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Bachelorthesis - Bio-Lutions

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Das Verpackungsgesetz 18<br />

bringt. Bestellt der deutsche Onlinehändler jetzt allerdings bei einem ausländischen<br />

Hersteller, dann muss er neben der Versandverpackung auch die Verkaufsverpackungen<br />

lizensieren, da er sie nach Deutschland und somit in den Geltungsbereich des Gesetzes<br />

einführt. Hersteller können ausschließlich Serviceverpackungen von<br />

Vorvertreibern lizensieren lassen. 56 Dadurch werden vor allem kleinere Hersteller von<br />

selbstgemachten Waren entlastet, da sie die Möglichkeit erhalten bereits lizensierte<br />

Serviceverpackungen in Umlauf zu bringen.<br />

Wesentliche Neuerung vom VerpackG ist die Schaffung einer zentralen Stelle 57 , die<br />

sogenannte „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR), welche unter<br />

staatlicher Aufsicht steht und für mehr Transparenz bei der Lizensierung sorgen soll.<br />

Für Unternehmen, die ihre Verpackungen bisher gar nicht oder unzureichend lizensiert<br />

haben, wird dies künftig schwieriger. Bei Verstößen sollen die Unternehmen zukünftig<br />

Bußgelder bis zu 200.000 € zahlen und so abgeschreckt und überführt werden. 58<br />

Zu den Pflichten der Hersteller und Vertreiber gehört weiterhin die Lizensierung<br />

von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System, um für die<br />

entstehenden Kosten bei der Sammlung und Entsorgung der eigenen Verpackungen<br />

aufzukommen. Neu hinzu kommt die einmalige Registrierung im Verpackungsregister<br />

LUCID der ZSVR. 59 Dieses ist öffentlich einsehbar. Außerdem muss mit der Datenmeldung<br />

neben der Registrierungsnummer, der Materialart und Masse der Verpackungen,<br />

auch der Name des dualen Systems und der Zeitraum der Lizensierung bei der<br />

ZSVR angegeben werden. 60 Die jährliche Vollständigkeitserklärung, welche die Auflistung<br />

der im vorherigen Jahr erstmals in Umlauf gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen<br />

bei der ZSVR vorsieht, komplettiert die Pflichten der Hersteller und<br />

Vertreiber. 61 Auch die dualen Systeme müssen die Informationen zu den bei Ihnen<br />

lizensierten Verpackungen an die ZSVR weiterleiten, wodurch diese die Daten von<br />

56<br />

Vgl. § 7 Absatz 2 VerpackG.<br />

57<br />

Vgl. § 19 VerpackG.<br />

58<br />

Vgl. § 34 Absatz 2 VerpackG.<br />

59<br />

Vgl. § 9 VerpackG.<br />

60<br />

Vgl. § 10 VerpackG.<br />

61<br />

Vgl. § 11 VerpackG.

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