Heilsbronn - August 2019
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AUS DEM RATHAUS<br />
Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8<br />
„Östlich der Herbststraße, nördlich Heuweg“;<br />
a) Abwägung der Einwendungen aus der vorgezogenen<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
b) Billigung der Entwurfsplanung und Beauftragung der<br />
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung wurde mit Beschluss des Stadtrates<br />
vom 27.07.2016 die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8<br />
„Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ für die Teilfläche der Fl.Nr. 272/5,<br />
Gemarkung <strong>Heilsbronn</strong>, gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
beschlossen. Der Bebauungsplan wird als sog. vorhabenbezogener<br />
Bebauungsplan entwickelt und geführt, der auch die Erschließung des Plangebietes<br />
umfasst. Weiterhin wurde eine Veränderungssperre für dieses Planungsgebiet<br />
erlassen und bereits zwei Mal verlängert, welche bis 29.07.2020 in Kraft ist.<br />
In der Zeit vom 30.10.2018 bis 23.11.2018 fand eine frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. §<br />
3 Abs. 1 BauGB statt. Es gingen Einwendungen aus der Nachbarschaft ein.<br />
Mit der Vorhabenträgerin und deren Planungsbüro und unserer Rechtsanwältin<br />
fanden mehrere Abstimmungsgespräche zur Entwurfsplanung statt.<br />
Die Einwendungen aus der Öffentlichkeit / Nachbarschaft wurden in der<br />
Abwägungstabelle zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vom<br />
Planer bewertet, ein Abwägungsvorschlag entworfen und jeweils mit Stellungnahmen<br />
der Verwaltung versehen. Diese dient auch als Grundlage der<br />
heutigen Abwägung des Stadtrates. Der Planer der Vorhabenträgerin hat in<br />
der Sitzung die einzelnen Einwendungen und die Entwurfsplanung dargestellt.<br />
Der Stadtrat beschließt:<br />
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen<br />
der Verwaltung in der vorgelegten Abwägungstabelle abgewogen.<br />
Der Stadtrat billigt die Entwurfsplanung (Stand 10.05.<strong>2019</strong>) und beauftragt die<br />
Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung<br />
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Neugestaltung Marktplatz - Vorstellung der Trinkwassereinrichtung<br />
am Marktplatzbrunnen ggf. Beschluss<br />
Prof. Kress des Architekturbüros KJS stellte 3 mögliche Varianten zur<br />
Trinkwasserinstallation am Marktplatzbrunnen vor.<br />
Variante 1:<br />
Über Brunnenstehle durch geschlossenes Rohr bis zum Trinkwasserspender<br />
• Trinkwasserleitung wird in der Sandsteinsäule und dem Wasserspeier<br />
verlegt; Historische Struktur bleibt erhalten, technisch sehr aufwändig in<br />
der Herstellung und im Reperaturfall<br />
Variante 2:<br />
direkt über Trinkwasserspender ohne bauliche Verbindung zum Brunnen<br />
• Trinkwasserentnahme separat, Bodenornament (Jakobsmuschel) kann befüllt<br />
werden<br />
Variante 3:<br />
als Fontäne in Jakobsmuschelornament (wie Wasserspiel, jedoch mit Steuerknopf)<br />
• Keine Entnahmemöglichkeit für Trinkwasser; Trinkwasserqualität kann<br />
zudem nicht gewährleistet werden,<br />
Die Bauverwaltung empfielt die Umsetzung der Variante 2 aus<br />
wirtschaftlichen und unterhaltungstechnischen Günden.<br />
Es wird weiter angemerkt, dass aufgrund der Bedarfssteuerung für Trinkwasser<br />
die Mengen am Marktplatzbrunnen geringfügig sind und wegen des<br />
im Trinkwassernetzes vorhandenen Druckes die Speisung mit Trinkwasser am<br />
wirtschaftlichsten wäre.<br />
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Marktplatzes wird nach der<br />
ersten Kostenschätzung für die Speisung des Wasserspiels, am Marktplatz<br />
(Fontäne) mittels Trinkwasser bei einem Verbrauch von 3000 m³ Kosten von<br />
ca. 7.500 €/Jahr anfallen.<br />
Eine Speisung durch Brauchwasser ist möglich (Kosteneinsparung werden mit 6.000 €<br />
geschätzt), vom Gesundheitsamt wird jedoch Trinkwasserqualität empfohlen.<br />
Restaurierung des Marktplatzbrunnens (Sandstein):<br />
Durch die wesentlich schlechtere Beschaffenheit der zu restaurierenden<br />
Sandsteinteile ergeben sich Mehrkosten von rund 17.600€. Das Angebot<br />
der Firma lag bei Auftragserteilung deutlich unter der im Haushalt veranschlagten<br />
Kostenschätzung. Eine Mittelerhöhung ist daher nicht erforderlich.<br />
Der Stadtrat beschließt zum Marktplatzbrunnen die Umsetzung der „Variante<br />
3“, Bodendüse bei Bedarfsschaltung und Trinkwassereinspeisung.<br />
Interkommunale Zusammenarbeit „Biberttal - Schwabachtal“;<br />
Billigung und Feststellung des Daseinsvorsorgekonzeptes<br />
Das Daseinsvorsorgekonzept, das in der Entwurfsfassung Stand 18.04.<strong>2019</strong><br />
vorliegt, wurde öffentlich ausgelegt. Anregungen aus der Bürgerschaft sind<br />
keine eingegangen.<br />
Herr Rühl, Büro Stadt Land, begleitet das Projekt. Durch diese Zusammenarbeit<br />
werden die Bundesmittel des Städtebauförderungsprogrammes „Kleine<br />
Städte und Gemeinden“ erschlossen, das auch Projekte der Daseinsvorsorge<br />
fördert und das ggf. über eine bessere Mittelausstattung verfügt.<br />
Denkbar wäre hierüber z.B. die Förderung eines (Abenteuer-)Spielplatzes<br />
(Eichenhain), Bürgerbus, Mitfahrerbänke und Wohnmobilstellplätze.<br />
Das Konzept ist offen für Änderungen und entwickelt keine Rechtskraft, es<br />
hat interne Bindungswirkung.<br />
Die Stadt <strong>Heilsbronn</strong> billigt das im Entwurf vorliegende Dseinsvorsorgekonzept<br />
für die interkommunale Zusammenarbeit „Biberttal<br />
– Schwabachtal“ in seinen Grundzügen und allgemeinen Aussagen zu<br />
<strong>Heilsbronn</strong>.<br />
Grundstücksangelegenheit; Rückabwicklung<br />
Der Erwerber bat um die Rückabwicklung des Grundstücks an die Stadt<br />
<strong>Heilsbronn</strong>.<br />
Das Stadtratsgremium stimmte der Rückabwicklung des Grundstücks<br />
„An den Schwabachauen 14“ zu.<br />
Grundstücksangelegenheit; Rückabwicklung Gewerbegebiet<br />
<strong>Heilsbronn</strong>-Ost<br />
Ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet <strong>Heilsbronn</strong> Ost wurde am<br />
29.06.2017 mit Urkunde von der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> erworben. Der Kaufpreis<br />
wurde bezahlt, mit dem Bau wurde noch nicht begonnen. Der Erwerber bat<br />
um eine Rückübertragung des Grundstücks an die Stadt <strong>Heilsbronn</strong>. Die<br />
Rückabwicklung erfolgte mit Urkunde vom 28.06.<strong>2019</strong>.<br />
Der Stadtrat hat von der Urkunde vom 28.06.<strong>2019</strong> Kenntnis<br />
genommen und genehmigte alle darin für die Stadt abgegebenen<br />
Erklärungen.<br />
Musikschule <strong>Heilsbronn</strong> in Trägerschaft der Stadtkapelle<br />
<strong>Heilsbronn</strong> e.V.;<br />
Antrag auf vorbereitende Maßnahmen zum Erwerb des<br />
Forstamtsgebäudes<br />
Mit Schreiben vom 04.06.<strong>2019</strong> stellt die Stadtkapelle <strong>Heilsbronn</strong> e.V. den<br />
Antrag auf vorbereitende Maßnahmen zum Erwerb des Forstamtsgebäudes<br />
für die Musikschule <strong>Heilsbronn</strong>.<br />
Tag der offenen Tür<br />
am Sa, 24.08.<strong>2019</strong> von 9 bis 17 Uhr<br />
im Kupfers Metzgermarkt<br />
- Blick hinter die Kulissen<br />
unserer handwerklichen Metzgerei<br />
- Spezialitäten vom Grill<br />
- Ausstellung der regionalen Partner<br />
- Nostalgisches Kinderkarussell und Hüpfburg<br />
- Tolle Sonderangebote<br />
Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Homepage<br />
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