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2019 SOMMER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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Rechtliche Betreuer stärken<br />

Gesetz verbessert Vergütungssystem für rechtliche Berufsbetreuer<br />

Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer übernehmen<br />

die rechtliche Betreuung von Personen, die<br />

aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen<br />

oder seelischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage<br />

sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig<br />

zu regeln. Die kommunalen Betreuungsbehörden<br />

und Amtsgerichte stellen einen Betreuungsbedarf<br />

fest und setzen einen Betreuer ein, wenn möglich aus<br />

dem persönlichen Umfeld. Ist dies aus verschiedenen<br />

Gründen nicht möglich, werden Berufsbetreuerinnen<br />

und -betreuer oder Vereinsbetreuer von den Amtsgerichten<br />

bestellt.<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Berufs-Betreuer unterstützen volljährige<br />

Menschen mit Behinderung in rechtlichen<br />

Angelegenheiten. Zum Beispiel, wenn sie ein<br />

Formular für eine Behörde ausfüllen müssen.<br />

Diese Betreuer erhalten jetzt mehr Geld.<br />

Das findet die Bundes-Vereinigung Lebenshilfe<br />

gut. Aber es muss noch mehr Verbesserungen<br />

geben.<br />

Derzeit werden rund 1,3 Millionen Menschen rechtlich<br />

betreut. Hiervon werden zirka 45 Prozent von den<br />

12.000 Berufs- und Vereinsbetreuern geführt. Im<br />

Durchschnitt hat jeder selbstständige Berufsbetreuer<br />

39 und jeder Vereinsbetreuer 32 Betreuungen. Die Lebenshilfe<br />

hat bundesweit mehr als 80 Betreuungsvereine,<br />

die Betreuer beraten und auch Menschen mit<br />

Behinderung betreuen.<br />

Zum 27. Juli <strong>2019</strong> trat das „Gesetz zur Anpassung der<br />

Betreuer- und Vormündervergütung“ in Kraft: Die Vergütung<br />

der beruflichen Betreuer wird um durchschnittlich<br />

17 Prozent erhöht. Vor allem in der ersten<br />

Zeit der rechtlichen Betreuung werden Berufsbetreuer<br />

besser vergütet. Das bisherige Vergütungssystem bestehend<br />

aus der Kombination von Stundensatz und zu<br />

vergütendem Zeitaufwand wird durch ein Fallpau-<br />

schalen-System abgelöst. Die Höhe der einzelnen Fallpauschale,<br />

die Berufsbetreuer für eine rechtliche Betreuung<br />

erhalten, richtet sich nach der Dauer der<br />

Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthalt und dem<br />

Vermögensstatus der rechtlich betreuten Person. Innerhalb<br />

der nächsten vier Jahre wird überprüft, ob die<br />

festgesetzten Fallpauschalen angemessen sind, um<br />

den Aufwand der rechtlichen Berufsbetreuer abzudecken.<br />

Dazu sagte Ulla Schmidt MdB, die Bundesvorsitzende<br />

der Lebenshilfe: „Das war höchste Eisenbahn. Betreuungsvereine<br />

und Betreuungsbüros sind finanziell ausgeblutet,<br />

manche mussten bereits schließen. Die Erhöhung<br />

der Vergütung nach so langer Zeit kann aber nur ein erster<br />

Schritt sein. Wir müssen die so wichtige Arbeit der beruflichen<br />

Betreuerinnen und Betreuer dauerhaft auf sichere<br />

Füße stellen. Wer die gesellschaftliche Teilhabe von<br />

Menschen mit Behinderung will, darf nicht an ihren Unterstützern<br />

sparen.“<br />

HAUPTSACHE – DAS THEMA // 13

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