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GesundinMittelfranken_Ausgabe7_web

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Alle Akteure ziehen an einem Strang

Seit 2017 ist die Durchführung eines

Entlassmanagements gesetzlich vorgeschrieben.

Vor große Herausforderungen

stellte diese Änderung die Geriatrie in Bad

Windsheim nicht, denn ein ausführliches

Entlassmanagement war dort seit jeher

Teil der Patientenversorgung. Geprägt war

es immer von der engen Vernetzung der

Klinik mit den verschiedenen Anbietern von

Hilfsangeboten des regionalen gesundheitlichen

Versorgungssystems.

So war es auch bei Emma Ströbel. Ihr persönliches

Ziel für die geriatrische Reha war,

mit Rollator selbständig unterwegs zu sein,

um sich mit ihren Freundinnen treffen zu

können. Das ist ihr dank der Geriatrischen

Reha gelungen.

Diese Zusammenarbeit bildet auch heute

das Herzstück bei der Organisation der

anschließenden Patientenversorgung. „Wir

pflegen gute Kontakte zu Sanitätshäusern,

ambulanten Pflegediensten, niedergelassenen

Ärzten und anderen Einrichtungen, die

für die Anschlussbetreuung von Bedeutung

sind“, erläutert Dr. Anderer. „So können wir

nach der Reha einen möglichst reibungslosen

Ablauf für die Patienten und ihre

Bedürfnisse erreichen.“ Das System hat sich

bewährt. Über 85 Prozent der Patienten

können erfolgreich in die Selbstständigkeit

entlassen werden. Was bei den meisten

nach der Reha übrig bleibt, ist das gute

Gefühl ein Stück Autonomie zurückgewonnen

zu haben.

Ihre Fachklinik vor Ort

Klinik Bad Windsheim

Abteilung für Geriatrische Rehabilitation

Dr. Wolfgang Anderer

Chefarzt

Erkenbrechtallee 45

91438 Bad Windsheim

Tel.: 09841 99-794

Mail: wolfgang.anderer@kliniken-nea.de

Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen

sind verpflichtet, für

Patienten nach einem Aufenthalt in der

jeweiligen Einrichtung ein Entlassmanagement

zu organisieren. Nach welchen

Vorgaben und Kriterien Patienten unterstützt

werden sollten, berichtet Dirk

van den Heuvel, Geschäftsführer des

Bundesverbandes Geriatrie e.V.

Ein Entlassmanagement ist seit 2017 für

Krankenhäuser und seit 2019 für stationäre

Rehabilitationseinrichtungen gesetzlich

vorgeschrieben. Wie sollte ein solches

gemäß Gesetzgeber aussehen?

Dirk van den Heuvel: Der Rahmenvertrag

zum Entlassmangement stellt die Bedürfnisse

des Patienten in den Fokus. Das

standardisierte Entlassmanagement soll

nach einem stationären Aufenthalt eine

bedarfsgerechte, kontinuierliche, ressourcen-

und teilhabeorientierte Weiterversorgung

der Patienten in die nachfolgenden

Versorgungsbereiche gewährleisten.

DAS SAGT DIE FACHGESELLSCHAFT

Rahmenvertrag stellt

Bedürfnisse des Patienten

in den Fokus

Patienten oder deren gesetzliche Vertreter/

Betreuer sollen eng in versorgungsrelevante

Prozesse eingebunden werden. Dabei

muss die Zusammenarbeit zwischen Ärzten,

Therapeuten, Sozialdienst, Pflegepersonal,

Krankenhausapothekern und weiteren am

Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen

sichergestellt sein. Ergänzend ist

im Bereich der Rehabilitation am 1. Februar

2019 der Rahmenvertrag Entlassmangement-Reha

in Kraft getreten. Dieser regelt,

dass auch die stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen

rechtzeitig eine

Entlassung der Rehabilitanden planen und

die erforderlichen Schritte für die Versorgung

der Menschen nach ihrer Entlassung

einleiten.

Inwiefern bringen das Gesetz und damit

die Etablierung eines Entlassmanagements

Vorteile für Patienten?

Dirk van den Heuvel: Mit dem standardisierten

Entlassmanagement sollen Behandlungslücken

wirkungsvoll vermieden werden.

Da der patientenindividuelle Bedarf

im Mittelpunkt steht, können die Regelungen

insbesondere für Patienten vorteilhaft

sein, die wegen ihrer Krankheit ohnehin

eingeschränkt beziehungsweise stark

belastet sind. Entlassmanagement ist durch

die entsprechende Vereinbarung ein fester

Bestandteil der stationären Versorgung,

erfolgt strukturiert, geplant und führt die

verschiedenen Beteiligten – Krankenhaus

beziehungsweise Rehabilitationseinrichtungen,

Krankenkassen und nachbehandelnde

Professionen zusammen.

Quelle: BV Geriatrie

Kontakt

Bundesverband Geriatrie e. V.

Dirk van den Heuvel

Geschäftsführer

Reinickendorfer Straße 61

13347 Berlin

Tel.: 030 3 39 88 76-10

Mail: geschaeftsstelle@bv-geriatrie.de

22 GESUND IN MITTELFRANKEN

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