ADAC Urlaub September-Ausgabe 2019 Überregional
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Ratgeber Experten-Tipp<br />
FOTOS: ARTISTEER - CHUTIMA CHAOCHAIYA – YAKOBCHUK OLENA - PETERSHORT - LEEZSNOW - JENNIFER BORTON/ISTOCK, <strong>ADAC</strong><br />
Gepäck verloren<br />
– welche Rechte habe ich?<br />
In der Regel haftet die Fluggesellschaft, wenn Gepäck<br />
beschädigt wird oder verloren geht. Nach dem Montrealer<br />
Übereinkommen bekommen Sie Kosten für Ersatzkleidung<br />
etc. bis ca. 1365 Euro je Person ersetzt. Der Schaden muss<br />
binnen sieben Tagen schriftlich bei der Airline angemeldet<br />
werden, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Eintreffen<br />
des Gepäcks. Bei Pauschalreisen liegt zusätzlich (!)<br />
ein Reisemangel vor, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.<br />
Melden Sie den Verlust beim Reiseleiter vor Ort. Ein<br />
Musterformular zur Mangelanzeige finden Sie unter adac.de<br />
Welche Bestimmungen<br />
gelten für Medikamente?<br />
Zunächst sollten alle persönlich benötigten Medikamente<br />
unbedingt in ausreichender Menge im Handgepäck transportiert<br />
werden. Flüssigkeiten, wie z. B. Salben oder Tropfen,<br />
dürfen hierbei nur in Einzelbehältnissen von maximal<br />
100 ml mitgeführt werden und müssen in einem transparenten,<br />
wieder verschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein.<br />
Ausgenommen hiervon sind Arzneimittel,<br />
die während des Fluges<br />
benötigt werden. Für flüssiges<br />
Insulin, Spritzen etc.,<br />
aber auch für dringend<br />
benötigte Medikamente<br />
empfiehlt sich<br />
generell eine mehrsprachige<br />
ärztliche<br />
Bescheinigung.<br />
Rechtliches zum Thema Reisegepäck finden Sie<br />
auch direkt unter: bit.ly/2OFmxoi<br />
Gesund reisen<br />
Aktiv im <strong>Urlaub</strong><br />
Bewegung macht Freude, gerade im <strong>Urlaub</strong>,<br />
aber man sollte sich nicht übernehmen<br />
Dr. Lucia Schmidt<br />
ist Ärztin und Redakteurin<br />
bei der „Frankfurter<br />
Allgemeinen Sonntagszeitung“<br />
W<br />
ie viele Menschen sich bei sportlichen Aktivitäten<br />
im <strong>Urlaub</strong> eine Verletzung zuziehen,<br />
ist nicht bekannt. Was man aber weiß: Am<br />
häufigsten verletzen sich die Deutschen beim Sport das<br />
Sprunggelenk oder das Knie oder ziehen sich Muskelverletzungen<br />
sowie Muskelfaserrisse zu. Und allein von den<br />
hierzulande rund 1,5 Millionen Sportverletzungen im<br />
Jahr müssen rund 80 Prozent ärztlich behandelt werden.<br />
Oft ist es einfach Schicksal, wenn einen eine solche<br />
Verletzung beim Sport trifft, so manches Mal würden<br />
sich Beschwerden aber verhindern lassen, wärmt man<br />
sich nur richtig auf und übernimmt sich nicht.<br />
Um einschätzen zu können, ob etwa eine anstrengende<br />
Berg- oder Radtour wirklich etwas für einen<br />
ist, sollten sich gerade ältere Menschen und solche<br />
mit chronischen Erkrankungen noch vor Beginn der<br />
Reise hausärztlich und kardiologisch durchchecken<br />
lassen, ob alles in Ordnung ist. Um bei Aktivitäten<br />
dann sein individuelles Optimum zu finden, raten<br />
Sportmediziner, den Puls während des Trainings zu<br />
messen. Faustregel: Der Puls sollte die Frequenz von<br />
180 minus das eigene Lebensalter nicht übersteigen.<br />
Ein Sechzigjähriger sollte beim Wandern also maximal<br />
einen Puls von 120 in der Minute haben.<br />
Auch nicht vergessen sollten Sportbegeisterte, dass<br />
eine mögliche Zeitverschiebung, ein anderes Klima<br />
sowie intensive Sonneneinstrahlung den Körper<br />
zusätzlich belasten können. Geben Sie ihm ein paar<br />
Tage Zeit, sich daran zu gewöhnen und beginnen Sie<br />
erst einmal mit kurzen Sporteinheiten, um bewerten<br />
zu können, wie es dem Körper dabei geht. Fühlen<br />
Sie sich fit, können Sie die Belastung anschließend<br />
steigern. Aber nicht vergessen: Training ist am effektivsten,<br />
wenn man die richtige Balance zwischen<br />
Belastung und Entlastung findet. Etwas Faulenzen<br />
ist im <strong>Urlaub</strong> also durchaus erwünscht.<br />
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:<br />
redaktion@adac-urlaub.net<br />
5/<strong>2019</strong> <strong>ADAC</strong> URLAUB 41