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ADAC Urlaub September-Ausgabe 2019 Überregional

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Ratgeber Experten-Tipp<br />

FOTOS: ARTISTEER - CHUTIMA CHAOCHAIYA – YAKOBCHUK OLENA - PETERSHORT - LEEZSNOW - JENNIFER BORTON/ISTOCK, <strong>ADAC</strong><br />

Gepäck verloren<br />

– welche Rechte habe ich?<br />

In der Regel haftet die Fluggesellschaft, wenn Gepäck<br />

beschädigt wird oder verloren geht. Nach dem Montrealer<br />

Übereinkommen bekommen Sie Kosten für Ersatzkleidung<br />

etc. bis ca. 1365 Euro je Person ersetzt. Der Schaden muss<br />

binnen sieben Tagen schriftlich bei der Airline angemeldet<br />

werden, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Eintreffen<br />

des Gepäcks. Bei Pauschalreisen liegt zusätzlich (!)<br />

ein Reisemangel vor, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.<br />

Melden Sie den Verlust beim Reiseleiter vor Ort. Ein<br />

Musterformular zur Mangelanzeige finden Sie unter adac.de<br />

Welche Bestimmungen<br />

gelten für Medikamente?<br />

Zunächst sollten alle persönlich benötigten Medikamente<br />

unbedingt in ausreichender Menge im Handgepäck transportiert<br />

werden. Flüssigkeiten, wie z. B. Salben oder Tropfen,<br />

dürfen hierbei nur in Einzelbehältnissen von maximal<br />

100 ml mitgeführt werden und müssen in einem transparenten,<br />

wieder verschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein.<br />

Ausgenommen hiervon sind Arzneimittel,<br />

die während des Fluges<br />

benötigt werden. Für flüssiges<br />

Insulin, Spritzen etc.,<br />

aber auch für dringend<br />

benötigte Medikamente<br />

empfiehlt sich<br />

generell eine mehrsprachige<br />

ärztliche<br />

Bescheinigung.<br />

Rechtliches zum Thema Reisegepäck finden Sie<br />

auch direkt unter: bit.ly/2OFmxoi<br />

Gesund reisen<br />

Aktiv im <strong>Urlaub</strong><br />

Bewegung macht Freude, gerade im <strong>Urlaub</strong>,<br />

aber man sollte sich nicht übernehmen<br />

Dr. Lucia Schmidt<br />

ist Ärztin und Redakteurin<br />

bei der „Frankfurter<br />

Allgemeinen Sonntagszeitung“<br />

W<br />

ie viele Menschen sich bei sportlichen Aktivitäten<br />

im <strong>Urlaub</strong> eine Verletzung zuziehen,<br />

ist nicht bekannt. Was man aber weiß: Am<br />

häufigsten verletzen sich die Deutschen beim Sport das<br />

Sprunggelenk oder das Knie oder ziehen sich Muskelverletzungen<br />

sowie Muskelfaserrisse zu. Und allein von den<br />

hierzulande rund 1,5 Millionen Sportverletzungen im<br />

Jahr müssen rund 80 Prozent ärztlich behandelt werden.<br />

Oft ist es einfach Schicksal, wenn einen eine solche<br />

Verletzung beim Sport trifft, so manches Mal würden<br />

sich Beschwerden aber verhindern lassen, wärmt man<br />

sich nur richtig auf und übernimmt sich nicht.<br />

Um einschätzen zu können, ob etwa eine anstrengende<br />

Berg- oder Radtour wirklich etwas für einen<br />

ist, sollten sich gerade ältere Menschen und solche<br />

mit chronischen Erkrankungen noch vor Beginn der<br />

Reise hausärztlich und kardiologisch durchchecken<br />

lassen, ob alles in Ordnung ist. Um bei Aktivitäten<br />

dann sein individuelles Optimum zu finden, raten<br />

Sportmediziner, den Puls während des Trainings zu<br />

messen. Faustregel: Der Puls sollte die Frequenz von<br />

180 minus das eigene Lebensalter nicht übersteigen.<br />

Ein Sechzigjähriger sollte beim Wandern also maximal<br />

einen Puls von 120 in der Minute haben.<br />

Auch nicht vergessen sollten Sportbegeisterte, dass<br />

eine mögliche Zeitverschiebung, ein anderes Klima<br />

sowie intensive Sonneneinstrahlung den Körper<br />

zusätzlich belasten können. Geben Sie ihm ein paar<br />

Tage Zeit, sich daran zu gewöhnen und beginnen Sie<br />

erst einmal mit kurzen Sporteinheiten, um bewerten<br />

zu können, wie es dem Körper dabei geht. Fühlen<br />

Sie sich fit, können Sie die Belastung anschließend<br />

steigern. Aber nicht vergessen: Training ist am effektivsten,<br />

wenn man die richtige Balance zwischen<br />

Belastung und Entlastung findet. Etwas Faulenzen<br />

ist im <strong>Urlaub</strong> also durchaus erwünscht.<br />

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:<br />

redaktion@adac-urlaub.net<br />

5/<strong>2019</strong> <strong>ADAC</strong> URLAUB 41

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