn<br />
und endet im Maximum nach 120 Tagen<br />
(bitte beachten Sie die eventuell begrenzte<br />
Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis<br />
bzw. Aufenthaltsdauer des jeweiligen<br />
Landes).<br />
Als Anlaufstelle haben Sie einen deutschsprachigen<br />
Versicherer. Dies bedeutet für Sie<br />
im Schadensfall einen besonders kundenfreundlichen,<br />
deutschsprachigen Schriftverkehr<br />
und eine schnelle Bearbeitungszeit. Bitte<br />
denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall<br />
verpflichtet sind,<br />
AWP P&C S.A.<br />
Niederlassung für Deutschland<br />
Schadenabteilung<br />
Bahnhofstraße 16<br />
D-85609 Aschheim (bei München)<br />
unverzüglich zu informieren. Nähere Angaben<br />
entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen.<br />
Kaskoversicherung inklusive:<br />
Die erläuterte Haftpflichtversicherung deckt<br />
keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür<br />
tritt die Kaskoversicherung ein. Diese ist je<br />
nach Vermieter unterschiedlich, siehe Tabelle<br />
Seite 234. Bei allen Vermietern ist durch den<br />
jeweiligen Vermieter eine umfassende Kaskoversicherung<br />
ohne Selbstbeteiligung im<br />
Schadensfall eingeschlossen. Diese Versicherung<br />
schließt darüber hinaus Schäden an<br />
Reifen, Glas und Unterboden (ausgenommen<br />
Britz) (jedoch nicht Folgeschäden an Motor<br />
und Aggregaten und Schäden an Spezialeinrichtungen),<br />
sowie Schäden durch Sand<br />
und Wasser (ausgenommen Britz) in unbegrenzter<br />
Höhe ein.<br />
Die Schadensabwicklung erfolgt durch den<br />
Vermieter. Im Falle eines Schadens müssen<br />
vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten<br />
werden:<br />
··<br />
umgehend telefonisch die Mietstation<br />
benachrichtigen<br />
··<br />
umgehend die Polizei rufen und innerhalb<br />
von 24 Stunden einen Polizeibericht<br />
erstellen lassen<br />
··<br />
bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht<br />
von der Mietstation erstellen und<br />
unterschreiben lassen<br />
··<br />
eine Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />
verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer<br />
Abreise erstellt werden kann<br />
Versicherungsausschlüsse:<br />
Wichtig: In folgenden Fällen erlischt der<br />
Versicherungsschutz:<br />
1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit<br />
am Steuer oder Bewusstseinsstörungen<br />
durch Medikamente oder Drogen vorliegen<br />
2. der Fahrzeugschlüssel verloren oder<br />
beschädigt wurde<br />
3. wenn Mietbedingungen/Mietkonditionen<br />
missachtet worden sind<br />
4. wenn Fahren auf unbefestigten Straßen<br />
den Schaden verursacht hat<br />
5. Schäden auf Grund unsachgemäßer<br />
Handhabung des Fahrzeuges<br />
6. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag<br />
eingetragenen Fahrer oder einen<br />
Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis<br />
7. wenn Privatgegenstände durch einen<br />
Unfall beschädigt, aus dem Fahrzeug<br />
gestohlen wurden oder abhandengekommen<br />
sind<br />
8. wenn das Navigationssystem aus dem<br />
Fahrzeug gestohlen bzw. beschädigt<br />
wurde<br />
9. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten,<br />
Pannenservice, Telefon- und Handy-,<br />
Kreditkarten- und Bearbeitungsgebühren,<br />
Übernachtungskosten, Gutachterkosten,<br />
Folgeschäden durch unsachgemäße<br />
Behandlung (z. B. Kupplungs <br />
schäden, falsche Betankung), Schäden<br />
an Spezialeinrichtungen wie zus. Ersatzreifen,<br />
Kindersitze usw.<br />
Ergänzende Informationen siehe Tabellenuntertext<br />
auf Seite 234.<br />
UMBUCHUNG/STORNIERUNG<br />
Für Umbuchungen entstehen EUR 26 Gebühren.<br />
Änderungen der Fahrzeugkategorie<br />
oder Verlängerung der Mietdauer vor Ort<br />
sind direkt mit dem Vermieter zu örtlichen<br />
Konditionen abzuschließen. Keine Erstattung<br />
bei verspäteter Übernahme/früherer<br />
Rückgabe des Wagens.<br />
BONUSPROGRAMME<br />
Die Anrechnung von Bonus-Meilen von<br />
Fluggesellschaften ist nicht möglich. Keine<br />
Anrechnung von Bonusprogrammen der<br />
Mietwagen-Anbieter.