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TRENDYone | Das Magazin - Ulm - November 2018

Audi Zentrum Ulm: der Kompetenzpartner im Schwabenländle; Local Hero Pasquale Reccia im Interview; die schönsten Weihnachtsmärkte der Region im Überblick; Siri & Co: Sprachassistenten im Vergleich

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Automobil<br />

Stop, Polizei!<br />

Welche Rechte und Pflichten habe ich?<br />

Polizeikontrollen lösen bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl aus.<br />

Doch wie weit dürfen die Beamten eigentlich gehen? Müssen kontrollierte<br />

Personen alles tun, was die Polizei von ihnen verlangt? Wir<br />

erklären, welches Verhalten angebracht ist und wo Ihre Rechte liegen.<br />

Verkehrssicherheit darf überprüft<br />

werden<br />

Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen,<br />

aussteigen, den Kofferraum<br />

öffnen, diverse Fragen beantworten<br />

oder gar pusten: Selbst wenn<br />

Autofahrer davon überzeugt<br />

sind, sich nicht falsch verhalten<br />

zu haben, sind Verkehrskontrollen<br />

stets unangenehm. Dies<br />

liegt insbesondere daran, dass<br />

Betroffene ihre Rechte häufig<br />

nicht genau kennen. Die Polizei darf<br />

gemäß Straßenverkehrsordnung zwar<br />

jederzeit kontrollieren, ob ein Fahrzeug<br />

verkehrssicher und der Fahrer<br />

verkehrstüchtig ist. Betroffene müssen<br />

jedoch nicht jeder Aufforderung nachkommen.<br />

„Erlaubt“ ist es den Beamten, technische<br />

Komponenten wie die Reifen<br />

oder die Beleuchtung zu kontrollieren.<br />

Selbstverständlich ist auch der Blick<br />

auf die TÜV-Plakette zulässig. Gleiches<br />

KOOPERATIONSBEREITSCHAFT<br />

ZAHLT SICH AUS<br />

gilt für die Überprüfung von Warndreieck,<br />

Warnweste und Verbandskasten.<br />

All diese Gegenstände befinden sich<br />

häufig im Kofferraum. Dies ist eine gute<br />

Gelegenheit für die Polizisten, einen<br />

Blick in den Innenraum zu werfen.<br />

Streng genommen dürfen sie das bei<br />

einer normalen Kontrolle jedoch nicht<br />

tun. Es wäre ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss<br />

notwendig, um das<br />

Wageninnere zu inspizieren. Nur, wenn<br />

die Beamten einen Verdacht auf eine<br />

Straftat haben oder Gefahr in Verzug<br />

ist, sind Durchsuchungen ausnahmsweise<br />

möglich.<br />

Keine unüberlegten Äußerungen<br />

Polizeikontrollen muss Folge geleistet<br />

werden. Wer sich Anweisungen widersetzt,<br />

riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.<br />

Verringern Sie bei einer Aufforderung<br />

zum Halten direkt das Tempo<br />

und setzen Sie den Blinker. So<br />

signalisieren Sie von Beginn an<br />

Kooperationsbereitschaft. Zudem<br />

schadet es nicht, bei Dunkelheit<br />

das Licht im Innenraum einzuschalten.<br />

Wenn dann allerdings die<br />

ersten Fragen gestellt werden, sollte<br />

jede Äußerung gut überlegt sein – insbesondere,<br />

wenn möglicherweise ein<br />

Verkehrsverstoß vorliegt. Grundsätzlich<br />

gilt: Geben Sie niemals ein Delikt<br />

gegenüber der Polizei zu. Sie sind hierzu<br />

nicht verpflichtet. Waren Sie beispielsweise<br />

zu schnell unterwegs und

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