Uebungsaufgaben, AUW-M04-02_Umweltverwaltungsrecht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aufgabe 8:<br />
Aufbauschema: Rücknahme eines VA, § 48 VwVfG:<br />
(1) (wirksamer) rechtswidriger VA<br />
(2) belastend oder begünstigend<br />
(a) belastend: Aufhebung ohne weiteres<br />
(b) begünstigend: Aufhebung gemäß § 48 Abs. 2 – 4 VwVfG<br />
(aa) § 48 Abs. 4 VwVfG: Rücknahmefrist von einem Jahr eingehalten?<br />
(bb) VA nicht auf Geldleistung oder teilbare Sachleistung gerichtet: dann Rücknahme<br />
nach § 48 Abs. 1 mit Ersatz des Vertrauensschadens, § 48 Abs. 3 VwVfG<br />
(cc) VA auf Geldleistung/teilbare Sachleistung gerichtet: Abwägung zwischen Rücknahmeinteresse<br />
der Verwaltung und schutzwürdigem Vertrauen des Bürgers erforderlich<br />
– je nachdem, wie Abwägung ausfällt: Rücknahme ( +) oder ( - )<br />
Aufbauschema: Widerruf eines VA, § 49 VwVfG:<br />
(3) (wirksamer) rechtmäßiger VA<br />
(4) belastend oder begünstigend<br />
(a) belastend: Aufhebung ohne weiteres<br />
(b) begünstigend: Aufhebung nur unter den Voraussetzungen der § 49 Abs.2, 3 VwVfG<br />
(aa) Vorliegen eines Widerrufsgrundes nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 – 5 VwVfG<br />
(bb) Einhaltung der Jahresfrist, §§ 49 Abs. 3, 48 Abs. 4 VwVfG<br />
(cc) Entschädigung gemäß § 49 Abs. 6 VwVfG in den Fällen des § 49 Abs. 2 Nr. 3 – 5<br />
VwVfG<br />
Aufgabe 9:<br />
Sachbezogene Erlaubnis:<br />
bezieht sich allein auf die Beschaffenheit der Anlage (Standort, Bauart, Technik etc.):<br />
ist unabhängig von den persönlichen Eigenschaften des Betreibers;<br />
ist auf den Rechtsnachfolger übertragbar.<br />
Personenbezogene Erlaubnis:<br />
ist von Umständen abhängig, die nur in der Person des Antragstellers liegen (Zuverlässigkeit,<br />
Sachkenntnisse, wirtschaftliche Verhältnisse etc.);<br />
ist nicht auf Rechtsnachfolger übertragbar.<br />
Gemischt sach- und personenbezogene Erlaubnis:<br />
Kombination der beiden ersten Erlaubnisarten: abhängig von Umständen, die sowohl die Anlage<br />
betreffen, als auch in der Person des Antragstellers liegen;<br />
ist weder auf Rechtsnachfolger, noch auf andere Örtlichkeiten übertragbar.<br />
Aufgabe 10:<br />
Es gelten die folgenden Unterscheidungsmerkmale:<br />
Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:<br />
Es wird ein grundsätzlich erwünschtes Verhalten unter ein Verbot gestellt,<br />
Es wird ein grundrechtlich geschütztes Verhalten unter ein Verbot gestellt,<br />
Ein Verbot wird aufgehoben durch Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung,<br />
Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung der Behörde bei Erfüllung aller Voraussetzungen<br />
seitens des Antragstellers.