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Nürnberg-Eibach-Reichelsdorf/Röthenbach November 2019

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DAS MAGAZIN – MIETEN.KAUFEN.BAUEN<br />

Hintergrund<br />

UMWELTSITUATION: Idealerweise entstehen bei der Verbrennung von<br />

Holz nur Kohlendioxid, Asche und Wasser. Dieses Kohlendioxid trägt nicht<br />

zur Erderwärmung bei, falls nur so viel Holz verbrannt wird, wie nachwächst<br />

– denn dann binden nachwachsende Bäume und Sträucher das bei der<br />

Verbrennung entstandene Kohlendioxid. In der Praxis enthält Holz immer<br />

geringe Mengen Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen. Dadurch<br />

entstehen bei der Verbrennung schädliche Stickstoff- und Schwefeloxide<br />

sowie Salzsäure. Zudem gelangt Staub in die Luft, zu über 90 Prozent<br />

als Feinstaub. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel,<br />

können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit<br />

beeinträchtigen. Bronchitis, die Zunahme asthmatischer Anfälle oder<br />

Belastungen für das Herz-Kreislauf-System können die Folge sein. Feinstaub<br />

steht außerdem im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Bei einer unvollständigen<br />

Verbrennung kann ferner giftiges Kohlenmonoxid und das klimaschädliche<br />

Methangas entstehen. Methangas trägt 21-mal stärker zur Erderwärmung<br />

bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Weitere Produkte einer unvollständigen<br />

Verbrennung sind organische Verbindungen, darunter auch Krebs<br />

erzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Asche<br />

und Abluft sowie unangenehm riechende Verbindungen. Falls nicht erlaubte<br />

Brennstoffe eingesetzt werden – etwa mit Holzschutzmitteln oder Lack<br />

behandeltes Holz – können sogar hochgiftige Dioxine und Furane, gemeinhin<br />

als Seveso-Gifte bekannt, entstehen.<br />

1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben<br />

werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung<br />

für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem<br />

1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und<br />

Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.<br />

Quelle: Umwelt Bundesamt<br />

GESETZESLAGE: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen<br />

(1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von<br />

Kaminöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel<br />

gibt es ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger. Des Weiteren<br />

gibt es eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die<br />

Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch<br />

den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Pelletöfen, die nicht nur den<br />

Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des<br />

Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der<br />

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Montag bis Freitag 08. 00 - 18. 00 Uhr<br />

Samstag (1.09.-31.03.) 10. 00 - 14. 00 Uhr<br />

Bilder: © prasongtakham – stock.adobe.com<br />

NOVEMBER <strong>2019</strong><br />

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