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Uebungsaufgaben, AUW-M04-02_Umweltverwaltungsrecht

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Aufgabe 8:<br />

Bitte nennen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Widerruf und zur Rücknahme eines Verwaltungsaktes<br />

(kurze Aufbauschemata)!<br />

Aufgabe 9:<br />

Erklären Sie bitte die drei Arten der Zulassungsgegenstände (sachbezogen, personenbezogen, gemischt)<br />

kurz in eigenen Worten!<br />

Aufgabe 10:<br />

Wodurch unterscheiden sich das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt einerseits und das repressive<br />

Verbot mit Befreiungsvorbehalt andererseits? Bitte nennen Sie mindestens zwei grundsätzliche<br />

Unterschiede (in Stichworten)!<br />

Aufgabe 11:<br />

Welche verwaltungsbehördlichen Entscheidungen kann eine Behörde treffen, nachdem sie den Betrieb<br />

einer Anlage genehmigt hat, der Betreiber sich jedoch nicht an die Vorgaben der Anlagengenehmigung<br />

hält? Bitte nennen Sie mindestens drei Möglichkeiten!<br />

Aufgabe 12:<br />

Bitte benennen Sie näher aufgegliedert die einzelnen unter den Begriff „Öffentliche Sicherheit“ zu<br />

subsumierenden Schutzgüter und führen Sie Beispiele an.<br />

Aufgabe 13:<br />

A hat seinen Autoschlüssel verloren und versucht deshalb nachts, mit einem Draht die Fahrertür seines<br />

Sportwagens zu öffnen. Der Polizist P beobachtet dies und entschließt sich, zwecks Verhinderung des<br />

„Diebstahls“ gegen A einzuschreiten.<br />

Liegt eine Gefahr i.S.d. Polizei- und Ordnungsrechts vor? Bitte begründen Sie Ihre Antwort!<br />

Aufgabe 14:<br />

Umweltaktivist U möchte gegen den Verkauf von Tierpelzen demonstrieren und engagiert zu diesem<br />

Zwecke fünf Statisten, die sich, nur mit Körperbemalung und Schildern mit Protestsprüchen und Tierbildern<br />

versehen, in der Fußgängerzone der Stadt S aufstellen. Innerhalb kurzer Zeit bildet sich eine<br />

Menschenmenge, die den Passantenverkehr in der Fußgängerzone nicht nur unwesentlich behindert.<br />

Kann U als Verantwortlicher im Sinne des Polizeirechts in Anspruch genommen werden?<br />

Bitte beantworten Sie die Fallfrage und benennen Sie dabei auch die ggf. hier einschlägigen Theorien<br />

zur gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit.

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