Fibel!Gastro Januar/Februar 2020
Das Szene!Magazin der Gastronomie
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Ihre Pflicht<br />
Das Kassengesetz fordert, dass ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> jedes<br />
Kassensystem nachstehende Vorgaben erfüllen muss:<br />
Ihre Pflicht<br />
Kassengeset<br />
Zum 01.01.<strong>2020</strong> muss das „Gesetz zum Schutz vor<br />
Grundaufzeichnungen“ vom Dezember 2016 umge<br />
eine Reihe von Pflichten für elektronische Kassen<br />
Ihnen Klarheit über die neuen Anforderungen, in<br />
Datenspeicherung, und informieren Sie, wie Sie I<br />
Vecton Systems AG aufrüsten können.<br />
» Einzelaufzeichnung: Die Geschäftsvorfälle<br />
und anderen Vorgänge müssen einzeln,<br />
vollständig, richtig, zeitgerecht und<br />
geordnet aufgezeichnet werden.<br />
» TSE-Pflicht: Die digitalen Aufzeichnungen<br />
sind durch eine zertifizierte technische<br />
Sicherheitseinrichtung zu schützen.<br />
» Datensicherung/Archivierung:<br />
Die digitalen Aufzeichnungen sind<br />
zu sichern und für Nachschauen<br />
sowie Außenprüfungen verfügbar<br />
zu halten.<br />
» Belegausgabepflicht: Den am<br />
Geschäftsvorfall Beteiligten<br />
ist ein Beleg über den<br />
Geschäftsvorfall auszustellen<br />
Sie besitzen bereits<br />
Kassensysteme der Vectron<br />
Systems AG oder Sie wollen<br />
auch von den langlebigen<br />
Vorteilen eines Vectron<br />
Kassensystems profitieren?<br />
Sprechen Sie mit Ihrem<br />
Fachhandelspartner<br />
über ihre individuellen<br />
Aufrüstmöglichkeiten bzw.<br />
das für Sie passende neue<br />
Kassensystem.<br />
und zur Verfügung zu stellen.<br />
» Meldepflicht: Dem<br />
zuständigen Finanzamt muss die<br />
Anschaffung und Außerbetriebnahme<br />
eines elektronischen<br />
Aufzeichnungssystems innerhalb eines<br />
Monats mitgeteilt werden.<br />
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