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TRENDYone | Das Magazin - Ulm - November 2018

Audi Zentrum Ulm: der Kompetenzpartner im Schwabenländle; Local Hero Pasquale Reccia im Interview; die schönsten Weihnachtsmärkte der Region im Überblick; Siri & Co: Sprachassistenten im Vergleich

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Leben & Wohnen<br />

Auf den Hund gekommen?<br />

Tiere in der Wohnung: Was ist erlaubt und was nicht?<br />

Für viele Menschen gehört ein Hund, eine Katze oder ein<br />

anderes Tier zu den wichtigsten Begleitern im Leben.<br />

Da ist es selbstverständlich, dass sie diese auch in<br />

ihrer Wohnung um sich haben möchten. In einer Mietwohnung<br />

kann das jedoch zu einigen Schwierigkeiten<br />

führen, denn das Mietrecht hat für Haustiere Regelungen,<br />

die es zu beachten gilt.<br />

Mieter und Haustiere: Was sagt das<br />

Gesetz?<br />

<strong>Das</strong> Mietrecht regelt, welche Haustiere<br />

gehalten werden dürfen. Haustiere<br />

können nicht generell verboten werden,<br />

Kleintiere dürfen auch ohne Erlaubnis<br />

des Vermieters in die Wohnung „einziehen“.<br />

Diese Regelung bedeutet aber<br />

nicht, dass alle Tiere in einer Wohnung<br />

erlaubt sind. Im Mietrecht ist die<br />

Tierhaltung von der Art der Tiere<br />

abhängig und teilt somit Haustiere<br />

in Gruppen ein. Zu den sogenannten<br />

Kleintieren gehören beispielsweise<br />

Wellensittiche, Hamster,<br />

Mäuse, Meerschweinchen oder<br />

Fische. Die zweite Gruppe bilden<br />

Hunde und Katzen. Nach einem<br />

Urteil von 1993 dürften Kleintiere in<br />

einer Mietwohnung ohne vorherige<br />

Erlaubnis des Vermieters gehalten<br />

werden. Bei Katzen und Hunden sieht<br />

das anders aus: Wenn im Mietvertrag<br />

die Haustierhaltung grundsätzlich verboten<br />

ist, ist das nur erlaubt, wenn es<br />

eine Möglichkeit<br />

zur Einzelfallentscheidung<br />

gibt. Der<br />

Vermieter muss dann<br />

eben je nach Einzelfall entscheiden,<br />

ob er die Genehmigung<br />

für die Haltung von Hund und Katze in<br />

der Wohnung gibt oder nicht.<br />

KLEINTIERE:<br />

WELLENSITTICHE,<br />

HAMSTER, FISCHE<br />

Wann ist die Haltung eines Haustieres<br />

verboten?<br />

Doch auch bei den Kleintieren gibt es<br />

einige Ausnahmen. So sind etwa Papageien,<br />

Frettchen und Ratten dem<br />

Vermieter zu melden und es ist eine<br />

Genehmigung von diesem einzuholen.<br />

Gleiches gilt für exotische<br />

Tiere wie Echsen,<br />

Schlangen oder Vogelspinnen.<br />

Auch<br />

hier ist in der Regel<br />

die Erlaubnis<br />

des Vermieters<br />

notwendig, denn<br />

gefährliche Arten<br />

müssen vom<br />

Vermieter nicht geduldet<br />

werden, auch<br />

wenn Terrarien in der<br />

Mietwohnung erlaubt sind.<br />

In diesem Fall bestimmt nicht das<br />

Mietrecht über die Haustiere direkt,<br />

sondern wie bei Katzen und Hunden<br />

der Vermieter oder in einem Streitfall<br />

der Richter – je nach Einzelfall.<br />

Haustiere dürfen jedoch durch<br />

den Vermieter nur mit einer Begründung<br />

abgelehnt werden. Und<br />

diese muss nachvollziehbar sein!<br />

Wenn zum Beispiel andere Mieter<br />

Tiere halten dürfen und neue<br />

Mieter ein Tierverbot für diese<br />

Mietwohnung erhalten – schwer,<br />

hier die passenden Argumente zu finden.<br />

Im Zweifel sollten sich Vermieter<br />

und auch Mieter von einem Anwalt für<br />

Mietrecht beraten lassen.<br />

Grundsätzlich gilt: Mieter müssen sich<br />

an die Hausordnung und den Mietvertrag<br />

halten, das gilt auch bei der Tier-

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