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POPSCENE April 04/2020

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Mögliche vorbeugende Maßnahmen:<br />

• Ausreichend Seife in Toiletten und Waschräumen,<br />

Papiertücher<br />

• Desinfektionsmittel für Tastatur, Telefone insbesondere<br />

wenn Arbeitsplätze geteilt werden<br />

oder kein fester Arbeitsplatz vorhanden ist<br />

• Begrüßungen ohne Handschlag intern und<br />

auch gegenüber Kunden<br />

• GGf. Tragen von Nasen- und-Mundschutz<br />

sowie Einweghandschuhen<br />

• Vereinbarung von (vorübergehendem)<br />

Home-Office<br />

• Außendienst und Geschäftsreisen einschränken<br />

• Dienstreisen in gefährdete Gegenden (Reisewarnungen<br />

Auswärtiges Amt), absagen bzw.<br />

verschieben<br />

• Außendienst einschränken<br />

• Kundenkontakt weitgehen auf Telefon und<br />

Internet verlagern<br />

• Besprechungen in Onlinemeetings durchführen<br />

• Raumlufttechnische Anlagen sind abzuschalten,<br />

sofern durch diese luftgetragene Erreger<br />

auf andere Räume übertragen werden können<br />

Tipp: Weitere Maßnahmen finden Sie auf der<br />

Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin:<br />

www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltungim-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ_node.html<br />

Hinweispflicht<br />

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat<br />

der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />

während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen<br />

zu unterweisen. Die Unterweisung<br />

umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die<br />

eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich<br />

der Beschäftigten ausgerichtet sind.<br />

Arbeitgeber sollten den Beschäftigten die<br />

Empfehlungen bzgl. Corona des Robert-Koch-<br />

Institut aushängen z.B. am schwarzen Brett,<br />

aushändigen oder ins Intranet stellen.<br />

Arbeitgeber sollten Beschäftige verstärkt auf<br />

Hygienemaßnahmen hinweisen. Und dafür<br />

Sorge tragen, dass ausreichend Seife, Papiertücher<br />

und ggf. Desinfektionsmittel in den Toiletten<br />

vorhanden sind. Kundenkontakt sollte<br />

soweit wie möglich auf Telefon und Internet<br />

verlegt werden und auch Meetings soweit<br />

möglich online durchgeführt werden.<br />

Tipp: Handbuch betriebliche Pandemieplanung:<br />

www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/<br />

themen_a_z/biologisch/pandemieplanung/<br />

handbuch-betriebl_pandemieplanung.pdf<br />

Nutzen Sie die Herausforderung um die Digitalisierung<br />

im Betrieb voranzutreiben z.B.<br />

durch Onlineschulungen etc.<br />

Tipp: Förderungen von Schulungsmaßnahmen<br />

zur Digitalisierung sind durch das sog.<br />

Qualifizierungschancengesetz möglich. Informationen<br />

hierzu erhalten Sie beim Arbeitgeberservice<br />

der örtlichen Arbeitsagentur.<br />

Krankheit<br />

Soweit Arbeitnehmer erkranken greifen<br />

grundsätzlich die allmeinen Regeln nach<br />

dem Entgeltfortzahlungsgesetz. D.h. ist der<br />

Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt, hat<br />

er gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)<br />

wie jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf<br />

Entgeltfortzahlung bei Erkrankungen für die<br />

Dauer von sechs Wochen.<br />

Kinderkrank-Tage<br />

Einen Anspruch auf Freistellung hat der Arbeitnehmer<br />

gegenüber dem Arbeitgeber, um<br />

ein unter zwölfjähriges Kind zu betreuen (§ 45<br />

SGB V). Gesetzlich Krankenversicherte haben<br />

nach § 45 SGB V Anspruch auf Krankengeldzahlung<br />

für maximal zehn Tage im Jahr für<br />

jedes erkrankte, pflegebedürftige Kind unter<br />

zwölf Jahren. Für Alleinerziehende verdoppelt<br />

sich der Anspruch auf 20 Tage jährlich.

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