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Schwanstetten 2020-03_1-40_red

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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />

L iebe B ü rgerinnen und B ü rger,<br />

in der l etz ten Sitz ung des Mark tgemeinderats<br />

wurde die W ahl hel f erentschädigung<br />

neu f estgel egt. Hintergrund ist die<br />

am 15. März staindende Kommunalwahl,<br />

die sehr aufwendig ist. Neben dem<br />

Bürgermeister sind die Stimmen für die<br />

neue Zusammensetzung des Marktgemeinderats<br />

und Kreistags auszuzählen.<br />

Aufgrund des Umfangs der Wahlen sind<br />

für <strong>Schwanstetten</strong> zehn Urnen- und fünf<br />

Briefwahlbezirke vorgesehen. Für edes<br />

Wahllokal werden zehn Wahlhelferinnen<br />

benötigt, so dass sich am Wahltag 150<br />

Ehrenamtliche für einen ordnungsgemäßen<br />

Ablauf der Wahlen in ihrer Freizeit<br />

einbringen werden. Allen, die sich bereit<br />

erklärt haben, als Wahlhelferinnen mitzuwirken,<br />

danke ich sehr herzlich für das<br />

verantwortungsvolle, ehrenamtliche Engagement.<br />

Bei den letzten Kommunalwahlen in 2008<br />

und 2014 wurde an die Wahlhelfer eine<br />

Entschädigung von <strong>40</strong> EUR, für eine etwaige<br />

Stichwahl 20 EUR, gezahlt. Eine bei den<br />

Landkreisgemeinden durchgeführte Befragung<br />

hat ergeben, das im Durchschnitt<br />

eine Wahlhelfervergütung von 46,4 EUR<br />

gegeben wird.<br />

Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung<br />

hat das Gremium einstimmig beschlossen,<br />

in Anerkennung des erforderlichen<br />

erhöhten Einsatzes der Wahlhelferinnen<br />

die Entschädigung auf 50 EUR, für etwaige<br />

Stichwahlen auf 25 EUR, anzuheben. Für<br />

andere Wahlen und Abstimmungen z.B.<br />

Europa- und Bundestagswahl, Bürgerentscheide<br />

bleibt es bei der festgelegten Entschädigung<br />

von 0 EUR.<br />

funktionsloser Bebauungsplan<br />

Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet<br />

wurde laut Urteil des<br />

Verwaltungsgerichts VG Ansbach vom<br />

26. September 2019 für funktionslos erklärt.<br />

Damit ist dieser Bereich künftig<br />

baurechtlich nach 4 Baugesetzbuch zu<br />

beurteilen. D. h., die Innenbereichs-Bauvorhaben<br />

sind zulässig, wenn sie sich nach<br />

Art und Maß der baulichen Nutzung in<br />

den vorhandenen, genehmigten Bestand<br />

einfügen. Die bisher für das Wochenendhausgebiet<br />

geltenden Festsetzungen wie<br />

unter anderem Gebäudegrundäche von<br />

max. 54 m, kein dauerhaftes Wohnen,<br />

keine Nebengebäude usw. gelten somit<br />

nicht mehr.<br />

Zur Erinnerung<br />

Wie berichtet hatte ein Bauwerber im vergangenen<br />

Jahr, der ein Gebäude mit einer<br />

Grundäche von 0 m beantragte, unter<br />

Hinweis auf die in der Umgebung real vorhandene<br />

größere Bebauung Klage beim<br />

VG Ansbach eingereicht, nachdem das<br />

Landratsamt Roth keine Baugenehmigung<br />

erteilte. Dem vorausgegangen ist die Entscheidung<br />

des Bau- und Umweltausschusses,<br />

für das Bauvorhaben das gemeindliche<br />

Einvernehmen nicht zu erteilen. Das<br />

VG hat nach einer Begehung des Wochenendhausgebiets<br />

in mündlicher Verhandlung<br />

erklärt hat, dass aufgrund der in vielen<br />

Fällen vorliegenden berschreitungen<br />

des Bauungsplans ernsthaft über dessen<br />

Funktionslosigkeit nachgedacht werden<br />

muss. Trotz des richterlichen Hinweises<br />

hat der Marktgemeinderat in einer erneuten<br />

Beratung wiederholt das gemeindliche<br />

Einvernehmen versagt. Die Konseuenz ist<br />

nun amtlich, denn mit dem Gerichtsurteil<br />

gibt es faktisch kein Wochenendhausgebiet<br />

mehr<br />

Damit ist auch das vom Marktgemeinderat<br />

im August 2012 eingeleitete nderungsverfahren,<br />

den Bebauungsplan in ein<br />

kleines Wohngebiet zu ändern, hinfällig<br />

geworden. Ziel war es, den in den vergangenen<br />

Jahrzehnten entstandenen Grauzonen-Bereich<br />

an berschreitungen auf eine<br />

soweit wie möglich rechtlich sichere Basis<br />

zu stellen. Aber auch das war mehrheitlich<br />

vom Gremium nicht mehr gewünscht,<br />

weil das dazu vom Wasserwirtschaftsamt<br />

Nürnberg geforderte Oberächenentwässerungskonzept<br />

wegen der damit verbundenen<br />

Erschließungskosten abgelehnt<br />

wurde.<br />

Weitere Bauvorhaben abgelehnt<br />

Jüngst standen zwei Anträge auf Vorbescheid<br />

zur Errichtung von Gebäuden im<br />

ehemaligen Wochenendhausgebiet auf<br />

der Tagesordnung. Nach Beurteilung der<br />

Verwaltung erfüllen diese die Vorgaben<br />

des sich Einfügens und sind somit zulässige<br />

Vorhaben im Innenbereich. Obwohl<br />

das VG Ansbach in seinem Entscheid auch<br />

darauf hingewiesen hat, dass das Nichterteilen<br />

des gemeindlichen Einvernehmens<br />

rechtswidrig war, hat dennoch der Marktgemeinderat<br />

bei Stimmengleichheit von<br />

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<strong>03</strong> | <strong>2020</strong><br />

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