TRENDYone | Das Magazin - Allgäu - Juli 2019
Themen: Das Ustersbacher.Bier.Sommer.Festival am 19. & 20. Juli - Open Air- Eintritt frei!, Das beste Workouts für den Urlaub #2, Kinderfahrradanhänger im Vergleichstest; Local Hero: Wolfgang Krebs, Das Street Food Festival in Memmingen
Themen: Das Ustersbacher.Bier.Sommer.Festival am 19. & 20. Juli - Open Air- Eintritt frei!, Das beste Workouts für den Urlaub #2, Kinderfahrradanhänger im Vergleichstest; Local Hero: Wolfgang Krebs, Das Street Food Festival in Memmingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beruf & Karriere<br />
Zeiterfassung für alle?<br />
Wer hat an der Uhr gedreht<br />
Manche kennen es von ihren Vätern, andere von ihren Großvätern:<br />
Es wird gestempelt. Beim Arbeitsbeginn und Arbeitsende rattern<br />
die Stempelanlagen, als gäbe es kein Morgen mehr. Und irgendwie<br />
sind die Gesichter der Arbeiter dabei rußverschmiert in unserer Vorstellung.<br />
Warum? Weil die Zeit der Arbeitszeitenerfassung überholt ist? Weil mit<br />
modernen Start-ups, Home-Office und Quality-Time unsere Arbeitszeit frei<br />
gestaltbar geworden ist? Ja. <strong>Das</strong> ist sie. Was genau das kürzlich verfasste<br />
Urteil des Europäischen Gerichtshof darüber aussagt und welche Vor- und<br />
Nachteile sich daraus ergeben, erfahren Sie hier bei uns. Rücken gerade,<br />
Brust raus und ran an die Arbeit.<br />
<strong>Das</strong> Urteil des Europäischen<br />
Gerichtshofs<br />
Arbeitgeber in der Europäische Union<br />
müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer<br />
komplett erfassen. Hierzu<br />
verpflichteten die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
und die Grundrechtecharta der<br />
Europäischen Union, entschied der<br />
Europäische Gerichtshof (EuGH) am<br />
14. Mai <strong>2019</strong> in Luxemburg. Diese Entscheidung<br />
könnte auch für unseren<br />
Arbeitsalltag in Deutschland weitreichende<br />
Auswirkungen haben.<br />
Bei uns zu Lande ist lediglich die<br />
Erfassung von Überstunden vorgeschrieben.<br />
Woher weht der Wind? Geklagt hatte<br />
eine spanische Gewerkschaft vor dem<br />
Nationalen Gerichtshof in Spanien.<br />
Die Arbeitnehmervertreter wollten die<br />
Deutsche Bank in dem Land verpflichten,<br />
die täglich geleisteten Stunden<br />
ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
vollständig aufzuzeichnen. Die Kläger<br />
vertraten die Ansicht, dass nur so die<br />
Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten<br />
sichergestellt werden könne –<br />
und sie bekamen Recht.<br />
Jeder Arbeitnehmer in der EU besitze<br />
das Grundrecht auf eine Begrenzung<br />
der Höchstarbeitszeit und auf tägliche,<br />
sowie wöchentliche Ruhezeiten. Ohne<br />
eine systematische Arbeitszeiterfassung<br />
könne weder die Zahl der geleisteten<br />
Arbeitsstunden, ihre zeitliche<br />
Verteilung, noch die Zahl der Überstunden<br />
verlässlich ermittelt werden, so<br />
ARBEIT HAT GRENZEN<br />
der EuGH. In Deutschland schreibt der<br />
Paragraf 16 des Arbeitszeitgesetzes<br />
bislang nur vor, dass Überstunden, die<br />
über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehen,<br />
verzeichnet werden müssen.<br />
Die Zeiterfassung, die in einigen<br />
Unternehmen bereits praktiziert wird,<br />
beruht in der Regel auf Tarifverträgen<br />
oder innerbetrieblichen Vorgaben.<br />
Pro/Contra für Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer<br />
Ohne eine korrekte Arbeitszeiterfassung<br />
verschwimmen Job und Freizeit<br />
immer mehr. Arbeitnehmer verfallen<br />
stetig dem Gefühl, stets erreichbar<br />
sein zu müssen. Ein Abschalten vom<br />
beruflichen Leben wird zunehmend<br />
schwieriger. Arbeitgeber verlieren sich<br />
in ihren eigenen Grenzen. Setzen zu<br />
viel voraus. Solch eine Arbeitsweise<br />
sei unzumutbar, so der Gerichtshof.<br />
Die Mitgliedstaaten der EU müssen<br />
nun Arbeitgeber verpflichten, die tatsächliche<br />
Arbeitszeit zu erfassen, sagt<br />
der Gerichtshof. Er schützt damit die<br />
Arbeitnehmer vor ihren Arbeitgebern.<br />
Und ebenso vor sich selbst. Damit wird<br />
es für Arbeitnehmer einfacher, Überstunden<br />
geltend zu machen.<br />
Viele Unternehmen arbeiteten bisher<br />
auf Vertrauensarbeitszeit. Die Mentalität<br />
von Vorgesetzten, nicht die<br />
Arbeitszeit als Hauptaugenmerk<br />
zu setzen, sondern die Erfüllung<br />
der Arbeit an sich – egal, in welchem<br />
zeitlichen Rahmen – kann<br />
sich durch dieses Urteil erheblich<br />
verändern. Für Arbeitgeber wird künftig<br />
besser vergleichbar sein, wer sein<br />
Pensum in welcher Zeit erledigt. Für<br />
die Auswertung dieser Daten muss<br />
es jedoch Grenzen geben. In den Hinterköpfen<br />
der Mitarbeiter wächst die<br />
Angst vor einem objektiven Leistungsvergleich.<br />
Viele Menschen, die ihren Beruf mit<br />
Leidenschaft ausüben, schlagen die