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2019 SOMMER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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9. Gleiche Rechte vor Gericht<br />

• Ob es Schulungen für Betreuungs-Richter gibt, können<br />

die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter<br />

nicht sagen. Sie berichten aber von Personen die seit<br />

vielen Jahren keine Anhörung zur Überprüfung und<br />

Notwendigkeit ihrer rechtlichen Betreuung mehr<br />

hatten.<br />

• Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

hat im Februar <strong>2019</strong> eine Veranstaltung<br />

zum Thema „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“<br />

für Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter<br />

angeboten. Zwei Mitglieder des Landesausschusses<br />

der Lebenshilfe waren dazu eingeladen.<br />

10. Schutz durch die Polizei<br />

• Die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter berichten<br />

von gelegentlichen Kontakten bei Verkehrssicherheitstraining<br />

in Werkstätten oder in Schulen.<br />

Übersicht: Bundesteilhabegesetz in Bayern<br />

Zahlreiche Sonderregeln gibt es für Menschen mit Behinderung in Bayern<br />

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) heißt eigentlich<br />

„Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung<br />

von Menschen mit Behinderungen“. Es tritt in<br />

vier Stufen in Kraft, vom 1. Januar 2017 bis zum 1. Januar<br />

2023. Folgende Stufen stehen noch aus:<br />

Reformstufe 3 (ab 1. Januar 2020)<br />

• Einführung Sozialgesetzbuch (SGB) IX, Teil 2 (Eingliederungshilferecht)<br />

• Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe<br />

von den existenzsichernden Leistungen<br />

• Zweite Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens-<br />

und Vermögensheranziehung: Der Vermögensfreibetrag<br />

steigt auf rund 50.000 Euro. Partnereinkommen<br />

und -vermögen wird nicht mehr<br />

herangezogen.<br />

Reformstufe 4 (ab 1. Januar 2023)<br />

• Neubestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises<br />

in der Eingliederungshilfe (Artikel 25a<br />

BTHG, § 99 SGB IX)<br />

Das Bundesteilhabegesetz soll mit seinen umfangreichen<br />

Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen<br />

mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame<br />

Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte<br />

Lebensführung zu ermöglichen. Hierfür wird die Eingliederungshilfe<br />

aus dem in Deutschland historisch<br />

gewachsenen Fürsorgesystem herausgeführt und zu<br />

einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Auf-<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Seit über 2 Jahren gibt es in Deutschland das<br />

Bundes-Teilhabe-Gesetz. Das Gesetz bestimmt:<br />

Menschen mit Behinderung sollen noch viel<br />

mehr überall dabei sein. Darauf haben sie ein<br />

Recht. Sie müssen nicht darum bitten. Dazu<br />

müssen aber viele Gesetze geändert werden.<br />

In Bayern gibt es dafür das Bayerische Teilhabe-<br />

Gesetz.<br />

gabe der Leistungsträger und Leistungserbringer ist es<br />

jetzt, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen.<br />

Eine Bilanz nach über 800 Tagen Bundesteilhabegesetz<br />

zeigt: Es gibt viele unterschiedliche Herangehensweisen,<br />

um das historisch gewachsene,<br />

komplexe deutsche Fürsorgesystem in ein modernes<br />

und individuelles Teilhaberecht umzubauen.<br />

Für Bayern gelten folgende<br />

Sonderregelungen:<br />

Bayerisches Teilhabegesetz II ab 2020<br />

Das Bayerische Teilhabegesetz I (BayTHG I) ist am 17.<br />

Januar 2018 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der zum<br />

1. Januar 2020 in Kraft tretenden Regelungen des Bun-<br />

HAUPTSACHE – DAS THEMA // 11

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