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Uebungsaufgaben, AUW-M04-02_Umweltverwaltungsrecht

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Aufgabe 8:<br />

Aufbauschema: Rücknahme eines VA, § 48 VwVfG:<br />

(1) (wirksamer) rechtswidriger VA<br />

(2) belastend oder begünstigend<br />

(a) belastend: Aufhebung ohne weiteres<br />

(b) begünstigend: Aufhebung gemäß § 48 Abs. 2 – 4 VwVfG<br />

(aa) § 48 Abs. 4 VwVfG: Rücknahmefrist von einem Jahr eingehalten?<br />

(bb) VA nicht auf Geldleistung oder teilbare Sachleistung gerichtet: dann Rücknahme<br />

nach § 48 Abs. 1 mit Ersatz des Vertrauensschadens, § 48 Abs. 3 VwVfG<br />

(cc) VA auf Geldleistung/teilbare Sachleistung gerichtet: Abwägung zwischen Rücknahmeinteresse<br />

der Verwaltung und schutzwürdigem Vertrauen des Bürgers erforderlich<br />

– je nachdem, wie Abwägung ausfällt: Rücknahme ( +) oder ( - )<br />

Aufbauschema: Widerruf eines VA, § 49 VwVfG:<br />

(3) (wirksamer) rechtmäßiger VA<br />

(4) belastend oder begünstigend<br />

(a) belastend: Aufhebung ohne weiteres<br />

(b) begünstigend: Aufhebung nur unter den Voraussetzungen der § 49 Abs.2, 3 VwVfG<br />

(aa) Vorliegen eines Widerrufsgrundes nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 – 5 VwVfG<br />

(bb) Einhaltung der Jahresfrist, §§ 49 Abs. 3, 48 Abs. 4 VwVfG<br />

(cc) Entschädigung gemäß § 49 Abs. 6 VwVfG in den Fällen des § 49 Abs. 2 Nr. 3 – 5<br />

VwVfG<br />

Aufgabe 9:<br />

Sachbezogene Erlaubnis:<br />

bezieht sich allein auf die Beschaffenheit der Anlage (Standort, Bauart, Technik etc.):<br />

ist unabhängig von den persönlichen Eigenschaften des Betreibers;<br />

ist auf den Rechtsnachfolger übertragbar.<br />

Personenbezogene Erlaubnis:<br />

ist von Umständen abhängig, die nur in der Person des Antragstellers liegen (Zuverlässigkeit,<br />

Sachkenntnisse, wirtschaftliche Verhältnisse etc.);<br />

ist nicht auf Rechtsnachfolger übertragbar.<br />

Gemischt sach- und personenbezogene Erlaubnis:<br />

Kombination der beiden ersten Erlaubnisarten: abhängig von Umständen, die sowohl die Anlage<br />

betreffen, als auch in der Person des Antragstellers liegen;<br />

ist weder auf Rechtsnachfolger, noch auf andere Örtlichkeiten übertragbar.<br />

Aufgabe 10:<br />

Es gelten die folgenden Unterscheidungsmerkmale:<br />

Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:<br />

Es wird ein grundsätzlich erwünschtes Verhalten unter ein Verbot gestellt,<br />

Es wird ein grundrechtlich geschütztes Verhalten unter ein Verbot gestellt,<br />

Ein Verbot wird aufgehoben durch Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung,<br />

Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung der Behörde bei Erfüllung aller Voraussetzungen<br />

seitens des Antragstellers.

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