POPSCENE April 04/2020
Das Popkulturmagazin in deiner Großregion
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Mögliche vorbeugende Maßnahmen:<br />
• Ausreichend Seife in Toiletten und Waschräumen,<br />
Papiertücher<br />
• Desinfektionsmittel für Tastatur, Telefone insbesondere<br />
wenn Arbeitsplätze geteilt werden<br />
oder kein fester Arbeitsplatz vorhanden ist<br />
• Begrüßungen ohne Handschlag intern und<br />
auch gegenüber Kunden<br />
• GGf. Tragen von Nasen- und-Mundschutz<br />
sowie Einweghandschuhen<br />
• Vereinbarung von (vorübergehendem)<br />
Home-Office<br />
• Außendienst und Geschäftsreisen einschränken<br />
• Dienstreisen in gefährdete Gegenden (Reisewarnungen<br />
Auswärtiges Amt), absagen bzw.<br />
verschieben<br />
• Außendienst einschränken<br />
• Kundenkontakt weitgehen auf Telefon und<br />
Internet verlagern<br />
• Besprechungen in Onlinemeetings durchführen<br />
• Raumlufttechnische Anlagen sind abzuschalten,<br />
sofern durch diese luftgetragene Erreger<br />
auf andere Räume übertragen werden können<br />
Tipp: Weitere Maßnahmen finden Sie auf der<br />
Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
und Arbeitsmedizin:<br />
www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltungim-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ_node.html<br />
Hinweispflicht<br />
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat<br />
der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />
während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen<br />
zu unterweisen. Die Unterweisung<br />
umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die<br />
eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich<br />
der Beschäftigten ausgerichtet sind.<br />
Arbeitgeber sollten den Beschäftigten die<br />
Empfehlungen bzgl. Corona des Robert-Koch-<br />
Institut aushängen z.B. am schwarzen Brett,<br />
aushändigen oder ins Intranet stellen.<br />
Arbeitgeber sollten Beschäftige verstärkt auf<br />
Hygienemaßnahmen hinweisen. Und dafür<br />
Sorge tragen, dass ausreichend Seife, Papiertücher<br />
und ggf. Desinfektionsmittel in den Toiletten<br />
vorhanden sind. Kundenkontakt sollte<br />
soweit wie möglich auf Telefon und Internet<br />
verlegt werden und auch Meetings soweit<br />
möglich online durchgeführt werden.<br />
Tipp: Handbuch betriebliche Pandemieplanung:<br />
www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/<br />
themen_a_z/biologisch/pandemieplanung/<br />
handbuch-betriebl_pandemieplanung.pdf<br />
Nutzen Sie die Herausforderung um die Digitalisierung<br />
im Betrieb voranzutreiben z.B.<br />
durch Onlineschulungen etc.<br />
Tipp: Förderungen von Schulungsmaßnahmen<br />
zur Digitalisierung sind durch das sog.<br />
Qualifizierungschancengesetz möglich. Informationen<br />
hierzu erhalten Sie beim Arbeitgeberservice<br />
der örtlichen Arbeitsagentur.<br />
Krankheit<br />
Soweit Arbeitnehmer erkranken greifen<br />
grundsätzlich die allmeinen Regeln nach<br />
dem Entgeltfortzahlungsgesetz. D.h. ist der<br />
Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt, hat<br />
er gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)<br />
wie jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf<br />
Entgeltfortzahlung bei Erkrankungen für die<br />
Dauer von sechs Wochen.<br />
Kinderkrank-Tage<br />
Einen Anspruch auf Freistellung hat der Arbeitnehmer<br />
gegenüber dem Arbeitgeber, um<br />
ein unter zwölfjähriges Kind zu betreuen (§ 45<br />
SGB V). Gesetzlich Krankenversicherte haben<br />
nach § 45 SGB V Anspruch auf Krankengeldzahlung<br />
für maximal zehn Tage im Jahr für<br />
jedes erkrankte, pflegebedürftige Kind unter<br />
zwölf Jahren. Für Alleinerziehende verdoppelt<br />
sich der Anspruch auf 20 Tage jährlich.