Uebungsaufgaben, AUW-M04-02_Umweltverwaltungsrecht
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Aufgabe 6:<br />
Abwägungsfehler im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens können sein:<br />
Eine Abwägung hat überhaupt nicht stattgefunden (sog. Abwägungsausfall).<br />
In die Abwägung wurden nicht alle Belange eingestellt, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt<br />
werden mussten (sog. Abwägungsdefizit).<br />
Die Bedeutung einzelner Belange wurde verkannt (sog. Abwägungsfehleinschätzung).<br />
Der Ausgleich zwischen den berührten Belangen wurde in einer Weise vorgenommen, die zur objektiven<br />
Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (sog. Abwägungsdisproportionalität).<br />
Aufgabe 7:<br />
Die fünf Arten von Nebenbestimmungen zum VA sind:<br />
Befristung Widerrufsvorbehalt Auflagenvorbehalt<br />
Bedingung<br />
Auflage<br />
Gesetzliche Grundlage ist: § 36 Abs. 2, Nr. 1 - 5, VwVfG<br />
Befristung<br />
Die zeitliche Begrenzung muss klar werden!<br />
Beispiel: Wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser wird auf sechs Monate<br />
begrenzt.<br />
Bedingung<br />
Es muss klar werden, dass die Wirksamkeit eines VA von einem ungewissen Ereignis abhängt!<br />
Beispiel: Die Zufahrt zu einem Betriebsgrundstück verläuft über eine fremde Grundstücksparzelle;<br />
die Genehmigung wird mit der Maßgabe erteilt, dass der Eigentümer dem Betriebsinhaber<br />
ein Wegerecht einräumt<br />
Widerrufsvorbehalt<br />
Es muss klar werden, dass die Behörde den VA zu einem späteren, ungewissen Zeitpunkt widerrufen<br />
kann.<br />
Beispiel: eine nach BImSchG genehmigungspflichtige Anlage, die nur Erprobungszwecken dienen<br />
soll (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BImSchG)<br />
Auflage<br />
Es muss klar werden, dass der VA zusätzlich (zum eigentlichen Regelungsgehalt) ein bestimmtes<br />
Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt.<br />
Beispiel: Wasserrechtliche Erlaubnis zum Kiesabbau wird nur unter der Auflage erteilt, dass das<br />
Grundstück später renaturiert wird.<br />
Auflagenvorbehalt<br />
Es muss klar werden, dass die Behörde im VA selbst dem Bürger klar macht, dass sie zu einem<br />
späteren, ungewissen Zeitpunkt noch Auflagen erlassen kann.<br />
Beispiel: Genehmigung einer Anlage mit der Bestimmung, dass der Einbau eines zusätzlichen<br />
Filters nachträglich angeordnet werden kann, falls erforderlich.