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Taxi Times München - November / Dezember 2019

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MÜNCHEN<br />

Landgericht <strong>München</strong><br />

Landgericht Frankfurt<br />

3 - 06 O 44/19<br />

Landgericht Köln<br />

AZ 81 O 74/19<br />

4 HK O 14935/16<br />

LANDGERICHT IN KÖLN – FRANKFURT – MÜNCHEN<br />

UBER-ENDE IN DREI AKTEN?<br />

KONTROLLMANGEL<br />

LRA Erding<br />

wehrt sich<br />

TAXI-GUTACHTEN<br />

Die Stadt will<br />

es nochmal wissen<br />

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DIE BANANENREPUBLIK<br />

INHALT<br />

FOTO: Adobe Stock / Odua Images<br />

„Ein Rechtsstaat, der eindeutige Gesetzesverstöße nicht ahndet,<br />

verkommt zur Bananenrepublik.“ – Diese drastischen Worte wählte<br />

kein Geringerer als Michael Müller, Präsident des Bundesverbands<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V., während einer öffentlichen<br />

Verbandssitzung Anfang <strong>November</strong> in Koblenz.<br />

Gemeint sind damit die täglichen Verstöße der neuen Mitbewerber<br />

gegen die Rückkehrpflicht, allen voran der Mietwagenpartner<br />

von Uber und seit Neuestem auch von Free Now.<br />

Da der Staat in seiner Kontrollfunktion an diesem Punkt versagt,<br />

wehrt sich das <strong>Taxi</strong>gewerbe auf eigene Faust auf juristischem<br />

Weg. Zum einen durch Klagen gegen die einzelnen Partner, zum<br />

anderen aber auch gegen den App-Anbieter selbst. Drei Verfahren<br />

sind aktuell in der Schwebe und alle drei scheinen kurz vor dem<br />

Showdown zu stehen. Wir berichten über den aktuellen Zwischenstand<br />

aus Köln, Frankfurt und <strong>München</strong> ab Seite 6.<br />

Ein ganz entscheidender Punkt in allen drei Verfahren ist die<br />

Frage, wie die Fahrer über die Uber-App an die Aufträge kommen.<br />

Das Personenbeförderungsgesetz ist eindeutig, es schreibt vor,<br />

dass Mietwagen die Beförderungsaufträge nur ausführen dürfen,<br />

wenn diese am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers<br />

eingegangen sind. Genau diese Art der Auftragsannahme<br />

und auch die Sicherstellung der Rückkehrpflicht sind natürlich<br />

bei Uber gerade nicht Teil des Systems. Die <strong>Taxi</strong>branche bemängelt,<br />

dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag auch selbstständig<br />

annehmen kann, also nicht über den Betriebssitz des<br />

Unternehmens.<br />

Ein klarer Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz,<br />

sagen die Kläger gegen Uber. Die Münchner Richterin erweckte<br />

zuletzt den Eindruck, dass sie das ähnlich sieht, und wollte deshalb<br />

bei der letzten Verhandlung von den dort aufgerufenen Zeugen<br />

genau wissen, ob und wie eine Auftragsannahme am<br />

Betriebssitz vorbei technisch möglich ist. Das wurde klar belegt.<br />

Man darf gespannt sein, welche Schlüsse das Münchner Landgericht<br />

daraus nun zieht.<br />

Doch egal, wie in Frankfurt und <strong>München</strong> entschieden wird<br />

– Uber wird nicht klein beigeben und deren hoch dotierte Anwälte<br />

werden weiterhin allerlei Verzögerungstaktiken anwenden, um<br />

ein endgültiges Verbot zu umgehen. Es ist schon schizophren: Ein<br />

Unternehmen, dessen Geschäftskonzept nur auf Basis des Rechtsbruchs<br />

funktioniert, wendet jeden Winkelzug der Rechtsprechung<br />

an, um einer Verurteilung bzw. Bestrafung zu entgehen. Die<br />

Annahmeverweigerung der einstweiligen Verfügung aus Köln am<br />

Firmensitz in Amsterdam ist der blanke Hohn.<br />

Umso wichtiger ist es daher, dass die Behörden ihren Job<br />

machen und die Wildwest-Strukturen endlich wirksam bekämpfen<br />

– ganz speziell am Münchner Flughafen. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> hat die Untätigkeit<br />

des dortigen Landratsamts Erding deshalb in seiner letzten<br />

Ausgabe scharf kritisiert. Nun hat sich die Behörde in einem<br />

Leserbrief gewehrt (S. 19). Mit dem längst überfälligen Personalwechsel<br />

auf der früheren Position des Herrn Neudeckers scheint<br />

nun auch der Wille zur Kontrolle endlich vorhanden zu sein. Wo<br />

allerdings täglich gegen geltendes Recht verstoßen wird, genügt<br />

es nicht, vier Mal pro Jahr zu kontrollieren.<br />

– die Redaktion –<br />

VERSICHERUNG<br />

4 Misere eines Billiganbieters<br />

TITELSTORY: UBERS ENDE IN DREI AKTEN?<br />

6 Köln: Annahme verweigert<br />

8 Frankfurt: Blick auf Europa<br />

10 <strong>München</strong>: Aufklärende Zeugenaussagen<br />

11 Wien: Verbot für den Falschen<br />

SATIRESEITEN<br />

12 Uber-CEO in der Pampa ausgesetzt<br />

13 „Bild“-Beitrag als Realsatire<br />

BEHÖRDEN<br />

14 <strong>München</strong> bekommt weiteres Gutachten<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM<br />

16 Der immer gleiche Status quo<br />

17 Neue Verkehrsart – aber bitte mit <strong>Taxi</strong><br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

18 Uber-Werbung am Flughafen<br />

LESERBRIEF<br />

19 Das Landratsamt Erding kontrolliert<br />

FELDFORSCHUNG<br />

20 Zwei Studentinnen im <strong>Taxi</strong><br />

ZUKUNFT UND E-TAXIS<br />

22 Die digitale Rolle des <strong>Taxi</strong>s<br />

24 Erfahrungen mit einem Tesla Model S<br />

26 Reaktionen auf ein London-<strong>Taxi</strong><br />

26 Impressum<br />

TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

3


VERSICHERUNG<br />

GEFION: BILLIG UND<br />

NICHT ZAHLUNGSWILLIG<br />

Ein dänischer Anbieter verkauft Kfz-Haftpflichtversicherungen zu knapp<br />

kalkulierten Preisen. Seine Schadenregulierungspraxis hat mittlerweile<br />

weitreichende Konsequenzen.<br />

In den vergangenen zwei Jahren hat die<br />

Gefion Insurance aus Dänemark den<br />

deutschen <strong>Taxi</strong>versicherungsmarkt mit<br />

Dumpingbeiträgen heimgesucht. Ein paar<br />

Agenturen haben sich mit diesem ausländischen<br />

Versicherer, welcher in Deutschland<br />

durch seinen Geschäftsträger AIS Wild GmbH<br />

vertreten wird, eingelassen. Derzeit dürften<br />

noch ein paar Hundert <strong>Taxi</strong>unternehmen bei<br />

der Gefion Insurance versichert sein.<br />

Unserer Redaktion sind zahlreiche Fälle<br />

bekannt, bei denen diese Gesellschaft Schäden,<br />

wenn überhaupt, nur sehr träge<br />

begleicht. Meistens geht ohne Drohung<br />

über einen Rechtsanwalt gar nichts. In<br />

einem Fall hat ein Kunde vier Monate auf<br />

die Auszahlung eines Vollkaskoschadens<br />

in Höhe von 14.000 Euro warten müssen.<br />

Am Ende hat der Versicherer bzw. der<br />

Geschäftsträger nur bezahlt, weil eine<br />

Klage angedroht wurde. Auch Maximilian<br />

Junker, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler<br />

FVO, hatte sich bei Gefion<br />

beklagt, dass Kunden von ihnen seit zehn<br />

Monaten auf Schadenregulierungen in Kaskofällen<br />

warten.<br />

Junker wurde mittlerweile darüber<br />

informiert, dass die AIS Wild GmbH gar<br />

keine Schäden mehr im Namen und Auftrag<br />

von Gefion Insurance A/S bearbeite. An<br />

deren Stelle sei die Crawford & Company<br />

Deutschland GmbH getreten, eine große<br />

internationale Schadenregulierungsfirma<br />

in Düsseldorf. „Wegen der bedauerlicherweise<br />

großen Anzahl von Schäden […] wird<br />

Crawford etwas Zeit benötigen, alle Schäden<br />

durchzugehen und alle Geschädigten<br />

zu kontaktieren.“<br />

VETO DER DÄNISCHEN AUFSICHT<br />

Nicht nur in Deutschland hat das chaotische<br />

Geschäftsgebaren Folgen, auch die<br />

dänische Finanzaufsicht DFSA nahm sich<br />

BALLNATH: BESSERES KONZEPT – GLEICHER PREIS<br />

Ein dänischer<br />

Versicherer kommt<br />

seit Monaten mit der<br />

Schadenregulierung<br />

nicht hinterher.<br />

Der Münchner <strong>Taxi</strong>-Versicherungsspezialist<br />

Ballnath GmbH hat sein seit<br />

1998 existierendes, speziell für <strong>Taxi</strong><br />

und Mietwagenbetrieb konzipiertes<br />

Betriebshaftpflichtkonzept ein weiteres<br />

Mal verbessert, ohne dafür die Beiträge<br />

anheben zu müssen. Neu ist seit Kurzem<br />

eine Verdoppelung der pauschalen<br />

Deckungssumme von bisher fünf auf<br />

nun zehn Millionen Euro. Auch das Sublimit<br />

für Schäden an beförderten Sachen<br />

ist mit 100.000 EUR jetzt doppelt so<br />

hoch wie vorher, während die zehnprozentige<br />

Selbstbeteiligung für die<br />

mitversicherten Schäden an beförderten<br />

Sachen von bisher 2.000 Euro auf maximal<br />

1.000 Euro reduziert wurde.<br />

Das Betriebshaftkonzept kostet für<br />

Betriebe bis drei Fahrzeuge 105 Euro<br />

und für jedes weitere <strong>Taxi</strong> 35 Euro<br />

pro Jahr. Der Beitrag bleibt damit im<br />

siebten Jahr stabil, berichtet Ballnath.<br />

Durch eine sogenannte Leistungsupdategarantie<br />

gelten Verbesserungen<br />

automatisch auch für alle bereits bestehenden<br />

Verträge.<br />

jh<br />

den Versicherer zur Brust und stellte fest,<br />

dass das Managementsystem von Gefion<br />

stark von den gesetzlichen Anforderungen<br />

abweicht. Deshalb wurde ein Aufschlag von<br />

5,3 Millionen Euro auf die Solvenzkapitalanforderung<br />

erhoben, was die Solvenzquote<br />

auf 86 Prozent abrutschen ließ. Auf<br />

Anordnung der DFSA darf das Geschäftsvolumen<br />

nicht weiter ausgebaut werden,<br />

weil Gefion nicht mehr über genug Eigenmittel<br />

zur Deckung des Solvenzkapitalbedarfs<br />

verfügt.<br />

Auch auf dem polnischen Markt droht<br />

Ärger. Hier werden über einen lokalen<br />

Vermittler, ohne eigene Niederlassung,<br />

Kfz-Haftpflichtversicherungen zu Dumping-Preisen<br />

angeboten, offenbar zulasten<br />

der Kundenzufriedenheit im Schadenfall.<br />

Der polnische Versicherungsombudsmann<br />

berichtet von einer regelrechten Klagewelle<br />

polnischer Verbraucher über die Schadenregulierung,<br />

die für Gefion in Polen der<br />

US-Schadendienstleister Crawford erledigt.<br />

Die anhaltenden Beschwerden haben dazu<br />

geführt, dass die Regierung Polens ein Sondergesetz<br />

einführen will, das Sanktionen<br />

gegen ausländische Anbieter ermöglicht.<br />

Gefion gerät zunehmend unter Beschuss.<br />

<br />

sb<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

4<br />

NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


UBER VOR GERICHT<br />

DER ERSTE AKT: DAS<br />

ZUSTELLPROBLEM<br />

In einem sogenannten Eilverfahren konnte ein Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer vor<br />

Gericht glaubhaft machen, dass Uber mit seiner App UberX gegen das PBefG<br />

verstößt. Doch dann haperte es an der Zustellung des Urteils.<br />

Es war eigentlich eine wegweisende Entscheidung des Kölner<br />

Landgerichts. Unter dem Aktenzeichen 81 0 74/19<br />

hatte man die Klage eines Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmers für<br />

rechtens befunden und das Unternehmen Uber per einstweiliger<br />

Verfügung dazu aufgefordert, Fahrtenvermittlungen über die App<br />

UberX zu unterlassen. Der Beschluss wurde bereits im Juli gefasst,<br />

doch an die Öffentlichkeit gelangte er erst Ende Oktober. Und trotz<br />

des gerichtlichen und deutschlandweit gültigen Verbots vermittelt<br />

Uber nach wie vor Fahrten. Das wirft viele Fragen auf und zeigt,<br />

dass das deutsche Recht sehr komplex ist und in seinem Anspruch,<br />

jederzeit gerecht zu sein, auch manche Schlupflöcher offen lässt.<br />

Um das zu verstehen, muss man den Fall Köln sehr genau betrachten:<br />

Hier handelt es sich um ein Eilverfahren, in dem der Kläger<br />

vor Gericht die Verfehlung eines Wettbewerbers moniert und vor<br />

Gericht einfordert, dass der Beklagte dieses Verhalten unterlässt.<br />

Juristisch spricht man dann von einer Unterlassungsklage und<br />

das Gericht erlässt – sofern es der Klage zustimmt – eine Unterlassungsverfügung.<br />

AUFTRAGSEINGANG AM BETRIEBSSITZ FRAGLICH<br />

Im konkreten Fall konnte der Antragsteller, ein Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />

mit einem Video gegenüber dem Gericht glaubhaft nachweisen,<br />

dass Uber seine Fahrten unmittelbar an die dem System<br />

angeschlossenen Fahrzeuge vermittelt. Diese Fahrzeuge sind Teil<br />

eines Unternehmens mit Mietwagenkonzessionen. Laut Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) dürfen solche Fahrten allerdings nur<br />

dann ausgeführt werden, wenn die Fahrtbestellungen vorher am<br />

Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind.<br />

Da dies in der Praxis nicht der Fall zu sein schien, kam es am<br />

19. Juli <strong>2019</strong> zu jenem oben angedeuteten Beschluss. Wörtlich<br />

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UBER VOR GERICHT<br />

Landgericht <strong>München</strong><br />

Landgericht Frankfurt<br />

Landgericht Köln<br />

AZ 81 O 74/19<br />

4 4 HK HK O O 14935/16 14935/16<br />

3 3 - - 06 06 O O 44/19 44/19<br />

heißt es dort: „Die Antragstellerin […] hat glaubhaft gemacht, dass<br />

ein Mietwagenunternehmer, der die Smartphone-Applikation<br />

UberX nutzt und über eine Push-Nachricht über einen Auftrag<br />

eines Kunden informiert wird, diesen Auftrag unabhängig von<br />

einer Bestätigung durch einen sich am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers<br />

befindlichen Disponenten selbstständig annehmen<br />

kann. Dies verstößt gegen § 49 Abs. 4, Satz 1.2. und 5 PBefG.“<br />

Als Konsequenz aus dieser richterlichen Einschätzung wird<br />

dem Unternehmen Uber B.V. untersagt, „im geschäftlichen Verkehr<br />

zu Wettbewerbszwecken die von ihr herausgegebene Smartphone-Applikation<br />

UberX für Mietwagenfahrer und<br />

Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen<br />

einzusetzen“.<br />

FOTO: Name Name<br />

UBER KANN KEIN DEUTSCH<br />

Nun ist es aber so, dass richterliche Beschlüsse immer erst nach<br />

der Zustellung an das beklagte Unternehmen rechtswirksam werden.<br />

Da Uber in Deutschland keinen Firmensitz hat, musste der<br />

Beschluss vom Landgericht Köln an die Uber B.V. in Amsterdam<br />

zugestellt werden. Solche Zustellungen erfolgen über einen<br />

Gerichtsvollzieher. Der Rechtsanwalt des <strong>Taxi</strong>unternehmers hatte<br />

die Auslandszustellung an Uber B.V. am 23. Juli beim Kölner Landgericht<br />

beantragt und das wiederum hatte einen niederländischen<br />

Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt. Die Zustellung<br />

bei Uber B.V. erfolgte dann am 13. September <strong>2019</strong>, die Annahme<br />

wurde allerdings durch die Uber B.V. verweigert. Über die Verweigerung<br />

wurde der <strong>Taxi</strong>-Anwalt durch das Landgericht Köln<br />

dann am 8. Oktober <strong>2019</strong> informiert.<br />

Hier stellt sich nun die Frage, warum die Uber B.V. die Annahme<br />

eines Gerichtsurteils einfach so verweigern konnte. „Der Empfänger<br />

verweigerte die Annahme aufgrund der verwendeten<br />

Sprache“, heißt es offiziell im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> vorliegenden Übergabeprotokoll<br />

des Gerichtsvollziehers. Soll heißen: Der in deutscher<br />

Sprache verfasste Beschluss hätte nebst allen Anlagen in einer<br />

niederländischen Übersetzung zugestellt werden müssen. An dieser<br />

Stelle wird es nun besonders ärgerlich, denn der <strong>Taxi</strong>-Anwalt<br />

hatte bereits am 30. Juli <strong>2019</strong> beim Landgericht Köln einen zweiten<br />

Antrag auf Zustellung des Beschlusses an die Uber B.V. gestellt.<br />

Dieser zweite Antrag enthielt eine niederländische Übersetzung<br />

und wurde vom Gericht am 16. August <strong>2019</strong> an den Gerichtsvollzieher<br />

weitergereicht. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses<br />

dieser Ausgabe verfügt das Landgericht aber über keinerlei Kenntnis<br />

darüber, ob die Auslandszustellung mit Übersetzung mittlerweile<br />

erfolgt ist und von Uber B.V. angenommen wurde. Für die<br />

Uber B.V. war die Sache somit klar. Nach wie vor galt der Beschluss<br />

als nicht zugestellt und durfte demzufolge auch noch nicht vollstreckt<br />

werden. Diverse Urteile deuten allerdings darauf hin, dass<br />

internationale Konzerne, die in vielen Ländern und dort jeweils <br />

TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> 7<br />

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UBER VOR GERICHT<br />

auch in deren Landessprache agieren (z. B. in Form einer Homepage),<br />

sehr wohl unterstellt werden kann, dass sie ein solches<br />

Urteil in einer Landessprache verstehen und übersetzen können.<br />

Für den klagenden <strong>Taxi</strong>unternehmer bedeutet dies jedoch, dass<br />

er bzw. sein Anwalt nun nachweisen muss, dass der Beschluss<br />

offiziell zugestellt wurde, bzw. abzuwarten, bis die zweite Zustellung<br />

mit niederländischer Übersetzung als rechtskräftig zugestellt<br />

gemeldet wird. Ab diesem Zeitpunkt wird die Geschäftsführung<br />

von Uber B.V. entscheiden müssen, ob man die App UberX tatsächlich<br />

(deutschlandweit) vom Markt nimmt oder ob man einfach<br />

weiterhin vermittelt.<br />

Passiert Letzteres, muss der bisher klagende Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />

der übrigens ein Mitglied der Kölner Zentrale <strong>Taxi</strong> Ruf<br />

ist, anhand regelmäßig durchzuführender weiterer Fahrten dokumentieren,<br />

dass Uber gegen den Beschluss vom 19. Juli <strong>2019</strong><br />

„zuwiderhandelt“, und entsprechende Strafanträge bei Gericht<br />

einreichen. Für jeden einzelnen Verstoß muss das Gericht dann<br />

eine Strafe festlegen, die bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall<br />

betragen kann.<br />

Bleibt zum Schluss noch eine letzte Frage zu klären: Gilt das<br />

Verbot tatsächlich bundesweit? Klare Antwort: Ja. Das wurde ausdrücklich<br />

bei der Einreichung der einstweiligen Verfügung so<br />

formuliert. Strafanträge darf allerdings nur der Unternehmer stellen,<br />

der die einstweilige Verfügung erwirkt hat.<br />

jh<br />

Weil das Kölner Urteil ohne<br />

Übersetzung in die niederländische<br />

Sprache zugestellt worden<br />

war, verweigerte die Uber BV in<br />

Amsterdam die Annahme.<br />

DER ZWEITE AKT:<br />

URTEIL AM 19. DEZEMBER<br />

Am 12. <strong>November</strong> hatte sich auch das Landgericht Frankfurt mit einem möglichen<br />

Verbot der Uber-App beschäftigt. Das Urteil könnte pro <strong>Taxi</strong> ausfallen.<br />

Anders als in Köln wird in Frankfurt kein Eilverfahren,<br />

sondern ein sogenanntes „ordentliches Verfahren“<br />

durchgeführt. Als Kläger tritt dabei die <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

eG auf, der insgesamt 15 große <strong>Taxi</strong>zentralen (darunter auch<br />

die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG) und drei Technologieanbieter (darunter u. a.<br />

taxi.eu) angehören. Als Betreiber der App <strong>Taxi</strong> Deutschland, an<br />

die rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden<br />

sind, steht man in unmittelbarem Wettbewerb mit Uber, was jene<br />

Klage im Zuge des Wettbewerbsrechts ermöglicht.<br />

Wie in Köln richtet sich auch diese Klage unmittelbar an die<br />

Uber B.V. in Amsterdam. Neben dem Vorwurf, dass Uber die technischen<br />

Möglichkeiten zur unmittelbaren Auftragsannahme im<br />

Fahrzeug ermögliche, womit man sich „der Beihilfe zur Verletzung<br />

der Rückkehrpflicht seiner Subunternehmer schuldig“ mache,<br />

werden zwei weitere Aspekte aufgeführt, die ein Verbot der Uber-<br />

App in ihrer jetzigen Form erfordern: Zum einen kann man den<br />

permanenten Verstoß gegen Arbeitszeitgesetze nachweisen, weil<br />

Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste<br />

befördern, nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der<br />

App angemeldet sind.<br />

Zum anderen will man mit der Klage erreichen, dass Uber eindeutig<br />

als Beförderungsunternehmen und nicht als technischer<br />

Dienstleister eingestuft wird. Konkret argumentiert <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

unter anderem mit der Tatsache, dass Uber den Fahrpreis<br />

festlege und kassiere. Damit trete man – unabhängig davon, dass<br />

man die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer<br />

ausführen lasse – als Beförderungsunternehmen<br />

auf. Uber selbst sieht sich dagegen als Vermittler und technischer<br />

Dienstleister, obwohl genau diese Frage seitens des Europäischen<br />

Gerichtshofs (EuGH) bereits in zwei Verfahren klar beantwortet<br />

wurde. In der Verhandlung gab die Richterin zu erkennen, dass<br />

sie in ersten Vorberatungen mit ihren beiden Handelsrichtern die<br />

Argumente der <strong>Taxi</strong>seite für nachvollziehbar halte.“ Eine Urteilsverkündung<br />

wurde für den 19. <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> festgesetzt. jh<br />

Landgericht Köln<br />

AZ AZ 81 81 O O 74/19 74/19<br />

Landgericht Frankfurt<br />

3 - 06 O 44/19<br />

Landgericht <strong>München</strong><br />

4 4 HK HK O O 14935/16 14935/16<br />

FOTOS: Adobe Stock / Odua Images / Alexstar<br />

8 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


UBER VOR GERICHT<br />

KOMMT ES IN MÜNCHEN<br />

ZUM LETZTEN AKT?<br />

Im Endlos-Prozess einer Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmerin gegen Uber scheint<br />

es wie in Köln auch hier hauptsächlich um die Frage zu gehen, was innerhalb<br />

der App technisch möglich ist.<br />

Es wurde eng am<br />

23. September <strong>2019</strong><br />

vor dem Sitzungssaal<br />

des Landgerichts <strong>München</strong> II<br />

am Lenbachplatz. Um 10 Uhr<br />

war kein Sitzplatz im Wartebereich<br />

vor dem Saal mehr<br />

frei. Insgesamt neun<br />

Zeugen waren<br />

vom Gericht<br />

geladen. Acht<br />

von ihnen<br />

sollten von<br />

ihren Erfahrungen<br />

mit Uber<br />

berichten, die sie 2017 oder 2018 als<br />

Uber-Fahrer, Unternehmer oder Kunden<br />

gemacht hatten.<br />

Sie taten dies nahezu gleichlautend. Die<br />

Uber-Fahrer gaben an, direkt und unmittelbar<br />

den Auftrag per App auf ihrem Smartphone<br />

erhalten und danach die Fahrt<br />

ausgeführt zu haben. Ein (ehemaliger)<br />

Uber-Unternehmer bestätigte, dass er zwar<br />

alle Aufträge parallel auch als Nachricht<br />

per E-Mail bekommen habe, er diese aber<br />

nie aktiv bearbeitet habe und seine Fahrer<br />

die Fahrten in Eigenverantwortung durchgeführt<br />

hätten. Es wäre ja auch vor allem<br />

nachts gar nicht möglich gewesen, jeden<br />

Auftrag aktiv zu legitimieren.<br />

Der neunte Zeuge war Christoph Weigler,<br />

der Deutschland-Chef von Uber. Er sollte<br />

gegenüber der Richterin erklären, wie<br />

die Auftragsvergabe bei Uber technisch<br />

abläuft. Er schilderte, dass Ende 2016<br />

der Prozess der Auftragsvermittlung<br />

umgestellt wurde, wobei die Entwicklung<br />

gemeinsam mit der Berliner Aufsichtsbehörde<br />

LABO vorgenommen worden und<br />

an die Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts<br />

angepasst worden sei. Seitdem<br />

würden Kundenbestellungen über die Uber-<br />

App zwar weiterhin an das nächstgelegene<br />

Fahrzeug vermittelt, doch bekäme der<br />

Unternehmer des Fahrzeugs eine E-Mail<br />

an seinen Betriebssitz, in der er über das<br />

Fahrtangebot an sein Fahrzeug informiert<br />

wird. Das Angebot enthält Informationen<br />

zum Namen des Bestellers inklusive Telefonnummer,<br />

zur Abholadresse, zum Fahrtziel<br />

und zum Fahrpreis.<br />

Wirkte vor Gericht im Zeugenstand nicht<br />

ganz so elegant wie auf diesem PR-Foto:<br />

Ubers Deutschland-Chef Christoph Weigler.<br />

KLARE ZEUGENAUSSAGEN<br />

In dieser Mail sind zwei Optionen verlinkt:<br />

Auftrag annehmen oder Auftrag<br />

ablehnen. Nimmt der Mietwagenunternehmer<br />

das Angebot an, wird sein Fahrer<br />

per SMS benachrichtigt, ebenso im Falle<br />

einer Ablehnung. Der Unternehmer hat 30<br />

Sekunden Zeit. Im Falle einer Ablehnung<br />

wird die Bestellung einem anderen Fahrzeug<br />

bzw. einem anderen Unternehmer<br />

angeboten.<br />

Zeitgleich zur E-Mail bekommt allerdings<br />

auch bereits der Fahrer eine Benachrichtigung<br />

zu dieser Bestellung. Er erfährt<br />

die Abholadresse und den Namen, aber keinen<br />

Fahrpreis und kein Fahrtziel. Für das<br />

Gericht ging es nun um die Klärung, ob<br />

es technisch möglich sei, dass der Fahrer<br />

auch dann die Fahrt durchführen könne,<br />

wenn der Unternehmer den Auftrag nicht<br />

angenommen habe.<br />

Dies wurde durch mehrere Zeugenaussagen<br />

von befragten Uber-Fahrern bzw.<br />

Uber-Unternehmern bestätigt. Auch Weigler<br />

wiedersprach dem nicht, indem er<br />

erklärte, dass sein Unternehmen erst im<br />

Nachhinein kontrolliere, ob die ausgeführte<br />

Fahrt auch tatsächlich vom Mietwa- <br />

FOTO: Uber<br />

TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

9


UBER VOR GERICHT<br />

genunternehmer vorab disponiert worden<br />

sei. Laut vertraglicher Vereinbarung sei der<br />

Unternehmer dazu verpflichtet und würde<br />

deshalb im Falle mehrerer „nicht-disponierter“<br />

Fahrten abgemahnt bzw. von der<br />

weiteren Auftragsvergabe ausgeschlossen<br />

werden, weil er sich durch sein<br />

„Nichtdisponieren“ vertragswidrig<br />

verhalten habe.<br />

Die Richterin betonte in<br />

diesem Zusammenhang, dass<br />

ihr diese vertraglichen Pflichten<br />

aufgrund der Aktenlage<br />

bekannt seien, dass es ihr in der<br />

Bewertung der Sachlage aber<br />

darum gehe, ob eine Ausführung<br />

der Fahrt technisch auch<br />

ohne Zustimmung des Unternehmers<br />

möglich sei. Wenn es<br />

technisch möglich sei, müsse<br />

das Gericht die Entscheidung<br />

treffen, ob es sich dann um eine<br />

Umgehung des Personenbeförderungsgesetzes<br />

handle, sagte<br />

die Richterin sinngemäß.<br />

UBER-CHEF ALS ZEUGE<br />

In diesem Zusammenhang stellte<br />

die eigens zur Verhandlung<br />

aus Berlin angereiste Rechtsanwältin<br />

der <strong>Taxi</strong>seite, Frau<br />

Decker, an den Zeugen Weigler<br />

auch die Fragen, ob Unternehmer<br />

aus technischer Sicht auch<br />

erst nachträglich die Fahrten<br />

disponieren könnten und ob<br />

es technisch keine Möglichkeit<br />

gäbe, Fahrten ad hoc für diejenigen<br />

Fahrzeuge zu sperren, deren Unternehmer<br />

keine aktive Freigabe erteilt hätten. Weigler<br />

musste eingestehen, dass eine nachträgliche<br />

Fahrtdisponierung wohl technisch<br />

möglich sei.<br />

Ob eine Sperre technisch möglich sei,<br />

wurde von Herrn Weigler nicht beantwortet,<br />

jedoch betonte er mehrmals, dass es<br />

nicht dem Sinn der App entspreche, durch<br />

solche Funktionen den Bestellablauf zu<br />

verzögern. Diese Aussage fand allerdings<br />

keine offizielle Aufnahme ins Vernehmungsprotokoll.<br />

Nach der Zeugenbefragung,<br />

die insgesamt über zwei Stunden<br />

dauerte, stellte die Richterin<br />

in Aussicht, nun auch bereits ein<br />

mündliches Urteil fällen zu können.<br />

Das wäre dann ein Einzelrichterurteil<br />

gewesen, da die beiden<br />

bisherigen beisitzenden Handelsrichter<br />

an diesem Tag nicht anwesend<br />

waren. Die Uber-Anwälte<br />

lehnten diesen Vorschlag ab und<br />

bestanden auf ein Handelsrichter-<br />

Urteil. Rechtsanwältin Alexandra<br />

Decker und die Klägerin Frau Eismann<br />

wären mit einer sofortigen<br />

Urteilsverkündung einverstanden<br />

gewesen.<br />

Aus Uber-Sicht konnte dadurch<br />

wieder Zeit gewonnen werden,<br />

denn als nächster Verhandlungstermin,<br />

in dessen Anschluss dann<br />

ein schriftliches Urteil zu erwarten<br />

sei, wurde der 2. <strong>Dezember</strong><br />

<strong>2019</strong> angesetzt. Ob es sich dann<br />

tatsächlich um den finalen Akt<br />

handeln wird? Ein Münchner Verbot<br />

der Uber-App wäre ein schönes<br />

Weihnachtsgeschenk für die <strong>Taxi</strong>branche.<br />

jh<br />

weiteren Auftragsvergabe ausgeschlossen möglich sei. verzögern. Diese Aussage fand allerdings<br />

Landgericht Köln<br />

AZ AZ 81 81 O O 74/19 74/19<br />

Landgericht Frankfurt<br />

3 3 - - 06 06 O O 44/19 44/19<br />

Landgericht <strong>München</strong><br />

4 HK O 14935/16<br />

NEWSTICKER<br />

AUF BEWÄHRUNG IN LONDON<br />

London ist für den US-Vermittler nach New York die Stadt mit der<br />

zweitgrößten Abdeckung an Uber-Fahrzeugen. Für Europa gesehen<br />

ist die britische Hauptstadt der wichtigste Uber-Standort.<br />

Allerdings ist die Betreiberbewilligung im Jahr 2017 ausgelaufen<br />

und wurde damals von der Genehmigungsbehörde TfL nicht für<br />

die üblichen fünf Jahre, sondern nur bis September <strong>2019</strong> und<br />

unter Auflagen verlängert. Im September wartete man nun mit<br />

Spannung auf eine Entscheidung, ob es zu einem vollständigen<br />

Verbot kommen würde, denn schon damals war die TfL nicht<br />

überzeugt, dass Uber eine geeignete und angemessene Partei<br />

ist, um eine Genehmigung zu erhalten.<br />

Vom Gegenteil überzeugen konnte Uber die TfL in den letzten<br />

beiden Jahren nicht, denn der von Uber gestellte Antrag auf<br />

Erteilung einer Vollbetriebsgenehmigung wurde abermals abgelehnt<br />

und stattdessen die Erlaubnis nur für zwei weitere Monate<br />

erteilt. Das ist die kürzeste Verlängerung, die es bei der TfL je<br />

gegeben hat, sie wurde abermals unter strengen Auflagen erteilt.<br />

Man darf gespannt sein, was wir in der nächsten Printausgabe<br />

der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> zu diesem Thema berichten können. jh<br />

Wie lange werden Kunden in London<br />

noch bei Uber bestellen können?<br />

FOTOS: XXXXXXX, Uber<br />

10


UBER VOR GERICHT<br />

UBER IN WIEN –<br />

EIN DAUERDRAMA<br />

Was Köln erreicht hat, hat Wien schon lange geschafft. Doch<br />

der US-Vermittler findet auch hier juristische Winkelzüge,<br />

um einem Verbot zu entkommen. Ein wahrer Trauerakt.<br />

FOTO: Adobe Stock / Speedfighter<br />

Eigentlich darf Uber seine App in<br />

Österreich gar nicht mehr anbieten.<br />

Doch kaum ist eine rechtskräftige<br />

Verurteilung erfolgt, findet der US-Vermittler<br />

die nächsten juristischen Winkelzüge.<br />

Das vorletzte Kapitel dieser rechtsverhöhnenden<br />

Geschichte wurde im Sommer<br />

<strong>2019</strong> geschrieben, als die Wiener Handelskammer<br />

eine von <strong>Taxi</strong> 40100 erwirkte<br />

einstweilige Verfügung erließ, weil Uber<br />

über keine Gewerbeberechtigung verfüge.<br />

Bei Zuwiderhandlung drohe eine Strafe von<br />

über 100.000 Euro.<br />

Uber sah sich damals tatsächlich veranlasst,<br />

seinen Dienst für fünf Tage einzustellen,<br />

ehe man ein Gewerbe als Reisebüro mit<br />

Sitz in Österreich anmeldete und wieder<br />

on air ging. Die tagelange kostenlose PR –<br />

vorangetrieben vor allem durch ein politisches<br />

Geschrei durch Abgeordnete der<br />

Neos-Partei – machte man sich dann gleich<br />

zunutze, indem man zum Neustart mit<br />

Rabattaktionen Fahrgäste zurückeroberte.<br />

Als Reisebüro ist man in Österreich<br />

berechtigt, die Vermittlung von durch Verkehrsunternehmen<br />

durchzuführenden Personenbeförderungen<br />

zu betreiben. Also<br />

musste zu dieser Frage nun das Oberlandesgericht<br />

Wien angerufen werden. Ergebnis:<br />

Uber benötigt eine Gewerbeberechtigung<br />

gemäß des Gelegenheitsverkehrsgesetzes,<br />

also eine <strong>Taxi</strong>- oder Mietwagenlizenz.<br />

Die von Uber beantragte Aufhebung der<br />

einstweiligen Verfügung vom Juli konnte<br />

somit also nicht erreicht werden. Eigentlich<br />

müsste Uber seine App jetzt abermals<br />

vom Markt nehmen – doch weit gefehlt.<br />

Man habe seit der Systemumstellung im<br />

Sommer eine neue Firma. Jene Uber-Firma,<br />

die geklagt worden ist, sei nicht mehr auf<br />

der Straße, argumentiert Uber. Außerdem<br />

sei damals nicht darüber geurteilt worden,<br />

ob eine Reisebürolizenz unzureichend sei.<br />

Rechtsanwalt Dieter Heine von<br />

<strong>Taxi</strong> 40100 sieht das anders. Für ihn ist<br />

nun jede weitere Fahrt, die Uber anbietet,<br />

illegal. Heine kündigte an, Strafanträge zu<br />

stellen. <br />

jh<br />

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SATIRE<br />

TRAGISCH: CHEF<br />

VON UBER MITTEN<br />

IN DER PAMPA<br />

AUSGESETZT<br />

Welch ein Schock für den Reinigungstrupp einer<br />

Kongresshalle: Plötzlich stand ein völlig erschöpfter<br />

und ausgehungerter Mann vor ihnen, der vorgab, Dara<br />

Khosrowshahi zu heißen. Was war passiert?<br />

Die Truppführerin gab an, man sei<br />

gerade damit beschäftigt gewesen,<br />

den Müll einer Digital-Konferenz<br />

wegzuräumen, die hier an diesem Tag stattgefunden<br />

habe, als der Mann den Konferenzsaal<br />

betreten habe. Er sei völlig<br />

erschöpft und ausgehungert gewesen und<br />

habe davon gesprochen, dass er bei dieser<br />

Konferenz zum Thema „digitale Wunder“<br />

als Starredner hätte sprechen sollen.<br />

Wie sich nach intensiver Befragung<br />

durch einen eilends herbeigerufenen Blöd-<br />

Zeitungs-Exklusiv-Reporter herausstellte,<br />

hatte Dara, wie er von seinen Freunden<br />

genannt wird – wahrscheinlich allesamt<br />

Journalisten der Singerpresse, denen es zu<br />

anstrengend war, immer K-H-O-S-R-O-W- S-<br />

H-A-H-I zu schreiben –, an jenem Tag am<br />

Münchner Flughafen ein Uber gerufen und<br />

sich zum Kongressort bringen lassen wollen.<br />

Zu diesem Zeitpunkt war die Welt für<br />

den Uber-CEO noch in Ordnung, denn auf<br />

wundersame Weise war sofort ein Uber um<br />

die Ecke gebogen, obwohl im Bereich des<br />

Flughafens keiner der dortigen Partner seinen<br />

Betriebssitz angemeldet hat.<br />

Dann aber hatte das Drama begonnen,<br />

seinen Lauf zu nehmen, weil Dara während<br />

der Fahrt den Verlauf der Uber-Aktie verfolgt<br />

hatte und mit Entsetzen, aber kaum<br />

noch überrascht, feststellen musste, dass<br />

der Kurs abermals dramatisch gesunken<br />

war. Dara wusste: Nur mit Entlassungen<br />

kann man dieser Spirale entkommen. Also<br />

machte er gleich Nägel mit Köpfen und entließ<br />

seinen Uber-Fahrer fristlos – als<br />

Begründung hatte er dem Fahrer gegenüber<br />

von wirtschaftlicher Unrentabilität gesprochen<br />

und auf ein „völlig veraltetes Personenbeförderungsgesetz“<br />

geschimpft (diese<br />

Ausrede hatte er sich heimlich bei CleverShuttle<br />

abgeschaut).<br />

Der Uber-Fahrer – weder des Englischen<br />

noch des Deutschen mächtig – verstand nur<br />

das Wort Personenbeförderungsgesetz und<br />

DIE REAL-SATIRE DER „BILD“-ZEITUNG<br />

Das Boulevard-Blatt mit den Großbuchstaben hat am<br />

22. Oktober den fleißigsten Uber-Fahrer Deutschlands vorgestellt.<br />

Der Beitrag deckt, wenn man genau nachrechnet,<br />

einige Unstimmigkeiten auf, für die sich auch die Steuer- und<br />

Sozialversicherungsprüfer interessieren sollten.<br />

Dazu genügt es, die im Beitrag genannten Zahlen zu hinterfragen.<br />

20.500 Fahrten hätte der angestellte G. bereits für<br />

Uber gemacht, schreibt die „Bild“. 60 Arbeitsstunden pro<br />

Woche würde er arbeiten und dafür bis zu 3.000 Euro pro<br />

Monat verdienen. Für Uber fährt er seit dreieinhalb Jahren,<br />

das sind abzüglich gesetzlicher Urlaubstage<br />

168 Wochen. Pro Woche fährt G. bis zu<br />

60 Stunden. Insgesamt hat er also schon<br />

10.080 Arbeitsstunden hinter dem Lenkrad<br />

verbracht, in denen er 20.500 Fahrten<br />

ausgeführt hat. Das ergibt pro Stunde fast<br />

exakt zwei Fahrten in <strong>München</strong>.<br />

Der Einsatz scheint sich zu lohnen, denn<br />

mit rund 3.000 Euro verdient Herr G.<br />

„mehr als ein <strong>Taxi</strong>fahrer“, wie er in der<br />

pro Woche. Ein Monat ist im Durchschnitt 4,3 Wochen lang.<br />

Herr G. fährt also pro Monat 258 Stunden und bekommt dafür<br />

insgesamt 3.000 Euro. Das ergibt einen Stundenlohn von 11,83<br />

Euro und liegt immerhin fast 3 Euro über dem Mindestlohn.<br />

Als Angestellter müsste Herr G. auf der Basis einer seriösen<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung (wir orientieren uns hier an<br />

einer <strong>Taxi</strong>kalkulation) pro Monat mindestens 8.500 Euro<br />

Umsatz einfahren.<br />

Wir erinnern uns: Herr G. fährt 258 Stunden pro Monat und<br />

hat dabei im Schnitt zwei Fahrten. Er kommt so pro Monat<br />

auf 516 Fahrten, mit denen er 8.500 Euro<br />

verdienen muss. Also muss jede Fahrt einen<br />

Umsatz von 16,47 Euro erwirtschaften, pro<br />

Stunde 33 Euro. Wer die Verkehrssituation<br />

in <strong>München</strong> kennt, weiß, wie unrealistisch<br />

das ist.<br />

Fragt sich nur, was die „Bild“-Zeitung<br />

bewegt, solch einen unsäglichen<br />

Bericht zu bringen. Vielleicht war es die<br />

Kompensation für die dicken Werbean-<br />

„Bild“-Zeitung prahlt. Rechnen wir auch das<br />

Dieser Beitrag erschien am<br />

zeigen, die man wenige Tage vorher in<br />

mal durch: Herr G. fährt bis zu 60 Stunden 22. Oktober in der „Bild“-Zeitung. Medien der Springerpresse finden konnte. jh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Pixabay / MartinaFotos<br />

12 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


SATIRE<br />

In dieser Einöde wurde<br />

der Uber-CEO ausgesetzt.<br />

Und obwohl<br />

sich hier Gerüchten<br />

zufolge gleich mehrere<br />

Betriebssitze von Uber-<br />

Partnerunternehmen<br />

befanden, war kein<br />

Uber weit und breit zu<br />

bestellen.<br />

ließ daraufhin Dara postwendend aussteigen,<br />

weil er dachte, es handle sich um eine<br />

behördliche Kontrollfahrt.<br />

Nun war der Uber-Fahrer aber zum Zeitpunkt<br />

des „Rauswurfs“ aufgrund einer<br />

Software-Fehlfunktion der Uber-Navigation<br />

bereits kilometerlang einen verlassenen<br />

Feldweg entlanggefahren, weshalb sich<br />

der CEO von Uber plötzlich mitten in der<br />

Pampa, im absoluten Niemandsland irgendwo<br />

zwischen Hintertupfing und Einödhausen<br />

befand.<br />

CHEF NIX SAGEN<br />

Das Kuriose: Dara hätte in dieser Gegend<br />

eigentlich leicht ein anderes Uber-Fahrzeug<br />

bestellen können, denn fast alle<br />

Uber-Partner hatten in dieser „Hier ist nix<br />

los“-Gegend ihren Betriebssitz angemeldet,<br />

sodass eigentlich etliche Fahrzeuge verfügbar<br />

hätten sein müssen. Just an diesem Tag<br />

aber hatten alle Uber-Partner das Gebot der<br />

Rückkehrpflicht vergessen und sich nur<br />

rund um den Flughafen aufgehalten. Einige<br />

von ihnen konnten bei nachträglichen Befragungen<br />

unserer Redaktion sogar glaubhaft<br />

machen, dass sie den Namen ihres eigentlichen<br />

Betriebssitzes noch nie gehört hätten.<br />

„Chef nix sagen von Hinterdüpfing“, lautete<br />

die einhellige Aussage. „Fahren nur dann,<br />

wenn Uber-App machen piep.“<br />

Erschwerend kam hinzu, dass Dara auch<br />

gar keinen Fahrer mehr hätte erreichen<br />

können, denn in seiner Panik hatte er sämtliche<br />

Fahrer lebenslänglich sperren lassen.<br />

Immerhin hatte diese Maßnahme dafür<br />

gesorgt, dass sich der Aktienkurs kurzzeitig<br />

wieder erholt hatte. Dies habe ihm bei<br />

seinem langen und mühsamen Marsch<br />

durch Wälder und Wiesen neue Kraft gegeben,<br />

diktierte er dem Blöd-Reporter. Mit<br />

zunehmender Marschdauer seien aber<br />

nicht nur seine Kräfte geschwunden, sondern<br />

auch die Akkukapazität seines Smartphones,<br />

sodass er sich schweren Herzens<br />

dazu habe durchringen müssen, die letzten<br />

zwei Prozent seines Akkus zu nutzen, um<br />

über die taxi.eu-App ein <strong>Taxi</strong> zu rufen.<br />

Das sei dann auch innerhalb weniger<br />

Minuten eingetroffen und der Fahrer habe<br />

ihn sogar als Dara erkannt und trotzdem<br />

mitgenommen, indem er freundlich<br />

lächelnd etwas von Beförderungspflicht<br />

gesagt hatte. „Ich kenne diesen Begriff<br />

nicht, aber es muss irgendwas Positives<br />

sein“, zeigte sich Dara hinterher äußerst<br />

dankbar. Leichte Irritationen hatte es am<br />

Ende der Fahrt noch bei der Bezahlung<br />

gegeben. Dara war der Meinung gewesen,<br />

in <strong>Taxi</strong>s könne man nur bar bezahlen. Da<br />

er aber kein Bargeld bei sich hatte, wollte<br />

er den Gegenwert des Fahrpreises in Form<br />

dreier Uber-Aktien kompensieren. Dies<br />

hatte der Fahrer jedoch lachend abgelehnt<br />

und stattdessen über Daras Kreditkarte<br />

abgerechnet. Bleibt nur noch das Mysterium<br />

aufzuklären, warum der Uber-CEO so<br />

ausgehungert gewesen ist – ist er doch<br />

selbst der Herr über den segensreichen<br />

Dienst UberEats und hätte demzufolge alle<br />

Möglichkeiten gehabt, sich wenigstens<br />

Essen bringen zu lassen. Leider war allerdings<br />

jene Ecke Deutschlands im Eats-System<br />

noch nicht erfasst gewesen. Der<br />

kalifornische Software-Programmierer, der<br />

dafür zuständig gewesen wäre, war wenige<br />

Tage vorher von Uber ebenfalls entlassen<br />

worden. <br />

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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

13


BEHÖRDEN<br />

MÜNCHEN BEKOMMT<br />

NOCH EIN TAXI-GUTACHTEN<br />

Die Stadt <strong>München</strong> hat abermals ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes in Auftrag gegeben. Die Maßnahmen des letzten Gutachtens<br />

wurden größtenteils umgesetzt, nur die Reduzierung der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />

scheitert bislang.<br />

<strong>München</strong>s <strong>Taxi</strong>-Mehrwagen- und einige ausgewählte Einzelunternehmer<br />

haben in den letzten Wochen Post<br />

bekommen. Sie wurden aufgefordert, einen Erhebungsbogen<br />

auszufüllen, dessen Daten für ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes ausgewertet werden.<br />

Für viele ist das ein Déjà-vu, denn bereits 2015 hatte die bayerische<br />

Landeshauptstadt eine solche Expertise in Auftrag gegeben<br />

und der damals wie heute beauftragte Gutachter Linne + Krause<br />

hatte eine Reduzierung der aktuell etwa 3.400 Münchner <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />

um 700 vorgeschlagen. Erreicht wurde diese Zahl<br />

bei Weitem nicht, denn mit Stand vom 10. Oktober <strong>2019</strong> hat das<br />

KVR gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> 3.331 zugelassene <strong>Taxi</strong>s gemeldet,<br />

betrieben von 1.704 <strong>Taxi</strong>unternehmern.<br />

Die Umsetzbarkeit der im Gutachten geforderten Reduzierung<br />

wurde allerdings schon Anfang 2017 vom Stadtrat angezweifelt.<br />

Sie sei rechtlich nur umsetzbar, wenn die unzuverlässigen Gewerbetreibenden<br />

ausgefiltert werden könnten. „Rechtlich gibt es wenig<br />

Möglichkeiten, die Zahl der Konzessionen zu verringern. Im Ergebnis<br />

bleiben nur die Fälle, in denen antragstellende Personen nicht<br />

oder nicht mehr die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen<br />

erfüllen“, hieß es nach einer Sitzung am 14. Februar 2017.<br />

Damals hatte der Stadtrat erkannt, dass die derzeitige Personalsituation<br />

nicht ausreiche, um die notwendigen Überprüfungen<br />

innerhalb der stets wachsenden Anbieter gewerblicher Personenbeförderung<br />

durchzuführen. „Aufgrund einer einheitlichen<br />

Arbeitsweise bei einer vorliegenden gleichen Genehmigungssystematik<br />

wären bei derzeit 179 Mietwagenunternehmen weitere<br />

35 Betriebsprüfungen im jährlichen Durchschnitt vorzunehmen.<br />

In einem durchschnittlichen Jahr käme es aufgrund der vorgenannten<br />

Zahlen rechnerisch zu 393 Betriebsprüfungen, die zusätzlich<br />

zu den steigenden anlassbezogenen Prüfungen durchgeführt<br />

werden müssten.“<br />

Der Stadtrat beschloss damals die Schaffung vier neuer Stellen.<br />

„Es gibt ein Prüfungsteam von meines Wissens sieben Personen,<br />

diese Stellen sind besetzt und unterstehen der Frau Köhntopf“,<br />

berichtet Florian Bachmann vom <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> TVM.<br />

VERLÄNGERUNG MIT BETRIEBSPRÜFUNG<br />

Dadurch konnte auch eine weitere Festlegung der Stadt aus dem<br />

Jahr 2017 umgesetzt werden, wonach bei Verlängerungsanträgen<br />

für eine Konzession automatisch eine Betriebsprüfung durchgeführt<br />

werden solle. Das Team macht hier einen guten Job, muss<br />

sich allerdings auch den Vorwurf gefallen lassen, bei manchen<br />

Kontrollen über das Ziel hinauszuschießen, indem man falsch ausgestellte<br />

Quittungen oder Rechnungen gleich als Verstöße gegen<br />

die Tarifpflicht interpretiert. Der bekannte Münchner Rechtsanwalt<br />

Michael Bauer hat einige solcher Fälle aktuell in Bearbeitung.<br />

Ob diese Untersuchungen bereits zu einer spürbaren Verbesserung<br />

der Wirtschaftlichkeit und zu weniger unplausibel arbeitenden<br />

<strong>Taxi</strong>betrieben geführt haben, will man nun in einem weiteren<br />

Gutachten untersuchen lassen. Linne + Krause hatte 2015 eine<br />

Quote von 38 Prozent unplausibel arbeitender <strong>Taxi</strong>betriebe ermittelt.<br />

– =<br />

3.400 <strong>Taxi</strong>s – 700 <strong>Taxi</strong>s = 3.400 <strong>Taxi</strong>s. Eine Reduzierung der <strong>Taxi</strong>konzessionen ist rechtlich kaum umsetzbar.<br />

FOTO: Adobe Stock / bitontawan02<br />

14 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


BEHÖRDEN<br />

Befragt werden übrigens nicht alle Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />

sondern lediglich alle <strong>Taxi</strong>-Mehrwagenunternehmer sowie eine<br />

„zufällige Auswahl“ von Einzelunternehmern. Wer einen Erhebungsbogen<br />

bekommt, muss diesen ausfüllen, andernfalls droht<br />

eine Geldbuße. Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert.<br />

Die Ergebnisse aus dem Gutachten dürften für Anfang 2020<br />

erwartet werden. Dann wird die Stadt darüber urteilen, ob es weiterhin<br />

keine Neuerteilungen bei den <strong>Taxi</strong>konzessionen gibt. „In<br />

Anbetracht der aktuellen Entwicklung bei der selbst geschaffenen<br />

und von der Politik geduldeten ,gesetzfreien‘ – also zum Teil illegal<br />

agierenden – Konkurrenz von Uber oder jetzt auch Free Now,<br />

CleverShuttle und ähnlichen Anbietern kann die Auswertung der<br />

Daten in Bezug auf Umsatzverluste durchaus spannend werden<br />

und ist für die Zukunft des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes von hoher<br />

Bedeutung“, sagt TVM-Vorstand Florian Bachmann. „Ebenfalls<br />

kann ein Gutachter bei der Beurteilung des <strong>Taxi</strong>marktes nicht an<br />

der Flut von Anträgen auf Mietwagengenehmigungen vorbeischauen,<br />

es muss folglich auch ein Urteil über die Auswirkungen der<br />

hohen Zahl von Fahrzeugen getroffen werden.“ Waren es 2017<br />

noch 179 Mietwagenunternehmen (siehe oben), verzeichnet das<br />

KVR mittlerweile eine Zahl von 283 Unternehmen, die 558 Mietwagen<br />

in <strong>München</strong> betreiben. Man darf daher äußerst gespannt<br />

sein, wie die Beurteilung von Linne + Krause ausfällt. jh<br />

TAXIBÜRO OHNE SCHMID<br />

Er war das Gesicht des Münchner <strong>Taxi</strong>büros: Der Sachbearbeiter<br />

Herr Schmid, der bei allen größten Respekt<br />

genoss, ist in Rente gegangen. Wir von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

wünschen dem „Schmidl“ eine tolle Zeit im Ruhestand.<br />

Bedauerlicherweise haben nahezu zeitgleich mit der<br />

Verabschiedung von Schmid zwei weitere Mitarbeiter des<br />

<strong>Taxi</strong>büros gekündigt. Dadurch herrscht nun ein Engpass,<br />

wenn es um die Bearbeitung von (Verlängerungs-)Anträgen<br />

oder sonstigen Verwaltungsaufgaben geht. Einige<br />

Dienstleistungen, die man bisher im <strong>Taxi</strong>büro im Sinne<br />

des <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmers mit erledigt hat,<br />

mussten nun wieder an die eigentlich zuständigen Stellen<br />

zurückgegeben werden (wir berichteten bereits in unserer<br />

letzten Ausgabe).<br />

Eine neue Mitarbeiterin für das <strong>Taxi</strong>büro kommt wohl zum<br />

1. <strong>Dezember</strong>, weitere haben bereits Vorstellungsgespräche<br />

hinter sich und sind in der engeren Auswahl. Mit konkreten<br />

Entscheidungen wird allerdings trotz bestehender Eilanträge<br />

nicht vor Februar 2020 gerechnet.<br />

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zukunftsfähig zu gestalten, sind Änderungen unausweichlich.<br />

Die Diskussionen dazu laufen heiß.<br />

Inzwischen hat sicherlich jeder Kollege<br />

mitbekommen, dass die jetzige<br />

Koalition der Bundesregierung Änderungen<br />

im Personenbeförderungsgesetz<br />

aktiv plant und umsetzen<br />

möchte. Was im Koalitionsvertrag<br />

zunächst<br />

noch sehr allgemein formuliert<br />

war, nimmt mittlerweile<br />

erste Formen an,<br />

auch wenn diese teilweise<br />

noch recht verschwommen<br />

sind.<br />

Dabei versucht jeder,<br />

der kann, seine Interessen<br />

einzubringen. Es<br />

gibt aktuell wiederkehrend<br />

Diskussionsrunden,<br />

Arbeitsgruppen,<br />

Forschungs- und Working-Teams<br />

aus <strong>Taxi</strong>spezialisten<br />

und natürlich<br />

Mietwagenspezialisten, als wichtigstes<br />

Gremium aber die Findungskommission.<br />

Allen Gruppen gemeinsam ist, dass sie das<br />

Beste für ihre Belange herausholen. Bei<br />

manchen Themen besteht natürlich Einigkeit,<br />

bei anderen sind zumindest Richtungen<br />

oder Standpunkte erkennbar.<br />

Während also die Politiker, die Arbeitsgruppen<br />

und alle anderen Berufenen diskutieren,<br />

fragen sich die aktiven, die<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)<br />

Rosenheimer Straße 139<br />

81671 <strong>München</strong><br />

Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />

Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />

E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />

www.taxiverband-muenchen.de<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

die TVM-Seiten: Florian Bachmann<br />

Redaktion: Florian Bachmann (fb), Simon<br />

Günnewig (sg) und Jürgen Hartmann (jh)<br />

fahrenden Kollegen – ganz besonders in<br />

unserer Stadt <strong>München</strong> –, wie lange die<br />

täglichen Verstöße gegen Rückkehrpflicht<br />

und Bereithaltungsverbot, mithin die Duldung<br />

und Schaffung weiterer rechtsfreier<br />

Räume noch weitergehen soll und warum<br />

scheinbar jeder, der zur Verfolgung und<br />

Bearbeitung solcher Verstöße im Amt ist,<br />

in Tatenlosigkeit versinkt.<br />

MASSIVE UNZUFRIEDENHEIT<br />

Denn genau darin liegt einer der Hauptpunkte<br />

für die derzeitige massive Unzufriedenheit<br />

der Fahrer und Unternehmer.<br />

Auf der einen Seite werden in <strong>München</strong><br />

täglich Hunderte solcher Verstöße beobachtet<br />

und in den entsprechenden Gruppen<br />

geteilt, zum Teil auch den Behörden gemeldet.<br />

Auf der anderen Seite sind die Politiker<br />

und Funktionäre, die stets betonen, dass ja<br />

was gemacht und geändert wird, dass aber<br />

politische Entscheidungen Zeit brauchen<br />

und nicht von heute auf morgen umsetzbar<br />

sind. Am Status quo ändert sich aber<br />

aktuell nichts.<br />

Die „juristische Seite“ ist ja an anderer<br />

Stelle schon beschrieben (siehe Seite 5), es<br />

gibt Lichtblicke im Bereich der Rechtsprechung,<br />

hoffentlich wirksame Urteile stehen<br />

dieses Jahr noch an. Die politische Seite diskutiert<br />

an ganz vielen Rahmenbedingungen<br />

und verschiedene Gruppierungen sind<br />

hier sehr aktiv. Konkret geht es dabei zum<br />

Beispiel um einen ganzen Block an Fragen:<br />

Fällt die Rückkehrpflicht für Mietwagen,<br />

nachdem dort die Ortskunde bereits abgeschafft<br />

wurde? Welchen<br />

Sinn macht die Aufzeichnungspflicht<br />

im digitalen<br />

Zeitalter? Sind im <strong>Taxi</strong> die<br />

Tarifpflicht und Beförderungspflicht<br />

noch zeitgemäß<br />

oder soll man alles<br />

und jedes einer Prüfung<br />

und Änderung unterziehen?<br />

LOBBYARBEIT IST<br />

WICHTIG<br />

Wer was im Mietwagenbereich<br />

verändert haben<br />

möchte, kann an Uber<br />

oder inzwischen auch<br />

Free Now beobachtet werden,<br />

deren Lobbyarbeit ist massiv. Aber<br />

auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe betreibt inzwischen<br />

kräftig und intensiv Lobbyarbeit.<br />

Wie in so vielen Bereichen hat „das“<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe – also jeder Einzelne von uns<br />

– viele Entwicklungen dornröschengleich<br />

verschlafen. Bezüglich der oben genannten<br />

Themen ist derzeit noch keine klare<br />

Richtung erkennbar. Aktuell ist nun doch<br />

wieder die Rede davon, dass die Rückkehrpflicht<br />

in „irgendeiner“ Form bestehen bleiben<br />

soll, beim Thema Ortskunde dreht sich<br />

die Diskussion darum, ob überhaupt und<br />

wenn doch, dann aber für alle, jedoch in<br />

reduzierter Form.<br />

Wohin der Weg gehen wird, und bis<br />

wann vielleicht Änderungen kommen werden,<br />

kann keiner absehen. Aktuell kann<br />

man nur sagen, sollte die Koalition Bestand<br />

haben und weiterarbeiten, dann besteht<br />

eine Chance, Änderungen bis 2022 zu<br />

erreichen. Sollte die Koalition zerbrechen<br />

und sich eine neue Regierung bilden, dann<br />

kann man aus 2022 schon mal mindestens<br />

2025 machen. Heißt aber dann auch: Am<br />

Status quo ändert sich bis dahin nichts.<br />

Und das können wir in <strong>München</strong> eigentlich<br />

nicht wollen.<br />

fb<br />

FOTO: Adobe Stock / Romario Ien<br />

16 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM<br />

EINE NEUE ART DER<br />

PERSONENBEFÖRDERUNG<br />

Der gesamte Mobilitätssektor ist deshalb so umkämpft, weil bedeutsame<br />

Herausforderungen anstehen. Eine davon ist die Entwicklung einer neuen<br />

Verkehrsart, bei der das <strong>Taxi</strong> nicht außen vor bleiben darf.<br />

Wie weit weg sind das autonome<br />

Fahren, die Flugtaxis und<br />

andere rein computergesteuerte<br />

Angebote noch vom heutigen Alltag?<br />

Zehn Jahre? Nicht vor 2050? Schon jetzt<br />

gibt es Forschungsgruppen, die Verkehrskonzepte<br />

für Ballungszentren wie <strong>München</strong><br />

in Hinblick auf autonome Fahrzeuge entwickeln<br />

sollen. Welche Angebote an Mobilität<br />

werden dann benötigt?<br />

Hier kommt immer das Schlagwort der<br />

geteilten Verkehre ins Spiel. Shuttleverkehre,<br />

die per Anruf (on demand) bestellt werden<br />

können und eine Ähnlichkeit zum<br />

Linienverkehr aufweisen. Entsprechende<br />

Versuche werden ja bekanntlich betrieben,<br />

Namen wie Moia, CleverShuttle, IsarTiger<br />

oder viele mehr sind nicht unbekannt.<br />

Hier entwickelt sich eine völlig neue,<br />

aber sehr bedeutsame Art der Personenbeförderung,<br />

bei der auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

eine wichtige Rolle übernehmen muss,<br />

denn keine dieser Erfindungen ist wirklich<br />

neu, das <strong>Taxi</strong> konnte und kann all das bisher<br />

schon, nur muss es auch der Politik<br />

vermittelt werden, dass wir hier bereits<br />

über Erfahrungswerte verfügen. Hier ist<br />

Lobbyarbeit besonders wichtig, sonst verlieren<br />

wir tatsächlich einen ganz wesentlichen<br />

Bereich unserer bisherigen Rolle als<br />

Ergänzung und Verdichtung des ÖPNV.<br />

Aber auch an anderer Stelle ist es wichtig,<br />

dass sich jeder von uns in seinem Denken<br />

und Handeln an die geänderten<br />

Realitäten anpasst. Aktuell existiert seitens<br />

der Politik der konkrete Vorschlag einer<br />

Verordnung, die es den Kommunen – also<br />

einer Stadt wie <strong>München</strong> – ermöglichen<br />

soll, dem <strong>Taxi</strong>gewerbe im Hinblick auf<br />

Umweltanforderungen die Wahl der Fahrzeuge<br />

vorzuschreiben.<br />

»Wenn sich das <strong>Taxi</strong><br />

dieser Entwicklung<br />

verschließt, wird<br />

es keine politische<br />

Unterstützung mehr<br />

bekommen.«<br />

Zitat eines Mitarbeiters aus dem<br />

bayrischen Verkehrsministerium<br />

Der Verkehrswandel wird sogenannte<br />

On-Demand-Shuttles hervorbringen – die<br />

dann am liebsten mit Elektrofahrzeugen<br />

gefahren werden sollen.<br />

Das bedeutet: Die Stadt <strong>München</strong> könnte<br />

beispielsweise anordnen, dass eine Verlängerung<br />

von Konzessionen nur noch möglich<br />

ist, wenn Elektrofahrzeuge eingesetzt werden.<br />

Es braucht nicht viel Fantasie, welche<br />

verschiedenartigen Vorschläge aus den<br />

jeweiligen Parteien kommen werden, deren<br />

Ziel eine schnelle Umstellung auf emissionsfreie<br />

Fahrzeuge im <strong>Taxi</strong>gewerbe ist. Das<br />

Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe – auch durch Mithilfe<br />

der Stadt in Form von Förderprogrammen<br />

– könnte hier bereits sehr viel weiter<br />

sein, als es bisher ist. Es ist in diesen Zeiten<br />

nicht sinnvoll, auf alte eingefahrene Muster<br />

zu bestehen, vielmehr müssen Aktionen<br />

wie die Förderung der E-Mobilität am Flughafen<br />

zeigen, dass wir auch in der Zukunft<br />

noch da sein wollen. Kollegen, die sich dieser<br />

Erkenntnis verschließen und auch noch<br />

lauthals zum Protest aufrufen, senden falsche<br />

und schädliche Signale. Anders<br />

gesagt, so drückte sich ein Mitarbeiter aus<br />

dem Verkehrsministerium bei einem<br />

Gespräch aus: „Wenn das <strong>Taxi</strong> sich dieser<br />

Entwicklung verschließt, dann wird es<br />

keine politische Unterstützung mehr<br />

bekommen.“ Und das können wir nicht<br />

wirklich wollen.<br />

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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

17


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

UBER-<br />

WERBUNG<br />

AM<br />

FLUGHAFEN<br />

Die Aufregung unter den Taxlern ist<br />

verständlich: Seit Anfang Oktober sind<br />

großflächige Anzeigen von Uber am<br />

Münchner Flughafen zu sehen.<br />

Solche großflächigen Werbungen schaltet Uber derzeit an vielen<br />

Flughäfen. Und gibt dafür geschätzt einen siebenstelligen Betrag aus.<br />

Wie kann das sein?, wird sich so mancher gefragt<br />

haben. Hat nicht die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale als Standplatzmanager<br />

des Flughafens <strong>München</strong> da ein Wörtchen<br />

mitzureden? Als Partner der FMG hat IsarFunk natürlich<br />

einen guten Draht – doch tatsächlich war hier die Möglichkeit der<br />

Einflussnahme gering.<br />

Die Hintergründe sind schnell erklärt: Für den Flughafen <strong>München</strong><br />

sind Werbekunden ein wichtiges Geschäft, das von der<br />

Werbe-Abteilung vorangetrieben wird. Die Werbe-Abteilung des<br />

Flughafens erhielt von der Media-Agentur OMD – einer der weltweit<br />

größten Media-Agenturen und Teil der Omnicom Media Group<br />

in New York – die Anfrage und stimmte der Buchung zu. Warum<br />

auch nicht: Eine große Media-Agentur will Werbeflächen für eine<br />

weltweit agierende Marke buchen. Die Motive verstoßen weder<br />

gegen die guten Sitten noch gegen die Compliance-Regeln des<br />

Flughafens (Compliance: „Regelkonformität“) – also nahm die<br />

Werbe-Abteilung den Auftrag an. Zumal diese Kampagne bundesweit<br />

läuft – also auch an anderen Flughäfen in Deutschland – und<br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

GMBH & CO. KG<br />

Rosenheimer Straße 139, 81671 <strong>München</strong><br />

Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 45 05 40<br />

Telefon / Verwaltung: 089 / 45 054-100<br />

E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />

www.isarfunk.de, www.facebook.com/<br />

isarfunk450540<br />

Presserechtlich verantwortlich<br />

für diese Seiten:<br />

Christian Hess<br />

Redaktion: Karl-Heinz Mayer (khm),<br />

Essential Media<br />

laut dem Branchenmedium „Horizont“ die bisher „reichweitenstärkste“<br />

Kampagne von Uber ist, will heißen, die Firma gibt für<br />

die Außenwerbung in den Städten Berlin, Hamburg, Frankfurt am<br />

Main, <strong>München</strong>, Köln und Düsseldorf das bisher meiste Geld aus.<br />

Angeblich einen „siebenstelligen“ Betrag für die dreimonatige<br />

Kampagne von Oktober bis <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong>.<br />

Dass vielleicht der Werbekunde sehr wohl gegen geltendes<br />

Recht bei der Personenbeförderung verstößt, stand bei den Kollegen<br />

der Werbe-Abteilung nicht im Vordergrund. Schließlich wird<br />

Uber inzwischen zwar von Teilen der Presse kritisch beäugt, aber<br />

die Marketingfachleute der FMG lesen eher Wirtschaftstitel wie<br />

das „Handelsblatt“ oder die „Wirtschaftswoche“ sowie die Branchenpresse<br />

wie „Werben & Verkaufen“ oder den oben bereits<br />

erwähnten „Horizont“. Diese Medien nehmen Uber anders wahr<br />

als die <strong>Taxi</strong>branche. Die einen bekritteln den Aktienkurs und den<br />

operativen Verlust, und die anderen sehen den Werbekunden, der<br />

zumal bei der jungen Zielgruppe recht beliebt ist.<br />

Die Abteilung, die für den Standplatzbetrieb zuständig ist, nämlich<br />

„Services and Parking (S & P)“ unter der Leitung von Peter<br />

Bayer, hätte die Kollegen aus der Werbung vielleicht noch besser<br />

aufklären können – doch dazu hatte die Abteilung keine Gelegenheit.<br />

Es ist beklagenswert, und die Abteilung „S & P“ sieht die<br />

Buchung der Flächen mit einem kritischen Auge. Dennoch gilt der<br />

Auftrag. Zumal in <strong>München</strong> ja leider noch kein endgültiges Urteil<br />

gegen Uber erfolgt ist.<br />

IsarFunk und „S & P“ werden dennoch ihren Teil dazu beitragen,<br />

dass Uber zwar Werbung am Flughafen machen kann – sich<br />

aber ansonsten strikt an geltende Regeln zu halten hat. Dazu<br />

gehört wie gehabt die Feststellung von Überschreitungen der Rückkehrpflicht,<br />

aber auch die Einhaltung der Aufstell-Regeln. Wie<br />

jeder Mietwagen-Unternehmer müssen auch Uber-Fahrer eine<br />

Dauermietkarte beim Flughafen beantragen und sich anschließend<br />

an die Aufstell-Ordnung halten. Und die besagt, dass der gewerbliche<br />

(vorbestellte) Abholer am Terminal 2 auf der Nordseite und<br />

am Terminal 1 nur in den dafür vorgesehenen beschrankten Parkplätzen<br />

parken darf. IsarFunk wird sich in enger Abstimmung mit<br />

der Abteilung „Services and Parking“ mit den zuständigen Landratsämtern<br />

in Verbindung setzen. Es werden stichprobenartige<br />

Kontrollen angestrebt, welche die Durchsetzung der Aufstell-<br />

Ordnung zum Ziel haben sowie mögliche Verstöße gegen die<br />

Rückkehrpflicht aufdecken sollen.<br />

khm<br />

FOTOS: Günni<br />

18 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


LESERBRIEF<br />

MIETWAGENKONTROLLEN<br />

AM FLUGHAFEN<br />

WÄHREND DER<br />

WIESN<br />

Zu unserem Artikel »Versprechen gebrochen«<br />

in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> vom September <strong>2019</strong><br />

erreichte uns ein Leserbrief aus dem<br />

Landratsamt Erding, den wir nachfolgend<br />

ungekürzt wiedergeben wollen.<br />

In der September-Ausgabe der ,<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong>‘ ist ein Artikel<br />

über unerlaubte Uber-Fahrten am <strong>München</strong>er Flughafen und<br />

vermeintlich fehlende Maßnahmen hiergegen zu finden. In diesem<br />

wird uns vorgeworfen, dass wir unserer Kon trollpflicht nicht<br />

nachgekommen seien bzw. leere Versprechen geäußert hätten. Gerade<br />

das Gegenteil ist der Fall.<br />

Am 22.7.<strong>2019</strong> wurden mit den umliegenden Genehmigungsbehörden,<br />

darunter die Landratsämter Dachau, Freising und <strong>München</strong>,<br />

sowie dem Kreisverwaltungsreferat <strong>München</strong>, zusammen mit der<br />

Polizeiinspektion Flughafen, Kontrolltermine für die besonders neuralgischen<br />

Wiesntage 23.9.<strong>2019</strong> und 30.9.<strong>2019</strong> am Flughafen <strong>München</strong><br />

vereinbart. Bei der am 25.7.<strong>2019</strong> stattfindenden<br />

Infoveranstaltung im Airbräu erhielt Herr Bäurle (Beschwerdeführer;<br />

im Artikel „Günni“ genannt) die Bestätigung, dass am 5.11.2018 und<br />

11.4.<strong>2019</strong> Kontrollen durchgeführt wurden und weitere Termine<br />

angesetzt sind. Dass die offiziellen Daten der noch bevorstehenden<br />

Kontrollen nicht bekannt gegeben werden können, sollte sich von<br />

selbst verstehen.<br />

Bei den beiden Kontrollen wurden über 50 Fahrzeuge kontrolliert<br />

und Kennzeichen mit den Uhrzeiten, wann sie gesichtet wurden,<br />

notiert. Auffällig war, dass es sich bei den kontrollierten Fahrzeugen<br />

häufig um Unternehmen aus anderen umliegenden Landkreisen<br />

handelte (dazu sogleich). Die Ahndung von Rückkehrpflichtverstößen<br />

liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Genehmigungsbehörde<br />

selbst und damit nicht alleine beim Landratsamt Erding.<br />

Zudem werden von der Polizeiinspektion Flughafen Ordnungswidrigkeitsanzeigen<br />

an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.<br />

Seit Februar und gerade seit Sommer <strong>2019</strong> wurden vom Landratsamt<br />

Erding etliche Bußgeldbescheide erlassen sowie eine Vielzahl von<br />

Abmahnungen, als notwendige Vorstufe zur Betriebsuntersagung,<br />

erteilt. Allesamt sind rechtskräftig geworden.<br />

Zusätzlich ist zu beobachten, dass bereits einige Unternehmen,<br />

die in Zusammenhang mit Uber stehen, ihren Betriebssitz in einen<br />

anderen Landkreis verlegt haben. Des Weiteren haben weitere Uber-<br />

Unternehmen ihr Gewerbe abgemeldet und die Genehmigungsunterlagen<br />

zurückgegeben. Anders als vom Autor des Artikels behauptet,<br />

scheinen unsere Kontrollen und Maßnahmen sehr wohl Wirkung zu<br />

zeigen. Die Aufforderung an die <strong>Taxi</strong>fahrer, die Beschwerde-Mails<br />

direkt an den Fachbereich 32 – Verkehrswesen zu senden, war also<br />

nur sinnvoll, da somit gewährleistet war, dass unverzüglich von der<br />

zuständigen Stelle die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden<br />

können. Die Nachfolge von Herrn Neudecker hat zum 1.10.<strong>2019</strong><br />

Herr Whitney übernommen.“<br />

Anmerkung der Redaktion: Zum Zeitpunkt der hier angegebenen<br />

beiden Kontrolltage war die September-Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

<strong>München</strong> bereits in der Produktion, sodass diese Kontrollmaßnahmen<br />

zum Entstehungszeitpunkt des hier angesprochenen Beitrags<br />

nicht mehr berücksichtigt werden konnten.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> begrüßt die Kontrollmaßnahmen durch das Landratsamt<br />

Erding. Hinsichtlich der Kontrollen von Mietwagen, die<br />

nicht im Landkreis Erding angemeldet sind, möchten wir auf die<br />

Auffassung der Hamburger Aufsichtsbehörde hinweisen. Nach<br />

dem sogenannten Tatort-Prinzip ist es nicht von Belang, wo der<br />

Mietwagen unternehmer seinen Betriebssitz hat, sondern an welchem<br />

Ort er den Verstoß begeht. Nähere Auskünfte dazu erteilt<br />

Herr Dirk Ritter, Leiter der Verkehrsgewerbeaufsicht von der Hamburger<br />

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.<br />

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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

19


FELDFORSCHUNG<br />

ZWEI FELDFORSCHERINNEN IM TAXI<br />

»DIESE TOTALE<br />

VERSCHIEDENHEIT VON<br />

MENSCHEN «<br />

Die Studentinnen Katharina Kröner und Lia Hauschke studieren<br />

Ethnologie (Völkerkunde) an der Ludwig-Maximilians-<br />

Universität in <strong>München</strong>. In einer Feldforschung erkunden sie<br />

die Berufswelt <strong>Taxi</strong>. <strong>Taxi</strong>unternehmer Horst Wiegand machte<br />

mit und führte anschließend ein Interview mit zwischenzeitlichem<br />

kurzem Rollentausch ...<br />

HORST: Ihr studiert Ethnologie im vierten Semester. Was<br />

bedeutet „Feldforschung“?<br />

KATHARINA: Feldforschung bedeutet Partizipation und aktives<br />

Teilnehmen aus einer emischen Sichtweise, also von innen<br />

heraus. Alles auf sich zukommen lassen. Wertfrei.<br />

LIA: Wie verhalte ich mich selbst im Feld und was macht es mit<br />

mir? Wie verändert sich meine Umwelt und meine Sicht auf die<br />

Dinge? Was macht es mit allen anderen Teilnehmer/-innen im Feld?<br />

Wie seid ihr an die Aufgabe herangegangen?<br />

LIA: Wir waren zuerst ganz schön aufgeregt, einfach auf unbekannte<br />

Leute zuzugehen und sie auszufragen. Deshalb haben wir<br />

uns erst einmal auf einer Parkbank getroffen, um unser Vorgehen<br />

zu besprechen. Dabei sind wir mit einem jungen Mann ins<br />

Gespräch gekommen, der neugierig war, was wir vorhatten.<br />

KATHARINA: Daraus wurde dann eine intensive, mehrstündige<br />

Unterhaltung über sein interessantes und wechselhaftes Leben.<br />

Seine Offenheit nahm uns die Angst für die weiteren Gespräche<br />

und wir waren voll drinnen im Feldversuch, wenn auch noch<br />

nicht im <strong>Taxi</strong>.<br />

Vielleicht doch. Warum habt ihr euch als<br />

Berufswelt das <strong>Taxi</strong> ausgesucht?<br />

KATHARINA: Wir dachten, <strong>Taxi</strong>fahrer/-innen kommen<br />

aus allen Teilen der Gesellschaft, mit oder ohne<br />

Diplom. Sicher selten ein Traumberuf, den man sich<br />

bereits im Kindesalter wünscht. Aber irgendwelche Lebensumstände<br />

führen dann dazu, dass man es macht. Als Kundin<br />

hatte ich bei beinahe jeder <strong>Taxi</strong>fahrt interessante Gespräche.<br />

Daraus habe ich den Eindruck gewonnen, dass Menschen in diesem<br />

Beruf über eine sehr gute Menschenkenntnis verfügen.<br />

Zuerst seid ihr auf eine Kollegin am <strong>Taxi</strong>stand im Tal<br />

zugegangen?<br />

LIA: Doch bevor wir sie ansprechen konnten, fragte sie uns<br />

schon, was wir denn bräuchten.<br />

In meinem Beruf hat man die Augen besser offen, um zu<br />

sehen, was auf einen zukommt.<br />

KATHARINA: Wir haben ihr dann gesteckt, weswegen wir unterwegs<br />

sind, und sie gefragt, wie lange sie denn schon <strong>Taxi</strong> fahren<br />

würde und weshalb.<br />

LIA: Sie erzählte uns, dass sie eigentlich gelernte Floristin sei.<br />

<strong>Taxi</strong> fährt sie natürlich des Geldes wegen und auch wegen der<br />

freien Zeiteinteilung. Man kann arbeiten und trotzdem pünktlich<br />

bei den Kindern wieder zu Hause sein.<br />

KATHARINA: Wir wollten uns noch einmal verabreden. Leider<br />

kam der Kontakt nicht mehr zustande.<br />

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20 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


FELDFORSCHUNG<br />

Katharina Kröner (links)<br />

und Lia Hauschke<br />

KATHARINA: Schwer zu sagen. Diese totale Verschiedenheit<br />

von Menschen in so kurzer Zeit und Abständen in einem so<br />

kleinen Raum. Sehr berührt haben mich drei alte Damen.<br />

Zwei reisten wieder ab und unterhielten sich während unserer<br />

Fahrt zum Hauptbahnhof über den schlechten Gesundheitszustand<br />

ihrer Freundin. Der Abschied fiel ihnen umso<br />

schwerer, weil sie daran zweifelten, selbst im nächsten Jahr<br />

noch einmal diese beschwerliche Reise auf sich nehmen zu können.<br />

Es war wohl das letzte Mal, dass sie sich in diesem Leben<br />

gesehen haben. Das hat mich sehr bewegt.<br />

Und ansonsten?<br />

KATHARINA: Diese Gespräche über alles Mögliche. Banales und<br />

auch nicht. Die ganze Palette rauf und runter. Oder Stille und<br />

Schweigen und man selbst mittendrin. Das hat mir gefallen.<br />

LIA: Dann haben wir deine Telefonnummer<br />

erhalten und uns bei dir<br />

gemeldet. Wie war es für dich?<br />

Ich fühlte mich geschmeichelt. Zwei Studentinnen interessieren<br />

sich für meine Arbeit. Ich fand es spannend und habe<br />

mich auf das Experiment und auf euch gefreut. Katharina ist<br />

ja dann einen Abend von 18 bis 24 Uhr in meinem <strong>Taxi</strong> auf<br />

einem der beiden hintersten Plätzen mitgefahren …<br />

KATHARINA: Ja, ich war sehr aufgeregt: Wie würden die Menschen<br />

reagieren, dass da jemand im <strong>Taxi</strong> mitfährt? Ich wollte<br />

keinesfalls stören. Superneugierig. Wer steigt ein? Was für<br />

Zufallsbegegnungen erwarten mich?<br />

Die Fahrgäste reagierten durchweg positiv auf dich und<br />

spitzten die Ohren. Einige haben dich sogar mit Handschlag<br />

begrüßt! Das passiert selten. Andere nahmen dich zur Kenntnis<br />

und das war es dann. Welche Begegnungen würdest du<br />

hervorheben?<br />

Erinnerst du dich noch an die aufgekratzten Werbefilmer, die<br />

nach ihrem Dreh eingestiegen sind?<br />

KATHARINA: Ja, sie haben sofort angefangen, mich über meine<br />

Forschung auszufragen, und haben selbst <strong>Taxi</strong>geschichten aus<br />

aller Welt erzählt. Wir hatten viel Spaß.<br />

Du hast gesagt, dass du nach sechs Stunden ziemlich<br />

schlapp wieder ausgestiegen bist. Inwiefern bist du verändert<br />

aus dem Feld hinausgegangen?<br />

KATHARINA: Klar, man ist natürlich die ganze Zeit über in<br />

einem positiven Sinn angespannt. Denn da kommen neue Leute<br />

in ständigem Wechsel, auf die man jedes Mal neu eingehen muss.<br />

Ich fand den Perspektivwechsel einen wahnsinnig spannenden<br />

Prozess. Sich in eine andere Rolle zu versetzen und Probleme<br />

oder Freuden zu sehen, die für dich alltäglich sind und über die<br />

ich vielleicht noch nie nachgedacht habe. Dafür braucht man<br />

nicht unbedingt eine Feldforschung, aber meine Haltung hat sich<br />

für Fremdes schon noch ein Stück mehr geöffnet.<br />

Das Interview führte der <strong>Taxi</strong>unternehmer Horst Wiegand,<br />

der während der Feldforschung als Chauffeur agierte. <br />

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Der <strong>Taxi</strong>unternehmer Horst Wiegand und seine besonderen Fahrgäste.<br />

TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

21


ZUKUNFTSKONGRESS<br />

DIE ZUKUNFT<br />

KANN<br />

BEGINNEN –<br />

MIT DEM TAXI<br />

Beim Zukunftskongress »<strong>Taxi</strong> Driving Innovation« drehte sich vieles um den<br />

digitalen Wandel und wie man Zukunft – auch elektrisch – auf die Straße bringen<br />

kann. Experten aus der Industrie und der <strong>Taxi</strong>branche lieferten dabei<br />

erfolgsversprechende Lösungsansätze.<br />

Der Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

e. V. hatte für den 26. September<br />

hochkarätige Gäste aus<br />

Politik und Wirtschaft nach Berlin eingeladen.<br />

Sie hielten Vorträge und diskutierten<br />

auf dem Podium. Beim Themenschwerpunkt<br />

zur urbanen Mobilität drehten sich<br />

die Lösungsansätze unter dem Motto<br />

„Zukunft auf die Straße bringen“ unter<br />

anderem um klimafreundliche Antriebe.<br />

Da bevorzugt Metropolen wie <strong>München</strong><br />

zur Spielwiese immer neuer Mobilitätsangebote<br />

werden, ist es wichtig, dass die <strong>Taxi</strong>branche<br />

gerade dort neue Ansätze<br />

präsentiert. Gregor Beiner, Geschäftsführer<br />

des mtz – Münchner <strong>Taxi</strong> Zentrums, erläuterte<br />

dazu, die (umwelt-)politisch geforderte<br />

Verkehrswende gehe nur mit dem <strong>Taxi</strong>,<br />

schon wegen der hohen Kilometerleistung:<br />

Alexander Sixt (Sixt,<br />

links) und Hermann<br />

Waldner (taxi.eu)<br />

erläuterten beim<br />

Zukunftskongress<br />

die Ziele ihrer<br />

Partnerschaft.<br />

Deutsche <strong>Taxi</strong>s haben im Jahr 2018 knapp<br />

2,89 Milliarden Personenkilometer zurückgelegt.<br />

Diese Zahl bedeute eine hohe ökologische<br />

Verantwortung der <strong>Taxi</strong>branche.<br />

Beiner wollte nicht auf die passenden<br />

Rahmenbedingungen warten, sondern habe<br />

mit einem Autohersteller gemeinsam die<br />

Anforderungen an ein alltagstaugliches<br />

E-<strong>Taxi</strong> definiert. Diesem Hersteller, Jaguar,<br />

habe man dann zehn Fahrzeuge abgekauft.<br />

Seitdem lebt Beiners Unternehmen die Verkehrswende<br />

mit seinen umweltfreundlichen<br />

<strong>Taxi</strong>s, und die Bestellung von E-<strong>Taxi</strong>s<br />

ist mittlerweile auch in die Bestell-App von<br />

taxi.eu integriert.<br />

Die Bilanz ist positiv. Seit Einführung<br />

am 25. Juli 2018 haben 60.000 Kunden mit<br />

ihnen 700.000 Kilometer zurückgelegt.<br />

„Das ist ein klarer Beleg dafür, dass E-Mobilität<br />

machbar ist“, sagte Beiner. Gemeinsam<br />

mit den Hybrid-Fahrzeugen habe seine<br />

Firma ihren CO2-Ausstoß während der letzten<br />

zehn Jahre um 60 Prozent reduziert.<br />

Die Mobilitätswende brauche aber auch<br />

die richtigen Rahmenbedingungen. Die<br />

Stadt <strong>München</strong> unterstützt die E-Mobilität<br />

durch eine Förderung, bei der bis zu 40 Prozent<br />

des Anschaffungspreises in dem Fall<br />

zurückgezahlt werden, wenn das E-<strong>Taxi</strong> seinen<br />

Einsatzzweck erfüllt. Soll heißen: Pro<br />

gefahrenem Besetztkilometer bekommt der<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer 20 Cent erstattet.<br />

„WIR WOLLTEN NICHT WARTEN“<br />

Auch beim Problem der Ladeinfrastruktur<br />

habe Beiners Unternehmen proaktiv gehandelt,<br />

da viele der im Münchner Stadtgebiet<br />

aufgestellten Ladesäulen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

leider unattraktiv seien. „Wir wollten<br />

nicht warten, bis die Straßen endlich mit<br />

genügend öffentlichen Ladesäulen bestückt<br />

sind. Deshalb haben wir uns entschieden,<br />

ein innerstädtisch vorhandenes Parkhaus<br />

neu zu denken“, berichtet der Münchner<br />

Unternehmer vor rund 150 <strong>Taxi</strong>unternehmern,<br />

Gewerbevertretern, aber auch<br />

Politikern in Berlin. So entstand jener<br />

E-Mobilitätshub mit vier Schnellladesäulen,<br />

über den <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> bereits in einer<br />

früheren Ausgabe berichtet hat und der<br />

nicht nur dem mtz, sondern allen <strong>Taxi</strong>betrieben<br />

zur Verfügung stehen soll, um<br />

„für jeden und zu jeder Zeit ein E-Fahrzeug<br />

innerhalb kürzester Zeit wieder auf<br />

die Straße zu bringen“, wie Beiner betonte.<br />

Beiner hält dieses E-Hub-Konzept auch<br />

für eine bundesweite Ausdehnung geeignet,<br />

mahnt aber auch ein intelligentes Netzwerk<br />

an, denn tausend Verbrenner durch<br />

FOTOS: Adobe Stock / elektronik-zeit, Adobe Stock / sopradit, Axel Rühle<br />

22<br />

NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


ZUKUNFTSKONGRESS<br />

Der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

Gregor<br />

Beiner präsentierte<br />

sein E-<strong>Taxi</strong>-Projekt<br />

einem bundesweiten<br />

Publikum.<br />

tausend E-Autos zu ersetzen, bringe nichts,<br />

wenn diese genauso wie bisher stundenlang<br />

im Stau stünden.<br />

Vor dem Themenpanel zur „Zukunft auf<br />

der Straße“ war es bereits generell um die<br />

digitalen Chancen gegangen. Diese hatte<br />

Hermann Waldner, Vizepräsident des Bundesverbands<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.,<br />

Geschäftsführer von <strong>Taxi</strong> Berlin und Isar-<br />

Funk und Gründer der App taxi.eu, aus<br />

Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes dargestellt. Die drei<br />

echten <strong>Taxi</strong>-Apps taxi.eu, <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

und cab4me seien durch eine Schnittstelle<br />

verknüpft, sodass der Kunde jederzeit und<br />

überall über eine der Apps ein <strong>Taxi</strong> in<br />

Deutschland und auch in wichtigen europäischen<br />

Metropolen bestellen könne,<br />

erläuterte Waldner. Sämtliche Payment-<br />

Lösungen seien dort ebenso integriert wie<br />

die Bestellmöglichkeiten über künstliche<br />

Intelligenz (z. B.: Amazon Echo, „Alexa“).<br />

„Damit haben wir gezeigt, dass wir ein<br />

Netzwerk aufbauen können, das sich gewaschen<br />

hat und anerkannt ist“ – und dessen<br />

Qualitäten mittlerweile auch von Google<br />

geschätzt werden. Nach Testphasen in Berlin<br />

und <strong>München</strong> will der Suchmaschinengigant<br />

die App taxi.eu vollständig in Google<br />

Maps integrieren, da Uber oder Free Now<br />

nur punktuelle Abdeckungen aufweisen<br />

können. Dazu laufen erste Kooperationen<br />

mit Mobilitäts-Apps der ÖPNV-Verkehrsbetriebe.<br />

Trotz oder auch gerade wegen solcher<br />

positiven Entwicklungen stelle man sich<br />

auch intern kapitalstärker auf, indem man<br />

FMS-Systems, die Betreibergesellschaft der<br />

taxi.eu-App, aktuell in eine Aktiengesellschaft<br />

umwandle (<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtete<br />

ausführlich in seiner bundesweiten DACH-<br />

Ausgabe).<br />

Nach Waldners Vortrag kamen Dr. Tom<br />

Kirschbaum und Alexander Sixt zu einer<br />

Diskussionsrunde hinzu. Sixt betonte,<br />

angesprochen auf die vielen zu erhebenden<br />

Daten, dass man als Familienunternehmen<br />

hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen<br />

äußerste Sorgfalt an den Tag lege.<br />

SIXT ALS EHRBARER KAUFMANN<br />

Gegenüber den Skeptikern der <strong>Taxi</strong>-Kooperation<br />

versicherte er, dass in seinem Unternehmen<br />

noch das Prinzip des ehrbaren<br />

Kaufmanns gelte. „Mein Wort ist so gut wie<br />

der Handschlag.“<br />

Alexander Sixt hatte zuvor in seinem<br />

Vortrag die Zusammenarbeit mit dem deutschen<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe ausführlich erläutert.<br />

„Die Mobilitätswende der Zukunft hat<br />

unfassbare Herausforderungen, die man<br />

nur mit einem partnerschaftlichen Ansatz<br />

lösen kann.“ Man könne als Familienunternehmen<br />

bei der Mobilitätswende keine<br />

Berge versetzen, aber man könne kleine<br />

Kieselsteine werfen. Und einen solchen<br />

Stein habe man am 28. Februar geworfen,<br />

als man während eines großen Events die<br />

Sixt-App vorstellte. Seitdem seien spannende<br />

und auch erfolgreiche Monate<br />

vergangen, in denen man immer mehr <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

für die Zusammenarbeit gewinnen<br />

konnte, wofür er sich vor den rund<br />

160 anwesenden <strong>Taxi</strong>vertretern bedankte.<br />

Man wollte kein Parallelnetzwerk mit<br />

eigenem Fuhrpark schaffen, sondern überall<br />

mit den besten Partnern arbeiten, betonte<br />

Sixt. Das sei in Deutschland (ebenso wie<br />

in den Niederlanden und in der Schweiz)<br />

das <strong>Taxi</strong>gewerbe, während man in den USA<br />

mit Lyft kooperiere, weil dort das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

weder die qualitativen noch die technischen<br />

Voraussetzungen für eine solche<br />

Partnerschaft mitgebracht habe.<br />

„Das Produkt <strong>Taxi</strong> ist so viel besser,<br />

als es sich die eigene Branche vorstellt“,<br />

appellierte Alexander Sixt an das Selbstbewusstsein<br />

der <strong>Taxi</strong>branche. Vor allem<br />

international genieße man einen außerordentlichen<br />

Ruf. „Die kennen nicht die<br />

Nummer der örtlichen <strong>Taxi</strong>zentrale. Somit<br />

führen wir dem <strong>Taxi</strong>gewerbe also Kunden<br />

zu, ohne ihnen mittel- und langfristig Konkurrenz<br />

machen zu wollen“, verspricht der<br />

Sixt-Vorstand.<br />

Hermann Waldner stellte in diesem<br />

Zusammenhang noch einmal den großen<br />

Unterschied zu Free Now heraus. „Sämtliche<br />

Fahrtbestellungen über die Sixt-App<br />

landen bei den <strong>Taxi</strong>zentralen und werden<br />

von dort an die angeschlossenen <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

und deren Fahrer weitervermittelt.<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen sind wirtschaftlich<br />

selbstständig. Die Verhandlungen mit Sixt<br />

und Vertragsgestaltungen erfolgten daher<br />

auf Augenhöhe.“<br />

jh<br />

Dr. Hans Bake v. Bakin<br />

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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

23


ELEKTRO-TAXIS<br />

EIN E-TAXI ALS <br />

BOTSCHAFTER-AUTO<br />

20 Cent Förderung pro Besetztkilometer bis maximal 40 Prozent vom<br />

Bruttoanschaffungspreis des E-<strong>Taxi</strong>s: Auf dem Papier liest sich die städtische<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung sehr gut. Wir haben mit einem Unternehmer gesprochen, der<br />

sich für die Elektromobilität entschieden hat.<br />

INKLUSION<br />

TAXI FÜR ALLE<br />

Unser Geschäftsmodell schließt die<br />

Beförderung von Menschen im Rollstuhl<br />

mit ein. Wir erweitern unseren Betrieb<br />

und benötigen deshalb ab 1/2020<br />

eine/n sozial kompetente/n, höfliche/n<br />

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Die E-Mobilität hat Manfred Reiter schon längere Zeit<br />

gereizt, richtig konkret wurden die Pläne aber erst, als<br />

er auf dem von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> in Kooperation mit dem ADAC<br />

Südbayern veranstalteten E-<strong>Taxi</strong>-Tag das erste Tesla Model S in<br />

Hellelfenbein gesehen hatte. Änderungen im Eichgesetz hatten<br />

nämlich zuvor für rund zwei Jahre eine <strong>Taxi</strong>zulassung für den<br />

Wagen aus Kalifornien unmöglich gemacht.<br />

Für Reiter bot der Wagen das richtige Gesamtpaket. Durch den<br />

hohen Preis des Tesla Model S 100D von ca. 100.000 Euro netto<br />

schien die Kalkulation dank der städtischen Förderung durchführbar.<br />

„Heute, so ärgert sich Reiter, wird das gleiche Auto deutlich<br />

günstiger angeboten.“<br />

Der Unternehmer, der seit 1993 im <strong>Taxi</strong> sitzt und sich 2009<br />

selbstständig machte, besitzt zwei <strong>Taxi</strong>konzessionen und drei<br />

<strong>Taxi</strong>s. Grund dafür ist eine Option, welche das Referat für Gesundheit<br />

und Umwelt der Landeshauptstadt <strong>München</strong> (RGU) in den<br />

Förderrichtlinien verankert hat. Für den Fall, dass dem E-<strong>Taxi</strong> „der<br />

Strom ausgeht“, darf alternativ das klassische Verbrennertaxi<br />

wieder zurück auf die Straße.<br />

SCHICHTWECHSEL OHNE AUTOSCHLÜSSEL<br />

Reiter hat sich diese Option offengelassen, aber genutzt hat er sie<br />

kaum, und dass, obwohl sein Tesla im Zweischicht-Betrieb eingesetzt<br />

wird. Der ist, so Reiter, in der Realität auch ohne Supercharger<br />

oder eigene Ladesäule mit kleineren Einschränkungen<br />

umsetzbar. Die Einsatzzeiten laufen immer nach dem gleichen<br />

Muster ab. Die Tagschicht beginnt um 7 Uhr mit einem teilgeladenen<br />

Auto und geht bis 16 Uhr. Dann wird der Wagen bis 18 Uhr<br />

wieder geladen. Die Übergabe läuft in der Regel an einer der städtischen<br />

Ladesäulen ab. Dank moderner Konnektivität geht das zur<br />

Not auch ohne Autoschlüssel.<br />

Für dieses Lademodell eignet sich der Tesla ganz besonders,<br />

denn seine integrierte Elektronik erlaubt relativ schnelles Laden<br />

mit 16,5 Kilowatt an den städtischen Wechselstrom-Ladesäulen,<br />

die maximal 22 Kilowatt pro Ladepunkt abgeben können. Zum<br />

Vergleich: Ein Jaguar I-PACE lädt, wenn Wechselstrom anliegt, mit<br />

maximal sieben Kilowatt pro Stunde.<br />

Ob dieser Weg auch der kostengünstigste ist, ist schwer zu<br />

sagen. Allerdings: Als Reiter sein E-<strong>Taxi</strong> bekam, wurde an den<br />

städtischen Ladesäulen nur über eine sogenannte Session Fee<br />

abgerechnet. Das Auto konnte mit diesem Zeittarif über einen<br />

konkreten Zeitraum hinweg geladen werden. Dabei war es egal,<br />

wie viel Strom aufgenommen wurde.<br />

Mittlerweile ist das Eichgesetz auch bei den Ladesäulen angekommen.<br />

Und das schreibt vor, dass das Laden über die verbrauch-<br />

FOTOS: Adobe Stock / electriceye, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, SWM<br />

24 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


ELEKTRO-TAXIS<br />

Ohne eigene Ladeinfrastruktur ist Reiters Wagen häufiger Gast<br />

an den städtischen Ladesäulen.<br />

Manfred Reiter fährt eins der städtisch<br />

geförderten Münchner E-<strong>Taxi</strong>s.<br />

te Kilowattstunde Strom abgerechnet werden muss. Für Reiter<br />

haben sich so über Nacht die Kosten für einen Ladevorgang mindestens<br />

verdreifacht. Unverständnis zeigt er auch über den Strompreis,<br />

der an den SWM-Ladesäulen verlangt wird. Die Stadtwerke<br />

<strong>München</strong> verlangen beim Laden mit ihrer Ladekarte an den rund<br />

500 Ladesäulen pro Kilowattstunde 0,38 Euro. Das sind rund<br />

10 Cent mehr, als der durchschnittliche Stromtarif der Stadtwerke<br />

für den normalen Hausstrom verlangt. Infolgedessen jongliert<br />

Reiter mit unterschiedlichen Ladekarten verschiedener Stromanbieter.<br />

„Dass mit den Ladekarten ist eine Wissenschaft für sich.<br />

Ich besitze mittlerweile vier Stück. Je nach Anwendungsfall muss<br />

dann die richtige Karte gewählt werden.“ Umständlich, aber grundsätzlich<br />

kein Grund für eine Absage an die E-Mobilität.<br />

VERZÖGERTE FÖRDERUNG<br />

Schwierig war nur der Zeitraum zwischen der Förderzusage und<br />

der Auslieferung des fertig umgerüsteten <strong>Taxi</strong>s. Bei Reiter waren<br />

es zwei Monate, in denen natürlich die Finanzierungsraten des<br />

Fahrzeugs bezahlt werden mussten, obwohl de facto damit kein<br />

Geld verdient werden konnte.<br />

Wer die Fördersumme als festen Bestandteil in seine Kalkulation<br />

aufgenommen hat, muss auch beachten, dass man frühestens<br />

nach drei Monaten überhaupt die ersten Daten an das zuständige<br />

Referat für Gesundheit und Umwelt RGU übermitteln kann. Die<br />

Landeshauptstadt <strong>München</strong> hat nämlich für den Nachweis der<br />

Besetztkilometer eine ganz spezielle Vorgehensweise vorgeschrieben.<br />

Um diese manipulationssicher zu ermitteln, ist der Einsatz<br />

eines Fiskaltaxameters vorgeschrieben. Dessen Daten müssen<br />

quartalsweise in ein spezielles Portal als Zip-Datei übermittelt<br />

werden. Da beim RGU nicht nur die E-<strong>Taxi</strong>-Förderung liegt, sondern<br />

beispielsweise auch die Förderanträge für Pedelecs und E-Roller,<br />

können unschöne Wartezeiten entstehen. Der Redaktion ist<br />

ein Münchner Unternehmer bekannt, der über ein halbes Jahr<br />

lang auf die Zugangsdaten für die elektronische Datenübermittlung<br />

warten musste. Mittlerweile konnte der Unternehmer die<br />

Daten aber auf den Weg schicken.<br />

Im Fahrbetrieb ist der Tesla in jedem Fall auch bei den Fahrgästen<br />

immer ein Gesprächsthema: „Die steigen ein und reden<br />

über das Auto und vergessen erst mal zu sagen, wohin sie überhaupt<br />

wollen.“ Der Fahrer wird dann automatisch zum Botschafter<br />

der E-Mobilität und sieht sich dem gesamten Spektrum von E-Mobilität-Fans<br />

und E-Mobilitäts-Gegnern ausgesetzt. Für den Fahrer<br />

ist es also empfehlenswert, sich vorab mit der Thematik auseinanderzusetzen.<br />

Weitere Besonderheiten der Elektromobilität sind die Wartungskosten.<br />

Weil es keine Ölwechselintervalle mehr gibt und auch der<br />

Bremsenverschleiß minimal ist, muss für eine Inspektion in der<br />

Regel deutlich weniger Geld kalkuliert werden. Unklar ist natürlich<br />

trotzdem, wie hoch die Rechnungen ausfallen, wenn außerplanmäßig<br />

etwas ersetzt werden muss.<br />

Als Fazit sieht Manfred Reiter, der übrigens nicht mit dem<br />

Münchner Oberbürgermeister verwandt ist, dass es wichtig ist,<br />

dass jeder in seinem Rahmen etwas für die Umwelt tut. Den<br />

Umstieg auf sein E-<strong>Taxi</strong>, welches er selbst in den Nachtschichten<br />

fährt, hat er bislang nicht bereut. Ob es sich unter dem Strich<br />

betriebswirtschaftlich rechnen wird, kann Reiter erst nach Ablauf<br />

der drei Jahre Förderlaufzeit sagen. Eine Erkenntnis ist aber:<br />

Je teurer das Auto ist, desto mehr Besetztkilometer muss der Wagen<br />

abspulen, denn sonst kann der Fall eintreten, dass die maximal<br />

mögliche Förderung nicht abgerufen werden kann.<br />

Manfred Reiter geht es aber nicht ausschließlich um Geld:<br />

„Natürlich bin ich auch irgendwie ein Pionier. Kauft man sich<br />

heute den neuesten Fernseher, dann kostet der jetzt 5.000 Euro<br />

und in zwei Jahren nur noch die Hälfte.“<br />

sg<br />

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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

25


QUERSCHAU<br />

IM LONDON-TAXI<br />

AUF DEM<br />

PRÄSENTIERTELLER<br />

Ist dem einem oder anderen Kollegen Ende Oktober/Anfang<br />

<strong>November</strong> ein schwarzes London-<strong>Taxi</strong> mit englischen Kennzeichen<br />

aufgefallen? Der Fahrer am Steuer war ein <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redakteur<br />

auf Testfahrt. »Mit tollen Reaktionen«, wie er selbst sagt.<br />

Viele Details am Wagen zeigen,<br />

unser Testwagen kommt „very<br />

british“ im klassischen Schwarz<br />

der Londoner „Black Cabs“ daher und zeigt<br />

schon bei der ersten Fahrt, dass LEVC die<br />

Sprache der <strong>Taxi</strong>fahrer spricht. Irre, wie die<br />

Menschen auf den Wagen reagieren. Obwohl<br />

der TX eine komplette Neuentwicklung ist<br />

und elektrisch fährt, wird der Wagen von<br />

Kindern, Männern und Frauen quer durch<br />

alle Altersstufen als klassisches London-<strong>Taxi</strong><br />

erkannt. Sei es der Tesla-Model-X-Fahrer,<br />

dem an der Ampel der Kiefer runterklappt,<br />

oder der Taxler, der an der roten Ampel im<br />

besten Englisch Details des Autos erfragt,<br />

oder seien es einfach nur die Passanten auf<br />

der Straße, die sich ungläubig den Hals verdrehen.<br />

Speziell Kinder reagieren mit dem<br />

ausgestreckten Zeigefinger, als wollten sie<br />

sagen: „Guck mal, Papa, ein London-<strong>Taxi</strong>!“<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

EIN EXKLUSIVES ARBEITSTIER<br />

Unsere erste Fahrt überhaupt fand im Dunkeln<br />

statt. Durch die hochwertig wirkende<br />

Lichtgrafik verströmt das Arbeitstier einen<br />

Hauch von Exklusivität. Zeigt man ein Foto<br />

des Logos herum, sind viele, auch die Autokenner,<br />

der Meinung, die Flügel eines Bent-<br />

ley wiederzuerkennen. Da kann man nur<br />

sagen: Nah dran! Zumindest, was das Herkunftsland<br />

angeht.<br />

Beim elektrischen Antrieb, der zusätzlich<br />

einen Verbrennungsmotor als Generator<br />

mit an Bord hat, kann aus <strong>Taxi</strong>sicht auf<br />

den ersten Blick nur eine Schwäche festgestellt<br />

werden. Mit dem Antriebskonzept ist<br />

der TX von der Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />

ausgeschlossen. Der TX kann aber noch<br />

mehr. Beim aktuellen Modell ist nämlich<br />

serienmäßig eine Rollstuhlrampe verbaut.<br />

Unser Testwagen ist also schon ab Werk ein<br />

Inklusionstaxi. Sollte das nicht gefördert<br />

werden? Unter den vielen Menschen, die<br />

während unserer Testphase immer wieder<br />

um das Auto herumgeschlichen sind, waren<br />

auch <strong>Taxi</strong> fahrende Rollitransportprofis.<br />

Die finden, dass der Wagen durchaus Potenzial<br />

hat, aber ein reiner Rollstuhltransporter<br />

ist der TX nicht, weil nur ein Rollstuhl<br />

reinpasst. Dafür kann man ihn aber als echtes<br />

Inklusionstaxi sehen, welches zudem<br />

noch elektrisch fahren kann.<br />

Den ausführlichen Testbericht vom<br />

LEVC TX können Sie in der aktuellen<br />

Printausgabe der deutschlandweiten<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH nachlesen.<br />

sg<br />

Der TX lädt ein zum „Tag der offenen Tür“.<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH,<br />

Frankfurter Ring 193 a<br />

80807 <strong>München</strong>, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 91<br />

Fax: +49 (0)89 / 215 48 30 79<br />

E-Mail: info@taxi-times.taxi<br />

Internet: www.taxi-times.taxi<br />

Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />

BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828<br />

IBAN: DE 8970 1500 0010 0317 3828<br />

BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht <strong>München</strong><br />

HRB 209524<br />

Redaktion (tt)<br />

V. i. S. d. P.: Jürgen Hartmann (jh),<br />

Simon Günnewig (sg)<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Stephan Berndt (sb), Wim Faber (wf),<br />

Wilfried Hochfeld (wh), Hayrettin Simsek (hs);<br />

Horst Wiegand (hw)<br />

Grafik & Produktion<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Martina Jacob<br />

Raufeld Medien GmbH,<br />

Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30 695 665 936<br />

Anzeigenleitung, Online-Verkauf<br />

und Vertrieb<br />

Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />

Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 92<br />

Fax: +49 (0)89 / 14 83 87 89<br />

Druck<br />

Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25,<br />

D-34253 Lohfelden<br />

Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />

Heftpreis 3,50 €, Jahres-Abo 28 €<br />

(inkl. MwSt. und Versand)<br />

ISSN-Nr.: 2367-3850<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG<br />

und der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> e. V. (TVM)<br />

bekommen in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eigens<br />

gekennzeichnete Mitteilungsseiten,<br />

für deren Inhalte die beiden Genannten<br />

im Sinne des Presserechtes selbst<br />

verantwortlich sind.<br />

26<br />

NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI


FEHLT IHNEN WAS (AUF)?<br />

Uns schon! Wie auch schon in den letzten Ausgaben,<br />

fehlen auch in dieser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wichtige Werbekunden.<br />

Verkaufs- und Imageanzeigen von Fahrzeugherstellern<br />

und der Industrie waren bisher immer ein wesentlicher standteil der Finanzierung unserer redaktionellen<br />

Be-<br />

Arbeit.<br />

Trotzdem werden wir als Sprachrohr der <strong>Taxi</strong>branche<br />

unsere Berichterstattung auf keinen Fall reduzieren. Das<br />

sind wir gerade in der jetzigen Phase allen <strong>Taxi</strong>unter-<br />

nehmern schuldig, aber auch den Politikern und Aufsichtsbehörden,<br />

die ebenfalls zu unseren Lesern gehören.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wird also weiterhin berichten. Online wie per<br />

Print. Für uns ist das selbstverständlich. Für Sie auch?<br />

Dann werden Sie jetzt Abonnent von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> und<br />

unterstützen Sie unsere Arbeit mit 35.- € pro Jahr, damit<br />

wir wiederum Ihre Arbeit weiterhin begleiten und unterstützen<br />

können.<br />

www.taxi-times.taxi/Heftbestellung<br />

oder per E-Mail:<br />

oder per Fax:<br />

oder per Telefon:<br />

info@taxi-times.taxi<br />

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Hauspreis 41.272,70 €<br />

Monatliche<br />

Finanzierungsrate 2 499<br />

€<br />

Anzahlung 8.821.81 €<br />

einmalige Schlussrate 7.841,81 €<br />

Nettodarlehensbetrag 33.430,89 €<br />

Gesamtbetrag 44.799,84 €<br />

Frachtkosten 980,00 €<br />

Ihr persönlicher Ansprechpartner<br />

Atilla Döger<br />

Telefon: 089 / 54 71 77 211<br />

atilla.doeger@toyota-dit.de<br />

Die <strong>Taxi</strong>-Spezialisten für <strong>München</strong><br />

www.lexusforum-muenchen.de<br />

Landsberger Straße 222<br />

80687 <strong>München</strong><br />

Telefon: 089/547 177-95<br />

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Telefon: 089/3509667-30<br />

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81673 <strong>München</strong><br />

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1) Unverb. Preisempf. des Herstellers/Importeurs. 2) Ein Angebot der Lexus Financial Services (ein Geschäftsbezeichnung der Toyota Kreditbank GmbH) Toyota Allee 5, 50858 Köln, Laufzeit 60 Monate, Laufleistung 40.000km/Jahr, Sollzins geb. p.a. 2,95%, eff.<br />

Jahreszins 2,99%. Bearbeitungsgebühr 0 €. Nur gültig für Geschäftskunden bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.12.<strong>2019</strong>. Unser Autohaus vermittelt ausschl. Leasingverträge der Toyota Kreditbank GmbH. Abb. zeigt Sonderausstattung.

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