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Heilsbronn - August 2019

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AUS DEM RATHAUS<br />

Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8<br />

„Östlich der Herbststraße, nördlich Heuweg“;<br />

a) Abwägung der Einwendungen aus der vorgezogenen<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

b) Billigung der Entwurfsplanung und Beauftragung der<br />

Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung wurde mit Beschluss des Stadtrates<br />

vom 27.07.2016 die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8<br />

„Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ für die Teilfläche der Fl.Nr. 272/5,<br />

Gemarkung <strong>Heilsbronn</strong>, gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

beschlossen. Der Bebauungsplan wird als sog. vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan entwickelt und geführt, der auch die Erschließung des Plangebietes<br />

umfasst. Weiterhin wurde eine Veränderungssperre für dieses Planungsgebiet<br />

erlassen und bereits zwei Mal verlängert, welche bis 29.07.2020 in Kraft ist.<br />

In der Zeit vom 30.10.2018 bis 23.11.2018 fand eine frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. §<br />

3 Abs. 1 BauGB statt. Es gingen Einwendungen aus der Nachbarschaft ein.<br />

Mit der Vorhabenträgerin und deren Planungsbüro und unserer Rechtsanwältin<br />

fanden mehrere Abstimmungsgespräche zur Entwurfsplanung statt.<br />

Die Einwendungen aus der Öffentlichkeit / Nachbarschaft wurden in der<br />

Abwägungstabelle zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vom<br />

Planer bewertet, ein Abwägungsvorschlag entworfen und jeweils mit Stellungnahmen<br />

der Verwaltung versehen. Diese dient auch als Grundlage der<br />

heutigen Abwägung des Stadtrates. Der Planer der Vorhabenträgerin hat in<br />

der Sitzung die einzelnen Einwendungen und die Entwurfsplanung dargestellt.<br />

Der Stadtrat beschließt:<br />

Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen<br />

der Verwaltung in der vorgelegten Abwägungstabelle abgewogen.<br />

Der Stadtrat billigt die Entwurfsplanung (Stand 10.05.<strong>2019</strong>) und beauftragt die<br />

Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung<br />

der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Neugestaltung Marktplatz - Vorstellung der Trinkwassereinrichtung<br />

am Marktplatzbrunnen ggf. Beschluss<br />

Prof. Kress des Architekturbüros KJS stellte 3 mögliche Varianten zur<br />

Trinkwasserinstallation am Marktplatzbrunnen vor.<br />

Variante 1:<br />

Über Brunnenstehle durch geschlossenes Rohr bis zum Trinkwasserspender<br />

• Trinkwasserleitung wird in der Sandsteinsäule und dem Wasserspeier<br />

verlegt; Historische Struktur bleibt erhalten, technisch sehr aufwändig in<br />

der Herstellung und im Reperaturfall<br />

Variante 2:<br />

direkt über Trinkwasserspender ohne bauliche Verbindung zum Brunnen<br />

• Trinkwasserentnahme separat, Bodenornament (Jakobsmuschel) kann befüllt<br />

werden<br />

Variante 3:<br />

als Fontäne in Jakobsmuschelornament (wie Wasserspiel, jedoch mit Steuerknopf)<br />

• Keine Entnahmemöglichkeit für Trinkwasser; Trinkwasserqualität kann<br />

zudem nicht gewährleistet werden,<br />

Die Bauverwaltung empfielt die Umsetzung der Variante 2 aus<br />

wirtschaftlichen und unterhaltungstechnischen Günden.<br />

Es wird weiter angemerkt, dass aufgrund der Bedarfssteuerung für Trinkwasser<br />

die Mengen am Marktplatzbrunnen geringfügig sind und wegen des<br />

im Trinkwassernetzes vorhandenen Druckes die Speisung mit Trinkwasser am<br />

wirtschaftlichsten wäre.<br />

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Marktplatzes wird nach der<br />

ersten Kostenschätzung für die Speisung des Wasserspiels, am Marktplatz<br />

(Fontäne) mittels Trinkwasser bei einem Verbrauch von 3000 m³ Kosten von<br />

ca. 7.500 €/Jahr anfallen.<br />

Eine Speisung durch Brauchwasser ist möglich (Kosteneinsparung werden mit 6.000 €<br />

geschätzt), vom Gesundheitsamt wird jedoch Trinkwasserqualität empfohlen.<br />

Restaurierung des Marktplatzbrunnens (Sandstein):<br />

Durch die wesentlich schlechtere Beschaffenheit der zu restaurierenden<br />

Sandsteinteile ergeben sich Mehrkosten von rund 17.600€. Das Angebot<br />

der Firma lag bei Auftragserteilung deutlich unter der im Haushalt veranschlagten<br />

Kostenschätzung. Eine Mittelerhöhung ist daher nicht erforderlich.<br />

Der Stadtrat beschließt zum Marktplatzbrunnen die Umsetzung der „Variante<br />

3“, Bodendüse bei Bedarfsschaltung und Trinkwassereinspeisung.<br />

Interkommunale Zusammenarbeit „Biberttal - Schwabachtal“;<br />

Billigung und Feststellung des Daseinsvorsorgekonzeptes<br />

Das Daseinsvorsorgekonzept, das in der Entwurfsfassung Stand 18.04.<strong>2019</strong><br />

vorliegt, wurde öffentlich ausgelegt. Anregungen aus der Bürgerschaft sind<br />

keine eingegangen.<br />

Herr Rühl, Büro Stadt Land, begleitet das Projekt. Durch diese Zusammenarbeit<br />

werden die Bundesmittel des Städtebauförderungsprogrammes „Kleine<br />

Städte und Gemeinden“ erschlossen, das auch Projekte der Daseinsvorsorge<br />

fördert und das ggf. über eine bessere Mittelausstattung verfügt.<br />

Denkbar wäre hierüber z.B. die Förderung eines (Abenteuer-)Spielplatzes<br />

(Eichenhain), Bürgerbus, Mitfahrerbänke und Wohnmobilstellplätze.<br />

Das Konzept ist offen für Änderungen und entwickelt keine Rechtskraft, es<br />

hat interne Bindungswirkung.<br />

Die Stadt <strong>Heilsbronn</strong> billigt das im Entwurf vorliegende Dseinsvorsorgekonzept<br />

für die interkommunale Zusammenarbeit „Biberttal<br />

– Schwabachtal“ in seinen Grundzügen und allgemeinen Aussagen zu<br />

<strong>Heilsbronn</strong>.<br />

Grundstücksangelegenheit; Rückabwicklung<br />

Der Erwerber bat um die Rückabwicklung des Grundstücks an die Stadt<br />

<strong>Heilsbronn</strong>.<br />

Das Stadtratsgremium stimmte der Rückabwicklung des Grundstücks<br />

„An den Schwabachauen 14“ zu.<br />

Grundstücksangelegenheit; Rückabwicklung Gewerbegebiet<br />

<strong>Heilsbronn</strong>-Ost<br />

Ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet <strong>Heilsbronn</strong> Ost wurde am<br />

29.06.2017 mit Urkunde von der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> erworben. Der Kaufpreis<br />

wurde bezahlt, mit dem Bau wurde noch nicht begonnen. Der Erwerber bat<br />

um eine Rückübertragung des Grundstücks an die Stadt <strong>Heilsbronn</strong>. Die<br />

Rückabwicklung erfolgte mit Urkunde vom 28.06.<strong>2019</strong>.<br />

Der Stadtrat hat von der Urkunde vom 28.06.<strong>2019</strong> Kenntnis<br />

genommen und genehmigte alle darin für die Stadt abgegebenen<br />

Erklärungen.<br />

Musikschule <strong>Heilsbronn</strong> in Trägerschaft der Stadtkapelle<br />

<strong>Heilsbronn</strong> e.V.;<br />

Antrag auf vorbereitende Maßnahmen zum Erwerb des<br />

Forstamtsgebäudes<br />

Mit Schreiben vom 04.06.<strong>2019</strong> stellt die Stadtkapelle <strong>Heilsbronn</strong> e.V. den<br />

Antrag auf vorbereitende Maßnahmen zum Erwerb des Forstamtsgebäudes<br />

für die Musikschule <strong>Heilsbronn</strong>.<br />

Tag der offenen Tür<br />

am Sa, 24.08.<strong>2019</strong> von 9 bis 17 Uhr<br />

im Kupfers Metzgermarkt<br />

- Blick hinter die Kulissen<br />

unserer handwerklichen Metzgerei<br />

- Spezialitäten vom Grill<br />

- Ausstellung der regionalen Partner<br />

- Nostalgisches Kinderkarussell und Hüpfburg<br />

- Tolle Sonderangebote<br />

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Homepage<br />

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