GesundinMittelfranken_Ausgabe7_web
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Alle Akteure ziehen an einem Strang
Seit 2017 ist die Durchführung eines
Entlassmanagements gesetzlich vorgeschrieben.
Vor große Herausforderungen
stellte diese Änderung die Geriatrie in Bad
Windsheim nicht, denn ein ausführliches
Entlassmanagement war dort seit jeher
Teil der Patientenversorgung. Geprägt war
es immer von der engen Vernetzung der
Klinik mit den verschiedenen Anbietern von
Hilfsangeboten des regionalen gesundheitlichen
Versorgungssystems.
So war es auch bei Emma Ströbel. Ihr persönliches
Ziel für die geriatrische Reha war,
mit Rollator selbständig unterwegs zu sein,
um sich mit ihren Freundinnen treffen zu
können. Das ist ihr dank der Geriatrischen
Reha gelungen.
Diese Zusammenarbeit bildet auch heute
das Herzstück bei der Organisation der
anschließenden Patientenversorgung. „Wir
pflegen gute Kontakte zu Sanitätshäusern,
ambulanten Pflegediensten, niedergelassenen
Ärzten und anderen Einrichtungen, die
für die Anschlussbetreuung von Bedeutung
sind“, erläutert Dr. Anderer. „So können wir
nach der Reha einen möglichst reibungslosen
Ablauf für die Patienten und ihre
Bedürfnisse erreichen.“ Das System hat sich
bewährt. Über 85 Prozent der Patienten
können erfolgreich in die Selbstständigkeit
entlassen werden. Was bei den meisten
nach der Reha übrig bleibt, ist das gute
Gefühl ein Stück Autonomie zurückgewonnen
zu haben.
Ihre Fachklinik vor Ort
Klinik Bad Windsheim
Abteilung für Geriatrische Rehabilitation
Dr. Wolfgang Anderer
Chefarzt
Erkenbrechtallee 45
91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841 99-794
Mail: wolfgang.anderer@kliniken-nea.de
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
sind verpflichtet, für
Patienten nach einem Aufenthalt in der
jeweiligen Einrichtung ein Entlassmanagement
zu organisieren. Nach welchen
Vorgaben und Kriterien Patienten unterstützt
werden sollten, berichtet Dirk
van den Heuvel, Geschäftsführer des
Bundesverbandes Geriatrie e.V.
Ein Entlassmanagement ist seit 2017 für
Krankenhäuser und seit 2019 für stationäre
Rehabilitationseinrichtungen gesetzlich
vorgeschrieben. Wie sollte ein solches
gemäß Gesetzgeber aussehen?
Dirk van den Heuvel: Der Rahmenvertrag
zum Entlassmangement stellt die Bedürfnisse
des Patienten in den Fokus. Das
standardisierte Entlassmanagement soll
nach einem stationären Aufenthalt eine
bedarfsgerechte, kontinuierliche, ressourcen-
und teilhabeorientierte Weiterversorgung
der Patienten in die nachfolgenden
Versorgungsbereiche gewährleisten.
DAS SAGT DIE FACHGESELLSCHAFT
Rahmenvertrag stellt
Bedürfnisse des Patienten
in den Fokus
Patienten oder deren gesetzliche Vertreter/
Betreuer sollen eng in versorgungsrelevante
Prozesse eingebunden werden. Dabei
muss die Zusammenarbeit zwischen Ärzten,
Therapeuten, Sozialdienst, Pflegepersonal,
Krankenhausapothekern und weiteren am
Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen
sichergestellt sein. Ergänzend ist
im Bereich der Rehabilitation am 1. Februar
2019 der Rahmenvertrag Entlassmangement-Reha
in Kraft getreten. Dieser regelt,
dass auch die stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
rechtzeitig eine
Entlassung der Rehabilitanden planen und
die erforderlichen Schritte für die Versorgung
der Menschen nach ihrer Entlassung
einleiten.
Inwiefern bringen das Gesetz und damit
die Etablierung eines Entlassmanagements
Vorteile für Patienten?
Dirk van den Heuvel: Mit dem standardisierten
Entlassmanagement sollen Behandlungslücken
wirkungsvoll vermieden werden.
Da der patientenindividuelle Bedarf
im Mittelpunkt steht, können die Regelungen
insbesondere für Patienten vorteilhaft
sein, die wegen ihrer Krankheit ohnehin
eingeschränkt beziehungsweise stark
belastet sind. Entlassmanagement ist durch
die entsprechende Vereinbarung ein fester
Bestandteil der stationären Versorgung,
erfolgt strukturiert, geplant und führt die
verschiedenen Beteiligten – Krankenhaus
beziehungsweise Rehabilitationseinrichtungen,
Krankenkassen und nachbehandelnde
Professionen zusammen.
Quelle: BV Geriatrie
Kontakt
Bundesverband Geriatrie e. V.
Dirk van den Heuvel
Geschäftsführer
Reinickendorfer Straße 61
13347 Berlin
Tel.: 030 3 39 88 76-10
Mail: geschaeftsstelle@bv-geriatrie.de
22 GESUND IN MITTELFRANKEN