POPSCENE April 04/2020
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CORONA UND ARBEITSRECHT<br />
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Das Virus SARS-CoV-2, bekannt als Coronavirus,<br />
hat auch Deutschland erreicht – das<br />
Ausmaß ist noch nicht abzusehen, daher<br />
sind Präventionen sehr wichtig. Das Coronavirus<br />
ist nicht nur für das Gesundheitssystem<br />
ein egroße Herausforderung, auch die Wirtschaft<br />
ist zunehmend von dem Virus betroffen:<br />
Lieferketten werden unterbrochen, Veranstaltungen<br />
und Messen werden abgesagt,<br />
ganze Betriebe und Einrichtungen kurzfristig<br />
geschlossen, mögliche Betroffene werden von<br />
den zuständigen Behörden unter Quarantäne<br />
gestellt.<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />
Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht<br />
und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als<br />
Rechtsanwältin und Referentin bundesweit<br />
tätig.<br />
Mehr unter: jurvita.de<br />
Führsorgepflicht des Arbeitgebers<br />
Das Arbeitsverhältnis besteht aus einem<br />
Austauschverhältnis. Der Arbeitgeber ist zur<br />
Führsorge gegenüber seinen Beschäftigten<br />
verpflichtet, daher gibt es auch zahlreiche<br />
Arbeitsschutzvorschriften, die sich an den Arbeitgeber<br />
wenden und der Arbeitnehmer hat<br />
eine sog. Treupflicht, daher darf dieser während<br />
einer Beschäftigung dem Arbeitgeber<br />
z.B. auch grds. keinen Wettbewerb machen<br />
(§ 110 GewO)<br />
Was ist nun in Zeiten von Corona arbeitsrechtlich<br />
geboten?<br />
Interessant in diesem Zusammenhang ist eine<br />
Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Berlin<br />
v. <strong>04</strong>.03.<strong>2020</strong> - 55 BVGa 2341/20 : Hier haben<br />
der Arbeitgeber und der Betriebsrat darüber<br />
gestritten, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten<br />
bei der Arbeit in einem Duty-free-Shop<br />
verbieten darf Mundschutz und Handschuhe<br />
zu tragen. Es gab in dieser Sache keine Entscheidung,<br />
denn nachdem der Arbeitgeber<br />
schriftlich dem Gericht mitgeteilt hat, dass er<br />
an dem Verbot nicht mehr festhalte, hat der<br />
Betriebsrat das Verfahren für erledigt erklärt.<br />
In ungewöhnlichen Zeiten sind eben auch<br />
ungewöhnliche Maßnahmen zu treffen, man<br />
kann hier nicht nach dem Schema-F weiterfahren.<br />
Daher sind aus Aspekten der Führsorge<br />
für Beschäftigte und auch Kunden entsprechende<br />
Maßnahmen zu treffen.<br />
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