Schwanstetten 2020-03_1-40_red
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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />
L iebe B ü rgerinnen und B ü rger,<br />
in der l etz ten Sitz ung des Mark tgemeinderats<br />
wurde die W ahl hel f erentschädigung<br />
neu f estgel egt. Hintergrund ist die<br />
am 15. März staindende Kommunalwahl,<br />
die sehr aufwendig ist. Neben dem<br />
Bürgermeister sind die Stimmen für die<br />
neue Zusammensetzung des Marktgemeinderats<br />
und Kreistags auszuzählen.<br />
Aufgrund des Umfangs der Wahlen sind<br />
für <strong>Schwanstetten</strong> zehn Urnen- und fünf<br />
Briefwahlbezirke vorgesehen. Für edes<br />
Wahllokal werden zehn Wahlhelferinnen<br />
benötigt, so dass sich am Wahltag 150<br />
Ehrenamtliche für einen ordnungsgemäßen<br />
Ablauf der Wahlen in ihrer Freizeit<br />
einbringen werden. Allen, die sich bereit<br />
erklärt haben, als Wahlhelferinnen mitzuwirken,<br />
danke ich sehr herzlich für das<br />
verantwortungsvolle, ehrenamtliche Engagement.<br />
Bei den letzten Kommunalwahlen in 2008<br />
und 2014 wurde an die Wahlhelfer eine<br />
Entschädigung von <strong>40</strong> EUR, für eine etwaige<br />
Stichwahl 20 EUR, gezahlt. Eine bei den<br />
Landkreisgemeinden durchgeführte Befragung<br />
hat ergeben, das im Durchschnitt<br />
eine Wahlhelfervergütung von 46,4 EUR<br />
gegeben wird.<br />
Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung<br />
hat das Gremium einstimmig beschlossen,<br />
in Anerkennung des erforderlichen<br />
erhöhten Einsatzes der Wahlhelferinnen<br />
die Entschädigung auf 50 EUR, für etwaige<br />
Stichwahlen auf 25 EUR, anzuheben. Für<br />
andere Wahlen und Abstimmungen z.B.<br />
Europa- und Bundestagswahl, Bürgerentscheide<br />
bleibt es bei der festgelegten Entschädigung<br />
von 0 EUR.<br />
funktionsloser Bebauungsplan<br />
Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet<br />
wurde laut Urteil des<br />
Verwaltungsgerichts VG Ansbach vom<br />
26. September 2019 für funktionslos erklärt.<br />
Damit ist dieser Bereich künftig<br />
baurechtlich nach 4 Baugesetzbuch zu<br />
beurteilen. D. h., die Innenbereichs-Bauvorhaben<br />
sind zulässig, wenn sie sich nach<br />
Art und Maß der baulichen Nutzung in<br />
den vorhandenen, genehmigten Bestand<br />
einfügen. Die bisher für das Wochenendhausgebiet<br />
geltenden Festsetzungen wie<br />
unter anderem Gebäudegrundäche von<br />
max. 54 m, kein dauerhaftes Wohnen,<br />
keine Nebengebäude usw. gelten somit<br />
nicht mehr.<br />
Zur Erinnerung<br />
Wie berichtet hatte ein Bauwerber im vergangenen<br />
Jahr, der ein Gebäude mit einer<br />
Grundäche von 0 m beantragte, unter<br />
Hinweis auf die in der Umgebung real vorhandene<br />
größere Bebauung Klage beim<br />
VG Ansbach eingereicht, nachdem das<br />
Landratsamt Roth keine Baugenehmigung<br />
erteilte. Dem vorausgegangen ist die Entscheidung<br />
des Bau- und Umweltausschusses,<br />
für das Bauvorhaben das gemeindliche<br />
Einvernehmen nicht zu erteilen. Das<br />
VG hat nach einer Begehung des Wochenendhausgebiets<br />
in mündlicher Verhandlung<br />
erklärt hat, dass aufgrund der in vielen<br />
Fällen vorliegenden berschreitungen<br />
des Bauungsplans ernsthaft über dessen<br />
Funktionslosigkeit nachgedacht werden<br />
muss. Trotz des richterlichen Hinweises<br />
hat der Marktgemeinderat in einer erneuten<br />
Beratung wiederholt das gemeindliche<br />
Einvernehmen versagt. Die Konseuenz ist<br />
nun amtlich, denn mit dem Gerichtsurteil<br />
gibt es faktisch kein Wochenendhausgebiet<br />
mehr<br />
Damit ist auch das vom Marktgemeinderat<br />
im August 2012 eingeleitete nderungsverfahren,<br />
den Bebauungsplan in ein<br />
kleines Wohngebiet zu ändern, hinfällig<br />
geworden. Ziel war es, den in den vergangenen<br />
Jahrzehnten entstandenen Grauzonen-Bereich<br />
an berschreitungen auf eine<br />
soweit wie möglich rechtlich sichere Basis<br />
zu stellen. Aber auch das war mehrheitlich<br />
vom Gremium nicht mehr gewünscht,<br />
weil das dazu vom Wasserwirtschaftsamt<br />
Nürnberg geforderte Oberächenentwässerungskonzept<br />
wegen der damit verbundenen<br />
Erschließungskosten abgelehnt<br />
wurde.<br />
Weitere Bauvorhaben abgelehnt<br />
Jüngst standen zwei Anträge auf Vorbescheid<br />
zur Errichtung von Gebäuden im<br />
ehemaligen Wochenendhausgebiet auf<br />
der Tagesordnung. Nach Beurteilung der<br />
Verwaltung erfüllen diese die Vorgaben<br />
des sich Einfügens und sind somit zulässige<br />
Vorhaben im Innenbereich. Obwohl<br />
das VG Ansbach in seinem Entscheid auch<br />
darauf hingewiesen hat, dass das Nichterteilen<br />
des gemeindlichen Einvernehmens<br />
rechtswidrig war, hat dennoch der Marktgemeinderat<br />
bei Stimmengleichheit von<br />
> > ><br />
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<strong>03</strong> | <strong>2020</strong><br />
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