Würzburg-Heidingsfeld: KATZENBERGTERRASSEN - Ankommen.Wohnen.Leben.
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Dichtung wird die gewünschte Wasserundurchlässigkeit dieser Bereiche<br />
nicht mehr gewährleistet. Hieraus entstehende Feuchtigkeitsschäden<br />
unterliegen nicht der Gewährleistung.<br />
Die durch die DIN und Energieeinsparverordnung vorgegebene Bauweise<br />
erfordert regelmäßiges Heizen und Lüften durch den Bewohner. Dabei<br />
setzt die DIN 4108 bei allen Aufenthaltsräumen, einschließlich Küchen,<br />
eine Raumtemperatur von mindestens 19° Celsius voraus.<br />
Für den Werterhalt sowie insbesondere die Reduzierung von Fugen- und<br />
Hohlraumbildung des Parkettbodens, ist die Einhaltung eines gesunden<br />
Raumklimas, ca. 20° Celsius +/- 2° Celsius Raumtemperatur sowie<br />
ca. 50% relative Luftfeuchtigkeit (mindestens 40%) erforderlich. Auch<br />
wenn jahreszeitlich bedingt Fugen sichtbar werden, muss dies keinen<br />
Mangel darstellen.<br />
Im Kellergeschoss kommt es in den ersten Jahren, bedingt durch die<br />
erhöhte Feuchte der Bauteile und Baustoffe nach dem Einbau, zu einem<br />
erhöhten Anfall von Raumfeuchte. In jedem Fall ist eine ausreichende<br />
und richtige Lüftung der Nutzer sicherzustellen.<br />
In den Sommermonaten ist zu beachten, dass nur dann gelüftet wird,<br />
wenn die Außentemperatur unter der Innentemperatur liegt, andernfalls<br />
besteht die Gefahr der Entstehung von Kondensfeuchtigkeit.<br />
Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist die Durchführung<br />
der erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten innerhalb der<br />
Gewährleistungsfrist. Mit den Wartungs- und Pflegearbeiten an allen<br />
wartungspflichtigen Anlagen sind durch den Erwerber bzw. dessen<br />
Hausverwaltung, die bauausführenden Unternehmen zu beauftragen.<br />
Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung sind hierzu Wartungsverträge<br />
abzuschließen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen für<br />
z. B. Aufzüge, kraftbetätigte Türen und Tore u.a. werden zur dauerhaften<br />
Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit durch die Hausverwaltung<br />
Wartungsverträge für Heizung/Lüftung/Sanitär, für Fenster<br />
und Türen, das Dach sowie wartungspflichtige Beschichtungen und<br />
dauerelastische Verfugung abgeschlossen. Die Kosten hierfür sind nicht<br />
in den Leistungen des Verkäufers enthalten.<br />
Funktionsstörungen/Funktionsausfälle, die ihre Ursache in fehlenden<br />
regelmäßigen Wartungs- und Kundendienstleistungen haben, stellen<br />
im Rahmen der Gewährleistung keinen Mangel dar. Zu beachten ist<br />
auch die unterjährige Feineinstellung von Bauteilen, wie beispielsweise<br />
von Hauseingangstüren und Fenstern, zu deren einwandfreier Funktion<br />
thermische Bedingungen (Sommer/Winter) zu berücksichtigen sind.<br />
Die Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzähler und Rauchmelder<br />
werden gemietet. Die Mietkosten werden auf die Eigentümer<br />
über die Hausverwaltung umgelegt.<br />
Die Ansichten sollen einen Gesamteindruck der Wohnanlage vermitteln.<br />
Diese Ansichten sind nicht maßstabsgerecht und werden mit den Behörden<br />
abgestimmt.<br />
Maße für Einrichtungen, z. B. Einbauküche, sind im Bau zu nehmen,<br />
und zwar, nachdem der Innenputz fertiggestellt ist.<br />
Das Betreten der Baustelle kann aus Gründen der Sicherheit nur nach<br />
Abstimmung und gemeinsam mit dem Bauleiter erfolgen.<br />
Sicherheitsausstattung<br />
Soweit behördlicherseits gefordert, werden Türen als Brandschutztüren<br />
ausgebildet.<br />
Nutzungseinschränkung<br />
In den Wohnungen befindliche Revisionsöffnungen für Absperrventile,<br />
Filter, Rohrverkleidungskästen oder Deckenabhängungen und Ähnliches<br />
dürfen nicht zugestellt werden; sie sind zugänglich zu halten.<br />
Die Wohnflächenangaben (Rohbaumaße) zu den Wohnungen wurden<br />
nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Die Balkone und Erdgeschoss-Terrassen<br />
wurden hierbei zu 1/2 bzw. bei den Dachgeschosswohnungen<br />
zu 1/3 der tatsächlich vorhandenen qm-Fläche angerechnet.<br />
Die Abstellräume im Keller wurden bei der Flächenberechnung nicht<br />
berücksichtigt. Geringfügige Flächenabweichungen bis zu 2% bei der<br />
Realisierung sind möglich.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Alle vertragsgegenständlichen Planungen sind mit größtmöglicher<br />
Sorgfalt erstellt. Änderungs- und/oder Ergänzungsbedarf kann sich<br />
nachträglich dennoch ergeben, so vor allem aufgrund geänderter<br />
rechtlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen oder technischer<br />
Weiterentwicklungen.<br />
Solche sachlich begründeten Abweichungen des realisierten Bauwerks<br />
von den vorstehend beschriebenen Planungen bleiben dem Verkäufer<br />
gestattet; sie werden von dem Verkäufer und von dem Erwerber,<br />
sofern nicht nach billigem Ermessen ausnahmsweise etwas anderes<br />
geboten erscheint, nicht als wertsteigernd oder - mindernd behandelt.<br />
Gestaltung und Farbauswahl erfolgen durch den Verkäufer, soweit sie<br />
in dieser Baubeschreibung nicht bereits festgelegt sind. Die Verwendung<br />
gleichwertiger oder höherwertiger Materialien bleibt dem<br />
Verkäufer gestattet.<br />
Die in den Plänen vorgenommene, zeichnerische Möblierung stellt<br />
lediglich einen Vorschlag dar, ist jedoch nicht Leistungsbestandteil.<br />
Sollten exakte Maße zum Bestellen von Einbaumöbeln benötigt werden,<br />
so sind die Maße vor Ort zu nehmen.<br />
Stand: 06.11.2019<br />
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