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Würzburg-Heidingsfeld: KATZENBERGTERRASSEN - Ankommen.Wohnen.Leben.

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Dichtung wird die gewünschte Wasserundurchlässigkeit dieser Bereiche<br />

nicht mehr gewährleistet. Hieraus entstehende Feuchtigkeitsschäden<br />

unterliegen nicht der Gewährleistung.<br />

Die durch die DIN und Energieeinsparverordnung vorgegebene Bauweise<br />

erfordert regelmäßiges Heizen und Lüften durch den Bewohner. Dabei<br />

setzt die DIN 4108 bei allen Aufenthaltsräumen, einschließlich Küchen,<br />

eine Raumtemperatur von mindestens 19° Celsius voraus.<br />

Für den Werterhalt sowie insbesondere die Reduzierung von Fugen- und<br />

Hohlraumbildung des Parkettbodens, ist die Einhaltung eines gesunden<br />

Raumklimas, ca. 20° Celsius +/- 2° Celsius Raumtemperatur sowie<br />

ca. 50% relative Luftfeuchtigkeit (mindestens 40%) erforderlich. Auch<br />

wenn jahreszeitlich bedingt Fugen sichtbar werden, muss dies keinen<br />

Mangel darstellen.<br />

Im Kellergeschoss kommt es in den ersten Jahren, bedingt durch die<br />

erhöhte Feuchte der Bauteile und Baustoffe nach dem Einbau, zu einem<br />

erhöhten Anfall von Raumfeuchte. In jedem Fall ist eine ausreichende<br />

und richtige Lüftung der Nutzer sicherzustellen.<br />

In den Sommermonaten ist zu beachten, dass nur dann gelüftet wird,<br />

wenn die Außentemperatur unter der Innentemperatur liegt, andernfalls<br />

besteht die Gefahr der Entstehung von Kondensfeuchtigkeit.<br />

Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist die Durchführung<br />

der erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten innerhalb der<br />

Gewährleistungsfrist. Mit den Wartungs- und Pflegearbeiten an allen<br />

wartungspflichtigen Anlagen sind durch den Erwerber bzw. dessen<br />

Hausverwaltung, die bauausführenden Unternehmen zu beauftragen.<br />

Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung sind hierzu Wartungsverträge<br />

abzuschließen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen für<br />

z. B. Aufzüge, kraftbetätigte Türen und Tore u.a. werden zur dauerhaften<br />

Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit durch die Hausverwaltung<br />

Wartungsverträge für Heizung/Lüftung/Sanitär, für Fenster<br />

und Türen, das Dach sowie wartungspflichtige Beschichtungen und<br />

dauerelastische Verfugung abgeschlossen. Die Kosten hierfür sind nicht<br />

in den Leistungen des Verkäufers enthalten.<br />

Funktionsstörungen/Funktionsausfälle, die ihre Ursache in fehlenden<br />

regelmäßigen Wartungs- und Kundendienstleistungen haben, stellen<br />

im Rahmen der Gewährleistung keinen Mangel dar. Zu beachten ist<br />

auch die unterjährige Feineinstellung von Bauteilen, wie beispielsweise<br />

von Hauseingangstüren und Fenstern, zu deren einwandfreier Funktion<br />

thermische Bedingungen (Sommer/Winter) zu berücksichtigen sind.<br />

Die Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzähler und Rauchmelder<br />

werden gemietet. Die Mietkosten werden auf die Eigentümer<br />

über die Hausverwaltung umgelegt.<br />

Die Ansichten sollen einen Gesamteindruck der Wohnanlage vermitteln.<br />

Diese Ansichten sind nicht maßstabsgerecht und werden mit den Behörden<br />

abgestimmt.<br />

Maße für Einrichtungen, z. B. Einbauküche, sind im Bau zu nehmen,<br />

und zwar, nachdem der Innenputz fertiggestellt ist.<br />

Das Betreten der Baustelle kann aus Gründen der Sicherheit nur nach<br />

Abstimmung und gemeinsam mit dem Bauleiter erfolgen.<br />

Sicherheitsausstattung<br />

Soweit behördlicherseits gefordert, werden Türen als Brandschutztüren<br />

ausgebildet.<br />

Nutzungseinschränkung<br />

In den Wohnungen befindliche Revisionsöffnungen für Absperrventile,<br />

Filter, Rohrverkleidungskästen oder Deckenabhängungen und Ähnliches<br />

dürfen nicht zugestellt werden; sie sind zugänglich zu halten.<br />

Die Wohnflächenangaben (Rohbaumaße) zu den Wohnungen wurden<br />

nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Die Balkone und Erdgeschoss-Terrassen<br />

wurden hierbei zu 1/2 bzw. bei den Dachgeschosswohnungen<br />

zu 1/3 der tatsächlich vorhandenen qm-Fläche angerechnet.<br />

Die Abstellräume im Keller wurden bei der Flächenberechnung nicht<br />

berücksichtigt. Geringfügige Flächenabweichungen bis zu 2% bei der<br />

Realisierung sind möglich.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle vertragsgegenständlichen Planungen sind mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt erstellt. Änderungs- und/oder Ergänzungsbedarf kann sich<br />

nachträglich dennoch ergeben, so vor allem aufgrund geänderter<br />

rechtlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen oder technischer<br />

Weiterentwicklungen.<br />

Solche sachlich begründeten Abweichungen des realisierten Bauwerks<br />

von den vorstehend beschriebenen Planungen bleiben dem Verkäufer<br />

gestattet; sie werden von dem Verkäufer und von dem Erwerber,<br />

sofern nicht nach billigem Ermessen ausnahmsweise etwas anderes<br />

geboten erscheint, nicht als wertsteigernd oder - mindernd behandelt.<br />

Gestaltung und Farbauswahl erfolgen durch den Verkäufer, soweit sie<br />

in dieser Baubeschreibung nicht bereits festgelegt sind. Die Verwendung<br />

gleichwertiger oder höherwertiger Materialien bleibt dem<br />

Verkäufer gestattet.<br />

Die in den Plänen vorgenommene, zeichnerische Möblierung stellt<br />

lediglich einen Vorschlag dar, ist jedoch nicht Leistungsbestandteil.<br />

Sollten exakte Maße zum Bestellen von Einbaumöbeln benötigt werden,<br />

so sind die Maße vor Ort zu nehmen.<br />

Stand: 06.11.2019<br />

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