TRENDYone | Das Magazin - Ulm - November 2018
Audi Zentrum Ulm: der Kompetenzpartner im Schwabenländle; Local Hero Pasquale Reccia im Interview; die schönsten Weihnachtsmärkte der Region im Überblick; Siri & Co: Sprachassistenten im Vergleich
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Automobil<br />
Stop, Polizei!<br />
Welche Rechte und Pflichten habe ich?<br />
Polizeikontrollen lösen bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl aus.<br />
Doch wie weit dürfen die Beamten eigentlich gehen? Müssen kontrollierte<br />
Personen alles tun, was die Polizei von ihnen verlangt? Wir<br />
erklären, welches Verhalten angebracht ist und wo Ihre Rechte liegen.<br />
Verkehrssicherheit darf überprüft<br />
werden<br />
Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen,<br />
aussteigen, den Kofferraum<br />
öffnen, diverse Fragen beantworten<br />
oder gar pusten: Selbst wenn<br />
Autofahrer davon überzeugt<br />
sind, sich nicht falsch verhalten<br />
zu haben, sind Verkehrskontrollen<br />
stets unangenehm. Dies<br />
liegt insbesondere daran, dass<br />
Betroffene ihre Rechte häufig<br />
nicht genau kennen. Die Polizei darf<br />
gemäß Straßenverkehrsordnung zwar<br />
jederzeit kontrollieren, ob ein Fahrzeug<br />
verkehrssicher und der Fahrer<br />
verkehrstüchtig ist. Betroffene müssen<br />
jedoch nicht jeder Aufforderung nachkommen.<br />
„Erlaubt“ ist es den Beamten, technische<br />
Komponenten wie die Reifen<br />
oder die Beleuchtung zu kontrollieren.<br />
Selbstverständlich ist auch der Blick<br />
auf die TÜV-Plakette zulässig. Gleiches<br />
KOOPERATIONSBEREITSCHAFT<br />
ZAHLT SICH AUS<br />
gilt für die Überprüfung von Warndreieck,<br />
Warnweste und Verbandskasten.<br />
All diese Gegenstände befinden sich<br />
häufig im Kofferraum. Dies ist eine gute<br />
Gelegenheit für die Polizisten, einen<br />
Blick in den Innenraum zu werfen.<br />
Streng genommen dürfen sie das bei<br />
einer normalen Kontrolle jedoch nicht<br />
tun. Es wäre ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss<br />
notwendig, um das<br />
Wageninnere zu inspizieren. Nur, wenn<br />
die Beamten einen Verdacht auf eine<br />
Straftat haben oder Gefahr in Verzug<br />
ist, sind Durchsuchungen ausnahmsweise<br />
möglich.<br />
Keine unüberlegten Äußerungen<br />
Polizeikontrollen muss Folge geleistet<br />
werden. Wer sich Anweisungen widersetzt,<br />
riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.<br />
Verringern Sie bei einer Aufforderung<br />
zum Halten direkt das Tempo<br />
und setzen Sie den Blinker. So<br />
signalisieren Sie von Beginn an<br />
Kooperationsbereitschaft. Zudem<br />
schadet es nicht, bei Dunkelheit<br />
das Licht im Innenraum einzuschalten.<br />
Wenn dann allerdings die<br />
ersten Fragen gestellt werden, sollte<br />
jede Äußerung gut überlegt sein – insbesondere,<br />
wenn möglicherweise ein<br />
Verkehrsverstoß vorliegt. Grundsätzlich<br />
gilt: Geben Sie niemals ein Delikt<br />
gegenüber der Polizei zu. Sie sind hierzu<br />
nicht verpflichtet. Waren Sie beispielsweise<br />
zu schnell unterwegs und