Taxi Times München - November / Dezember 2019
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MÜNCHEN<br />
Landgericht <strong>München</strong><br />
Landgericht Frankfurt<br />
3 - 06 O 44/19<br />
Landgericht Köln<br />
AZ 81 O 74/19<br />
4 HK O 14935/16<br />
LANDGERICHT IN KÖLN – FRANKFURT – MÜNCHEN<br />
UBER-ENDE IN DREI AKTEN?<br />
KONTROLLMANGEL<br />
LRA Erding<br />
wehrt sich<br />
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DIE BANANENREPUBLIK<br />
INHALT<br />
FOTO: Adobe Stock / Odua Images<br />
„Ein Rechtsstaat, der eindeutige Gesetzesverstöße nicht ahndet,<br />
verkommt zur Bananenrepublik.“ – Diese drastischen Worte wählte<br />
kein Geringerer als Michael Müller, Präsident des Bundesverbands<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V., während einer öffentlichen<br />
Verbandssitzung Anfang <strong>November</strong> in Koblenz.<br />
Gemeint sind damit die täglichen Verstöße der neuen Mitbewerber<br />
gegen die Rückkehrpflicht, allen voran der Mietwagenpartner<br />
von Uber und seit Neuestem auch von Free Now.<br />
Da der Staat in seiner Kontrollfunktion an diesem Punkt versagt,<br />
wehrt sich das <strong>Taxi</strong>gewerbe auf eigene Faust auf juristischem<br />
Weg. Zum einen durch Klagen gegen die einzelnen Partner, zum<br />
anderen aber auch gegen den App-Anbieter selbst. Drei Verfahren<br />
sind aktuell in der Schwebe und alle drei scheinen kurz vor dem<br />
Showdown zu stehen. Wir berichten über den aktuellen Zwischenstand<br />
aus Köln, Frankfurt und <strong>München</strong> ab Seite 6.<br />
Ein ganz entscheidender Punkt in allen drei Verfahren ist die<br />
Frage, wie die Fahrer über die Uber-App an die Aufträge kommen.<br />
Das Personenbeförderungsgesetz ist eindeutig, es schreibt vor,<br />
dass Mietwagen die Beförderungsaufträge nur ausführen dürfen,<br />
wenn diese am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers<br />
eingegangen sind. Genau diese Art der Auftragsannahme<br />
und auch die Sicherstellung der Rückkehrpflicht sind natürlich<br />
bei Uber gerade nicht Teil des Systems. Die <strong>Taxi</strong>branche bemängelt,<br />
dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag auch selbstständig<br />
annehmen kann, also nicht über den Betriebssitz des<br />
Unternehmens.<br />
Ein klarer Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz,<br />
sagen die Kläger gegen Uber. Die Münchner Richterin erweckte<br />
zuletzt den Eindruck, dass sie das ähnlich sieht, und wollte deshalb<br />
bei der letzten Verhandlung von den dort aufgerufenen Zeugen<br />
genau wissen, ob und wie eine Auftragsannahme am<br />
Betriebssitz vorbei technisch möglich ist. Das wurde klar belegt.<br />
Man darf gespannt sein, welche Schlüsse das Münchner Landgericht<br />
daraus nun zieht.<br />
Doch egal, wie in Frankfurt und <strong>München</strong> entschieden wird<br />
– Uber wird nicht klein beigeben und deren hoch dotierte Anwälte<br />
werden weiterhin allerlei Verzögerungstaktiken anwenden, um<br />
ein endgültiges Verbot zu umgehen. Es ist schon schizophren: Ein<br />
Unternehmen, dessen Geschäftskonzept nur auf Basis des Rechtsbruchs<br />
funktioniert, wendet jeden Winkelzug der Rechtsprechung<br />
an, um einer Verurteilung bzw. Bestrafung zu entgehen. Die<br />
Annahmeverweigerung der einstweiligen Verfügung aus Köln am<br />
Firmensitz in Amsterdam ist der blanke Hohn.<br />
Umso wichtiger ist es daher, dass die Behörden ihren Job<br />
machen und die Wildwest-Strukturen endlich wirksam bekämpfen<br />
– ganz speziell am Münchner Flughafen. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> hat die Untätigkeit<br />
des dortigen Landratsamts Erding deshalb in seiner letzten<br />
Ausgabe scharf kritisiert. Nun hat sich die Behörde in einem<br />
Leserbrief gewehrt (S. 19). Mit dem längst überfälligen Personalwechsel<br />
auf der früheren Position des Herrn Neudeckers scheint<br />
nun auch der Wille zur Kontrolle endlich vorhanden zu sein. Wo<br />
allerdings täglich gegen geltendes Recht verstoßen wird, genügt<br />
es nicht, vier Mal pro Jahr zu kontrollieren.<br />
– die Redaktion –<br />
VERSICHERUNG<br />
4 Misere eines Billiganbieters<br />
TITELSTORY: UBERS ENDE IN DREI AKTEN?<br />
6 Köln: Annahme verweigert<br />
8 Frankfurt: Blick auf Europa<br />
10 <strong>München</strong>: Aufklärende Zeugenaussagen<br />
11 Wien: Verbot für den Falschen<br />
SATIRESEITEN<br />
12 Uber-CEO in der Pampa ausgesetzt<br />
13 „Bild“-Beitrag als Realsatire<br />
BEHÖRDEN<br />
14 <strong>München</strong> bekommt weiteres Gutachten<br />
TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM<br />
16 Der immer gleiche Status quo<br />
17 Neue Verkehrsart – aber bitte mit <strong>Taxi</strong><br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
18 Uber-Werbung am Flughafen<br />
LESERBRIEF<br />
19 Das Landratsamt Erding kontrolliert<br />
FELDFORSCHUNG<br />
20 Zwei Studentinnen im <strong>Taxi</strong><br />
ZUKUNFT UND E-TAXIS<br />
22 Die digitale Rolle des <strong>Taxi</strong>s<br />
24 Erfahrungen mit einem Tesla Model S<br />
26 Reaktionen auf ein London-<strong>Taxi</strong><br />
26 Impressum<br />
TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
3
VERSICHERUNG<br />
GEFION: BILLIG UND<br />
NICHT ZAHLUNGSWILLIG<br />
Ein dänischer Anbieter verkauft Kfz-Haftpflichtversicherungen zu knapp<br />
kalkulierten Preisen. Seine Schadenregulierungspraxis hat mittlerweile<br />
weitreichende Konsequenzen.<br />
In den vergangenen zwei Jahren hat die<br />
Gefion Insurance aus Dänemark den<br />
deutschen <strong>Taxi</strong>versicherungsmarkt mit<br />
Dumpingbeiträgen heimgesucht. Ein paar<br />
Agenturen haben sich mit diesem ausländischen<br />
Versicherer, welcher in Deutschland<br />
durch seinen Geschäftsträger AIS Wild GmbH<br />
vertreten wird, eingelassen. Derzeit dürften<br />
noch ein paar Hundert <strong>Taxi</strong>unternehmen bei<br />
der Gefion Insurance versichert sein.<br />
Unserer Redaktion sind zahlreiche Fälle<br />
bekannt, bei denen diese Gesellschaft Schäden,<br />
wenn überhaupt, nur sehr träge<br />
begleicht. Meistens geht ohne Drohung<br />
über einen Rechtsanwalt gar nichts. In<br />
einem Fall hat ein Kunde vier Monate auf<br />
die Auszahlung eines Vollkaskoschadens<br />
in Höhe von 14.000 Euro warten müssen.<br />
Am Ende hat der Versicherer bzw. der<br />
Geschäftsträger nur bezahlt, weil eine<br />
Klage angedroht wurde. Auch Maximilian<br />
Junker, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler<br />
FVO, hatte sich bei Gefion<br />
beklagt, dass Kunden von ihnen seit zehn<br />
Monaten auf Schadenregulierungen in Kaskofällen<br />
warten.<br />
Junker wurde mittlerweile darüber<br />
informiert, dass die AIS Wild GmbH gar<br />
keine Schäden mehr im Namen und Auftrag<br />
von Gefion Insurance A/S bearbeite. An<br />
deren Stelle sei die Crawford & Company<br />
Deutschland GmbH getreten, eine große<br />
internationale Schadenregulierungsfirma<br />
in Düsseldorf. „Wegen der bedauerlicherweise<br />
großen Anzahl von Schäden […] wird<br />
Crawford etwas Zeit benötigen, alle Schäden<br />
durchzugehen und alle Geschädigten<br />
zu kontaktieren.“<br />
VETO DER DÄNISCHEN AUFSICHT<br />
Nicht nur in Deutschland hat das chaotische<br />
Geschäftsgebaren Folgen, auch die<br />
dänische Finanzaufsicht DFSA nahm sich<br />
BALLNATH: BESSERES KONZEPT – GLEICHER PREIS<br />
Ein dänischer<br />
Versicherer kommt<br />
seit Monaten mit der<br />
Schadenregulierung<br />
nicht hinterher.<br />
Der Münchner <strong>Taxi</strong>-Versicherungsspezialist<br />
Ballnath GmbH hat sein seit<br />
1998 existierendes, speziell für <strong>Taxi</strong><br />
und Mietwagenbetrieb konzipiertes<br />
Betriebshaftpflichtkonzept ein weiteres<br />
Mal verbessert, ohne dafür die Beiträge<br />
anheben zu müssen. Neu ist seit Kurzem<br />
eine Verdoppelung der pauschalen<br />
Deckungssumme von bisher fünf auf<br />
nun zehn Millionen Euro. Auch das Sublimit<br />
für Schäden an beförderten Sachen<br />
ist mit 100.000 EUR jetzt doppelt so<br />
hoch wie vorher, während die zehnprozentige<br />
Selbstbeteiligung für die<br />
mitversicherten Schäden an beförderten<br />
Sachen von bisher 2.000 Euro auf maximal<br />
1.000 Euro reduziert wurde.<br />
Das Betriebshaftkonzept kostet für<br />
Betriebe bis drei Fahrzeuge 105 Euro<br />
und für jedes weitere <strong>Taxi</strong> 35 Euro<br />
pro Jahr. Der Beitrag bleibt damit im<br />
siebten Jahr stabil, berichtet Ballnath.<br />
Durch eine sogenannte Leistungsupdategarantie<br />
gelten Verbesserungen<br />
automatisch auch für alle bereits bestehenden<br />
Verträge.<br />
jh<br />
den Versicherer zur Brust und stellte fest,<br />
dass das Managementsystem von Gefion<br />
stark von den gesetzlichen Anforderungen<br />
abweicht. Deshalb wurde ein Aufschlag von<br />
5,3 Millionen Euro auf die Solvenzkapitalanforderung<br />
erhoben, was die Solvenzquote<br />
auf 86 Prozent abrutschen ließ. Auf<br />
Anordnung der DFSA darf das Geschäftsvolumen<br />
nicht weiter ausgebaut werden,<br />
weil Gefion nicht mehr über genug Eigenmittel<br />
zur Deckung des Solvenzkapitalbedarfs<br />
verfügt.<br />
Auch auf dem polnischen Markt droht<br />
Ärger. Hier werden über einen lokalen<br />
Vermittler, ohne eigene Niederlassung,<br />
Kfz-Haftpflichtversicherungen zu Dumping-Preisen<br />
angeboten, offenbar zulasten<br />
der Kundenzufriedenheit im Schadenfall.<br />
Der polnische Versicherungsombudsmann<br />
berichtet von einer regelrechten Klagewelle<br />
polnischer Verbraucher über die Schadenregulierung,<br />
die für Gefion in Polen der<br />
US-Schadendienstleister Crawford erledigt.<br />
Die anhaltenden Beschwerden haben dazu<br />
geführt, dass die Regierung Polens ein Sondergesetz<br />
einführen will, das Sanktionen<br />
gegen ausländische Anbieter ermöglicht.<br />
Gefion gerät zunehmend unter Beschuss.<br />
<br />
sb<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
4<br />
NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
UBER VOR GERICHT<br />
DER ERSTE AKT: DAS<br />
ZUSTELLPROBLEM<br />
In einem sogenannten Eilverfahren konnte ein Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer vor<br />
Gericht glaubhaft machen, dass Uber mit seiner App UberX gegen das PBefG<br />
verstößt. Doch dann haperte es an der Zustellung des Urteils.<br />
Es war eigentlich eine wegweisende Entscheidung des Kölner<br />
Landgerichts. Unter dem Aktenzeichen 81 0 74/19<br />
hatte man die Klage eines Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmers für<br />
rechtens befunden und das Unternehmen Uber per einstweiliger<br />
Verfügung dazu aufgefordert, Fahrtenvermittlungen über die App<br />
UberX zu unterlassen. Der Beschluss wurde bereits im Juli gefasst,<br />
doch an die Öffentlichkeit gelangte er erst Ende Oktober. Und trotz<br />
des gerichtlichen und deutschlandweit gültigen Verbots vermittelt<br />
Uber nach wie vor Fahrten. Das wirft viele Fragen auf und zeigt,<br />
dass das deutsche Recht sehr komplex ist und in seinem Anspruch,<br />
jederzeit gerecht zu sein, auch manche Schlupflöcher offen lässt.<br />
Um das zu verstehen, muss man den Fall Köln sehr genau betrachten:<br />
Hier handelt es sich um ein Eilverfahren, in dem der Kläger<br />
vor Gericht die Verfehlung eines Wettbewerbers moniert und vor<br />
Gericht einfordert, dass der Beklagte dieses Verhalten unterlässt.<br />
Juristisch spricht man dann von einer Unterlassungsklage und<br />
das Gericht erlässt – sofern es der Klage zustimmt – eine Unterlassungsverfügung.<br />
AUFTRAGSEINGANG AM BETRIEBSSITZ FRAGLICH<br />
Im konkreten Fall konnte der Antragsteller, ein Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />
mit einem Video gegenüber dem Gericht glaubhaft nachweisen,<br />
dass Uber seine Fahrten unmittelbar an die dem System<br />
angeschlossenen Fahrzeuge vermittelt. Diese Fahrzeuge sind Teil<br />
eines Unternehmens mit Mietwagenkonzessionen. Laut Personenbeförderungsgesetz<br />
(PBefG) dürfen solche Fahrten allerdings nur<br />
dann ausgeführt werden, wenn die Fahrtbestellungen vorher am<br />
Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind.<br />
Da dies in der Praxis nicht der Fall zu sein schien, kam es am<br />
19. Juli <strong>2019</strong> zu jenem oben angedeuteten Beschluss. Wörtlich<br />
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UBER VOR GERICHT<br />
Landgericht <strong>München</strong><br />
Landgericht Frankfurt<br />
Landgericht Köln<br />
AZ 81 O 74/19<br />
4 4 HK HK O O 14935/16 14935/16<br />
3 3 - - 06 06 O O 44/19 44/19<br />
heißt es dort: „Die Antragstellerin […] hat glaubhaft gemacht, dass<br />
ein Mietwagenunternehmer, der die Smartphone-Applikation<br />
UberX nutzt und über eine Push-Nachricht über einen Auftrag<br />
eines Kunden informiert wird, diesen Auftrag unabhängig von<br />
einer Bestätigung durch einen sich am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers<br />
befindlichen Disponenten selbstständig annehmen<br />
kann. Dies verstößt gegen § 49 Abs. 4, Satz 1.2. und 5 PBefG.“<br />
Als Konsequenz aus dieser richterlichen Einschätzung wird<br />
dem Unternehmen Uber B.V. untersagt, „im geschäftlichen Verkehr<br />
zu Wettbewerbszwecken die von ihr herausgegebene Smartphone-Applikation<br />
UberX für Mietwagenfahrer und<br />
Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen<br />
einzusetzen“.<br />
FOTO: Name Name<br />
UBER KANN KEIN DEUTSCH<br />
Nun ist es aber so, dass richterliche Beschlüsse immer erst nach<br />
der Zustellung an das beklagte Unternehmen rechtswirksam werden.<br />
Da Uber in Deutschland keinen Firmensitz hat, musste der<br />
Beschluss vom Landgericht Köln an die Uber B.V. in Amsterdam<br />
zugestellt werden. Solche Zustellungen erfolgen über einen<br />
Gerichtsvollzieher. Der Rechtsanwalt des <strong>Taxi</strong>unternehmers hatte<br />
die Auslandszustellung an Uber B.V. am 23. Juli beim Kölner Landgericht<br />
beantragt und das wiederum hatte einen niederländischen<br />
Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt. Die Zustellung<br />
bei Uber B.V. erfolgte dann am 13. September <strong>2019</strong>, die Annahme<br />
wurde allerdings durch die Uber B.V. verweigert. Über die Verweigerung<br />
wurde der <strong>Taxi</strong>-Anwalt durch das Landgericht Köln<br />
dann am 8. Oktober <strong>2019</strong> informiert.<br />
Hier stellt sich nun die Frage, warum die Uber B.V. die Annahme<br />
eines Gerichtsurteils einfach so verweigern konnte. „Der Empfänger<br />
verweigerte die Annahme aufgrund der verwendeten<br />
Sprache“, heißt es offiziell im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> vorliegenden Übergabeprotokoll<br />
des Gerichtsvollziehers. Soll heißen: Der in deutscher<br />
Sprache verfasste Beschluss hätte nebst allen Anlagen in einer<br />
niederländischen Übersetzung zugestellt werden müssen. An dieser<br />
Stelle wird es nun besonders ärgerlich, denn der <strong>Taxi</strong>-Anwalt<br />
hatte bereits am 30. Juli <strong>2019</strong> beim Landgericht Köln einen zweiten<br />
Antrag auf Zustellung des Beschlusses an die Uber B.V. gestellt.<br />
Dieser zweite Antrag enthielt eine niederländische Übersetzung<br />
und wurde vom Gericht am 16. August <strong>2019</strong> an den Gerichtsvollzieher<br />
weitergereicht. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses<br />
dieser Ausgabe verfügt das Landgericht aber über keinerlei Kenntnis<br />
darüber, ob die Auslandszustellung mit Übersetzung mittlerweile<br />
erfolgt ist und von Uber B.V. angenommen wurde. Für die<br />
Uber B.V. war die Sache somit klar. Nach wie vor galt der Beschluss<br />
als nicht zugestellt und durfte demzufolge auch noch nicht vollstreckt<br />
werden. Diverse Urteile deuten allerdings darauf hin, dass<br />
internationale Konzerne, die in vielen Ländern und dort jeweils <br />
TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> 7<br />
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UBER VOR GERICHT<br />
auch in deren Landessprache agieren (z. B. in Form einer Homepage),<br />
sehr wohl unterstellt werden kann, dass sie ein solches<br />
Urteil in einer Landessprache verstehen und übersetzen können.<br />
Für den klagenden <strong>Taxi</strong>unternehmer bedeutet dies jedoch, dass<br />
er bzw. sein Anwalt nun nachweisen muss, dass der Beschluss<br />
offiziell zugestellt wurde, bzw. abzuwarten, bis die zweite Zustellung<br />
mit niederländischer Übersetzung als rechtskräftig zugestellt<br />
gemeldet wird. Ab diesem Zeitpunkt wird die Geschäftsführung<br />
von Uber B.V. entscheiden müssen, ob man die App UberX tatsächlich<br />
(deutschlandweit) vom Markt nimmt oder ob man einfach<br />
weiterhin vermittelt.<br />
Passiert Letzteres, muss der bisher klagende Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />
der übrigens ein Mitglied der Kölner Zentrale <strong>Taxi</strong> Ruf<br />
ist, anhand regelmäßig durchzuführender weiterer Fahrten dokumentieren,<br />
dass Uber gegen den Beschluss vom 19. Juli <strong>2019</strong><br />
„zuwiderhandelt“, und entsprechende Strafanträge bei Gericht<br />
einreichen. Für jeden einzelnen Verstoß muss das Gericht dann<br />
eine Strafe festlegen, die bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall<br />
betragen kann.<br />
Bleibt zum Schluss noch eine letzte Frage zu klären: Gilt das<br />
Verbot tatsächlich bundesweit? Klare Antwort: Ja. Das wurde ausdrücklich<br />
bei der Einreichung der einstweiligen Verfügung so<br />
formuliert. Strafanträge darf allerdings nur der Unternehmer stellen,<br />
der die einstweilige Verfügung erwirkt hat.<br />
jh<br />
Weil das Kölner Urteil ohne<br />
Übersetzung in die niederländische<br />
Sprache zugestellt worden<br />
war, verweigerte die Uber BV in<br />
Amsterdam die Annahme.<br />
DER ZWEITE AKT:<br />
URTEIL AM 19. DEZEMBER<br />
Am 12. <strong>November</strong> hatte sich auch das Landgericht Frankfurt mit einem möglichen<br />
Verbot der Uber-App beschäftigt. Das Urteil könnte pro <strong>Taxi</strong> ausfallen.<br />
Anders als in Köln wird in Frankfurt kein Eilverfahren,<br />
sondern ein sogenanntes „ordentliches Verfahren“<br />
durchgeführt. Als Kläger tritt dabei die <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />
eG auf, der insgesamt 15 große <strong>Taxi</strong>zentralen (darunter auch<br />
die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG) und drei Technologieanbieter (darunter u. a.<br />
taxi.eu) angehören. Als Betreiber der App <strong>Taxi</strong> Deutschland, an<br />
die rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden<br />
sind, steht man in unmittelbarem Wettbewerb mit Uber, was jene<br />
Klage im Zuge des Wettbewerbsrechts ermöglicht.<br />
Wie in Köln richtet sich auch diese Klage unmittelbar an die<br />
Uber B.V. in Amsterdam. Neben dem Vorwurf, dass Uber die technischen<br />
Möglichkeiten zur unmittelbaren Auftragsannahme im<br />
Fahrzeug ermögliche, womit man sich „der Beihilfe zur Verletzung<br />
der Rückkehrpflicht seiner Subunternehmer schuldig“ mache,<br />
werden zwei weitere Aspekte aufgeführt, die ein Verbot der Uber-<br />
App in ihrer jetzigen Form erfordern: Zum einen kann man den<br />
permanenten Verstoß gegen Arbeitszeitgesetze nachweisen, weil<br />
Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste<br />
befördern, nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der<br />
App angemeldet sind.<br />
Zum anderen will man mit der Klage erreichen, dass Uber eindeutig<br />
als Beförderungsunternehmen und nicht als technischer<br />
Dienstleister eingestuft wird. Konkret argumentiert <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />
unter anderem mit der Tatsache, dass Uber den Fahrpreis<br />
festlege und kassiere. Damit trete man – unabhängig davon, dass<br />
man die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer<br />
ausführen lasse – als Beförderungsunternehmen<br />
auf. Uber selbst sieht sich dagegen als Vermittler und technischer<br />
Dienstleister, obwohl genau diese Frage seitens des Europäischen<br />
Gerichtshofs (EuGH) bereits in zwei Verfahren klar beantwortet<br />
wurde. In der Verhandlung gab die Richterin zu erkennen, dass<br />
sie in ersten Vorberatungen mit ihren beiden Handelsrichtern die<br />
Argumente der <strong>Taxi</strong>seite für nachvollziehbar halte.“ Eine Urteilsverkündung<br />
wurde für den 19. <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> festgesetzt. jh<br />
Landgericht Köln<br />
AZ AZ 81 81 O O 74/19 74/19<br />
Landgericht Frankfurt<br />
3 - 06 O 44/19<br />
Landgericht <strong>München</strong><br />
4 4 HK HK O O 14935/16 14935/16<br />
FOTOS: Adobe Stock / Odua Images / Alexstar<br />
8 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
UBER VOR GERICHT<br />
KOMMT ES IN MÜNCHEN<br />
ZUM LETZTEN AKT?<br />
Im Endlos-Prozess einer Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmerin gegen Uber scheint<br />
es wie in Köln auch hier hauptsächlich um die Frage zu gehen, was innerhalb<br />
der App technisch möglich ist.<br />
Es wurde eng am<br />
23. September <strong>2019</strong><br />
vor dem Sitzungssaal<br />
des Landgerichts <strong>München</strong> II<br />
am Lenbachplatz. Um 10 Uhr<br />
war kein Sitzplatz im Wartebereich<br />
vor dem Saal mehr<br />
frei. Insgesamt neun<br />
Zeugen waren<br />
vom Gericht<br />
geladen. Acht<br />
von ihnen<br />
sollten von<br />
ihren Erfahrungen<br />
mit Uber<br />
berichten, die sie 2017 oder 2018 als<br />
Uber-Fahrer, Unternehmer oder Kunden<br />
gemacht hatten.<br />
Sie taten dies nahezu gleichlautend. Die<br />
Uber-Fahrer gaben an, direkt und unmittelbar<br />
den Auftrag per App auf ihrem Smartphone<br />
erhalten und danach die Fahrt<br />
ausgeführt zu haben. Ein (ehemaliger)<br />
Uber-Unternehmer bestätigte, dass er zwar<br />
alle Aufträge parallel auch als Nachricht<br />
per E-Mail bekommen habe, er diese aber<br />
nie aktiv bearbeitet habe und seine Fahrer<br />
die Fahrten in Eigenverantwortung durchgeführt<br />
hätten. Es wäre ja auch vor allem<br />
nachts gar nicht möglich gewesen, jeden<br />
Auftrag aktiv zu legitimieren.<br />
Der neunte Zeuge war Christoph Weigler,<br />
der Deutschland-Chef von Uber. Er sollte<br />
gegenüber der Richterin erklären, wie<br />
die Auftragsvergabe bei Uber technisch<br />
abläuft. Er schilderte, dass Ende 2016<br />
der Prozess der Auftragsvermittlung<br />
umgestellt wurde, wobei die Entwicklung<br />
gemeinsam mit der Berliner Aufsichtsbehörde<br />
LABO vorgenommen worden und<br />
an die Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts<br />
angepasst worden sei. Seitdem<br />
würden Kundenbestellungen über die Uber-<br />
App zwar weiterhin an das nächstgelegene<br />
Fahrzeug vermittelt, doch bekäme der<br />
Unternehmer des Fahrzeugs eine E-Mail<br />
an seinen Betriebssitz, in der er über das<br />
Fahrtangebot an sein Fahrzeug informiert<br />
wird. Das Angebot enthält Informationen<br />
zum Namen des Bestellers inklusive Telefonnummer,<br />
zur Abholadresse, zum Fahrtziel<br />
und zum Fahrpreis.<br />
Wirkte vor Gericht im Zeugenstand nicht<br />
ganz so elegant wie auf diesem PR-Foto:<br />
Ubers Deutschland-Chef Christoph Weigler.<br />
KLARE ZEUGENAUSSAGEN<br />
In dieser Mail sind zwei Optionen verlinkt:<br />
Auftrag annehmen oder Auftrag<br />
ablehnen. Nimmt der Mietwagenunternehmer<br />
das Angebot an, wird sein Fahrer<br />
per SMS benachrichtigt, ebenso im Falle<br />
einer Ablehnung. Der Unternehmer hat 30<br />
Sekunden Zeit. Im Falle einer Ablehnung<br />
wird die Bestellung einem anderen Fahrzeug<br />
bzw. einem anderen Unternehmer<br />
angeboten.<br />
Zeitgleich zur E-Mail bekommt allerdings<br />
auch bereits der Fahrer eine Benachrichtigung<br />
zu dieser Bestellung. Er erfährt<br />
die Abholadresse und den Namen, aber keinen<br />
Fahrpreis und kein Fahrtziel. Für das<br />
Gericht ging es nun um die Klärung, ob<br />
es technisch möglich sei, dass der Fahrer<br />
auch dann die Fahrt durchführen könne,<br />
wenn der Unternehmer den Auftrag nicht<br />
angenommen habe.<br />
Dies wurde durch mehrere Zeugenaussagen<br />
von befragten Uber-Fahrern bzw.<br />
Uber-Unternehmern bestätigt. Auch Weigler<br />
wiedersprach dem nicht, indem er<br />
erklärte, dass sein Unternehmen erst im<br />
Nachhinein kontrolliere, ob die ausgeführte<br />
Fahrt auch tatsächlich vom Mietwa- <br />
FOTO: Uber<br />
TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
9
UBER VOR GERICHT<br />
genunternehmer vorab disponiert worden<br />
sei. Laut vertraglicher Vereinbarung sei der<br />
Unternehmer dazu verpflichtet und würde<br />
deshalb im Falle mehrerer „nicht-disponierter“<br />
Fahrten abgemahnt bzw. von der<br />
weiteren Auftragsvergabe ausgeschlossen<br />
werden, weil er sich durch sein<br />
„Nichtdisponieren“ vertragswidrig<br />
verhalten habe.<br />
Die Richterin betonte in<br />
diesem Zusammenhang, dass<br />
ihr diese vertraglichen Pflichten<br />
aufgrund der Aktenlage<br />
bekannt seien, dass es ihr in der<br />
Bewertung der Sachlage aber<br />
darum gehe, ob eine Ausführung<br />
der Fahrt technisch auch<br />
ohne Zustimmung des Unternehmers<br />
möglich sei. Wenn es<br />
technisch möglich sei, müsse<br />
das Gericht die Entscheidung<br />
treffen, ob es sich dann um eine<br />
Umgehung des Personenbeförderungsgesetzes<br />
handle, sagte<br />
die Richterin sinngemäß.<br />
UBER-CHEF ALS ZEUGE<br />
In diesem Zusammenhang stellte<br />
die eigens zur Verhandlung<br />
aus Berlin angereiste Rechtsanwältin<br />
der <strong>Taxi</strong>seite, Frau<br />
Decker, an den Zeugen Weigler<br />
auch die Fragen, ob Unternehmer<br />
aus technischer Sicht auch<br />
erst nachträglich die Fahrten<br />
disponieren könnten und ob<br />
es technisch keine Möglichkeit<br />
gäbe, Fahrten ad hoc für diejenigen<br />
Fahrzeuge zu sperren, deren Unternehmer<br />
keine aktive Freigabe erteilt hätten. Weigler<br />
musste eingestehen, dass eine nachträgliche<br />
Fahrtdisponierung wohl technisch<br />
möglich sei.<br />
Ob eine Sperre technisch möglich sei,<br />
wurde von Herrn Weigler nicht beantwortet,<br />
jedoch betonte er mehrmals, dass es<br />
nicht dem Sinn der App entspreche, durch<br />
solche Funktionen den Bestellablauf zu<br />
verzögern. Diese Aussage fand allerdings<br />
keine offizielle Aufnahme ins Vernehmungsprotokoll.<br />
Nach der Zeugenbefragung,<br />
die insgesamt über zwei Stunden<br />
dauerte, stellte die Richterin<br />
in Aussicht, nun auch bereits ein<br />
mündliches Urteil fällen zu können.<br />
Das wäre dann ein Einzelrichterurteil<br />
gewesen, da die beiden<br />
bisherigen beisitzenden Handelsrichter<br />
an diesem Tag nicht anwesend<br />
waren. Die Uber-Anwälte<br />
lehnten diesen Vorschlag ab und<br />
bestanden auf ein Handelsrichter-<br />
Urteil. Rechtsanwältin Alexandra<br />
Decker und die Klägerin Frau Eismann<br />
wären mit einer sofortigen<br />
Urteilsverkündung einverstanden<br />
gewesen.<br />
Aus Uber-Sicht konnte dadurch<br />
wieder Zeit gewonnen werden,<br />
denn als nächster Verhandlungstermin,<br />
in dessen Anschluss dann<br />
ein schriftliches Urteil zu erwarten<br />
sei, wurde der 2. <strong>Dezember</strong><br />
<strong>2019</strong> angesetzt. Ob es sich dann<br />
tatsächlich um den finalen Akt<br />
handeln wird? Ein Münchner Verbot<br />
der Uber-App wäre ein schönes<br />
Weihnachtsgeschenk für die <strong>Taxi</strong>branche.<br />
jh<br />
weiteren Auftragsvergabe ausgeschlossen möglich sei. verzögern. Diese Aussage fand allerdings<br />
Landgericht Köln<br />
AZ AZ 81 81 O O 74/19 74/19<br />
Landgericht Frankfurt<br />
3 3 - - 06 06 O O 44/19 44/19<br />
Landgericht <strong>München</strong><br />
4 HK O 14935/16<br />
NEWSTICKER<br />
AUF BEWÄHRUNG IN LONDON<br />
London ist für den US-Vermittler nach New York die Stadt mit der<br />
zweitgrößten Abdeckung an Uber-Fahrzeugen. Für Europa gesehen<br />
ist die britische Hauptstadt der wichtigste Uber-Standort.<br />
Allerdings ist die Betreiberbewilligung im Jahr 2017 ausgelaufen<br />
und wurde damals von der Genehmigungsbehörde TfL nicht für<br />
die üblichen fünf Jahre, sondern nur bis September <strong>2019</strong> und<br />
unter Auflagen verlängert. Im September wartete man nun mit<br />
Spannung auf eine Entscheidung, ob es zu einem vollständigen<br />
Verbot kommen würde, denn schon damals war die TfL nicht<br />
überzeugt, dass Uber eine geeignete und angemessene Partei<br />
ist, um eine Genehmigung zu erhalten.<br />
Vom Gegenteil überzeugen konnte Uber die TfL in den letzten<br />
beiden Jahren nicht, denn der von Uber gestellte Antrag auf<br />
Erteilung einer Vollbetriebsgenehmigung wurde abermals abgelehnt<br />
und stattdessen die Erlaubnis nur für zwei weitere Monate<br />
erteilt. Das ist die kürzeste Verlängerung, die es bei der TfL je<br />
gegeben hat, sie wurde abermals unter strengen Auflagen erteilt.<br />
Man darf gespannt sein, was wir in der nächsten Printausgabe<br />
der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> zu diesem Thema berichten können. jh<br />
Wie lange werden Kunden in London<br />
noch bei Uber bestellen können?<br />
FOTOS: XXXXXXX, Uber<br />
10
UBER VOR GERICHT<br />
UBER IN WIEN –<br />
EIN DAUERDRAMA<br />
Was Köln erreicht hat, hat Wien schon lange geschafft. Doch<br />
der US-Vermittler findet auch hier juristische Winkelzüge,<br />
um einem Verbot zu entkommen. Ein wahrer Trauerakt.<br />
FOTO: Adobe Stock / Speedfighter<br />
Eigentlich darf Uber seine App in<br />
Österreich gar nicht mehr anbieten.<br />
Doch kaum ist eine rechtskräftige<br />
Verurteilung erfolgt, findet der US-Vermittler<br />
die nächsten juristischen Winkelzüge.<br />
Das vorletzte Kapitel dieser rechtsverhöhnenden<br />
Geschichte wurde im Sommer<br />
<strong>2019</strong> geschrieben, als die Wiener Handelskammer<br />
eine von <strong>Taxi</strong> 40100 erwirkte<br />
einstweilige Verfügung erließ, weil Uber<br />
über keine Gewerbeberechtigung verfüge.<br />
Bei Zuwiderhandlung drohe eine Strafe von<br />
über 100.000 Euro.<br />
Uber sah sich damals tatsächlich veranlasst,<br />
seinen Dienst für fünf Tage einzustellen,<br />
ehe man ein Gewerbe als Reisebüro mit<br />
Sitz in Österreich anmeldete und wieder<br />
on air ging. Die tagelange kostenlose PR –<br />
vorangetrieben vor allem durch ein politisches<br />
Geschrei durch Abgeordnete der<br />
Neos-Partei – machte man sich dann gleich<br />
zunutze, indem man zum Neustart mit<br />
Rabattaktionen Fahrgäste zurückeroberte.<br />
Als Reisebüro ist man in Österreich<br />
berechtigt, die Vermittlung von durch Verkehrsunternehmen<br />
durchzuführenden Personenbeförderungen<br />
zu betreiben. Also<br />
musste zu dieser Frage nun das Oberlandesgericht<br />
Wien angerufen werden. Ergebnis:<br />
Uber benötigt eine Gewerbeberechtigung<br />
gemäß des Gelegenheitsverkehrsgesetzes,<br />
also eine <strong>Taxi</strong>- oder Mietwagenlizenz.<br />
Die von Uber beantragte Aufhebung der<br />
einstweiligen Verfügung vom Juli konnte<br />
somit also nicht erreicht werden. Eigentlich<br />
müsste Uber seine App jetzt abermals<br />
vom Markt nehmen – doch weit gefehlt.<br />
Man habe seit der Systemumstellung im<br />
Sommer eine neue Firma. Jene Uber-Firma,<br />
die geklagt worden ist, sei nicht mehr auf<br />
der Straße, argumentiert Uber. Außerdem<br />
sei damals nicht darüber geurteilt worden,<br />
ob eine Reisebürolizenz unzureichend sei.<br />
Rechtsanwalt Dieter Heine von<br />
<strong>Taxi</strong> 40100 sieht das anders. Für ihn ist<br />
nun jede weitere Fahrt, die Uber anbietet,<br />
illegal. Heine kündigte an, Strafanträge zu<br />
stellen. <br />
jh<br />
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SATIRE<br />
TRAGISCH: CHEF<br />
VON UBER MITTEN<br />
IN DER PAMPA<br />
AUSGESETZT<br />
Welch ein Schock für den Reinigungstrupp einer<br />
Kongresshalle: Plötzlich stand ein völlig erschöpfter<br />
und ausgehungerter Mann vor ihnen, der vorgab, Dara<br />
Khosrowshahi zu heißen. Was war passiert?<br />
Die Truppführerin gab an, man sei<br />
gerade damit beschäftigt gewesen,<br />
den Müll einer Digital-Konferenz<br />
wegzuräumen, die hier an diesem Tag stattgefunden<br />
habe, als der Mann den Konferenzsaal<br />
betreten habe. Er sei völlig<br />
erschöpft und ausgehungert gewesen und<br />
habe davon gesprochen, dass er bei dieser<br />
Konferenz zum Thema „digitale Wunder“<br />
als Starredner hätte sprechen sollen.<br />
Wie sich nach intensiver Befragung<br />
durch einen eilends herbeigerufenen Blöd-<br />
Zeitungs-Exklusiv-Reporter herausstellte,<br />
hatte Dara, wie er von seinen Freunden<br />
genannt wird – wahrscheinlich allesamt<br />
Journalisten der Singerpresse, denen es zu<br />
anstrengend war, immer K-H-O-S-R-O-W- S-<br />
H-A-H-I zu schreiben –, an jenem Tag am<br />
Münchner Flughafen ein Uber gerufen und<br />
sich zum Kongressort bringen lassen wollen.<br />
Zu diesem Zeitpunkt war die Welt für<br />
den Uber-CEO noch in Ordnung, denn auf<br />
wundersame Weise war sofort ein Uber um<br />
die Ecke gebogen, obwohl im Bereich des<br />
Flughafens keiner der dortigen Partner seinen<br />
Betriebssitz angemeldet hat.<br />
Dann aber hatte das Drama begonnen,<br />
seinen Lauf zu nehmen, weil Dara während<br />
der Fahrt den Verlauf der Uber-Aktie verfolgt<br />
hatte und mit Entsetzen, aber kaum<br />
noch überrascht, feststellen musste, dass<br />
der Kurs abermals dramatisch gesunken<br />
war. Dara wusste: Nur mit Entlassungen<br />
kann man dieser Spirale entkommen. Also<br />
machte er gleich Nägel mit Köpfen und entließ<br />
seinen Uber-Fahrer fristlos – als<br />
Begründung hatte er dem Fahrer gegenüber<br />
von wirtschaftlicher Unrentabilität gesprochen<br />
und auf ein „völlig veraltetes Personenbeförderungsgesetz“<br />
geschimpft (diese<br />
Ausrede hatte er sich heimlich bei CleverShuttle<br />
abgeschaut).<br />
Der Uber-Fahrer – weder des Englischen<br />
noch des Deutschen mächtig – verstand nur<br />
das Wort Personenbeförderungsgesetz und<br />
DIE REAL-SATIRE DER „BILD“-ZEITUNG<br />
Das Boulevard-Blatt mit den Großbuchstaben hat am<br />
22. Oktober den fleißigsten Uber-Fahrer Deutschlands vorgestellt.<br />
Der Beitrag deckt, wenn man genau nachrechnet,<br />
einige Unstimmigkeiten auf, für die sich auch die Steuer- und<br />
Sozialversicherungsprüfer interessieren sollten.<br />
Dazu genügt es, die im Beitrag genannten Zahlen zu hinterfragen.<br />
20.500 Fahrten hätte der angestellte G. bereits für<br />
Uber gemacht, schreibt die „Bild“. 60 Arbeitsstunden pro<br />
Woche würde er arbeiten und dafür bis zu 3.000 Euro pro<br />
Monat verdienen. Für Uber fährt er seit dreieinhalb Jahren,<br />
das sind abzüglich gesetzlicher Urlaubstage<br />
168 Wochen. Pro Woche fährt G. bis zu<br />
60 Stunden. Insgesamt hat er also schon<br />
10.080 Arbeitsstunden hinter dem Lenkrad<br />
verbracht, in denen er 20.500 Fahrten<br />
ausgeführt hat. Das ergibt pro Stunde fast<br />
exakt zwei Fahrten in <strong>München</strong>.<br />
Der Einsatz scheint sich zu lohnen, denn<br />
mit rund 3.000 Euro verdient Herr G.<br />
„mehr als ein <strong>Taxi</strong>fahrer“, wie er in der<br />
pro Woche. Ein Monat ist im Durchschnitt 4,3 Wochen lang.<br />
Herr G. fährt also pro Monat 258 Stunden und bekommt dafür<br />
insgesamt 3.000 Euro. Das ergibt einen Stundenlohn von 11,83<br />
Euro und liegt immerhin fast 3 Euro über dem Mindestlohn.<br />
Als Angestellter müsste Herr G. auf der Basis einer seriösen<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung (wir orientieren uns hier an<br />
einer <strong>Taxi</strong>kalkulation) pro Monat mindestens 8.500 Euro<br />
Umsatz einfahren.<br />
Wir erinnern uns: Herr G. fährt 258 Stunden pro Monat und<br />
hat dabei im Schnitt zwei Fahrten. Er kommt so pro Monat<br />
auf 516 Fahrten, mit denen er 8.500 Euro<br />
verdienen muss. Also muss jede Fahrt einen<br />
Umsatz von 16,47 Euro erwirtschaften, pro<br />
Stunde 33 Euro. Wer die Verkehrssituation<br />
in <strong>München</strong> kennt, weiß, wie unrealistisch<br />
das ist.<br />
Fragt sich nur, was die „Bild“-Zeitung<br />
bewegt, solch einen unsäglichen<br />
Bericht zu bringen. Vielleicht war es die<br />
Kompensation für die dicken Werbean-<br />
„Bild“-Zeitung prahlt. Rechnen wir auch das<br />
Dieser Beitrag erschien am<br />
zeigen, die man wenige Tage vorher in<br />
mal durch: Herr G. fährt bis zu 60 Stunden 22. Oktober in der „Bild“-Zeitung. Medien der Springerpresse finden konnte. jh<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Pixabay / MartinaFotos<br />
12 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
SATIRE<br />
In dieser Einöde wurde<br />
der Uber-CEO ausgesetzt.<br />
Und obwohl<br />
sich hier Gerüchten<br />
zufolge gleich mehrere<br />
Betriebssitze von Uber-<br />
Partnerunternehmen<br />
befanden, war kein<br />
Uber weit und breit zu<br />
bestellen.<br />
ließ daraufhin Dara postwendend aussteigen,<br />
weil er dachte, es handle sich um eine<br />
behördliche Kontrollfahrt.<br />
Nun war der Uber-Fahrer aber zum Zeitpunkt<br />
des „Rauswurfs“ aufgrund einer<br />
Software-Fehlfunktion der Uber-Navigation<br />
bereits kilometerlang einen verlassenen<br />
Feldweg entlanggefahren, weshalb sich<br />
der CEO von Uber plötzlich mitten in der<br />
Pampa, im absoluten Niemandsland irgendwo<br />
zwischen Hintertupfing und Einödhausen<br />
befand.<br />
CHEF NIX SAGEN<br />
Das Kuriose: Dara hätte in dieser Gegend<br />
eigentlich leicht ein anderes Uber-Fahrzeug<br />
bestellen können, denn fast alle<br />
Uber-Partner hatten in dieser „Hier ist nix<br />
los“-Gegend ihren Betriebssitz angemeldet,<br />
sodass eigentlich etliche Fahrzeuge verfügbar<br />
hätten sein müssen. Just an diesem Tag<br />
aber hatten alle Uber-Partner das Gebot der<br />
Rückkehrpflicht vergessen und sich nur<br />
rund um den Flughafen aufgehalten. Einige<br />
von ihnen konnten bei nachträglichen Befragungen<br />
unserer Redaktion sogar glaubhaft<br />
machen, dass sie den Namen ihres eigentlichen<br />
Betriebssitzes noch nie gehört hätten.<br />
„Chef nix sagen von Hinterdüpfing“, lautete<br />
die einhellige Aussage. „Fahren nur dann,<br />
wenn Uber-App machen piep.“<br />
Erschwerend kam hinzu, dass Dara auch<br />
gar keinen Fahrer mehr hätte erreichen<br />
können, denn in seiner Panik hatte er sämtliche<br />
Fahrer lebenslänglich sperren lassen.<br />
Immerhin hatte diese Maßnahme dafür<br />
gesorgt, dass sich der Aktienkurs kurzzeitig<br />
wieder erholt hatte. Dies habe ihm bei<br />
seinem langen und mühsamen Marsch<br />
durch Wälder und Wiesen neue Kraft gegeben,<br />
diktierte er dem Blöd-Reporter. Mit<br />
zunehmender Marschdauer seien aber<br />
nicht nur seine Kräfte geschwunden, sondern<br />
auch die Akkukapazität seines Smartphones,<br />
sodass er sich schweren Herzens<br />
dazu habe durchringen müssen, die letzten<br />
zwei Prozent seines Akkus zu nutzen, um<br />
über die taxi.eu-App ein <strong>Taxi</strong> zu rufen.<br />
Das sei dann auch innerhalb weniger<br />
Minuten eingetroffen und der Fahrer habe<br />
ihn sogar als Dara erkannt und trotzdem<br />
mitgenommen, indem er freundlich<br />
lächelnd etwas von Beförderungspflicht<br />
gesagt hatte. „Ich kenne diesen Begriff<br />
nicht, aber es muss irgendwas Positives<br />
sein“, zeigte sich Dara hinterher äußerst<br />
dankbar. Leichte Irritationen hatte es am<br />
Ende der Fahrt noch bei der Bezahlung<br />
gegeben. Dara war der Meinung gewesen,<br />
in <strong>Taxi</strong>s könne man nur bar bezahlen. Da<br />
er aber kein Bargeld bei sich hatte, wollte<br />
er den Gegenwert des Fahrpreises in Form<br />
dreier Uber-Aktien kompensieren. Dies<br />
hatte der Fahrer jedoch lachend abgelehnt<br />
und stattdessen über Daras Kreditkarte<br />
abgerechnet. Bleibt nur noch das Mysterium<br />
aufzuklären, warum der Uber-CEO so<br />
ausgehungert gewesen ist – ist er doch<br />
selbst der Herr über den segensreichen<br />
Dienst UberEats und hätte demzufolge alle<br />
Möglichkeiten gehabt, sich wenigstens<br />
Essen bringen zu lassen. Leider war allerdings<br />
jene Ecke Deutschlands im Eats-System<br />
noch nicht erfasst gewesen. Der<br />
kalifornische Software-Programmierer, der<br />
dafür zuständig gewesen wäre, war wenige<br />
Tage vorher von Uber ebenfalls entlassen<br />
worden. <br />
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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
13
BEHÖRDEN<br />
MÜNCHEN BEKOMMT<br />
NOCH EIN TAXI-GUTACHTEN<br />
Die Stadt <strong>München</strong> hat abermals ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit des<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes in Auftrag gegeben. Die Maßnahmen des letzten Gutachtens<br />
wurden größtenteils umgesetzt, nur die Reduzierung der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />
scheitert bislang.<br />
<strong>München</strong>s <strong>Taxi</strong>-Mehrwagen- und einige ausgewählte Einzelunternehmer<br />
haben in den letzten Wochen Post<br />
bekommen. Sie wurden aufgefordert, einen Erhebungsbogen<br />
auszufüllen, dessen Daten für ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes ausgewertet werden.<br />
Für viele ist das ein Déjà-vu, denn bereits 2015 hatte die bayerische<br />
Landeshauptstadt eine solche Expertise in Auftrag gegeben<br />
und der damals wie heute beauftragte Gutachter Linne + Krause<br />
hatte eine Reduzierung der aktuell etwa 3.400 Münchner <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />
um 700 vorgeschlagen. Erreicht wurde diese Zahl<br />
bei Weitem nicht, denn mit Stand vom 10. Oktober <strong>2019</strong> hat das<br />
KVR gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> 3.331 zugelassene <strong>Taxi</strong>s gemeldet,<br />
betrieben von 1.704 <strong>Taxi</strong>unternehmern.<br />
Die Umsetzbarkeit der im Gutachten geforderten Reduzierung<br />
wurde allerdings schon Anfang 2017 vom Stadtrat angezweifelt.<br />
Sie sei rechtlich nur umsetzbar, wenn die unzuverlässigen Gewerbetreibenden<br />
ausgefiltert werden könnten. „Rechtlich gibt es wenig<br />
Möglichkeiten, die Zahl der Konzessionen zu verringern. Im Ergebnis<br />
bleiben nur die Fälle, in denen antragstellende Personen nicht<br />
oder nicht mehr die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen<br />
erfüllen“, hieß es nach einer Sitzung am 14. Februar 2017.<br />
Damals hatte der Stadtrat erkannt, dass die derzeitige Personalsituation<br />
nicht ausreiche, um die notwendigen Überprüfungen<br />
innerhalb der stets wachsenden Anbieter gewerblicher Personenbeförderung<br />
durchzuführen. „Aufgrund einer einheitlichen<br />
Arbeitsweise bei einer vorliegenden gleichen Genehmigungssystematik<br />
wären bei derzeit 179 Mietwagenunternehmen weitere<br />
35 Betriebsprüfungen im jährlichen Durchschnitt vorzunehmen.<br />
In einem durchschnittlichen Jahr käme es aufgrund der vorgenannten<br />
Zahlen rechnerisch zu 393 Betriebsprüfungen, die zusätzlich<br />
zu den steigenden anlassbezogenen Prüfungen durchgeführt<br />
werden müssten.“<br />
Der Stadtrat beschloss damals die Schaffung vier neuer Stellen.<br />
„Es gibt ein Prüfungsteam von meines Wissens sieben Personen,<br />
diese Stellen sind besetzt und unterstehen der Frau Köhntopf“,<br />
berichtet Florian Bachmann vom <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> TVM.<br />
VERLÄNGERUNG MIT BETRIEBSPRÜFUNG<br />
Dadurch konnte auch eine weitere Festlegung der Stadt aus dem<br />
Jahr 2017 umgesetzt werden, wonach bei Verlängerungsanträgen<br />
für eine Konzession automatisch eine Betriebsprüfung durchgeführt<br />
werden solle. Das Team macht hier einen guten Job, muss<br />
sich allerdings auch den Vorwurf gefallen lassen, bei manchen<br />
Kontrollen über das Ziel hinauszuschießen, indem man falsch ausgestellte<br />
Quittungen oder Rechnungen gleich als Verstöße gegen<br />
die Tarifpflicht interpretiert. Der bekannte Münchner Rechtsanwalt<br />
Michael Bauer hat einige solcher Fälle aktuell in Bearbeitung.<br />
Ob diese Untersuchungen bereits zu einer spürbaren Verbesserung<br />
der Wirtschaftlichkeit und zu weniger unplausibel arbeitenden<br />
<strong>Taxi</strong>betrieben geführt haben, will man nun in einem weiteren<br />
Gutachten untersuchen lassen. Linne + Krause hatte 2015 eine<br />
Quote von 38 Prozent unplausibel arbeitender <strong>Taxi</strong>betriebe ermittelt.<br />
– =<br />
3.400 <strong>Taxi</strong>s – 700 <strong>Taxi</strong>s = 3.400 <strong>Taxi</strong>s. Eine Reduzierung der <strong>Taxi</strong>konzessionen ist rechtlich kaum umsetzbar.<br />
FOTO: Adobe Stock / bitontawan02<br />
14 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
BEHÖRDEN<br />
Befragt werden übrigens nicht alle Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />
sondern lediglich alle <strong>Taxi</strong>-Mehrwagenunternehmer sowie eine<br />
„zufällige Auswahl“ von Einzelunternehmern. Wer einen Erhebungsbogen<br />
bekommt, muss diesen ausfüllen, andernfalls droht<br />
eine Geldbuße. Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert.<br />
Die Ergebnisse aus dem Gutachten dürften für Anfang 2020<br />
erwartet werden. Dann wird die Stadt darüber urteilen, ob es weiterhin<br />
keine Neuerteilungen bei den <strong>Taxi</strong>konzessionen gibt. „In<br />
Anbetracht der aktuellen Entwicklung bei der selbst geschaffenen<br />
und von der Politik geduldeten ,gesetzfreien‘ – also zum Teil illegal<br />
agierenden – Konkurrenz von Uber oder jetzt auch Free Now,<br />
CleverShuttle und ähnlichen Anbietern kann die Auswertung der<br />
Daten in Bezug auf Umsatzverluste durchaus spannend werden<br />
und ist für die Zukunft des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes von hoher<br />
Bedeutung“, sagt TVM-Vorstand Florian Bachmann. „Ebenfalls<br />
kann ein Gutachter bei der Beurteilung des <strong>Taxi</strong>marktes nicht an<br />
der Flut von Anträgen auf Mietwagengenehmigungen vorbeischauen,<br />
es muss folglich auch ein Urteil über die Auswirkungen der<br />
hohen Zahl von Fahrzeugen getroffen werden.“ Waren es 2017<br />
noch 179 Mietwagenunternehmen (siehe oben), verzeichnet das<br />
KVR mittlerweile eine Zahl von 283 Unternehmen, die 558 Mietwagen<br />
in <strong>München</strong> betreiben. Man darf daher äußerst gespannt<br />
sein, wie die Beurteilung von Linne + Krause ausfällt. jh<br />
TAXIBÜRO OHNE SCHMID<br />
Er war das Gesicht des Münchner <strong>Taxi</strong>büros: Der Sachbearbeiter<br />
Herr Schmid, der bei allen größten Respekt<br />
genoss, ist in Rente gegangen. Wir von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
wünschen dem „Schmidl“ eine tolle Zeit im Ruhestand.<br />
Bedauerlicherweise haben nahezu zeitgleich mit der<br />
Verabschiedung von Schmid zwei weitere Mitarbeiter des<br />
<strong>Taxi</strong>büros gekündigt. Dadurch herrscht nun ein Engpass,<br />
wenn es um die Bearbeitung von (Verlängerungs-)Anträgen<br />
oder sonstigen Verwaltungsaufgaben geht. Einige<br />
Dienstleistungen, die man bisher im <strong>Taxi</strong>büro im Sinne<br />
des <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmers mit erledigt hat,<br />
mussten nun wieder an die eigentlich zuständigen Stellen<br />
zurückgegeben werden (wir berichteten bereits in unserer<br />
letzten Ausgabe).<br />
Eine neue Mitarbeiterin für das <strong>Taxi</strong>büro kommt wohl zum<br />
1. <strong>Dezember</strong>, weitere haben bereits Vorstellungsgespräche<br />
hinter sich und sind in der engeren Auswahl. Mit konkreten<br />
Entscheidungen wird allerdings trotz bestehender Eilanträge<br />
nicht vor Februar 2020 gerechnet.<br />
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Inzwischen hat sicherlich jeder Kollege<br />
mitbekommen, dass die jetzige<br />
Koalition der Bundesregierung Änderungen<br />
im Personenbeförderungsgesetz<br />
aktiv plant und umsetzen<br />
möchte. Was im Koalitionsvertrag<br />
zunächst<br />
noch sehr allgemein formuliert<br />
war, nimmt mittlerweile<br />
erste Formen an,<br />
auch wenn diese teilweise<br />
noch recht verschwommen<br />
sind.<br />
Dabei versucht jeder,<br />
der kann, seine Interessen<br />
einzubringen. Es<br />
gibt aktuell wiederkehrend<br />
Diskussionsrunden,<br />
Arbeitsgruppen,<br />
Forschungs- und Working-Teams<br />
aus <strong>Taxi</strong>spezialisten<br />
und natürlich<br />
Mietwagenspezialisten, als wichtigstes<br />
Gremium aber die Findungskommission.<br />
Allen Gruppen gemeinsam ist, dass sie das<br />
Beste für ihre Belange herausholen. Bei<br />
manchen Themen besteht natürlich Einigkeit,<br />
bei anderen sind zumindest Richtungen<br />
oder Standpunkte erkennbar.<br />
Während also die Politiker, die Arbeitsgruppen<br />
und alle anderen Berufenen diskutieren,<br />
fragen sich die aktiven, die<br />
TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)<br />
Rosenheimer Straße 139<br />
81671 <strong>München</strong><br />
Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />
Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />
E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />
www.taxiverband-muenchen.de<br />
Presserechtlich verantwortlich für<br />
die TVM-Seiten: Florian Bachmann<br />
Redaktion: Florian Bachmann (fb), Simon<br />
Günnewig (sg) und Jürgen Hartmann (jh)<br />
fahrenden Kollegen – ganz besonders in<br />
unserer Stadt <strong>München</strong> –, wie lange die<br />
täglichen Verstöße gegen Rückkehrpflicht<br />
und Bereithaltungsverbot, mithin die Duldung<br />
und Schaffung weiterer rechtsfreier<br />
Räume noch weitergehen soll und warum<br />
scheinbar jeder, der zur Verfolgung und<br />
Bearbeitung solcher Verstöße im Amt ist,<br />
in Tatenlosigkeit versinkt.<br />
MASSIVE UNZUFRIEDENHEIT<br />
Denn genau darin liegt einer der Hauptpunkte<br />
für die derzeitige massive Unzufriedenheit<br />
der Fahrer und Unternehmer.<br />
Auf der einen Seite werden in <strong>München</strong><br />
täglich Hunderte solcher Verstöße beobachtet<br />
und in den entsprechenden Gruppen<br />
geteilt, zum Teil auch den Behörden gemeldet.<br />
Auf der anderen Seite sind die Politiker<br />
und Funktionäre, die stets betonen, dass ja<br />
was gemacht und geändert wird, dass aber<br />
politische Entscheidungen Zeit brauchen<br />
und nicht von heute auf morgen umsetzbar<br />
sind. Am Status quo ändert sich aber<br />
aktuell nichts.<br />
Die „juristische Seite“ ist ja an anderer<br />
Stelle schon beschrieben (siehe Seite 5), es<br />
gibt Lichtblicke im Bereich der Rechtsprechung,<br />
hoffentlich wirksame Urteile stehen<br />
dieses Jahr noch an. Die politische Seite diskutiert<br />
an ganz vielen Rahmenbedingungen<br />
und verschiedene Gruppierungen sind<br />
hier sehr aktiv. Konkret geht es dabei zum<br />
Beispiel um einen ganzen Block an Fragen:<br />
Fällt die Rückkehrpflicht für Mietwagen,<br />
nachdem dort die Ortskunde bereits abgeschafft<br />
wurde? Welchen<br />
Sinn macht die Aufzeichnungspflicht<br />
im digitalen<br />
Zeitalter? Sind im <strong>Taxi</strong> die<br />
Tarifpflicht und Beförderungspflicht<br />
noch zeitgemäß<br />
oder soll man alles<br />
und jedes einer Prüfung<br />
und Änderung unterziehen?<br />
LOBBYARBEIT IST<br />
WICHTIG<br />
Wer was im Mietwagenbereich<br />
verändert haben<br />
möchte, kann an Uber<br />
oder inzwischen auch<br />
Free Now beobachtet werden,<br />
deren Lobbyarbeit ist massiv. Aber<br />
auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe betreibt inzwischen<br />
kräftig und intensiv Lobbyarbeit.<br />
Wie in so vielen Bereichen hat „das“<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe – also jeder Einzelne von uns<br />
– viele Entwicklungen dornröschengleich<br />
verschlafen. Bezüglich der oben genannten<br />
Themen ist derzeit noch keine klare<br />
Richtung erkennbar. Aktuell ist nun doch<br />
wieder die Rede davon, dass die Rückkehrpflicht<br />
in „irgendeiner“ Form bestehen bleiben<br />
soll, beim Thema Ortskunde dreht sich<br />
die Diskussion darum, ob überhaupt und<br />
wenn doch, dann aber für alle, jedoch in<br />
reduzierter Form.<br />
Wohin der Weg gehen wird, und bis<br />
wann vielleicht Änderungen kommen werden,<br />
kann keiner absehen. Aktuell kann<br />
man nur sagen, sollte die Koalition Bestand<br />
haben und weiterarbeiten, dann besteht<br />
eine Chance, Änderungen bis 2022 zu<br />
erreichen. Sollte die Koalition zerbrechen<br />
und sich eine neue Regierung bilden, dann<br />
kann man aus 2022 schon mal mindestens<br />
2025 machen. Heißt aber dann auch: Am<br />
Status quo ändert sich bis dahin nichts.<br />
Und das können wir in <strong>München</strong> eigentlich<br />
nicht wollen.<br />
fb<br />
FOTO: Adobe Stock / Romario Ien<br />
16 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM<br />
EINE NEUE ART DER<br />
PERSONENBEFÖRDERUNG<br />
Der gesamte Mobilitätssektor ist deshalb so umkämpft, weil bedeutsame<br />
Herausforderungen anstehen. Eine davon ist die Entwicklung einer neuen<br />
Verkehrsart, bei der das <strong>Taxi</strong> nicht außen vor bleiben darf.<br />
Wie weit weg sind das autonome<br />
Fahren, die Flugtaxis und<br />
andere rein computergesteuerte<br />
Angebote noch vom heutigen Alltag?<br />
Zehn Jahre? Nicht vor 2050? Schon jetzt<br />
gibt es Forschungsgruppen, die Verkehrskonzepte<br />
für Ballungszentren wie <strong>München</strong><br />
in Hinblick auf autonome Fahrzeuge entwickeln<br />
sollen. Welche Angebote an Mobilität<br />
werden dann benötigt?<br />
Hier kommt immer das Schlagwort der<br />
geteilten Verkehre ins Spiel. Shuttleverkehre,<br />
die per Anruf (on demand) bestellt werden<br />
können und eine Ähnlichkeit zum<br />
Linienverkehr aufweisen. Entsprechende<br />
Versuche werden ja bekanntlich betrieben,<br />
Namen wie Moia, CleverShuttle, IsarTiger<br />
oder viele mehr sind nicht unbekannt.<br />
Hier entwickelt sich eine völlig neue,<br />
aber sehr bedeutsame Art der Personenbeförderung,<br />
bei der auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
eine wichtige Rolle übernehmen muss,<br />
denn keine dieser Erfindungen ist wirklich<br />
neu, das <strong>Taxi</strong> konnte und kann all das bisher<br />
schon, nur muss es auch der Politik<br />
vermittelt werden, dass wir hier bereits<br />
über Erfahrungswerte verfügen. Hier ist<br />
Lobbyarbeit besonders wichtig, sonst verlieren<br />
wir tatsächlich einen ganz wesentlichen<br />
Bereich unserer bisherigen Rolle als<br />
Ergänzung und Verdichtung des ÖPNV.<br />
Aber auch an anderer Stelle ist es wichtig,<br />
dass sich jeder von uns in seinem Denken<br />
und Handeln an die geänderten<br />
Realitäten anpasst. Aktuell existiert seitens<br />
der Politik der konkrete Vorschlag einer<br />
Verordnung, die es den Kommunen – also<br />
einer Stadt wie <strong>München</strong> – ermöglichen<br />
soll, dem <strong>Taxi</strong>gewerbe im Hinblick auf<br />
Umweltanforderungen die Wahl der Fahrzeuge<br />
vorzuschreiben.<br />
»Wenn sich das <strong>Taxi</strong><br />
dieser Entwicklung<br />
verschließt, wird<br />
es keine politische<br />
Unterstützung mehr<br />
bekommen.«<br />
Zitat eines Mitarbeiters aus dem<br />
bayrischen Verkehrsministerium<br />
Der Verkehrswandel wird sogenannte<br />
On-Demand-Shuttles hervorbringen – die<br />
dann am liebsten mit Elektrofahrzeugen<br />
gefahren werden sollen.<br />
Das bedeutet: Die Stadt <strong>München</strong> könnte<br />
beispielsweise anordnen, dass eine Verlängerung<br />
von Konzessionen nur noch möglich<br />
ist, wenn Elektrofahrzeuge eingesetzt werden.<br />
Es braucht nicht viel Fantasie, welche<br />
verschiedenartigen Vorschläge aus den<br />
jeweiligen Parteien kommen werden, deren<br />
Ziel eine schnelle Umstellung auf emissionsfreie<br />
Fahrzeuge im <strong>Taxi</strong>gewerbe ist. Das<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe – auch durch Mithilfe<br />
der Stadt in Form von Förderprogrammen<br />
– könnte hier bereits sehr viel weiter<br />
sein, als es bisher ist. Es ist in diesen Zeiten<br />
nicht sinnvoll, auf alte eingefahrene Muster<br />
zu bestehen, vielmehr müssen Aktionen<br />
wie die Förderung der E-Mobilität am Flughafen<br />
zeigen, dass wir auch in der Zukunft<br />
noch da sein wollen. Kollegen, die sich dieser<br />
Erkenntnis verschließen und auch noch<br />
lauthals zum Protest aufrufen, senden falsche<br />
und schädliche Signale. Anders<br />
gesagt, so drückte sich ein Mitarbeiter aus<br />
dem Verkehrsministerium bei einem<br />
Gespräch aus: „Wenn das <strong>Taxi</strong> sich dieser<br />
Entwicklung verschließt, dann wird es<br />
keine politische Unterstützung mehr<br />
bekommen.“ Und das können wir nicht<br />
wirklich wollen.<br />
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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
17
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
UBER-<br />
WERBUNG<br />
AM<br />
FLUGHAFEN<br />
Die Aufregung unter den Taxlern ist<br />
verständlich: Seit Anfang Oktober sind<br />
großflächige Anzeigen von Uber am<br />
Münchner Flughafen zu sehen.<br />
Solche großflächigen Werbungen schaltet Uber derzeit an vielen<br />
Flughäfen. Und gibt dafür geschätzt einen siebenstelligen Betrag aus.<br />
Wie kann das sein?, wird sich so mancher gefragt<br />
haben. Hat nicht die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale als Standplatzmanager<br />
des Flughafens <strong>München</strong> da ein Wörtchen<br />
mitzureden? Als Partner der FMG hat IsarFunk natürlich<br />
einen guten Draht – doch tatsächlich war hier die Möglichkeit der<br />
Einflussnahme gering.<br />
Die Hintergründe sind schnell erklärt: Für den Flughafen <strong>München</strong><br />
sind Werbekunden ein wichtiges Geschäft, das von der<br />
Werbe-Abteilung vorangetrieben wird. Die Werbe-Abteilung des<br />
Flughafens erhielt von der Media-Agentur OMD – einer der weltweit<br />
größten Media-Agenturen und Teil der Omnicom Media Group<br />
in New York – die Anfrage und stimmte der Buchung zu. Warum<br />
auch nicht: Eine große Media-Agentur will Werbeflächen für eine<br />
weltweit agierende Marke buchen. Die Motive verstoßen weder<br />
gegen die guten Sitten noch gegen die Compliance-Regeln des<br />
Flughafens (Compliance: „Regelkonformität“) – also nahm die<br />
Werbe-Abteilung den Auftrag an. Zumal diese Kampagne bundesweit<br />
läuft – also auch an anderen Flughäfen in Deutschland – und<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
GMBH & CO. KG<br />
Rosenheimer Straße 139, 81671 <strong>München</strong><br />
Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 45 05 40<br />
Telefon / Verwaltung: 089 / 45 054-100<br />
E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />
www.isarfunk.de, www.facebook.com/<br />
isarfunk450540<br />
Presserechtlich verantwortlich<br />
für diese Seiten:<br />
Christian Hess<br />
Redaktion: Karl-Heinz Mayer (khm),<br />
Essential Media<br />
laut dem Branchenmedium „Horizont“ die bisher „reichweitenstärkste“<br />
Kampagne von Uber ist, will heißen, die Firma gibt für<br />
die Außenwerbung in den Städten Berlin, Hamburg, Frankfurt am<br />
Main, <strong>München</strong>, Köln und Düsseldorf das bisher meiste Geld aus.<br />
Angeblich einen „siebenstelligen“ Betrag für die dreimonatige<br />
Kampagne von Oktober bis <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong>.<br />
Dass vielleicht der Werbekunde sehr wohl gegen geltendes<br />
Recht bei der Personenbeförderung verstößt, stand bei den Kollegen<br />
der Werbe-Abteilung nicht im Vordergrund. Schließlich wird<br />
Uber inzwischen zwar von Teilen der Presse kritisch beäugt, aber<br />
die Marketingfachleute der FMG lesen eher Wirtschaftstitel wie<br />
das „Handelsblatt“ oder die „Wirtschaftswoche“ sowie die Branchenpresse<br />
wie „Werben & Verkaufen“ oder den oben bereits<br />
erwähnten „Horizont“. Diese Medien nehmen Uber anders wahr<br />
als die <strong>Taxi</strong>branche. Die einen bekritteln den Aktienkurs und den<br />
operativen Verlust, und die anderen sehen den Werbekunden, der<br />
zumal bei der jungen Zielgruppe recht beliebt ist.<br />
Die Abteilung, die für den Standplatzbetrieb zuständig ist, nämlich<br />
„Services and Parking (S & P)“ unter der Leitung von Peter<br />
Bayer, hätte die Kollegen aus der Werbung vielleicht noch besser<br />
aufklären können – doch dazu hatte die Abteilung keine Gelegenheit.<br />
Es ist beklagenswert, und die Abteilung „S & P“ sieht die<br />
Buchung der Flächen mit einem kritischen Auge. Dennoch gilt der<br />
Auftrag. Zumal in <strong>München</strong> ja leider noch kein endgültiges Urteil<br />
gegen Uber erfolgt ist.<br />
IsarFunk und „S & P“ werden dennoch ihren Teil dazu beitragen,<br />
dass Uber zwar Werbung am Flughafen machen kann – sich<br />
aber ansonsten strikt an geltende Regeln zu halten hat. Dazu<br />
gehört wie gehabt die Feststellung von Überschreitungen der Rückkehrpflicht,<br />
aber auch die Einhaltung der Aufstell-Regeln. Wie<br />
jeder Mietwagen-Unternehmer müssen auch Uber-Fahrer eine<br />
Dauermietkarte beim Flughafen beantragen und sich anschließend<br />
an die Aufstell-Ordnung halten. Und die besagt, dass der gewerbliche<br />
(vorbestellte) Abholer am Terminal 2 auf der Nordseite und<br />
am Terminal 1 nur in den dafür vorgesehenen beschrankten Parkplätzen<br />
parken darf. IsarFunk wird sich in enger Abstimmung mit<br />
der Abteilung „Services and Parking“ mit den zuständigen Landratsämtern<br />
in Verbindung setzen. Es werden stichprobenartige<br />
Kontrollen angestrebt, welche die Durchsetzung der Aufstell-<br />
Ordnung zum Ziel haben sowie mögliche Verstöße gegen die<br />
Rückkehrpflicht aufdecken sollen.<br />
khm<br />
FOTOS: Günni<br />
18 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
LESERBRIEF<br />
MIETWAGENKONTROLLEN<br />
AM FLUGHAFEN<br />
WÄHREND DER<br />
WIESN<br />
Zu unserem Artikel »Versprechen gebrochen«<br />
in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> vom September <strong>2019</strong><br />
erreichte uns ein Leserbrief aus dem<br />
Landratsamt Erding, den wir nachfolgend<br />
ungekürzt wiedergeben wollen.<br />
In der September-Ausgabe der ,<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong>‘ ist ein Artikel<br />
über unerlaubte Uber-Fahrten am <strong>München</strong>er Flughafen und<br />
vermeintlich fehlende Maßnahmen hiergegen zu finden. In diesem<br />
wird uns vorgeworfen, dass wir unserer Kon trollpflicht nicht<br />
nachgekommen seien bzw. leere Versprechen geäußert hätten. Gerade<br />
das Gegenteil ist der Fall.<br />
Am 22.7.<strong>2019</strong> wurden mit den umliegenden Genehmigungsbehörden,<br />
darunter die Landratsämter Dachau, Freising und <strong>München</strong>,<br />
sowie dem Kreisverwaltungsreferat <strong>München</strong>, zusammen mit der<br />
Polizeiinspektion Flughafen, Kontrolltermine für die besonders neuralgischen<br />
Wiesntage 23.9.<strong>2019</strong> und 30.9.<strong>2019</strong> am Flughafen <strong>München</strong><br />
vereinbart. Bei der am 25.7.<strong>2019</strong> stattfindenden<br />
Infoveranstaltung im Airbräu erhielt Herr Bäurle (Beschwerdeführer;<br />
im Artikel „Günni“ genannt) die Bestätigung, dass am 5.11.2018 und<br />
11.4.<strong>2019</strong> Kontrollen durchgeführt wurden und weitere Termine<br />
angesetzt sind. Dass die offiziellen Daten der noch bevorstehenden<br />
Kontrollen nicht bekannt gegeben werden können, sollte sich von<br />
selbst verstehen.<br />
Bei den beiden Kontrollen wurden über 50 Fahrzeuge kontrolliert<br />
und Kennzeichen mit den Uhrzeiten, wann sie gesichtet wurden,<br />
notiert. Auffällig war, dass es sich bei den kontrollierten Fahrzeugen<br />
häufig um Unternehmen aus anderen umliegenden Landkreisen<br />
handelte (dazu sogleich). Die Ahndung von Rückkehrpflichtverstößen<br />
liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Genehmigungsbehörde<br />
selbst und damit nicht alleine beim Landratsamt Erding.<br />
Zudem werden von der Polizeiinspektion Flughafen Ordnungswidrigkeitsanzeigen<br />
an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.<br />
Seit Februar und gerade seit Sommer <strong>2019</strong> wurden vom Landratsamt<br />
Erding etliche Bußgeldbescheide erlassen sowie eine Vielzahl von<br />
Abmahnungen, als notwendige Vorstufe zur Betriebsuntersagung,<br />
erteilt. Allesamt sind rechtskräftig geworden.<br />
Zusätzlich ist zu beobachten, dass bereits einige Unternehmen,<br />
die in Zusammenhang mit Uber stehen, ihren Betriebssitz in einen<br />
anderen Landkreis verlegt haben. Des Weiteren haben weitere Uber-<br />
Unternehmen ihr Gewerbe abgemeldet und die Genehmigungsunterlagen<br />
zurückgegeben. Anders als vom Autor des Artikels behauptet,<br />
scheinen unsere Kontrollen und Maßnahmen sehr wohl Wirkung zu<br />
zeigen. Die Aufforderung an die <strong>Taxi</strong>fahrer, die Beschwerde-Mails<br />
direkt an den Fachbereich 32 – Verkehrswesen zu senden, war also<br />
nur sinnvoll, da somit gewährleistet war, dass unverzüglich von der<br />
zuständigen Stelle die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden<br />
können. Die Nachfolge von Herrn Neudecker hat zum 1.10.<strong>2019</strong><br />
Herr Whitney übernommen.“<br />
Anmerkung der Redaktion: Zum Zeitpunkt der hier angegebenen<br />
beiden Kontrolltage war die September-Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
<strong>München</strong> bereits in der Produktion, sodass diese Kontrollmaßnahmen<br />
zum Entstehungszeitpunkt des hier angesprochenen Beitrags<br />
nicht mehr berücksichtigt werden konnten.<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> begrüßt die Kontrollmaßnahmen durch das Landratsamt<br />
Erding. Hinsichtlich der Kontrollen von Mietwagen, die<br />
nicht im Landkreis Erding angemeldet sind, möchten wir auf die<br />
Auffassung der Hamburger Aufsichtsbehörde hinweisen. Nach<br />
dem sogenannten Tatort-Prinzip ist es nicht von Belang, wo der<br />
Mietwagen unternehmer seinen Betriebssitz hat, sondern an welchem<br />
Ort er den Verstoß begeht. Nähere Auskünfte dazu erteilt<br />
Herr Dirk Ritter, Leiter der Verkehrsgewerbeaufsicht von der Hamburger<br />
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.<br />
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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
19
FELDFORSCHUNG<br />
ZWEI FELDFORSCHERINNEN IM TAXI<br />
»DIESE TOTALE<br />
VERSCHIEDENHEIT VON<br />
MENSCHEN «<br />
Die Studentinnen Katharina Kröner und Lia Hauschke studieren<br />
Ethnologie (Völkerkunde) an der Ludwig-Maximilians-<br />
Universität in <strong>München</strong>. In einer Feldforschung erkunden sie<br />
die Berufswelt <strong>Taxi</strong>. <strong>Taxi</strong>unternehmer Horst Wiegand machte<br />
mit und führte anschließend ein Interview mit zwischenzeitlichem<br />
kurzem Rollentausch ...<br />
HORST: Ihr studiert Ethnologie im vierten Semester. Was<br />
bedeutet „Feldforschung“?<br />
KATHARINA: Feldforschung bedeutet Partizipation und aktives<br />
Teilnehmen aus einer emischen Sichtweise, also von innen<br />
heraus. Alles auf sich zukommen lassen. Wertfrei.<br />
LIA: Wie verhalte ich mich selbst im Feld und was macht es mit<br />
mir? Wie verändert sich meine Umwelt und meine Sicht auf die<br />
Dinge? Was macht es mit allen anderen Teilnehmer/-innen im Feld?<br />
Wie seid ihr an die Aufgabe herangegangen?<br />
LIA: Wir waren zuerst ganz schön aufgeregt, einfach auf unbekannte<br />
Leute zuzugehen und sie auszufragen. Deshalb haben wir<br />
uns erst einmal auf einer Parkbank getroffen, um unser Vorgehen<br />
zu besprechen. Dabei sind wir mit einem jungen Mann ins<br />
Gespräch gekommen, der neugierig war, was wir vorhatten.<br />
KATHARINA: Daraus wurde dann eine intensive, mehrstündige<br />
Unterhaltung über sein interessantes und wechselhaftes Leben.<br />
Seine Offenheit nahm uns die Angst für die weiteren Gespräche<br />
und wir waren voll drinnen im Feldversuch, wenn auch noch<br />
nicht im <strong>Taxi</strong>.<br />
Vielleicht doch. Warum habt ihr euch als<br />
Berufswelt das <strong>Taxi</strong> ausgesucht?<br />
KATHARINA: Wir dachten, <strong>Taxi</strong>fahrer/-innen kommen<br />
aus allen Teilen der Gesellschaft, mit oder ohne<br />
Diplom. Sicher selten ein Traumberuf, den man sich<br />
bereits im Kindesalter wünscht. Aber irgendwelche Lebensumstände<br />
führen dann dazu, dass man es macht. Als Kundin<br />
hatte ich bei beinahe jeder <strong>Taxi</strong>fahrt interessante Gespräche.<br />
Daraus habe ich den Eindruck gewonnen, dass Menschen in diesem<br />
Beruf über eine sehr gute Menschenkenntnis verfügen.<br />
Zuerst seid ihr auf eine Kollegin am <strong>Taxi</strong>stand im Tal<br />
zugegangen?<br />
LIA: Doch bevor wir sie ansprechen konnten, fragte sie uns<br />
schon, was wir denn bräuchten.<br />
In meinem Beruf hat man die Augen besser offen, um zu<br />
sehen, was auf einen zukommt.<br />
KATHARINA: Wir haben ihr dann gesteckt, weswegen wir unterwegs<br />
sind, und sie gefragt, wie lange sie denn schon <strong>Taxi</strong> fahren<br />
würde und weshalb.<br />
LIA: Sie erzählte uns, dass sie eigentlich gelernte Floristin sei.<br />
<strong>Taxi</strong> fährt sie natürlich des Geldes wegen und auch wegen der<br />
freien Zeiteinteilung. Man kann arbeiten und trotzdem pünktlich<br />
bei den Kindern wieder zu Hause sein.<br />
KATHARINA: Wir wollten uns noch einmal verabreden. Leider<br />
kam der Kontakt nicht mehr zustande.<br />
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20 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
FELDFORSCHUNG<br />
Katharina Kröner (links)<br />
und Lia Hauschke<br />
KATHARINA: Schwer zu sagen. Diese totale Verschiedenheit<br />
von Menschen in so kurzer Zeit und Abständen in einem so<br />
kleinen Raum. Sehr berührt haben mich drei alte Damen.<br />
Zwei reisten wieder ab und unterhielten sich während unserer<br />
Fahrt zum Hauptbahnhof über den schlechten Gesundheitszustand<br />
ihrer Freundin. Der Abschied fiel ihnen umso<br />
schwerer, weil sie daran zweifelten, selbst im nächsten Jahr<br />
noch einmal diese beschwerliche Reise auf sich nehmen zu können.<br />
Es war wohl das letzte Mal, dass sie sich in diesem Leben<br />
gesehen haben. Das hat mich sehr bewegt.<br />
Und ansonsten?<br />
KATHARINA: Diese Gespräche über alles Mögliche. Banales und<br />
auch nicht. Die ganze Palette rauf und runter. Oder Stille und<br />
Schweigen und man selbst mittendrin. Das hat mir gefallen.<br />
LIA: Dann haben wir deine Telefonnummer<br />
erhalten und uns bei dir<br />
gemeldet. Wie war es für dich?<br />
Ich fühlte mich geschmeichelt. Zwei Studentinnen interessieren<br />
sich für meine Arbeit. Ich fand es spannend und habe<br />
mich auf das Experiment und auf euch gefreut. Katharina ist<br />
ja dann einen Abend von 18 bis 24 Uhr in meinem <strong>Taxi</strong> auf<br />
einem der beiden hintersten Plätzen mitgefahren …<br />
KATHARINA: Ja, ich war sehr aufgeregt: Wie würden die Menschen<br />
reagieren, dass da jemand im <strong>Taxi</strong> mitfährt? Ich wollte<br />
keinesfalls stören. Superneugierig. Wer steigt ein? Was für<br />
Zufallsbegegnungen erwarten mich?<br />
Die Fahrgäste reagierten durchweg positiv auf dich und<br />
spitzten die Ohren. Einige haben dich sogar mit Handschlag<br />
begrüßt! Das passiert selten. Andere nahmen dich zur Kenntnis<br />
und das war es dann. Welche Begegnungen würdest du<br />
hervorheben?<br />
Erinnerst du dich noch an die aufgekratzten Werbefilmer, die<br />
nach ihrem Dreh eingestiegen sind?<br />
KATHARINA: Ja, sie haben sofort angefangen, mich über meine<br />
Forschung auszufragen, und haben selbst <strong>Taxi</strong>geschichten aus<br />
aller Welt erzählt. Wir hatten viel Spaß.<br />
Du hast gesagt, dass du nach sechs Stunden ziemlich<br />
schlapp wieder ausgestiegen bist. Inwiefern bist du verändert<br />
aus dem Feld hinausgegangen?<br />
KATHARINA: Klar, man ist natürlich die ganze Zeit über in<br />
einem positiven Sinn angespannt. Denn da kommen neue Leute<br />
in ständigem Wechsel, auf die man jedes Mal neu eingehen muss.<br />
Ich fand den Perspektivwechsel einen wahnsinnig spannenden<br />
Prozess. Sich in eine andere Rolle zu versetzen und Probleme<br />
oder Freuden zu sehen, die für dich alltäglich sind und über die<br />
ich vielleicht noch nie nachgedacht habe. Dafür braucht man<br />
nicht unbedingt eine Feldforschung, aber meine Haltung hat sich<br />
für Fremdes schon noch ein Stück mehr geöffnet.<br />
Das Interview führte der <strong>Taxi</strong>unternehmer Horst Wiegand,<br />
der während der Feldforschung als Chauffeur agierte. <br />
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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
21
ZUKUNFTSKONGRESS<br />
DIE ZUKUNFT<br />
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Beim Zukunftskongress »<strong>Taxi</strong> Driving Innovation« drehte sich vieles um den<br />
digitalen Wandel und wie man Zukunft – auch elektrisch – auf die Straße bringen<br />
kann. Experten aus der Industrie und der <strong>Taxi</strong>branche lieferten dabei<br />
erfolgsversprechende Lösungsansätze.<br />
Der Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />
e. V. hatte für den 26. September<br />
hochkarätige Gäste aus<br />
Politik und Wirtschaft nach Berlin eingeladen.<br />
Sie hielten Vorträge und diskutierten<br />
auf dem Podium. Beim Themenschwerpunkt<br />
zur urbanen Mobilität drehten sich<br />
die Lösungsansätze unter dem Motto<br />
„Zukunft auf die Straße bringen“ unter<br />
anderem um klimafreundliche Antriebe.<br />
Da bevorzugt Metropolen wie <strong>München</strong><br />
zur Spielwiese immer neuer Mobilitätsangebote<br />
werden, ist es wichtig, dass die <strong>Taxi</strong>branche<br />
gerade dort neue Ansätze<br />
präsentiert. Gregor Beiner, Geschäftsführer<br />
des mtz – Münchner <strong>Taxi</strong> Zentrums, erläuterte<br />
dazu, die (umwelt-)politisch geforderte<br />
Verkehrswende gehe nur mit dem <strong>Taxi</strong>,<br />
schon wegen der hohen Kilometerleistung:<br />
Alexander Sixt (Sixt,<br />
links) und Hermann<br />
Waldner (taxi.eu)<br />
erläuterten beim<br />
Zukunftskongress<br />
die Ziele ihrer<br />
Partnerschaft.<br />
Deutsche <strong>Taxi</strong>s haben im Jahr 2018 knapp<br />
2,89 Milliarden Personenkilometer zurückgelegt.<br />
Diese Zahl bedeute eine hohe ökologische<br />
Verantwortung der <strong>Taxi</strong>branche.<br />
Beiner wollte nicht auf die passenden<br />
Rahmenbedingungen warten, sondern habe<br />
mit einem Autohersteller gemeinsam die<br />
Anforderungen an ein alltagstaugliches<br />
E-<strong>Taxi</strong> definiert. Diesem Hersteller, Jaguar,<br />
habe man dann zehn Fahrzeuge abgekauft.<br />
Seitdem lebt Beiners Unternehmen die Verkehrswende<br />
mit seinen umweltfreundlichen<br />
<strong>Taxi</strong>s, und die Bestellung von E-<strong>Taxi</strong>s<br />
ist mittlerweile auch in die Bestell-App von<br />
taxi.eu integriert.<br />
Die Bilanz ist positiv. Seit Einführung<br />
am 25. Juli 2018 haben 60.000 Kunden mit<br />
ihnen 700.000 Kilometer zurückgelegt.<br />
„Das ist ein klarer Beleg dafür, dass E-Mobilität<br />
machbar ist“, sagte Beiner. Gemeinsam<br />
mit den Hybrid-Fahrzeugen habe seine<br />
Firma ihren CO2-Ausstoß während der letzten<br />
zehn Jahre um 60 Prozent reduziert.<br />
Die Mobilitätswende brauche aber auch<br />
die richtigen Rahmenbedingungen. Die<br />
Stadt <strong>München</strong> unterstützt die E-Mobilität<br />
durch eine Förderung, bei der bis zu 40 Prozent<br />
des Anschaffungspreises in dem Fall<br />
zurückgezahlt werden, wenn das E-<strong>Taxi</strong> seinen<br />
Einsatzzweck erfüllt. Soll heißen: Pro<br />
gefahrenem Besetztkilometer bekommt der<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer 20 Cent erstattet.<br />
„WIR WOLLTEN NICHT WARTEN“<br />
Auch beim Problem der Ladeinfrastruktur<br />
habe Beiners Unternehmen proaktiv gehandelt,<br />
da viele der im Münchner Stadtgebiet<br />
aufgestellten Ladesäulen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
leider unattraktiv seien. „Wir wollten<br />
nicht warten, bis die Straßen endlich mit<br />
genügend öffentlichen Ladesäulen bestückt<br />
sind. Deshalb haben wir uns entschieden,<br />
ein innerstädtisch vorhandenes Parkhaus<br />
neu zu denken“, berichtet der Münchner<br />
Unternehmer vor rund 150 <strong>Taxi</strong>unternehmern,<br />
Gewerbevertretern, aber auch<br />
Politikern in Berlin. So entstand jener<br />
E-Mobilitätshub mit vier Schnellladesäulen,<br />
über den <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> bereits in einer<br />
früheren Ausgabe berichtet hat und der<br />
nicht nur dem mtz, sondern allen <strong>Taxi</strong>betrieben<br />
zur Verfügung stehen soll, um<br />
„für jeden und zu jeder Zeit ein E-Fahrzeug<br />
innerhalb kürzester Zeit wieder auf<br />
die Straße zu bringen“, wie Beiner betonte.<br />
Beiner hält dieses E-Hub-Konzept auch<br />
für eine bundesweite Ausdehnung geeignet,<br />
mahnt aber auch ein intelligentes Netzwerk<br />
an, denn tausend Verbrenner durch<br />
FOTOS: Adobe Stock / elektronik-zeit, Adobe Stock / sopradit, Axel Rühle<br />
22<br />
NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
ZUKUNFTSKONGRESS<br />
Der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
Gregor<br />
Beiner präsentierte<br />
sein E-<strong>Taxi</strong>-Projekt<br />
einem bundesweiten<br />
Publikum.<br />
tausend E-Autos zu ersetzen, bringe nichts,<br />
wenn diese genauso wie bisher stundenlang<br />
im Stau stünden.<br />
Vor dem Themenpanel zur „Zukunft auf<br />
der Straße“ war es bereits generell um die<br />
digitalen Chancen gegangen. Diese hatte<br />
Hermann Waldner, Vizepräsident des Bundesverbands<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.,<br />
Geschäftsführer von <strong>Taxi</strong> Berlin und Isar-<br />
Funk und Gründer der App taxi.eu, aus<br />
Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes dargestellt. Die drei<br />
echten <strong>Taxi</strong>-Apps taxi.eu, <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />
und cab4me seien durch eine Schnittstelle<br />
verknüpft, sodass der Kunde jederzeit und<br />
überall über eine der Apps ein <strong>Taxi</strong> in<br />
Deutschland und auch in wichtigen europäischen<br />
Metropolen bestellen könne,<br />
erläuterte Waldner. Sämtliche Payment-<br />
Lösungen seien dort ebenso integriert wie<br />
die Bestellmöglichkeiten über künstliche<br />
Intelligenz (z. B.: Amazon Echo, „Alexa“).<br />
„Damit haben wir gezeigt, dass wir ein<br />
Netzwerk aufbauen können, das sich gewaschen<br />
hat und anerkannt ist“ – und dessen<br />
Qualitäten mittlerweile auch von Google<br />
geschätzt werden. Nach Testphasen in Berlin<br />
und <strong>München</strong> will der Suchmaschinengigant<br />
die App taxi.eu vollständig in Google<br />
Maps integrieren, da Uber oder Free Now<br />
nur punktuelle Abdeckungen aufweisen<br />
können. Dazu laufen erste Kooperationen<br />
mit Mobilitäts-Apps der ÖPNV-Verkehrsbetriebe.<br />
Trotz oder auch gerade wegen solcher<br />
positiven Entwicklungen stelle man sich<br />
auch intern kapitalstärker auf, indem man<br />
FMS-Systems, die Betreibergesellschaft der<br />
taxi.eu-App, aktuell in eine Aktiengesellschaft<br />
umwandle (<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtete<br />
ausführlich in seiner bundesweiten DACH-<br />
Ausgabe).<br />
Nach Waldners Vortrag kamen Dr. Tom<br />
Kirschbaum und Alexander Sixt zu einer<br />
Diskussionsrunde hinzu. Sixt betonte,<br />
angesprochen auf die vielen zu erhebenden<br />
Daten, dass man als Familienunternehmen<br />
hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen<br />
äußerste Sorgfalt an den Tag lege.<br />
SIXT ALS EHRBARER KAUFMANN<br />
Gegenüber den Skeptikern der <strong>Taxi</strong>-Kooperation<br />
versicherte er, dass in seinem Unternehmen<br />
noch das Prinzip des ehrbaren<br />
Kaufmanns gelte. „Mein Wort ist so gut wie<br />
der Handschlag.“<br />
Alexander Sixt hatte zuvor in seinem<br />
Vortrag die Zusammenarbeit mit dem deutschen<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe ausführlich erläutert.<br />
„Die Mobilitätswende der Zukunft hat<br />
unfassbare Herausforderungen, die man<br />
nur mit einem partnerschaftlichen Ansatz<br />
lösen kann.“ Man könne als Familienunternehmen<br />
bei der Mobilitätswende keine<br />
Berge versetzen, aber man könne kleine<br />
Kieselsteine werfen. Und einen solchen<br />
Stein habe man am 28. Februar geworfen,<br />
als man während eines großen Events die<br />
Sixt-App vorstellte. Seitdem seien spannende<br />
und auch erfolgreiche Monate<br />
vergangen, in denen man immer mehr <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
für die Zusammenarbeit gewinnen<br />
konnte, wofür er sich vor den rund<br />
160 anwesenden <strong>Taxi</strong>vertretern bedankte.<br />
Man wollte kein Parallelnetzwerk mit<br />
eigenem Fuhrpark schaffen, sondern überall<br />
mit den besten Partnern arbeiten, betonte<br />
Sixt. Das sei in Deutschland (ebenso wie<br />
in den Niederlanden und in der Schweiz)<br />
das <strong>Taxi</strong>gewerbe, während man in den USA<br />
mit Lyft kooperiere, weil dort das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
weder die qualitativen noch die technischen<br />
Voraussetzungen für eine solche<br />
Partnerschaft mitgebracht habe.<br />
„Das Produkt <strong>Taxi</strong> ist so viel besser,<br />
als es sich die eigene Branche vorstellt“,<br />
appellierte Alexander Sixt an das Selbstbewusstsein<br />
der <strong>Taxi</strong>branche. Vor allem<br />
international genieße man einen außerordentlichen<br />
Ruf. „Die kennen nicht die<br />
Nummer der örtlichen <strong>Taxi</strong>zentrale. Somit<br />
führen wir dem <strong>Taxi</strong>gewerbe also Kunden<br />
zu, ohne ihnen mittel- und langfristig Konkurrenz<br />
machen zu wollen“, verspricht der<br />
Sixt-Vorstand.<br />
Hermann Waldner stellte in diesem<br />
Zusammenhang noch einmal den großen<br />
Unterschied zu Free Now heraus. „Sämtliche<br />
Fahrtbestellungen über die Sixt-App<br />
landen bei den <strong>Taxi</strong>zentralen und werden<br />
von dort an die angeschlossenen <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
und deren Fahrer weitervermittelt.<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen sind wirtschaftlich<br />
selbstständig. Die Verhandlungen mit Sixt<br />
und Vertragsgestaltungen erfolgten daher<br />
auf Augenhöhe.“<br />
jh<br />
Dr. Hans Bake v. Bakin<br />
Erst- und Verlängerungsuntersuchung <strong>Taxi</strong>-Mietwagen-Lkw-Bus<br />
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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
23
ELEKTRO-TAXIS<br />
EIN E-TAXI ALS <br />
BOTSCHAFTER-AUTO<br />
20 Cent Förderung pro Besetztkilometer bis maximal 40 Prozent vom<br />
Bruttoanschaffungspreis des E-<strong>Taxi</strong>s: Auf dem Papier liest sich die städtische<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung sehr gut. Wir haben mit einem Unternehmer gesprochen, der<br />
sich für die Elektromobilität entschieden hat.<br />
INKLUSION<br />
TAXI FÜR ALLE<br />
Unser Geschäftsmodell schließt die<br />
Beförderung von Menschen im Rollstuhl<br />
mit ein. Wir erweitern unseren Betrieb<br />
und benötigen deshalb ab 1/2020<br />
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– Schichtbeginn tags 6.00 h,<br />
nachts 16.00 h (Festfahrten)<br />
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Toyota Proace Bus, beide mit Automatik,<br />
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Tel.0177/ 7173644<br />
Die E-Mobilität hat Manfred Reiter schon längere Zeit<br />
gereizt, richtig konkret wurden die Pläne aber erst, als<br />
er auf dem von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> in Kooperation mit dem ADAC<br />
Südbayern veranstalteten E-<strong>Taxi</strong>-Tag das erste Tesla Model S in<br />
Hellelfenbein gesehen hatte. Änderungen im Eichgesetz hatten<br />
nämlich zuvor für rund zwei Jahre eine <strong>Taxi</strong>zulassung für den<br />
Wagen aus Kalifornien unmöglich gemacht.<br />
Für Reiter bot der Wagen das richtige Gesamtpaket. Durch den<br />
hohen Preis des Tesla Model S 100D von ca. 100.000 Euro netto<br />
schien die Kalkulation dank der städtischen Förderung durchführbar.<br />
„Heute, so ärgert sich Reiter, wird das gleiche Auto deutlich<br />
günstiger angeboten.“<br />
Der Unternehmer, der seit 1993 im <strong>Taxi</strong> sitzt und sich 2009<br />
selbstständig machte, besitzt zwei <strong>Taxi</strong>konzessionen und drei<br />
<strong>Taxi</strong>s. Grund dafür ist eine Option, welche das Referat für Gesundheit<br />
und Umwelt der Landeshauptstadt <strong>München</strong> (RGU) in den<br />
Förderrichtlinien verankert hat. Für den Fall, dass dem E-<strong>Taxi</strong> „der<br />
Strom ausgeht“, darf alternativ das klassische Verbrennertaxi<br />
wieder zurück auf die Straße.<br />
SCHICHTWECHSEL OHNE AUTOSCHLÜSSEL<br />
Reiter hat sich diese Option offengelassen, aber genutzt hat er sie<br />
kaum, und dass, obwohl sein Tesla im Zweischicht-Betrieb eingesetzt<br />
wird. Der ist, so Reiter, in der Realität auch ohne Supercharger<br />
oder eigene Ladesäule mit kleineren Einschränkungen<br />
umsetzbar. Die Einsatzzeiten laufen immer nach dem gleichen<br />
Muster ab. Die Tagschicht beginnt um 7 Uhr mit einem teilgeladenen<br />
Auto und geht bis 16 Uhr. Dann wird der Wagen bis 18 Uhr<br />
wieder geladen. Die Übergabe läuft in der Regel an einer der städtischen<br />
Ladesäulen ab. Dank moderner Konnektivität geht das zur<br />
Not auch ohne Autoschlüssel.<br />
Für dieses Lademodell eignet sich der Tesla ganz besonders,<br />
denn seine integrierte Elektronik erlaubt relativ schnelles Laden<br />
mit 16,5 Kilowatt an den städtischen Wechselstrom-Ladesäulen,<br />
die maximal 22 Kilowatt pro Ladepunkt abgeben können. Zum<br />
Vergleich: Ein Jaguar I-PACE lädt, wenn Wechselstrom anliegt, mit<br />
maximal sieben Kilowatt pro Stunde.<br />
Ob dieser Weg auch der kostengünstigste ist, ist schwer zu<br />
sagen. Allerdings: Als Reiter sein E-<strong>Taxi</strong> bekam, wurde an den<br />
städtischen Ladesäulen nur über eine sogenannte Session Fee<br />
abgerechnet. Das Auto konnte mit diesem Zeittarif über einen<br />
konkreten Zeitraum hinweg geladen werden. Dabei war es egal,<br />
wie viel Strom aufgenommen wurde.<br />
Mittlerweile ist das Eichgesetz auch bei den Ladesäulen angekommen.<br />
Und das schreibt vor, dass das Laden über die verbrauch-<br />
FOTOS: Adobe Stock / electriceye, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, SWM<br />
24 NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
ELEKTRO-TAXIS<br />
Ohne eigene Ladeinfrastruktur ist Reiters Wagen häufiger Gast<br />
an den städtischen Ladesäulen.<br />
Manfred Reiter fährt eins der städtisch<br />
geförderten Münchner E-<strong>Taxi</strong>s.<br />
te Kilowattstunde Strom abgerechnet werden muss. Für Reiter<br />
haben sich so über Nacht die Kosten für einen Ladevorgang mindestens<br />
verdreifacht. Unverständnis zeigt er auch über den Strompreis,<br />
der an den SWM-Ladesäulen verlangt wird. Die Stadtwerke<br />
<strong>München</strong> verlangen beim Laden mit ihrer Ladekarte an den rund<br />
500 Ladesäulen pro Kilowattstunde 0,38 Euro. Das sind rund<br />
10 Cent mehr, als der durchschnittliche Stromtarif der Stadtwerke<br />
für den normalen Hausstrom verlangt. Infolgedessen jongliert<br />
Reiter mit unterschiedlichen Ladekarten verschiedener Stromanbieter.<br />
„Dass mit den Ladekarten ist eine Wissenschaft für sich.<br />
Ich besitze mittlerweile vier Stück. Je nach Anwendungsfall muss<br />
dann die richtige Karte gewählt werden.“ Umständlich, aber grundsätzlich<br />
kein Grund für eine Absage an die E-Mobilität.<br />
VERZÖGERTE FÖRDERUNG<br />
Schwierig war nur der Zeitraum zwischen der Förderzusage und<br />
der Auslieferung des fertig umgerüsteten <strong>Taxi</strong>s. Bei Reiter waren<br />
es zwei Monate, in denen natürlich die Finanzierungsraten des<br />
Fahrzeugs bezahlt werden mussten, obwohl de facto damit kein<br />
Geld verdient werden konnte.<br />
Wer die Fördersumme als festen Bestandteil in seine Kalkulation<br />
aufgenommen hat, muss auch beachten, dass man frühestens<br />
nach drei Monaten überhaupt die ersten Daten an das zuständige<br />
Referat für Gesundheit und Umwelt RGU übermitteln kann. Die<br />
Landeshauptstadt <strong>München</strong> hat nämlich für den Nachweis der<br />
Besetztkilometer eine ganz spezielle Vorgehensweise vorgeschrieben.<br />
Um diese manipulationssicher zu ermitteln, ist der Einsatz<br />
eines Fiskaltaxameters vorgeschrieben. Dessen Daten müssen<br />
quartalsweise in ein spezielles Portal als Zip-Datei übermittelt<br />
werden. Da beim RGU nicht nur die E-<strong>Taxi</strong>-Förderung liegt, sondern<br />
beispielsweise auch die Förderanträge für Pedelecs und E-Roller,<br />
können unschöne Wartezeiten entstehen. Der Redaktion ist<br />
ein Münchner Unternehmer bekannt, der über ein halbes Jahr<br />
lang auf die Zugangsdaten für die elektronische Datenübermittlung<br />
warten musste. Mittlerweile konnte der Unternehmer die<br />
Daten aber auf den Weg schicken.<br />
Im Fahrbetrieb ist der Tesla in jedem Fall auch bei den Fahrgästen<br />
immer ein Gesprächsthema: „Die steigen ein und reden<br />
über das Auto und vergessen erst mal zu sagen, wohin sie überhaupt<br />
wollen.“ Der Fahrer wird dann automatisch zum Botschafter<br />
der E-Mobilität und sieht sich dem gesamten Spektrum von E-Mobilität-Fans<br />
und E-Mobilitäts-Gegnern ausgesetzt. Für den Fahrer<br />
ist es also empfehlenswert, sich vorab mit der Thematik auseinanderzusetzen.<br />
Weitere Besonderheiten der Elektromobilität sind die Wartungskosten.<br />
Weil es keine Ölwechselintervalle mehr gibt und auch der<br />
Bremsenverschleiß minimal ist, muss für eine Inspektion in der<br />
Regel deutlich weniger Geld kalkuliert werden. Unklar ist natürlich<br />
trotzdem, wie hoch die Rechnungen ausfallen, wenn außerplanmäßig<br />
etwas ersetzt werden muss.<br />
Als Fazit sieht Manfred Reiter, der übrigens nicht mit dem<br />
Münchner Oberbürgermeister verwandt ist, dass es wichtig ist,<br />
dass jeder in seinem Rahmen etwas für die Umwelt tut. Den<br />
Umstieg auf sein E-<strong>Taxi</strong>, welches er selbst in den Nachtschichten<br />
fährt, hat er bislang nicht bereut. Ob es sich unter dem Strich<br />
betriebswirtschaftlich rechnen wird, kann Reiter erst nach Ablauf<br />
der drei Jahre Förderlaufzeit sagen. Eine Erkenntnis ist aber:<br />
Je teurer das Auto ist, desto mehr Besetztkilometer muss der Wagen<br />
abspulen, denn sonst kann der Fall eintreten, dass die maximal<br />
mögliche Förderung nicht abgerufen werden kann.<br />
Manfred Reiter geht es aber nicht ausschließlich um Geld:<br />
„Natürlich bin ich auch irgendwie ein Pionier. Kauft man sich<br />
heute den neuesten Fernseher, dann kostet der jetzt 5.000 Euro<br />
und in zwei Jahren nur noch die Hälfte.“<br />
sg<br />
Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum<br />
Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst<br />
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Führerscheinen für Fahrgast- und Personenbeförderung (<strong>Taxi</strong>/Mietwagen),<br />
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TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
25
QUERSCHAU<br />
IM LONDON-TAXI<br />
AUF DEM<br />
PRÄSENTIERTELLER<br />
Ist dem einem oder anderen Kollegen Ende Oktober/Anfang<br />
<strong>November</strong> ein schwarzes London-<strong>Taxi</strong> mit englischen Kennzeichen<br />
aufgefallen? Der Fahrer am Steuer war ein <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redakteur<br />
auf Testfahrt. »Mit tollen Reaktionen«, wie er selbst sagt.<br />
Viele Details am Wagen zeigen,<br />
unser Testwagen kommt „very<br />
british“ im klassischen Schwarz<br />
der Londoner „Black Cabs“ daher und zeigt<br />
schon bei der ersten Fahrt, dass LEVC die<br />
Sprache der <strong>Taxi</strong>fahrer spricht. Irre, wie die<br />
Menschen auf den Wagen reagieren. Obwohl<br />
der TX eine komplette Neuentwicklung ist<br />
und elektrisch fährt, wird der Wagen von<br />
Kindern, Männern und Frauen quer durch<br />
alle Altersstufen als klassisches London-<strong>Taxi</strong><br />
erkannt. Sei es der Tesla-Model-X-Fahrer,<br />
dem an der Ampel der Kiefer runterklappt,<br />
oder der Taxler, der an der roten Ampel im<br />
besten Englisch Details des Autos erfragt,<br />
oder seien es einfach nur die Passanten auf<br />
der Straße, die sich ungläubig den Hals verdrehen.<br />
Speziell Kinder reagieren mit dem<br />
ausgestreckten Zeigefinger, als wollten sie<br />
sagen: „Guck mal, Papa, ein London-<strong>Taxi</strong>!“<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
EIN EXKLUSIVES ARBEITSTIER<br />
Unsere erste Fahrt überhaupt fand im Dunkeln<br />
statt. Durch die hochwertig wirkende<br />
Lichtgrafik verströmt das Arbeitstier einen<br />
Hauch von Exklusivität. Zeigt man ein Foto<br />
des Logos herum, sind viele, auch die Autokenner,<br />
der Meinung, die Flügel eines Bent-<br />
ley wiederzuerkennen. Da kann man nur<br />
sagen: Nah dran! Zumindest, was das Herkunftsland<br />
angeht.<br />
Beim elektrischen Antrieb, der zusätzlich<br />
einen Verbrennungsmotor als Generator<br />
mit an Bord hat, kann aus <strong>Taxi</strong>sicht auf<br />
den ersten Blick nur eine Schwäche festgestellt<br />
werden. Mit dem Antriebskonzept ist<br />
der TX von der Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />
ausgeschlossen. Der TX kann aber noch<br />
mehr. Beim aktuellen Modell ist nämlich<br />
serienmäßig eine Rollstuhlrampe verbaut.<br />
Unser Testwagen ist also schon ab Werk ein<br />
Inklusionstaxi. Sollte das nicht gefördert<br />
werden? Unter den vielen Menschen, die<br />
während unserer Testphase immer wieder<br />
um das Auto herumgeschlichen sind, waren<br />
auch <strong>Taxi</strong> fahrende Rollitransportprofis.<br />
Die finden, dass der Wagen durchaus Potenzial<br />
hat, aber ein reiner Rollstuhltransporter<br />
ist der TX nicht, weil nur ein Rollstuhl<br />
reinpasst. Dafür kann man ihn aber als echtes<br />
Inklusionstaxi sehen, welches zudem<br />
noch elektrisch fahren kann.<br />
Den ausführlichen Testbericht vom<br />
LEVC TX können Sie in der aktuellen<br />
Printausgabe der deutschlandweiten<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH nachlesen.<br />
sg<br />
Der TX lädt ein zum „Tag der offenen Tür“.<br />
IMPRESSUM<br />
Verlag<br />
taxi-times Verlags GmbH,<br />
Frankfurter Ring 193 a<br />
80807 <strong>München</strong>, Deutschland<br />
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Wilfried Hochfeld (wh), Hayrettin Simsek (hs);<br />
Horst Wiegand (hw)<br />
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Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem Verlag:<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />
Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG<br />
und der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> e. V. (TVM)<br />
bekommen in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eigens<br />
gekennzeichnete Mitteilungsseiten,<br />
für deren Inhalte die beiden Genannten<br />
im Sinne des Presserechtes selbst<br />
verantwortlich sind.<br />
26<br />
NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> TAXI
FEHLT IHNEN WAS (AUF)?<br />
Uns schon! Wie auch schon in den letzten Ausgaben,<br />
fehlen auch in dieser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wichtige Werbekunden.<br />
Verkaufs- und Imageanzeigen von Fahrzeugherstellern<br />
und der Industrie waren bisher immer ein wesentlicher standteil der Finanzierung unserer redaktionellen<br />
Be-<br />
Arbeit.<br />
Trotzdem werden wir als Sprachrohr der <strong>Taxi</strong>branche<br />
unsere Berichterstattung auf keinen Fall reduzieren. Das<br />
sind wir gerade in der jetzigen Phase allen <strong>Taxi</strong>unter-<br />
nehmern schuldig, aber auch den Politikern und Aufsichtsbehörden,<br />
die ebenfalls zu unseren Lesern gehören.<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wird also weiterhin berichten. Online wie per<br />
Print. Für uns ist das selbstverständlich. Für Sie auch?<br />
Dann werden Sie jetzt Abonnent von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> und<br />
unterstützen Sie unsere Arbeit mit 35.- € pro Jahr, damit<br />
wir wiederum Ihre Arbeit weiterhin begleiten und unterstützen<br />
können.<br />
www.taxi-times.taxi/Heftbestellung<br />
oder per E-Mail:<br />
oder per Fax:<br />
oder per Telefon:<br />
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+49 89 148 387 89<br />
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Hauspreis 41.272,70 €<br />
Monatliche<br />
Finanzierungsrate 2 499<br />
€<br />
Anzahlung 8.821.81 €<br />
einmalige Schlussrate 7.841,81 €<br />
Nettodarlehensbetrag 33.430,89 €<br />
Gesamtbetrag 44.799,84 €<br />
Frachtkosten 980,00 €<br />
Ihr persönlicher Ansprechpartner<br />
Atilla Döger<br />
Telefon: 089 / 54 71 77 211<br />
atilla.doeger@toyota-dit.de<br />
Die <strong>Taxi</strong>-Spezialisten für <strong>München</strong><br />
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Landsberger Straße 222<br />
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1) Unverb. Preisempf. des Herstellers/Importeurs. 2) Ein Angebot der Lexus Financial Services (ein Geschäftsbezeichnung der Toyota Kreditbank GmbH) Toyota Allee 5, 50858 Köln, Laufzeit 60 Monate, Laufleistung 40.000km/Jahr, Sollzins geb. p.a. 2,95%, eff.<br />
Jahreszins 2,99%. Bearbeitungsgebühr 0 €. Nur gültig für Geschäftskunden bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.12.<strong>2019</strong>. Unser Autohaus vermittelt ausschl. Leasingverträge der Toyota Kreditbank GmbH. Abb. zeigt Sonderausstattung.