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TRENDYone | Das Magazin - Allgäu - Juli 2019

Themen: Das Ustersbacher.Bier.Sommer.Festival am 19. & 20. Juli - Open Air- Eintritt frei!, Das beste Workouts für den Urlaub #2, Kinderfahrradanhänger im Vergleichstest; Local Hero: Wolfgang Krebs, Das Street Food Festival in Memmingen

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Beruf & Karriere<br />

Zeiterfassung für alle?<br />

Wer hat an der Uhr gedreht<br />

Manche kennen es von ihren Vätern, andere von ihren Großvätern:<br />

Es wird gestempelt. Beim Arbeitsbeginn und Arbeitsende rattern<br />

die Stempelanlagen, als gäbe es kein Morgen mehr. Und irgendwie<br />

sind die Gesichter der Arbeiter dabei rußverschmiert in unserer Vorstellung.<br />

Warum? Weil die Zeit der Arbeitszeitenerfassung überholt ist? Weil mit<br />

modernen Start-ups, Home-Office und Quality-Time unsere Arbeitszeit frei<br />

gestaltbar geworden ist? Ja. <strong>Das</strong> ist sie. Was genau das kürzlich verfasste<br />

Urteil des Europäischen Gerichtshof darüber aussagt und welche Vor- und<br />

Nachteile sich daraus ergeben, erfahren Sie hier bei uns. Rücken gerade,<br />

Brust raus und ran an die Arbeit.<br />

<strong>Das</strong> Urteil des Europäischen<br />

Gerichtshofs<br />

Arbeitgeber in der Europäische Union<br />

müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer<br />

komplett erfassen. Hierzu<br />

verpflichteten die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

und die Grundrechtecharta der<br />

Europäischen Union, entschied der<br />

Europäische Gerichtshof (EuGH) am<br />

14. Mai <strong>2019</strong> in Luxemburg. Diese Entscheidung<br />

könnte auch für unseren<br />

Arbeitsalltag in Deutschland weitreichende<br />

Auswirkungen haben.<br />

Bei uns zu Lande ist lediglich die<br />

Erfassung von Überstunden vorgeschrieben.<br />

Woher weht der Wind? Geklagt hatte<br />

eine spanische Gewerkschaft vor dem<br />

Nationalen Gerichtshof in Spanien.<br />

Die Arbeitnehmervertreter wollten die<br />

Deutsche Bank in dem Land verpflichten,<br />

die täglich geleisteten Stunden<br />

ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

vollständig aufzuzeichnen. Die Kläger<br />

vertraten die Ansicht, dass nur so die<br />

Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten<br />

sichergestellt werden könne –<br />

und sie bekamen Recht.<br />

Jeder Arbeitnehmer in der EU besitze<br />

das Grundrecht auf eine Begrenzung<br />

der Höchstarbeitszeit und auf tägliche,<br />

sowie wöchentliche Ruhezeiten. Ohne<br />

eine systematische Arbeitszeiterfassung<br />

könne weder die Zahl der geleisteten<br />

Arbeitsstunden, ihre zeitliche<br />

Verteilung, noch die Zahl der Überstunden<br />

verlässlich ermittelt werden, so<br />

ARBEIT HAT GRENZEN<br />

der EuGH. In Deutschland schreibt der<br />

Paragraf 16 des Arbeitszeitgesetzes<br />

bislang nur vor, dass Überstunden, die<br />

über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehen,<br />

verzeichnet werden müssen.<br />

Die Zeiterfassung, die in einigen<br />

Unternehmen bereits praktiziert wird,<br />

beruht in der Regel auf Tarifverträgen<br />

oder innerbetrieblichen Vorgaben.<br />

Pro/Contra für Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer<br />

Ohne eine korrekte Arbeitszeiterfassung<br />

verschwimmen Job und Freizeit<br />

immer mehr. Arbeitnehmer verfallen<br />

stetig dem Gefühl, stets erreichbar<br />

sein zu müssen. Ein Abschalten vom<br />

beruflichen Leben wird zunehmend<br />

schwieriger. Arbeitgeber verlieren sich<br />

in ihren eigenen Grenzen. Setzen zu<br />

viel voraus. Solch eine Arbeitsweise<br />

sei unzumutbar, so der Gerichtshof.<br />

Die Mitgliedstaaten der EU müssen<br />

nun Arbeitgeber verpflichten, die tatsächliche<br />

Arbeitszeit zu erfassen, sagt<br />

der Gerichtshof. Er schützt damit die<br />

Arbeitnehmer vor ihren Arbeitgebern.<br />

Und ebenso vor sich selbst. Damit wird<br />

es für Arbeitnehmer einfacher, Überstunden<br />

geltend zu machen.<br />

Viele Unternehmen arbeiteten bisher<br />

auf Vertrauensarbeitszeit. Die Mentalität<br />

von Vorgesetzten, nicht die<br />

Arbeitszeit als Hauptaugenmerk<br />

zu setzen, sondern die Erfüllung<br />

der Arbeit an sich – egal, in welchem<br />

zeitlichen Rahmen – kann<br />

sich durch dieses Urteil erheblich<br />

verändern. Für Arbeitgeber wird künftig<br />

besser vergleichbar sein, wer sein<br />

Pensum in welcher Zeit erledigt. Für<br />

die Auswertung dieser Daten muss<br />

es jedoch Grenzen geben. In den Hinterköpfen<br />

der Mitarbeiter wächst die<br />

Angst vor einem objektiven Leistungsvergleich.<br />

Viele Menschen, die ihren Beruf mit<br />

Leidenschaft ausüben, schlagen die

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