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Credit Management

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mium berechtigt, eigene Untersuchungen<br />

durchzuführen.<br />

Titel II: Auditor Independance<br />

Innerhalb dieser Bestimmungen<br />

werden acht Leistungen aufgeführt,<br />

die nicht durch denselben<br />

Wirtschaftsprüfer erbracht werden<br />

dürfen:<br />

• Buchführung oder andere Dienstleistungen,<br />

die im Zusammenhang<br />

mit dem Rechnungswesen<br />

oder der Erstellung des Jahresabschlusses<br />

stehen<br />

• Entwicklung und Einführung von<br />

Finanzinformationssystemen<br />

• Schätzungs- und Bewertungsdienstleistungen<br />

sowie Gutachten<br />

zur Bewertung von Sacheinlagen<br />

• Versicherungsmathematische<br />

Dienstleistungen<br />

• Outsourcing der internen Revision<br />

an den Wirtschaftsprüfer<br />

• Übernahme von <strong>Management</strong>aufgaben<br />

oder Personaldienstleistungen<br />

• Leistungen als Finanzmakler,<br />

Händler, Investmentberater oder<br />

Leistungen des Wertpapier- und<br />

Emissionsgeschäfts<br />

• Rechtsberatung und Sachverständigentätigkeit<br />

ohne Zusammenhang<br />

zur Prüfung<br />

Darüber hinaus soll spätestens alle<br />

fünf Jahre ein Wechsel des leitenden<br />

Jahresabschlussprüfers erfolgen,<br />

um eine zu enge Bindung zwischen<br />

dem Prüfer und dem geprüften<br />

Unternehmen zu vermeiden.<br />

Titel III: Corporate Responsibility<br />

In diesem Teil findet sich die viel<br />

beachtete Section 302, nach der<br />

der CEO und der CFO eines Unternehmens<br />

dazu verpflichtet sind,<br />

sicherzustellen, dass alle relevanten<br />

Informationen über ein Unternehmen<br />

korrekt erfasst, verarbeitet,<br />

gesammelt und letzten Endes<br />

auch fristgerecht veröffentlicht<br />

werden.<br />

In einer eidesstattlichen Erklärung<br />

müssen sie der SEC schließlich die<br />

Wirksamkeit der internen Kontrollen<br />

und die korrekte Darstellung<br />

der finanziellen Situation des Unternehmens<br />

bestätigen.<br />

Titel IV: Enhanced Financial Disclosures<br />

Innerhalb dieses Abschnitts ist die<br />

Section 404 von besonderer Wichtigkeit.<br />

Sie fordert die Implementierung<br />

und Pflege eines Internen<br />

Kontrollsystems (IKS) zur Sicherstellung<br />

der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Finanzberichterstattung.<br />

Der Kontrolle muss unterliegen,<br />

dass<br />

• alle Geschäftsvorfälle und Vermögenswerte<br />

richtig und ausreichend<br />

abgebildet werden<br />

• alle Geschäftsvorfälle, die für die<br />

Finanzberichterstattung wesentlich<br />

sind, erfasst werden<br />

• ein Zugriff auf die Vermögenswerte<br />

des Unternehmens nur mit<br />

Genehmigung durch die Unternehmensleitung<br />

möglich ist<br />

Darüber hinaus muss das <strong>Management</strong><br />

einen schriftlichen Bericht<br />

über das Interne Kontrollsystem<br />

(IKS), die Ergebnisse sowie die Bewertung<br />

dieser Kontrollen im Jahresbericht<br />

veröffentlichen. Dieser<br />

Bericht ist dann zusätzlich vom<br />

Abschlussprüfer im Rahmen der<br />

Jahresabschlussprüfung gesondert<br />

zu testieren. Die Unternehmensleitung<br />

wird damit unter<br />

anderem verpflichtet, Verantwortung<br />

für die Effektivität der internen<br />

Kontrollen zu übernehmen.<br />

Die Titel V bis XI des Sarbanes-<br />

Oxley Act betreffen Regelungen in<br />

Spezialbereichen.<br />

Auswirkungen auf das <strong>Credit</strong>management<br />

Insbesondere die vorhergehend<br />

beschriebenen Sectionen 303 und<br />

404 des Sarbanes-Oxley Acts<br />

haben Auswirkungen auf das <strong>Credit</strong>management<br />

in den von dem<br />

Gesetz betroffenen Unternehmen.<br />

Da sich das Gesetz auf alle relevanten<br />

Prozesse bezieht, die im Zusammenhang<br />

mit der Rechnungs-<br />

21<br />

CM Background<br />

legung stehen, betrifft dies im<br />

Bereich des <strong>Credit</strong>management<br />

insbesondere die Begründung und<br />

die Einziehung von Forderungen<br />

sowie die Bewertung des Forderungsbestandes.<br />

Das <strong>Credit</strong>management ist daher<br />

gefordert, die Prozesse entsprechend<br />

zu dokumentieren und Kontrollen<br />

einzurichten, die gewährleisten,<br />

dass die beschriebenen<br />

Prozesse eingehalten werden.<br />

Aber auch die Dokumentation der<br />

zu leistenden Kontrolle birgt einen<br />

weiteren Aufwand für das <strong>Credit</strong>management.<br />

So ist zu empfehlen,<br />

alle Unterlagen, die in Zusammenhang<br />

mit den vorgenannten Prozessen<br />

und deren Controls stehen,<br />

aufzubewahren. Dies kann z.B. be-<br />

deuten, dass die bearbeiteten und<br />

kommentierten Mahnlisten archiviert<br />

werden müssen, was leicht in<br />

Papierbergen ungeahnten Ausmaßes<br />

enden kann.<br />

Die Folge: penible Verhaltensregeln<br />

für alle Mitarbeiter, erhöhte<br />

Kosten und zeitraubende Bürokratie,<br />

die das <strong>Credit</strong>management von<br />

ihrer eigentlichen Aufgabe, der<br />

Vermeidung von Forderungsausfällen<br />

und Zahlungsverzögerungen,<br />

abhält.<br />

Nicole Neumerkel, CCM<br />

<strong>Credit</strong>management für den Mittelstand

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