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KAV MAGAZIN | Ausgabe 01/2020

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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64 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

VERGABERECHT<br />

1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht<br />

Zum ersten Mal richtet der Kölner Anwaltverein das Frühjahrsseminar<br />

im Vergaberecht in Köln aus. Die Veranstaltung zeichnet sich<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Im<br />

Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit sieben,<br />

acht und 15 Vortragstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte<br />

beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten.<br />

Wir freuen uns, Ihnen folgendes Programm ankündigen zu dürfen:<br />

Freitag, 24. April <strong>2020</strong><br />

„Vergaberechtsnovelle 2<strong>01</strong>6 – 4 Jahre später: Herausforderungen<br />

in der Vergabepraxis“<br />

RAin Dr. Desiree Jung, Frechen<br />

„Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung bei der Eignung“<br />

RA Dr. Dominik R. Lück, Köln<br />

Samstag, 25. April <strong>2020</strong><br />

„Vergabe von IT-Dienstleistungen“<br />

Dr. Marc Pauka, BWI, Bonn<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 24. April <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 25. April <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

*Sa<br />

„Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung bei der Bauvergabe“<br />

RA Dr. Stefan Sieme, Münster<br />

STRAFRECHT<br />

Beweisantragsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des<br />

Strafverfahrens<br />

Gegenstand der Veranstaltung werden aktuelle Themen aus dem<br />

Bereich des Beweisantragsrechts sein. Ein Schwerpunkt soll bei<br />

der Frage liegen, welche Konsequenzen sich aus den jüngsten<br />

Gesetzesänderungen für die Verteidigung in der Hauptverhandlung<br />

und für die Revision ergeben. Durch das Gesetz zur Modernisierung<br />

des Strafverfahrens vom 10.12.2<strong>01</strong>9 (BGBl. 2<strong>01</strong>9 I, S. 2121) wurde<br />

erstmals eine Definition des Beweisantrages in das Gesetz aufgenommen.<br />

Völlig neu geregelt wurde ferner, welche Rechtsfolgen<br />

es hat, wenn ein Antrag nach Ansicht des Gerichts in Verschleppungsabsicht<br />

gestellt wurde. Gut zwei Jahre nach Einführung der<br />

Regelungen über die Fristsetzung in § 244 Abs. 6 StPO (Gesetz<br />

vom 17.08.2<strong>01</strong>7; BGBl. 2<strong>01</strong>7 I, S. 3202) wurden die Möglichkeiten<br />

zur Ablehnung von in der Hauptverhandlung gestellten Anträgen<br />

damit nochmals erweitert. Die jüngsten Gesetzesänderungen sind<br />

deshalb von erheblicher Bedeutung für die Praxis.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

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