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Schwanstetten 2020-03_1-40_red

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RATGEBER RECHT<br />

Wilde Ehe - eine Alternative<br />

Bei immer weiter steigenden Scheidungszahlen<br />

und den Rechtsfolgen, die der Gesetzgeber<br />

an die Ehe knüpft, insbesondere<br />

im Scheidungsfall, überlegen sich immer<br />

mehr Paare, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft<br />

zusammenzuleben. Sie gehen<br />

davon aus, dass dies risikoloser sei. Wer<br />

nicht verheiratet ist, der muss schließlich<br />

nicht durch den Scheidungsdschungel<br />

durch, bis er wieder in der Freiheit ist.<br />

Wer sich also bewusst gegen eine Ehe<br />

entscheidet, der kann auf der einen Seite<br />

weder die Vergünstigungen der Ehe in Anspruch<br />

nehmen, sei es auch nur in steuerlicher<br />

Hinsicht, auf der anderen Seite aber<br />

muss er die Folgen des Scheiterns einer<br />

nichtehelichen Lebensgemeinschaft weniger<br />

fürchten als die einer Ehe<br />

In der Realität ist es doch so: die Partner einer<br />

nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben<br />

zusammen und tun so, als seien sie verheiratet.<br />

Dies ist mittlerweile strafrechtlich<br />

und gesellschaftlich völlig akzeptiert, niemand<br />

macht sich darüber Gedanken. Man<br />

kauft gemeinsam ein, wirtschaftet gemeinsam,<br />

scha gemeinsam ein Auto, Mobiliar<br />

oder gar eine Immobilie an. Es wird sich<br />

wechselseitig nanziell unterstützt bei den<br />

Urlaubsreisen, man macht sich Geschenke<br />

- und lebt fröhlich vor sich hin.<br />

Aber was ist, wenn einem der Partner der<br />

nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Unfall<br />

passiert Was ist, wenn er krank wird<br />

Und was ist, wenn die Beziehung scheitert<br />

Die Lösung liegt auf der Hand: nichts Gutes.<br />

Es fängt schon damit an, dass noch nicht<br />

einmal die Berechtigung besteht, Post oder<br />

Pakete für den anderen entgegenzunehmen<br />

oder gar zu önen.<br />

Der andere Partner erfährt auch beim Arzt<br />

oder in der Klinik nichts, er ist nicht berechtigt,<br />

irgendwelche Entscheidungen mit oder<br />

für den Partner zu treen, mitzusprechen,<br />

mit rzten befugterweise zu <strong>red</strong>en, irgendwelche<br />

Informationen über die Krankheit<br />

oder den Unfall zu erhalten. Das ist die andere<br />

Seite der Medaille: Partner in einer<br />

nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind<br />

eben rechtlich Fremde.<br />

Auch der Datenschutz wird voll und ganz<br />

gegenüber dem Partner einer nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaft gewahrt: es gibt<br />

keinerlei Auskünfte.<br />

Da die Ehefolgen auch nicht gewollt sind,<br />

gibt es natürlich weder Zugewinnausgleich,<br />

noch Versorgungsausgleich im Sinne von<br />

Rentenanwartschaften bei Scheidung unter<br />

Lebenden oder durch den Tod. Die Rentenanwartschaften<br />

der eweiligen Partner<br />

gehen also völlig zugunsten des Staates<br />

verloren. Jeder ist auf sich angewiesen. Es<br />

gibt keinerlei Absicherung fürs Alter - außer<br />

man gestaltet diese selbst, soweit rechtlich<br />

möglich. In der Praxis bedeutet dies, dass<br />

die Altersrentenansprüche, die man über<br />

den anderen Partner im Rahmen einer<br />

Ehe erwerben könnte, zumindest bei den<br />

staatlichen Rentenversicherungssstemen,<br />

endgültig verloren gehen. Wenn hier ein<br />

Partner mit Rücksicht auf die Beziehung<br />

weniger Einkünfte erzielt hat, so ist er also<br />

im Alter absehbar schlechter gestellt, wenn<br />

nicht sogar altersarm.<br />

Richtig interessant wird es, wenn eine<br />

nichteheliche Lebensgemeinschaft dann<br />

ein Kind hervorbringt oder ein Kind gemeinsam<br />

adoptiert. Nachdem man nie verheiratet<br />

war, maximal nur Eltern geworden ist,<br />

fehlt für die Partner hier ede Absicherung.<br />

Sollte das klassische Ehemodell in der Praxis<br />

gelebt werden, wonach einer mehr verdient<br />

und arbeiten geht, der andere Partner<br />

mehr zu Hause ist und sich im Wesentlichen<br />

oder nur zu größeren Anteilen der Kindeserziehung<br />

widmet, so ist er im Falle des<br />

Scheiterns der Ehe der Dumme. Ein Ausgleich<br />

über Unterhalt ndet nicht statt.<br />

Noch komplizierter wird über die Situation,<br />

wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft<br />

eine Immobilie erwerben,<br />

regelmäßig ein Haus oder eine Wohnung.<br />

Auch hier raten wir dringend davon<br />

ab, einfach in den Tag hinein zu leben, ohne<br />

sich vorher rechtlich abzusichern. An der<br />

Immobilie entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft,<br />

welche in rechtlicher Hinsicht bis<br />

auf Nachteile und Probleme im Falle der<br />

Trennung keinerlei Freude macht. Die Auseinandersetzung<br />

einer solchen nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaft mit vorhandener<br />

Immobilie endet meist in Streitigkeiten, die<br />

noch schwieriger zu handhaben sind, als bei<br />

einer Ehe, wenn hier nicht umfangreiche<br />

vertragliche Vereinbarungen geschlossen<br />

worden sind. Auch hier gilt nämlich, dass<br />

der Gesetzgeber den Wunsch der nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaftspartner achtet<br />

und Sie eben wie Wildfremde eweils rechtlich<br />

betrachtet.<br />

Es ist also dringend angezeigt, sich im Falle<br />

einer ernsthaft auf Dauer angelegten<br />

nichtehelichen Lebensgemeinschaft Gedanken<br />

zu machen, wenn man nicht heiraten<br />

möchte, hier entsprechende vertragliche<br />

Vereinbarungen mit einem erfahrenen<br />

Fachanwalt für Familienrecht zu gestalten.<br />

Der Unterzeichner hat langährige Erfahrungen<br />

mit solchen Verträgen. Wir helfen in<br />

der Praxis weiter.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

PR-Text<br />

16 <strong>03</strong> | <strong>2020</strong>

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