Credit Management
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mium berechtigt, eigene Untersuchungen<br />
durchzuführen.<br />
Titel II: Auditor Independance<br />
Innerhalb dieser Bestimmungen<br />
werden acht Leistungen aufgeführt,<br />
die nicht durch denselben<br />
Wirtschaftsprüfer erbracht werden<br />
dürfen:<br />
• Buchführung oder andere Dienstleistungen,<br />
die im Zusammenhang<br />
mit dem Rechnungswesen<br />
oder der Erstellung des Jahresabschlusses<br />
stehen<br />
• Entwicklung und Einführung von<br />
Finanzinformationssystemen<br />
• Schätzungs- und Bewertungsdienstleistungen<br />
sowie Gutachten<br />
zur Bewertung von Sacheinlagen<br />
• Versicherungsmathematische<br />
Dienstleistungen<br />
• Outsourcing der internen Revision<br />
an den Wirtschaftsprüfer<br />
• Übernahme von <strong>Management</strong>aufgaben<br />
oder Personaldienstleistungen<br />
• Leistungen als Finanzmakler,<br />
Händler, Investmentberater oder<br />
Leistungen des Wertpapier- und<br />
Emissionsgeschäfts<br />
• Rechtsberatung und Sachverständigentätigkeit<br />
ohne Zusammenhang<br />
zur Prüfung<br />
Darüber hinaus soll spätestens alle<br />
fünf Jahre ein Wechsel des leitenden<br />
Jahresabschlussprüfers erfolgen,<br />
um eine zu enge Bindung zwischen<br />
dem Prüfer und dem geprüften<br />
Unternehmen zu vermeiden.<br />
Titel III: Corporate Responsibility<br />
In diesem Teil findet sich die viel<br />
beachtete Section 302, nach der<br />
der CEO und der CFO eines Unternehmens<br />
dazu verpflichtet sind,<br />
sicherzustellen, dass alle relevanten<br />
Informationen über ein Unternehmen<br />
korrekt erfasst, verarbeitet,<br />
gesammelt und letzten Endes<br />
auch fristgerecht veröffentlicht<br />
werden.<br />
In einer eidesstattlichen Erklärung<br />
müssen sie der SEC schließlich die<br />
Wirksamkeit der internen Kontrollen<br />
und die korrekte Darstellung<br />
der finanziellen Situation des Unternehmens<br />
bestätigen.<br />
Titel IV: Enhanced Financial Disclosures<br />
Innerhalb dieses Abschnitts ist die<br />
Section 404 von besonderer Wichtigkeit.<br />
Sie fordert die Implementierung<br />
und Pflege eines Internen<br />
Kontrollsystems (IKS) zur Sicherstellung<br />
der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
der Finanzberichterstattung.<br />
Der Kontrolle muss unterliegen,<br />
dass<br />
• alle Geschäftsvorfälle und Vermögenswerte<br />
richtig und ausreichend<br />
abgebildet werden<br />
• alle Geschäftsvorfälle, die für die<br />
Finanzberichterstattung wesentlich<br />
sind, erfasst werden<br />
• ein Zugriff auf die Vermögenswerte<br />
des Unternehmens nur mit<br />
Genehmigung durch die Unternehmensleitung<br />
möglich ist<br />
Darüber hinaus muss das <strong>Management</strong><br />
einen schriftlichen Bericht<br />
über das Interne Kontrollsystem<br />
(IKS), die Ergebnisse sowie die Bewertung<br />
dieser Kontrollen im Jahresbericht<br />
veröffentlichen. Dieser<br />
Bericht ist dann zusätzlich vom<br />
Abschlussprüfer im Rahmen der<br />
Jahresabschlussprüfung gesondert<br />
zu testieren. Die Unternehmensleitung<br />
wird damit unter<br />
anderem verpflichtet, Verantwortung<br />
für die Effektivität der internen<br />
Kontrollen zu übernehmen.<br />
Die Titel V bis XI des Sarbanes-<br />
Oxley Act betreffen Regelungen in<br />
Spezialbereichen.<br />
Auswirkungen auf das <strong>Credit</strong>management<br />
Insbesondere die vorhergehend<br />
beschriebenen Sectionen 303 und<br />
404 des Sarbanes-Oxley Acts<br />
haben Auswirkungen auf das <strong>Credit</strong>management<br />
in den von dem<br />
Gesetz betroffenen Unternehmen.<br />
Da sich das Gesetz auf alle relevanten<br />
Prozesse bezieht, die im Zusammenhang<br />
mit der Rechnungs-<br />
21<br />
CM Background<br />
legung stehen, betrifft dies im<br />
Bereich des <strong>Credit</strong>management<br />
insbesondere die Begründung und<br />
die Einziehung von Forderungen<br />
sowie die Bewertung des Forderungsbestandes.<br />
Das <strong>Credit</strong>management ist daher<br />
gefordert, die Prozesse entsprechend<br />
zu dokumentieren und Kontrollen<br />
einzurichten, die gewährleisten,<br />
dass die beschriebenen<br />
Prozesse eingehalten werden.<br />
Aber auch die Dokumentation der<br />
zu leistenden Kontrolle birgt einen<br />
weiteren Aufwand für das <strong>Credit</strong>management.<br />
So ist zu empfehlen,<br />
alle Unterlagen, die in Zusammenhang<br />
mit den vorgenannten Prozessen<br />
und deren Controls stehen,<br />
aufzubewahren. Dies kann z.B. be-<br />
deuten, dass die bearbeiteten und<br />
kommentierten Mahnlisten archiviert<br />
werden müssen, was leicht in<br />
Papierbergen ungeahnten Ausmaßes<br />
enden kann.<br />
Die Folge: penible Verhaltensregeln<br />
für alle Mitarbeiter, erhöhte<br />
Kosten und zeitraubende Bürokratie,<br />
die das <strong>Credit</strong>management von<br />
ihrer eigentlichen Aufgabe, der<br />
Vermeidung von Forderungsausfällen<br />
und Zahlungsverzögerungen,<br />
abhält.<br />
Nicole Neumerkel, CCM<br />
<strong>Credit</strong>management für den Mittelstand