26.03.2020 Aufrufe

POPSCENE April 04/2020

Das Popkulturmagazin in deiner Großregion

Das Popkulturmagazin in deiner Großregion

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

CORONA UND ARBEITSRECHT<br />

ANZEIGE<br />

Das Virus SARS-CoV-2, bekannt als Coronavirus,<br />

hat auch Deutschland erreicht – das<br />

Ausmaß ist noch nicht abzusehen, daher<br />

sind Präventionen sehr wichtig. Das Coronavirus<br />

ist nicht nur für das Gesundheitssystem<br />

ein egroße Herausforderung, auch die Wirtschaft<br />

ist zunehmend von dem Virus betroffen:<br />

Lieferketten werden unterbrochen, Veranstaltungen<br />

und Messen werden abgesagt,<br />

ganze Betriebe und Einrichtungen kurzfristig<br />

geschlossen, mögliche Betroffene werden von<br />

den zuständigen Behörden unter Quarantäne<br />

gestellt.<br />

ÜBER DIE AUTORIN:<br />

Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />

Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht<br />

und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als<br />

Rechtsanwältin und Referentin bundesweit<br />

tätig.<br />

Mehr unter: jurvita.de<br />

Führsorgepflicht des Arbeitgebers<br />

Das Arbeitsverhältnis besteht aus einem<br />

Austauschverhältnis. Der Arbeitgeber ist zur<br />

Führsorge gegenüber seinen Beschäftigten<br />

verpflichtet, daher gibt es auch zahlreiche<br />

Arbeitsschutzvorschriften, die sich an den Arbeitgeber<br />

wenden und der Arbeitnehmer hat<br />

eine sog. Treupflicht, daher darf dieser während<br />

einer Beschäftigung dem Arbeitgeber<br />

z.B. auch grds. keinen Wettbewerb machen<br />

(§ 110 GewO)<br />

Was ist nun in Zeiten von Corona arbeitsrechtlich<br />

geboten?<br />

Interessant in diesem Zusammenhang ist eine<br />

Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Berlin<br />

v. <strong>04</strong>.03.<strong>2020</strong> - 55 BVGa 2341/20 : Hier haben<br />

der Arbeitgeber und der Betriebsrat darüber<br />

gestritten, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten<br />

bei der Arbeit in einem Duty-free-Shop<br />

verbieten darf Mundschutz und Handschuhe<br />

zu tragen. Es gab in dieser Sache keine Entscheidung,<br />

denn nachdem der Arbeitgeber<br />

schriftlich dem Gericht mitgeteilt hat, dass er<br />

an dem Verbot nicht mehr festhalte, hat der<br />

Betriebsrat das Verfahren für erledigt erklärt.<br />

In ungewöhnlichen Zeiten sind eben auch<br />

ungewöhnliche Maßnahmen zu treffen, man<br />

kann hier nicht nach dem Schema-F weiterfahren.<br />

Daher sind aus Aspekten der Führsorge<br />

für Beschäftigte und auch Kunden entsprechende<br />

Maßnahmen zu treffen.<br />

Die regionale Stellenbörse<br />

Kein Job? Kein Geld? Alles doof?<br />

Schau mal hier:<br />

JOBS-IM-SAARLAND.DE & FB.COM/JOBSIMSAARLAND

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!