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Uebungsaufgaben, AUW-M04-02_Umweltverwaltungsrecht

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Aufgabe 6:<br />

Abwägungsfehler im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens können sein:<br />

Eine Abwägung hat überhaupt nicht stattgefunden (sog. Abwägungsausfall).<br />

In die Abwägung wurden nicht alle Belange eingestellt, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt<br />

werden mussten (sog. Abwägungsdefizit).<br />

Die Bedeutung einzelner Belange wurde verkannt (sog. Abwägungsfehleinschätzung).<br />

Der Ausgleich zwischen den berührten Belangen wurde in einer Weise vorgenommen, die zur objektiven<br />

Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (sog. Abwägungsdisproportionalität).<br />

Aufgabe 7:<br />

Die fünf Arten von Nebenbestimmungen zum VA sind:<br />

Befristung Widerrufsvorbehalt Auflagenvorbehalt<br />

Bedingung<br />

Auflage<br />

Gesetzliche Grundlage ist: § 36 Abs. 2, Nr. 1 - 5, VwVfG<br />

Befristung<br />

Die zeitliche Begrenzung muss klar werden!<br />

Beispiel: Wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser wird auf sechs Monate<br />

begrenzt.<br />

Bedingung<br />

Es muss klar werden, dass die Wirksamkeit eines VA von einem ungewissen Ereignis abhängt!<br />

Beispiel: Die Zufahrt zu einem Betriebsgrundstück verläuft über eine fremde Grundstücksparzelle;<br />

die Genehmigung wird mit der Maßgabe erteilt, dass der Eigentümer dem Betriebsinhaber<br />

ein Wegerecht einräumt<br />

Widerrufsvorbehalt<br />

Es muss klar werden, dass die Behörde den VA zu einem späteren, ungewissen Zeitpunkt widerrufen<br />

kann.<br />

Beispiel: eine nach BImSchG genehmigungspflichtige Anlage, die nur Erprobungszwecken dienen<br />

soll (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BImSchG)<br />

Auflage<br />

Es muss klar werden, dass der VA zusätzlich (zum eigentlichen Regelungsgehalt) ein bestimmtes<br />

Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt.<br />

Beispiel: Wasserrechtliche Erlaubnis zum Kiesabbau wird nur unter der Auflage erteilt, dass das<br />

Grundstück später renaturiert wird.<br />

Auflagenvorbehalt<br />

Es muss klar werden, dass die Behörde im VA selbst dem Bürger klar macht, dass sie zu einem<br />

späteren, ungewissen Zeitpunkt noch Auflagen erlassen kann.<br />

Beispiel: Genehmigung einer Anlage mit der Bestimmung, dass der Einbau eines zusätzlichen<br />

Filters nachträglich angeordnet werden kann, falls erforderlich.

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